ezycle GmbH
38mErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Dr. Stueber seit 11.3.2020 | Geschäftsführer |
Thore Dörnemann seit 20.12.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Deutsche Telekom AGBonnKonzernabschluss 2019ZIELE FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNGIm Jahr 2015 haben die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung verabschiedet: die Sustainable Development Goals (SDGs). Entlang unserer Wertschöpfungskette wollen wir konkrete Beiträge zur Zielerreichung leisten. Unter anderem haben wir uns Anfang 2019 ein neues ehrgeiziges Klimaziel gesetzt: Wir wollen das Telekom-Netz bis 2021 zum "grünen Netz" machen, bis 2030 alle unsere CO 2-Emissionen um 90% (gegenüber 2017) reduzieren, sowie Emissionen, die bei der Herstellung und der Nutzung unserer Produkte entstehen pro Kunde um 25 % senken (SDG 13). Als Gestalter der Digitalisierung sehen wir uns aber auch in der Verantwortung, Menschen zu unterstützen, sich im Netz souverän zu bewegen und nach demokratischen Spielregeln zusammenzuleben. Deshalb sorgen wir nicht nur für technischen Zugang sowie Datenschutz und -sicherheit (SDG 9), sondern fördern auch die Medienkompetenz (SDG 4). 2019 haben wir unsere Angebote zur Förderung von Medienkompetenz 2019 unter das Fokusthema "Digitale Demokratie" gestellt. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung". Unsere Beiträge zur Zielerreichung der SDGs, wirken sich auch positiv auf unser eigenes Unternehmen aus. Um diese Wertbeiträge zu verdeutlichen, haben wir sie in fünf Bereiche unterteilt: "Finanzen", "Struktur", "Beziehungen", "Mitarbeiter" und "Umwelt". Wertbeiträge der Deutschen Telekom
Als verantwortungsvoller Arbeitgeber legen wir großen Wert auf Mitwirkung und ein faires Miteinander, fördern Vielfalt und unterstützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg in die digitale Arbeitswelt. Damit tragen wir zum Erreichen der SDGs 5 (Geschlechtergleichheit), 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und 10 (Weniger Ungleichheiten) bei - gleichzeitig wirkt sich dies positiv auf die Zusammenarbeit in unserem Unternehmen aus ("Mitarbeiter"). Mit unserem Breitband-Ausbau bringen wir uns aktiv ein für den Aufbau hochwertiger Infrastruktur sowie Förderung von Innovationen (SDG 9), und er stärkt unsere Infrastruktur ("Struktur"). Indem wir unser Netz immer energieeffizienter ausbauen und Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien einsetzen, unterstützen wir das Erreichen des SDG 13, und machen unsere eigene Geschäftstätigkeit umweltfreundlicher ("Umwelt"). Mit unserem wachsenden Angebot an nachhaltigen Produkten und Lösungen, verstärken wir diesen Effekt und ermöglichen unsere Kunden CO 2-Emissionen sowie weitere Ressourcen einzusparen (SDGs 12, 14, 15). Gleichzeitig generieren wir mit solchen Angeboten Umsatz ("Finanzen"). Unsere Lösungen für Smart Cities unterstützen eine nachhaltige Lebensweise (SDG 11) und sind für uns mit neuen Kooperationen (SDG 17) verbunden ("Beziehungen"). Um nachvollziehbar darzustellen, welchen Beitrag unsere Produkte, Dienste und Aktivitäten für das einzelne Nachhaltigkeitsziel und unsere Wertschöpfungskette leisten, haben wir auf den folgenden Seiten die entsprechenden Textpassagen mit dem jeweiligen SDG- und Wertbeitrag-Symbol gekennzeichnet. DIE DEUTSCHE TELEKOM AUF EINEN BLICKKonzernumsatzin Mrd. €
KONZERNUMSATZ
EBITDA AL bereinigt ain Mrd. €
EBITDA AL BEREINIGT a
EBITin Mrd. €
EBIT
Konzernüberschussin Mrd. €
KONZERNÜBERSCHUSS
Netto-Finanzverbindlichkeitenin Mrd. €
NETTO-FINANZVERBINDLICHKEITEN
Cash Capexin Mrd. €
CASH CAPEX
Free Cashflow AL a(vor Ausschüttung und Investitionen in Spektrum)in Mrd. €
FREE CASHFLOW AL a(VOR AUSSCHÜTTUNG UND INVESTITIONEN IN SPEKTRUM)Der Free Cashflow AL stieg um 0,9 Mrd. € auf 7,0 Mrd. €.
ROCEin %
ROCE
→ Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Geschäftsentwicklung des Konzerns". KONZERNSTRUKTURGESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND SEGMENTSTRUKTURGeschäftstätigkeit. Wir gehören mit 184 Millionen Mobilfunk-Kunden, 28 Millionen Festnetz-Anschlüssen und 21 Millionen Breitband-Kunden zu den führenden integrierten Telekommunikationsunternehmen weltweit. Unseren Privatkunden bieten wir Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Festnetz/Breitband, Mobilfunk, Internet und Internet-basiertes Fernsehen sowie ICT-Lösungen für Groß- und Geschäftskunden. Dabei richten wir uns international aus und sind in über 50 Ländern vertreten. Im Geschäftsjahr 2019 haben wir mit weltweit 210.533 Mitarbeitern (31. Dezember 2019) einen Umsatz von 80,5 Mrd. € erwirtschaftet - 69,5 % davon außerhalb Deutschlands. Das Festnetz-Geschäft umfasst alle Bereiche rund um die Sprach- und Datenkommunikation durch Festnetz- bzw. BreitbandTechnik; dazu vertreiben wir sowohl Endgeräte und sonstige Hardware als auch Dienste an Wiederverkäufer. Im MobilfunkGeschäft bieten wir Privat- und Geschäftskunden mobile Sprach- und Datendienste an; hinzu kommt der Verkauf von MobilfunkGeräten und anderer Hardware. Wir vertreiben Mobilfunk-Dienste auch an Wiederverkäufer sowie an Gesellschaften, die Netzleistungen einkaufen und an Dritte vermarkten (Mobile Virtual Network Operator, MVNO). Unsere Großkundensparte T-Systems betreibt mit einer weltumspannenden Infrastruktur aus Rechenzentren und Netzen die Informations- und Kommunikationstechnik für global aufgestellte Unternehmen und öffentliche Institutionen. Das Fundament für unsere verantwortungsvolle Unternehmensführung und den geschäftlichen Erfolg bilden unsere gemeinsamen Unternehmenswerte und unsere Leitlinien, die wie folgt lauten:
Wir wollen ein nachhaltig wachsendes Unternehmen sein, das seine Kunden begeistert, für seine Anleger Werte schafft und in dem die Mitarbeiter gerne arbeiten. Segmentstruktur. Unsere Finanzberichterstattung steht im Einklang mit unserer Konzernstrategie und ist in folgender Struktur organisiert:
Unser Konzern ist in fünf operative Segmente sowie das Segment Group Headquarters & Group Services gegliedert, die wir nachfolgend im Detail erläutern. Unser operatives Segment Deutschland umfasst sämtliche Aktivitäten des Festnetz- und Mobilfunk-Geschäfts für Privat- und Geschäftskunden in Deutschland. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Wholesale-Geschäft, in dessen Rahmen Telekommunikationsvorleistungen für Carrier und andere operative Segmente in unserem Konzern erbracht werden. Eigene Vertriebsgesellschaften für Privat- und Geschäftskunden ermöglichen einen kundenzentrierten Vertriebsangang. Mit der Bündelung des Services wird ein weiterer Fokus auf die Kundenzufriedenheit sowie Qualitätssicherung gelegt. Der Netzausbau für Mobilfunk und Festnetz erfolgt durch den Geschäftsbereich Technik innerhalb des operativen Segments Deutschland. Als Wegbereiter der Digitalisierung bietet das operative Segment Deutschland seinen Kunden ein individuelles Service- und Produkt-Portfolio an, mit dem Ziel, gleichzeitig innovativ, sicher und einfach zu sein. Unser operatives Segment USA umfasst sämtliche Mobilfunk-Aktivitäten auf dem US-amerikanischen Markt. T-Mobile US ist dort der drittgrößte Anbieter. Die verschiedenen "Un-carrier"-Initiativen der letzten Jahre begründen die sehr erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Im Dezember 2019 hat T-Mobile US das erste landesweite 5G-Netz der USA in Betrieb genommen. Am 29. April 2018 hat T-Mobile US bekannt gegeben, dass sie mit Sprint Corp. eine verbindliche Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss abgeschlossen haben. T-Mobile US geht davon aus, durch den Zusammenschluss ihr landesweites 5G-Netz weiter ausbauen, Innovationen beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit steigern zu können. Der Vollzug unserer Vereinbarung zum Zusammenschluss mit Sprint steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungs- und Kartellbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Am 18. Juni 2018 haben wir das sog. "Public Interest Statement", in dem wir die Vorteile der Transaktion für die Allgemeinheit darlegen, sowie die Genehmigungsanträge beim US-amerikanischen Regulierer Federal Communications Commission (FCC) eingereicht. Die formelle Genehmigung durch die FCC erfolgte am 16. Oktober 2019. Im Juni 2019 haben die Generalstaatsanwälte von 13 US-Bundesstaaten und des Regierungsbezirks Washington Klage beim Bundesbezirksgericht in New York gegen T-Mobile US, Deutsche Telekom, Sprint und Softbank Group Corp. eingereicht. Vier weitere Bundesstaaten haben sich in der Zwischenzeit der Klage angeschlossen, während die Generalstaatsanwälte von Mississippi, Colorado, Nevada und Texas ihre Beteiligung nach einem Vergleich mit T-Mobile US zurückgezogen haben. Nach unserer Einschätzung ist die Klage unbegründet. Am 26. Juli 2019 haben wir mit dem US-amerikanischen Justizministerium (Department of Justice) eine Vereinbarung über Auflagen geschlossen (sog. "Consent Decree"), welche noch durch das US-Bundesgericht in Washington bestätigt werden muss. Die Behörde verzichtet damit auf die nach US-amerikanischem Recht vorgesehene Möglichkeit, gegen die Transaktion zu klagen. Zeitgleich wurden mehrere Vereinbarungen mit dem US-amerikanischen Fernsehsatellitenbetreiber DISH Networks geschlossen, in denen Auflagen für den Zusammenschluss umgesetzt werden. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren gehen wir davon aus, den Zusammenschluss im zweiten Quartal 2020 vollziehen zu dürfen. Unser operatives Segment Europa umfasst sämtliche Festnetz- und Mobilfunk-Aktivitäten der Landesgesellschaften in Griechenland, Rumänien, Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik, Kroatien, der Slowakei, Österreich, Nordmazedonien und Montenegro. Unsere Landesgesellschaft in Albanien haben wir zum 7. Mai 2019 veräußert. Somit sind wir nun in allen unseren Landesgesellschaften integrierter Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Neben dem Privatkundengeschäft bieten die meisten Landesgesellschaften auch ICT-Lösungen für Geschäftskunden an. Im Rahmen unseres internationalen Whole-sale-Geschäfts vertreiben wir als Telekom Global Carrier (TGC), Telekommunikationsvorleistungen sowohl an unsere operativen Segmente als auch an Dritte. Als einer der führenden ICT-Dienstleister bietet unser operatives Segment Systemgeschäft ein integriertes Produkt- und Lösungs-Portfolio für Geschäftskunden. Mit Angeboten aus den Geschäftsfeldern Connectivity, Digital Solutions, Cloud & Infrastructure und Security sowie strategischen Partnerschaften begleiten wir unsere Kunden in digitale Geschäftsmodelle. Seit 2018 führen wir ein umfangreiches Transformationsprogramm durch. Im Rahmen dessen haben wir unsere Organisation und Abläufe neu ausgerichtet sowie Kapazitäten angepasst und eine neue Strategie für unser Portfolio entwickelt. Insgesamt zehn PortfolioEinheiten verantworten sowohl unser klassisches IT- und Telekommunikationsgeschäft als auch unsere Wachstumsfelder (Public Cloud, Internet der Dinge (IoT), Digital Solutions inklusive Health, Security, SAP, Classified ICT und Road Charging). Unser operatives Segment Group Development hat das Ziel, Einheiten bzw. Beteiligungen aktiv zu steuern und wertsteigernd zu entwickeln - ihnen soll das nötige Maß an unternehmerischer Freiheit eingeräumt und so ihre strategische Weiterentwicklung gefördert werden. In diesem Zuge wurde innerhalb des Segments die Einheit GD Towers geschaffen, welche die Deutsche Funkturm (DFMG) und das niederländische Funkturmgeschäft umfasst. Zudem hat T-Mobile Netherlands die Tele2 Netherlands am 2. Januar 2019 übernommen. Die nun größere T-Mobile Netherlands ist in einer stärkeren Position, um den Kunden kombinierte Produkte aus Festnetz- und Mobilfunk-Services anzubieten. Ebenso bei Group Development angesiedelt sind die Deutsche Telekom Capital Partners (DTCP) sowie die Konzernfunktionen Mergers & Acquisitions und Strategisches Portfolio-Management. Unsere Beteiligung an Ströer SE & Co. KGaA wurde im August 2019 zur Besicherung der bestehenden Pensionsverpflichtungen der Deutschen Telekom als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V., die Treuhandeinrichtung des Konzerns, eingebracht. Group Headquarters & Group Services umfasst alle Konzerneinheiten, die nicht direkt einem der operativen Segmente zugeordnet sind und berichtet auch über unseren Vorstandsbereich "Technologie und Innovation". Als Richtungs- und Impulsgeber definiert Group Headquarters die strategischen Vorgaben für den Konzern, stellt sicher, dass diese eingehalten werden, und bearbeitet ausgewählte Konzernprojekte. Group Services erbringt seine Leistungen als Dienstleister für den Konzern; dazu zählen neben den von Deutsche Telekom Services Europe erbrachten typischen Dienstleistungen wie Finanzbuchhaltung, Personal-Service und operativem Einkauf auch Vermittlungsdienstleistungen durch unseren Personaldienstleister Vivento. Dieser vermittelt zum einen Mitarbeiter, hauptsächlich Beamte, in externe Beschäftigungsverhältnisse, v. a. in den öffentlichen Dienst. Zum anderen vermittelt Vivento auch gezielt intern, um fachliches Know-how in unserem Konzern zu halten und den Einsatz externer Mitarbeiter zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es die Bereiche Group Supply Services (GSUS) für unser ImmobilienManagement und unseren strategischen Einkauf sowie MobilitySolutions als Komplettanbieter von Fuhrpark-Management und Mobilitätsleistungen. In unserem Vorstandsbereich "Technologie und Innovation" sind die übergreifenden Funktionen Technologie, Innovation und IT unserer operativen Segmente Deutschland, Europa und Systemgeschäft zusammengefasst. Hierzu gehören u. a. die Deutsche Telekom IT mit internen nationalen IT-Projekten unseres Konzerns als Schwerpunkt und unsere zentrale Innovationseinheit Product Innovation and Customer Experience (PIC), die mit unseren operativen Segmenten eng zusammenarbeitet, um Themen wie Digitalisierung, Big Data, Software Defined Networks, Virtualisierung und Cloud-Services voran zu bringen. Im Innovation Hub (IHUB) bündeln wir für eine flexible Innovationsentwicklung alle notwendigen Kompetenzen für zukünftige Innovationsprojekte. Darüber hinaus gibt es die Bereiche Network Infrastructure (NWI), Strategy & Technology Innovation (S&TI) und Pan-Net. NWI führt und betreibt ein weltweites Netzwerk, um Wholesale-Kunden Sprach- und Datenkommunikation anzubieten. S&TI sorgt für die effiziente und kundengerechte Forschung und Bereitstellung von Technologien, Plattformen und Services für Mobilfunk und Festnetz. Pan-Net ist verantwortlich für das gemeinsame paneuropäische Netz und für die Entwicklung und Bereitstellung von Services für unsere europäischen Landesgesellschaften. Änderungen in der Organisationsstruktur im Jahr 2020. Das Telekommunikationsgeschäft für Geschäftskunden soll im Jahr 2020 neu aufgestellt werden. Zur konsequenten Umsetzung unserer Konzernstrategie im Feld "Führend bei GeschäftskundenProduktivität" sehen die Veränderungen vor, im operativen Segment Deutschland eine neue Einheit für Geschäftskunden zu etablieren und dort die bisher im operativen Segment Systemgeschäft erfassten "TC Services" und "Classified ICT", mit Ausnahme einiger Aktivitäten im Bereich des Classified IT-Projektgeschäfts, zu integrieren. Der Übergang betrifft sowohl das nationale als auch das internationale Telekommunikationsgeschäft von T-Systems. Gleichzeitig sollen die Portfolio-Einheiten "Security" und "IoT" rechtlich selbstständige Konzerngesellschaften werden. Dies soll die Entscheidungsstrukturen vereinfachen und ein agileres Auftreten am Markt ermöglichen. Zusätzlich werden die bisher im Wesentlichen im operativen Segment Europa bzw. im Segment Group Headquarters & Group Services ausgewiesenen Teilbereiche Telekom Global Carrier (TGC) bzw. Network Infrastructure (NWI), die zusammen den als "Deutsche Telekom Global Carrier" (DTGC) bezeichneten Geschäftsbereich bilden, auf die Telekom Deutschland GmbH im operativen Segment Deutschland übertragen. Aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive ist der Geschäftsbereich DTGC zurzeit bei der Deutschen Telekom AG angesiedelt. Die Übertragung auf die Telekom Deutschland GmbH soll auf der Grundlage eines abzuschließenden Ausgliederungs- und Übernahmevertrags erfolgen. LEITUNG UND KONTROLLEDie Geschäftsverteilung des Vorstands sieht zum 31. Dezember 2019 neun Vorstandsbereiche vor. Fünf davon sind die zentralen Führungsbereiche:
Zudem gibt es vier weitere segmentbezogene Vorstandsbereiche:
Veränderungen im Vorstand. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 beschlossen, den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Timotheus Höttges um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Wiederbestellung von Herrn Höttges zum Vorstandsvorsitzenden wurde zum 1. Januar 2019 wirksam. Weiterhin hat der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG in seiner Sitzung am 21. Februar 2018 beschlossen, Herrn Dr. Christian P. Illek mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum neuen Vorstandsmitglied für das Ressort "Finanzen" zu bestellen. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2018 beschlossen, Frau Birgit Bohle mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum neuen Vorstandsmitglied für das Ressort "Personal" und zur Arbeitsdirektorin zu bestellen. Frau Bohle folgt damit auf Herrn Dr. Illek. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat in seiner Sitzung am 4. September 2018 beschlossen, Herrn Thorsten Langheim mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Vorstandsmitglied für das neu geschaffene Ressort "USA und Unternehmensentwicklung" zu bestellen. Seit Jahresanfang 2019 verfügt die Deutsche Telekom AG somit über neun Vorstandsbereiche. Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2019
Mit Beschluss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG vom 20. Februar 2019 erfolgte die Wiederbestellung von Herrn Srini Gopalan zum Vorstandsmitglied für das Ressort "Europa" für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2019 beschlossen, das Vorstandsressort "Datenschutz, Recht und Compliance" als Organisationeinheit aufzulösen. Die Bereiche Revision und Risikomanagement wurden dem Vorstandsbereich "Finanzen" zugeordnet. Der Bereich Sicherheit (Group Security Governance) wurde dem Vorstandsbereich "Technologie und Innovation" zugeordnet. Die Bereiche Datenschutz, Recht und Compliance wurden dem Vorstandsbereich "Personal" zugeordnet. Frau Birgit Bohle führt den erweiterten Vorstandsbereich "Personal und Recht" seit dem 1. Januar 2020. Herr Dr. Thomas Kremer scheidet altersbedingt mit Wirkung zum 31. März 2020 aus dem Konzern aus. Herr Dr. Kremer leitet als Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance ab dem 1. Januar 2020 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Konzern die Überführung der Bereiche seines Ressorts in die genannten Zielressorts. Mit Beschluss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG vom 4. September 2019 erfolgte die Verlängerung der ursprünglich dreijährigen Bestellung von Herrn Adel Al-Saleh zum Vorstandsmitglied für das Ressort "T-Systems" um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022. Die Bestellung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgen auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG überwacht die Geschäftsführung des Vorstands und berät ihn. Er setzt sich aus 20 Mitgliedern zusammen: Zehn vertreten die Anteilseigner, zehn die Arbeitnehmer. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter erfolgte zuletzt auf der Delegiertenversammlung am 20. November 2018. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG und §§ 18, 21 der Satzung. Dabei ist der Aufsichtsrat gemäß § 21 der Satzung ermächtigt, die Satzung ohne Beschluss der Hauptversammlung an neue gesetzliche Vorschriften anzupassen, die für die Gesellschaft verbindlich werden, und Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Das Vergütungssystem unseres Vorstands orientiert sich am langfristigen Erfolg unseres Konzerns. Die Vergütung unseres Aufsichtsrats enthält seit 2013 keine langfristigen Vergütungsbestandteile mehr. Die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 werden eingehalten. → Die Darstellung der Vorstandsvergütung und der Vergütung des Aufsichtsrats finden Sie im Kapitel "Sonstige Angaben - Vergütungsbericht". KONZERNSTRATEGIEUNSERE KONZERNSTRATEGIE "LEADING EUROPEAN TELCO"Seit 2014 richten wir unser unternehmerisches Handeln an unserer Strategie "Leading European Telco" aus - mit dem Ziel, der führende Telekommunikationsanbieter in Europa zu sein. Mit dieser Strategie sind wir sehr erfolgreich: Gemessen an der Marktkapitalisierung sind wir das wertvollste Telekommunikationsunternehmen in Europa (Stand: 31. Dezember 2019). Im Berichtsjahr konnten wir Umsatz, bereinigtes EBITDA AL und Free Cashflow AL erneut steigern und verzeichnen Wachstum auf beiden Seiten des Atlantiks. Zudem erzielten wir 2019 den höchsten Markenwert unserer Geschichte und nehmen damit Rang 2 im Vergleich der weltweit führenden deutschen Unternehmen ein. Gleichzeitig zeichnen sich aber auch neue Herausforderungen ab, die sowohl uns als Konzern als auch die Gesellschaft betreffen:
Diesen Herausforderungen stellen wir uns! Wir setzen unsere Strategie "Leading European Telco" weiter konsequent um. Wie die nachfolgende Grafik zeigt, erstreckt sich unser Führungsanspruch auf die drei Dimensionen Kundenerlebnis, Technologie und Geschäftskunden-Produktivität. Aus ihnen leiten sich drei spezifische Handlungsfelder ab, mit denen wir die Basis für zukünftiges organisches Wachstum schaffen. Denn nur, wenn wir wachsen, können wir unsere Ertragskraft nachhaltig sichern und den Ansprüchen unserer Kapitalgeber weiter gerecht werden. Unterstützt wird dieses Wachstumsziel durch die zwei Handlungsfelder "Sparen für Investitionen in Wachstum" und "Vereinfachen, Digitalisieren, Beschleunigen & Verantwortung leben", die den Rahmen für unser Handeln abstecken. Letzteres wurde im Berichtsjahr um den Aspekt "Verantwortung leben" ergänzt. Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung sind bereits seit Jahren essenzieller Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns (z. B. erstes Klimaschutzziel bereits 1995). Mit der Modifizierung unseres Strategiezielbilds wollen wir dieses nun auch explizit als Kernelement in unsere Konzernstrategie verankern. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM → 9 INDUSTRIE INNOVATION UND INFRASTRUKTUR → 12 NACHHLATIGER KONSUM UND PRODUKTION → 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ Konzernstrategie "Leading European Telco"
STRATEGISCHE HANDLUNGSFELDERALLES AUS EINER HAND & TADELLOSER SERVICEWir wollen unseren Kunden ein nahtloses und technologieunabhängiges Telekommunikationserlebnis bieten. Deshalb vermarkten wir Festnetz und Mobilfunk in konvergenten Produkten (Fixed Mobile Convergence, FMC). Bis zum Ende des Berichtsjahres haben sich in Deutschland rund 4,7 Mio. Kunden für "MagentaEINS" entschieden: Das sind über 0,4 Mio. Kunden mehr als im Vorjahr. Die Landesgesellschaften unseres operativen Segments Europa konnten 2019 etwa 1,5 Mio. neue Kunden für "MagentaOne" und vergleichbare FMC-Angebote gewinnen. Weil wir diesen Wachstumspfad weiter beschreiten wollen, arbeiten wir unablässig daran, unser konvergentes Angebot zu verbessern und zu erweitern. Zusätzlich wollen wir dieses Angebot mit Diensten ergänzen, die einen echten Mehrwert für unsere Kunden bieten. Im Berichtsjahr konnten wir wichtige Meilensteine für dieses Vorhaben setzen. Im Jahr 2018 haben wir in Deutschland unser Angebot "MagentaTV" hin zu einem Aggregator von linearem Fernsehen mit umfangreichen Funktionalitäten, dem Zugriff auf die größten Abrufvideo-Anbieter sowie exklusiven Sport- und TV-Inhalten neu ausgerichtet. Im Jahr 2019 konnten wir nun auf dieser Basis die Attraktivität, u. a. durch die Intensivierung von Kooperationen mit wichtigen Content-Partnern (u. a. Netflix) sowie perspektivisch durch den Erwerb der Medienrechte für die Fußball-Europameisterschaft 2024, weiter steigern. Der Zuwachs von etwa 0,3 Mio. TV-Kunden in Deutschland zeigt, dass wir mit unserer Aggregator-Strategie auf dem richtigen Weg sind. Das Kundenerlebnis bei der Nutzung unserer Dienste verbessern wir mit unserem neuen, digitalen Sprachassistenten "Hallo Magenta" bei gleichzeitiger Gewährleistung von Datensicherheit und Integrität der Privatsphäre. Um in Zukunft unser bestehendes Unterhaltungsangebot weiter zu stärken, entwickeln und verproben wir gemeinsam mit unseren Kunden stetig neue Dienste. So auch "MagentaGaming", das wir 2019 als Beta-Version gelauncht haben. Unseren Anspruch, tadellosen Kundenservice zu leisten, sehen wir ebenso als wichtigen Hebel, um uns vom Wettbewerb zu differenzieren. Daher haben wir in Deutschland im Berichtsjahr mehrere Initiativen zur Qualitätssteigerung des Kundenservices vorgestellt. Dazu gehören: ein verbessertes Self-Service-Angebot, der persönliche Rückruf-Service, SprachID oder das WLAN-Versprechen zur Einrichtung und Optimierung des WLANs Zuhause. Unsere Auszeichnungen im "connect Hotline-Test" (Platz 1 unter den deutschen Mobilfunk-Anbietern 2019, Ausgabe 5/2019), als "Bester digitaler Kundenservice 2019" (Platz 1 unter deutschen Telekommunikationsanbietern, Computer Bild, Ausgabe 17/2019) und als "Service-König 2019" der Telekommunikationsbranche (Deutschland Test von Focus Money, Ausgabe 43/2019) bestätigten unsere Anstrengungen. 2020 werden wir weiter daran arbeiten, mit unserem Kundenservice zu begeistern: Unter anderem wollen wir die Erstlösungsquote bei Kundenanfragen weiter erhöhen. Auch in den USA tragen Maßnahmen, wie z. B. die Einführung des "Team of Experts"-Ansatzes im vergangenen Jahr, ihre Früchte: T-Mobile US liegt bei zahlreichen Umfragen zur Service-Qualität vor den Wettbewerbern (z. B. 17. Mal in Folge Platz 1 unter amerikanischen Mobilfunk-Unternehmen im Kundenservice-Test von J.D. Power) und der Net Promoter Score im Kundenservice befindet sich mit 70 % auf einem Allzeithoch. Dies ist mitunter ein Grund dafür, dass wir 2019 über 4,9 Mio. neue Mobilfunk-Kunden (unter eigener Marke) in den USA gewonnen haben. In unseren europäischen Landesgesellschaften liegt unser Augenmerk auf einer stärkeren Digitalisierung der Kundeninteraktion. Zu diesem Zweck haben wir unsere Service-App weiterentwickelt, die nach erfolgreicher Markteinführung in allen Ländern das Kundenerlebnis (z. B. durch Selbstverwaltung von Verträgen) verbessert und eine Monetarisierung unserer Angebote (z. B. durch kundenspezifische Ansprache) ermöglicht. Die Kundenzufriedenheit messen wir mit der weltweit anerkannten TRI * M-Methodik. Auf Basis dieser Steuerungsgröße steuern wir die Verbesserung unserer Prozesse im Kundenkontakt sowie unserer Produkte und Dienstleistungen. Gleichzeitig ermitteln wir darüber die Loyalität unserer Kunden zur Deutschen Telekom. Die Ergebnisse werden in einer Kennzahl dargestellt: dem TRI * M-Index, auf einer Skala von minus 66 bis plus 134 Punkten. Zum Ende des Berichtsjahres lag der Wert bei 67,3 Punkten gegenüber einem angepassten Ausgangswert von 68,5 Punkten - bezogen auf äquivalente Berechnungsgrundlagen beider Werte. Für die kommenden Jahre ist unser Ziel, die Kundenzufriedenheit wieder zu verbessern. INTEGRIERTE GIGABIT-NETZEKonvergente Produkte benötigen integrierte Netze. Deshalb bauen wir unsere Fest- und Mobilfunknetze konsequent aus und verzahnen sie miteinander. So können wir unseren Kunden jederzeit und überall die schnellstmögliche Verbindung in hervorragender Qualität anbieten. In Europa und den USA investieren wir 13 Mrd. € v. a. in den Aufbau und Betrieb von Netzen (Gebühren für Spektrum nicht berücksichtigt), davon entfallen rund 5,5 Mrd. € allein auf Deutschland. Damit investieren wir mehr als jeder unserer Wettbewerber in Deutschland. Für hervorragende Qualität gehen wir im Ausbau auch neue Wege, z. B. mit innovativen Technologien wie Festnetz-Substitution via Funk, der Nutzung von Künstlicher Intelligenz für den bedarfsgerechten Infrastrukturausbau sowie Kooperationen und Joint Ventures. Eine integrierte Steuerung verbessert die Auslastung unserer Infrastruktur und erhöht die Effizienz in Betrieb und Wartung. → 9 INDUSTRIE INNOVATION UND INFRASTRUKTUR STRUKTUR Glasfaser-basierte Festnetze sind die Grundlage für ein integriertes Netzerlebnis. In nahezu allen unseren europäischen Landesgesellschaften sind wir führend im Ausbau von Glasfaser-Anschlüssen in über 8 Mio. Haushalten: So können wirz. B. in Ungarn mit 2,2 Mio. Haushalten über 43 % der Haushalte mit einem Glasfaser-Anschluss versorgen. Im operativen Segment Deutschland betreiben wir mit weit über 500.000 Glasfaserkabel-Kilometern das größte Glasfasernetz Europas. Im Berichtsjahr haben wir unser Netz zudem mithilfe der Vectoring-Technologie weiter ausgebaut. Damit kommen wir unserem Highspeed-Versprechen, rund 80 % der privaten Haushalte in Deutschland mit mindestens 50 MBit/s zu versorgen, nach. Zudem erfolgt die Umstellung von Bestandskunden auf IP-basierte Lösungen schrittweise und im Einvernehmen mit dem Kunden. Für den Privatkundenmarkt haben wir die Migration in Deutschland im Jahr 2019 wie geplant abgeschlossen. Europaweit sind bereits fünf Landesgesellschaften (Ungarn, Kroatien, Slowakei, Nordmazedonien und Montenegro) vollständig auf IP-basierte Anschlüsse migriert - in Griechenland konnten wir die Umstellung 2019 nahezu abschließen. Im Mobilfunk heben wir uns mit unserer herausragenden Netzqualität vom Wettbewerb ab. Regelmäßig schneiden wir bei unabhängigen Netztests als Sieger ab. In Deutschland haben wir 2019 erneut die drei großen Netztests von "connect" (Ausgabe 1/ 2020), "Chip" (Ausgabe 1/2020, 10. Mal in Folge) und "Computer Bild" (Ausgabe 25/2019) gewonnen. In Europa wurden im Berichtsjahr insgesamt acht Landesgesellschaften (Griechenland, Ungarn, Kroatien, Nordmazedonien, Slowakei, Tschechische Republik, Niederlande und Polen) durch die Netzexperten von P3 communications getestet und allesamt mit dem Prädikat "Best-in-Test overall" ausgezeichnet. Darüber hinaus ging T-Mobile US im OpenSignal Test 2019 "Upload Speed Experience" als Sieger hervor. Weil wir diese Ergebnisse auch in Zukunft erzielen wollen, bauen wir unsere LTE-Netze weiter aus: In unseren europäischen Landesgesellschaften planen wir, bis Ende 2021 99 % der Bevölkerung mit LTE zu versorgen; in Deutschland wollen wir dieser Ambition bei der Haushaltsabdeckung sogar bereits Ende 2020 nachkommen. Mit dem Kommunikationsstandard der 5. Generation (5G) schaffen wir ein mobiles Netz mit sehr hoher Zuverlässigkeit, extrem kurzer Reaktionszeit sowie hohen Datendurchsatzraten. Dafür werden die Netzfunktionen vom Zugangsmedium (z. B. Glas, Kupfer oder Luft) entkoppelt. Durch verteilte Rechenleistung im Netz (Mobile Edge Computing) und dedizierte Netzschichten für einzelne Anwendungen (Network Slicing) schafft 5G die Grundlage für Zukunftstechnologien wie virtuelle Realität, autonomes Fahren und das Internet der Dinge. Unser Ziel ist, gemeinsam mit der Politik und Industrie, die leistungsfähigste Digitalinfrastruktur für Deutschland aufzubauen - in den Städten und auf dem Land. Dafür haben wir bereits mit einer Investition von rund 3 Mrd. € in Frequenzlizenzen v. a. in Deutschland, den USA und Österreich einen wichtigen Grundstein gelegt. In den USA wollen wir unsere Ausgangssituation für den Ausbau von 5G durch den im Jahr 2018 vereinbarten Zusammenschluss mit Sprint und die damit einhergehende Erweiterung unseres bestehenden Spektrums deutlich verbessern können. Auch im Ausbau kommen wir unserem Anspruch der Technologie-Führerschaft nach und haben 5G, mit dem Launch in Österreich, als erstes Telekommunikationsunternehmen in Europa live geschaltet (mittlerweile 31 Standorte in Österreich). Im Dezember 2019 startete T-Mobile US das erste landesweite 5G-Netzwerk in den USA mit einer Netzabdeckung von mehr als 200 Millionen Einwohnern. In Deutschland haben wir bisher rund 450 5G-Antennen aufgebaut. Daneben sind rund drei Viertel unserer Standorte bereits für die 5G-Nutzung vorbereitet. Für Kunden verfügbar ist 5G aktuell in acht Städten: Berlin, Köln, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Bonn, Leipzig und Darmstadt. Zusätzlich zu den hohen Investitionen in Frequenzlizenzen werden wir die erforderlichen, hohen Investitionen in den Ausbau der 5G-Infrastruktur tätigen. Dabei benötigen wir Rahmenbedingungen, die fair und verlässlich sind. SICHERE ICT-LÖSUNGEN & STARK IM NETZ DER DINGEIm Berichtsjahr konnten wir erneut unsere Marktführerschaft (gemessen am Umsatz) im Bereich Telekommunikationsservices in Deutschland aufrechterhalten. Die fortschreitende Digitalisierung von kritischen Prozessen innerhalb von Unternehmen und Unternehmensverbänden setzt sichere und zuverlässige globale Konnektivität voraus. Wir bleiben verlässlicher Partner der deutschen Industrie mit einem Produkt-Portfolio an internationalen Kommunikationslösungen, das die Stärken unserer nationalen Netzinfrastruktur mit unseren internationalen Netzen kombiniert. Darüber hinaus konnten wir im operativen Segment Deutschland das Wachstum bei IT-Umsätzen im Geschäftskundenbereich fortsetzen (plus 19% gegenüber 2018). Mit unseren IT-Lösungen für Kleinstunternehmen, Mittelständler und Großkonzern helfen wir unseren Geschäftskunden, die Technologien der Zukunft gewinnbringend für sich zu nutzen. Fokusthemen wie das Internet der Dinge und Cyber-Sicherheit gewinnen dabei zunehmend an Relevanz. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM FINANZEN Unser Geschäft mit "klassischen" IT-Outsourcing-Dienstleistungen für internationale Großkunden entwickelt sich seit einigen Jahren rückläufig. Hauptgrund dafür ist die anhaltend hohe Wettbewerbsintensität. Unser operatives Segment Systemgeschäft durchläuft deshalb aktuell eine tiefgreifende Transformation, die im Kern vier Hebel beinhaltet: die portfolioorientierte Steuerung des Geschäfts, die Integration unserer Vertriebsorganisation, die Reduktion von Querschnittskosten durch Verschlankung von Prozessen und Hierarchie-Ebenen sowie eine deutliche Erhöhung des Automatisierungsgrads in der Leistungserbringung mit erhöhtem Off-/Nearshore-Anteil. Im Berichtsjahr haben wir hier bereits große Fortschritte erzielt, die sowohl in erhöhter Effizienz als auch im Auftragseingang ersichtlich sind: Im Vergleich zum Vorjahr konnten wir eine Steigerung eingehender Aufträge um knapp 8 % auf 7,3 Mrd. € verzeichnen. Um die Konzernstrategie im Feld "Führend bei Geschäftskunden-Produktivität" weiterhin konsequent umzusetzen und die positive Entwicklung zu manifestieren, haben wir im Jahr 2019 zusätzliche strukturelle Maßnahmen angestoßen:
Die geplanten Veränderungen sind ein wichtiger Schritt für die Transformation der T-Systems, die auch im nächsten Jahr konsequent fortgesetzt wird. UNTERSTÜTZENDE HANDLUNGSFELDERSPAREN FÜR INVESTITIONEN IN WACHSTUMKünftiges Wachstum bedarf ausreichender Investitionen. Dafür investieren wir in die eigene Innovationskraft, integrieren aber auch erfolgreich Neues von außen. Dank unserer strengen Kostendisziplin erwirtschaften wir die Mittel, die wir brauchen, um diese Investitionen zu finanzieren und unsere Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Unseren Weg der Kostentransformation beschreiten wir deshalb konsequent weiter. Langfristig wollen wir auch in puncto Effizienz der führende Telekommunikationsanbieter in Europa sein. Unser Beteiligungs-Portfolio steuern wir wertorientiert. Geschäftsfelder, die wir in unserem Konzern nicht angemessen weiterentwickeln können, werden veräußert. Dementsprechend haben wir die Landesgesellschaft in Albanien als einzige reine MobilfunkGesellschaft zum 7. Mai 2019 verkauft. Im Gegenzug unterstützen wir unsere Wachstumsambitionen durch Beteiligungen und Akquisitionen. So haben wir im Berichtsjahr unsere Energie darauf gelenkt, die zuletzt getätigten Akquisitionen in Österreich (UPC Austria) und den Niederlanden (Tele2 Netherlands) durch die Integration in unser operatives Geschäft zu einem echten konvergenten Angebot weiterzuentwickeln. Für unsere Kunden in Österreich wird dies durch die Markenneueinführung von "Magenta Telekom" erlebbar. Im US-Mobilfunk-Markt wollen wir unsere Schlagkraft durch den im Jahr 2018 vereinbarten Zusammenschluss von T-Mobile US und Sprint steigern. Mit den Genehmigungen der US-amerikanischen Behörden Federal Communications Commission und Department of Justice haben wir im Berichtsjahr einen wesentlichen Meilenstein zur Fortsetzung der Erfolgsgeschichte von T-Mobile US (u. a. 27 aufeinanderfolgende Quartale mehr als eine Million Neukunden, Zuwachs von über 200 % Marktkapitalisierung in den letzten 5 Jahren) erreicht. Durch die geplante Zusammenlegung der Geschäftstätigkeiten unter einer neuen, größeren T-Mobile US wollen wir die Strategie zur erfolgreichen Weiterentwicklung unseres USA-Geschäfts konsequent fortsetzen, die kundenorientierte "Un-carrier"-Strategie stärken sowie die 5G-Technologie in den USA schneller und besser als der Wettbewerb ausrollen. Die mit dem Zusammenschluss einhergehenden Synergien werden auf einen Barwert von rund 43 Mrd. US-$ (nach Integrationskosten) beziffert. VEREINFACHEN, DIGITALISIEREN, BESCHLEUNIGEN & VERANTWORTUNG LEBENEinfachheit bei den Angeboten und bei der Organisation macht die digitale Transformation unseres Kerngeschäfts leichter. So erhöhen wir unsere Umsetzungsgeschwindigkeit - sowohl bei der Interaktion mit dem Kunden als auch bei der Umsetzung neuer, strategischer Initiativen. Deshalb wollen wir einfacher, digitaler und schlussendlich agiler werden. Einfachheit hat für uns zwei Stoßrichtungen. Zum einen wollen wir unseren Kunden intuitiv bedienbare Produkte und leicht verständliche Tarife, wie z. B. "MagentaEINS", "MagentaTV - Einfach Eins für alles" oder den unbegrenzten Tarif "MagentaMobil XL", bieten. In Zukunft wollen wir die Produktkomplexität noch einmal erheblich reduzieren. Zum anderen wollen wir intern möglichst effizient, d. h. zeit- und kostensparend agieren. Deshalb werden wir unsere Organisation, Prozesse und Entscheidungsverfahren auf den Prüfstand stellen und, wo immer möglich, weiter optimieren. Die Digitalisierung unseres Kerngeschäfts hilft uns, das Kundenerlebnis zu verbessern und unsere Effizienz zu steigern. Unsere Service-Apps haben wir in Deutschland und Europa als zentrale, digitale Kundenschnittstellen etabliert und das Service-Angebot konsequent ausgebaut, z. B. haben wir eine Funktionalität zur Router-Einrichtung und zum Konnektivitäts-Management ergänzt. Auf dieser Grundlage interagieren wir in unseren europäischen Landesgesellschaften mit über 50 % unserer Kunden digital via Service-App. In Deutschland weist die "MeinMagenta" App inzwischen knapp 8,5 Mio. Downloads auf und wird z. B. für iOS mit 4,3/5 Sternen bewertet. Darüber hinaus verbucht die im Juli 2018 eingeführte SprachID im telefonischen Kundenservice als weitere Digitalisierungsinitiative seit Einführung über 830.000 Verifikationen. Langfristig zielen wir auf eine nahezu vollständige digitale Transformation aller Wertschöpfungsstufen ab. Dafür implementieren wir eine agilere IT und bauen unser Know-how in innovativen Technologien wie Künstlicher Intelligenz konsequent aus. Bereits heute können wir durch datenbasierte Analysen unsere Hardware vorausschauender warten, Kundenbedürfnisse besser verstehen und unsere Netze effizienter managen. Einfachheit und Digitalisierung erfordern aber auch neue Organisationsformen, Kompetenzen und kulturellen Wandel - konkret bedeutet dies: Wir benötigen neue Fähigkeiten, um die aktuellen und künftigen Herausforderungen zu meistern. Mit Maßnahmen wie z. B. der Einführung der Initiative Youlearn zur Verankerung von selbstgesteuertem Lernen im Berufsalltag haben wir diese Entwicklungen adressiert und die Möglichkeiten für unsere Mitarbeiter, sich weiterzuentwickeln, verbessert. Im Berichtsjahr investierten Mitarbeiter in Deutschland und den europäischen Landesgesellschaften über 3,9 Mio. Lernstunden - das sind im Schnitt 4,5 Arbeitstage. Zudem haben wir mit innovativen Konzepten wie dem "80/20"-Modell (Nutzung von 20 % der Arbeitszeit für konzernweite Initiativen außerhalb des Heimatsbereichs) weitere Grundsteine für zukunftsweisende Formen des Arbeitens gelegt. Denn wir sind überzeugt, dass dies ein wichtiger Bestandteil davon ist, als Arbeitgeber Verantwortung zu leben. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM FINANZEN MITARBEITER Darüber hinaus richten wir zur Wahrnehmung unserer gesellschaftlichen Verantwortung Kernunternehmensprozesse konsequent nachhaltig aus. Mit unserem neuen Konzernprogramm "We care for our planet" wollen wir effektiv zum Klima- und Ressourcenschutz beitragen und erweitern damit unsere bisherige Klimastrategie. 2019 haben wir z. B. einen geschlossenen Kreislauf zur Wiederverwendung gebrauchter Endgeräte ins Leben gerufen. Damit erhoffen wir uns, dass die Verschwendung von Ressourcen durch ungenutzte Altgeräte in privaten Haushalten deutlich reduziert wird. Bis Ende 2021 planen wir auch, das gesamte Telekom-Netz - vom Mobilfunk bis zum Highspeed-DSL-Netz - vollständig auf Strom aus erneuerbaren Energien umzustellen. In Deutschland gilt dies bereits für 2020. Darüber hinaus setzen wir uns für verantwortungsvolle Digitalisierung ein, z. B. mit unseren Leitlinien für ethische KI, aber auch für Projekte zu digitaler Demokratie. → 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ UMWELT → 16 FRIEDEN GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTION BEZIEHUNGEN Zusammenfassend drückt sich unsere Strategie "Leading European Telco" in unserem Ziel aus der führende europäische Telekommunikationsanbieter zu sein.
