IMARA GmbH & Co. KG

40549 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRA 20661
Eingetragen
18.8.2009

Finanzübersicht

Historie

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

IMARA GmbH & Co. KG

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 14.865.754,19 15.493.827,19
I. Sachanlagen 14.865.754,19 15.493.827,19
B. Umlaufvermögen 1.474.608,95 2.541.209,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 245.336,90 306.746,46
davon gegen Gesellschafter 215.844,28 264.253,88
II. Wertpapiere 302.604,25 252.458,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 926.667,80 1.982.004,60
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.328,71 5.144,02
Aktiva 16.346.691,85 18.040.180,77

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 9.890.037,04 11.562.918,95
I. Kapitalanteile 9.890.037,04 11.562.918,95
1. Kapitalanteile Kommanditisten 9.890.037,04 11.562.918,95
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 17.801,00 16.000,00
C. Verbindlichkeiten 6.438.853,81 6.461.261,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 121.460,50 77.228,87
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.317.393,31 6.384.032,95
Passiva 16.346.691,85 18.040.180,77

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft:

Firma: IMARA GmbH & Co. KG
Sitz: Düsseldorf
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf, HRA 20661

Der Jahresabschluss der IMARA GmbH & Co. KG wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs sowie den einschlägigen Vorschriften GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Lediglich die Bilanzsumme überschreitet die Größenmerkmale, Umsatz und Anzahl der Beschäftigten liegen darunter.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Die gesetzlichen Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgeblich.

Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (insbesondere Realisationsprinzip, Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip, Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundsatz).

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 33 Jahren) der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und pro rata temporis vorgenommen.

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert, unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag, bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche Forderungen wurden einzeln wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Alle Positionen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 6.317.393,31 (Vorjahr: Euro 6.384.032,95).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 16.000.000,00. Es handelt sich um im Grundbuch eingetragene Grundschulden.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB beträgt T€ 160 und beinhaltet ausschließlich Miet- bzw. Dienstleistungsverträge mit einer Laufzeit von längstens 5 Jahren.

III. Sonstige Pflichtangaben

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs . 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
in EUR
Ausleihungen nicht relevant Forderungen 215.844,28
Verbindlichkeiten 0,00

Unbeschränkte Haftung an Unternehmen

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die IMARA Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von € 25.000,00.

Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr von der IMARA Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, vertreten durch ihre Geschäftsführer, Herrn Manfred Kronen und Frau Anna Kronen, wahrgenommen. Beide Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

IV. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne Geschäftsführer (§ 267 Abs. 5 HGB) beträgt 1.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer:

Manfred Kronen

ausgeübter Beruf:

Kaufmann Geschäftsführerin:

Anna Kronen

ausgeübter Beruf:

Kauffrau

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Düsseldorf, 27. September 2024

IMARA Verwaltungs GmbH, Düsseldorf

Geschäftsführung

Datum der Feststellung gemäß § 328 Absatz 1a Satz 1 HGB

Das Datum der Feststellung des Jahresabschlusses lautet: 30. September 2024

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024 festgestellt.

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