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Consulting & Commerce GmbH
Kleinmachnow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.501,51 |
2.179,51 |
| I.
Sachanlagen |
2.501,51 |
2.179,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.483,90 |
7.696,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.941,19 |
3.984,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.542,71 |
3.712,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.073,70 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.592,28 |
53.059,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.651,39 |
62.935,63 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
78.623,95 |
95.505,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
15.467,08 |
16.881,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
37.592,28 |
53.059,36 |
| B.
Rückstellungen |
20.707,47 |
11.899,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
28.943,92 |
51.035,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
28.785,00 |
9.454,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.651,39 |
62.935,63 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. sind zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden nicht wertberichtigt.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Für
Anlagenzugänge mit Werten zwischen 150,- und 1.000,-
Euro wurde ein Sammelposten gebildet, der
gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben
wird.
7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
10) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42,
III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter
Verbindlichkeiten
in Höhe von 158,92 Euro.
II. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
Keine im Anhang aufzuführende Besonderheiten.
E. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Dr. Werner Knetsch geführt.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Kleinmachnow, 28.03.2013
Dr. Knetsch
(Geschäftsführer)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 158,92 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 41.581,35 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2013 festgestellt.
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