lichtconcept.GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Poremba seit 25.8.2008 | Geschäftsführer |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
lichtconcept.GmbHÜberseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023Bilanz zum 30.06.2023Aktiva
Passiva
ANHANGALLGEMEINESDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZENVon dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente SteuernDie Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. ABWEICHUNGEN VON BISHERIGEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Gezeichnetes Kapital 25.000 Euro Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0 Euro Eingefordertes Kapital 25.000 Euro Angaben zu VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 54.879,25 Euro Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten: Ausleihungen: 0,00 Euro Forderungen: 0,00 Euro Verbindlichkeiten: 3.045,12 Euro Der Bilanzgewinn entwickelt sich wie folgt:Gewinnvortrag zum 30.06.2022: 481.396,85 Euro Fehlbetrag 2022/2023: 381,16 Euro Ausschüttungen 2022/2023: 0,00 Euro Bilanzgewinn zum 30.06.2023: 481.015,69Euro Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses von VorjahrenIn der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2023 wurde der Jahresabschluss zum 30.06.2022 genehmigt und somit festgestellt. Danach wurde der Bilanzgewinn für das Wirtschaftsjahr auf neue Rechnung vorgetragen. Der Geschäftsführung wurde für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 Entlastung erteilt. Ergebnisverwendung und Feststellung des JahresabschlussesDie Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, die Geschäftsführung zu entlasten und den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. SONSTIGE ANGABENIm Geschäftsjahr 2022/2023 erfolgt die Geschäftsführung der lichtconcept.GmbH durch die Geschäftsführer: Herr Peter Poremba Der Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Während des Zeitraums vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 waren durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.06.2024 Während des Zeitraums vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 waren durchschnittlich 11 Arbeitnehmer beschäftigt
Übersee, den 13.06.2024 lichtconcept.GmbH Peter Poremba |
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