Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 86805
Vorher
INOS 18-001 GmbH
Eingetragen
31.1.2018
Branche
Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Effekten- und WarenterminhandelVermittlung von Krediten
Gegenstand
Die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung); Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten erstrecken, wobei die jeweilige Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung). Die Gesellschaft betreibt keinen Eigenhandel und ist bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Arne Hindrichs
seit 3.2.2023
Geschäftsführer
Sven Berthold
seit 12.6.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

40789 Monheim
6.250 €
25.00%
40477 Düsseldorf
6.250 €
25.00%
10435 Berlin
6.250 €
25.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Atrum Capital GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Atrum Capital GmbH Anlageberatung & Anlagevermittlung, Düsseldorf

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Barreserve
a) Guthaben bei Postgiroämtern 1.721.617,05 1.454.354,61
2. Forderungen an Kunden 306.014,69 561.352,61
3. Sachanlagen 64.699,00 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 10.727,24 10.960,21
5. Rechnungsabgrenzungsposten 30.167,30 23.829,62
2.133.225,28 2.050.497,05

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Sonstige Verbindlichkeiten 61.431,25 86.117,52
2. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 345.200,79 278.810,64
b) andere Rückstellungen 277.180,84 437.025,54
622.381,63 715.836,18
3. Eigenkapital
a) Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
b) Kapitalrücklage 615.000,00 615.000,00
c) Gewinnvortrag 608.543,35 51.520,09
d) Jahresüberschuss 200.869,05 557.023,26
Summe Eigenkapital 1.449.412,40 1.248.543,35
2.133.225,28 2.050.497,05

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

Atrum Capital GmbH Anlageberatung & Anlagevermittlung, Düsseldorf

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Provisionserträge 2.002.282,04 2.375.657,70
2. Sonstige betriebliche Erträge 378.090,67 702.330,93
3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 1.037.030,58 1.482.106,13
ab) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 70.468,39 47.309,72
- darunter: für Altersversorgung EUR 8.146,80 (EUR 0,00)
1.107.498,97 1.529.415,85
b) Andere Verwaltungsaufwendungen 931.705,01 731.714,73
4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 8.627,99 0,00
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.137,84 4.818,85
6. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 328.402,90 812.039,20
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 127.533,85 255.015,94
8. Jahresüberschuss 200.869,05 557.023,26

Anhang zum Jahresabschluss 2023

Atrum Capital GmbH

Sitz: Düsseldorf

Registergericht: Düsseldorf

Handelsregisternummer: HRB 86805

Die Gesellschaft unterliegt als kleines Wertpapierinstitut den gesetzlichen Regelungen einer großen Kapitalgesellschaft nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuch, den spezifischen bankrechtlichen Vorschriften (§ 340 ff HGB), den Vorschriften für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV).

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften des HGB in Verbindung mit den Vorschriften der RechKredV erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt.

A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Die wirtschaftlich dem folgenden Wirtschaftsjahr zuzuordnenden Aufwendungen wurden anteilig der Laufzeit aktiv abgegrenzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig ist.

B. Erläuterungen zur Bilanz

Die Atrum Capital GmbH hält keine Beteiligungen an anderen Firmen.

Forderungen

Forderungen an Kunden (Rechnungen aus der Anlageberatung) bestehen als täglich fällige Forderungen in Höhe von 306 T€ (Vorjahr 561 T€).

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht.

Sachanlagen

Unter den Sachanlagen wurde in 2023 erworbene Büroausstattung i.H.v. 65 T€ (Vorjahr 0 €) aktiviert.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 11 T€ (Vorjahr 11 T€) bestehen ausschließlich aus Forderungen gegenüber dem Finanzamt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Absatz 1 HGB Ausgaben vor dem Stichtag der Schlussbilanz, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten von 61 T€ (Vorjahr 86 T€) enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 38 T€ (Vorjahr 67 T€), Lohnsteuer- und Kirchensteuerverbindlichkeiten in Höhe von 20 T€ (Vorjahr 15 T€) Verbindlichkeiten gegenüber Krankenkassen 2 T€ (Vorjahr 2 T€) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern in Höhe von 1 T€ (Vorjahr 1 T€).

Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht.

Rückstellungen

Die Rückstellungen in Höhe von 622 T€ (Vorjahr 716 T€) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten von 236 T€ (Vorjahr 389 T€), Urlaubsrückstellungen von 21 T€ (Vorjahr 24 T€), Abschlusskosten 2023 in Höhe von 20 T€ (Vorjahr 24 T€) sowie Steuerrückstellungen in Höhe von 345 T€ (Vorjahr 279 T€).

Eigenkapital

Das Stammkapital (gezeichnetes Kapital) der Gesellschaft beträgt unverändert 25 T€ und ist vollständig eingezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert zum Vorjahr 615 T€.

C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Provisionserträge

Die Provisionserträge von 2.002 T€ (Vorjahr 2.376 T€) enthalten Erträge aus Dienstleistungen für Beratung.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 378 T€ (Vorjahr 702 T€) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Mitarbeiterüberlassung in Höhe von 301 T€ (Vorjahr 652 T€) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 17 TEUR (Vorjahr 23 TEUR).

