Brewitt
GmbH
Bünde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.905,00 |
11.708,23 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.904,00 |
10.429,00 |
| III.
Finanzanlagen |
0,00 |
1.278,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.164,72 |
50.280,53 |
| I.
Vorräte |
14.635,00 |
4.344,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.753,48 |
32.415,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.776,24 |
13.520,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.489,92 |
2.040,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
68.559,64 |
64.029,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.633,24 |
13.096,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
95.690,41 |
95.690,41 |
| III.
Verlustvortrag |
108.158,83 |
108.158,83 |
| IV.
Jahresüberschuss |
537,07 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.846,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.926,40 |
48.087,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
51.407,44 |
44.289,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
68.559,64 |
64.029,44 |
Anhang zum 31. Dezember 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§265Absatz
1Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs- gesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67 Absatz 8
Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird gem.
§246Absatz 1Satz 4HGBi.V.m. § 253 Absatz 1 Satz 1
HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. §
253 Absatz 3, Sätze 1 und 2 HGB auf seine
voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig
abgeschrieben.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und
Absatz 3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden
linear bzw. degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§253 Absatz 4 HGB).
Fertige und unfertige Leistungen werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§255Absatz2 HGB).
Fremdkapitalzinsen wurden ausdrücklich nicht in die
Herstellungskosten mit einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §
256a Absatz 2 HGB bewertet (§ 284 Absatz 2 Nr. 2 HGB).
Flüssige Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§253Absatz1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§253Absatz1 Satz
2HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Absatz 3 GmbHG) betragen 31.000,93 €
(Vorjahr: 31.127,73 €).
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Uwe Brewitt, Malermeister
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
|