AUTOHOTEL
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.441,78 |
74.982,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
582,11 |
1.961,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.859,67 |
73.021,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
345.638,34 |
339.976,43 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
271.255,08 |
163.057,34 |
| II.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
74.383,26 |
176.919,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.331,25 |
2.300,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
480.342,39 |
411.428,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
842.753,76 |
828.686,76 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
125.492,26 |
125.492,26 |
| III.
Verlustvortrag |
-562.020,59 |
-631.069,62 |
| IV.
Jahresfehlbetrag/-überschuss |
-68.914,06 |
69.049,03 |
| V.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
480.342,39 |
411.428,33 |
| B.
Rückstellungen |
48.701,00 |
103.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
743.981,78 |
724.786,76 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
668.989,40 |
671.543,76 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
50.070,98 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
842.753,76 |
828.686,76 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
AUTOHOTEL GmbH, Stuttgart
A.
Allgemeine Angaben
Die AUTOHOTEL GmbH mit Sitz in Stuttgart ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer
HRB 763624 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Dritten Buches des HGB in Verbindung mit
rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die zur Erläuterung der Bilanz erforderlichen
Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den
Anhang übernommen.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. auf die
Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge verteilt.
Die Zugänge zum
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Die beweglichen Anlagen werden
entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben. Die Zugänge
mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Von dem Wahlrecht, Zinsen
für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung
von Vermögensgegenständen verwendet wird,
anzusetzen, wird kein Gebrauch gemacht.
Die
erhaltenen Anzahlungen werden zu Nettowerten (ohne
Umsatzsteuer) bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung angemessener
Einzelwertberichtigungen für erkennbare Risiken und -
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - durch
Abzug einer Pauschalwertberichtigung ausgewiesen.
Die
flüssigen Mittel sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Auf der Aktivseite sind als
Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Steuer- und sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Auf der Passivseite sind als
Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe
von T€ 333 (Vorjahr T€ 214) und mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
T€ 410 (Vorjahr T€ 510).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von T€ 669 (Vorjahr:
T€ 672).
2.
sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
31.12.2019
|
|
T€
|
Verpflichtungen aus
Miet-/Pacht- und Leasingverträgen
|
2.242
|
davon fällig
innerhalb eines Jahres
|
286
|
D.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Jahresdurchschnitt
|
2019
|
|
2018
|
12
|
|
19
|
Stuttgart, 18.06.2020
gez. Dipl.-Ing. Frank Rothardt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.07.2020 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bei dem nachfolgenden Jahresabschluss handelt es sich
um die nach §§ 326 f. HGB für
Offenlegungszwecke verkürzte Fassung.
Zu dem vollständigen Jahresabschluss haben wir
folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
An die AUTOHOTEL GmbH, Stuttgart
PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben den Jahresabschluss der AUTOHOTEL GmbH,
Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2019 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31.12.2019 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN
JAHRESABSCHLUSS
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE
PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da
Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| • |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben.
|
| • |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| • |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Stuttgart, 18.06.2020
BW Partner
Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Janko Franke
Wirtschaftsprüfer
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des
Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten
Stellungnahme, sofern hierbei unser
Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere
Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
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