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 2.039 T€ (Vorjahr 2.261 T€) setzen sich zusammen aus dem Personalaufwand in Höhe von 1.107 T€ (Vorjahr 1.529 T€) bestehend aus den Gehältern (inklusive Bonus) und den Sozialabgaben, und den anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 932 T€ (Vorjahr 732 T€). Um eine transparentere Darstellung des Personalaufwandes zu gewährleisten, hat sich die Geschäftsleitung im Einklang mit den Vorschriften des HGB und der RechKredV dazu entschieden, den Ausweis verauslagter Personalkosten von 181 T€ aus dem Personalaufwand in anderer Verwaltungsaufwendungen umzugliedern.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Diese Position (128 T€) enthält die Körperschaftsteuer in Höhe von 77 T€ (Vorjahr 129 T€) sowie die Gewerbesteuer in Höhe von 51 T€ (Vorjahr 126 T€).

D. Ergänzende Angaben

Mitglieder der Geschäftsführung

Sven Berthold, Düsseldorf, Investment Manager

Arne Hindrichs, Düsseldorf, Investment Manager

Mit Bezug auf § 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der Geschäftsführergehälter verzichtet.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 4 Mitarbeiter beschäftigt.

Gesamthonorar Abschlussprüfer

Abschlussprüfungsleistungen 10 T€
andere Bestätigungsleistungen 4 T€
sonstige Leistungen 6 T€

Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Düsseldorf, den 14.02.2024

Atrum Capital GmbH

Geschäftsführung

Sven Berthold

Arne Hindrichs

Anlagenspiegel zum 31.12.2023

Atrum Capital GmbH Anlageberatung & Anlagevermittlung, Düsseldorf

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 73.326,99 0,00 0,00 73.326,99
0,00 73.326,99 73.326,99
kumulierte Abschreibung 01.01.2023 Abschreibung Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen kumulierte Abschreibung 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 8.627,99 0,00 0,00 8.627,99
0,00 8.627,99 8.627,99
Zuschreibung Geschäftsjahr Buchwert 31.12.2023
EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 64.699,00
64.699,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Atrum Capital GmbH, Düsseldorf

I. Allgemeines

Die Atrum Capital GmbH ist ein kleines Wertpapierinstitut.

II. Grundlagen des Unternehmens

Mit Datum vom 22.02.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Atrum Capital GmbH die Erlaubnis erteilt, als Wertpapierdienstleistungen die Anlagevermittlung sowie die Anlageberatung zu erbringen.

Die Atrum Capital GmbH ist nicht befugt, sich bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Die Atrum Capital GmbH ist nicht zum Erbringen des Eigenhandels berechtigt.

Die Geschäfte, auf die sich die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezieht, wurden am 1. November 2019 aufgenommen.

III. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie 2020 kam es weltweit zu verschiedenen Krisen: Krieg in der Ukraine, Energieprobleme oder die Eskalation im Nahen Osten. In der Schweiz musste mit der Credit Suisse eine systemrelevante Großbank durch die UBS übernommen werden, um eine erneute Finanzkrise zu verhindern.

Trotz der vielen Herausforderungen blieb die Weltwirtschaft stabil. Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostizierte in seinem neuesten Weltwirtschaftsbericht für 2023 ein globales Wachstum von etwa 3%. Obwohl dieser Wert unter dem langjährigen Durchschnitt liegt, ist er dennoch ermutigend: Die Weltwirtschaft hat sich trotz politischer Krisen, Inflation in vielen Ländern und der restriktiveren Geldpolitik der Zentralbanken als widerstandsfähig erwiesen.

Die Zentralbanken führten im Jahr 2023 ihren Kampf gegen die hohe Inflation fort und hielten zunächst an ihrem Zinserhöhungszyklus fest. Zum Jahresende konnte dann ein merklicher Rückgang der Inflation verzeichnet werden. Während die Inflationsraten in den USA zum Jahresanfang bei noch 6,4% und in der Eurozone bei 8,6% lagen, gingen diese am Jahresende bis auf 3,1% beziehungsweise 2,4% zurück und lagen damit nur knapp über dem Inflationsziel von 2%. Als Folge rechnet das ifo Institut damit, dass im Frühsommer des kommenden Jahres die Europäische Zentralbank eine erste Leitzinssenkung beschließen wird.

2. Geschäftsverlauf

Insgesamt war das Jahr 2023 für die Geschäftstätigkeit der Atrum Capital ein Gutes. Das von der Firma beratene Vermögen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 4%. Dieses Wachstum war insbesondere der Performance des betreuten Fonds zu verdanken.

Die im letzten Lagebericht getätigte Prognose, einen leichten Anstieg des beratenen Vermögens bei einer stabilen Finanz-, Vermögens- und Ertragskraft des Unternehmens zu erreichen, hat sich somit bestätigt.