→ 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM FINANZEN BEZIEHUNGEN KONZERNSTEUERUNGWir verfolgen das Konzept der wertorientierten Unternehmensführung. Wir wollen einen Ausgleich der unterschiedlichen Erwartungen unserer Interessengruppen sicherstellen, damit genügend Mittel für eine attraktive Dividendenpolitik, den Schuldenabbau, einen verantwortungsvollen Personalumbau sowie Investitionen für ein positives Kundenerlebnis zur Verfügung stehen.
→ 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE BEZIEHUNGEN FINANZSTRATEGIEEnde Mai 2018 haben wir auf unserem Kapitalmarkttag die Finanzstrategie für die Jahre 2018 bis 2021 vorgestellt. Unsere Wachstumsprognose bleibt bis 2021 auf dem hohen Niveau, das wir bereits bei unserem Kapitalmarkttag 2015 für den Zeitraum 2014 bis 2018 prognostiziert hatten. Zu unserer Finanzstrategie gehören das Erreichen unserer angestrebten Finanzrelationen - relative Verschuldung (Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bereinigten EBITDA) und Eigenkapitalquote - sowie eine Liquiditätsreserve, die mindestens die Fälligkeiten der nächsten 24 Monate abdeckt. Mit diesen klaren Aussagen wollen wir unser Rating in einem Korridor von Abis BBB halten und den uneingeschränkten Zugang zum Kapitalmarkt sicherstellen. Für die Aktionäre gibt es - vorbehaltlich der notwendigen Gremienbeschlüsse und weiterer gesetzlicher Voraussetzungen - eine nachhaltige Dividendenpolitik. Für das Geschäftsjahr 2019 wollen wir, gemäß unserer im November 2019 aktualisierten Dividendenpolitik, eine Dividende von 0,60 € je dividendenberechtigte Aktie vorschlagen, welche als Basis für die zukünftige Dividendenhöhe dienen wird. Die Dividendenhöhe für die Geschäftsjahre ab 2020 soll das relative Wachstum des bereinigten Ergebnisses je Aktie reflektieren, wobei eine Dividende von mindestens 0,60 € je dividendenberechtigte Aktie gezahlt werden soll. Diese Dividendenpolitik gilt unabhängig vom Zustandekommen des Zusammenschlusses von T-Mobile US und Sprint. Unseren Aktionären bieten wir damit eine attraktive Rendite und Planbarkeit. Daneben werden wir Aktienrückkäufe in Betracht ziehen, sowohl von Aktien der Deutschen Telekom AG als auch von Anteilen an T-Mobile US. Bei Zustandekommen des Zusammenschlusses von T-Mobile US und Sprint werden in den ersten drei Jahren jedoch voraussichtlich keine Aktienrückkäufe stattfinden. Auch für die kommenden Jahre sind weiterhin hohe Gesamtinvestitionen geplant. Der Investitionsspielraum soll genutzt werden, um unsere Breitband-Infrastruktur weiter auszubauen und die Transformation des Unternehmens auf ein IP-basiertes Produktionsmodell voranzutreiben. Im Mobilfunk geschieht der Infrastrukturausbau auf Basis der Standards LTE und 5G, im Festnetz mit Glasfaser und Vectoring. Die Finanzstrategie unterstützt die Transformation unseres Konzerns hin zur "Leading European Telco". Um nachhaltig Wertzuwachs zu generieren, wollen wir mindestens unsere Kapitalkosten verdienen. Dieses Ziel soll einerseits durch eine Optimierung der Auslastung unseres Anlagevermögens, andererseits durch eine strenge Kostendisziplin und nachhaltiges profitables Umsatzwachstum erreicht werden. Unsere Finanzstrategie bis 2021
a Vorbehaltlich der notwendigen
Gremienbeschlüsse und weiterer gesetzlicher
Voraussetzungen.
STEUERUNGSSYSTEMUm unsere strategischen Ziele besser setzen und erreichen zu können, verfolgen wir ein konzernweites, wertorientiertes Steuerungssystem. Wir verwenden konkrete Leistungsindikatoren, um den Erfolg zuverlässig und nachvollziehbar zu messen. Einen Überblick über unsere bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren geben die folgenden Tabellen und Erläuterungen. Finanzielle Leistungsindikatoren
AUSWIRKUNGEN DER VERPFLICHTENDEN ERSTANWENDUNG DES RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS IFRS 16 "LEASES" AUF UNSERE FINANZIELLEN LEISTUNGSINDIKATORENMit der verpflichtenden Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leases" zum 1. Januar 2019 ergaben sich wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Deutschen Telekom. Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen werden abgezinst und als Leasing-Verbindlichkeit passiviert; als finanzielle Verbindlichkeiten erhöhen sie die Netto-Finanzverbindlichkeiten. Zugleich aktiviert der Leasing-Nehmerein Nutzungsrecht. Bisher im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen erfasste operative Aufwendungen werden damit in den Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte bzw. in den Zinsaufwendungen für abgezinste Verpflichtungen aus Operating Leasing-Verhältnissen erfasst. Das EBITDA wird dadurch deutlich erhöht, ohne dass sich wirtschaftliche Bedingungen verändert haben. In der Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Leasing-Zahlungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und nicht mehr den Cashflow aus Geschäftstätigkeit. Lediglich die Zinszahlungen verbleiben weiterhin im Cashflow aus Geschäftstätigkeit und damit auch im Free Cashflow. Die Auswirkungen der verpflichtenden Erstanwendung berücksichtigen wir seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 bei der Definition unserer finanziellen Leistungsindikatoren, da die Aufwendungen und Auszahlungen für Leasing-Verhältnisse ein bedeutendes Element unserer Ertrags- und Zahlungskraft sind. Auch wollen wir eine möglichst gute Vergleichbarkeit mit unseren bisher verwendeten Leistungsindikatoren herstellen. Die Messung unserer operativen Leistungskraft erfolgt nun über das "EBITDA after leases" (EBITDA AL) statt über das EBITDA. Bei der Ermittlung des EBITDA AL wird das EBITDA um die Abschreibungen der aktivierten Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die passivierten Leasing-Verbindlichkeiten angepasst. Der Leistungsindikator Free Cashflow wurde durch den "Free Cashflow after leases" (Free Cashflow AL) ersetzt. Der Free Cashflow wird hierfür um die Tilgung von Leasing-Verbindlichkeiten angepasst. Zur besseren Vergleichbarkeit unserer Leistungsindikatoren mit den in den Abschlüssen der T-Mobile US nach US GAAP berichteten EBITDA- und Free Cashflow-Größen - wo auch weiterhin Operating- und Finance Leasing-Verhältnisse unterschieden werden - werden Aufwendungen und Tilgungen für Finanzierungs-Leasing-Sachverhalte der T-Mobile US bei der Ermittlung des EBITDA AL und des Free Cashflow AL nicht berücksichtigt. Eine Überleitung der Definition der bisherigen finanziellen Leistungsindikatoren auf die neue "after leases"-Betrachtung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: in Mio. €
a Ohne Finanzierungs-Leasing-Sachverhalte der
T-Mobile US.
Die veröffentlichten Vorjahreswerte wurden im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 16 nicht rückwirkend angepasst. Um eine Vergleichbarkeit für die neu definierten Leistungsindikatoren zu ermöglichen, wurden auf Pro-forma-Basis Vergleichswerte für das Vorjahr ermittelt. Hierzu wurden die wesentlichen Effekte der IFRS 16-Anwendung approximativ für das Vorjahr kalkuliert und im Anschluss die für das Berichtsjahr vorgenommene tabellarisch dargestellte Berechnung durchgeführt. Auch konzerninterne Änderungen in der Organisationsstruktur wurden berücksichtigt. Auch die Ermittlung des ROCE war infolge der verpflichtenden Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 anzupassen. Innerhalb der Ermittlung der NOA werden die aktivierten Nutzungsrechte aus Leasing-Verhältnissen nun mit berücksichtigt. Im Gegenzug entfallen die bisher einbezogenen Barwerte nicht bilanzierter Miet- und Leasing-Verpflichtungen und auch die Korrektur deren Zinsanteile bei der Ermittlung des NOPAT. Im Zuge dieser Anpassungen wurde zu Beginn des Geschäftsjahres die Definition des ROCE geschärft und vereinfacht, indem sich das operative Working Capital ausschließlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den Vorräten sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten ermittelt. Darüber hinaus entfallen sonstige Anpassungen von NOPAT und NOA sowie die sonstigen Vermögenswerte im NOA. Die Auswirkungen der angepassten Ermittlung auf die Höhe des ROCE sind insgesamt gering. → Weitere Informationen zum neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 finden Sie im Kapitel "Grundlagen und Methoden" im Konzern-Anhang. RENTABILITÄTEine nachhaltige Konzernwertsteigerung haben wir in den mittelfristigen Zielen festgeschrieben und als Kennzahl im gesamten Konzern implementiert. Unsere zentrale Steuerungsgröße ist die Kapitalrendite (Return On Capital Employed, ROCE). Um die Kapitalrendite zu ermitteln, wird das operative Ergebnis nach Abschreibungen und kalkulatorischen Steuern (Net Operating Profit After Taxes, NOPAT) ins Verhältnis zum durchschnittlich im Jahresverlauf gebundenen Vermögen (Net Operating Assets, NOA) gesetzt. Unser Ziel ist es, die aus dem Kapitalmarkt abgeleiteten Renditevorgaben der Fremd- und Eigenkapitalgeber zu verdienen bzw. zu übertreffen. Maßstab für den Verzinsungsanspruch ist der Kapitalkostensatz. Diesen ermitteln wir als gewichteten Durchschnittskostensatz aus Eigen- und Fremdkapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Der NOPAT leitet sich als Ergebnisgröße aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Berücksichtigung eines kalkulatorischen Steueraufwandes ab. Er ist ohne Berücksichtigung von Kapitalkosten definiert. Die NOA umfassen alle Vermögenswerte, die direkt zur Umsatzerzielung beitragen. Dazu gehören alle Elemente der Aktivseite der Konzern-Bilanz, welche zur Leistungserbringung erforderlich sind. Das operative Working Capital ermittelt sich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den Vorräten sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Abgezogen wird der Betrag der sonstigen Rückstellungen, da hierfür kein Verzinsungsanspruch besteht. Wir sind der Meinung, dass der ROCE die Erwartungen unserer oben beschriebenen vier Interessengruppen am besten widerspiegelt. Die Kennzahl misst, wie effizient wir mit dem eingesetzten Kapital wirtschaften. Gerade für eine langfristige Betrachtung ist ROCE eine sehr aussagekräftige Kennzahl, weil sie beides berücksichtigt: das durch unsere kapitalintensive Infrastruktur gebundene Vermögen und dessen Auslastung. Hieraus wird der entscheidende Vorteil dieser Kennzahl deutlich: Im Fokus steht nicht die absolute Höhe des erzielten Ergebnisses, sondern wie viel Ergebnis das eingesetzte Kapital dabei erbringt. UMSATZ UND ERGEBNISDer Umsatz entspricht dem Wert unserer betrieblichen Tätigkeit. Der absolute Umsatz hängt davon ab, wie gut wir unsere Produkte und Dienstleistungen am Markt absetzen können. Die Entwicklung des Umsatzes ist eine wesentliche Größe, um den Unternehmenserfolg zu messen. Neue Produkte und Dienstleistungen sowie zusätzliche Absatzbemühungen sind erst erfolgreich, wenn sie den Umsatz erhöhen. Das EBITDA entspricht dem EBIT (Betriebsergebnis) vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. EBIT und EBITDA messen die kurzfristige operative Leistungskraft und den Erfolg der einzelnen Geschäftsbereiche. Um aufgrund der Auswirkungen der IFRS 16 Einführung eine möglichst gute Vergleichbarkeit mit unseren bisher verwendeten Leistungsindikatoren zu erreichen, erfolgt die Messung unserer operativen Ertragskraft seit diesem Geschäftsjahr über das EBITDA AL, als ein um Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen für passivierte Leasing-Verbindlichkeiten angepasstes EBITDA. Neben diesen absoluten Größen verwenden wir die EBIT- und EBITDA AL-Margen, um diese Kennzahlen im Verhältnis zum Umsatz zu zeigen. Dies lässt einen Vergleich der Ertragskraft von ergebnisorientierten Bereichen unterschiedlicher Größen zu. Durch die Betrachtung des unbereinigten EBIT/EBITDA AL werden auch Sondereinflüsse berücksichtigt. Hierdurch fördern wir den ganzheitlichen Blick auf unsere Kosten. Allerdings überlagern Sondereinflüsse die Darstellung der operativen Geschäftstätigkeit und erschweren somit eine Vergleichbarkeit von Ergebnisgrößen mit Vorjahren. Für eine transparente Darstellung bereinigen wir darum unsere Ergebnisgrößen zusätzlich. Ohne diese Bereinigung sind Aussagen über die künftige Entwicklung der Ertragslage nur eingeschränkt möglich. Ausgehend von den unbereinigten Größen ermitteln wir die jeweils bereinigten Werte. → Die Überleitung des EBITDA AL, des EBIT sowie des Konzernüberschusses/(-fehlbetrags) auf die um Sondereinflüsse bereinigten Werte finden Sie im Kapitel "Geschäftsentwicklung des Konzerns" in der Tabelle "Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Auswirkungen von Sondereinflüssen". FINANZIERUNGSSPIELRAUMDen Free Cashflow AL (vor Ausschüttung und Investitionen in Spektrum) definieren wir als Cashflow aus Geschäftstätigkeit abzüglich Nettozahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (ohne Goodwill) und Sachanlagen sowie der Tilgung von Leasing-Verbindlichkeiten - ohne Berücksichtigung von Finanzierungs-Leasing-Sachverhalten der T-Mobile US. Der Free Cashflow AL ist ein zentraler Gradmesser für die Fremd- und Eigenkapitalgeber. Er misst das Potenzial zur Weiterentwicklung unseres Unternehmens, zur Schaffung von organischem Wachstum und für die Dividendenfähigkeit sowie für die Fähigkeit, Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Der Cash Capex (vor Investitionen in Spektrum) entspricht den Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (ohne Goodwill) und Sachanlagen, die als Teil des Free Cashflows auszahlungsrelevant dargestellt sind. Ein Rating ist eine Beurteilung oder Klassifizierung der Bonität von Schuldtiteln und deren Emittenten nach einheitlichen Kriterien. Die Beurteilung der Bonität durch Rating-Agenturen hat Einfluss auf die Zinshöhe von Schuldtiteln und somit auch auf unsere Fremdkapitalkosten. Wir haben als Teil unserer Finanzpolitik einen Rating-Korridor definiert. Mit einem Rating im Bereich von A- bis BBB (Standard & Poor's, Fitch) bzw. A3 bis Baa2 (Moody's) sind wir überzeugt, grundsätzlich den notwendigen Kapitalmarktzutritt zu haben, um die erforderlichen Finanzierungsmittel zu generieren. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
a Erhebung des Engagement-Index per in den
Jahren 2019, 2017 und 2015 durchgeführter
Mitarbeiterbefragung.
Wir wollen, dass unsere Kunden zufrieden - wenn nicht sogar begeistert - sind, denn zufriedene Kunden sind Multiplikatoren unseres Unternehmenserfolgs. Als serviceorientiertes, verantwortungsvolles Unternehmen liegen uns die Bedürfnisse und Meinungen unserer Kunden am Herzen und wir wollen sie langfristig an unser Unternehmen binden. Daher messen wir die Kundenbindung/-zufriedenheit in unseren Gesellschaften mithilfe der weltweit anerkannten TRI * M-Methodik. Die Ergebnisse systematischer Befragungen werden in einer Kennzahl dargestellt: dem TRI * M-Index. Um die hohe Bedeutung der Kundenbindung/-zufriedenheit für unser operatives Geschäft zu unterstreichen, haben wir diese Kennzahl seit 2010 als einen von vier Parametern in die langfristige variable Vergütung (Variable II) für unsere Vorstände aufgenommen. Ebenfalls fließt die Kennzahl als ein Parameter in den seit 2015 neu aufgelegten Long Term Incentive Plan ein, den unsere Führungskräfte (ohne Vorstandsmitglieder) erhalten. Dabei aggregieren wir die für die operativen Einheiten ermittelten TRI * M-Indizes in Annäherung an die jeweiligen Umsatzanteile der Einheiten zu einem TRI * M-Konzernwert. Über einen Zeitraum von vier Jahren partizipieren die berechtigten Führungskräfte dann an der Entwicklung der konzernweiten Kundenbindung/-zufriedenheit. → Weitere Informationen zur Kundenzufriedenheit finden Sie im Kapitel "Konzernstrategie". Unsere Mitarbeiter möchten sich für die Entwicklung des Unternehmens einsetzen und sich mit ihm identifizieren. Wir wollen einen offenen Dialog und einen produktiven Austausch mit unseren Mitarbeitern etablieren: Dabei helfen uns neue Arbeitsformen und moderne Kommunikationsmöglichkeiten sowie regelmäßige Befragungen. Zu den wichtigsten konzernweiten (ohne T-Mobile US) Feedback-Instrumenten für die Beurteilung der Mitarbeiterzufriedenheit zählen die regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen und die halbjährlich durchgeführte Pulsbefragung. Wir messen den Leistungsindikator Mitarbeiterzufriedenheit in unserem Unternehmen mit dem sog. "Engagement-Index" - abgeleitet aus den Ergebnissen der jeweils letzten Mitarbeiterbefragung. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM MITARBEITER → Weitere Informationen zur Mitarbeiterzufriedenheit finden Sie im Kapitel "Mitarbeiter". Die hohe Bedeutung der Mitarbeiterzufriedenheit für den Unternehmenserfolg hat dazu geführt, dass eine Steuerung und Incentivierung der Vorstände auch über die langfristige variable Erfolgsvergütung (Variable II) eingeführt wurde. Als einer von vier relevanten Parametern fließt das Mitarbeiter-Feedback seit 2010 in die Variable II sowie in den seit 2015 für unsere Führungskräfte (ohne Vorstandsmitglieder) neu aufgelegten Long Term Incentive Plan ein. Auf diese Weise partizipieren die Vorstände und berechtigten Führungskräfte an der Entwicklung der konzernweiten Mitarbeiterzufriedenheit. Als einer der weltweit führenden Anbieter von Telekommunikation und Informationstechnologie ist die Entwicklung unseres Konzerns - und damit auch unserer finanziellen Leistungsindikatoren - eng verknüpft mit der Entwicklung der Kundenzahlen. Darum sind Kundengewinnung und -bindung unabdingbar für den Erfolg unseres Unternehmens. Wir messen die Entwicklung unserer Kundenzahl entsprechend der Geschäftstätigkeit in unseren operativen Segmenten in unterschiedlichen Ausprägungen: Je nach operativem Segment sind das die Zahl der Mobilfunk-Kunden sowie die Zahl der Breitband-Kunden und Festnetz-Anschlüsse. In unserem operativen Segment Systemgeschäft verwenden wir den Auftragseingang als nichtfinanziellen Leistungsindikator. Dabei definieren und ermitteln wir den Auftragseingang als die Summe aller Beträge der Kundenaufträge, die im Geschäftsjahr eingegangen sind. Der Auftragseingang in Form von langfristig abgeschlossenen Verträgen hat für unseren Konzern eine hohe Bedeutung bei der Abschätzung des Umsatzpotenzials. Damit ergibt sich aus dem Auftragseingang eine recht hohe Planungssicherheit. WIRTSCHAFTLICHES UMFELDGESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGDie Weltwirtschaft ist im Berichtsjahr um 2,9 % gewachsen - das niedrigste Wachstum seit der Staatsschuldenkrise. Im Vorjahr lag die Wachstumsrate noch bei 3,6 %. Auch in unseren Kernmärkten hat sich das Wachstum abgeschwächt, lag aber unverändert im Plus. Während das Wachstum in Deutschland deutlich unter dem EU-Durchschnitt lag, gehörten Polen, Ungarn und Rumänien unverändert zu den Ländern mit den höchsten Wachstumsraten Europas. In Deutschland erhöhte sich das BIP gegenüber dem Vorjahr um 0,6 %. Deutschlands exportabhängige Wirtschaft hat unter der Verlangsamung des Welthandels gelitten. Während die Industrieproduktion rückläufig war, blieb die Inlandsnachfrage jedoch stabil - die privaten Konsumausgaben konnten die binnenwirtschaftliche Entwicklung stützen. Die Arbeitslosenquote lag 2019 bei 5,0 % im Jahresdurchschnitt. Die US-Wirtschaft wuchs im Berichtsjahr um 2,3 %, der Arbeitsmarkt ist weiter in guter Verfassung. Die Länder unseres operativen Segments Europa verzeichneten 2019 durchweg ein robustes Wachstum. Die Volkswirtschaften profitierten weiterhin von einem steigenden Binnenkonsum und einer stabilen Nachfrage. Die Lage an den nationalen Arbeitsmärkten in unserem operativen Segment Europa hat sich dank des positiven Wirtschaftswachstums weiter verbessert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Wachstumsraten des BIP und der Arbeits- bzw. Erwerbslosenquoten in unseren wichtigsten Märkten. Für Deutschland wird die Arbeitslosenquote und für die übrigen Länder die Erwerbslosenquote nach ILO-Standard gezeigt.
