Wäscherei und chemische Reinigung für Privatkunden
Firstwood GmbHLiquidiert
Vistrastraße 6, 14727 Premnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Laudon seit 13.11.2009 | Prokura |
Detlef Zemlin seit 14.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (7)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 27.00% | |
| 25.00% | |
H**** v** B****** | 20.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 7 Anteilseignern sichtbar
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Firstwood GmbHPremnitzJahresabschluss zum 31.12.2010BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Firstwood GmbHA. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert ist. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear zeitanteilig abgeschrieben. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und - soweit abnutzbar - planmäßig linear abgeschrieben. Bei der Bemessung der Abschreibungen wird auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Auf die Neuzugänge kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Abweichend davon wurden die im Geschäftsjahr 2009 zugegangenen beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens in der Handelsbilanz im steuerlich höchstzulässigem Umfang degressiv abgeschrieben; der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald die lineare Abschreibung zu höheren Abschreibungen führt. Mit Inkrafttreten des BilMoG dürfen Abschreibungen, die allein steuerrechtlich zulässig sind, im handelsrechtlichen Jahresabschluss grundsätzlich nicht mehr vorgenommen werden. Die Firstwood GmbH übt das Wahlrecht der Beibehaltung der bisherigen Wertansätze gemäß Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB aus. Seit dem 1. Januar 2008 wurden Geringwertige Wirtschaftsgüter auf Grund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 25. Mai 2007 in der Handelsbilanz gemäß den geänderten steuerlichen Wertgrenzen im Zugangsjahr sofort abgeschrieben bzw. in jährlichen Sammelposten aktiviert und über einen Zeitraum von fünf Jahren planmäßig abgeschrieben. Mit dem Zeitpunkt der vollständigen Abschreibung werden diese Vermögensgegenstände im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Ab dem 1. Januar 2010 werden Geringwertige Wirtschaftgüter, deren Anschaffungskosten EUR 410,00 nicht überschreiten, wieder im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bilanziert. Die Roh- Hilfs- und Betriebstoffe werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bzw. zum niedrigeren Marktwert bewertet. Fertige Erzeugnisse werden zu Material- und Fertigungskosten sowie Sonderkosten der Fertigung zuzüglich notwendiger Material-, Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind bzw. zum niedrigeren Marktwert bewertet. Die Bewertung der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden gemäß § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden gemäß § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 266 Abs. 2 Buchst. C HGB als gesonderter Posten angesetzt. Sie werden zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet. Das in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Disagio resultiert aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag einer Finanzverbindlichkeit und deren niedrigerem Ausgabebetrag. Das Disagio wird planmäßig abgeschrieben (§ 250 Abs. 3 S. 2 HGB). Die Firstwood GmbH macht keinen Gebrauch von der Möglichkeit einer sofortigen aufwandswirksamen Erfassung des Unterschiedsbetrags. Entsprechend den Grundsätzen des Instituts für Wirtschaftsprüfer in der Stellungnahme HFA 1/1984 i.d.F. 1990 werden die erhaltenen Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen in einem gesonderten Passivposten gem. § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB bilanziert. Dieser Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird korrespondierend zur Abschreibung der geförderten Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen werden mit ihrem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der Bemessung dieser Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden gemäß § 256 a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet und unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB) und des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 S. 4 HGB) bewertet. Kurzfristige Posten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr werden gemäß § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Gemäß § 255 Abs. 2a HGB dürfen Entwicklungsaufwendungen aktiviert werden. Die Firstwood GmbH macht keinen Gebrauch von diesem Wahlrecht. Aktive latente Steuern können gemäß § 274 Abs. 1 HGB in der Bilanz angesetzt werden. Die Firstwood GmbH macht keinen Gebrauch von diesem Wahlrecht. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem als Anlage A diesem Anhang angefügten Anlagespiegel dargestellt. Eigenkapital Insgesamt neun stille Gesellschafter haben in ihren notariell am 3. Juni 2008 bzw. 26. September 2008 beurkundeten stillen Beteiligungsverträgen gegenüber der Gesellschaft erklärt, mit ihren Forderungen (Kapitalkonto I und II) aus den stillen Beteiligungsverträgen hinter allen übrigen Gläubigern der Firstwood GmbH unwiderruflich im Rang zurückzutreten. Die geleisteten Einlagen der stillen Gesellschafter werden daher als "andere Zuzahlungen/Kapital stiller Gesellschafter" im Sinne von § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB im Eigenkapital ausgewiesen. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Die Firstwood GmbH hat zur Finanzierung von Investitionen im Sachanlagevermögen öffentliche Zuschüsse aus dem Förderprogramm "GA Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" erhalten. Die erhaltenen Investitionszuschüsse werden über die gleiche Nutzungsdauer der angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgüter erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2010 resultierte hieraus ein Ertrag in Höhe von EUR 200.444,50. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen die im Rahmen der Ist-Besteuerung im Sinne von § 20 Abs. 1 UStG zum Bilanzstichtag noch nicht fällig Umsatzsteuer. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung sowie Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen (TEUR 34), Rückstellungen für ausstehende Urlaubsansprüche (TEUR 7) und für Gewährleistungen (TEUR 6). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden durch Grundschulden, Raumsicherungsübereignungen und Globalabtretungen abgesichert. sonstige Betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 6 enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 5) sowie Steuererstattungen gemäß StromStG und EnergieStG für Vorjahre (TEUR 1) resultieren. D. sonstige Angaben Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2010 war Herr Deltef Zemlin, Ferchesar, Geschäftsführer der Gesellschaft. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Premnitz, den 29. April 2011 Detlef Zemlin Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 ist im Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht erfolgt. |
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