Walter
Vollmann GmbH, Druckereibetrieb
Marienheide
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.703,00 |
19.996,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
590,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.113,00 |
19.989,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.983,08 |
17.302,65 |
| I.
Vorräte |
3.014,98 |
3.412,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.503,47 |
7.668,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.464,63 |
6.222,05 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
146.504,86 |
121.527,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
183.190,94 |
158.826,05 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
147.091,99 |
112.064,40 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.977,46 |
35.027,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-146.504,86 |
-121.527,40 |
| B.
Rückstellungen |
7.350,00 |
7.920,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
175.840,94 |
150.906,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
183.190,94 |
158.826,05 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft ist gem. § 264a in Verbindung
mit § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft
und Co.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens zugrunde
gelegt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten werden wie folgt bewertet:
1.Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2.Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
3.Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorliegt, auf den niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar ist, werden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
4.Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere des
Umlaufvermögens werden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
5.Rückstellungen
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
6.Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
2.Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von EUR 158.864,65 (Vorjahr EUR 133.206,72).
Es bestehen Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 1.937,92 (Vorjahr EUR 3.170,56).
Die Restlaufzeiten stellen sich wie folgt dar:
|
31.12.2011 |
|
Vorjahr |
|
bis zu 1 Jahr |
|
mehr als 5 Jahre |
|
bis zu 1 Jahr |
|
mehr als 5 Jahre |
|
EUR |
|
EUR |
|
EUR |
|
EUR |
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u.
Leistungen |
2.525,43 |
|
0,00 |
|
1.664,34 |
|
0,00 |
3. Sonstige
Verbindlichkeiten |
173.315,51 |
|
0,00 |
|
149.241,71 |
|
0,00 |
|
175.840,94 |
|
0,00 |
|
150.906,05 |
|
0,00 |
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung der Walter Vollmann GmbH durch
Herrn Walter Vollmann, Schriftsetzermeister, Marienheide.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Marienheide, 5. Dezember 2012
Walter Vollmann GmbH
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Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 17.12.2012.
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