Quellen: Eurostat, Europäische Kommission, nationale Behörden. Stand Januar 2020. TELEKOMMUNIKATIONSMARKTDie Nachfrage nach schnellem Breitband - festnetzgebunden und mobil - ist ungebrochen. Nach Schätzungen von Analysys Mason stieg im Jahr 2019 der Datenverkehr im Festnetz weltweit um 30 %. In Deutschland lag das durchschnittliche Datenvolumen pro Festnetz-Anschluss und Monat im Berichtsjahr nach Schätzungen von Dialog Consult bei 137 Gigabyte - mehr als das fünffache des Datenvolumens vor fünf Jahren. Der mobile Datenverkehr wuchs 2019 laut Analysys Mason weltweit um 70% und hat sich damit in fünf Jahren mehr als verachtzehnfacht. Für die Telekommunikationsbranche stellen sich gleichzeitig die Herausforderung und die Chance, das starke Volumenwachstum zu monetarisieren. Die weltweiten Umsätze im Markt für Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) stiegen im Berichtsjahr um 2,5 % auf 3,2 Billionen €. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) und das European Information Technology Observatory (EITO) erwarten für das Marktsegment Telekommunikation (Dienste und Equipment) 2019 weltweit einen Anstieg von 0,4 % auf 1,7 Billionen € und für das Marktsegment Informationstechnologie (IT) einen Zuwachs um 5,0 %. In der Europäischen Union (EU) stiegen 2019 die Umsätze des Marktsegments Telekommunikation um 1,9%. Während die Umsätze mit Telekommunikationsausrüstung um 8,2 % wuchsen, sind die Umsätze mit Telekommunikationsdiensten um 0,6 % zurückgegangen. In den CEE-Staaten sind die Umsätze mit Telekommunikationsausrüstung und -diensten im Berichtsjahr um 3,0 % angestiegen. Die Telekommunikationsbranche ist unverändert von einer hohen Wettbewerbsintensität geprägt. Verbraucher profitieren von einer breiten Angebotsauswahl. In jedem unserer Märkte operieren drei oder vier Mobilfunk-Betreiber, die über eine eigene Netzinfrastruktur verfügen. Darüber hinaus haben sich in vielen Märkten Mobilfunk-Provider etabliert, die auf die Netzinfrastruktur der Mobilfunknetz-Betreiber zurückgreifen. Auch im Festnetz herrscht intensiver Wettbewerb. Etablierte Telekommunikationsunternehmen stehen im Wettbewerb mit Kabelnetz-Betreibern, Stadtnetz-Betreibern und Wiederverkäufern, die auf überwiegend regulierte Vorleistungsprodukte zurückgreifen. Darüber hinaus üben Internet-Unternehmen mit Over-The-Top (OTT)-Kommunikationsdiensten zunehmenden Wettbewerbsdruck aus. Der rasche technologische Wandel im Telekommunikationssektor erfordert hohe Investitionen, um Netzinfrastrukturen der nächsten Generation auszubauen. Nach Einschätzung von GSMA Intelligence werden Mobilfunk-Betreiber in den kommenden Jahren weltweit rund 1 Billion US-$ in den Ausbau von 5G-Netzen investieren - exklusive Spektrumerwerben. Kontinuierlich wird mehr Glasfaser in den Telekommunikationsnetzen ausgebaut. Etablierte Telekommunikationsunternehmen wie die Deutsche Telekom investieren einen substantiellen Anteil ihrer Umsätze in den Ausbau der Netzinfrastruktur und in den Erwerb von Spektrum. Um sicherzustellen, dass diese Anstrengungen aufrechterhalten werden können, erwarten wir politische und regulatorische Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass Netzinvestoren Planungssicherheit haben und angemessene Renditen für ihre Investitionen erwirtschaften können. → 9 INDUSTRIE INNOVATION UND INFRASTRUKTUR STRUKTUR DEUTSCHLANDNach Angaben der EITO wuchs der Umsatz mit IT-Produkten und -Diensten, Telekommunikation und Unterhaltungselektronik in Deutschland im Berichtsjahr um 3,3 % auf 144,1 Mrd. €. Dabei war das Wachstum v. a. auf die Informationstechnologie mit einem Plus von 4,2 % zurückzuführen. Der Telekommunikationsumsatz (Telekommunikationsdienste, -geräte und -infrastruktur) stieg um 2,0% auf 59,7 Mrd. €. Die Zahl der Breitband-Anschlüsse in Deutschland legte 2019 um 2,9 % zu: Nach Angaben von EITO gab es zum Jahresende rund 35,9 Millionen Breitband-Anschlüsse. Für 2020 wird eine weitere Steigerung um 2,5% auf 36,8 Millionen Breitband Anschlüsse erwartet. Von diesem Marktwachstum profitierten insbesondere Unternehmen mit eigener Infrastruktur, aber auch Wiederverkäufer und regionale Anbieter. Sowohl im Kabel- als auch im VDSL-/Vectoring-Netz werden immer mehr Anschlüsse mit hohen Bandbreiten vermarktet. Dabei wird das Angebot um innovative hybride Anschluss-Technologien ergänzt. Die Verfügbarkeit von hohen Bandbreiten in Deutschland sowie das große Angebot an HD-Inhalten und Video-on-Demand-Diensten führen zu mehr Kundenwachstum im IPTV-Geschäft. Konvergente Angebote aus Festnetz und Mobilfunk (FMC) bieten den Kunden viele Vorteile und helfen, die Kundenbindung zu erhöhen. Der Trend zu konvergenten Angeboten hielt im Berichtsjahr an: Immer mehr Anbieter erweitern ihr Portfolio. Mit "MagentaEINS" hatten wir bereits im Herbst 2014 unser erstes konvergentes Angebot auf den Markt gebracht, das wir nach und nach mit noch mehr Leistung ausstatten - sowohl im Bereich der klassischen Kommunikation als auch bei Zusatzdiensten wie SmartHome, Cloud-Diensten oder Security-Anwendungen. Vodafone und O2 zogen in puncto konvergente Angebote nach. Im deutschen Mobilfunk-Markt stiegen die Service-Umsätze gegenüber 2018 um 0,8% auf ca. 20,0 Mrd. €. Hauptgrund für das Umsatzwachstum war die weiterhin steigende Datennutzung, welche Regulierungseffekten sowie dem anhaltenden Preis- und Wettbewerbsdruck entgegenwirkte. Die Nutzung von mobilen Daten wächst weiterhin exponentiell. Der Anteil von Sprach- und Datentarifen nimmt stetig zu. Klassische Sprach- und SMS-Dienste werden mehr und mehr durch kostenfreie IP-Messaging-Dienste wie WhatsApp und soziale Netzwerke wie Facebook ersetzt. Vernetzte Produkte wie Smartphones und Tablets, aber auch vernetzte Uhren, Schuhe, Fahrräder etc. werden immer beliebter. Dies steigert die Nachfrage nach hohen mobilen Breitband-Geschwindigkeiten und großen Datenvolumina in den Tarif-Portfolios. Die Digitalisierung schreitet weiter voran, daher verlangt auch die Industrie nach mehr Konnektivität, um Maschinen und Produktionsstätten zu vernetzen und Wertschöpfungsketten effizienter zu gestalten. Dazu braucht es umfassende IT- und Cloud-Lösungen sowie intelligente Ansätze für M2M-Kommunikation. USADer Mobilfunk-Markt in den USA ist nach wie vor zwischen vier großen landesweiten Anbietern mit jeweils eigener Netzinfrastruktur - AT&T, Verizon Wireless, T-Mobile US und Sprint - und verschiedenen regionalen Netzbetreibern aufgeteilt. Des Weiteren gibt es eine Reihe von virtuellen Mobilfunk-Netzbetreibern, die sich auf die Netze eines oder mehrerer der vier nationalen Carrier stützen, um ihren Sprach- und Datenverkehr zu übertragen. Die zwei größten nationalen Netzbetreiber sind AT&T und Verizon Wireless, gefolgt von T-Mobile US und Sprint. Der Markt ist nach wie vor von großer Dynamik geprägt. Comcast, Charter, DISH, Altice und Google sind bereits auf dem Mobilfunk-Markt aktiv oder stehen kurz vor dem Markteintritt und unterstreichen damit die Intensität des aktuellen Wettbewerbs in der Branche. So bieten beispielsweise die Kabelgesellschaften Comcast, Charter und jüngst auch Altice ihren Kunden mittlerweile auch Mobilfunk-Dienste an und nutzen dafür ihre jeweils bestehenden WLAN-Netze. In Bereichen ohne eigene WLAN-Abdeckung greifen Comcast und Charter auf das Netz von Verizon, Altice auf das Netz von Sprint zurück. Mit diesen Angeboten haben die Kabel- und MVNO-Anbieter Schritt für Schritt Kunden der klassischen Mobilfunk-Anbieter abgeworben. Dies übt neuen Konkurrenzdruck aus und verwischt bestehende Marktgrenzen. DISH - Lizenzinhaber für ein breites Funkwellenspektrum - gab Pläne für die Errichtung eines NarrowBand-IoT-Netzes sowie eines 5G-Netzes in naher Zukunft bekannt. In den USA schreitet die Kommerzialisierung von 5G mit hoher Geschwindigkeit voran. Alle vier landesweiten Mobilfunk-Anbieter haben 5G-Angebote in den Markt eingeführt. Diese umfassten zunächst Kombinationen aus Festnetz und Funk in ausgewählten Pilotstädten und nehmen aktuell auch die Gestalt echter Mobilfunk-Dienste an. T-Mobile US deckt seit Dezember 2019 weite Teile der USA mit 5G ab. Es ist davon auszugehen, dass alle Carrier ihre Netze in den kommenden Monaten auf Grundlage unterschiedlicher Modelle - die derzeit schwerpunktmäßig auf unterschiedliche Frequenzbänder ausgelegt sind - weiter ausbauen werden. Die FCC hat ihrerseits Maßnahmen ergriffen, um Investitionen im Mobilfunk-Bereich voranzutreiben. Um die Anbieter bei der Errichtung der Netze der nächsten Generation zu unterstützen, hat die FCC regulatorische Hürden sowie eine Reihe von Hindernissen auf bundesstaatlicher und kommunaler Ebene beseitigt und so den Ausbau von 5G-Netzen vereinfacht. EUROPAIm wettbewerbsintensiven Marktumfeld in unserem operativen Segment Europa setzten die traditionellen Telekommunikationsmärkte im Geschäftsjahr 2019 das Wachstum des Vorjahres fort. Dabei konnte das anhaltende Wachstum der Breitband- und TV-Dienste im Festnetz-Geschäft die rückläufigen Umsätze aus der Sprachtelefonie mehr als ausgleichen. Die Zuwachsraten bei der mobilen Datennutzung waren weiterhin hoch, insbesondere durch die gesteigerte Nachfrage nach vielfältigen Videodienstangeboten. So verzeichnete auch das Mobilfunk-Geschäft insgesamt eine positive Entwicklung. Die Marktkonsolidierung in unserem europäischen Footprint durch Fusions- und Übernahmegeschäfte setzte sich auch 2019 fort (z. B. Vodafone/Liberty Global (UPC) in Ungarn, der Tschechischen Republik und Rumänien; United Group/Tele2 in Kroatien). Ungebremst hoch ist der Trend zu konvergenten Bündelangeboten aus Festnetz und Mobilfunk (FMC), der weiter an Dynamik zunimmt: einerseits gestützt durch die Übernahme ausgewählter Liberty Global-Kabelgeschäfte durch Vodafone wie z. B. in Ungarn und Rumänien, andererseits durch attraktive Endkundenangebote wie z. B. Orange Love in Polen, aber auch "MagentaOne" bzw. "CosmoteOne" in unseren Landesgesellschaften. Diese integrierten Vorteilspakete weisen in unseren Gesellschaften hohe Wachstumsraten auf und adressieren in einigen Bereichen schon die Mehrzahl der Privatkunden, was sich positiv auf die Kundenzufriedenheit und Kündigungsraten auswirkt. Subskriptionsbasierte Streaming-Dienste wie Netflix und Amazon Prime Video stellen in den Ländern unseres operativen Segments Europa ein weiterhin nur geringes Substitutionspotenzial zum klassischen "Bezahlfernsehen" dar. Laut Ampere Analysis stieg die Haushaltspenetration für diese Dienste im Geschäftsjahr 2019 von ca. 6 % auf 9 %. Im Vergleich dazu konnte die Penetration in Westeuropa im Berichtsjahr um 10 Prozentpunkte auf ca. 40 % gesteigert werden. Im Geschäftskundensegment konnten die europäischen Telekommunikationsanbieter an der fortschreitenden Digitalisierung partizipieren. Smarte Lösungen für intelligente und saubere Städte und Kommunen waren die Trendthemen 2019. Unsere Smart City-Angebote, wie z. B. Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Kroatien, konnten wir in fast allen Landesgesellschaften erfolgreich vermarkten, insbesondere in Rumänien und Griechenland. |SDG 11 Durch den Innovationsdruck der Europäischen Union in Richtung digitaler und produktiverer Wirtschaftsleistung von Unternehmen sowie durch die noch mehrheitlich stabile Wirtschaftssituation in Europa fragten Unternehmen 2019 vermehrt komplexe Digitalisierungsprojekte an. Dadurch konnten wir auch mit unseren konvergenten Produkten für den Geschäftsalltag (MagentaOne Business) überzeugen. → 11 NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN FINANZEN SYSTEMGESCHÄFTIn der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT)-Branche in unserem Kernmarkt Westeuropa stieg das Volumen, das wir durch unser operatives Segment Systemgeschäft sowie die Marke "T-Systems" adressieren können, im Berichtsjahr um 6,4 % auf 229 Mrd. €. In den einzelnen Geschäftsfeldern stellt sich diese Entwicklung jedoch sehr unterschiedlich dar. Im Bereich der Telekommunikation (TK) prägten anhaltender Preisverfall bei den Telekommunikationsdienstleistungen sowie intensiver Wettbewerb das Marktumfeld, während die abgeschwächte wirtschaftliche Entwicklung in Europa einen vergleichsweise geringen Einfluss hatte. Im Vordergrund stehen nach wie vor die Substitution von Teilen des Portfolios und die Nachfrage nach stabilen, intelligenten und sicheren Netzlösungen mit immer größeren Bandbreiten. Das Wachstum bei ICT-Sicherheit (Cyber Security), Internet der Dinge (IoT), Cloud Computing und Unified Communications führt langfristig dazu, dass sich die Märkte, in denen wir tätig sind, stabilisieren. Der Preisverfall und die Migration von hochwertigen VPN zu preisgünstigen internetbasierten Lösungen wird durch die Entwicklung der Overlay-Lösungen (Software Defined WAN) aufgefangen und führt zu einem stabilen Marktvolumen und kurzfristigen neuen Chancen. Während das klassische Geschäft für Telefonie und Unified Communications schrumpft, führt der Bedarf an cloudbasierten Kommunikations- und Kollaborations-Lösungen (Unified Communications & Collaboration, UCC) sogar zu einem moderaten Wachstum im gesamten westeuropäischen UCC-Markt. Der Trend zu gemanagten LAN-Lösungen hält an und trägt ebenfalls zu einem leicht wachsenden LAN-Markt bei. Die Substitutionseffekte zwischen Festnetz- und Mobilfunknetz-Kommunikation verstärken sich weiter. Die Migration auf sog. "All IP"-Lösungen setzt sich zunehmend fort, so z. B. die Kombination von Internet Access, Voice over IP, IP-VPN und Unified Communications. Im Bereich der IT-Dienstleistungen ist die Nachfrage nach Cloud Services und Cyber Security Services sowie die Bedeutung der Digitalisierung, der intelligenten Netze, des Internet der Dinge (inkl. Industrie 4.0) und der Kommunikation zwischen Maschinen (M2M) weiter gewachsen. Hier wurden zweistellige Wachstumsraten erzielt. Der Fortschritt in puncto Digitalisierung und der Wandel hin zu Cloud-Lösungen führten auch zu einer Veränderung der Nachfrage im Systemintegrationsgeschäft. Das klassische Projektgeschäft war in Deutschland rückläufig. Dagegen wuchs der Markt für cloudbasierte SI-Leistungen um knapp 11 %. Der Wettbewerbs- und Preisdruck hält in allen Teilmärkten unseres operativen Segments Systemgeschäft an. Grund dafür sind zum einen Wettbewerber, wie z. B. BT Global Services und Orange Business Services im Telekommunikationsmarkt, und IBM, Atos und Capgemini im IT-Segment; zum anderen ist v. a. das IT-Segment durch Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Google und Salesforce unter Preisdruck geraten. Dieser Effekt wird verstärkt durch die Anbieter von primär "offshore" erbrachten Leistungen. GROUP DEVELOPMENTPrägend für das Umfeld unseres operativen Segments Group Development sind in erster Linie die Märkte, in denen unsere Gesellschaften T-Mobile Netherlands und Deutsche Funkturm (DFMG) tätig sind. Schon länger ist der niederländische Mobilfunk-Markt durch einen hohen Preis- und Wettbewerbsdruck gekennzeichnet. Dieser hat sich auch 2019 weiter verstärkt. Ein Trend, der dazu beigetragen hat, ist die zunehmende Bündelung von Festnetz- und Mobilfunk-Produkten in konvergente Angebote (FMC), welcher durch die beiden Unternehmen KPN und VodafoneZiggo dominiert ist. In den letzten Jahren geraten Preise für Mobilfunk-Produkte aufgrund des FMC-Trends zunehmend unter Druck. Die DFMG ist der größte Anbieter von passiver Funkinfrastruktur für den Mobil- und Rundfunk in Deutschland. Auch im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete der Markt eine gestiegene Nachfrage nach Mobilfunk-Standorten. Gründe dafür sind zum einen, dass die Netzanbieter Abdeckungslücken schließen wollen, zum anderen steigt die Nachfrage nach Mobilfunk-Datendiensten, was zu einer weiteren Verdichtung der Mobilfunknetze führt. WESENTLICHE REGULIERUNGSENTSCHEIDUNGENUnser Geschäft unterliegt in hohem Maße der nationalen und europäischen Regulierung; damit verbunden sind weitreichende Eingriffsbefugnisse in unsere Produkt- und Preisgestaltung. Auch 2019 wurde unser Festnetz- und Mobilfunk-Geschäft umfassend reguliert. REGULIERUNGBNetzA entwickelt Regulierung für die "letzte Meile" weiter. Die BNetzA überprüft regelmäßig, ob und welche Unternehmen über beträchtliche Marktmacht verfügen und welche Regulierungsauflagen sich hieraus ergeben. Die Telekom Deutschland unterliegt bislang einer umfassenden Regulierung auf der sog. "letzten Meile". Am 27. Mai 2019 hat die BNetzA ihren Entwurf einer neuen Marktanalyse für den Zugang zur "letzten Meile" zur Konsultation veröffentlicht. Nach dem Entwurf verfüge die Telekom Deutschland weiterhin über beträchtliche Marktmacht. Die BNetzA betont jedoch, dass die Regulierung des bestehenden Kupfernetzes der Telekom nicht auf FTTH übertragen werden müsse, sondern dass, wenn sich die Marktteilnehmer einigen können, allenfalls eine geringfügige Regulierung erforderlich sein kann. Die konkrete Ausgestaltung von Regulierungsauflagen erfolgt jedoch erst in einem separaten Verfahren, dessen Ergebnisse noch nicht absehbar sind. Festnetz-Terminierungsentgelte final über vier Jahre genehmigt. Die BNetzA hat die Festnetz-Terminierungsentgelte (FTR) sowohl für die Telekom Deutschland als auch die alternativen Teilnehmernetzbetreiber mit Beschlüssen vom 28. Juni 2019 final in Form eines 4-jährigen Gleitpfades festgelegt. Danach gelten ab 1. Januar 2019 die folgenden FTR-Entgelte: 2019 = 0,08 Ct./Min., 2020 = 0,06 Ct./Min., 2021 = 0,05 Ct./Min. und 2022 = 0,03 Ct./Min. Die von der BNetzA genehmigten Entgelte gelten jedoch nur solange, bis eine neue von der Europäischen Kommission gesetzte Obergrenze die national regulierten Entgelte ersetzt. BNetzA beschließt weitere Absenkungen der Mobilfunk-Terminierungsentgelte. Die BNetzA hat am 28. November 2019 den Beschluss für die Genehmigung der Mobilfunk-Terminierungsentgelte (MTR) veröffentlicht. Dabei sind die MTR von bisher 0,95 Ct./Min. zum 1. Dezember 2019 auf 0,90 Ct./Min gesunken. Außerdem ist ein weiterer jährlicher Absenkungspfad in zwei Schritten jeweils zum 1. Dezember der Folgejahre auf 0,78 Ct./Min. und 0,70 Ct./Min. vorgesehen. Es ist zu erwarten, dass die von der BNetzA genehmigten Entgelte nur solange gelten, bis die zum 31. Dezember 2020 von der EU-Kommission aufgrund des neuen EU-Rechtsrahmens festgesetzte EU-weite Obergrenze für die MTR - gegebenenfalls nach einer Übergangsfrist - in Kraft tritt. Deregulierung von Mobilfunk-Terminierungsentgelten für Anrufe aus Ländern außerhalb Europas. Die BNetzA hat die Terminierung von Anrufen mit Ursprung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Mobilfunknetz der Telekom Deutschland und anderer deutscher Mobilfunk-Netzbetreiber dereguliert. Wir können demnach bereits seit dem 1. Dezember 2019 selbst entscheiden, ob und zu welchen Preisen und Konditionen wir gegenüber Netzbetreibern außerhalb des EWR Anrufe abrechnen. Zur Umsetzung sind nun noch konkrete Vertragsänderungen notwendig, die bereits verhandelt werden. Eine solche Differenzierung ist mittlerweile gängige Praxis in den meisten EU-Mitgliedsländern, da europäische Netzbetreiber aufgrund der MTR-Regulierung nur sehr niedrige Terminierungsentgelte abrechnen dürfen, Netzbetreiber in Staaten außerhalb des EWR aber wesentlich höhere Terminierungsentgelte verlangen. Um eine sich erhöhende Preisspirale zu Lasten der Verbraucher zu verhindern, dürfen die frei verhandelbaren Entgelte jedoch die Entgelte der Netzbetreiber in den Ursprungsstaaten für die vergleichbare Leistung nicht überschreiten. Deregulierung Zugang zum öffentlichen Telefonnetz. Die BNetzA hat mit ihrem am 11. Dezember 2019 veröffentlichten Beschluss die ex-post Regulierung unserer Anschlusstarife und -bündel, sowie die Verpflichtung zum Angebot von Call-by-Call im Retail aufgehoben. Wir werden jedoch auch ohne eine solche Verpflichtung unseren Kunden weiterhin Call-by-Call anbieten. Dazu wurde mit dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) eine Vereinbarung getroffen, dass unsere Endkunden bis Ende 2022 Call-by-Call nutzen können. Die BNetzA hatte festgestellt, dass dieser Markt mittlerweile wettbewerblich funktioniert und daher regulatorische Auflagen nicht mehr erforderlich sind. Entgelterhöhung für die Teilnehmer-Anschlussleitung (TAL). Die BNetzA hat die regulierten Entgelte, die die Telekom Deutschland für die Vermietung ihres Netzes auf der sog. "letzten Meile" erhält, zum 1. Juli 2019 erhöht. Konkret stiegen die Mietentgelte für die Leitung vom Kunden zum Kabelverzweiger von 6,77 €/Monat auf 7,05 €/Monat und für die längere Strecke vom Kunden bis zum Hauptverteiler von 10,02 €/Monat auf 11,19 €/Monat. Für die Überlassung von Kabelkanalkapazitäten steigt das Entgelt von 0,04 €/Monat auf 0,06 €/Monat. Auch wenn eine solche Genehmigung unter den von uns beantragten Entgelten bleibt, so erkennt die Behörde doch an, dass die Kosten des Netzausbaus auf der "letzten Meile" seit der letzten Entgeltentscheidung vor drei Jahren gestiegen sind. Die Entgeltgenehmigungen gelten bis zum 30. Juni 2022. StreamOn. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte in einem Eilverfahrens-Beschluss vom 12. Juli 2019, dass die Anordnungen der BNetzA hinsichtlich der Datenverkehrsoptimierung bei Internet-Zugangsdiensten sowie der Verpflichtung zum Angebot auch im EU-Ausland zunächst zu befolgen sind. Im Einvernehmen mit der BNetzA haben wir unser Produkt gemäß der behördlichen Vorgaben angepasst. Dessen ungeachtet wird die Vereinbarkeit der Maßnahmen zur Datenverkehrsoptimierung sowie der Beschränkung des Angebots auf das Inland mit EU-Netzneutralitätsregeln im regulären Klageverfahren (sog. "Hauptsacheverfahren") vor dem Kölner Verwaltungsgericht überprüft. Das Verwaltungsgericht hat die zentralen unionsrechtlichen Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt und das nationale Verfahren ausgesetzt. FREQUENZVERGABEFrequenzauktion Deutschland. In Deutschland hat die BNetzA vom 19. März bis 12. Juni 2019 eine Versteigerung der bundesweiten Frequenzen in den Bereichen 2,1 GHz und 3,4-3,7 GHz durchgeführt. Zur Auktion waren neben der Telekom Deutschland drei weitere Unternehmen zugelassen: Drillisch Netz, Telefónica Germany und die Vodafone. Alle Teilnehmer haben Frequenzen ersteigert. Wir haben uns vier Frequenzblöcke im 2 GHz-Band sowie neun Frequenzpakete im Bereich 3,6 GHz im Gesamtwert von 2,17 Mrd. € gesichert. Anstelle einer Einmalzahlung wurden mit den Vertretern des Bundes jährliche Ratenzahlungen bis 2030, beginnend 2019, vereinbart. Die Gewährung der Ratenzahlung erfolgte anstelle einer Zinszahlung unter der Auflage, zusätzliche Ausbauverpflichtungen zu übernehmen. Bei 2,1 GHz haben wir unsere Spektrumposition verdoppelt und bei 3,6 GHz fast ein Drittel des verfügbaren Spektrums (90 MHz) in der für uns optimalen Bandlage ersteigert. Wir sind damit erfolgreich mit der von uns angepeilten Ausstattung aus der Auktion herausgegangen und können unsere führende Position im Qualitätswettbewerb der deutschen Mobilfunknetze erhalten. Die drei bisherigen Netzbetreiber und sechs Service Provider haben Klagen gegen die Auktionsbedingungen eingereicht, die aber keine aufschiebende Wirkung hatten. Im November startete das Antragsverfahren für lokale Frequenzen im Bereich 3,7-3,8 GHz, von dem die bundesweit agierenden Mobilfunk-Netzbetreiber aber ausgeschlossen sind. Frequenzauktion Österreich. Die Versteigerung des für den 5G-Start wichtigen 3,6 GHz-Bereichs (3,4-3,8 GHz) wurde in Österreich zwischen dem 12. Februar und dem 8. März 2019 durchgeführt. Als Teilnehmer wurden neben den landesweit aktiven Netzbetreibern A1, T-Mobile Austria und Hutchison auch regionale Interessenten zugelassen. Unsere Tochter T-Mobile Austria konnte sich landesweit durchgängig 110 MHz (im Bereich von 3.690-3.800 MHz) im Wert von 57 Mio. € sichern, während Hutchison nur 100 MHz erreichte und A1 aufgrund des Erfolgs von vier regionalen Anbietern regional variierende Frequenzmengen erhielt. T-Mobile Austria bereitet sich jetzt auf die im ersten Quartal 2020 startende Multibandauktion mit 700, 1.500 und 2.100 MHz vor. Frequenzauktionen USA. Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat von November 2018 bis Januar 2019 eine 28 GHz-Auktion durchgeführt. Dies war in den USA die erste 5G-Spektrumauktion in einem hohen Frequenzband ("mm-Wave"). Am 14. März 2019 startete unter Beteiligung von T-Mobile US eine zweite mm-Wave-Auktion im 24 GHz-Band mit insgesamt 1,55 GHz Spektrum. T-Mobile US konnte in den zwei Auktionen für das 28 GHz- und das 24 GHzSpektrum insgesamt 367 MHz für rund 843 Mio. US-$ ersteigern und damit eine solide Position im Millimeterband für 5G sichern. Eine weitere Auktion hat am 10. Dezember 2019 begonnen. Versteigert werden Lizenzen in den Frequenzbereichen 37 GHz, 39 GHz und 47 GHz. Des Weiteren plant die FCC, im Juni 2020 Spektrum im 3,5 GHz-Band sowie später (Auktionsdatum noch offen) insgesamt 280 MHz-Spektrum im 3,7-4,2 GHz-Bereich zu versteigern. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen Frequenzvergaben wie Auktionen sowie Lizenzverlängerungen in Deutschland und bei unseren internationalen Beteiligungen. Daneben gibt es in verschiedenen Ländern Hinweise auf in Kürze erwartete Frequenzvergaben.
a Simultane elektronische Mehrrundenauktion mit
aufsteigenden, parallelen Geboten für alle beteiligten
Frequenzbänder.
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DES KONZERNSGESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR GESCHÄFTSENTWICKLUNG IM JAHR 2019Bonn, den 10. Februar 2020 Wir haben das Geschäftsjahr 2019 erfolgreich und mit sehr guten Ergebnissen abgeschlossen. Wir haben unsere wichtigsten Unternehmensziele erreicht und sind bei Zukunftsthemen wichtige Schritte vorangekommen. Unser Konzernumsatz ist um 6,4 % auf 80,5 Mrd. € gestiegen. Auch in organischer Betrachtung ist der Konzernumsatz um 2,8 % gestiegen. Dabei sind die in diesem Jahr positiven Effekte aus der Währungsumrechnung sowie aus den Erwerben von Tele2 Netherlands und UPC Austria bereinigt. Ungebrochen stark entwickelte sich das Geschäft über alle operativen Segmente hinweg. Dies ist Ergebnis des starken Kundenzuspruchs, der sich v. a. im Mobilfunk- und Breitband-Geschäft zeigt. Unsere Position in Europa verbesserten wir weiter durch die Integration der UPC Austria und der Tele2 Netherlands insbesondere im Hinblick auf das Angebot konvergenter Produkte. Im US-Geschäft hat sich das starke Wachstum der Kundenzahl fortgesetzt. Diese gute Position wollen wir durch den vereinbarten Zusammenschluss von T-Mobile US und Sprint weiterentwickeln. Für den Ausbau von 5G konnten wir das Spektrum bekommen, welches wir brauchen und mit dem Start der ersten 5G-Netze in Deutschland, den USA und Österreich wichtige Grundsteine legen. Wesentliche FrequenzvergabenUnser bereinigtes EBITDA AL stieg um 7,2 % auf 24,7 Mrd. €. Hauptgrund dafür ist die gute operative Entwicklung getrieben durch das Umsatzwachstum sowie eine weiter verbesserte Kosteneffizienz. Alle operativen Segmente haben im Vergleich zum Vorjahr Steigerungen des jeweiligen bereinigten EBITDA AL erzielt. Unser Free Cashflow AL (vor Ausschüttung und Investitionen in Spektrum) betrug 7,0 Mrd. €. Das ist ein Wachstum gegenüber dem Vorjahr von rund 15,9 %. Die gute operative Entwicklung setzte sich bis in den Konzernüberschuss fort. Dieser erhöhte sich um 1,7 Mrd. € auf 3,9 Mrd. €. Auch die positive Entwicklung des Finanzergebnisses trug hierzu bei, im Wesentlichen durch positive Bewertungseffekte aus eingebetteten Derivaten. Gegenläufig stiegen 2019 die planmäßigen Abschreibungen infolge unseres hohen Investitionsvolumens für den Auf- und Ausbau von Mobilfunknetzen und Festnetz-Infrastruktur sowie für die zukunftsweisende Umstellung auf das IP-Protokoll im Rahmen unserer integrierten Netzstrategie. Der um Sondereinflüsse bereinigte Konzernüberschuss erhöhte sich um 0,4 Mrd. € auf 4,9 Mrd. €. Das bereinigte Ergebnis je Aktie beträgt 1,04 € und liegt damit genau im Rahmen unserer Erwartung. Unser ROCE erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund des deutlichen Anstiegs des operativen Ergebnisses. Unsere Netto-Finanzverbindlichkeiten stiegen von 55,4 Mrd. € auf 76,0 Mrd. €. Das ist zum weit überwiegenden Teil auf die im Jahr 2019 neuen Rechnungslegungsvorschriften zur Leasing-Bilanzierung zurückzuführen. Seit dem Jahresbeginn 2019 sind Operating Leasing-Verpflichtungen als Verbindlichkeiten in der Bilanz auszuweisen. Zuvor waren sie im Anhang des Konzernabschlusses aufgeführt. Aber auch die wichtigen Investitionen in Spektrumlizenzen wirkten belastend. Die Rahmenbedingungen, insbesondere auf den europäischen Telekommunikationsmärkten, bleiben durch steigenden Wettbewerbsdruck und hohe regulatorische Anforderungen herausfordernd. Gleichwohl wächst der Markt für Informations- und Kommunikationstechnologien. Um auch in Zukunft erfolgreich zu sein, investieren wir weiter intensiv in die Basis unseres Erfolgs: unsere Netzinfrastruktur. 2019 haben wir weltweit Investitionen (vor Spektrum) in Höhe von 13,1 Mrd. € getätigt. Unser Fokus lag im Festnetz-Bereich auf Investitionen in den Glasfaser-Ausbau und Vectoring. Im Mobilfunk haben wir in LTE und 5G investiert, die Netzabdeckungen erhöht und die Kapazitäten dem steigenden Bedarf an schnellen Datenübertragungen angepasst. Einschließlich der Ausgaben für Mobilfunk-Spektrum im Berichtsjahr waren es 14,4 Mrd. €. Trotz dieses hohen Investitionsniveaus verfügten wir auch 2019 über ein solides Rating und einen jederzeit ungehinderten Zugang zum Kapitalmarkt. Für die Aktionäre gibt es - vorbehaltlich der notwendigen Gremienbeschlüsse und weiterer gesetzlicher Voraussetzungen -eine nachhaltige Dividendenpolitik. Für das Geschäftsjahr 2019 wollen wir, gemäß unserer im November 2019 aktualisierten Dividendenpolitik, eine Dividende von 0,60 € je dividendenberechtigte Aktie vorschlagen, welche als Basis für die zukünftige Dividendenhöhe dienen wird. Die Dividendenhöhe für die Geschäftsjahre ab 2020 soll das relative Wachstum des bereinigten Ergebnisses je Aktie reflektieren, wobei eine Dividende von mindestens 0,60 € je dividendenberechtigte Aktie gezahlt werden soll. Die Dividende wird auch in diesem Jahr - und hiervon gehen wir für die kommenden Jahre ebenfalls aus - ohne Abzug von Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere strategische Zielsetzung, führender europäischer Telekommunikationsanbieter zu sein. Wir wollen führend sein bei Kundenerlebnis, Technologie und der Realisierung von Produktivitätsfortschritten für unsere Geschäftskunden. Denn nur, wenn wir führend sind, können wir wachsen und die Ansprüche unserer Kunden und in der Folge auch unserer Kapitalgeber langfristig erfüllen. Möglich wird dieses Wachstum durch den sorgsamen Umgang mit unseren finanziellen Ressourcen und die konsequente Transformation zu einem einfachen, digitalen und in jeder Hinsicht agilen Unternehmen. Wir sind ein verantwortungsbewusster und aktiver Teil der Gesellschaft. Daran und dafür arbeiten wir! SOLL-IST-VERGLEICH DER KONZERNERWARTUNGENIm Geschäftsbericht 2018 haben wir für unsere bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die in unserem Steuerungssystem verankert sind, Erwartungen für das Geschäftsjahr 2019 formuliert. Die nachfolgenden Tabellen geben einen zusammenfassenden Überblick über die Pro-forma-Werte für 2018, die für das Berichtsjahr erwarteten Ergebnisse und die tatsächlich erzielten Ergebnisse 2019. Die im Geschäftsbericht 2018 darüber hinaus von uns prognostizierten Leistungsindikatoren und deren Entwicklung werden im Rahmen der jeweiligen Kapitel dargestellt. Soll-Ist-Vergleich der finanziellen Leistungsindikatoren
Soll-Ist-Vergleich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
Wir blicken auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Erneut kennzeichneten positive Wachstumsraten im Umsatz und im bereinigten EBITDA AL unsere Entwicklung. Beim Umsatz konnten wir mit 80,5 Mrd. € den erwarteten Anstieg verzeichnen - auch währungskurs- und konsolidierungskreisbereinigt verzeichneten wir einen Anstieg von 2,2 Mrd. € bzw. 2,8 %. Auch beim bereinigten EBITDA AL zeigt sich diese Entwicklung mit einer deutlichen Erhöhung auf 24,7 Mrd. € - währungskurs- und konsolidierungskreisbereinigt lagen wir leicht über unserer zuletzt kommunizierten Erwartung von rund 24,1 Mrd. €. Diese Entwicklung zeigt sich auch im deutlichen Anstieg unseres um 1,5 Mrd. € bzw. 18,2 % erhöhten EBIT. Für den Free Cashflow AL erreichten wir mit 7,0 Mrd. € auch ohne Berücksichtigung positiver Währungseffekte einen leicht über unserer Erwartung liegenden Wert. Beim Cash Capex (vor Investitionen in Spektrum) lagen wir mit 13,1 Mrd. € ebenfalls aufgrund positiver Währungskurseffekte über unserem zuletzt ausgegebenen Wert. Unsere zentrale Steuerungsgröße Kapitalrendite (ROCE) verbesserte sich im Berichtsjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 5,1 %. Damit erzielten wir den erwarteten Anstieg. Auch im Hinblick auf unsere bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren liegen wir gut im Plan. Die Kundenzahlen unseres operativen Segments Deutschland entwickelten sich erwartungsgemäß. Im operativen Segment USA erreichten wir wiederholt ungebrochen starke Zuwächse bei den eigenen Postpaid-Kunden. Die Zahl der eigenen Prepaid-Kunden erhöhte sich unter Berücksichtigung einer unterjährigen Anpassung der Kundenbasis um 0,3 Mio. In unserem operativen Segment Europa verzeichneten wir bei den Mobilfunk-Kunden insgesamt einen Rückgang auf 46,2 Mio. bzw. um 8,7 %. Dieser Rückgang resultiert wesentlich aus einer Bestandsbereinigung sowie aus der Veräußerung der Landesgesellschaft in Albanien. Ohne diese Effekte reduzierte sich der Kundenbestand leicht gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der werthaltigen Vertragskunden stieg um 3,4 % gegenüber dem Vorjahresendwert. Der Auftragseingang unseres operativen Segments Systemgeschäft entwickelte sich im Berichtsjahr deutlich positiv. Dies ist im Wesentlichen auf eine positive Entwicklung in unseren Wachstumsbereichen, dort u. a. auf Digital Solutions, Public Cloud und auch Road Charging, zurückzuführen. Die Kundenzufriedenheit lag zum Ende des Berichtsjahres bei 67,3 Punkten gegenüber einem angepassten Ausgangswert von 68,5 Punkten. Aufgrund von Veränderungen der Umsatzanteile der Länder und um eine äquivalente Vergleichsgrundlage für den Soll-Ist-Vergleich zu schaffen, wurde für 2019 ein an diese geänderten Strukturen angepasster Ausgangswert berechnet, der somit nicht dem zum 31. Dezember 2018 berichteten Wert von 67,7 entspricht. Neben den weitestgehend stabilen Werten in den operativen Segmenten Deutschland und Europa führte eine Verschlechterung der bisher überdurchschnittlichen Kundenzufriedenheit im Systemgeschäft vor dem Hintergrund seiner Transformation zu dieser negativen Entwicklung des Konzernwerts. Für die kommenden Jahre ist unser Ziel, die Kundenzufriedenheit für alle Bereiche wieder zu verbessern. → Weitere Informationen zu den Entwicklungen unserer bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren finden Sie in diesem Kapitel sowie im Kapitel "Geschäftsentwicklung der operativen Segmente". ERSTMALIGE ANWENDUNG NEUER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDSSeit dem 1. Januar 2019 kommt der Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leases" zur Anwendung. Die Darstellung der Vermögens- und Finanzlage und die Entwicklung der Ertragslage des Konzerns werden wesentlich durch die Anwendung dieses Standards beeinflusst. Die Auswirkungen der verpflichtenden Erstanwendung berücksichtigen wir seit Beginn des Geschäftsjahres 2019 bei der Definition unserer finanziellen Leistungsindikatoren. → Weitere Informationen zu IFRS 16 finden Sie im Kapitel "Konzernsteuerung" sowie im Kapitel "Grundlagen und Methoden" im Konzern-Anhang. ERTRAGSLAGE DES KONZERNSUMSATZ2019 erzielten wir einen Konzernumsatz in Höhe von 80,5 Mrd. €, der mit einem Wachstum von 4,9 Mrd. € um 6,4 % über dem Niveau des Vorjahres lag. Auch ohne Berücksichtigung positiver Währungskurseffekte von im Saldo 1,9 Mrd. € - v. a. aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro - sowie positiver Konsolidierungskreiseffekte in Höhe von im Saldo 0,7 Mrd. € - im Wesentlichen aus den Erwerben von UPC Austria und Tele2 Netherlands - entwickelte sich der Umsatz mit einem Anstieg von 2,2 Mrd. € bzw. 2,8 % positiv. Zur positiven Umsatzentwicklung trug unser operatives Segment USA mit einem Anstieg von 10,7 % - bzw. währungskursbereinigt in Höhe von 5,0 % - bei, was insbesondere auf höhere Service-Umsätze aufgrund des Anstiegs des durchschnittlichen Bestands eigener Kunden, verursacht v. a. durch das anhaltende Wachstum in bestehenden und neu erschlossenen Märkten, den zunehmenden Erfolg in neuen Kundensegmenten und Tarifen. In unserem Heimatmarkt Deutschland erhöhten sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahr um 0,9 %. Hierzu trugen v. a. die gute Entwicklung im Mobilfunk-Geschäft mit einem Anstieg durch höhere Service- und Endgeräteumsätze sowie die höheren IT- und Breitband-Umsätze im Festnetz bei. In unserem operativen Segment Europa lag der Umsatz um 2,4 % über dem Niveau des Vorjahres; währungskursbereinigt und neutralisiert um die Einbeziehung der UPC Austria sowie die Veräußerung der Telekom Albania erhöhte sich der Umsatz um 1,4 %. Positiv wirkten Umsatzanstiege im Breitband-, TV- und Wholesale-Geschäft. Die Mobilfunk-Umsätze bewegten sich auf einem konstant hohen Niveau. Der Gesamtumsatz unseres operativen Segments Systemgeschäft lag um 1,9% unter Vorjahresniveau. Die positive Umsatzentwicklung in unseren Wachstumsfeldern Public Cloud, Security und Health konnte den Rückgang im klassischen IT- und im TK-Geschäft nicht kompensieren. Der Umsatz unseres operativen Segments Group Development erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich, neben positiven operativen Entwicklungen in den Niederlanden und im Bereich GD Towers v. a. aufgrund der seit Jahresbeginn 2019 berücksichtigten Umsatzbeiträge der Tele2 Netherlands. → Weitere Informationen zur Umsatzentwicklung unserer Segmente finden Sie im Kapitel "Geschäftsentwicklung der operativen Segmente". Beitrag der Segmente zum Konzernumsatzin Mio. €
Beitrag der Segmente zum Konzernumsatz ain %
Regionale Umsatzverteilungin %
Gemessen am Außenumsatz leistete unser operatives Segment USA mit einem Anteil von 50,2 % unverändert den größten Beitrag zum Konzernumsatz und lag damit um 1,9 Prozentpunkte über dem Niveau des Vorjahres. Die Auslandsquote des Konzerns am Konzernumsatz erhöhte sich von 67,8 % auf 69,5 %. EBITDA AL, BEREINIGTES EBITDA ALOhne Berücksichtigung von Sondereinflüssen erwirtschafteten wir 2019 ein gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Mrd. € bzw. 7,2 % höheres bereinigtes EBITDA AL in Höhe von 24,7 Mrd. €. Dabei wirkten positive Währungskurseffekte von im Saldo 0,5 Mrd. € sowie leicht positive Konsolidierungskreiseffekte erhöhend. Ohne deren Berücksichtigung stieg das bereinigte EBITDA AL um 1,0 Mrd. € bzw. 4,2%. Alle operativen Segmente leisteten einen positiven Beitrag zu dieser Entwicklung: Das bereinigte EBITDA AL unseres operativen Segments USA entwickelte sich deutlich positiv, was insgesamt auf die gestiegenen Service-Umsätze zurückzuführen ist. Unser operatives Segment Deutschland trug dank positiver Umsatzentwicklung, geringeren Personalaufwendungen sowie der erfolgreichen Umsetzung weiterer Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen mit einem um 2,4% höheren bereinigten EBITDA AL dazu bei. Um 5,0% erhöhte sich das bereinigte EBITDA AL in unserem operativen Segment Europa. Auch neutralisiert um die Einbeziehung der UPC Austria sowie die Veräußerung der Telekom Albania und unter Annahme konstanter Währungskurse zeigt sich eine positive Entwicklung von 3,1 %. Erfolgreich umgesetzte Effizienzmaßnahmen zeigen über ein erhöhtes bereinigtes EBITDA AL bei unserem operativen Segment Systemgeschäft Wirkung. Zur Erhöhung des bereinigten EBITDA AL in unserem operativen Segment Group Development trug neben dem Ergebnis der Anfang 2019 erworbenen Tele2 Netherlands auch das Umsatzwachstum und ein effizientes Kosten-Management bei. Beitrag der Segmente zum bereinigten Konzern-EBITDA AL
a Für die aufgrund der Einführung des
Rechnungslegungsstandards IFRS 16 neu definierten
Leistungsindikatoren wurden die Vergleichswerte für
2018 auf Pro-forma-Basis ermittelt.
