Transport
Almpanis GmbH
Weilerswist
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.067,00 |
64.357,00 |
| I.
Sachanlagen |
57.067,00 |
64.357,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.030.101,38 |
959.716,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
704.399,55 |
656.201,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
114.155,33 |
110.187,88 |
| davon
gegen Gesellschafter |
111.997,73 |
109.053,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
325.701,83 |
303.515,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.228,52 |
1.848,69 |
| Aktiva |
1.088.396,90 |
1.025.922,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
917.623,55 |
854.268,67 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
829.268,67 |
747.226,07 |
| III.
Jahresüberschuss |
63.354,88 |
82.042,60 |
| B.
Rückstellungen |
20.482,00 |
23.728,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.232,94 |
144.642,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
126.910,28 |
112.357,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.322,66 |
32.284,77 |
| D.
Passive latente Steuern |
6.058,41 |
3.283,53 |
| Passiva |
1.088.396,90 |
1.025.922,27 |
Anhang zum
31.12.2023
der Transport Almpanis GmbH, Weilerswist
A: Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Transport Almpanis GmbH hat ihren Sitz in
Weilerswist und ist beim Amtsgericht Bonn in Abteilung B
unter der Nummer 14172 eingetragen. Der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
Erstellung und Offenlegung wurden in Anspruch genommen.
B: Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des HGB. Die
Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und
Erträge sind den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zugeordnet worden.
Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 und der §§ 279 bis
283 HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet
sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden. Es
kam generell die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind
ebenfalls unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben
worden.
Außerplanmäßige Abschreibungen
waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Die
Vorräte sind - soweit vorhanden - aufgrund
einer Inventurliste zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten - unter Beachtung des
Niederstwertprinzips - bewertet worden.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
ausgehend vom Nennbetrag unter Berücksichtigung des
erkennbar und latent vorhandenen Ausfallrisikos bewertet.
Einzelwertberichtigungen wegen erkennbarer
Forderungsausfälle waren nicht zu bilden.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Steuerrückstellungen wurden - soweit
erforderlich - für die noch nicht veranlagten Steuern
des Geschäftsjahres gebildet.
Sonstige Rückstellungen sind aufgrund der im
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse
gebildet worden, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig waren. Der Ansatz
erfolgte in Höhe des notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C: Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- u.
Verlustrechnung
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist der Anlage zu diesem
Bericht zu entnehmen.
Die
Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im
Wesentlichen im Voraus gezahlte Versicherungsbeiträge,
Darlehnszinsen und Kfz-Steuern.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger
als einem Jahr sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
D: Sonstige Angaben:
Am Bilanzstichtag bestehen auskunftsgemäß
keine weiteren
Haftungsverhältnisse.
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist unter
der Befreiung von den Beschränkungen des § 181
BGB Herr Konstantinos Almpanis, Geschäftsführer,
Weilerswist. Im Geschäftsjahr 2023 wurden
durchschnittlich 36 Arbeitnehmer beschäftigt.
Am Bilanzstichtag ergeben sich
Forderungen nach § 42 Abs. 3 GmbHG
i.H.v. EUR 436.362,34 gegenüber dem
Gesellschafter Konstantinos Almpanis.
Weilerswist, den 24.
September 2024
gez.
Konstantinos Almpanis, Konstantions Almpanis
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2024
festgestellt.
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