ZEMO Gebr. Moser GmbH
Danziger Straße 7, 67685 Weilerbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Moser seit 23.4.2020 | Prokura |
Ludwig Moser seit 23.4.2020 | Prokura |
Eva Alexandra Moser seit 4.1.2019 | Geschäftsführer |
Tanja Martina Praefcke seit 7.12.2017 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 73.00% | |
| 51.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ZEMO Gebr. Moser GmbHWeilerbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Arbeitsausrüstung der Mitarbeiter ist zum Stichtag in einem Festwert berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde gem. § 240 Abs. 3 HGB ein Festwert angesetzt. Die Waren wurden zu Anschaffungs- / Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Der Kassenbestand, die Guthaben bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie das gezeichnete Kapital wurden zum Nominalwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zeitanteilig angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet, die mit verpfändeten Vermögenswerten verrechnet werden. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 1.540.821,00 €. Die Ermittlung erfolgte nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method). Da in den Versorgungszusagen eine Deckelung auf einen Höchstbetrag des monatlichen Pensionsanspruchs vereinbart ist, werden bei der Berechnung der Rückstellung keine Gehaltssteigerungen berücksichtigt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde gemäß Satz 2 des § 253 Abs. 2 HGB pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Im Berichtsjahr wurde ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,82 % (10-Jahres-Durchschnitt) bei der Bewertung zugrunde gelegt. Der nach bisherigen Regeln (7-Jahres-Durchschnitt) ermittelte Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,74 %. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe des zukünftigen Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 1. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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