Unser EBITDA AL erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mrd. € bzw. 7,3% auf 23,1 Mrd. €. Dabei veränderten sich die EBITDA-wirksamen Sondereinflüsse von minus 1,5 Mrd. € auf minus 1,6 Mrd. €. Die als Sondereinflüsse erfassten Aufwendungen im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen lagen im Saldo mit minus 0,9 Mrd. € um 0,2 Mrd. € unter dem Vorjahr. Darüber hinaus waren Aufwendungen in Höhe von 0,6 Mrd. € im Zusammenhang mit dem Genehmigungsprozess zum Zusammenschluss von T-Mobile US und Sprint als Sondereinflüsse erfasst. Im Vorjahr waren in diesem Zusammenhang bereits Aufwendungen in Höhe von 0,2 Mrd. € enthalten. Aus der im August 2019 vollzogenen Übertragung unseres rund 11-prozentigen Anteils an der Ströer SE & Co. KGaA als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V. resultierten als Sondereinflüsse klassifizierte Erträge aus Entkonsolidierungen in Höhe von 0,1 Mrd. €. → Weitere Informationen zur Entwicklung von EBITDA AL, bereinigtem EBITDA AL der Segmente finden Sie im Kapitel "Geschäftsentwicklung der operativen Segmente". EBITDas EBIT des Konzerns lag im Berichtsjahr bei 9,5 Mrd. € und war damit 1,5 Mrd. € bzw. 18,2% höher als im Vorjahr. Ursächlich für diese Veränderung sind u. a. die beim EBITDA AL beschriebenen Effekte. Die Abschreibungen lagen insgesamt bei 17,7 Mrd. € und damit um 3,8 Mrd. € über dem Vorjahr, was insbesondere durch die erstmals nach IFRS 16 zu erfassenden Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte verursacht ist. Diesen standen im Vergleichszeitraum im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen im EBITDA erfasste Aufwendungen gegenüber. Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen - im Wesentlichen in unserem operativen Segment Europa in der Landesgesellschaft Rumänien -belasteten das EBIT in Höhe von insgesamt 0,4 Mrd. €. Im Vorjahr waren Wertminderungen - im Wesentlichen auf Goodwill in unserem operativen Segment Europa in den Landesgesellschaften Polen und Rumänien - in Höhe von insgesamt 0,7 Mrd. € erfasst. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lagen v. a. aufgrund des dauerhaft hohen Investitionsvolumens der vergangenen Jahre um 0,5 Mrd. € über Vorjahresniveau - in der Vergleichsperiode waren Abschreibungen auf Finanzierungs-Leasing-Vermögenswerte enthalten. → Weitere Informationen zur den Abschreibungen finden Sie in Angabe 27 "Abschreibungen" im Konzern-Anhang. ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERNDas Ergebnis vor Ertragsteuern lag mit 7,3 Mrd. € um 2,1 Mrd. € über dem Vorjahr. Dabei verbesserte sich das Finanzergebnis um 0,7 Mrd. € auf minus 2,2 Mrd. €. Diese Verbesserung ist insbesondere auf das um 0,6 Mrd. € verbesserte Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen von 0,1 Mrd. € zurückzuführen. Dieses war 2018 durch den geschlossenen Vergleich zur Beendigung des Schiedsverfahrenskomplexes Toll Collect in Höhe von 0,6 Mrd. € belastet. Auch das sonstige Finanzergebnis verbesserte sich um 0,6 Mrd. € auf 0,1 Mrd. €, insbesondere aufgrund positiver Bewertungseffekte eingebetteter Derivate der T-Mobile US. Das Zinsergebnis entwickelte sich dagegen um 0,5 Mrd. € rückläufig, da die Folgebewertung passivierter Leasing-Verbindlichkeiten seit der Anwendung von IFRS 16 das Zinsergebnis in Höhe von 0,9 Mrd. € belastet. Günstige Refinanzierungskonditionen wirkten im Vergleich zum Vorjahr positiv auf das Zinsergebnis. KONZERNÜBERSCHUSS/(-FEHLBETRAG), BEREINIGTER KONZERNÜBERSCHUSS/(-FEHLBETRAG)Der Konzernüberschuss erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Mrd. € auf 3,9 Mrd. €. Der Steueraufwand betrug 2,0 Mrd. €, gegenüber 1,8 Mrd. € im Vorjahr. Das den Anteilen anderer Gesellschafter zugerechnete Ergebnis erhöhte sich gegenüber 2018 um 0,2 Mrd. € auf 1,4 Mrd. €, im Wesentlichen in unserem operativen Segment USA. Ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen, die sich auf den Konzernüberschuss in Höhe von 1,1 Mrd. € auswirkten, betrug der bereinigte Konzernüberschuss 4,9 Mrd. €. Damit lag dieser um 0,4 Mrd. € über dem Niveau des Vorjahres. (UNBEREINIGTES) ERGEBNIS JE AKTIE, BEREINIGTES ERGEBNIS JE AKTIEDas Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Konzernüberschuss im Verhältnis zur angepassten gewichteten durchschnittlichen Anzahl ausstehender Stammaktien - diese beträgt zum 31. Dezember 2019 4.743 Mio. Stück. Bei einem Konzernüberschuss in Höhe von 3,9 Mrd. € führt dies zu einem Ergebnis je Aktie in Höhe von 0,82 €. Im Vorjahr betrug das bereinigte Ergebnis je Aktie 0,46 €. Das bereinigte Ergebnis je Aktie beträgt 1,04 €. Im Vorjahr betrug das bereinigte Ergebnis je Aktie 0,96 €. → Weitere Informationen zur Entwicklung unserer Ertragslage finden Sie in den Angaben im Kapitel "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung" im Konzern-Anhang. Die folgenden Tabellen zeigen die Überleitung des EBITDA AL, des EBIT sowie des Konzernüberschusses/(-fehlbetrags) auf die um Sondereinflüsse bereinigten Werte. in Mio. €
in Mio. €
in Mio. €
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DES KONZERNSKonzern-Bilanz (Kurzfassung)in Mio. €AKTIVA
AKTIVA
Seit dem 1. Januar 2019 kommt der Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leases" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten letztmalig zum 31. Dezember 2018 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen gemäß IAS 17. Unsere Bilanzsumme betrug am 31. Dezember2019 170,7 Mrd. € und erhöhte sich im Vergleich zum 31. Dezember2018 um 25,3 Mrd. €. Wesentlichen Einfluss hierauf hat die aus der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leases" resultierende bilanzielle Erfassung der Nutzungsrechte auf der Aktivseite sowie der kurz- und langfristigen Leasing-Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,7 Mrd. €. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Konzern-Kapitalflussrechnung" und in Angabe 35 "Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung" im Konzern-Anhang. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 0,9 Mrd. € auf 10,8 Mrd. €, v. a. durch den jeweils erhöhten Forderungsbestand in den operativen Segmenten Systemgeschäft, USA, Group Development und Deutschland. Im operativen Segment Systemgeschäft erhöhte sich der Forderungsbestand insbesondere infolge der Beendigung einer FactoringTransaktion. Eine erhöhte Kundenbasis trug im operativen Segment USA zu einem höheren Forderungsvolumen bei. Im operativen Segment Group Development erhöhte sich der Forderungsbestand infolge des Erwerbs der Tele2 Netherlands und der erhöhten Kundenbasis. Ebenso erhöhte sich der Forderungsbestand durch Währungskurseffekte, v. a. aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro. Die übrigen kurz- und langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 2,3 Mrd. € auf 14,1 Mrd. € wie folgt: Die kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte erhöhten sich um 2,8 Mrd. € auf 7,3 Mrd. €. Dieser Anstieg resultierte u. a. aus positiven Effekten aus der Bewertung eingebetteter Derivate bei T-Mobile US in Höhe von 0,5 Mrd. € sowie aus der Hinterlegung von Barsicherheiten in Verbindung mit abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäften über künftige Darlehensaufnahmen bei T-Mobile US in Höhe von 0,6 Mrd. €. Darüber hinaus erhöhten sich die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 1,3 Mrd. € im Zusammenhang mit der zu Beginn des dritten Quartals 2019 geänderten Vorgehensweise, bereits bei Vertragsschluss noch zu empfangende Zuwendungen aus Förderprojekten für den Breitband-Ausbau in Deutschland zu aktivieren. Gegenläufig verringerten sich die Vorräte um 0,2 Mrd. € auf 1,6 Mrd. €, v. a. aufgrund der Verminderung des Vorratsbestands mobiler Endgeräte in den operativen Segmenten Deutschland und USA. Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 3,3 Mrd. € auf 68,2 Mrd. €. Zugänge von insgesamt 6,6 Mrd. € erhöhten den Buchwert. Diese entfallen im Wesentlichen auf Investitionen in den operativen Segmenten Deutschland, USA, Europa und Group Development. Im operativen Segment Deutschland entfallen Zugänge in Höhe von 2,2 Mrd. € auf die in Deutschland erworbenen 5G-Lizenzen. Im operativen Segment USA sind Investitionen für den Erwerb von FCC-Mobilfunk-Lizenzen in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd. € enthalten. Im operativen Segment Europa erhöhten die in Österreich erworbenen 5G-Lizenzen den Buchwert um 0,1 Mrd. €. Weiterhin wirkten Konsolidierungskreiseffekte in Höhe von 0,6 Mrd. € buchwerterhöhend. Aus dem Erwerb der Tele2 Netherlands im operativen Segment Group Development resultierten zum Erwerbszeitpunkt identifizierbare immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 0,5 Mrd. € (u. a. Kundenstamm und Spektrumlizenzen) sowie ein Goodwill in Höhe von 0,1 Mrd. €. Positive Währungskurseffekte, v. a. aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro, wirkten mit 0,8 Mrd. € buchwerterhöhend. Abschreibungen verminderten den Buchwert um 4,8 Mrd. €. Hierin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von 0,1 Mrd. €. Die Sachanlagen reduzierten sich im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 1,1 Mrd. € auf 49,5 Mrd. €. Der Rückgang resultiert in Höhe von 2,5 Mrd. € aus der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019. Noch bis zum 31. Dezember 2018 innerhalb der Sachanlagen erfasste Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen, bei denen die Deutsche Telekom als Leasing-Nehmer die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Leasing-Verhältnis trug, werden nunmehr als Nutzungsrechte an den zugrunde liegenden Leasing-Vermögenswerten bilanziert. Abschreibungen in Höhe von 9,2 Mrd. € reduzierten den Buchwert. Hierin waren in Höhe von 0,3 Mrd. € Wertminderungen überwiegend auf technische Anlagen und Maschinen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Rumänien im operativen Segment Europa enthalten. Abgänge in Höhe von 0,6 Mrd. € reduzierten ebenfalls den Buchwert. Zugänge von 10,6 Mrd. €, v. a. im Zusammenhang mit der Netzwerk-Modernisierung und dem Netzwerk-Ausbau im operativen Segment USA sowie für den Breitband- und Glasfaser-Ausbau, die IP-Transformation und die Mobilfunk-Infrastruktur in den operativen Segmenten Deutschland und Europa, erhöhten den Buchwert. Konsolidierungskreiseffekte aus dem Erwerb derTele2 Netherlands erhöhten den Buchwert um 0,3 Mrd. €. Positive Währungskurseffekte, v. a. aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro, wirkten in Höhe von 0,2 Mrd. € buchwerterhöhend. Nutzungsrechte an Leasing-Vermögenswerten wurden zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 18,0 Mrd. € bilanziert. Der bilanzielle Neubewertungs- und Reklassifizierungseffekt betrug zum 1. Januar 2019 16,2 Mrd. €. Hierin enthalten sind sowohl Nutzungsrechte an Leasing-Vermögenswerten, die erstmals in der Bilanz angesetzt wurden, als auch Nutzungsrechte für bereits zuvor in den Sachanlagen ausgewiesene Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen in Höhe von 2,5 Mrd. €. Der Anstieg resultiert aus Zugängen in Höhe von 5,5 Mrd. €, im Wesentlichen aufgrund abgeschlossener Leasing-Verhältnisse im operativen Segment USA, sowie in Höhe von 0,2 Mrd. € auf Konsolidierungskreiseffekte aus dem Erwerb der Tele2 Netherlands. Positive Währungskurseffekte, v. a. aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro, wirkten in Höhe von 0,2 Mrd. € buchwerterhöhend. Gegenläufig wirkten die planmäßigen Abschreibungen mit 3,6 Mrd. € sowie Abgänge in Höhe von 0,4 Mrd. €. Unsere Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen reduzierten sich im Berichtsjahr um 0,1 Mrd. € auf 0,5 Mrd. €. Dies resultiert insbesondere aus den am 14. August 2019 zur Besicherung der bestehenden Pensionsverpflichtungen als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V. eingebrachten rund 11 % der Anteile an der Ströer SE & Co. KGaA. Unsere kurz- und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Vergleich zum Jahresende 2018 um 4,1 Mrd. € auf insgesamt 66,3 Mrd. €. Dies resultiert im Wesentlichen aus den 2019 von der Deutschen Telekom AG emittierten EuroAnleihen mit einem Gesamtvolumen von 4,5 Mrd. € sowie GBP-Anleihen im Gesamtvolumen von 0,4 Mrd. GBP (0,5 Mrd. €). Des Weiteren wurde von OTE eine Euro-Anleihe in Höhe von 0,4 Mrd. € emittiert. Gegenläufig wirkten u. a. die planmäßigen Tilgungen von US-Dollar-Anleihen im Gesamtvolumen von 1,8 Mrd. US-$ (1,6 Mrd. €) sowie von Euro-Anleihen im Gesamtvolumen von 0,8 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich im Zusammenhang mit kurzfristigen Geldaufnahmen um 0,8 Mrd. €. Die finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Zusammenhang mit den in Deutschland erworbenen Spektrumlizenzen. Anstelle einer Einmalzahlung wurden mit den Vertretern des Bundes jährliche Ratenzahlungen bis 2030 vereinbart. Nach Abzug einer Sicherheitsleistung und der ersten bereits geleisteten Rate erhöhten sich die finanziellen Verbindlichkeiten um 2,0 Mrd. €. Der Übergang auf IFRS 16 führte zu einer Umgliederung der bisher in den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing, die nun als Leasing-Verbindlichkeiten erfasst werden. Bezogen auf die Buchwerte zum 31. Dezember 2018 reduzierte diese Umgliederung die finanziellen Verbindlichkeiten um 2,5 Mrd. €. Aus der Bewertung abgeschlossener Zinssicherungsgeschäfte über künftige Darlehensaufnahmen bei T-Mobile US ergab sich ein erfolgsneutral erfasster Bewertungsverlust in Höhe von 0,6 Mrd. €. → Weitere Informationen zur Entwicklung der finanziellen Verbindlichkeiten finden Sie in Angabe 13 "Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasing-Verbindlichkeiten" im Konzern-Anhang. Die Erstanwendung von IFRS 16 führte zum Ansatz kurz- und langfristiger Leasing-Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 18.1 Mrd. €. Diese umfassten auch die bereits in der Vergangenheit innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten passivierten Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing. Bis zum 31. Dezember 2019 hat sich der Buchwert der bilanzierten Leasing-Verbindlichkeiten auf 19,8 Mrd. € fortentwickelt. Im Wesentlichen entfallen die Leasing-Verbindlichkeiten auf das operative Segment USA. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten verringerten sich im Vergleich zum Jahresende 2018 um 1,3 Mrd. € auf 9,4 Mrd. €. Hierzu trug der Abbau des Verbindlichkeitenbestands in den operativen Segmenten USA, Europa und Deutschland bei. Erhöhend wirkten sich Währungskurseffekte aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro aus. Unsere kurz- und langfristigen Rückstellungen lagen mit 12,5 Mrd. € um 0,6 Mrd. € über Vorjahresniveau. Davon entfielen 5,8 Mrd. € (31. Dezember 2018: 5,5 Mrd. €) auf Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen. Gründe für den Anstieg sind im Wesentlichen Rechnungszinsanpassungen und die rückläufige Kursentwicklung der als Planvermögen dotierten BT Anteile. Gegenläufig wirkten sich die am 14. August 2019 in das Planvermögen eingebrachten rund 11 % der Anteile an Ströer SE & Co. KGaA aus. Die sonstigen Rückstellungen lagen mit 6,7 Mrd. € leicht über dem Vorjahresniveau. Die übrigen kurz- und langfristigen Schulden verringerten sich um 0,4 Mrd. € und betrugen zum 31. Dezember 2019 14.2 Mrd. €. Diese wurden durch die gemäß IFRS 16 nicht mehr passivisch auszuweisenden Verbindlichkeiten aus Staffelmietverträgen für im Wesentlichen Mobilfunk-Standorte (Straight-line lease) im operativen Segment USA um 2,2 Mrd. € vermindert. Im Zusammenhang mit der zu Beginn des dritten Quartals 2019 geänderten Vorgehensweise der bilanziellen Abbildung von vertragsgemäß zu empfangenden Zuwendungen aus Förderprojekten für den Breitband-Ausbau in Deutschland wurden nichtfinanzielle übrige Schulden für bestehende Ausbauverpflichtungen in Höhe von 1,2 Mrd. € passiviert. Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem 31. Dezember 2018 um 2,8 Mrd. € auf 46,2 Mrd. €. Zum Anstieg trug insbesondere der Überschuss in Höhe von 5,3 Mrd. € bei. Erfolgsneutrale Effekte aus der Währungsumrechnung in Höhe von 0,5 Mrd. €, Kapitalerhöhungen aus anteilsbasierter Vergütung in Höhe von 0,5 Mrd. € sowie Steuern auf direkt mit dem Eigenkapital verrechnete Wertänderungen in Höhe von 0,3 Mrd. € wirkten erhöhend. Ebenfalls wirkte die Umstellung auf IFRS 16 zum 1. Januar 2019 in Höhe von 0,3 Mrd. € buchwerterhöhend. Hieraus ergab sich zum 1. Januar 2019 ein erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen, unter Einbeziehung der auf die Anteile anderer Gesellschafter entfallenden Komponenten, zu erfassender erhöhender kumulierter Effekt von insgesamt 0,3 Mrd. €. Der Erwerb derTele2 Netherlands im operativen Segment Group Development führte in Höhe von 0,5 Mrd. € zu eigenkapitalerhöhenden Transaktionen mit Eigentümern und in Höhe von 0,2 Mrd. € zu Effekten aus der Veränderung des Konsolidierungskreises. Das Aktienrückkauf-Programm der OTE reduzierte die Transaktionen mit Eigentümern um 0,1 Mrd. €. Buchwertmindernd wirkten die Dividendenausschüttungen an die Aktionäre der Deutschen Telekom AG für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 3,3 Mrd. € und an andere Gesellschafter von Tochterunternehmen in Höhe von 0,2 Mrd. €. Ebenfalls reduzierten die Neubewertung der leistungsorientierten Pläne mit 0,6 Mrd. € und die Verluste aus Sicherungsinstrumenten mit insgesamt 0,6 Mrd. €, im Wesentlichen im Zusammenhang mit abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäften über künftige Darlehensaufnahmen bei T-Mobile US, das Eigenkapital. → Weitere Informationen finden Sie in Angabe 19 "Eigenkapital" im Konzern-Anhang. → Weitere Informationen zum Erwerb der Tele2 Netherlands finden Sie im Abschnitt "Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen" im Konzern-Anhang. NETTO-FINANZVERBINDLICHKEITENHerleitung der Netto-Finanzverbindlichkeitenin Mio. €
Seit dem 1. Januar 2019 kommt der Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leases" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten letztmalig zum 31. Dezember 2018 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen gemäß IAS 17. Veränderung der Netto-Finanzverbindlichkeitenin Mio. €
Unsere Netto-Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr von 55,4 Mrd. € auf 76,0 Mrd. €. Einen wesentlichen Einfluss auf diesen Anstieg hatte die Erstanwendung von IFRS 16. Die sonstigen Effekte in Höhe von 1,1 Mrd. € enthalten u. a. Finanzierungsformen, durch welche die Auszahlungen für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch Einbeziehung von Bankgeschäften später fällig werden, den Aufbau von Verbindlichkeiten für den Erwerb von Medienübertragungsrechten sowie gegenläufig Effekte aus der Bewertung eingebetteter Derivate bei T-Mobile US. Sonstige FinanzierungsformenAls außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente verkaufen wir v. a. Forderungen mittels Factoring. Zum 31. Dezember 2019 betrug das verkaufte Forderungsvolumen 4,2 Mrd. € (31. Dezember 2018: 4,7 Mrd. €). Dies beinhaltet im Wesentlichen Factoring-Vereinbarungen in den operativen Segmenten USA und Deutschland. Die Vereinbarungen werden insbesondere zum aktiven Forderungs-Management genutzt. Darüber hinaus haben wir im Berichtsjahr in Höhe von 0,7 Mrd. € (2018: 0,2 Mrd. €) Finanzierungsformen gewählt, durch welche die Auszahlungen für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus dem operativen und investiven Bereich durch Zwischenschaltung von Bankgeschäften später fällig werden und bei Zahlung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. In der Folge weisen wir diese in der Bilanz unter den finanziellen Verbindlichkeiten aus. FINANZ-MANAGEMENTUnser Finanz-Management stellt die permanente Zahlungsfähigkeit und damit die Erhaltung des finanziellen Gleichgewichts in unserem Konzern sicher. Die Grundzüge der Finanzpolitik legt der Vorstand jährlich fest, der Aufsichtsrat überwacht sie. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risiko-Management verantwortet die Konzern-Treasury. Rating der Deutschen Telekom AG
Finanzielle Flexibilität
Zur Sicherstellung der finanziellen Flexibilität setzen wir v. a. die Kennzahl "Relative Verschuldung" ein. Sie ist zentraler Bestandteil unserer Finanzstrategie und gilt als wichtige Kennzahl für Investoren, Analysten und Rating-Agenturen. Herleitung des Free Cashflows ALin Mio. €
a Für die aufgrund der Einführung des
Rechnungslegungsstandards IFRS 16 neu definierten
Leistungsindikatoren wurden die Vergleichswerte für
2018 auf Pro-forma-Basis ermittelt.
Der Free Cashflow des Konzerns vor Ausschüttung und Investitionen in Spektrum stieg gegenüber dem Vorjahr von 6,2 Mrd. € auf 10,1 Mrd. €. Dabei erhöhte sich der Cashflow aus Geschäftstätigkeit um 5,1 Mrd. € auf 23,1 Mrd. €. Mit der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 wird der Tilgungsanteil von Leasing-Zahlungen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. In Höhe von 3,1 Mrd. € werden diese für die Ermittlung des Free Cashflow AL berücksichtigt. Die positive Geschäftsentwicklung unserer operativen Segmente, insbesondere der USA, trägt wesentlich zur Erhöhung des Cashflow aus Geschäftstätigkeit bei. Factoring-Vereinbarungen, v. a. in den operativen Segmenten Deutschland und Systemgeschäft, wirkten sich im Vergleich zum Vorjahr mit 0,3 Mrd. € negativ auf den Cashflow aus Geschäftstätigkeit aus. Daneben war das Vorjahr durch erhaltene Dividendenzahlungen in Höhe von 0,2 Mrd. € entlastet. Um 0,5 Mrd. € höhere Nettozinszahlungen sowie um 0,1 Mrd. € höhere Steuerzahlungen im Berichtsjahr belasteten den Cashflow aus Geschäftstätigkeit ebenfalls. Der Cash Capex (vor Investitionen in Spektrum) erhöhte sich gegenüber 2018 um 0,9 Mrd. €. Diese Erhöhung entfiel fast ausschließlich auf das operative Segment USA, was im Wesentlichen durch den Infrastrukturausbau für das 600 MHz-Spektrum, womit auch die Basis für den 5G-Ausbau geschaffen wird, begründet ist. Die weiteren Investitionen wurden v. a. in den operativen Segmenten Deutschland und Europa im Rahmen des Ausbaus und der Modernisierung unserer Netze getätigt. Währungseffekte erhöhten den Free Cashflow AL und auch den Cash Capex. → Weitere Informationen zur Kapitalflussrechnung finden Sie in Angabe 35 "Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung" im Konzern-Anhang. RENTABILITÄTin Mio. €
a Aufgrund der Einführung des
Rechnungslegungsstandards IFRS 16 angepasste Ermittlung des
finanziellen Leistungsindikators.
Der ROCE verbesserte sich im Berichtsjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 5,1 %. Ursache für diese positive Entwicklung war eine deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses (NOPAT), welches sich prozentual stärker erhöhte als das durchschnittlich im Jahresverlauf gebundene Vermögen (NOA). Die positive Entwicklung des NOPAT ist v. a. getrieben durch die Steigerung des EBIT. Zusätzlich wirkte das höhere Ergebnis aus at equity bilanzierten Unternehmen positiv; dieses war 2018 durch den geschlossenen Vergleich zur Beendigung des Schiedsverfahrenskomplexes Toll Collect in Höhe von 0,6 Mrd. € belastet. Insgesamt betrug der NOPAT in 2019 6,9 Mrd. €, nach 5,9 Mrd. € im Jahr 2018. Das durchschnittliche NOA erhöhte sich 2019 von 124,0 Mrd. € auf 135,6 Mrd. €. Der Anstieg des durchschnittlichen NOA resultierte v. a. aus der Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte (u. a. Spektrumerwerbe in Deutschland und den USA) sowie einem höheren operativen Working Capital. Die übrigen langfristig gebundenen Vermögenswerte blieben im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nahezu unverändert. Insgesamt spiegelt die Entwicklung des NOA unser weiterhin hohes Investitionsvolumen wider. → Weitere Informationen zur Bedeutung und Ermittlung des ROCE finden Sie im Kapitel "Konzernsteuerung". GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER OPERATIVEN SEGMENTENähere Informationen finden Sie online in unserem IR-Backup unter: www.telekom.com/de/investor-relations DEUTSCHLAND→ Weitere Informationen zu Änderungen aufgrund der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leases" finden Sie im Kapitel "Konzernsteuerung". KUNDENENTWICKLUNGin Tsd.
GesamtIn Deutschland sind wir weiterhin Marktführer, sowohl bei den Festnetz- als auch bei den Mobilfunk-Umsätzen. Die Basis für unseren Erfolg sind unsere leistungsfähigen Netze. Wir begeistern unsere Kunden mit einer ausgezeichneten Netzqualität - in Festnetz und Mobilfunk - sowie einem breiten Produkt-Portfolio und exzellentem Service. Mit unserem konvergenten Produkt "MagentaEINS" überzeugen wir weiterhin unsere Kunden und konnten durch die anhaltende Nachfrage zum Ende 2019 insgesamt 4,7 Mio. MagentaEINS Kunden verzeichnen. Im Mobilfunk-Bereich konnte die Anzahl der eigenen Vertragskunden unter den Marken "Telekom" und "congstar" aufgrund der hohen Nachfrage nach Mobilfunk-Tarifen mit integriertem Datenvolumen gesteigert werden. Im Bereich der Prepaid-Kunden konnten wir im Wesentlichen durch unsere Automotive-Initiativen einen Zuwachs verzeichnen. Im Rahmen unserer IP-Transformation haben wir bis Ende 2019 24,8 Mio. Retail- und Wholesale-Anschlüsse auf IP migriert; dies entspricht insgesamt einer Quote von 99 %. Nach wie vor gab es eine starke Nachfrage nach unseren Glasfaser-basierten Anschlüssen: Die Gesamtzahl dieser Anschlüsse stieg bis zum Ende des Berichtsjahres auf rund 14,4 Mio. Im Jahr 2019 haben wir somit in Deutschland 2.186 Tsd. Anschlüsse an unser Glasfasernetz angebunden. Mit dem fortschreitenden Glasfaser-Ausbau und der Vectoring-Technologie haben wir die Vermarktung höherer Bandbreiten erfolgreich vorangetrieben. MobilfunkIm Mobilfunk-Bereich gewannen wir 2019 insgesamt 1.987 Tsd. Kunden hinzu; davon entfielen 549 Tsd. Kunden auf unser eigenes Vertragskundengeschäft unter den Marken "Telekom" und "congstar". Im Vertragskundengeschäft der Wiederverkäufer (Service Provider) ist die Anzahl der Mobilfunk-Kunden gesunken, was auf die Volatilität der Entwicklung bei einigen unserer Service Provider zurückzuführen ist. Die Zahl der Prepaid-Kunden stieg um 2.131 Tsd. Kunden. Die Option StreamOn, mit der bestimmte Nutzungen von Streaming-Diensten für Musik, Gaming oder Video nicht auf das Datenvolumen des Tarifs angerechnet werden, fand hervorragenden Absatz. Zum Ende des Jahres 2019 nutzten rund 3,1 Mio. Kunden diese Option, knapp 70 % mehr als ein Jahr zuvor. FestnetzWegen der nach wie vor herausfordernden Marktentwicklung im Festnetz - v. a. durch aggressive Preisangebote von Wettbewerbern - gehen wir mit innovativen Produktangeboten neue Wege in der Vermarktung. Unser Fokus liegt auf konvergenten Angeboten und deren Weiterentwicklung - z. B. MagentaTV mit exklusivem Zugriff auf diverse Zusatzinhalte über die Megathek und die bekannten Streaming-Dienste - sowie auf TV- und Glasfaser-Anschlüssen. Bei unseren Breitband-Anschlüssen sehen wir nach wie vor einen Anstieg in unserem Bestand, insbesondere wachsen unsere Glasfaser-basierten Anschlüsse deutlich. Bei unseren TV-Kunden konnten wir in diesem Jahr ein Wachstum um 265 Tsd. verzeichnen. Im klassischen Festnetz sank die Zahl der Anschlüsse um 801 Tsd. Mit unseren "MagentaZuhause" Tarifen bieten wir ein umfassendes Produkt-Portfolio für den Festnetz-Bereich auf Basis von IP-Technologie und tarifabhängigen Bandbreiten an. "MagentaZuhause Hybrid" bündelt Festnetz- und Mobilfunk-Technologie in einem Router. Für dieses innovative Produkt konnten wir bislang 519 Tsd. Kunden gewinnen. WholesaleZum 31. Dezember 2019 lag der Anteil der Glasfaser-Anschlüsse am Gesamtbestand mit 48,8 % um 7,2 Prozentpunkte über dem Jahresende 2018. Ursache für das Wachstum war in erster Linie die hohe Nachfrage nach unserem Kontingentmodell. Die Zahl unserer Teilnehmer-Anschlussleitungen reduzierte sich gegenüber dem Vorjahresende um 598 Tsd. bzw. 11,4 %. Gründe dafür sind zum einen die Verlagerung zu höherwertigen Glasfaser-Anschlüssen, zum anderen, dass Endkunden zu Kabelanbietern wechseln. Hinzu kommt, dass unsere Wholesale-Kunden ihre Endkunden auf eigene Glasfaser-Anschlüsse migrieren. Insgesamt erhöhte sich im Bereich Wholesale der Anschlussbestand im Vergleich zum Vorjahr leicht. OPERATIVE ENTWICKLUNGin Mio. €
GesamtumsatzDer Gesamtumsatz lag um 0,9% leicht über dem Niveau des Vorjahres. Der Hauptgrund dafür war das Mobilfunk-Geschäft mit einem Anstieg von 2,4 % durch höhere Service- und Endgeräteumsätze. Im Vergleich zum Vorjahr wirkten im Festnetz die höheren IT- und Breitband-Umsätze positiv. Diese konnten die geringeren Umsätze im Festnetz-Geschäft (im Wesentlichen aus Voice-Komponenten) nahezu kompensieren. Im Privatkundenbereich stieg der Umsatz, verglichen mit dem Vorjahr, um 0,7%. Das klassische Festnetz-Geschäft wird weiterhin durch mengenbedingte Umsatzrückgänge bei den Voice-Komponenten geprägt. Dagegen stieg der Umsatz im Breitband-Geschäft. Ebenfalls legte das Mobilfunk-Geschäft um 1,9 % zu. Im Geschäftskundenbereich wuchs der Umsatz um 1,6 %. Gegenüber dem Vorjahr legten die Mobilfunk-Umsätze um 3,5 % und die IT-Umsätze um 19,0 % zu. Im Gegensatz dazu ging im Festnetz die klassische Sprachtelefonie zurück, v. a. im Rahmen der IP-Migration wechselten Kunden vermehrt auf Flatrate-Tarife. Der Umsatz im Wholesale-Bereich lag um 0,5 % leicht über Vorjahresniveau. Positive Umsatzbeiträge im Wesentlichen aus unserem Kontingentmodell sowie eine regulierungsbedingte Preissteigerung bei der TAL-Überlassung kompensierten die generell rückläufigen Umsätze aus Mengenverlusten bei TAL und Voice. EBITDA AL, bereinigtes EBITDA ALDas EBITDA AL stieg 2019 auf 8,3 Mrd. €, eine Steigerung von 4,8 % gegenüber dem Vorjahr. Neben den positiven Beiträgen aus der Umsatzentwicklung resultierte dieser Anstieg im Wesentlichen aus geringeren Personalaufwendungen, v. a. aufgrund einer niedrigeren Anzahl Mitarbeiter, sowie aus rückläufigen, als Sondereinflüsse erfassten Aufwendungen für sozialverträgliche Instrumente zum Personalumbau. Weiterhin wirkten erfolgreiche Umsetzungen von Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen positiv. Aus den genannten Gründen stieg das bereinigte EBITDA AL gegenüber dem Vorjahr um 2,4 % auf 8,7 Mrd. €. Unsere bereinigte EBITDA AL-Marge ist im Vergleich zum Vorjahr von 39,2 % auf 39,8 % gestiegen. EBITDas Betriebsergebnis erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,4 % auf rund 4,1 Mrd. €. Belastet ist das EBIT durch erhöhte Abschreibungen infolge der anhaltend hohen Investitionen in unsere Netzinfrastruktur. Cash CapexDer Cash Capex ist verglichen zum Vorjahr um 2,6 % gestiegen. Im Rahmen unserer integrierten Netzstrategie investierten wir weiterhin verstärkt in den Breitband- und Glasfaser-Ausbau, in unsere IP-Transformation und in unsere Mobilfunk-Infrastruktur. USA→ Weitere Informationen zu Änderungen aufgrund der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leases" finden Sie im Kapitel "Konzernsteuerung". KUNDENENTWICKLUNGin Tsd.
