Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 34910
Eingetragen
17.9.2008
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteBauträger für Wohngebäude
Gegenstand
An- und Verkauf sowie das Halten und Verwalten von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie die Projektentwicklung, die Modernisierung und die Sanierung von lmmobilien.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Göbel
seit 28.7.2025
Geschäftsführer
Alexander Kersting
seit 15.5.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
UTine GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AF Property GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Umlaufvermögen        
I. Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte   149.000,00   559.928,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   0,71   0,71
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   68.074,64   20.947,14
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   199.429,68   90.118,63
Summe Aktiva        

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00   25.000,00
II. Kapitalrücklage   2.000,00   2.000,00
III. Verlustvortrag   -117.118,63   0,00
IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -109.311,05   -117.118,63
V. davon nicht durch Eigenkapital gedeckt   199.429,68   90.118,63
B. Rückstellungen   29.467,60   62.932,24
C. Verbindlichkeiten   387.037,43   608.062,88
Summe Passiva   416.505,03   670.995,12

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Firma: AF Property GmbH

Sitz: Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt am Main: HRB 87104

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetz (BilRUG), die ergänzenden Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.

Darüber hinaus liegt die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I, S.1334), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Juli 2015 (BGBl. I, S. 1245), zugrunde.

Die Gesellschaft entstand durch formwechselnde Umwandlung der AF Property GmbH & Co. KG im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01. Januar 2008 (Umwandlungsbeschluss vom 24. Juli 2008). Mit Gesellschafterbeschluss vom 08. Oktober 2009 wurde der Sitz der Firma von Stuttgart nach Frankfurt am Main verlegt. Die Eintragung der Sitzverlegung erfolgte im Handelsregister der Gesellschaft (HRB 87104 des Amtsgerichts Frankfurt am Main) am 04. Januar 2010.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der Gesellschaft wird trotz der bilanziellen Überschuldung von Euro 199.429,68 unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) erstellt, da die Alleingesellschafterin CORESTATE IREI Holding S.A. (in Liquidation), Luxemburg, am 22. Januar 2018 auf Forderungen gegen die AF Property GmbH in Höhe von Euro 250.000,00 verzichtet hat (Forderungserlass), um das Eigenkapital der AF Property GmbH zu stärken.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die durch das BilRuG geänderte Definition der Umsatzerlöse hatte keine Auswirkung auf die Vergleichbarkeit.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften gem. §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften gem. §§ 266-274a, 275-277 HGB erstellt.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB erstellt.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Alle Transaktionen haben in Euro stattgefunden.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

a. Umlaufvermögen

Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu den niedrigeren Werten am Bilanzstichtag angesetzt. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen insbesondere den Kaufpreis der Immobilien sowie Anschaffungsnebenkosten und die laufenden Projektentwicklungskosten. Fremdkapitalzinsen, soweit sie auf den Herstellungszeitraum entfallen, wurden bislang nicht aktiviert.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt ausgehend vom Nennwert. Wertberichtigungen wurden berücksichtigt, um den Ansatz des niedrigeren beizulegenden Wertes zu entsprechen.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank zum Stichtag angesetzt.

b. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist voll eingezahlt und wurde zum Bilanzstichtag in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Nach Verschmelzung der YOUNIQ GmbH (vormals YOUNIQ AG) auf die Corestate IREI Holding S.A. (in Liquidation), Luxemburg, ist diese mit 100 % am Stammkapital der AF Property GmbH beteiligt.

Die Kapitalrücklage besteht gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB.

c. Rückstellungen

Die Rückstellungen sind grundsätzlich mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt; alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und in ihrer Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten sind berücksichtigt.

d. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gewährleistungseinbehalte bestehen in Höhe der gesetzlichen Verpflichtungen.

e. Sonstige Angaben

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen ausstehende Rechnungen (Euro 26.201,10; VJ: Euro 1.507,58) und Gewährleistungen (Euro 3.266,50; VJ: Euro 61.424,66).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller Höhe gegenüber der Gesellschafterin CORESTATE IREI Holding S.A. (in Liquidation) (VJ: YOUNIQ AG).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Versicherungsentschädigungen (Euro 23.334,46; VJ: Euro 0,00) und periodenfremde Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen (Euro 0,00; VJ: Euro 49.460,10).

Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, in Höhe von Euro 147.000,00 (VJ: Euro 34.648,43) betreffen die Abwertung der Parkplätze in Erlangen auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

4. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse bzw. keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

5. Geschäftsführung

Herr Alexander Kersting, Neu-Isenburg (seit 05. Januar 2015)

Herr Marcus Schmitz, Frankfurt am Main (bis 05. Januar 2015)

Alle Geschäftsführer sind stets zur Einzelvertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

6. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2016 zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Luxemburg, den 23. Januar 2018

gez. Matthias Sprenker, Liquidator

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Januar 2018

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