FONA Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Göbel seit 28.7.2025 | Geschäftsführer |
Alexander Kersting seit 15.5.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AF Property GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2016Firma: AF Property GmbH Sitz: Frankfurt am Main Amtsgericht Frankfurt am Main: HRB 87104 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetz (BilRUG), die ergänzenden Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde. Darüber hinaus liegt die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I, S.1334), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Juli 2015 (BGBl. I, S. 1245), zugrunde. Die Gesellschaft entstand durch formwechselnde Umwandlung der AF Property GmbH & Co. KG im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01. Januar 2008 (Umwandlungsbeschluss vom 24. Juli 2008). Mit Gesellschafterbeschluss vom 08. Oktober 2009 wurde der Sitz der Firma von Stuttgart nach Frankfurt am Main verlegt. Die Eintragung der Sitzverlegung erfolgte im Handelsregister der Gesellschaft (HRB 87104 des Amtsgerichts Frankfurt am Main) am 04. Januar 2010. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Gesellschaft wird trotz der bilanziellen Überschuldung von Euro 199.429,68 unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) erstellt, da die Alleingesellschafterin CORESTATE IREI Holding S.A. (in Liquidation), Luxemburg, am 22. Januar 2018 auf Forderungen gegen die AF Property GmbH in Höhe von Euro 250.000,00 verzichtet hat (Forderungserlass), um das Eigenkapital der AF Property GmbH zu stärken. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die durch das BilRuG geänderte Definition der Umsatzerlöse hatte keine Auswirkung auf die Vergleichbarkeit. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften gem. §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften gem. §§ 266-274a, 275-277 HGB erstellt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Alle Transaktionen haben in Euro stattgefunden. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: a. Umlaufvermögen Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu den niedrigeren Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen insbesondere den Kaufpreis der Immobilien sowie Anschaffungsnebenkosten und die laufenden Projektentwicklungskosten. Fremdkapitalzinsen, soweit sie auf den Herstellungszeitraum entfallen, wurden bislang nicht aktiviert. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt ausgehend vom Nennwert. Wertberichtigungen wurden berücksichtigt, um den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes zu entsprechen. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank zum Stichtag angesetzt. b. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist voll eingezahlt und wurde zum Bilanzstichtag in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Nach Verschmelzung der YOUNIQ GmbH (vormals YOUNIQ AG) auf die Corestate IREI Holding S.A. (in Liquidation), Luxemburg, ist diese mit 100 % am Stammkapital der AF Property GmbH beteiligt. Die Kapitalrücklage besteht gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB. c. Rückstellungen Die Rückstellungen sind grundsätzlich mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und in ihrer Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten sind berücksichtigt. d. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gewährleistungseinbehalte bestehen in Höhe der gesetzlichen Verpflichtungen. e. Sonstige Angaben Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen (Euro 26.201,10; VJ: Euro 1.507,58) und Gewährleistungen (Euro 3.266,50; VJ: Euro 61.424,66). Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber der Gesellschafterin CORESTATE IREI Holding S.A. (in Liquidation) (VJ: YOUNIQ AG). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Versicherungsentschädigungen (Euro 23.334,46; VJ: Euro 0,00) und periodenfremde Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (Euro 0,00; VJ: Euro 49.460,10). Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, in Höhe von Euro 147.000,00 (VJ: Euro 34.648,43) betreffen die Abwertung der Parkplätze in Erlangen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. 4. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse bzw. keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 5. Geschäftsführung
Alle Geschäftsführer sind stets zur Einzelvertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2016 zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Luxemburg, den 23. Januar 2018 gez. Matthias Sprenker, Liquidator Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Januar 2018 |
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