GLT
LASERANWENDUNG GMBH
Nürnberg (vormals: Roth)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16,00 |
18,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.991,14 |
8.303,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
72,37 |
0,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
23.782,00 |
23.806,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
30.157,71 |
30.215,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
57.019,22 |
62.342,67 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.029,20 |
2.352,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.990,02 |
59.990,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
677,02 |
7.606,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
57.019,22 |
62.342,67 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit dem
Bilanzmodernisierungsgesetz erstellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Nach den in § 267a HGB i.V.m. § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Der Anhang zum Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2013 wurde auf der Grundlage der
§§ 284 ff. HGB erstellt. Berücksichtigung
fanden dabei die Vorschriften über
größenabhängige Erleichterungen gem.
§§ 274a und 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des
Jahresabschlusses
Im Berichtsjahr wurde der Jahresabschlussbericht in
unveränderter Form gegenüber der Darstellung des
Vorjahres erstellt.
Mitzugehörigkeitsvermerke
Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden.
Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit
wird dazu folgende Erläuterung gegeben:
Mitzugehörigkeitsvermerke sind nicht
erforderlich.
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz keine Posten des
Gliederungsschemas gemäß § 266 HGB
zusammengefasst. Der Jahresabschluss entspricht damit in
seiner Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Die Vorjahreszahlen im Jahresabschluss des
Geschäftsjahres 2013 sind ohne Anpassung einzelner
Beträge vergleichbar.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Maßgebend für die Erstellung des
Jahresabschlusses sind im Einzelnen folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden, welche erforderlichenfalls
angewendet werden:
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten werden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend der steuerrechtlichen Vorschriften
planmäßig vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden dann vorgenommen, wenn bei
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
voraussichtlich eine dauerhafte Wertminderung vorliegt.
Für selbständig nutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter kann gem. § 6 Abs. 2 EStG
(Fassung ab 2010) ein Sofortabzug vorgenommen, sofern die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Euro 410,00 nicht
überschreiten. Wahlweise können selbständig
nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten jeweils über
Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 betragen, in einen
jahresbezogenen Sammelposten eingestellt werden, der dann
im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren ohne Berücksichtigung der
ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter mit jeweils 1/5
gewinnmindernd aufgelöst wird (sog.
Pool-Abschreibung). Das Wahlrecht wird jährlich und
einheitlich für alle betroffenen Wirtschaftsgüter
ausgeübt. Die nach steuerlichen Vorschriften
gebildeten Sammelposten werden nur dann in die
Handelsbilanz übernommen, wenn sie ingesamt von
untergeordneter Bedeutung sind.
Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
- Anteile an
verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum
Nennwert
- unverzinsliche und
niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere
zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wird der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen
gebildet. Die Bildung der Rückstellungen wird auf der
Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend
der steuerrechtlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr und gegebenenfalls die Vorjahre
betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.
Sonstige Rückstellungen werden für alle
weiteren, der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Latente Steuern werden entsprechend der geltenden
rechtlichen Vorschriften berechnet und ausgewiesen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Eine Änderung der bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurde nicht vorgenommen.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsauswand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00. Dementsprechend bestehen auch keine
Sicherungsrechte.
Verbindlichkeiten die erst nach demn Bilanzstichtag
entstehen
Verbindlichkeiten die erst nach dem Bilanzstichtag
entstehen bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen
nicht. Eine Inanspruchnahme aus solchen ist dementsprechend
nicht möglich.
Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte
Nicht in der Bilanz erscheinende Geschäfte
bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss des Jahres 2013 mit einem
Verlustvortrag von Euro 79.585,82 wurde ohne
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Bei einem Jahresüberschuss von Euro 81,51 sowie
einer Gewinnrücklage lt. BilMoG in Höhe von
Euro 23.782,00 ergibt sich zum 31.12.2013 ein
Bilanzverlust in Höhe von Euro 55.722,31.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 auf neue Rechnung
vorzutragen. Eine Ausschüttung wird nicht
vorgeschlagen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 19.11.2014 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Rüdiger Fröbel, Roth b. Nürnberg (bis
05.06.2014)
Frank Feder, Lauf b. Nürnberg (ab 06.06.2014)
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer wurden nicht gewährt:
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 423 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
Betrag
Ausleihungen
0,00 Euro
Forderungen
0,00 Euro
Verbindlichkeiten (mit
Rangrücktritt)
52.653,10 Euro
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen mit einem Betrag von mindestens 20 % der
Anteile
Geschäftsanteile an anderen Unternehmen von
mindestens 25 % der Anteile werden nicht gehalten.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen
Im Laufe des Geschäftsjahres führte das
Unternehmen die folgenden Transaktionen mit nahestehenden
Unternehmen durch: Durchführung von
Lohnaufträgen.
Hinweis auf die besondere Aufstellung des
Anteilsbesitzes und den Ort ihrer Hinterlegung
Die im Geschäftsjahr 2013 unveränderte
Aufstellung über den Anteilsbesitz erfolgte in einer
gesonderten Liste außerhalb des Anhangs.
Nürnberg, 21.11.2014
Die Geschäftsführung
gez.: Frank Feder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2014 festgestellt.
|