Storz
Hydrauliksysteme GmbH
Wurmlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
742.442,00 |
837.884,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
98.531,00 |
126.470,00 |
| II.
Sachanlagen |
643.911,00 |
711.414,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.266.461,62 |
3.332.885,07 |
| I.
Vorräte |
2.578.230,42 |
2.705.072,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
616.746,80 |
624.093,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
21.392,68 |
21.392,68 |
| III.
Wertpapiere |
0,40 |
0,40 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
71.484,00 |
3.718,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.496,07 |
29.166,94 |
| D.
Aktive latente Steuern |
52.610,00 |
33.990,00 |
| Aktiva |
4.089.009,69 |
4.233.926,01 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.651.509,41 |
2.514.755,47 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
571.214,63 |
571.214,63 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.843.540,84 |
1.692.062,13 |
| IV.
Jahresüberschuss |
136.753,94 |
151.478,71 |
| B.
Rückstellungen |
91.902,00 |
78.782,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.345.598,28 |
1.640.388,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
900.857,54 |
1.134.550,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
505.838,04 |
| Summe
Passiva |
4.089.009,69 |
4.233.926,01 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Storz Hydrauliksysteme GmbH
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen sind die Größenmerkmale
der sogen. mittelgroßen
Kapitalgesellschaft weder im Vorjahr noch im
Berichtsjahr erfüllt. Von den Ausweis- und
Erläuterungsbefreiungen wurde weitgehend Gebrauch
gemacht.
Nach beschlossener Satzungsänderung vom
28.09.2018 und entsprechender Eintragung beim
Handelsregister am 10.05.2019 besteht seit 2019
kalenderjahrgleiches Wirtschaftsjahr.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,-- wurden im Jahr des
Zugangs nach § 6 Abs.2 EStG sofort
abgeschrieben..
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der
Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend
den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand nicht statt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter. Die aus der Übertragung der
Pensionsverpflichtung an die Fa. Storz BAV GmbH verbliebene
Forderung wurde im Berichtsjahr mit gegebenen Darlehen
verrechnet.
Rückstellungsbildung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Ausgewiesen ist noch die Verpflichtung aus der
Waisenrente des verstorbenen Gesellschafters.
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
Die Darlehen der Krspk Tuttlingen aus der
Finanzierung von Anlagevermögen sind banküblich
besichert und haben eine gesamte Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
Das Corona-Hilfedarlehen in Form
einer Soforthilfe wurde ursprünglich mit 500 TEUR
ausgereicht. Es ist zunächst tilgungsfrei
gestellt, kann aber freiwillig getilgt werden. Davon wurde
im Berichtsjahr bereits Gebrauch gemacht. Das Restdarlehen
beläuft sich auf insgesamt
421.875 EUR.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Ausgewiesen sind Bankavale für Verpflichtungen
aus laufenden Aufträgen bzw. begonnenen
Arbeiten. - Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften. Der vereinbarte Rahmen beläuft sich
auf 350 TEUR, zum Stichtag waren 147.862,47 EUR (Vorjahr:
187.559,54 EUR) beansprucht. Der Stand ist durch eine
Bestätigung des
Kreditinsitutes nachgewiesen.
Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB
Der bislang ausgewiesene Betrag stand im Zusammenhang
mit der ausgelagerten Pensionsrückstellung.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern folgende
Ergebnisverwendung vor:
Zuführung des Jahresüberschusses in den
Gewinnvortrag.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses:
Auf der Gesellschafterversammlung vom 06.03.2024
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen. die
Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.2.2024.
Sonstige Pflichtangaben
Die aus den wirtschaftlichen Belastungen der
Corona-Pandemie (vorläufig) gewährte
Überbrückungshilfe III wurde
i.H.v. 51.950,44 € Ende 2020, mit 108.631,36 €
2021 gewährt. Nach der Endabrechnung 2022
entfallen restliche 5.102,92 € auf die
Berichtsfirma. Die entsprechenden Beträge wurden gem.
IDW Information v. 7.4.2021 dem Jahr der
Verursachung erfolgswirksam
ausgewiesen. Die Leistungen
wurden vollständig erfüllt,
die vorläufige Endabrechnung Mitte 2022 vorgelegt. Ein
endgültiger Bescheid liegt noch nicht vor.
Namen der Geschäftsführer:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
angestellten Geschäftsführer Frau
Monja Verona und Herr Konrad Richter .geführt Für
Herrn Bernd Bühler wurde am 15.01.2018 Prokura
erteilt. Die Eintragung im Handelsregister
erfolgte am 23.08.2018.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Gesellschafter vergebenen
Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung Betrag
Stand bisheriger Kredite 0,00 Euro
359.375
Rückzahlung im Berichtsjahr 0,00 Euro
Neuvergabe im Berichtsjahr 0,00 Euro
0,00 Euro
sonstige Berichtsbestandteile
Monja Verona und Konrad Richter,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2024
festgestellt.
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