GesamtZum 31. Dezember 2019 hatte das operative Segment USA (T-Mobile US) 86,0 Mio. Kunden, gegenüber einem Bestand von 79,7 Mio. Kunden zum 31. Dezember 2018. Der Nettokundenzuwachs blieb mit 7,0 Mio. im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr stabil. Die Faktoren dafür erläutern wir nachfolgend. Eigene Kunden (unter eigener Marke). Der Anstieg bei den eigenen Postpaid-Kunden blieb im Geschäftsjahr 2019 mit netto 4,5 Mio. stabil. Diese Entwicklung ist auf den höheren Nettozuwachs bei den eigenen Postpaid-Telefonie-Kunden v. a. infolge der gesunkenen Kundenabwanderung sowie auf den höheren Nettozuwachs bei anderen eigenen Postpaid-Kunden zurückzuführen. Ursächlich für diesen Zuwachs war v. a. die höhere Zahl vernetzter Geräte. Dem wirkte eine höhere Anzahl an Deaktivierungen infolge einer größeren Kundenbasis entgegen. Die Zahl der eigenen Prepaid-Kunden stieg 2019 um netto 339 Tsd. gegenüber einem Anstieg von netto 460 Tsd. im Vorjahr. Dieser rückläufige Kundenzuwachs resultierte insbesondere aus den anhaltenden Werbeaktivitäten der Wettbewerber im Markt, der jedoch zum Teil durch die geringere Kundenabwanderung kompensiert wurde. Wholesale-Kunden. Die Zahl der Wholesale-Kunden erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um netto 2,2 Mio. gegenüber netto 2,1 Mio. im Jahr 2018. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf den höheren Zuwachs durch unsere weiterhin erfolgreichen M2M- und MVNO-Partnerschaften zurückzuführen. OPERATIVE ENTWICKLUNGin Mio. €
GesamtumsatzDer Gesamtumsatz unseres operativen Segments USA stieg 2019 gegenüber dem Vorjahr von 36,5 Mrd. € um 10,7% auf 40,4 Mrd. €. Auf US-Dollar-Basis wuchs der Gesamtumsatz um 5,0 % gegenüber dem Vorjahr. Hauptgrund dafür waren höhere Service-Umsätze, die wiederum auf den Anstieg des durchschnittlichen Bestands an eigenen Kunden zurückzuführen sind. Verursacht wurde dieser Anstieg durch das anhaltende Wachstum in bestehenden und neu erschlossenen Märkten, den zunehmenden Erfolg mit neuen Kundensegmenten und Tarifen wie "Unlimited 55+", "Military", "Business" und "Essentials" sowie durch das Wachstum bei anderen vernetzten Geräten und Wearables, insbesondere die Apple Watch. Gegenläufig wirkten niedrigere durchschnittliche Umsätze je eigener Postpaid-Kunde. EBITDA AL, bereinigtes EBITDA ALAuf Euro-Basis stieg das bereinigte EBITDA AL um 10,4 % von 10,1 Mrd. € im Vorjahr auf 11,1 Mrd. € im Jahr 2019. Die bereinigte EBITDA AL-Marge blieb mit 27,5% im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr weitestgehend stabil. Auf US-Dollar Basis wuchs das bereinigte EBITDA AL im gleichen Zeitraum um 4,7%. Das bereinigte EBITDA AL stieg im Wesentlichen aufgrund des bereits erläuterten Anstiegs der Service-Umsätze. Diesen positiven Einflüssen standen höhere personalbezogene Kosten, Kosten im Zusammenhang mit ausgegliederten Funktionen und Provisionskosten gegenüber. Zudem wirkten sich ein Anstieg der Abschreibungen um 0,3 Mrd. US-$ im Zusammenhang mit aktivierten Kosten durch die Erstanwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 sowie der Effekt der Erstattungen der Versicherungen im Zusammenhang mit den Hurrikans in Höhe von 0.2 Mrd. US-$ im Geschäftsjahr 2018 mindernd aus. Für das Jahr 2019 waren keine signifikanten Effekte im Zusammenhang mit Hurrikans zu verzeichnen. Im EBITDA AL für 2019 sind Sondereinflüsse von minus 0,5 Mrd. € enthalten, während im Vorjahr Sondereinflüsse in Höhe von minus 0,2 Mrd. € wirksam waren. Diese Entwicklung bei den Sondereinflüssen ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion mit Sprint zurückzuführen. Insgesamt stieg das EBITDA AL im Jahr 2019 aufgrund der bereits beschriebenen Faktoren, einschließlich der Auswirkungen von Sondereinflüssen, um 6,7 % von 9,9 Mrd. € im Vorjahr auf 10,6 Mrd. €. EBITDas EBIT stieg von 4,6 Mrd. € im Jahr 2018 auf 5,5 Mrd. € im Berichtsjahr. Ursächlich dafür war, wie oben ausgeführt, das höhere EBITDA AL. Die Abschreibungen stiegen aufgrund der Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zum 1. Januar 2019, denn dieser führt zu höheren Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte, die zuvor als operative Aufwendungen aus Operating Leasing-Verhältnissen erfasst wurden. Ohne Berücksichtigung der Auswirkungen durch IFRS 16 erhöhten sich die Abschreibungen aufgrund des Netzausbaus: u. a. der anhaltende Einsatz von Low-Band-Frequenzen, einschließlich des 600 MHz-Spektrums, sowie der landesweite Start des 5G-Netzes. Dem gegenüber standen niedrigere Abschreibungen aufgrund einer geringeren Anzahl an von Kunden gemieteten Geräten. Cash CapexDer Cash Capex stieg von 4,7 Mrd. € im Jahr 2018 auf 6,4 Mrd. € im Berichtsjahr, v. a. durch den verstärkten Netzausbau und damit den anhaltenden Einsatz von Low-Band-Frequenzen, einschließlich des 600 MHz-Spektrums, sowie den landesweiten Start des 5G-Netzes und den Erwerb von Spektrumlizenzen. EUROPAInformationen zu Änderungen aufgrund der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leases" und Änderungen in der Organisationsstruktur finden Sie in den Kapiteln "Konzernsteuerung" bzw. "Konzernstruktur". KUNDENENTWICKLUNGin Tsd.
a Zum 1. Januar 2019 erfolgte eine
Bestandsbereinigung bei M2M-SIM-Karten in Österreich.
Es wurden 2,4 Mio. Kunden ausgebucht. Die Vergleichswerte
wurden nicht angepasst.
GesamtDie Märkte unseres Segments waren auch im Berichtsjahr durch einen intensiven Wettbewerb geprägt. Erfolgreich stellten wir uns dieser Herausforderung: So erzielten wir bei den FMC-Kunden zum 31. Dezember 2019 einen Anstieg von 45,3 %, v. a. mit unserem konvergenten Produkt-Portfolio "MagentaOne". Auf dem Weg, unser Segment flächendeckend zu einem integrierten Anbieter von Mobilfunk- und Festnetz-Produkten zu entwickeln, sind wir wichtige Schritte vorangekommen: Nach der erfolgreichen Integration von UPC Austria bieten wir seit Mai 2019 auch in Österreich unter unserer neuen Marke "Magenta" konvergente Produkte an. Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden seit Ende Juni 2019 in Polen "MagentaOne" an, das die Nutzung von Mobilfunk mit Glasfaser-basiertem Internet und einem Entertainment-Paket verbindet. Von der Telekom Albania, unserer einzigen reinen Mobilfunk-Gesellschaft, haben wir uns zum 7. Mai 2019 getrennt. Auch dank unseres umfangreichen Netzausbaus mit modernen Glasfaser-basierten Anschlüssen (FTTH, FTTB und FTTC), insbesondere in den Landesgesellschaften Griechenland und Ungarn, entwickelte sich unser Breitband/TV-Geschäft kontinuierlich weiter. Infolgedessen steigerte sich die Anzahl der IP-Anschlüsse bis zum 31. Dezember 2019 um 12,4% auf 8,3 Mio., auch durch Migration klassischer PSTN-Anschlüsse auf IP-Technologie. Unser Mobilfunk-Geschäft erhöhte sich bei der Zahl der werthaltigen Vertragskunden. Die Zahl der Prepaid-Kunden war insbesondere durch eine Bestandsbereinigung in Österreich sowie durch den Verkauf der Telekom Albania stark rückläufig. Zusätzlich wiesen unsere Landesgesellschaften in Griechenland und Rumänien eine geringere Prepaid-Kundenbasis aus. Den ersten Meilenstein zum Ausbau des nächsten Kommunikationsstandards 5G im operativen Segment Europa setzten wir durch den erfolgreichen Abschluss der 5G-Frequenzauktion in Österreich im ersten Quartal 2019: Auf Basis dieser Frequenzen im 3,4 bis 3,8 GHz-Bereich hat unsere Landesgesellschaft die ersten 5G-Mobilfunk-Stationen in Betrieb genommen. Auch in anderen Ländern laufen bereits erfolgreiche Tests. Nach Frequenzauktionen, die 2020 erwartet werden, sollen weitere 5G-Netze hinzukommen. MobilfunkZum Ende des Berichtsjahres verzeichneten wir insgesamt 46,2 Mio. Mobilfunk-Kunden; gegenüber dem Jahresendwert 2018 entspricht dies einer Reduzierung von 8,7% oder 4,4 Mio. Kunden. Dieser Rückgang stammt im Wesentlichen aus zwei Effekten: zum einen aus der Bestandsbereinigung im Prepaid-Geschäft unserer österreichischen Tochtergesellschaft - hier haben wir 2,4 Mio. grenzübergreifende M2M-SIM-Karten aus unserer Kundenbasis bereinigt. Diese hatten wir intern dem Segment Deutschland bereitgestellt. Zum anderen resultiert der Rückgang aus der Veräußerung unserer Landesgesellschaft in Albanien. Ohne diese beiden Effekte reduzierte sich der Kundenbestand leicht gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der werthaltigen Vertragskunden stieg um 3,4 % gegenüber dem Vorjahresendwert. Insgesamt entwickelte sich der Vertragskundenbestand bei all unseren Landesgesellschaften positiv: Hohe Zuwächse verzeichneten wir insbesondere in Polen, Ungarn, der Slowakei und in Österreich. Der Anteil der Vertragskunden am Gesamtkundenbestand betrug 59,7%. Zusätzlich zu unseren innovativen Diensten und Tarifen haben wir im Berichtsjahr in einigen Ländern das neu gestaltete Produkt-Portfolio nach dem "Mehr-für-Mehr"-Prinzip eingeführt: Danach bieten wir unseren Kunden für einen geringen monatlichen Mehrpreis hochwertige Zusatzleistungen an, z. B. mehr Datenvolumen, wodurch gleichzeitig die hohe Nachfrage nach Datenvolumen durch Video-Streaming- und Gaming bedient wird. Darüber hinaus profitierten unsere Kunden im Rahmen unserer integrierten Netzstrategie von einer hohen Netzabdeckung mit einer schnellen, mobilen Breitband-Anbindung. So versorgten wir zum 31. Dezember 2019 in den Ländern unseres operativen Segments bereits 97,6 % der Bevölkerung mit LTE und erreichten damit insgesamt rund 107 Mio. Einwohner. FestnetzUnser TV- und Entertainment-Angebot zeigte zum 31. Dezember 2019 einen Kundenanstieg von 2,3 % auf insgesamt 4,9 Mio. Kunden, der teils durch Neugeschäft in Kroatien und teils durch höheres Kundenwachstum in Ungarn und der Tschechischen Republik verursacht ist. Geringere Kundenbestände wiesen unsere Landesgesellschaften in Rumänien und Österreich aus, welche durch Zugewinne in den übrigen Landesgesellschaften überkompensiert werden konnten. Der TV-Markt ist in vielen Ländern unseres Segments bereits gesättigt; hier sind es neben den Telekommunikationsunternehmen auch sog. "OTT-Player", die TV-Dienste anbieten. Auch das Breitband-Geschäft stieg gegenüber dem Vorjahresendwert um 4,2 % auf 6,7 Mio. Kunden an. Insbesondere in unseren Landesgesellschaften in Griechenland, Ungarn und der Tschechischen Republik erhöhten sich die Kundenbestände -auch dank weiterhin hoher Investitionen in zukunftsweisende Glasfaser-basierte Technologien. So konnten wir die Abdeckung der Haushalte mit Glasfaser bei unseren vier größten Landesgesellschaften zum 31. Dezember 2019 auf 3,3 Mio. Haushalte erhöhen (31. Dezember 2018: 2,6 Mio.). Dass wir auf einem guten Weg sind, zeigt sich auch an dem immer größer werdenden Anteil der IP-basierten Anschlüsse an den gesamten Festnetz-Anschlüssen: Ende Dezember 2019 erzielten wir einen Anteil von 91,3 %. Insgesamt bewegte sich die Anzahl der Festnetz-Anschlüsse in unserem operativen Segment Europa mit 9,1 Mio. leicht über dem Niveau des Vorjahres. FMC - Fixed Mobile ConvergenceUnser konvergentes Produkt-Portfolio "MagentaOne" erfreut sich in all unseren Landesgesellschaften großer Beliebtheit. Im Privatkundenbereich erreichten wir bis zum Ende des Berichtsjahres einen Bestand von 4,8 Mio. FMC-Kunden; das entspricht einem deutlichen Zuwachs von 45,3 % oder 1,5 Mio. Kunden gegenüber dem Vorjahresendwert. Gestützt wird diese Entwicklung insbesondere durch unsere Landesgesellschaft in Griechenland, die ihr konvergentes Produkt-Portfolio seit Herbst 2018 auch für Prepaid-Kunden anbietet. Auch berichtete unsere Landesgesellschaft in Österreich erstmals FMC-Kundenzahlen, nachdem seit dem Start der neuen Marke "Magenta" konvergente Bündelprodukte angeboten werden. Erfreuliche Zuwachsraten zeigten sich auch in Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei. Auch im Geschäftskundenbereich vertreiben wir das Produkt "MagentaOne Business" mit zunehmendem Erfolg. OPERATIVE ENTWICKLUNGin Mio. €
Die Beiträge der Landesgesellschaften entsprechen den jeweiligen Einzelabschlüssen der Gesellschaften ohne Berücksichtigung von Konsolidierungseffekten auf der Ebene des operativen Segments.
a "Übrige" enthält die
Landesgesellschaften Nordmazedonien, Montenegro und die
Landesgesellschaft Albanien, die wir zum 7. Mai 2019
veräußert haben, außerdem IWS
(International Wholesale), bestehend aus Telekom Global
Carrier (TGC, ehemals International Carrier Sales &
Solutions (ICSS)) und ihr zugeordneten Bereichen in den
Landesgesellschaften sowie der GTS Central Europe Gruppe in
Rumänien und Europe Headquarters.
GesamtumsatzUnser operatives Segment Europa erzielte im Berichtsjahr einen Gesamtumsatz von 12,2 Mrd. €, gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 2,4 %. Organisch betrachtet, d. h. unter der Annahme konstanter Währungskurse, um die Effekte der Einbeziehung der UPC Austria zum 31. Juli 2018 sowie der Veräußerung der Telekom Albania zum 7. Mai 2019 neutralisiert, erhöhte sich der Umsatz um 1,4 %. Das Festnetz-Geschäft war im Berichtsjahr der größte organische Wachstumstreiber; positive Umsatzeffekte erzielten wir im Breitband- sowie im TV-Geschäft - teils infolge höherer Kundenbestände, teils preisgetrieben. Das Systemgeschäft sowie das Whole-sale-Geschäft wuchsen gegenüber dem Vorjahr, u. a. getrieben durch höhere Umsätze in Rumänien, insbesondere im Whole-sale-Geschäft durch die Terminierung des internationalen Sprachverkehrs. Die Mobilfunk-Umsätze bewegten sich wie im Vorjahr auf konstant hohem Niveau: Geringere Umsätze im eher niedrigmargigen Endgerätegeschäft wurden durch steigende höhermargige Service-Umsätze, insbesondere in Griechenland, Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik vollständig kompensiert. Zusätzlich wirkte sich die hohe Wettbewerbsintensität auf den Telekommunikationsmärkten in einigen Ländern unseres operativen Segments negativ auf unsere Umsätze aus. Die größten positiven Effekte auf die organische Umsatzentwicklung aus Länderperspektive hatten im Berichtsjahr unsere Landesgesellschaften in Griechenland, Rumänien, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Österreich. Dadurch konnten wir die sinkenden Umsätze insbesondere in Polen ausgleichen. Der Privatkundenbereich entwickelte sich positiv gegenüber dem Vorjahr mit einem Anstieg um 3,0 %. Der wesentliche Treiber hierbei war das Festnetz-Geschäft; es erzielte im Breitband- und TV-Geschäft dank unseres innovativen TV- und Programm-Managements und dem kontinuierlichen Ausbau der Glasfaser-Technologie in den meisten unserer Landesgesellschaften ein deutliches Plus bei der Umsatzentwicklung. Zusätzlich wirkte sich auch ein starker Anstieg bei den FMC-Kunden umsatzsteigernd aus. Höhere Service-Umsätze konnten die geringeren Umsätze aus dem Endgerätegeschäft nahezu auffangen. Das führte dazu, dass sich die Mobilfunk-Umsätze insgesamt auf Vorjahresniveau bewegten. Im Geschäftskundenbereich beendeten wir das Berichtsjahr mit wachsenden Umsätzen (+2,4%). Ebenso konnten wir die Profitabilität mit unseren Geschäftskunden in Europa steigern. Ausschlaggebend dafür waren unsere Bemühungen im Bereich Produktentwicklung und Kundenerlebnis (MagentaOne Business). Mit der Einführung der Marke "Magenta" in Österreich können für kleine und mittelgroße Geschäftskunden bedarfsgerechtere Lösungen angeboten werden. Zusätzlich trägt das bereits stark verbreitete MagentaOne Business Angebot in Polen zu der guten Umsatzentwicklung bei. Ebenso erfolgreich ist das ICT/Cloud-Geschäft im Jahr 2019. Denn mit der länderübergreifenden Microsoft Partnerschaft, mit industriespezifischen Vermarktungs- und Techniklösungen, wie z. B. für den Retail-Sektor, oder 5G- und SD-WAN-Angeboten für Produktionsstandorte (v. a. in Ungarn, der Tschechischen Republik und Österreich) bieten wir unseren Kunden stets Produkte mit aktuellster Technik an. EBITDA AL, bereinigtes EBITDA ALUnser operatives Segment Europa erzielte im Berichtsjahr ein bereinigtes EBITDA AL von 4,0 Mrd. €. Das entspricht einem Anstieg von 5,0 %. Organisch betrachtet, d. h. unter der Annahme konstanter Währungskurse, um die Effekte der Einbeziehung der UPC Austria sowie der Veräußerung der Telekom Albania neutralisiert, stieg das bereinigte EBITDA AL um 3,1 % und verzeichnete somit weiterhin eine positive Entwicklung. Insbesondere höhermargige Service-Umsätze sowie Einsparungen bei den indirekten Kosten trugen zu diesem Ergebnis bei. Aus Länderperspektive war der Anstieg des bereinigten organischen EBITDA AL im Wesentlichen durch die positive Entwicklung in unseren Landesgesellschaften in Griechenland, Österreich, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei zurückzuführen. Gegenteilig entwickelte sich v. a. unsere Landesgesellschaft in Kroatien, die insbesondere durch den gestiegenen Wettbewerb im Festnetz-Geschäft beeinflusst war. Unser EBITDA AL verzeichnete gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 4,5 % auf 3,9 Mrd. €. Gründe dafür waren im Wesentlichen die beim bereinigten EBITDA AL genannten Effekte. Die Sondereinflüsse lagen mit minus 146 Mio. € um 24 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres. Organisch betrachtet stieg das EBITDA AL um 2,5 % an. Operative Entwicklung in ausgewählten LändernGriechenland. In Griechenland entwickelten sich die Umsätze im Berichtsjahr positiv und lagen mit 2,9 Mrd. € um 1,9 % über dem Vorjahresniveau. Hierzu haben neben höheren Umsätzen im Mobilfunk-Geschäft, insbesondere bei den Service-Umsätzen, auch die weiterhin hohen Festnetz-Umsätze beigetragen. Vor allem das Breitband-Geschäft wuchs deutlich aufgrund des kontinuierlichen Glasfaser- und Vectoring-Ausbaus. Auch das Wholesale- und das Systemgeschäft zeigten deutliche Wachstumsraten. Das FMC-Angebot entwickelte sich gut mit steigenden Kundenzahlen und entsprechenden Umsätzen. Im Geschäftsjahr 2019 lag das bereinigte EBITDA AL in Griechenland mit 1,2 Mrd. € und einem Wachstum von 3,3 % deutlich über dem Vorjahresniveau. Gestiegene Umsätze sowie Einsparungen bei den indirekten Kosten wurden teilweise durch höhere direkte Kosten aufgezehrt. Ungarn. Im Berichtsjahr lagen die Umsätze in Ungarn bei 1,9 Mrd. € und verringerten sich somit leicht um 0,9 % gegenüber dem Vorjahr. Organisch betrachtet stiegen die Umsätze um 1,1 % gegenüber dem Vorjahresniveau. Das Mobilfunk-Geschäft stieg deutlich an, getrieben durch volumen- und preisbedingt höhere Service-Umsätze gegenüber der Vergleichsperiode. Das Festnetz-Geschäft warv. a. geprägt durch einen Rückgang im Systemgeschäft, das im Vorjahr noch mehrere Großaufträge gewinnen konnte, die in diesem Jahr nicht in gleicher Höhe wiederholt werden konnten. Gestiegene Umsätze im Breitband- und Endgerätegeschäft konnten diesen Rückgang teilweise auffangen. Unser Konvergenzangebot "MagentaOne" entwickelt sich weiterhin erfolgreich, was in steigenden Kundenzahlen sowie steigenden Umsätzen sichtbar ist. Das bereinigte EBITDA AL lag mit 0,6 Mrd. € um 2,0 % über dem Vorjahresniveau. Organisch betrachtet stieg das bereinigte EBITDA AL um 4,0%. Österreich. In Österreich erzielten wir im Berichtsjahr einen Umsatz von 1,3 Mrd. €. Das entspricht einem Anstieg von 20,9 %. Organisch betrachtet, d. h. um die Effekte der Einbeziehung der UPC Austria neutralisiert, erzielten wir ein Plus von 0,9 %. Zurückzuführen ist der Anstieg im Wesentlichen auf steigende höhermargige Service-Umsätze sowie eine gute Entwicklung im Breitband-Geschäft. Neben den Breitband-Internet-Diensten auf Mobilfunk-Basis, die wir bereits erfolgreich an unsere Kunden vermarkten, bieten wir seit dem Erwerb von UPC Austria auch Festnetz-Technologie und seit dem Start der neuen Marke "Magenta" im Mai 2019 konvergente Produkte an. Das bereinigte EBITDA AL stieg im Vergleich zum Vorjahr um 39,0 % auf 0,5 Mrd. €. Organisch betrachtet, d. h. um die Effekte der Einbeziehung der UPC Austria neutralisiert, wuchs das bereinigte EBITDA AL um 8,6%. Höhere Umsätze sowie Einsparungen bei den direkten und indirekten Kosten, die teilweise auch auf bereits realisierten Synergieeffekten beruhen, trugen zu diesem Ergebnis bei. Polen. In Polen lagen die Umsätze mit 1,5 Mrd. € um 2,6 % unter dem Niveau des Vorjahres. Organisch betrachtet sanken sie um 1,8 %. Dies resultierte im Wesentlichen aus geringeren Umsätzen im Geschäft mit mobilen Endgeräten. Diese konnten teilweise durch gestiegene höhermargige Service-Umsätze und durch den Umsatz im Systemgeschäft ausgeglichen werden. Das sich noch im Ausbau befindliche klassische Festnetz-Geschäft verzeichnete noch einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Wir investieren verstärkt in die technische Entwicklung, damit wir unseren Kunden als integrierter Anbieter Dienste und Services aus einer Hand anbieten können. Das bereinigte EBITDA AL lag mit 0,4 Mrd. € stabil auf dem Vorjahresniveau. Organisch betrachtet stieg das bereinigte EBITDA AL um 0,9%. EBITIn unserem operativen Segment Europa verzeichneten wir beim EBIT im Berichtsjahr einen Anstieg um 0,4 Mrd. € auf 1,2 Mrd. €. Ursächlich für das höhere EBIT waren die beim EBITDA AL genannten Effekte. Dem Effekt aus bisher im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen erfassten Aufwendungen stehen seit der Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zum 1. Januar 2019 im Wesentlichen Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte gegenüber. Aus den durchgeführten Werthaltigkeitstests zum Jahresende 2019 resultierten Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Rumänien in Höhe von 0,3 Mrd. €. Denen standen im Vorjahr Wertminderungen auf Goodwill in Polen und Rumänien in Höhe von insgesamt 0,6 Mrd. € gegenüber. Cash CapexIm Berichtsjahr wies unser operatives Segment Europa einen im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 % niedrigeren Cash Capex in Höhe von 1,8 Mrd. € aus. Wir investieren weiterhin auf hohem Niveau im Rahmen unserer integrierten Netzstrategie in den Ausbau von Breitband- und Glasfaser-Technologie, v. a. in Griechenland, Österreich, Polen und Ungarn. Des Weiteren erfolgten Auszahlungen für den Erwerb von Spektrumlizenzen in Ungarn und für 5G-Frequenzen in Österreich. SYSTEMGESCHÄFT→ Weitere Informationen zu Änderungen aufgrund der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leases" finden Sie im Kapitel "Konzernsteuerung". AUFTRAGSEINGANGin Mio. €
GeschäftsentwicklungDas Geschäftsjahr 2019 stand im Zeichen der Etablierung unseres neu ausgerichteten Systemgeschäfts. Investitionen in Wachstums- und Zukunftsthemen (z. B. Public Cloud, Internet der Dinge (IoT), Digital Solutions, Security) bilden hierbei die Basis für die weitere Ausrichtung der Segmentstrategie auf den nachhaltigen Übergang des Geschäfts in strategische Wachstumsfelder bei gleichzeitiger Stärkung des Telekommunikationsgeschäfts und erfolgreichem Management des Rückgangs im klassischen IT-Geschäft. Um dies zu erreichen, führen wir seit 2018 erfolgreich ein umfangreiches Transformationsprogramm durch. Im Rahmen dessen haben wir unsere Organisation und Abläufe neu ausgerichtet sowie Kapazitäten angepasst, eine neue Strategie für unser Portfolio entwickelt und drei Angebotscluster geschaffen. Insgesamt zehn Portfolio-Einheiten verantworten sowohl unser klassisches IT- und Telekommunikationsgeschäft als auch unsere Wachstumsfelder (Public Cloud, Internet der Dinge (IoT), Digital Solutions inklusive Health, Security, SAP, Classified ICT und Road Charging). Um unsere Konzernstrategie im Feld "Führend bei Geschäftskunden-Produktivität" konsequent umzusetzen, soll im nächsten Schritt unser Telekommunikationsgeschäft für Geschäftskunden im Verlauf des Jahres 2020 mit dem des operativen Segments Deutschland zusammengeführt werden. Im Berichtsjahr entwickelte sich der Auftragseingang unseres operativen Segments Systemgeschäft gegenüber dem bereits starken Vorjahr weiter positiv und stieg um 8,2 % an. Dies ist im Wesentlichen auf eine positive Entwicklung in unseren Wachstumsbereichen, dort u. a. auf Digital Solutions, Public Cloud und auch Road Charging, zurückzuführen. OPERATIVE ENTWICKLUNGin Mio. €
GesamtumsatzDer Gesamtumsatz unseres operativen Segments Systemgeschäft lag im Berichtsjahr mit 6,8 Mrd. € leicht unter Vorjahresniveau. Die positive Umsatzentwicklung in unseren Wachstumsfeldern Public Cloud, Security und Health konnte den Rückgang im klassischen IT- und im TK-Geschäft nicht kompensieren. Die generell rückläufige Entwicklung im klassischen IT-Geschäft ist insbesondere auf den Rückgang im internationalen Großkundenbereich, auf eine rückläufige Marktentwicklung in unserem Kernmarkt Westeuropa sowie auf bewusste Portfolio-Entscheidungen (z. B. Beendigung von Desktop Services) zurückzuführen. EBITDA AL, bereinigtes EBITDA ALIm Berichtsjahr stieg das bereinigte EBITDA AL unseres operativen Segments Systemgeschäft gegenüber dem Vorjahr um 77 Mio. € auf 519 Mio. €. Hauptgründe für den Anstieg waren Effekte aus unserem Transformationsprogramm sowie eine positive Entwicklung bei Open Telekom Cloud. Das EBITDA AL stieg gegenüber dem Vorjahr um 12 Mio. € auf 188 Mio. €. Der Unterschied zum bereinigten EBITDA AL resultiert im Wesentlichen aus einer Portfolio-Bereinigung. Die Sondereinflüsse lagen aus diesem Grund sowie aufgrund fortgeführter Restrukturierungsmaßnahmen um 65 Mio. € über dem Vorjahresniveau. EBIT, bereinigtes EBITDas bereinigte EBIT unseres operativen Segments Systemgeschäft stieg im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 108 Mio. € auf 140 Mio. €. Insbesondere die beim bereinigten EBITDA AL beschriebenen Effekte trugen zu dieser Entwicklung bei. Dem Effekt aus bisher im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen erfassten Aufwendungen stehen seit der Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zum 1. Januar 2019 im Wesentlichen Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte gegenüber. Das EBIT stieg im Berichtszeitraum um 73 Mio. € auf minus 218 Mio. €, ebenfalls aufgrund der beim EBITDA AL genannten Effekte. Cash CapexDer Cash Capex des operativen Segments Systemgeschäft lag im Geschäftsjahr 2019 bei 384 Mio. € verglichen mit 462 Mio. € im Vergleichszeitraum, bedingt durch hohe Investitionen in ein neues ERP-System im Jahr 2018. Ein Schwerpunkt unserer Investitionen liegt weiterhin bei der Entwicklung unseres Wachstumsgeschäfts, wie z. B. Internet der Dinge (IoT), Digital Solutions und Security. GROUP DEVELOPMENT→ Weitere Informationen zu Änderungen aufgrund der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leases" und Änderungen in der Organisationsstruktur finden Sie in den Kapiteln "Konzernsteuerung" bzw. "Konzernstruktur". Das Mobilfunkturm-Geschäft der T-Mobile Netherlands wird seit der Ausgliederung aus der T-Mobile Netherlands am 1. Januar 2019 in dem innerhalb des operativen Segments Group Development neu geschaffenen Bereich GD Towers berichtet. Dieser setzt sich aus der DFMG und dem Mobilfunkturm-Geschäft der T-Mobile Netherlands zusammen. Die Vergleichswerte wurden nicht angepasst. KUNDENENTWICKLUNGin Tsd.
