ZeFoRa
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.724,00 |
4.189,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
88,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.636,00 |
4.189,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
185.995,55 |
202.221,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.461,83 |
86.338,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
146.533,72 |
115.883,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
209.719,55 |
206.410,81 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
93.734,42 |
82.679,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
70.179,93 |
37.075,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.054,49 |
33.104,87 |
| B.
Rückstellungen |
37.437,00 |
99.526,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.548,13 |
24.204,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
78.548,13 |
24.204,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
209.719,55 |
206.410,81 |
Anhang
Bezug nehmend auf die beigefügte Bilanz zum
31. Dezember 2011 und die Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2011 der Gesellschaft machen wir
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften folgende
Angaben:
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB 1 verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden. In Einklang mit dem Wahlrecht des
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen
nicht angepasst.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden mit den
Anschaffungskosten abzüglich angemessener,
planmäßig linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungsdauer richtet sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bis einschließlich 2009 wurden die abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 bis zu je EUR 1.000,00 in einen
Sammelposten eingestellt, der unter Berücksichtigung
einer Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben wird.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 erfolgte bei
Zugängen abnutzbarer beweglicher
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
zu je EUR 410,00 eine sofortige aufwandswirksame
Erfassung.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfallrisiko durch
Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
- Herr Dr. Bernd Morun
- Frau Francoise Laugier-Morun
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1 Das Wahlrecht des § 264 Abs. 1 HGB wurde im
Zuge des BilMoG von Satz 3 nach Satz 4 verschoben!
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 13.556,95 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 11.816,49 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2012 festgestellt.
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