3. Ertragslage

Im Jahr 2023 konnten Erlöse in Höhe von insgesamt 2.380 T€ erzielt werden. Davon entfielen 378 T€ auf "Sonstige betriebliche Erträge", die aus Mitarbeiterüberlassungen an eine andere Gesellschaft resultierten, und 2.002 T€ auf die Anlageberatung.

Die Aufwendungen beliefen sich in diesem Zeitraum auf 2.039 T€. Dabei entfällt der überwiegende Teil auf Personalkosten, gefolgt von Verwaltungsaufwendungen für genutzte Infrastruktur und in Anspruch genommene Beratungs- und externe Dienstleistungen.

Die Ertragslage der Gesellschaft stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:

in T€ 2023 2022
Erlöse 2.380 3.078
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 201 557

Der Jahresüberschuss betrug 201 T€ (Vorjahr: 557 T€). Bezogen auf das Eigenkapital macht dies 14% aus.

4. Finanzlage

Die Finanzlage ist geordnet. Die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit waren ausreichend, um sämtliche operativen Kosten und Investitionen zu decken. Finanzierungen bei Kreditinstituten waren nicht erforderlich. Unser Ziel ist es, dass diese auch zukünftig nicht erforderlich werden.

Die Atrum Capital GmbH war jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

5. Vermögenslage

Das Anlagevermögen von 65 T€ besteht ausschließlich aus neu angeschaffter Büroausstattung.

Die Guthaben bei Kreditinstituten betrugen zum 31. Dezember 2023 1.722 T€ (Vorjahr: 1.454 T€). Sie sind täglich fällig.

Die Bilanzsumme der Atrum Capital GmbH betrug zum 31. Dezember 2023 2.133 T€ (Vorjahr: 2.050 T€) und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 83 T€ erhöht. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen der erwirtschaftete Jahresüberschuss.

Das Eigenkapital wurde um 200 T€ auf 1.449 T€ ausgebaut. Trotz der erhöhten Bilanzsumme bewegt sich die Eigenkapitalquote mit 59% (Vorjahr 61%) aufgrund der Stärkung des Eigenkapitals konstant auf einem hohen Niveau.

Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Atrum Capital GmbH ist angemessen.

6. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Die aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erkennbaren Zahlen dienen uns als Grundlage für die Unternehmenssteuerung.

IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Für das Jahr 2024 wird von einem leichten Anstieg des beratenen Vermögens und einer stabilen Finanz-, Vermögens- und Ertragskraft des Unternehmens ausgegangen. Da sich das Volumen der beratenen Vermögen und somit auch der Arbeitsanteil für Dritte weitestgehend auf Vorjahresniveau bewegen sollte, wird der Anteil der "Sonstigen betrieblichen Erträge" am Gesamtergebnis in 2024 stabil bleiben. Die Ertragslage in Summe sollte analog des Vorjahres auf einem sehr guten Niveau auskommen und aufgrund des prognostizierten Anstiegs des beratenen Vermögens leicht höher ausfallen als in 2023.

Das Risikomanagement der Atrum Capital hat das oberste Ziel, ihre eigenen wesentlichen Risiken zu minimieren. Dazu ist ein Risikomanagementprozess implementiert worden, der zusammen mit den Organisationsrichtlinien die Grundlage für die Gestaltung der wesentlichen Geschäftsprozesse und das Management der damit verbundenen Risiken bildet.

Als wesentliche Risiken haben wir Markt- und Portfoliorisiken identifiziert. Hierunter versteht die Gesellschaft Risiken, die zu marktbedingten Verlusten bei den beratenen Kundenvermögen führen und damit die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft in Frage stellen.

Das Beratungsmandat der Atrum Capital beinhaltet spätestens seit dem Jahr 2021 ein Spektrum an verschiedenen Assetklassen, die in sich wiederum diversifiziert sind. Folglich sollten Beratungsprovisionen im nächsten Geschäftsjahr analog des Vorjahres stabil generiert werden können. Die wirtschaftliche Basis der Geschäftstätigkeit ist daher stabil und planbar.

Wesentliche Preisänderungs- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen ergeben sich aufgrund bestehender Verträge nicht. Der gezielten Kundenauswahl und Kenntnis der Kunden geschuldet, sehen wir, wenn überhaupt, nur minimale Adressausfallrisiken. Operationelle Risiken sind durch die Verträge mit den Kunden und die gewissenhafte Beratung und Verwaltung weitestgehend beschränkt.

Aufgrund unserer Bestandsaufnahme der Risiken, unserer Einschätzung von deren Eintrittswahrscheinlichkeit und unserer Beurteilung der Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen sind wir der Ansicht, dass Risiken, die den Fortbestand der Atrum Capital GmbH gefährden können, aus heutiger Sicht für den Prognosezeitraum nicht bestehen.

 

Düsseldorf, den 14.02.2024

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Atrum Capital GmbH, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Atrum Capital GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Atrum Capital GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 14. Februar 2024

Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Juliette Gill, Wirtschaftsprüferin

Andrea Fröschke, Wirtschaftsprüferin

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