Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 320167
Eingetragen
12.1.1983
Branche
Herstellung von SolarwärmekollektorenGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: -Herstellung und Vertrieb von Behältern und stahlerzeugnissen jeder Art -Durchführung jeder Tätigkeit im Bereich des Behälter- und Stahlbaus -Betreiben einer Photovoltaikanlage

Historie

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Management

NameRolle
Anike Neher
seit 21.9.2016
Geschäftsführer
Wilma Bissinger
seit 18.10.2006
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Bissinger Verwaltungs-GmbH & Co. KG
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bissinger GmbH

Zaberfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.124.620,00 1.189.918,00
I. Sachanlagen 1.104.620,00 1.169.918,00
II. Finanzanlagen 20.000,00 20.000,00
B. Umlaufvermögen 339.940,51 339.648,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 314.501,47 315.071,08
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.439,04 24.576,97
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 467.381,10 411.118,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.931.941,61 1.940.685,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Kapitalrücklage 153.387,56 153.387,56
III. Verlustvortrag 615.635,70 584.191,45
IV. Jahresfehlbetrag 56.262,15 31.444,25
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 467.381,10 411.118,95
B. Rückstellungen 255.483,00 239.715,00
C. Verbindlichkeiten 1.676.458,61 1.700.970,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.931.941,61 1.940.685,00

Anhang


 
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
 
A. Allgemeine Angaben


Der Jahresabschluss der Bissinger GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten. Die nachfolgend zitierten Paragraphen beziehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) nicht angepasst.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, sind im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

1. Angaben gem. § 264 Abs. 2 S. 2


Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erforderlich.

 

B. Gliederung (§ 265 Abs. 1 S. 2)


Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266 und 275 Abs. 2. Die Gliederung der Bilanz wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

 

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1)


1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - § 251)


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2. Bewertungsvorschriften


Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
  

sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten


Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Abschreibungen auf den Börsen- oder Marktpreis bzw. auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.

Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Neben der pauschalen Wertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko waren keine weiteren Wertberichtigungen erforderlich.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung in ausreichender und angemessener Höhe angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über fünf Jahren bestehen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Euro 933.282,98.

 

D. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


1. Angaben zu Finanzinstrumenten, die zu den Finanzanlagen gehören (§285 Nr. 18)

  

Finanzinstrument
Buchwert
Zeitwert
Sparkassenbrief
20.000,00 €
20.000,00 €



2. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
 gem. § 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264c Abs.1 HGB


In dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 0,00 und in dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 81.713,99 enthalten.

3. Pensionsrückstellungen


Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.

 

E. Sonstige Angaben


1. Organe (§ 285 Nr.10)


Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2010:
  

Herr
Heinz Bissinger



2. Haftungsverhältnisse gem. § 251


Am Abschlussstichtag bestanden keine, nicht in der Bilanz auszuweisende Haftungsverhältnisse.

 

F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses


 


Zaberfeld, den 12. Juli 2011

 

  

Heinz Bissinger
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.07.2011 festgestellt.

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