Vision-Technology GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
283.913,00 |
227.317,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
2.233,00 |
| II.
Sachanlagen |
283.910,00 |
225.084,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
551.210,90 |
417.849,01 |
| I.
Vorräte |
35.064,38 |
113.927,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
510.298,19 |
281.180,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.805,37 |
6.800,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.848,33 |
22.741,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.810,58 |
25.084,37 |
| Aktiva |
848.934,48 |
670.250,88 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
188.980,40 |
127.355,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
102.355,35 |
158.082,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
61.625,05 |
-55.727,04 |
| B.
Rückstellungen |
23.392,12 |
59.747,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
636.561,96 |
483.148,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
475.488,72 |
416.651,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
161.073,24 |
66.497,40 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
66.165,49 |
59.719,85 |
| Passiva |
848.934,48 |
670.250,88 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Vision Technology GmbH hat ihren Sitz in
Münster und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Darmstadt unter der Register-Nr. 33375.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften, Gliederungs-, Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne der
§§ 264, 267 Abs.1 HGB auf. Der Jahresabschluss
umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung
und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Planmäßige Abschreibungen wurden im steuerlich
zulässigen Rahmen linear vorgenommen.
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter bzw. außerplanmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgten linear über die
voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Für
die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter wurde von der Bewertungsfreiheit
gemäß § 6 Abs. 2 EStG auch im
handelsrechtlichen Jahresabschluss Gebrauch gemacht.
Vorräte
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse
erfolgte zu Herstellungskosten gemäß § 255
Abs. 2 HGB bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem
Nominalwert bewertet. Erkennbaren Risiken wurde Rechnung
getragen.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks werden jeweils in EURO-Konten
geführt. Die Bewertung erfolgt zum Nominalbetrag.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen/Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag
angesetzt, soweit sie Aufwand/Ertrag für einen
bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Eigenkapital
Das Stammkapital wird als Gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und ist zum Nennwert bewertet. Das Stammkapital
der Vision Technology GmbH beträgt am Bilanzstichtag
EURO 25.000,00 (Vorjahr: EURO 25.000,00).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen/Rückzahlungsbeträgen
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Pensionsrückstellungen
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
Währungsumrechnung
In der Bilanz sind keine Positionen enthalten, die
auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf
fremde Währung gelautet haben.
Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EURO 6.805,37
(Vorjahr: EURO 6.800,35).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EURO 0,00 (Vorjahr EURO 0,00).
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind EURO 351.676,06 gesichert. Die
Sicherung erfolgt durch Sicherungsübereignungen und
Abtretung von Außenständen (Globalzession).
Weitere Sicherungen erfolgen durch Bürgschaften und
Grundschuldbestellungen zu Lasten der Gesellschafter.
Angaben zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EURO 475.488,72
(Vorjahr: EURO 416.651,07). Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer
einem Jahr beträgt EURO 161.073,24 (Vorjahr: EURO
66.497,40).
Eventualverbindlichkeiten
Am Bilanzstichtag bestanden keine der folgenden
Eventualverbindlichkeiten:
- Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln
- Verbindlichkeiten aus Bürgschaften
sowie aus Wechsel- und Scheckbürgschaften
- Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen
- Haftungsverhältnisse aus der Bestellung
von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
Geschäftsführer
Geschäftsjahr 2023:
Günter Klein, Mechaniker-Meister, 64832
Babenhausen
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Martin Klein, Feinwerkmechaniker-Meister, 64832
Babenhausen
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und Geschäftsführern
Gegenüber den
Gesellschaftern-Geschäftsführern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer Günter Klein
bestand am 31.12.2023 (Stand per 31.12.2022 EURO 2.570,65)
eine Verbindlichkeit in Höhe von EURO 0,00. Die
Abrechnung erfolgt in der Form eines Kontokorrents, welches
entsprechend verzinst wird.
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer Martin Klein
bestand am 31.12.2023 (Stand per 31.12.2022 EURO 57.149,20)
eine Verbindlichkeit in Höhe von in Höhe von EURO
66.165,49. Die Abrechnung erfolgt in der Form eines
Kontokorrents, welches entsprechend verzinst wird.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 11,0.
Weitere Angaben
Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister
beim Amtsgericht in Darmstadt unter der Nummer HRB 33375.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses der Vision
Technology GmbH gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, der mit einem Jahresüberschuss
von EURO 61.625,05 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag EURO
-55.727,04) und einer Bilanzsumme von EURO 848.934,48
(Vorjahr: EURO 670.250,88) abschloss, wird hiermit
versichert.
Münster, den
22.05.2024
gez.Günter
Klein, Geschäftsführer
gez.
Martin Klein, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.05.2024
festgestellt.
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