ADS Network GmbH
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ADS Network GmbH & Co. KGAachenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang(gem. §§ 284 - 288 HGB)1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung 1.1 Bilanzierungsvorschriften Allgemeine Angaben (§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB) Der Jahresabschluss der ADS Network GmbH & Co. KG auf den 31. Dezember 2010 wurde gem. § 264 a HGB in Anwendung der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 - 289 HGB aufgestellt. Dementsprechend besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung und einem Anhang. Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im Berichtsteil und / oder im Anhang ausgewiesen. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet, die Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Unter der Bilanz sind -soweit vorhanden- Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem Betrage vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch angegeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen. 1.2 Bewertungsvorschriften 1.2.1 Allgemeine Angaben Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres entsprechen den Werten der Schlussbilanz des Vorjahres. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Gesellschaft ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 VIII 2 EGHGB). Zum 01.01.2010 war auf den Anpassungszeitpunkt für den Rechtsübergang eine BilMoG-Anpassungsbilanz nicht erforderlich. 1.2.2 Anlagevermögen Soweit ein Ausweis erfolgte, wurde(n): immaterielle Vermögensgegenstände und sonstige Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung bewertet, die Abschreibungen nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen, das Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen angesetzt, generell beim Anlagevermögen ein niedrigerer Wertansatz, für den die Abschreibungsgründe nicht mehr bestehen, beibehalten, sofern der niedrigere Wertansatz bei der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann und Voraussetzung dafür ist, dass dieser auch in der Handelsbilanz beibehalten wird; hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens auf den Berichtsteil zum Jahresabschluss bzw. auf den Anlagenspiegel, welcher dem Anhang beigefügt ist, verwiesen. 1.2.3 Umlaufvermögen Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen in fremder Währung sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles bewertet. 1.2.4 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen sind nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt worden. Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles bewertet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen worden. 1.2.5 Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen Leasingverträgen i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden unter der Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang einzeln erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag bestehen. 2. Pflichtangaben (in der Reihenfolge der §§ 264 bis 327 HGB sowie Art. 28, 42 und 44 EGHGB sowie §§ 58, 152, 158, 160, 240 und 261 AktG und §§ 29 und 42 GmbHG): 2.1 Angaben nach HGB 268 Abs. 2 S. 3 Abschreibungen des Geschäftsjahres auf Anlagevermögen sowie aktivierte Ingangsetzungs- / Erweiterungsaufwendungen (§ 269 HGB): Abschreibungen auf Anlagevermögen sind im Anlagenspiegel wiedergegeben; Abschreibungen auf Ingangsetzungs-/Erweiterungsaufwendungen entfallen, da keine Aktivierungen erfolgten 284 Abs. 2 Nr. 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: hierzu wird verwiesen auf die Angaben zur Ziffer 1 dieses Anhangs 285 Nr. 1 und 2 Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten:
285 Nr. 7 Zahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer: im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt 285 Nr. 9a Bezüge von Organmitgliedern: Die Angaben unterbleiben mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB 285 Nr. 10 Name und ausgeübter Beruf der Organmitglieder: Herr Hans-Achim Breuer, Kaufmann (Gesellschafter, Kommanditist und Geschäftsführer) 285 Nr. 12 Sonstige Rückstellungen: die sonstigen Rückstellungen betragen im Geschäftsjahr 4.000,00 € 285 Nr. 15 Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind sowie deren gezeichnetes Kapital (bei Gesellschaften i.S.d. § 264a HGB): Firma ADS Verwaltungs Gmb H mit Sitz in Aachen,
2.2 Angaben nach GmbHG 42 Abs. 3 1. Halbsatz Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: bestanden zum Ende des Berichtsjahres nicht 3.1 Geschäftsführung: Die Gesellschaft wird durch die Komplementärin, die Firma ADS Verwaltungs GmbH, Aachen, diese wiederum durch zwei einzelvertretungsbefugte Geschäftsführer vertreten; Geschäftsführer sind Frau Dagmar Breuer; Herr Hans-Achim Breuer, diese sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3.2 Haftkapital
Die Geschäftsanteile werden wie folgt gehalten:
nachrichtlich: die Komplementärin, die ADS Verwaltungs GmbH, Aachen, ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Von der Regelung gem. § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB (Unterlassen von Angaben) wurde kein Gebrauch gemacht.
Aachen, den 29.06.2011 gez. Hans-Achim Breuer |
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