KDH Service
GmbH
Frankfurt
(Oder)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.437,00 |
5.294,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.435,00 |
5.292,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.425,00 |
46.292,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.508,36 |
4.024,23 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.916,64 |
42.268,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.862,00 |
51.586,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.284,62 |
47.148,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
22.148,10 |
16.130,21 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
6.017,89 |
| IV.
Bilanzverlust |
12.863,48 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.824,80 |
1.381,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.752,58 |
3.056,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.862,00 |
51.586,79 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff, 246ff HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die im vorliegenden Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den handelsrechtliche Bestimmungen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Zugänge des Wirtschaftjahres werden pro-rata-temporis
abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Forderungen
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
1.312,04 EUR
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
196,32 EUR
|
davon Forderungen
gegenüber Gesellschaftern
|
0,00 EUR
|
II. Investitionsabzugsbetrag
Für den in 2008 eingestellten
Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG wurde eine
Investition getätigt in Höhe von 5.336,73 EUR.
Der Investitionsabzugsbetrag wurde entsprechend
aufgelöst. Die gebildete Rückstellung für
latente Steuern in Höhe von 640,00 EUR wurde ebenfalls
aufgelöst.
III. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00 EUR
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.752,58 EUR
|
davon gegenüber
Gesellschaftern
|
0,00 EUR
|
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu
Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
IV. Rückstellungen
Sonstige
Rückstellungen
|
1.200,00 EUR
|
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmen vom
01.01.2010 bis 31.12.2010 durch Herrn Volker Holzmann
geführt.
E. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Die Geschäftsführung
Frankfurt/Oder, 30. Juni 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|