Firstwood GmbHLiquidiert

Vistrastraße 6, 14727 Premnitz, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 16086
Vorher
F.W. Thermoholz GmbH
Eingetragen
14.3.2006
Branche
Großhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von Türen und Fenstern aus HolzHerstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die Holzbearbeitung
Gegenstand
Der Einkauf, die Herstellung und der Vertrieb von Holz, Holzprodukten, insbesondere thermisch behandelten Holzprodukten (inklusive Holzhandel), der Herstellung von Komponenten für deren Verarbeitung (und wiederum deren Vertrieb) und entsprechende damit verbundene Produkte und Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Laudon
seit 13.11.2009
Prokura
Detlef Zemlin
seit 14.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (7)

NameAnteil
27.00%
25.00%
H**** v** B******
20.00%

Gesellschafter
Beta

5 von 7 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Detlef Zemlin
44715 Stechow-Ferchesar OT Ferchesar
27.00%
Reinhart Zech von Hymmen
40699 Erkrath
25.00%
H**** v** B******
20.00%
A*** v** B******
9.10%
S***** v** B******
9.10%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Firstwood GmbH

Premnitz

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  2010
Euro
2009
Euro
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 290.255,00 85.392,00
II. Sachanlagen 6.971.591,81 7.084.395,81
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
  7.262.346,81 7.170.287,81
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte 1.026.887,05 489.802,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 778.339,63 1.162.587,08
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 213,80 109.980,95
  1.805.440,48 1.762.370,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.851,72 1.822,32
Summe Aktiva 9.082.639,01 8.934.481,04

PASSIVA

   
  2010
Euro
2009
Euro
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Andere Zuzahlungen, Kapital stiller Gesellschafter 3.420.038,45 3.433.651,90
III. Verlust-/Gewinnvortrag -197.053,19 273.767,09
IV. Jahresfehlbetrag -2.339.141,31 -470.820,28
  983.843,95 3.336.598,71
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 1.530.835,53 1.731.280,03
C. Rückstellungen 123.589,06 48.030,98
D. Verbindlichkeiten 6.444.370,47 3.818.571,32
Summe Passiva 9.082.639,01 8.934.481,04

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Firstwood GmbH

A. Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear zeitanteilig abgeschrieben.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - planmäßig linear abgeschrieben. Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Auf die Neuzugänge kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Abweichend davon wurden die im Geschäftsjahr 2009 zugegangenen beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens in der Handelsbilanz im steuerlich höchstzulässigem Umfang degressiv abgeschrieben; der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt. Mit Inkrafttreten des BilMoG dürfen Abschreibungen, die allein steuerrechtlich zulässig sind, im handelsrechtlichen Jahresabschluss grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. Die Firstwood GmbH übt das Wahlrecht der Beibehaltung der bisherigen Wertansätze gemäß Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB aus.

Seit dem 1. Januar 2008 wurden Geringwertige Wirtschaftsgüter auf Grund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 25. Mai 2007 in der Handelsbilanz gemäß den geänderten steuerlichen Wertgrenzen im Zugangsjahr sofort abgeschrieben bzw. in jährlichen Sammelposten aktiviert und über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Mit dem Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung werden diese Vermögensgegenstände im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Ab dem 1. Januar 2010 werden Geringwertige Wirtschaftgüter, deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht überschreiten, wieder im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bilanziert.

Die Roh- Hilfs- und Betriebstoffe werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. zum niedrigeren Marktwert bewertet. Fertige Erzeugnisse werden zu Material- und Fertigungskosten sowie Sonderkosten der Fertigung zuzüglich notwendiger Material-, Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind bzw. zum niedrigeren Marktwert bewertet.

Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden gemäß § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden gemäß § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 266 Abs. 2 Buchst. C HGB als gesonderter Posten angesetzt. Sie werden zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet. Das in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Disagio resultiert aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag einer Finanzverbindlichkeit und deren niedrigerem Ausgabebetrag. Das Disagio wird planmäßig abgeschrieben (§ 250 Abs. 3 S. 2 HGB). Die Firstwood GmbH macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit einer sofortigen aufwandswirksamen Erfassung des Unterschiedsbetrags.

Entsprechend den Grundsätzen des Instituts für Wirtschaftsprüfer in der Stellungnahme HFA 1/1984 i.d.F. 1990 werden die erhaltenen Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen in einem gesonderten Passivposten gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB bilanziert. Dieser Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird korrespondierend zur Abschreibung der geförderten Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst.

Die Rückstellungen werden mit ihrem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden gemäß § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden gemäß § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Gemäß § 255 Abs. 2a HGB dürfen Entwicklungsaufwendungen aktiviert werden. Die Firstwood GmbH macht keinen Gebrauch von diesem Wahlrecht.

Aktive latente Steuern können gemäß § 274 Abs. 1 HGB in der Bilanz angesetzt werden. Die Firstwood GmbH macht keinen Gebrauch von diesem Wahlrecht.

C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage A diesem Anhang angefügten Anlagespiegel dargestellt.

Eigenkapital

Insgesamt neun stille Gesellschafter haben in ihren notariell am 3. Juni 2008 bzw. 26. September 2008 beurkundeten stillen Beteiligungsverträgen gegenüber der Gesellschaft erklärt, mit ihren Forderungen (Kapitalkonto I und II) aus den stillen Beteiligungsverträgen hinter allen übrigen Gläubigern der Firstwood GmbH unwiderruflich im Rang zurückzutreten. Die geleisteten Einlagen der stillen Gesellschafter werden daher als "andere Zuzahlungen/Kapital stiller Gesellschafter" im Sinne von § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB im Eigenkapital ausgewiesen.

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Die Firstwood GmbH hat zur Finanzierung von Investitionen im Sachanlagevermögen öffentliche Zuschüsse aus dem Förderprogramm "GA Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erhalten. Die erhaltenen Investitionszuschüsse werden über die gleiche Nutzungsdauer der angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgüter erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2010 resultierte hieraus ein Ertrag in Höhe von EUR 200.444,50.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen betreffen die im Rahmen der Ist-Besteuerung im Sinne von § 20 Abs. 1 UStG zum Bilanzstichtag noch nicht fällig Umsatzsteuer.

sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung sowie Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen (TEUR 34), Rückstellungen für ausstehende Urlaubsansprüche (TEUR 7) und für Gewährleistungen (TEUR 6).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden durch Grundschulden, Raumsicherungsübereignungen und Globalabtretungen abgesichert.

sonstige Betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 6 enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 5) sowie Steuererstattungen gemäß StromStG und EnergieStG für Vorjahre (TEUR 1) resultieren.

D. sonstige Angaben

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2010 war Herr Deltef Zemlin, Ferchesar, Geschäftsführer der Gesellschaft.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Premnitz, den 29. April 2011

Detlef Zemlin

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht erfolgt.

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