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Freestyle Deko- und Messeservice GmbHRosengartenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 2010Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB sowie alle sonstigen nach HGB und GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen. I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes wurden gem. § 269 HGB als Bilanzierungshilfe aktiviert und hinreichend erläutert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, soweit vorhanden, unter dem Bilanzstrich ausgewiesen. 2. Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
II. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Abschreibungsverzeichnis ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. III. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach §§ 326 und 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt. IV. Lagebericht Die Erstellung eines Lageberichts für kleine Kapitalgesellschaften entfällt grundsätzlich gem. § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB. Besondere Anmerkung: Die bilanzielle Überschuldung erfordert zeitnahe und regelmäßige Überschuldungsprüfungen, ggf die Beauftragung einer Fortführungsprognose, um etwaige Insolvenzantragspflichten nicht zu verletzen. Die Geschäftsführung wurde hierauf hingewiesen. V. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, das Ergebnis
VI. Offenlegung Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen (§§ 266 Abs. 1 S. 3, 276, 288, 326 HGB). VII Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beträgt EUR 9.746,07. VIII. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Rosengarten, den 28. März 2012 Peter Teubler, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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