Die Anzahl der Mobilfunk-Kunden und Festnetz-Anschlüsse in den Niederlanden stieg durch den im Rahmen der Akquisition erworbenen Kundenstamm der Tele2 Netherlands im Vergleich zum Jahresende 2018 deutlich. Darüber hinaus ergaben sich auch aus dem operativen Geschäft deutliche Kundenzuwächse. Vor allem im Mobilfunk-Bereich konnten wir dank unseres Tarif-Portfolios mit dem Angebot großer Datenpakete bis hin zu unbegrenztem Datenvolumen trotz des intensiven Wettbewerbs neue Kunden gewinnen. Auch im Privatkunden-Festnetz-Geschäft stieg die Anzahl der Kunden weiter an. OPERATIVE ENTWICKLUNGin Mio. €
GesamtumsatzDer Gesamtumsatz unseres operativen Segments Group Development stieg im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 28,0% auf 2,8 Mrd. €. Der Anstieg resultiert überwiegend aus der Einbeziehung der Tele2 Netherlands seit Jahresbeginn 2019. Operativ trugen der Geschäfts- und der Privatkundenbereich aufgrund des Kundenwachstums sowie eine positive Entwicklung des Geschäfts mit MVNOs in den Niederlanden zum Umsatzanstieg bei. Der Bereich GD Towers verzeichnete ebenso einen Umsatzanstieg im Vergleich zum Vorjahr, welcher auf einem mengenbedingten Wachstum bei der DFMG beruht. EBITDA AL, bereinigtes EBITDA ALDas EBITDA AL stieg gegenüber dem Vorjahr von 0,9 Mrd. € auf 1,1 Mrd. €. Im August 2019 haben wir unseren rund 11-prozentigen Anteil an der Ströer SE & Co. KGaA zur Besicherung der Pensionsansprüche als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V., die Treuhandeinrichtung des Konzerns, dotiert. Daraus resultierte ein als Sondereinfluss erfasster Ertrag in Höhe von rund 0,1 Mrd. €. Des Weiteren trugen die zum Umsatzanstieg führenden Effekte und die Einbeziehung der Tele2 Netherlands zum EBITDA AL-Anstieg bei. Das bereinigte EBITDA AL stieg aufgrund der genannten Effekte von 0,9 Mrd. € auf 1,0 Mrd. €. Zudem unterstützten erste Synergieeffekte, das effiziente Kostenmanagement und operative Kunden- und Umsatzgewinne das EBITDA AL-Wachstum. Das GD Towers Geschäft entwickelt sich aufgrund steigender Mengen konstant positiv. EBITDas EBIT erhöhte sich aufgrund der beim EBITDA AL beschriebenen Effekte um 9,8 % auf 0,6 Mrd. € gegenüber der Vergleichsperiode. Negativ wirkten eine mit der Konsolidierung der Tele2 Netherlands bei T-Mobile Netherlands einhergehende Erhöhung der Abschreibungen sowie Einmaleffekte im Rahmen der Integration. Des Weiteren führten hohe Investitionen der GD Towers in neue Mobilfunk-Standorte zu einer Erhöhung der Abschreibungen. Dem Effekt aus bisher im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen erfassten Aufwendungen stehen seit der Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zum 1. Januar 2019 im Wesentlichen Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte gegenüber. Cash CapexDer Cash Capex stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Mrd. € auf 0,5 Mrd. €. Dies ist v. a. auf zusätzliche Investitionen zur Integration derTele2 Netherlands und höhere Investitionen bei der DFMG im Zusammenhang mit dem Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur in Deutschland zurückzuführen. GROUP HEADQUARTERS & GROUP SERVICES→ Weitere Informationen zu Änderungen aufgrund der Erstanwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 "Leases" finden Sie im Kapitel "Konzernsteuerung". OPERATIVE ENTWICKLUNGin Mio. €
GesamtumsatzDer Gesamtumsatz unseres Segments Group Headquarters & Group Services verringerte sich 2019 gegenüber dem Vorjahr um 4,2%. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die geringeren konzerninternen Umsätze bei Deutsche Telekom IT aus der Lizenzierung des ERP-Systems zurückzuführen, die sich nicht konzernextern auf die Ertragslage auswirken. Leicht belastend wirkte weiterhin der Effekt, dass bei Deutsche Telekom IT konzernintern neu beauftragte Entwicklungsleistungen im Inland seit Januar 2016 nicht mehr verrechnet werden. EBITDA AL, bereinigtes EBITDA ALIm Berichtsjahr sank das bereinigte EBITDA AL unseres Segments Group Headquarters & Group Services im Vergleich zum Vorjahr um 50 Mio. € auf minus 651 Mio. €. Diese Entwicklung resultierte hauptsächlich aus geringeren Erträgen aus Immobilienverkäufen sowie aus den gesunkenen Umsätzen bei Deutsche Telekom IT aus der Lizenzierung des ERP-Systems. Gegenläufig wirkten sich der reduzierte Personalbestand bei Vivento infolge des fortgesetzten Personalumbaus und geringere operative Kosten bei unseren Group Services positiv aus. Insgesamt war das EBITDA AL im Berichtsjahr mit Sondereinflüssen, insbesondere für Personalmaßnahmen, in Höhe von 239 Mio. € belastet. Im Vorjahr wirkten sich im Saldo negative Sondereinflüsse in Höhe von 322 Mio. € auf das EBITDA AL aus - dabei standen Aufwendungen für Personalmaßnahmen der positiven Wirkung einer Rückstellungsauflösung für Rechtsrisiken im Zusammenhang mit der Beendigung des Schiedsverfahrenskomplexes Toll Collect gegenüber. EBITDie Verbesserung des EBIT um 14 Mio. € gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus den beim EBITDA AL beschriebenen Effekten. Dem Effekt aus bisher im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen erfassten Aufwendungen stehen seit der Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zum 1. Januar 2019 im Wesentlichen Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte gegenüber. Der Anstieg der weiteren Abschreibungen ist im Wesentlichen auf gestiegene planmäßige Abschreibungen zurückzuführen, die daraus resultieren, dass konzernintern neu beauftragte Entwicklungsleistungen im Inland nicht mehr verrechnet, sondern bei Deutsche Telekom IT aktiviert werden. Gegenläufig sanken die Abschreibungen durch geringere Aktivierungen im Zusammenhang mit der rückläufigen Lizenzierung des ERP-Systems sowie im Bereich Grundstücke und Gebäude infolge der fortgesetzten Optimierung unseres Immobilien-Portfolios. Cash CapexDer Cash Capex reduzierte sich gegenüber 2018 um 50 Mio. €, im Wesentlichen aufgrund von geringeren Investitionen für IT und einem geringeren Cash Capex für Fahrzeuge. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER DEUTSCHEN TELEKOM AGDie Deutsche Telekom AG stellt ihren Jahresabschluss nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) auf. Als Konzernzentrale übernehmen wir strategische und segmentübergreifende Steuerungsaufgaben und erbringen Dienstleistungen für andere Konzerngesellschaften. Die Ergebnisse unserer Tochtergesellschaften und die Maßnahmen der Konzernfinanzierung prägen entscheidend unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. In unserem Heimatmarkt lag der Gesamtumsatz leicht über Vorjahresniveau. Dieser Anstieg resultierte hauptsächlich aus gestiegenen Service- und Endgeräteumsätzen im Mobilfunk-Geschäft. Beim Umsatz im Festnetz konnten höhere IT- und Breitband-Umsätze geringere Umsätze im Festnetz-Geschäft (im Wesentlichen aus Voice-Komponenten) nicht ganz kompensieren. In unserem operativen Segment Systemgeschäft lag der Gesamtumsatz leicht unter Vorjahresniveau. Die positive Umsatzentwicklung in unseren Wachstumsfeldern (insbesondere Public Cloud, Security und Health) konnte den Rückgang im klassischen IT- und im TK-Geschäft nicht kompensieren. Trotz der weiterhin hohen Wettbewerbsintensität in einigen Ländern unseres operativen Segments Europa konnte der Gesamtumsatz gesteigert werden. Wachstumstreiber war hier im Wesentlichen das Festnetz-Geschäft. Im operativen Segment USA stieg der Umsatz aufgrund höherer Service-Umsätze, die insbesondere auf den Anstieg des durchschnittlichen Bestands an Kunden zurückzuführen sind. Dieser Anstieg resultierte aus dem anhaltenden Wachstum in bestehenden und neu erschlossenen Märkten, aus neuen Kundensegmenten und Tarifen sowie vernetzten Geräten. Die Deutsche Telekom AG weist für das Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1,7 Mrd. € aus. Die Geschäftsentwicklung war im Berichtsjahr neben dem operativen Geschäft von einer Vielzahl weiterer unterschiedlicher Effekte u. a. den aufgrund verbesserter Ertragsaussichten handelsrechtlich gebotenen Zuschreibungen auf die Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE), Athen, sowie auf die Ströer SE & Co. KGaA, Köln, den Dividendenzahlungen von Beteiligungen, der Verlängerung des Vorruhestandsprogramms für Beamte sowie einem niedrigeren Beteiligungsergebnis, geprägt. ERTRAGSLAGE DER DEUTSCHEN TELEKOM AGHGB-Gewinn- und Verlustrechnung Deutsche Telekom AG (Gesamtkostenverfahren)in Mio. €
Das negative Betriebsergebnis verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 1,3 Mrd. €. Dieser Anstieg resultierte im Wesentlichen aus im Vorjahresvergleich um 1,4 Mrd. € gesunkenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen und um 0,2 Mrd. € verminderten Personalaufwendungen. Gegenläufig wirkten sich um 0,3 Mrd. € verminderte sonstige betriebliche Erträge und um 0,1 Mrd. € geringere Umsatzerlöse aus. Die Umsatzerlöse reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Mrd. € im Wesentlichen durch geringere konzerninterne Weiterbelastungen. Die im Vorjahresvergleich um insgesamt 0,3 Mrd. € verminderten sonstigen betrieblichen Erträge entfielen im Wesentlichen auf um 0,5 Mrd. € niedrigere Währungskursgewinne und verringerte Erträge aus Derivaten im Zusammenhang mit Wechselkursabsicherungen, auf um 0,2 Mrd. € geringere Erträge aus Anlagenabgängen sowie auf um 0,1 Mrd. € gesunkene Erträge aus Kostenweiterbelastungen und -erstattungen. Positiv wirkten sich im Berichtsjahr insbesondere die aufgrund verbesserter Ertragsaussichten handelsrechtlich gebotenen Zuschreibungen auf die Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE), Athen, mit 0,9 Mrd. € sowie auf die Ströer SE & Co. KGaA, Köln, mit 0,1 Mrd. € aus. Im Vorjahr waren in den sonstigen betrieblichen Erträgen Zuschreibungen auf die Deutsche Telekom Europe Holding GmbH, Bonn, mit 0,4 Mrd. € sowie auf die T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, Bonn, mit 0,1 Mrd. € enthalten. Der Rückgang der Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mrd. € ist im Wesentlichen auf einen geringeren Personalbestand in Folge der Inanspruchnahme des Vorruhestandsprogramms für Beamte sowie auf weitere Personalumbaumaßnahmen zurückzuführen. Die im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Mrd. € niedrigeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultierten im Wesentlichen mit 0,2 Mrd. € aus verminderten Aufwendungen aus Derivaten sowie mit 0,1 Mrd. € aus niedrigeren Währungskursverlusten, jeweils im Zusammenhang mit Wechselkursabsicherungen, mit 0,1 Mrd. € aus geringeren Miet- und Leasing-Aufwendungen sowie mit 0,1 Mrd. € aus niedrigeren sonstigen personalbezogenen Aufwendungen. Im Vorjahr waren Aufwendungen in Höhe von 0,6 Mrd. € aus der Einigung in den Mautschiedsverfahren Toll Collect enthalten. Das Finanzergebnis verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Mrd. € auf 3,1 Mrd. €. Wesentlichen Einfluss hierauf hatte ein um 3,6 Mrd. € vermindertes Beteiligungsergebnis. Gegenläufig wirkte sich im Vorjahresvergleich ein um 0,3 Mrd. € geringeres negatives Zinsergebnis aus. Das im Vorjahresvergleich um 3,6 Mrd. € niedrigere Beteiligungsergebnis ist im Berichtsjahr insbesondere durch die Ergebnisabführung der Telekom Deutschland GmbH, Bonn, mit 3,7 Mrd. € (2018: 3,7 Mrd. €), der DFMG Holding GmbH, Bonn, mit 0,3 Mrd. € (2018: 2,5 Mrd. €) und der GMG Generalmietgesellschaft mbH, Köln, mit 0,2 Mrd. € (2018: 0,1 Mrd. €) positiv geprägt. Gegenläufig wirkten sich die Verlustübernahmen von der Deutschen Telekom IT GmbH, Bonn, mit 0,7 Mrd. € (2018: 0,7 Mrd. €) und von der T-Systems International GmbH, Frankfurt am Main, mit 0,2 Mrd. € (2018: 0,3 Mrd. €) aus. Darüber hinaus war im Vorjahr die Ergebnisabführung der T-Mobile Global Zwischenholding GmbH, Bonn, mit 1,6 Mrd. € enthalten. Das Beteiligungsergebnis ist insbesondere durch das operative Geschäft der einbezogenen Tochtergesellschaften geprägt. Im Vorjahr waren im Beteiligungsergebnis darüber hinaus Effekte aus Reorganisationsmaßnahmen, aus einer Kapitalrückzahlung unter Zugrundelegung von Zeitwerten durch die T-Mobile Global Holding GmbH, Bonn, sowie der Verlust aus dem konzerninternen Verkauf der indirekt gehaltenen Gesellschaftsanteile an der britischen BT Group plc, London, enthalten. Das gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Mrd. € verbesserte negative Zinsergebnis resultierte im Wesentlichen aus höheren Erträgen aus Deckungsvermögen für Pensionsverpflichtungen. Das insbesondere durch die vorgenannten Effekte geprägte Ergebnis nach Steuern verringerte sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 2,4 Mrd. €. Bei einem sonstigen Steueraufwand von 17 Mio. € ergibt sich unter Einbeziehung der oben beschriebenen Einflüsse im Geschäftsjahr 2019 ein Jahresüberschuss von 1.749 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 3.711 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 5.460 Mio. €. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER DEUTSCHEN TELEKOM AGHGB-Bilanz Deutsche Telekom AGin Mio. €AKTIVA
Unsere Vermögenslage ist, neben dem Eigenkapital, im Wesentlichen durch das Anlagevermögen sowie die Forderungen und die Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften bestimmt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Ausleihungen sowie die Forderungen und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren überwiegend aus Finanzierungsbeziehungen zwischen der Deutschen Telekom AG und ihren Tochtergesellschaften. Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,0 Mrd. € auf 124,1 Mrd. €. Die Entwicklung der Aktivseite war im Wesentlichen durch die Erhöhung des Anlagevermögens um 16,6 Mrd. € und der flüssigen Mittel um 1,4 Mrd. € gekennzeichnet. Gegenläufig verringerten sich die Forderungen um 15,6 Mrd. € und die sonstigen Vermögensgegenstände um 0,3 Mrd. €. Die Zunahme der Finanzanlagen im Vorjahresvergleich um 16,6 Mrd. € resultierte im Wesentlichen aus Ausreichungen von langfristigen Darlehen an die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, in Höhe von 12,0 Mrd. € sowie an die DFMG Holding GmbH, Bonn, in Höhe von 5,7 Mrd. € im Rahmen von konzerninternen Umschuldungen der Forderungen aus Cash Management in langfristige Darlehensforderungen. Darüber hinaus erhöhten sich die Finanzanlagen durch die Zuschreibungen auf Anteile an der Hellenic Telecommunications Organization S.A. (OTE), Athen, und Ströer SE & Co. KGaA, Köln, in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd. € sowie durch Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften von 0,1 Mrd. €. Gegenläufig wirkten sich Rückzahlungen von Ausleihungen an verbundene Unternehmen (einschließlich Zinsen) mit insgesamt 2,5 Mrd. € auf die Finanzanlagen aus, die im Wesentlichen durch die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, mit 1,6 Mrd. €, die T-Mobile USA, Inc., Bellevue, mit 0,5 Mrd. € und die Magyar Telekom Telecommunications Public Limited Company, Budapest, mit 0,3 Mrd. €, erfolgten. Der Rückgang der Forderungen gegenüber dem Vorjahr um 15,6 Mrd. € resultierte im Wesentlichen aus um 15,8 Mrd. € gesunkenen Forderungen aus Cash Management, hautsächlich aufgrund von konzerninternen Umschuldungen in langfristig ausgereichte Darlehen. Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände von 0,3 Mrd. € ist insbesondere auf geringere Forderungen aus Collaterals zurückzuführen, im Wesentlichen aufgrund von üblichen Marktwertschwankungen aus Wechselkurs- und Zinsveränderungen und Fälligkeiten von derivativen Finanzinstrumenten. Die Passivseite war im Wesentlichen durch die Zunahme der Finanzverbindlichkeiten um 4,2 Mrd. € geprägt. Gegenläufig verringerten sich das Eigenkapital um 1,6 Mrd. € sowie die übrigen Verbindlichkeiten um 1,1 Mrd. €. Der Rückgang des Eigenkapitals von 1,6 Mrd. € resultierte im Wesentlichen aus der Dividendenausschüttung für das Vorjahr von 3,3 Mrd. €. Gegenläufig wirkte sich der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 mit 1,7 Mrd. € auf die Höhe des Eigenkapitals aus. Der Anstieg der Finanzverbindlichkeiten um insgesamt 4,2 Mrd. € resultierte im Wesentlichen aus der Begebung neuer Anleihen in Höhe von 5,1 Mrd. €. Gegenläufig wirkten sich insbesondere die Tilgungen von Commercial Papers aus. Die übrigen Verbindlichkeiten verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr insbesondere durch Darlehensrückzahlungen an die Deutsche Telekom International Finance B.V., Maastricht, in Höhe von 2,1 Mrd. € sowie die im Berichtsjahr geleistete Zahlung der zweiten Tranche von 0,2 Mrd. € aus der Einigung in den Mautschiedsverfahren Toll Collect. Gegenläufig stiegen die Verbindlichkeiten aus Collaterals um 0,9 Mrd. € sowie die Verbindlichkeiten aus Cash Management gegenüber verbundenen Unternehmen um 0,6 Mrd. € an. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Collaterals ist auf übliche Marktwertschwankungen aus Wechselkurs- und Zinsveränderungen und Fälligkeiten von derivativen Finanzinstrumenten zurückzuführen. HGB-Kapitalflussrechnung Deutsche Telekom AGin Mio. €
Der Cashflow aus Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Vorjahresvergleich um 13,4 Mrd. € auf 17,8 Mrd. €. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus einem gegenüber dem Vorjahr um 16,6 Mrd. € höheren Abbau von Forderungen aus Cash Management, im Wesentlichen aufgrund konzerninterner Umschuldungen in langfristig ausgereichte Darlehen. Gegenläufig wirkte sich die negative Veränderung des Jahresüberschusses aus, die um zahlungsunwirksame Zuschreibungen auf Finanzanlagen bereinigt wurde. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit war im Berichtsjahr maßgeblich durch mittel- und langfristige Anlagen bei Tochtergesellschaften mit 17,9 Mrd. €, im Wesentlichen aufgrund von Umschuldungen der Forderungen aus Cash Management gegen die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, sowie die DFMG Holding GmbH, Bonn, in langfristig ausgereichte Darlehen, geprägt. Gegenläufig wirkten sich insbesondere Rückzahlungen von mittel- und langfristigen Anlagen der Tochtergesellschaften in Höhe von 1,8 Mrd. €, im Wesentlichen von der Telekom Deutschland GmbH, Bonn, sowie der T-Mobile USA, Inc., Bellevue, aus. Darüber hinaus waren im Cashflow aus Investitionstätigkeit erhaltene Zinsen in Höhe von 1,5 Mrd. € enthalten. Im Vorjahr war der Cashflow aus Investitionstätigkeit in Höhe von 1,9 Mrd. € maßgeblich durch eine Kapitalrückzahlung in Höhe von 1,3 Mrd. €, Einzahlungen aus konzerninternen Veräußerungen in Höhe von 1,0 Mrd. €, die Rückzahlung einer kurzfristigen konzerninternen Anlage in Höhe von 0,5 Mrd. € sowie erhaltene Zinsen in Höhe von 0,9 Mrd. € beeinflusst. Gegenläufig wirkte sich insbesondere eine Kapitalerhöhung bei einer Tochtergesellschaft in Höhe von 1,8 Mrd. € aus. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Mrd. € auf minus 1,8 Mrd. €. Er resultierte im Berichtsjahr im Wesentlichen aus Nettotilgungen von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 3,2 Mrd. €, der Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 3,3 Mrd. € und aus Zinszahlungen in Höhe von 1,2 Mrd. €. Gegenläufig wirkte sich die Nettoaufnahme von mittel- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 5,9 Mrd. € aus. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus um 4,2 Mrd. € geringeren Nettotilgungen von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Zusammen führte dies im Berichtsjahr zu einem Anstieg an flüssigen Mitteln von 1.396 Mio. €. RISIKO-MANAGEMENT BEI DER BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTENWir setzen derivative Finanzinstrumente ein, um Zinsänderungs- und Währungsrisiken zu begrenzen; also nur zu Sicherungszwecken und nicht aus spekulativen Gründen. Dabei überprüfen wir regelmäßig die Wirksamkeit des Sicherungszusammenhangs. CORPORATE RESPONSIBILITY UND NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNGDas Jahr 2019 war geprägt von der Klimakrise und weltweiten Protesten gegen die Klimapolitik. Wir wissen, wie sehr die Zeit drängt: Deshalb haben wir im Berichtsjahr weitere entscheidende Schritte auf den Weg gebracht, um unseren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels zu verstärken. Anfang 2019 hat Vorstandsvorsitzender Timotheus Höttges ein neues ehrgeiziges und wissenschaftsbasiertes Ziel ausgegeben: Wir wollen das Telekom-Netz bis 2021 zum "grünen Netz" machen - mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien sowie 90 % weniger direkten und indirekten Emissionen bis 2030. Darüber hinaus hat der Vorstand den Auftrag erteilt, einen ganzheitlichen Ansatz für eine "grünere Telekom" zu entwickeln. Diesen Ansatz haben wir durch eine Ergänzung unserer Konzernstrategie bekräftigt. Erste Maßnahmen im Rahmen unseres neuen Konzernprogramms "We care for our planet", wie die Einführung unseres "we care"-Labels oder der erste nachhaltige Smartphone-Kreislauf in Deutschland, sind bereits umgesetzt. Beschäftigt hat uns 2019 auch der zunehmende Populismus, Fake News und Meinungsmache im Netz. Um dem etwas entgegenzusetzen haben wir unsere Angebote zur Förderung von Medienkompetenz 2019 unter das Fokusthema "Digitale Demokratie" gestellt. Zudem haben wir 2019 unter #DABEI eine Offensive zur Teilhabe gestartet. Jeder soll Zugang zu den vielfältigen Möglichkeiten der Digitalisierung haben. Wir möchten alle Menschen in die digitale Gesellschaft mitnehmen. Damit wird Teilhabe zu einem zentralen Anspruch der Deutschen Telekom. → 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ UMWELT → 15 LEBEN ANLAND UMWELT → 16 FRIEDEN GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTION BEZIEHUNGEN → 10 WENIGER UNGLEICHHEITEN BZIEHUNGEN → 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE BEZIEHUNGEN TRANSPARENZ SCHAFFENSeit mehr als 20 Jahren berichten wir transparent über unsere Corporate Responsibility (CR)-Aktivitäten: auf unserer Website, im "We Care"-Magazin, im CR- und im Geschäftsbericht. Dabei erläutern wir seit dem Geschäftsjahr 2016 auch, auf welche Weise wir mit unserem Kerngeschäft dazu beitragen, die UN-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals, SDGs) zu erreichen. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Ziele für nachhaltige Entwicklung". Wir kommen unserer Berichtspflicht gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz nach. Dazu veröffentlichen wir im Lagebericht diese zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung (nfE). Bei der Auswahl der Sachverhalte für die vorliegende nfE 2019 haben wir erneut nicht nur die gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt, sondern auch die Ergebnisse unserer Wesentlichkeitsanalyse. |SDG 17 Die Beschreibung der Konzepte in dieser nfE erfolgt auf Basis unserer langjährigen CR-Berichterstattung und in Anlehnung an die GRI-Standards. Im März 2020 veröffentlichen wir unseren CR-Bericht 2019. Mit ihm erfüllen wir die darüber hinausgehenden Transparenzanforderungen unserer Stakeholder. Die inhaltliche Prüfung der nfE obliegt dem Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG. Das Gremium wurde dabei von der Price-waterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) unterstützt. Prüfungsgrundlage waren die International Standard on Assurance Engagements ISAE 3000 (revised). Alle Angaben in der nfE gelten, soweit nicht anders kenntlich gemacht, gleichermaßen für den Konzern und das Mutterunternehmen. Um Dopplungen innerhalb des Lageberichts zu vermeiden, verweisen wir an den betreffenden Stellen auf weiterführende Informationen in anderen Kapiteln. Verweise auf Angaben außerhalb des zusammengefassten Lageberichts sind weiterführende Informationen und nicht Bestandteil der nfE, daher nicht geprüft. Für unsere Nachhaltigkeitsleistung und die damit verbundene Berichterstattung wurden wir 2019 erneut ausgezeichnet: Timotheus Höttges wurde der "Appeal of Conscience"-Award der gleichnamigen Stiftung für herausragende Förderung von Bildung, Kultur und Nachhaltigkeit durch die Deutsche Telekom AG sowie für sein Engagement im Hinblick auf die Stärkung der digitalen Kompetenz und seine hohe Achtung der Menschenrechte verliehen. |SDG 17 Unser CR-Bericht erreichte 2018 den 3. Platz im "10. Ranking der Nachhaltigkeitsberichte" des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und Future e.V. Darüber hinaus wurden wir vom Ethisphere Institute zum zweiten Mal in Folge als eine der "Worlds Most Ethical Companies 2019" ausgezeichnet. → 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE BEZIEHUNGEN ERLÄUTERUNG DES GESCHÄFTSMODELLSWir gehören zu den führenden integrierten Telekommunikationsunternehmen weltweit. Unseren Privatkunden bieten wir Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Festnetz/Breitband, Mobilfunk, Internet und Internet-basiertes Fernsehen sowie unseren Groß- und Geschäftskunden ICT-Lösungen. → Weitere Informationen zu unserem Geschäftsmodell finden Sie in den Kapiteln "Konzernstruktur" und "Konzernstrategie". STRATEGISCHER UND ORGANISATORISCHER NACHHALTIGKEITSANSATZUnser Selbstverständnis als verantwortungsvolles Unternehmen leitet sich aus unserer Strategie "Leading European Telco" ab. Wir wollen führender Telekommunikationsanbieter in Europa sein. Mit dieser Führungsrolle untrennbar verbunden ist für uns eine gesellschaftliche und ökologische Verantwortung. Dies haben wir 2019 durch eine Erweiterung unserer Konzernstrategie nochmals unterstrichen. Unsere Mission lautet "Verantwortung leben. Nachhaltigkeit ermöglichen." Wir verpflichten uns zu nachhaltigem Handeln entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette - und dazu, zur Lösung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen beizutragen. Dabei bekennen wir uns ausdrücklich zu den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN), zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex sowie zum "Leitbild für verantwortliches Handeln in der Deutschen Wirtschaft". Darüber hinaus unterstützen wir die SDGs der UN; insbesondere leisten wir einen Beitrag zu den Zielen Nr. 3 Gesundheit und Wohlergehen, 4 Hochwertige Bildung, 5 Geschlechtergleichheit, 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum, 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur, 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden, 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion sowie 13 Maßnahmen zum Klimaschutz. Unsere CR-Strategie umfasst drei Handlungsfelder: "Vernetztes Leben und Arbeiten - nachhaltige Lebensweise in der digitalen Welt ermöglichen", "Teilhabe an der Informations- und Kommunikationsgesellschaft" und "Klimafreundliche und ressourcenschonende Gesellschaft". Ergänzend dazu sind uns folgende Themen unseres Nachhaltigkeitsmanagements besonders wichtig: "Datensicherheit und Datenschutz", "Digitalisierung", "Nachhaltige Lieferkette", "Menschenrechte", "Kreislaufwirtschaft und Ressourcenentkopplung" sowie "Verantwortungsvoller Arbeitgeber". Die CR-Gesamtverantwortung trägt unser Vorstand: Er diskutiert und entscheidet über wichtige CR-Angelegenheiten. Der Bereich Group Corporate Responsibility (GCR) entwickelt konzernweite Richt- und Leitlinien. Deren Ziel ist es, die Unternehmenskultur insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Innovation und gesellschaftliche Verantwortung weiterzuentwickeln. Verantwortlich für die Umsetzung der CR-Strategie sind die CR-Manager der jeweiligen Geschäftseinheiten und Landesgesellschaften. Sie arbeiten im internationalen CR-Manager-Netzwerk zusammen. GCR wird zudem vom CR Board beraten, das sich aus den Leitern wesentlicher Konzernbereiche zusammensetzt. Unsere Werte und Grundsätze sind in unseren Leitlinien, dem Code of Conduct sowie in der Grundsatzerklärung "Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze" und in weiteren, themenspezifischen Richtlinien verankert. Die Eckpfeiler unseres Nachhaltigkeitsmanagements sind in unserer CR-Richtlinie für alle Konzerneinheiten formal und verbindlich festgeschrieben. Im Rahmen unseres CR Controllings erfassen wir "Environmental, Social und Governance" (ESG)-Daten und -Kennzahlen. Diese nutzen wir in erster Linie, um unsere konzernweiten ESG KPIs (Key Performance Indicator) zu berechnen, mit denen wir unsere CR-Leistung messen und steuern. Teilweise lassen sich die KPIs sowie ergänzende Indikatoren auch den SDGs zuordnen und zeigen unseren Fortschritt bei Themen auf, die ebenfalls im Fokus der SDGs stehen. Mit dem ESG KPI "Nachhaltiges Investment" ermitteln wir, wie die Finanzmärkte unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten wahrnehmen: Die Kennzahl misst den Anteil an T-Aktien, der von Investoren gehalten wird, deren Anlagestrategie nicht nur ökonomische, sondern zumindest auch teilweise ökologische und soziale Aspekte der Unternehmensführung berücksichtigt. Zum Stichtag 30. September 2019 waren rund 18 % der T-Aktien im Besitz von solchen SRI-Investoren (Socially Responsible Investment) und 3 % wurden von Investoren gehalten, die ihre Fonds vorrangig unter SRI-Gesichtspunkten managen. Im Berichtsjahr wurde unsere Aktie in vier weiteren Nachhaltigkeitsindizes aufgenommen: den Euronext Vigeo Europe 120 und den Euronext Vigeo Eurozone 120 von Vigeo Eiris, den S&P Europe 350 ESG von RobecoSAM und den EURO STOXX 50 ESG von Sustainalytics. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM FINANZEN Listing der T-Aktie in Nachhaltigkeitsindizes bzw. Prädikate
Wir machen unsere Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen messbar. Dazu haben wir einen einheitlichen Bewertungsprozess für ausgewählte Produkte, Lösungen und Maßnahmen definiert. Dieser Prozess hilft uns dabei, wesentliche Nachhaltigkeitsaktivitäten wirkungsorientiert zu steuern und unseren Beitrag zur Erreichung der SDGs sichtbar zu machen. Ausführliche Informationen dazu werden in unserem CR-Bericht 2019 veröffentlicht. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM FINANZEN PROZESS ZUR ERMITTLUNG WESENTLICHER THEMENIn einem umfassenden Wesentlichkeitsprozess ermitteln wir die Themen, die für unsere Berichterstattung relevant sind. Zum Beispiel führen wie eine Dokumentenanalyse durch, bei der wir u. a. bestehende Gesetzgebungen auswerten sowie den Einfluss der Themen auf unsere Wertschöpfungskette ermitteln. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse geben uns wichtige Hinweise zur Ausrichtung unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Ausführliche Informationen zum Vorgehen werden in unserem CR-Bericht 2019 veröffentlicht. Auch 2019 haben wir die wesentlichen Themen betrachtet, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte erforderlich sind. Das Ergebnis der Wesentlichkeitsanalyse aus dem Vorjahr wurde bestätigt. Folglich besteht keine Notwendigkeit weitere Sachverhalte in die nfE 2019 aufzunehmen. Im Rahmen unseres umfassenden Risiko- und Chancen-Managements ermitteln wir aktuelle sowie potenzielle Risiken und Chancen, die aus ökologischen, ökonomischen oder sozialen Aspekten bzw. aus der Führung unseres Unternehmens resultieren. So bergen die Themen "Klimaschutz", "Lieferanten", "Datenschutz und Datensicherheit" wie auch "Gesundheit und Umwelt" mögliche Risiken, die wir im Kapitel "Risiko- und Chancen-Management" erläutern. Um die Transparenzanforderungen unserer Stakeholder zu erfüllen, halten wir an dieser Praxis fest, auch wenn diese Themen gemäß der Risikoeinschätzung eine "geringe" Risikobedeutung haben und damit nicht als "sehr wahrscheinlich schwerwiegend" im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes einzustufen sind. Die vorliegende nfE thematisiert diese Risiken und Chancen bei den entsprechenden Aspekten. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Risiko- und Chancen-Management". ASPEKT 1: UMWELTBELANGEEin Handlungsfeld unserer CR-Strategie lautet "Klimafreundliche und ressourcenschonende Gesellschaft". Damit verpflichten wir uns nicht nur, mögliche negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf das Klima zu minimieren, sondern auch die Chancen der Digitalisierung für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen. Richtig eingesetzt kann sie dazu beitragen, Energie zu sparen und damit den Klimawandel zu verlangsamen. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Gesellschaftlich nützliche Anwendungen von ICT-Produkten". Unser ganzheitliches Umwelt-Management-System basiert auf dem internationalen Standard ISO 14001. Wir haben eine konzernweite Umweltrichtlinie, die fast alle bestehenden und konzernweit gültigen Selbstverpflichtungen zusammen fasst. Sie ist auf unserer Konzern-Website abrufbar. KLIMASCHUTZ UND RESSOURCENSCHONUNGDie Nachfrage nach schnelleren, flächendeckend verfügbaren Datendiensten steigt rasant. Deshalb bauen wir unsere Infrastruktur weiter aus und erhöhen die Geschwindigkeit der Datenübertragung. Mit unseren Investitionen in den Netzausbau gehören wir zu den größten Investoren der Branche. Der Betrieb unseres Netzes verbraucht Energie. Steigende Energieverbräuche können jedoch zu einem Anstieg der CO 2-Emissionen führen und so den Klimawandel beschleunigen. Deshalb sorgen wir dafür, dass durch Energieeffizienzsteigerungen - z. B. bei unseren Rechenzentren - unser Energieverbrauch in deutlich geringerem Maße wächst als die transportierten Datenmengen und nutzen erneuerbare Energien, um den Energieverbrauch von den CO 2-Emissionen zu entkoppeln. → 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ UMWELT Seit rund zwei Jahrzehnten hat das Thema Klimaschutz bei der Telekom stetig an Bedeutung gewonnen. Unsere konzernweite Klimastrategie beinhaltet folgende Aspekte: "Emissionen aus der Wertschöpfungskette", "Erneuerbare Energien", "Energieeffizienz" und "Positive gesellschaftliche Effekte". Im März 2019 hat der Konzernvorstand neue ehrgeizige Klimaziele beschlossen: 1. Wir wollen ab 2021 konzernweit Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien einsetzen (Scope 2). 2. Bis 2030 wollen wir alle CO 2-Emissionen um 90 % (gegenüber 2017) reduzieren (Scope 1 + 2). 3. 80 % unseres CO 2-Fußabdrucks entstehen bei der Herstellung und der Nutzung unserer Produkte. Diese Emissionen wollen wir bis 2030 pro Kunde um 25 % (gegenüber 2017) senken (Scope 3, Kategorien: Purchased goods and services, Capital goods, Use of sold products, Downstream leased assets). Im September 2019 haben wir uns einer internationalen Brancheninitiative der GSMA angeschlossen. Damit verpflichten wir uns, bis spätestens 2050 unsere CO 2-Emissionen auf "Netto Null" zu senken und so unseren Geschäftsbetrieb vollständig klimaneutral zu stellen (Scope 1 + 2). Unsere neuen Klimaziele haben wir entlang aktueller wissenschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen entwickelt. Die Science Based Targets initiative (SBTi) hat uns als drittem DAX-Konzern bestätigt, dass unsere Klimaschutzziele zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens beitragen. Damit folgen wir unseren Landesgesellschaften in den USA und Ungarn, deren Ziele bereits 2018 bzw. Anfang 2019 durch die SBTi positiv geprüft wurden. Um diese Ziele zu erreichen, hat T-Mobile US langfristige Verträge mit Wind- und Solarparkbetreibern geschlossen. Das gibt den Betreibern der Parks Investitionssicherheit. So konnten in den USA bereits zwei neue Windparks errichtet werden - bis 2021 sollen ein weiterer Windpark und vier Solarparks folgen. → 7 BEZAHLBARE UND SAUBERE ENERGIE UMWELT Über diese neuen Klimaziele hinaus hat der Vorstand 2019 den Auftrag erteilt, zu evaluieren, welche weiteren Maßnahmen wir auf unserem Weg zu einer "grünen Telekom" umsetzen können. Entwickelt wurde ein ganzheitlicher Ansatz, der neben kundenorientierten Initiativen auch eine stärkere Integration von CR in alle zentralen Funktionen unserer internen Wertschöpfungskette vorsieht. Neben der CO 2-Reduktion fokussieren wir dabei auch zunehmend auf Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz. Das Konzept wurde im Oktober 2019 vom Vorstand beschlossen und wird in den nächsten Jahren im Rahmen unseres neuen Konzernprogramms "We care for our planet" konzernweit umgesetzt. Damit erfüllen wir auch steigende Erwartungen unserer Stakeholder an unser Engagement im Bereich Klima- und Umweltschutz. → 15 LEBEN ANLAND UMWELT Unser 2013 beschlossenes Klimaziel, den Ausstoß von CO 2-Emissionen unseres Konzerns bis zum Jahr 2020 (gegenüber 2008, ohne T-Mobile US) um 20 % zu reduzieren, hat weiterhin Bestand. 40 Geschäftseinheiten in 29 Ländern haben sich zu diesem Klimaziel verpflichtet. Zur Zielerreichung tragen sie in unterschiedlichem Maße und Umfang bei, schließlich entwickeln sich die Märkte vor Ort unterschiedlich. Der Vorstand wird über den Stand der Klimazielerreichung durch GCR jedes Jahr ausführlich informiert. Wir konnten den Ausstoß der Emissionen in den vergangenen Jahren weiter reduzieren und bewegen uns auf dem für 2019 prognostizierten Niveau. Wir gehen davon aus, dass wir unser Ziel erreichen werden. Wir berechnen unsere CO 2-Emissionen konzernweit entsprechend der marktbasierten Methode des Greenhouse Gas (GHG)-Protocol. Der Standard unterscheidet drei Kategorien von CO 2-Emissionen (Scope 1, 2 und 3). Diese berichten wir jedes Jahr im Rahmen des CDP sowie in unserem CR- und Geschäftsbericht. Die folgende Grafik visualisiert die Emissionen der unterschiedlichen Scopes aus unserer Geschäftstätigkeit, dargestellt in CO 2-Äquivalenten (CO 2e). CO 2e-Emissionen (Scope 1-3)Konzern Deutsche Telekom 2019 in % und kt CO 2e
