MFP Arbor
GmbH
Homburg/Saar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.055.416,39 |
1.083.602,39 |
| I.
Sachanlagen |
1.039.166,39 |
1.067.352,39 |
| II.
Finanzanlagen |
16.250,00 |
16.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
165.038,56 |
140.952,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
111.047,16 |
136.817,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
64.161,20 |
101.089,86 |
| II.
Flüssige Mittel und Bausparguthaben |
53.991,40 |
4.135,37 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
4.943,71 |
| Aktiva |
1.220.454,95 |
1.229.498,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.646,10 |
0,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
17.443,71 |
28.448,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.589,81 |
11.004,53 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
4.943,71 |
| B.
Rückstellungen |
8.305,58 |
3.929,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.188.673,27 |
1.223.708,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
25.400,53 |
23.003,93 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.830,00 |
1.860,00 |
| Summe
Passiva |
1.220.454,95 |
1.229.498,90 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1.
Allgemeine Angaben
Die MFP Arbor GmbH hat ihren Sitz in Homburg/Saar und
ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Saarbrücken (Reg.Nr. HRB 106542).
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung richtet sich nach der
vorgeschriebenen FormblattVO für
Wohnungsunternehmen.
Der vorliegende Jahresabschluss der MFP Arbor GmbH
wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB - in der Fassung des
Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) -
sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages erstellt.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Für die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach
§ 275 Abs. 3 HGB gewählt.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
von Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung
anzubringenden Vermerke ebenso die Vermerke, die wahlweise
in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang
anzubringen sind, werden ausschließlich im
Anhang aufgeführt.
Es gelten gemäß § 267 HGB die
Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den handelsrechtlichen Vorschriften
ausgerichtet. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
2.1.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu
fortgeführten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen
Methode.
Die Abschreibungen wurden unter Bezug auf die
branchenüblichen Nutzungsdauern errechnet.
Die
Finanzanlagen wurden mit dem Nennwert angesetzt.
2.2.
Umlaufvermögen
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken mit dem Nominalwert angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den
Nominalwerten angesetzt.
2.3.
Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital entspricht dem Nennbetrag.
2.4.
Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen. Sie wurden zum Erfüllungbetrag
bewertet.
2.5.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1.
Angaben zu Fälligkeiten der Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände von
111.047,16 EUR (Vorjahr 136.817,43 EUR) haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
3.2.
Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn
wurde ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr von 17.443,71 EUR
einbezogen.
3.3.
Angaben zu Fälligkeiten der Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit
zum
|
Gesamt
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
bis zu 1 Jahr
|
> 1 Jahr
|
davon > 5 Jahre
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
1.163.287,34
|
60.014,60
|
1.103.272,74
|
863.272,74
|
(Vorjahr)
|
(1.200.705,00)
|
(60.000,00)
|
(1.140.705,00)
|
(900.705,00)
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
8.882,22
|
8.882,22
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(8.903,93)
|
(8.903,93)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
16.503,71
|
16.503,71
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(14.100,00)
|
(14.100,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
Summe
|
1.188.673,27
|
85.400,53
|
1.103.272,74
|
863.272,74
|
(Vorjahr)
|
(1.223.708,93)
|
(83.003,93)
|
(1.140.705,00)
|
(900.705,00)
|
davon
|
|
|
|
|
aus Steuern
|
1.853,71
|
1.853,71
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1.
Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5.
Ergänzende Angaben
5.1.
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch Herrn Markus
Fischer wahrgenommen.
5.2.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 64.161,20 EUR.
5.3.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres wurden im
Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt.
5.4.
Ergebnisverwendung
|
EUR
|
Jahresüberschuss
|
25.589,81
|
Verlustvortrag
|
-17.443,71
|
Vortrag auf neue
Rechnung
|
8.146,10
|
sonstige Berichtsbestandteile
Homburg, den 19. August
2024
gez.
Markus Fischer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024
festgestellt.
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