2019 konnten wir den Ausstoß der Emissionen deutlich reduzieren und bewegen uns damit auf dem prognostizierten Niveau. Der Rückgang des CO 2-Ausstoßes ist im Wesentlichen auf die Umstellung auf Grünstrom, insbesondere durch den Kauf von erneuerbarer Energie bei T-Mobile US, zurückzuführen. Ein Indikator für die Effizienzsteigerung unserer Rechenzentren ist der sog. "PUE-Wert". Die Methode der Green Grid Association verlangt, dass sämtliche Energieverbräuche der Rechenzentren, und nicht nur die zum Betrieb der Server, in die Wertermittlung einfließen. Der globale PUE-Wert unserer T-Systems Rechenzentren lag 2019 bei 1,64. Zwischen 2008 und 2019 haben wir den durchschnittlichen PUE-Wert deutscher Rechenzentren von T-Systems von 1,85 auf 1,56 gesenkt. In Biere in SachsenAnhalt betreiben wir ein sehr effizientes Rechenzentrum. Es hat die anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) in Gold erhalten. Unter anderem durch die Verlagerung der Daten von ineffizienten Rechenzentren nach Biere konnten wir dort bis Ende 2019 bereits einen PUE-Wert von 1,32 erreichen. Die Wirksamkeit unserer Klimaschutzmaßnahmen messen wir mit verschiedenen Kennzahlen. Die KPI-Werte "Energy Intensity" und "Carbon Intensity" für die Deutsche Telekom sind in den nachfolgenden Grafiken dargestellt. Die beiden KPIs setzen unseren Energieverbrauch bzw. unsere CO 2-Emissionen ins Verhältnis zum transportierten Datenvolumen und beschreiben damit die konkrete Entwicklung der Energie- und Emissionseffizienz unseres Netzes. Das Ergebnis liegt bei 120 für den KPI "Energy Intensity" sowie bei 23 für den KPI "Carbon Intensity". Für den Konzern in Deutschland liegen die Werte bei 74 (KPI "Energy Intensity") sowie bei 10 (KPI "Carbon Intensity"). Der KPI "Erneuerbare Energien" weist den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtstromverbrauch aus; er lag 2019 konzernweit bei 64 %. Bei der Berechnung werden Direktbezug, Guarantees of Origin, RECS-Zertifikate, Eigenerzeugung sowie der Anteil erneuerbarer Energien am Landesmix mit einbezogen. Mit dem ESG KPI "Enablement Factor" berechnen wir die positiven CO 2-Effekte, die auf Kundenseite durch die Nutzung ausgewählter Produkte entstehen. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Gesellschaftlich nützliche Anwendungen von ICT-Produkten". ESG KPI "Energy Intensity"Konzern Deutsche Telekom 2019
ESG KPI "Carbon Intensity"Konzern Deutsche Telekom 2019
Um den Klimawandel wirksam einzudämmen braucht es die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure. Deshalb engagieren wir uns in vielen nationalen wie internationalen Zusammenschlüssen und Organisationen, z. B. der "Global e-Sustainability"-Initiative. Auch in unserer Lieferkette arbeiten wir systematisch an Verbesserungen im Klimaschutz. Seit 2016 wird im "Supplier Engagement"-Rating des CDP bewertet, wie gut es Unternehmen gelingt, das Thema Klimaschutz in ihre Lieferkette zu integrieren. 2019 haben wir in diesem Rating ein "A" erreicht und damit die Aufnahme in das "Supplier Engagement Rating Leader Board". Knapp 63% unseres Einkaufsvolumens ist durch die Teilnahme unserer Lieferanten im "Supply Chain"-Programm 2019 des Rating-Unternehmens CDP abgedeckt. → 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE UMWELT Nicht zuletzt spielt bei einem ganzheitlichen Ansatz zur ökologischen Verantwortung auch der effiziente Umgang mit wertvollen Ressourcen eine wichtige Rolle. Unsere Initiative "Stop wasting - start caring!" hat zum Ziel, Ressourcen im Sinne der Kreislaufwirtschaft möglichst effizient einzusetzen und wiederzuverwerten. Dazu reduzieren wir z. B. den Einsatz von Plastik, Papier und Verpackungen in wesentlichen Prozessen entlang der Wertschöpfungskette. Beispielsweise haben wir die Größe der SIM-Kartenträger halbiert und konnten so im Berichtsjahr 20,8t Plastik einsparen. Weitere Beispiele sind der Ersatz von Papiertüten durch stabile Taschen aus recycelten PET-Flaschen in unseren Telekom-Shops sowie die Kleidung für unsere Shop-Mitarbeiter, die aus zertifizierter Bio-Baumwolle ist. Zusätzlich setzen wir auf den Wandel von innen: Unsere Mitarbeiter-Initiative "Green Pioneers" wurde 2018 gegründet und hat innerhalb eines Jahres über 200 Mitglieder an ca. 40 Standorten gewonnen, die sich für mehr Nachhaltigkeit in Alltag und Beruf engagieren. Sie haben viele Projekte gestartet, wie eine Handysammelaktion bei der fast 10.000 alte, private Endgeräte von Beschäftigten eingesammelt und dem fachgerechten Recycling bzw. der Wiederverwertung zugeführt wurden. Oder das Projekt "Print-on-Demand" bei dem Kurzanleitungen für unsere Produkte "Magenta Zuhause" und "MagentaTV" nur noch nach Bedarf gedruckt werden. Seit Projektstart im Jahr 2018 konnten in Deutschland 140t Papier und fast 180t CO 2 (Papierherstellung plus weniger Transport) pro Jahr eingespart werden. Maßnahmen zur Ressourcenschonung werden auch bei unseren Landesgesellschaften umgesetzt. So laufen dort vielfältige Kampagnen zur Handyrücknahme und Vermeidung von Plastikabfällen. → 15 LEBEN ANLAND UMWELT ASPEKT 2: ARBEITNEHMERBELANGEDie Digitalisierung soll das Leben verbessern. Deshalb stellen wir den Menschen in den Mittelpunkt. Besonders gilt dies für unsere rund 211.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie helfen mit ihrem Engagement, ihrer Kompetenz und ihrer Leistungsfähigkeit, den Weg in eine digitale Gesellschaft zu ebnen und tragen so entscheidend zu unserem Geschäftserfolg bei. Grundpfeiler für das Miteinander in unserem Unternehmen bilden fünf Leitlinien, die unsere Werte repräsentieren. Unter dem Motto "Menschen unterstützen. Leistung fördern." haben wir strategische Prioritäten für unsere HR-Arbeit definiert. Wir legen großen Wert auf Mitwirkung und ein auf Fairness ausgerichtetes Miteinander, fördern Vielfalt und betreiben ein systematisches Gesundheitsmanagement. → Unsere Unternehmensleitlinien finden Sie im Kapitel "Konzernstruktur". Weitere Informationen zu unserer HR-Arbeit finden Sie im Kapitel "Mitarbeiter". → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM UMWELT ZUSAMMENARBEIT MIT ARBEITNEHMERVERTRETUNG/GEWERKSCHAFTENDie Digitalisierung verändert die Art und Weise wie wir zusammenarbeiten von Grund auf. Von Arbeitnehmern wird immer mehr Flexibilität, Sozialkompetenz und Eigenverantwortung erwartet; ebenso, dass sie lebenslang lernen und sich verstärkt selbst steuern. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei diesem Wandel zu begleiten - und sie in die Lage zu versetzen, diese Veränderungen nicht nur zu bewältigen, sondern aktiv mitzugestalten. → 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE UMWELT Mitbestimmungsrechte spielen im Hinblick auf den digitalen Wandel eine zentrale Rolle. Gemeinsam mit Arbeitnehmervertretung und Gewerkschaften wollen wir die Arbeitswelt von morgen schaffen - im Sinne unserer Beschäftigten und für den Erfolg unseres Unternehmens. 2019 wurden 62 Tarifverträge mit den Gewerkschaften abgeschlossen. Der Fokus lag darauf, die Entgeltsysteme in Deutschland zu harmonisieren. Dazu wurden Bewertungsgrundsätze und -verfahren vereinheitlicht. Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher und vertraglicher Grundlagen in den jeweiligen Ländern werden Mitbestimmungsthemen mit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretern dezentral gesteuert. In wichtigen Fragen ist grundsätzlich die Konzernleitung eingebunden. In unserem Konzern in Deutschland vertreten die Betriebsräte, die Gesamtbetriebsräte und der Konzern-Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten. Auf europäischer Ebene ist unser Sozialpartner der europäische Betriebsrat (EBR). Hinzu kommen die Vertretungen der leitenden Angestellten und die Vertretungen der Schwerbehinderten auf Betriebs-, Unternehmens- bzw. Konzernebene. Der EBR hat sich bereits seit Jahren für uns als wichtiger Dialogpartner etabliert und vertritt die Interessen der Konzern-Beschäftigten innerhalb der Länder der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums. Der EBR verfügt über 32 Mandate; davon werden derzeit 31 ausgeübt (Stand 31. Dezember 2019). Tarifpolitik hat bei uns eine hohe Bedeutung und lange Tradition, was auch der Abdeckungsgrad durch Tarifverträge bestätigt. Zum 31. Dezember 2019 waren 73,4 % der Beschäftigten in Deutschland tariflich gebunden. Die Abdeckungsquote konzernweit erfassen wir in einem zweijährigen Turnus. Sie betrug zum 31. Dezember 2018 52,3 %. Gewerkschaftsthemen in den USA haben wir 2019 sorgfältig begleitet. Die Verantwortung für nationale Personal-ManagementThemen in den USA liegt beim Management der T-Mobile US. Diese Verantwortung wird mit hohem Engagement wahrgenommen und von exzellenten Ergebnissen bei der Kundenzufriedenheit begleitet. Die Deutsche Telekom respektiert weltweit das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen unter Beachtung des jeweiligen nationalen Rechts. Dies gilt selbstverständlich auch in den USA. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der T-Mobile US hat das Recht, Gewerkschaften zu bilden bzw. diesen beizutreten. Gleichermaßen haben die Beschäftigten auch die freie Wahl, dies nicht zu tun. T-Mobile US wird hierauf keinen Einfluss nehmen und Beschäftigte wegen einer getroffenen Wahl weder bevorzugen noch benachteiligen. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen bei T-Mobile US aus dem Jahr 2019 zeigen, dass 93 % der Befragten stolz darauf sind, für das Unternehmen zu arbeiten. 89 % würden T-Mobile US als attraktiven Arbeitgeber empfehlen und 84 % sind vom Unternehmen so begeistert, dass sie sich über die normalen Arbeitsanforderungen hinaus engagieren. Diese Ergebnisse gehören zu den höchsten im Konzern. T-Mobile US hat in den letzten Jahren zahlreiche Auszeichnungen für seine Arbeitgeber Attraktivität erhalten. Auch 2019 wurde T-Mobile US von der unabhängigen Arbeitnehmer-Plattform "Glassdoor" als "Best Place to Work" ausgezeichnet. Zudem hat T-Mobile US sich in der Fortune "Best Companies to work for" Top-100-Liste von Platz 86 (2018) auf Platz 49 (2019) verbessert. Bereits zum elften Mal in Folge wurde T-Mobile US vom Ethisphere Institute als eines der ethischsten Unternehmen weltweit ausgezeichnet. T-Mobile US erhielt auch zum siebten Mal in Folge den Wert von 100 beim "Human Rights Campaign Corporate Equality Index". Damit ist T-Mobile US der beste Arbeitsplatz in Bezug auf die Gleichbehandlung von Homo- und Bisexuellen sowie Transgender-Personen. Basis für die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern ist unser Bekenntnis zur vertrauensvollen Zusammenarbeit - festgeschrieben in unserer Konzernrichtlinie "Employee Relations Policy": Sie beschreibt anhand von elf Kernelementen, wofür wir als Arbeitgeber weltweit stehen. In der Richtlinie ist auch unser Anspruch zu folgenden Personalthemen formuliert: Mitarbeiterentwicklung, verantwortungsvoller Umgang mit Veränderungen, Gesundheit und Nachhaltigkeit, faire Bezahlung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Führung, Diversity, Verbot von Diskriminierung, Kommunikation sowie der Umgang mit dem Sozialpartner. Unsere Grundsatzerklärung "Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze" enthält ebenfalls eine Selbstverpflichtung zur Wahrung der Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivverhandlungen (unter Beachtung des jeweiligen nationalen Rechts). Als wichtiger Indikator für die Beziehungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Beschäftigten dient unsere Mitarbeiterbefragung, die wir alle zwei Jahre durchführen. Sie wird ergänzt durch Pulsbefragungen, mit denen wir zweimal jährlich ein konzernweites Stimmungsbild einholen. In der letzten Mitarbeiterbefragung 2019 (ohne T-Mobile US) lag der "EngagementIndex" mit einem Wert von 4,0 (Skala: 1,0 bis 5,0) weiterhin auf einem hohen Niveau. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Mitarbeiter". DIVERSITY UND CHANCENGLEICHHEITGesellschaftliche Trends wie die Globalisierung dürfen ebenso wenig wie demografische Entwicklungen oder unterschiedliche Rollenverständnisse dazu führen, dass einzelne Gruppen am Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden. Chancengleichheit ist nicht nur für eine stabile Gesellschaft unverzichtbar, sondern auch für Unternehmen. Die Individualität der Menschen zu achten und ihre Besonderheiten für den gemeinsamen Erfolg zu nutzen, ist für unseren Konzern ebenso wichtig wie die Entwicklung einer gemeinsamen Identität. Um dies erfolgreich umzusetzen, ist im Vorstandsbereich "Personal" ein Culture & Diversity Team angesiedelt. Bei uns arbeiten Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und kulturellen Prägungen aus etwa 150 Nationen sehr erfolgreich zusammen. Diese Vielfalt hilft uns, im globalen Wettbewerb mit guten Ideen und besten Produkten wettbewerbsfähig zu bleiben und unsere Position als attraktiver Arbeitgeber auszubauen. Über die Entwicklung des Anteils an Frauen in Führungspositionen und in den Aufsichtsräten wird halbjährlich im Vorstand berichtet und diskutiert. Vielfalt bedeutet für uns darüber hinaus, dass wir unseren Beschäftigten zahlreiche Möglichkeiten bieten, sich beruflich weiterzuentwickeln und individuell zu entfalten -unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, gesundheitlichen Voraussetzungen, ethnischer Herkunft, Religion und Kultur. Wichtige Grundlagen für unser Bekenntnis zu Vielfalt bilden unsere konzernweite "Diversity Policy", die fünf Unternehmensleitlinien, die "Employee Relations Policy" sowie die Grundsatzerklärung "Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze". Wir sind zudem Gründungsmitglied der Unternehmensinitiative "Charta der Vielfalt". → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Mitarbeiter". → 10 WENIGER UNGLEICHHEITEN MITARBEITER Alle fünf Jahre veröffentlichen wir einen Entgeltbericht - zuletzt im Geschäftsjahr 2017 - und erfüllen damit die Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes. GESUNDHEITSSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEITMaßnahmen zur Gesundheitsförderung in Unternehmen helfen nicht nur den einzelnen Mitarbeitern und sichern den langfristigen Geschäftserfolg, sondern sie wirken auch über die Unternehmensgrenzen hinaus positiv auf die Gesellschaft. Mit unserem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement übernehmen wir soziale Verantwortung und machen uns für eine proaktive Gesundheitskultur stark. Unsere Beschäftigten unterstützen wir mit zahlreichen zielgruppenspezifischen Maßnahmen und breit angelegten Präventionsangeboten bei der Erhaltung ihrer Gesundheit und bei der Arbeitssicherheit. Dabei sind gesetzliche Vorgaben für uns die Minimalanforderungen. Über zertifizierte Management-Systeme sowie entsprechende Leit- und Richtlinien ist der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz fest in unseren Strukturen verankert. Den konzernweiten Ansatz unterstützen wir mit einem international einheitlichen Health, Safety & Environmental-Management-System. Es basiert auf den internationalen Standards OHSAS 18001 bzw. ISO 45001, ISO 14001 und ISO 9001 für Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz sowie Qualität. → 3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN MITARBEITER Die übergeordnete Verantwortung für Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz trägt der Vorstand. So wird z. B. die Gesundheitsquote vierteljährlich berichtet. Unsere Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bündeln und steuern wir auf Konzernebene; vor Ort sind Health & Safety Manager dafür verantwortlich, sie umzusetzen. Die Wirksamkeit unserer Maßnahmen evaluieren wir systematisch. Dabei greifen wir u. a. auf Ergebnisse unserer Mitarbeiterbefragung, Auswertungen aus den tariflichen Belastungsschutzregelungen sowie Wettbewerbsanalysen zurück. Diese Daten analysieren wir und leiten daraus jedes Jahr Maßnahmen ab, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Hohe Priorität haben bei uns Sensibilisierung, Prävention und Eigenverantwortung. Mit konzernweiten Maßnahmen fördern wir das Gesundheitsbewusstsein und die Gesundheitskompetenz unserer Beschäftigten: Zum Beispiel erhalten alle Teams in 29 Ländern Handlungsempfehlungen mit Angeboten, die in Abhängigkeit von deren jeweils ermittelten Gesundheitsindex zum Einsatz kommen. Die betriebliche Gesundheitsförderung in Deutschland hält für ihre Beschäftigten zahlreiche Angebote bereit, darunter z. B. Stressprävention, Grippeschutzimpfung, Darmkrebsvorsorge, Informationen zu Ernährung, Bewegung und Entspannung sowie ein jährlich angebotener umfassender Gesundheitscheck. Darüber hinaus bieten wir mit unserer bundesweiten Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung ein Produkt-Portfolio an Unterstützungsangeboten im Bereich der psychosozialen Gesundheit, aber auch der Krisenprävention sowie der Expertenberatung im Falle psychosozialer Krisen und Extremereignissen an. Zur Steigerung der Arbeitssicherheit sind in Deutschland Standards festgelegt, die u. a. für die sichere und ergonomische Ausstattung von Gebäuden und Fahrzeugen gelten. Neben Angeboten, die alle Beschäftigten abrufen können, gibt es auch zielgruppenspezifische Maßnahmen, z. B. Fahrsicherheitstrainings für bestimmte Arbeitsbereiche. Ziel der Sensibilisierung und Prävention ist neben der Gesundheitsförderung und Motivation der Beschäftigten jeweils auch die Steigerung der Gesundheitsquote und die weitere Verringerung der Unfallquote. Verschiedene Kennzahlen belegen die Wirksamkeit unserer Leistungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement: Bei der Telekom in Deutschland beträgt die Gesundheitsquote (mit Berücksichtigung von Langzeitkranken) 2019 94,0 % (Vorjahr 93,6 %). Die Gesundheitsquote ohne Berücksichtigung der Langzeitkranken beträgt 2019 95,5 % (Vorjahr 95,3 %). Die Gesundheitsquote wird zum Ende jeden Quartals an den Vorstand berichtet. Hierbei streben wir für 2020 ein konzernweites Ziel von 95,9 % (ohne Berücksichtigung von Langzeitkranken) an. Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr weiter verringert. Die Unfallquote lag in Deutschland mit 6,8 Unfällen (mit mehr als drei Ausfalltagen) pro tausend Mitarbeiter weiterhin deutlich unter dem Branchendurchschnitt. Der konzernweite Gesundheitsindex - ermittelt in 29 Ländern im Rahmen der konzernweiten Mitarbeiterbefragung 2019 - blieb konstant bei 3,6 (Skala: 1,0 bis 5,0). ASPEKT 3: SOZIALBELANGEIm Zuge der Digitalisierung finden wir auf viele aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen neue Antworten. Weil der digitale Wandel Auswirkungen auf alle Lebensbereiche hat, ist der Zugang zu modernen Informationstechnologien ein wichtiger Schlüssel zur Teilhabe an der Informations- und Wissensgesellschaft. Als Telekommunikationsunternehmen tragen wir Verantwortung dafür, möglichst vielen Menschen diesen Zugang zu ermöglichen und einen kompetenten Umgang mit ICT zu fördern. Dabei steht die Sicherheit der Daten unserer Kunden an erster Stelle. Richtig eingesetzt kann ICT zudem einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten. GESELLSCHAFTLICH NÜTZLICHE ANWENDUNGEN VON ICT-PRODUKTENAls Teil unserer Klimaschutzaktivitäten arbeiten wir systematisch an der Reduzierung des eigenen CO 2-Fußabdrucks. Einen noch weitaus größeren Beitrag zum Klimaschutz können wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen erzielen: Laut der GeSI-Studie "Digital with Purpose: Delivering a SMARTer2030" haben ICT-Produkte das Potenzial, im Jahr 2030 in anderen Branchen fast viermal so viel CO 2-Emissionen einzusparen, wie die ICT-Branche selbst verursacht. Mit unseren Produkten, Dienstleistungen und Aktivitäten können wir uns darüber hinaus an der Bewältigung vieler weiterer ökologischer und gesellschaftlicher Herausforderungen beteiligen - dies zeigt ein Abgleich mit den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen. So können ICT-Lösungen u. a. dabei helfen, in der Landwirtschaft den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren und Ernteerträge zu erhöhen, Städte in puncto Nachhaltigkeit fit für die Zukunft zu machen, Stromversorgungsnetze zu stabilisieren oder den Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung zu verbessern. Diese Anwendungsgebiete bergen für uns Marktchancen. Für die Bewertung der in dieser nfE beschriebenen Konzepte ist es wichtig, den Blick auch auf die durch die Digitalisierung ermöglichten Chancen für eine nachhaltige Entwicklung zu richten. Aus diesem Grund greifen wir dieses Thema hier auf, auch wenn es im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes nicht gefordert ist. → 12 NACHHLATIGER KONSUM UND PRODUKTION FINANZEN Wie groß die Nachhaltigkeitsvorteile ausgewählter Produkte sind, bewerten wir seit 2014. Diese Vorteile liegen z. B. im Ausbau der Elektromobilität in Städten: So hat unsere kroatische Landesgesellschaft Hrvatski Telekom auf der Insel Krk 11 vernetzte Ladestationen für Elektrofahrzeuge eingerichtet, die diverse Funktionen ermöglichen. Die Initiative ist Teil der Langzeitstrategie von Krk, die erste "smarte" Insel Kroatiens zu werden. Die E-Mobilitätslösung von Hrvatski Telekom bietet eine hochmoderne Dienstleistungsinfrastruktur und eine "schlüsselfertige" Lade-Technologie. Das Netz, das gegenwärtig aus 150 öffentlich zugänglichen Ladestationen mit über 200 Ladepunkten in 80 Städten in ganz Kroatien besteht, wird kontinuierlich weiter ausgebaut. → 7 BEZAHLBARE UND SAUBERE ENERGIE FINANZEN Mithilfe des ESG KPIs "Anteil Umsatz mit Nachhaltigkeitsbezug" ermitteln wir, wie viel Umsatz (ohne T-Mobile US) wir mit Produkten erzielen, die einen Nachhaltigkeitsbeitrag leisten. 2019 belief sich der Anteil auf knapp 43%. Darüber hinaus errechnen wir die positiven CO 2-Effekte, die auf Kundenseite durch die Nutzung ausgewählter Produkte ermöglicht werden. Diese Zahl setzen wir in Bezug zu unseren eigenen CO 2-Emissionen: Mit diesem "Enablement Factor" messen wir unsere Gesamtleistung im Klimaschutz. Demnach lagen 2019 in Deutschland die bei unseren Kunden ermöglichten positiven CO 2-Effekte um 144 % höher als unsere eigenen CO 2-Emissionen (Enablement Factor von 2,44 zu 1). ESG KPI "Enablement Factor"Konzern Deutsche Telekom in Deutschland 2019
Nachhaltige Produkte sind für uns auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Um unseren Kunden diese Nachhaltigkeitsvorteile zu signalisieren, lassen wir geeignete Produkte mit anerkannten Umweltzeichen wie dem Blauen Engel auszeichnen. So ist ein Großteil der Festnetz-Telefone und Media Receiver der Telekom Deutschland nach dem Blauen Engel zertifiziert. Im Berichtsjahr erhielt zudem das gemeinsame Rücknahmesystem für Mobiltelefone von Telekom Deutschland und dem Unternehmen Teqcycle Solutions den Blauen Engel. → 12 NACHHLATIGER KONSUM UND FINANZEN Um unsere Anstrengungen auch vor Kunden transparent zu machen, haben wir 2019 das "we care"-Label eingeführt. In zwei Kategorien kennzeichnen wir Produkte, Services, Maßnahmen und Initiativen, die einen ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeitsmehrwert bieten. In der Kategorie "Umwelt" haben wir z. B. unseren nachhaltigen Smartphone-Kreislauf für Deutschland gekennzeichnet. Kunden können Altgeräte bei uns verkaufen; diese werden anschließend soweit möglich aufbereitet und in einer biologisch abbaubaren Box verpackt. Andere Kunden können dann die neuwertig aufbereiteten Geräte zu einem vergünstigten Preis erwerben. Das schont Ressourcen wie Wasser und Energie, die bei der Herstellung von neuen Smartphones in großer Menge verbraucht werden, sowie wertvolle Rohstoffe wie Tantal oder Wolfram, die darin verarbeitet sind. Weitere Informationen zur zweiten Kategorie des "we care"-Labels "Digitale Teilhabe" finden sie im nachfolgenden Abschnitt. → 12 NACHHLATIGER KONSUM UND UMWELT ZUGANG UND TEILHABE AN DER INFORMATIONS- UND WISSENSGESELLSCHAFTÜberall auf der Welt ist der Zugang zu modernen Informationstechnologien Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe an der Informations- und Wissensgesellschaft. Deshalb bauen wir unsere Infrastruktur zügig weiter aus und erhöhen mit neuen, sicheren Technologien die Übertragungsgeschwindigkeiten. Zugleich mindern wir mit unseren gesellschaftlichen Initiativen mögliche Hürden für die ICT-Nutzung. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM BEZIEHUNGEN Die Nachfrage nach schnelleren, flächendeckend verfügbaren Datendiensten wächst stetig. Der Ausbau breitbandiger Netze umfasst den Großteil des Investitionsvolumens des Konzerns im Inland von derzeit rund 5,5 Mrd. € pro Jahr. Richtschnur für den Ausbau sind die Ziele unserer europaweiten integrierten Netzstrategie: Mit ihr helfen wir, die Netzausbauziele der EU-Kommission sowie die Digitale Agenda und die Breitband-Strategie der Bundesregierung zu erreichen bzw. umzusetzen. Dabei ruht unsere Strategie auf den beiden Säulen Mobilfunk- und Glasfaser-Ausbau: u. a. sieht sie den Ausbau unserer Mobilfunknetze mit der 4G/LTE-Technologie vor, die eine größere Netzabdeckung mit schneller mobiler Breitband-Anbindung ermöglicht. Ende 2019 versorgten wir in Deutschland bereits über 98 % der Haushalte mit LTE. Darüber hinaus haben wir 2019 den 5G-Ausbau in acht deutschen Städten gestartet. Das größte 5G-Gebiet Deutschlands befindet sich in Berlin. Im Festnetz waren zum Ende des Berichtsjahres rund 35 Millionen Haushalte mit glasfaserbasierter Technik versorgt. Neben der Vectoring-Technologie setzen wir andere innovative Produkte ein: So kombiniert z. B. unser Hybrid-Router Übertragungsbandbreiten von Festnetz und Mobilfunk und ermöglicht so v. a. in ländlichen Gebieten höhere Übertragungsgeschwindigkeiten. → 9 INDUSTRIE INNOVATION UND INFRASTRUKTUR STRUKTUR Grundsätzlich gilt, dass wir unsere Netzinfrastruktur und unsere Produkte so effizient, umwelt- und gesundheitsverträglich wie möglich gestalten wollen. Daher haben wir uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Mobilfunk und Gesundheit verpflichtet. Im Zusammenhang mit der Vergabe der 5G-Lizenzen gab es 2019 in der Öffentlichkeit Debatten über mögliche gesundheitliche Auswirkungen von 5G. Wir informieren seit 20 Jahren über die wissenschaftliche Faktenlage zum Thema Mobilfunk und Gesundheit. Auch unterstützen wir gemeinsam mit Telefónica Deutschland die Informationsplattform www.informationszentrum-mobilfunk.de. Das Informationszentrum Mobilfunk informiert sachlich und wissenschaftlich fundiert über öffentlich kontrovers diskutierte Fragen des Mobilfunks: über Gesundheit, Forschung, Technik, Nutzen und Anwendungen. Im Jahr 2019 hat das Informationszentrum u. a. eine Broschüre zu 5G und Interviews mit Experten aus der Wissenschaft zu diesen Themen veröffentlicht. Bereits 2004 haben wir unsere konzernweit gültige EMF-Policy (EMF = Elektromagnetische Felder) verabschiedet: Sie umfasst einheitliche Anforderungen für den Umgang mit dem Thema Mobilfunk und Gesundheit, die weit über die jeweiligen nationalen, gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Risiko- und Chancen-Management". → 3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN UMWELT Die Gestaltung der digitalen Verantwortung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unser Vorstand bringt sich aktiv in diese Diskussion ein. Dazu gehört auch die Frage des verantwortungsvollen Umgangs mit Künstlicher Intelligenz (KI). KI ist in immer mehr ICT-Produkten und -Services oft unbemerkt enthalten. Sie bietet Chancen, birgt aber auch Herausforderungen. Unter der Federführung des Bereichs Group Compliance Management haben wir 2018 Leitlinien für einen ethischen Umgang mit KI verabschiedet. Sie dienen uns als Leitplanken, wie wir als Telekom verantwortungsvoll mit KI umgehen wollen. 2019 haben wir u. a. Schulungen und Workshops zur Umsetzung der Leitlinien durchgeführt, eine Konferenz zu Digitaler Ethik veranstaltet, Beschäftigte durch vielfältige Formate umfassend informiert, die KI-Leitlinien in vertragsrelevante Vorgaben für unsere Lieferanten integriert sowie ein internes Prüfsiegel für ethische KI-Produkte entwickelt: KI-Anwendungen, die unsere hohen Ansprüche erfüllen, werden mit dem Siegel gekennzeichnet. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM BEZIEHUNGEN Damit Menschen gleichberechtigt an der Informations- und Wissensgesellschaft teilhaben können, ist nicht allein der technische Zugang entscheidend - es ist außerdem wichtig, dass digitale Medien sicher, kompetent und eigenverantwortlich genutzt werden. Dabei hat das Thema zunehmend nicht nur eine private Dimension - nämlich den Schutz persönlicher Daten - sondern auch eine gesellschaftspolitische. Kaum ein Lebensbereich ist heute von der Digitalisierung unberührt. Wir setzen uns deshalb für mehr Medienkompetenz in der Bevölkerung ein. Dabei leitet uns unser Anspruch "#DABEI" - denn digitale Teilhabe ist auch gesellschaftliche Teilhabe. → 10 WENIGER UNGLEICHHEITEN BZIEHUNGEN Der Bereich GCR ist unternehmensintern das Bindeglied für das Thema digitale Medienkompetenz. Die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung von Projekten zu Medienkompetenz liegt bei den einzelnen Landesgesellschaften. So können auch regionale Rahmenbedingungen besser berücksichtigt werden. Ein Beispiel für das Engagement unserer Landesgesellschaften ist die strategische Partnerschaft unserer griechischen Gesellschaft COSMOTE mit den beiden gemeinnützigen Organisationen "STEM Education" und "WRO Hellas". "STEM Education" fördert Bildung in den sog. "MINT"-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, englisch: STEM). "WRO Hellas" bietet Jugendwettbewerbe für Robotik an. Im Rahmen dieser Partnerschaft konnten seit 2013 mehr als 18.000 Schüler erreicht werden, über 1.500 Lehrer haben an kostenlosen Workshops und Webinaren teilgenommen und mehr als 500 Bausätze, mit denen Kinder und Jugendliche spielerisch die Welt der Robotik erkunden können, wurden Schulen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus unterstützte COSMOTE 2019 eine griechische Schule direkt bei der Einrichtung einer Junior-Ingenieur-Akademie (JIA). JIA ist ein zweijähriges Programm der Deutschen Telekom Stiftung. Es hat zum Ziel, technisch-naturwissenschaftliche Bildung in der gymnasialen Mittelstufe zu fördern. 2019 hat die Deutsche Telekom Stiftung in Kooperation mit "STEM Education" solche Akademien an 16 griechischen Sekundarschulen eingerichtet. Als eine der großen Unternehmensstiftungen in Deutschland setzt sich die Deutsche Telekom Stiftung für gute MINT-Bildung in der digitalen Welt ein. Seit 2018 unterstützt sie die Initiative "Die Zukunft des MINT-Lernens" und entwickelt gemeinsam mit fünf Hochschulen Konzepte für guten MINT-Unterricht. Die Deutsche Telekom Stiftung investiert insgesamt 1,6 Mio. € in das Vorhaben. → 4 HOCHWERTIGE BILDUNG BEZIEHUNGEN Unsere Initiativen für mehr Medienkompetenz in Deutschland bündeln wir auf der Website "Medien, aber sicher." (www.medienabersicher.de). Hier bieten wir Informationen und Material für alle Altersklassen. #DABEI-Geschichte setzt sich praxisnah mit gesellschaftlich relevanten Themen der Digitalisierung auseinander und überführt diese in ein Angebot für Multiplikatoren. Alle Module sind zudem in Einfacher Sprache vorhanden. Unsere mehrfach ausgezeichnete Initiative "Teachtoday" (www.teachtoday.de) fördert den sicheren und kompetenten Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet. Unser Themenschwerpunkt 2019 lautete "Digitale Demokratie": Welche Vorteile bietet die digitale Welt für die politische Partizipation und Meinungsbildung? Wo ist die Demokratie durch das, was im Netz passiert - etwa durch offenen oder verdeckten Populismus, Hate Speech, Fake News und Meinungsmache - gefährdet? Unser Angebot "Medien, aber sicher." haben wir mit dem "we care"-Label in der Kategorie "Digitale Teilhabe" gekennzeichnet. In dieser Kategorie hebt das Label positive Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen in der digitalen Welt hervor. → Weitere Informationen zu unseren Ausbauzielen finden Sie im Kapitel "Konzernstrategie". → 16 FRIEDEN GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTION BEZIEHUNGEN → 4 HOCHWERTIGE BILDUNG BEZIEHUNGEN Darüber hinaus haben wir 2019 viele tausend Menschen mit Kurzformaten, Diskussionsrunden und Workshops zum Thema "Digitale Demokratie" erreicht, beispielsweise auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin. Unser Ziel ist, zu sensibilisieren und Handlungsalternativen aufzuzeigen, z. B. zu der Frage, wie man Fake News erkennt und wie sich dieses Wissen etwa in sozialen Medien nutzen lässt. In Zusammenarbeit mit der "Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO)" richten wir zudem Medienkompetenz-Angebote für Senioren aus. Die Vermittlung von Medienkompetenz ist auch ein zentraler Schwerpunkt unserer Corporate-Volunteering-Programme, bei denen sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ehrenamtlich engagieren und ihr Wissen weitergeben. Datensicherheit ist ein weiterer Schwerpunkt unseres Engagements. In unserem Online-Ratgeber www.sicherdigital.de und im App-Magazin "We Care" bieten wir praxisnahe Ratschläge zum sicheren Umgang mit digitalen Medien. Die Wirkung unseres gesellschaftlichen Engagements messen wir konzernweit mit einem Set aus drei ESG KPIs. Der ESG KPI "Community Investment" bildet dabei unser finanziell, personell und in Sachmitteln geleistetes gesellschaftliches Engagement ab: 2019 war dies eine Summe von 59 Mio. €. Der ESG KPI "Beneficiaries" gibt die Anzahl der Engagierten sowie die Zahl der erreichten Menschen an: 2019 waren es 13 Millionen. Der ESG KPI "Medienkompetenz" ermittelt innerhalb unseres gesellschaftlichen Engagements den Anteil der Zielgruppe, den wir mit Medienkompetenz-Maßnahmen erreichen: 2019 lag dieser bei einem Wert von 41 % und damit leicht unter dem Vorjahreswert von 42 %. Unser Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 einen Wert von 45 % zu erreichen. Die ESG KPI-Werte für den Konzern Deutsche Telekom in Deutschland lagen 2019 bei 32 Mio. € (Community Investment), 11 Millionen erreichte Menschen (Beneficiaries) sowie 46 % (Medienkompetenz). ESG KPI "Community Investment"
Ein weiterer Baustein unseres gesellschaftlichen Engagements ist die Unterstützung von Flüchtlingen bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, u. a. durch die fortgesetzte Vergabe von Praktikumsplätzen. Zur Förderung langfristiger Integration konnte für 56 Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Anschlussbeschäftigung bei der Telekom selbst oder bei Partnerunternehmen gefunden werden. Dies geschah z. B. durch den Wechsel aus einem Praktikum in eine Ausbildung oder ein duales Studium oder von einer Ausbildung in ein festes Arbeitsverhältnis. 2019 waren insgesamt rund 450 Plätze in den verschiedenen laufenden Maßnahmen und neuen Angeboten mit Flüchtlingen besetzt. In den letzten Jahren konnten wir viel Erfahrung bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen sammeln. Die dazu zunächst notwendigen Sonderprozesse wurden 2019 in unsere Standardprozesse überführt und somit nachhaltig in unserem Unternehmen verankert. DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEITIm Zuge der Digitalisierung entstehen auch neue Bedrohungen, etwa Hacker-Angriffe auf sensible Daten von Privatpersonen oder Unternehmen. Doch nur dann, wenn Menschen Vertrauen in die Sicherheit ihrer persönlichen Daten haben, werden sie neue ICT-Lösungen tatsächlich nutzen - und nur dann können diese Lösungen auch ihr Potenzial für eine nachhaltigere Entwicklung entfalten. Deshalb sind der Schutz und die Sicherheit von Daten für uns von besonders großer Bedeutung. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Risiko- und Chancen-Management". → 4 HOCHWERTIGE BILDUNG MITARBEITER → 16 FRIEDEN GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTION STRUKTUR Unsere über zehn Jahre aufgebaute aktive Datenschutz- und Compliance-Kultur setzt nationale und internationale Standards. Das datenschutzbezogene Compliance-Management-System beschreibt die Maßnahmen, Prozesse und Audits, mit denen wir die Einhaltung von Gesetzen, Regelungen und Selbstverpflichtungen zum Datenschutz im Konzern sicherstellen. Zum 31. März 2020 scheidet das amtierende Vorstandsmitglied für das Ressort "Datenschutz, Recht und Compliance" (DRC) aus dem Unternehmen aus. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hat deshalb in seiner Sitzung am 22. Mai 2019 beschlossen, zu Jahresbeginn 2020 die Bereiche Datenschutz, Recht und Compliance dem Vorstandsressort "Personal" zuzuordnen, welches die neue Bezeichnung "Personal und Recht" erhalten hat. Im Zuge dessen wurden die Bereiche Risiko-Management und Revision dem Vorstandsressort "Finanzen" sowie der Bereich Sicherheit dem Vorstandsressort "Technologie und Innovation" zugeordnet. Der Vorstand wird seit 2009 von einem unabhängigen Datenschutzbeirat beraten, der mit namhaften Experten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und unabhängigen Organisationen besetzt ist. Mit dem Jahreswechsel wurde der Beirat durch die Aufnahme weiterer Mitglieder aus den Reihen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG in seiner Rolle gestärkt. Datenschutz und Datensicherheit unterliegen den entsprechenden Konzernrichtlinien (Binding Corporate Rules Privacy): Die Richtlinie "Datenschutz" regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Richtlinie "Sicherheit" enthält die wesentlichen sicherheitsrelevanten Grundsätze des Konzerns, die sich an der internationalen Norm ISO 27001 orientieren. So gewährleisten wir ein adäquat hohes und konsistentes Sicherheits- und Datenschutzniveau innerhalb unseres gesamten Konzerns. Wir geben einen jährlichen Transparenzbericht heraus - seit 2014 in Deutschland, seit 2016 auch in unseren Landesgesellschaften. Darin legen wir Art und Umfang unserer Auskünfte an Sicherheitsbehörden offen. Damit kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung als Telekommunikationsunternehmen nach. Um für noch mehr Datenschutz und Datensicherheit in unserem Konzern zu sorgen, werden unsere Unternehmensbereiche regelmäßig durch externe und interne Fachleute auditiert und zertifiziert. Hierzu zählen die Zertifizierung des "Telekom Security Managements" nach ISO 27001 sowie regelmäßige konzernweite interne Security Checks und die Überprüfung der einzelnen Konzerneinheiten im Rahmen des sog. "Security Maturity Reporting". Diese Audits helfen uns, den Status-quo der Sicherheit in unserem Konzern zu bewerten. Mit zwei Umfragen - dem Konzerndatenschutz-Audit (KDSA) und der Online Awareness-Umfrage (OAU) - messen wir alle zwei Jahre stichprobenartig, wie es um das Datenschutz- und Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen steht. Im KDSA befragen wir 50.000 Beschäftigte der Deutschen Telekom zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit. Auf Basis der Ergebnisse wird u. a. die Datenschutz-Award-Kennzahl berechnet, die das Datenschutzniveau in den Einheiten auf einer Skala von 0 bis 100 % misst. Sie wird aus den Antworten der Beschäftigten zu ihrem Denken, Handeln und Wissen in Bezug auf Datenschutz berechnet. Die Datenschutz-Award-Kennzahl wurde zuletzt 2018 erhoben und lag bei 76 % (ohne T-Mobile US; 2017: 75 %). Die OAU befragt rund 42.000 Beschäftigte und liefert Kennzahlen zum Sicherheitsbewusstsein. Mit wissenschaftlicher Begleitung berechnen wir auf Basis der Ergebnisse den Security Awareness-Index (S.A.I.). Er erreichte 2018 bei der letzten Befragung 78,3 (ohne T-Mobile US; 2017: 78,4) von maximal 100 Punkten (und liegt damit höher als bei allen anderen Unternehmen im Benchmark). Darüber hinaus lassen wir unsere Prozesse, Management-Systeme sowie Produkte und Dienste durch externe unabhängige Stellen wie den TÜV, die DQS und die DEKRA oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zertifizieren. Dass die IT-Systeme der Telekom Deutschland sicher sind, hat das Prüfinstitut TÜV Informationstechnik (TÜViT) von der TÜV Nord Group zuletzt 2018 bescheinigt. Telekommunikationsunternehmen müssen ihre Mitarbeiter zu Beginn des Arbeitsverhältnisses in puncto Datenschutzrecht schulen. Über diese gesetzliche Anforderung gehen wir hinaus: Wir schulen unsere Mitarbeiter in Deutschland alle zwei Jahre und verpflichten sie auf das Daten- und Fernmeldegeheimnis. Für unsere internationalen Gesellschaften gelten entsprechende Vorgaben. Wo ein höheres Risiko für Datenmissbrauch besteht - bei Kunden- oder Beschäftigtendaten - führen wir zudem weitere Schulungen durch: Online-Trainings zum Selbststudium, Datenschutzvorträge sowie Präsenzveranstaltungen zu speziellen Themen wie "Datenschutz in Callcentern". Unsere Geschäftseinheit "Telekom Security" verantwortet die Themen der internen Sicherheit zum Schutz aller Konzerneinheiten und bietet Sicherheitslösungen für Privat- und Geschäftskunden sowie Behörden und staatliche Stellen an. 2019 hat die Geschäftseinheit ihre Cyber Defense- und Threat Intelligence-Kapazitäten weiter ausgebaut und weitere DAX-Unternehmen und international tätige Firmen als Kunden gewonnen. In unseren "Cyber Defense und Security Operation Center" überwachen mehr als 240 Sicherheitsexperten weltweit rund um die Uhr unsere Systeme und die unserer Kunden. Wir reagieren auf neu entstehende Bedrohungen und entwickeln fortwährend innovative Verfahren zur Abwehr von Angriffen. Aus gutem Grund: Cyberkriminelle Aktivitäten nehmen nach wie vor dramatisch zu. Unternehmen aller Branchen sind immer aggressiveren und raffinierteren Cyber-Angriffen ausgesetzt. Die Angriffszahlen steigen exponentiell: Alleine im Berichtszeitraum haben wir durchschnittlich fast 40 Millionen Angriffen pro Tag auf unsere Honeypot-Systeme registriert. Selbstverständlich sind das nicht alles ernstzunehmende Angriffe, die von den Sensoren erkannt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um automatisiertes Scannen auf potenzielle Schwachstellen. Das muss zwar nicht unbedingt als ein Angriff gewertet werden, zumindest aber als eine relevante Vorbereitungshandlung. Telekom Security entwickelt in einer abgeschirmten Umgebung auch selbst Schad-Software und testet damit neue Systeme darauf, ob sie neue Angriffe zuverlässig detektieren und auch mitigieren können. So stellen wir den Schutz unserer eigenen kritischen IT-Infrastruktur sicher. Wir bieten auch anderen Betreibern kritischer Infrastrukturen Beratungsleistungen an, z. B. für Energieversorger. Die Erfahrung unserer Sicherheitsexperten fließt in die Entwicklung von Sicherheitslösungen für unsere Kunden ein. 2019 hat Telekom Security zahlreiche neue Lösungen zur Marktreife gebracht. Grundsätzlich spielen bei der Entwicklung unserer Produkte und Dienste Datenschutz- und Sicherheitsaspekte eine wichtige Rolle. Unsere Systeme überprüfen wir bei jedem Entwicklungsschritt auf ihre Sicherheit. Dabei nutzen wir das "Privacy and Security Assessment"-Verfahren für neu entwickelte und für bestehende Systeme, die technisch oder in der Art der Datenverarbeitung angepasst werden. Außerdem dokumentieren wir in einem standardisierten Verfahren den Datenschutz- und Datensicherheitsstatus unserer Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus. Unsere Security Management-Systeme lassen wir extern zertifizieren. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass unsere Leistungen auch spezifische regulatorische Anforderungen aus anderen Branchen gerecht werden, wie TISAX in der Automobilbranche. Auch Jugendschutzkriterien werden bei der Entwicklung unserer Dienste und Produkte berücksichtigt. In Deutschland konsultieren wir bei jugendschutzrelevanten Angeboten unsere Jugendschutzbeauftragte, die Beschränkungen oder Änderungen vorschlagen kann. Bereits 2014 haben wir in jeder europäischen Landesgesellschaft für jugendschutzrelevante Themen einen Child Safety Officer (CSO) ernannt: Der CSO ist zentraler Ansprechpartner für die jeweiligen gesellschaftlichen Akteure und nimmt intern eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung jugendschutzrelevanter Themen ein. Da der Jugendmedienschutz eine branchenübergreifende Herausforderung ist, kooperieren wir mit verschiedenen Jugendschutzorganisationen und beteiligen uns an Allianzen, wie der "Alliance to better protect minors online", die sich zum Ziel gesetzt hat, das Internet zu einem sichereren Ort für Kinder und Jugendliche zu machen. → 3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN BEZIEHUNGEN Weltweit arbeiten wir mit Forschungseinrichtungen, Industriepartnern, Initiativen, Standardisierungsgremien, öffentlichen Institutionen und anderen Internet-Dienstleistern zusammen - mit dem Ziel, gemeinsam der Cyber-Kriminalität entgegenzutreten und die Sicherheit im Internet zu erhöhen. So kooperieren wir bundesweit z. B. mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und auf EU-Ebene mit der Europäischen Agentur für Netzwerk- und Informationssicherheit. 2019 haben wir bereits zum vierten Mal Partner und Kunden zum Telekom Security-Fachkongress in Bonn eingeladen. Auch auf politischer Ebene gewinnen Themen wie Datensicherheit und Transparenz stetig an Bedeutung. Das Cyber Security Cluster Bonn ist ein Zusammenschluss von Bonner Behörden und Unternehmen, die sich der Beratung, Aufklärung und Forschung im Bereich Cyber Sicherheit verschrieben haben. Als Expertengremium bietet das Cyber Security Cluster Bonn deutschen und europäischen Regierungsbehörden direkte Beratung an. → 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE BEZIEHUNGEN ASPEKT 4: ACHTUNG VON MENSCHENRECHTENDie Achtung der Menschenrechte hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Dies gilt nicht nur unternehmensintern, sondern gleichermaßen für unsere Geschäftspartner und unsere ca. 20.000 Lieferanten in über 80 Ländern. Sie nehmen wir ausdrücklich mit in die Verantwortung. ARBEITSSTANDARDS IN DER LIEFERKETTE UND IM KONZERNDie Einhaltung von Menschenrechten ist weltweit immer noch keine Selbstverständlichkeit. Durch unsere globalen Beschaffungstätigkeiten können wir länder- und lieferantenspezifischen Risiken ausgesetzt sein. Dazu zählen z. B. mangelhafte Arbeits- und Sicherheitsbedingungen vor Ort. Verstöße fügen den Betroffenen großen Schaden zu und können für Unternehmen einen Reputationsverlust bedeuten und negative wirtschaftliche Folgen hervorrufen. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Risiko- und Chancen-Management". → 10 WENIGER UNGLEICHHEITEN MITARBEITER Als verantwortungsbewusstes Unternehmen bekennen wir uns ausdrücklich zu den vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Ruggie-Principles). Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte ist in unseren grundlegenden Regelwerken verankert - in unseren Unternehmensleitlinien sowie in unserer Grundsatzerklärung "Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze". Dieser unterstreicht unser Bekenntnis zum Schutz der Menschenrechte und zu den Zielen des "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" der Bundesregierung aus dem Jahr 2016. Zugleich bekennen wir uns darin zu den Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und zum Global Compact der Vereinten Nationen. Auch von unseren Lieferanten fordern wir die Einhaltung aller menschenrechtsbezogenen Leitlinien. Innerhalb unseres Konzerns liegt unser Augenmerk in erster Linie auf der Wahrung des Rechts auf Kollektivvereinbarungen sowie auf der Gewährleistung von Vielfalt und Chancengleichheit. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Kapitel bei Aspekt 2 "Arbeitnehmerbelange" unter "Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretung/ Gewerkschaften" und "Diversity und Chancengleichheit". Um die Anforderungen der UN-Leitprinzipien zu erfüllen, haben wir für unseren gesamten Konzern ein umfassendes Programm zur Implementierung der Leitprinzipien entwickelt und einen fortlaufenden Prozess aus mehreren ineinandergreifenden Maßnahmen und Instrumenten eingeführt. Das Programm umfasst u. a. eine Bewusstseinsförderung, einen Beschwerdemechanismus, eine Risiko- und Auswirkungsanalyse sowie die Berichterstattung. Zur Überprüfung unseres "Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze" nutzen wir v. a. zwei Instrumente: Zum einen erstellen wir jedes Jahr einen zentralen Menschenrechts- und Sozialbericht (Human Rights & Social Performance Report). 2019 erklärten darin alle befragten 117 Gesellschaften, dass sie die Grundsätze und Prinzipien des "Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze" einhalten. Für 2019 verzeichnet der Bericht keinerlei Verstöße. Zum anderen haben wir eine zentrale Kontaktstelle für Menschenrechte - erreichbar unter der E-Mail-Adresse humanrights@telekom.de sowie über ein anonymes Hinweisgebersystem. Alle Kontaktmöglichkeiten haben wir auf unserem Hinweisgeberportal "Tell me!" zusammengefasst. Wir untersuchen jeden Hinweis und leiten Gegenmaßnahmen ein, sofern sich die Hinweise als plausibel herausstellen. 2019 erhielt die Kontaktstelle 8 Hinweise mit Menschenrechtsbezug. Nicht alle Hinweise wurden als plausibel bewertet. In unseren Landesgesellschaften führen wir bei Bedarf Begutachtungsprozesse zur Einschätzung der Arbeitgeber-Mitarbeiter-Beziehungen durch. Dafür erheben wir fünf menschenrechtsbezogene Kennzahlen wie z. B. die Mitarbeiterzufriedenheit und werten diese mit einem Ampelsystem aus. → Weitere Informationen zur Mitarbeiterzufriedenheit finden Sie im Kapitel "Mitarbeiter". Zusätzlich überprüfen wir jährlich formal die Einhaltung der "Employee Relations Policy". Diskutiert werden die Ergebnisse mit den jeweiligen Regional-Managern der Landesgesellschaften; bei Bedarf vereinbaren wir Maßnahmen wie ein "Human Rights Impact Assessment and Engagement". Das ist ein Verfahren zur Abschätzung von tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte. Zudem wird die Fähigkeit der Organisation bewertet, diese Auswirkungen zu verhindern, zu mildern oder zu beheben. Seit 2019 führen wir vor Ort auch Workshops durch, die zu Menschenrechtsthemen schulen und sensibilisieren. 2019 haben wir ein solches Assessment bei T-Systems Indien sowie "Employee Relations Policy"-Reviews bei T-Mobile Polska und bei der Deutsche Telekom Außendienst durchgeführt. Zu unserem Selbstverständnis als gesellschaftlich und ökologisch nachhaltig handelndes Unternehmen gehört es, Verantwortung entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu übernehmen. Wir arbeiten seit vielen Jahren daran, die Nachhaltigkeitsleistung in unserer Lieferkette zu verbessern. Unsere Strategie zur Nachhaltigkeit im Einkauf ist konzernweit in den Einkaufsprozessen verankert. Die Verantwortung für deren Umsetzung tragen die Leiter des CR- und des Einkaufsbereichs gemeinsam. Sie berichten an den Vorstand Personal bzw. Finanzen. Ein Eskalationsprozess sieht in gravierenden Fällen Entscheidungen auf Vorstandsebene vor. Die Arbeitsgruppe "Nachhaltiger Einkauf" unterstützt unsere internationalen Einkaufsbereiche dabei, die Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen. Fixiert sind unsere Nachhaltigkeitsprinzipien für den Einkauf in der Konzernrichtlinie "Global Procurement Policy". Die ergänzenden "Procurement Practices" liefern konkrete Handlungsanweisungen für den Einkauf in Deutschland und gelten als Empfehlung für unsere Landesgesellschaften. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schulen wir konzernweit über ein E-Learning Tool; zusätzlich gibt ein Einkäuferhandbuch Überblick darüber, welche CR-Kriterien an welcher Stelle des Beschaffungsprozesses zu berücksichtigen sind. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM BEZIEHUNGEN Wir können nicht garantieren, dass alle unsere Lieferanten die Grundsätze unseres Supplier Code of Conducts einhalten. Um Risiken zu minimieren und die Lieferanten bei der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsleistung zu unterstützen, überprüfen wir diese aber regelmäßig und arbeiten eng mit ihnen zusammen. Im Vorfeld der Lieferantenbewertung klassifizieren wir unsere Warengruppen risiko- und chancenbasiert in kritische und unkritische Warengruppen. Auf Basis von Experteninterviews haben wir dafür 14 "Corporate Social Responsibility (CSR)"-Risiko-Kriterien und vier CSR-Chancen-Kriterien festgelegt. Diese haben wir zuletzt im Jahr 2018 aktualisiert. Für die Lieferantenbewertung selbst verwenden wir einen dreistufigen Ansatz: Stufe 1: Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist integraler Bestandteil aller Lieferantenverträge und bindend für alle unsere Zulieferer. In ihm sind ethische, soziale und ökologische Grundsätze sowie grundsätzliche Menschenrechte festgeschrieben. Nachhaltigkeitsbelange werden im Rahmen der Lieferantenauswahl bei Ausschreibungen mit 10 % gewichtet. Außerdem lassen wir eine Nachhaltigkeitsrisikobewertung neuer Lieferanten durch eine externe Prüfgesellschaft durchführen. So stellen wir fest, ob bei einem unserer Zulieferbetriebe erhöhte Risiken hinsichtlich bestimmter Nachhaltigkeitskriterien bestehen. Stufe 2: Bei ausgewählten Lieferanten, die in kritischen Warengruppen aktiv sind, werden Nachhaltigkeitsbewertungen und Überprüfungen durchgeführt. Abhängig von deren individuellen Nachhaltigkeitsleistungen und Risikoklassifizierungen nutzen wir dabei verschiedene Instrumente, beispielsweise das Informationssystem EcoVadis, mobile Umfragen oder Lieferantenprüfungen vor Ort (Social Audits). Wir konzentrieren uns dabei nicht nur auf unsere direkten Lieferanten, sondern - soweit möglich - auch auf Zulieferer in der nachgelagerten Lieferkette. Die Effektivität unserer Audits steigern wir, indem wir mit 17 anderen Unternehmen in der Joint Audit Cooperation (JAC) zusammenarbeiten. 2019 haben wir insgesamt 84 Social Audits durchgeführt - 26 davon bei unseren direkten und 58 bei unseren indirekten Zulieferern. Seit 2010 haben wir im Rahmen von JAC 550 Audits durchgeführt. → 10 WENIGER UNGLEICHHEITEN BZIEHUNGEN Stufe 3: In enger Kooperation mit unseren strategisch wichtigen Lieferanten arbeiten wir an der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsleistung, etwa beim Umweltschutz, Arbeitszeitregelungen oder Gesundheitsschutz. Dies geschieht in erster Linie im Rahmen des von uns initiierten Entwicklungsprogramms für Lieferanten. Seit 2018 ist es als branchenweites "Sustainable Development Program" (SDP) beim ICT-Verband Global e-Sustainability Initiative (GeSI) angesiedelt. 2019 hat sich auch das Telekommunikationsunternehmen Swisscom dem Branchenprogramm angeschlossen. Dadurch konnten im Laufe des Jahres fünf weitere Lieferanten (drei der Deutschen Telekom und zwei von Swisscom) ins SDP aufgenommen werden. Seit dem Start des Programms 2014 haben sich insgesamt 23 Lieferanten dem SDP angeschlossen. Auch 2019 konnten wir nicht nur soziale und ökologische Verbesserungen erzielen, sondern auch ökonomische: So ging ein Anstieg der Arbeitszufriedenheit um 18 % bei einem unserer Lieferanten dort mit einer um 8 % reduzierten Fluktuation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einher. Zu den ökologischen Verbesserungen bei einem unserer anderen Lieferanten, der am SDP teilnimmt, zählen eine Reduktion von durch Logistik versursachten CO 2-Emissionen um 88 % und Einsparungen von CO 2-Emissionen pro Produkteinheit um 14 %. → 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE UMWELT Unsere Nachhaltigkeitsleistung im Einkauf messen und steuern wir mit dem ESG KPI "Nachhaltiger Einkauf". Er stellt das Einkaufsvolumen bei Lieferanten dar, die unseren Verhaltenskodex für Lieferanten akzeptiert haben und im Rahmen von dezidierten Selbstauskünften, wie EcoVadis oder Social Audits, auf soziale und ökologische Kriterien geprüft wurden. Die Berechnung erfolgt in Bezug zu unserem konzernweiten Einkaufsvolumen (ohne T-Mobile US). Der Anteil des risikogeprüften Einkaufsvolumens lag 2019 mit rund 81 % unverändert auf dem von uns bis 2020 angestrebten Niveau. Die Kennzahl ESG KPI "CR-qualifizierte Top-200-Lieferanten" ist eine Ergänzung der Kennzahl "Nachhaltiger Einkauf". Sie reflektiert den Anteil an Lieferanten aus unseren Top-200-Zuliefereren, die gemäß Nachhaltigkeitskriterien geprüft wurden. Der Anteil der CR-qualifizierten Top-200-Lieferanten lag 2019 bei 87%. Unser Anspruch, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit in der Wertschöpfungskette zu erhöhen, spiegelt sich zunehmend auch in unserem Produktangebot wider. 2019 haben wir das Smartphone "Fairphone" in das Sortiment unseres OnlineShops in Deutschland aufgenommen. Unsere österreichische Landesgesellschaft bietet ihren Kunden das Fairphone bereits seit April 2016 an. Das Fairphone legt alle Herstellungsprozesse offen, von einer verantwortungsbewussten Materialbeschaffung bis zum Engagement für das Wohlergehen der Arbeiter. ASPEKT 5: BEKÄMPFUNG VON KORRUPTIONKorruption und unlauteres Geschäftsgebaren verstoßen gegen nationales und internationales Recht. Wir lehnen jede Form von Korruption ab - daher liegt unser Schwerpunkt auf Maßnahmen zu Korruptionsvermeidung. ETHISCHE GESCHÄFTSPRAKTIKEN UND COMPLIANCEBesonderen Wert legen wir darauf, dass sich alle Beschäftigten und Organe unseres Konzerns zu jeder Zeit integer wie auch wertekonform verhalten und sich an die Verhaltensgrundsätze sowie geltendes Recht halten. Ziel unserer Compliance-Arbeit ist es, Verstöße sowie nicht-integres Geschäftsverhalten zu verhindern und Compliance frühzeitig und dauerhaft in unsere Geschäftsprozesse zu integrieren. Unsere Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass unser Handeln weltweit höchsten Compliance- und Integritätsstandards gerecht wird. Nur dann werden sie in uns einen zuverlässigen Partner sehen. → 16 FRIEDEN GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTION MITARBEITER Wir bekennen uns zu ethischen Grundsätzen und geltenden Rechtsnormen. Verankert haben wir dies in unseren Leitlinien und unserem Verhaltenskodex Code of Conduct. Der Verhaltenskodex ist konzernweit gültig und wurde in allen Landesgesellschaften eingeführt. Unsere zentrale Compliance-Organisation (Group Compliance Management) versteht sich auch als wesentlicher Mitgestalter einer auf Integrität ausgerichteten Unternehmensführung und Unternehmenskultur. Sie fördert eine Compliance-Kultur in unserem Konzern, einen durch Compliance geprägten Wertekanon und sorgt dafür, dass dieser bei Führungskräften und Beschäftigten verinnerlicht wird. Damit geht unser Compliance-Verständnis weit über die reine Rechtmäßigkeit des Unternehmenshandelns - also die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen - hinaus und zielt auf ein integres Verhalten aller ab. Um konzernweit integres und rechtskonformes Verhalten sicherzustellen, haben wir ein Compliance Management-System implementiert: ein ganzheitlicher Ansatz, um Risiken zu reduzieren und Regeltreue im Unternehmen sicherzustellen. Dabei stehen alle Aktivitäten im Einklang mit den gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften sowie mit unseren Richtlinien und internen Regelungen zum Datenschutz. Die Verantwortung für das Compliance Management-System ist im Vorstandsressort "Datenschutz, Recht und Compliance" angesiedelt, dessen Bereiche Datenschutz, Recht und Compliance zum 1. Januar 2020 dem erweiterten Ressort "Personal und Recht" zugeordnet wurden. Zudem gibt es in jedem unserer Konzernunternehmen auf Geschäftsführungs- bzw. Vorstandsebene ein Mitglied, das für Compliance verantwortlich ist. Unser Chief Compliance Officer ist zuständig für die konzernweite Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Compliance Management-Systems. Auf der Ebene unserer operativen Segmente und Landesgesellschaften setzen Compliance Officer das Compliance Management-System und unsere Compliance-Ziele vor Ort um. Um Korruption vorzubeugen und zu bekämpfen führen wir zahlreiche Maßnahmen durch. Grundlage unseres Compliance Management-Systems sind die Compliance Risk Assessments (CRA), mit denen wir Compliance-Risiken identifizieren und bewerten sowie geeignete Präventionsmaßnahmen einleiten können. Dazu haben wir konzernweit einen jährlich zu durchlaufenden Prozess aufgesetzt. Die Auswahl der Gesellschaften, die am CRA teilnehmen, erfolgt nach einem reifegradorientierten Modell. Das CRA im Berichtsjahr umfasste 80 Gesellschaften - eine Abdeckungsquote von knapp 97 % (nach Mitarbeiterzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften mit Stand September 2019). Die jeweiligen Konzerngesellschaften zeichnen verantwortlich für die Durchführung des CRA, dabei unterstützt und berät sie die zentrale Compliance-Organisation. Wir lassen unser Compliance Management regelmäßig mit dem Schwerpunkt "Antikorruption" zertifizieren. Seit 2016 standen insgesamt 25 deutsche und internationale Gesellschaften auf dem Prüfstand. Wir führen regelmäßig risikoorientierte und adressatengerechte Compliance- und Anti-Korruptionsschulungen durch. Rund um das Thema Compliance haben wir das Beratungsportal "Ask me!" eingerichtet. Dort erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuverlässige Informationen über Gesetze, interne Richtlinien und Verhaltensgrundsätze, die für ihre tägliche Arbeit relevant sind. Trotz bester Präventionsmaßnahmen können in Unternehmen immer wieder Gesetzesverstöße und Pflichtverletzungen vorkommen. Um Verstöße bzw. Verdacht auf Verstöße gegen Recht, Gesetz und interne Richtlinien und Regelungen zu melden, steht unseren Beschäftigten und Externen das konzernweite Hinweisgeberportal "Tell me!" zur Verfügung. 2019 sind über das "Tell me!"-Portal 122 Compliance-relevante Hinweise eingegangen (im Vorjahr 137 Hinweise). Von diesen haben sich im zurückliegenden Jahr 38 Fälle als Fehlverhalten bestätigt und wurden entsprechend geahndet. Wir gehen allen Hinweisen, auch denjenigen, die uns über andere Kanäle erreichen, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten konsequent nach und sanktionieren tat- und schuldangemessen. Als Steuerungs- und Überwachungsinstrument haben wir einen konzernweiten Reporting-Prozess implementiert. In unserem Supplier Code of Conduct verpflichten sich unsere Lieferanten, jede Art von Korruption sowie Handlungen, die als solche ausgelegt werden könnten, zu unterlassen. Wir erwarten und wirken auch darauf hin, dass unsere Lieferanten diese Verpflichtungen, Grundsätze und Werte beachten und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um aktive und passive Korruption zu verhindern und zu ahnden. Seit 2014 bieten wir regelmäßig E-Learning-Schulungen zum Thema Compliance für unsere Lieferanten an und stellen ihnen zudem einen Compliance-Leitfaden zur Verfügung. Geschäftspartner wählen wir Compliancekonform aus und führen risikoorientierte Geschäftspartnerprüfungen (Compliance Business Assessments) durch. → 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE BEZIEHUNGEN INNOVATION UND PRODUKTENTWICKLUNGVTI-STRATEGIE: WIR ERMÖGLICHEN DAS HEUTIGE GESCHÄFT UND GESTALTEN DIE ZUKUNFTDie Digitalisierung und ihr fortlaufender Veränderungsprozess sind unaufhaltbar. Die umfassende Vernetzung von Menschen und Dingen in Echtzeit wird weiter zunehmen. Der neue Mobilfunk-Standard 5G wird dafür sorgen, dass die virtuelle und die "echte" Welt immer mehr miteinander verschmelzen. Smarte Roboter und Fabriken, selbstfahrende Autos oder Künstliche Intelligenz halten vermehrt Einzug in unseren Alltag. Dieser Wandel stellt uns alle vor Herausforderungen: die Nutzer, die Kunden und die Anbieter. Und er bringt vielfältige Chancen mit sich. Der Vorstandsbereich "Technologie und Innovation" (VTI) trägt dazu bei, dass die Deutsche Telekom mit mehr Geschwindigkeit und Flexibilität an diesen Herausforderungen arbeiten kann. Hierzu bündelt und integriert VTI die Funktionen Technologie, Innovation und IT. Damit sind wir auf die kommende Generation der Netze und die damit verbundenen Anforderungen unserer Kunden ausgerichtet. Wir wollen den intensiven Veränderungen unserer Industrie immer einen Schritt voraus sein. Dazu gehören Digitalisierung, Big Data, Software Defined Networks, Virtualisierung und Cloud-Services. Die klassische Netzwerk-Technik rückt immer stärker an die IT heran. Es entstehen wichtige Innovationen genau an dieser Schnittstelle, die wir schnell entwickeln und zur Marktreife bringen müssen. Mit unserer VTI-Strategie verfolgen wir das Ziel, das heutige Geschäft zu ermöglichen und die Zukunft zu gestalten. Wir sind überzeugt, dass wir dazu entsprechend der Prioritäten unserer operativen Segmente zuverlässig Ergebnisse liefern, kontinuierlich Innovationen mit Bezug auf Produkte, Branchenlösungen und Technologien entwickeln, während wir gleichzeitig uns und unsere Arbeitsweise weiterentwickeln - zum Besten der Telekom.
INNOVATIONSPRIORITÄTENWo können Innovationen entstehen? Überall. Daher ist es wichtig, dass unsere Innovationsaktivitäten unternehmensübergreifend und strategisch ausgerichtet sind. Einen ganzheitlichen, konzernweit gültigen Rahmen dafür bilden unsere neun miteinander verbundenen Innovationsfelder, die anhand der Konzern-Strategiefelder gruppiert sind. Daneben ist für den Erfolg unserer Innovationsarbeit entscheidend, uns auf wenige, aber richtige Themen zu konzentrieren. Im Berichtsjahr haben wir unsere Innovationsprioritäten in enger Abstimmung mit den operativen Segmenten weiterentwickelt:
→ 9 INDUSTRIE INNOVATION UND INFRASTRUKTUR STRUKTUR
→ Weitere Informationen zum "CityTree" finden Sie im Abschnitt "2. Partnerschaften". → 11 NACHHALTIGE STÄDTE UND GEMEINDEN FINANZEN
→ 16 FRIEDEN GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTION STRUKTUR INNOVATION ALS DREIKLANGDifferenzierung durch und Wachstum aus Innovationen generieren wir auf drei Arten: 1. Eigenentwicklungen 2. Partnerschaften 3. Start-up-Förderung 1. EIGENENTWICKLUNGENDie Gründung der Bereiche Strategy & Technology Innovation (S&TI) und Product Innovation & Customer Experience (PIC), die Einrichtung des Innovation Hub (IHUB), die Optimierung von Strukturen und unsere kulturelle Transformation haben 2019 zu wesentlichen positiven Entwicklungen bei unseren Prioritäten beigetragen, z. B.:
Mit unserem zentralen Forschungsbereich, den Telekom Innovation Laboratories (T-Labs), verfügen wir über eigene Forschungs- und Entwicklungsstätten. An den Standorten Berlin, Darmstadt, Beer Sheva, Budapest und Wien sitzen wir inmitten weltweit führender Universitäten, Start-ups, Investoren, Forschungseinrichtungen und Innovationszentren anderer Unternehmen. Gemeinsam mit diesen forschen und entwickeln die T-Labs an den Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Entrepreneurship, um die Zukunft in den Kernbereichen Blockchain, Intelligence, Experience und Academia as a Service zu gestalten. Sie lösen konkrete Kundenprobleme, stärken die Innovationskraft der Telekom und erschließen zukünftige Themen. Die T-Labs arbeiten dabei nach dem Motto: Disrupt. Make. Connect. → 16 FRIEDEN GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTION BEZIEHUNGEN
2. PARTNERSCHAFTENUm die digitale Transformation erfolgreich umsetzen zu können, greifen wir auch auf die Kompetenzen und Fähigkeiten unserer Partner zurück. Dabei setzen wir u. a. auf die große Innovationskraft aus dem Silicon Valley, aus Israel, Deutschland und anderen Innovations-Hotspots weltweit. Einige Beispiele für erfolgreiche Partnerschaften stellen wir im Folgenden vor:
→ 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ BEZIEHUNGEN
3. START-UP-FÖRDERUNGAls das führende Start-up-Programm der Telekom verbindet der Tech-Inkubator hubraum externe Start-ups mit relevanten Geschäftseinheiten in unserem Konzern, um gemeinsam innovative Produkte für unsere Privat- und Geschäftskunden anzubieten. Dazu ermöglicht hubraum den Start-ups Frühphasenfinanzierung aus einem eigenen Investment Fund und gezielte Innovationsprogramme mit Blick auf unsere strategischen Wachstumsfelder und Technologien. → 9 INDUSTRIE INNOVATION UND INFRASTRUKTUR BEZIEHUNGEN Seit der Gründung im Jahr 2012 haben wir ein strategisches Investment-Portfolio von über 25 Unternehmen aufgebaut und mit weiteren ca. 300 Start-ups aus Europa und Israel in Bereichen wie Realtime Gigabit Society (z. B. 5G und Edge Cloud), Smart Data Economy (z. B. AI und Process Automation) und dem Internet der Dinge (z. B. NB-IoT und Industrie 4.0) intensiv zusammengearbeitet. Der hubraum Campus am Standort Berlin wurde u. a. mit einem der ersten 5G-Netze in Europa und Edge Cloud-Infrastruktur ausgebaut. Neben Co-Working Büroflächen und Mentoring können Start-ups nun auch exklusiven Zugang zu Netzen, Produktplattformen und Testdaten unseres Konzerns zur Beschleunigung ihres Geschäftsaufbaus erhalten. Als erstes Ergebnis wurden 2019 auf der neuen Infrastruktur bereits 16 Projekte in den hubraum Edge- und 5G-Prototyping-Programmen umgesetzt, die auch 2020 fortgeführt werden. Zudem entstanden im Consumer IoT-Programm fünf Umsetzungsprojekte mit Lösungen für eSIM, die im Jahr 2020 als Produkte in unseren Landesgesellschaften vermarktet werden sollen. Im Folgenden stellen wir jeweils zwei Beispiele aus dem 5G- sowie dem IoT-eSIM-Innovationsprogramm vor:
→ 3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN FINANZEN INNOVATIONSGOVERNANCEDie Innovationszyklen werden immer kürzer. Darum müssen wir unsere Innovationsprojekte agil und flexibel steuern, was Management und Budget-Bereitstellung betrifft. Wir orientieren uns dabei sowohl an Best Practice-Ansätzen innovativer Start-ups und erfolgreicher Unternehmen als auch an neuesten Erkenntnissen aus Forschung und Lehre. PORTFOLIO UND INNOVATION BOARDUnser "Portfolio & Innovation Board" (PIB) ist zentraler Bestandteil unserer Innovationssteuerung. Mit diesem Gremium stellen wir sicher, dass wir die richtigen Prioritäten setzen. Hier identifizieren und selektieren wir die Innovationsschwerpunkte für unseren Konzern und entscheiden über die Art der Umsetzung. Dabei orientieren wir uns grundsätzlich an unseren Innovationsprioritäten und schaffen konzernweit Transparenz über unsere Innovationsinvestitionen. CORPORATE INNOVATION FUNDUnser Corporate Innovation Fund (CIF) wird zentral von unserem PIB gesteuert: Mit dem CIF bieten wir - ähnlich einem Venture-Capital-Ansatz - für alle konzerninternen Geschäfts- und Produktideen eine flexible und ergebnisorientierte Form der Budget Bereitstellung für jeweils eine fest definierte Projektphase. Mit dem zusätzlich bereitgestellten Innovationsbudget können wir z. B. neue Innovationsprojekte kurzfristig und unkompliziert mit Mitteln ausstatten. Dabei erfolgt diese Finanzierung unabhängig vom jährlichen Planungszeitraum, was eine bessere Ausrichtung an den Markt- und Kundenanforderungen ermöglicht. Einzige Vorgabe ist, dass die neuen Geschäfts- und Produktideen in Bezug zu den zentralen Innovationsschwerpunkten stehen. INVESTMENT COMMITTEEDamit Investitionsentscheidungen über unsere Innovationsprioritäten schneller getroffen werden können, haben wir das Investment Committee eingerichtet. Der Anspruch dieses Komitees ist, wie ein (interner) Risikokapitalgeber zu agieren. Unser Investment Committee allokiert die finanziellen Mittel erfolgsabhängig - analog zu dem in der Start-up-Welt und bei Venture Capital-Investoren verbreiteten Ansatz, dass neue Finanzmittel nur bei überzeugender Performance von Kapitalgebern eingeworben werden können. Dies verschafft uns die notwendige Flexibilität bei der Entwicklung unserer Innovationsthemen und rückt die Erfolgsorientierung in den Mittelpunkt. So stellen wir finanzielle Mittel für die nächste Projektphase nur dann bereit, wenn konkrete und für unsere Kunden relevante Ergebnisse erreicht werden. DEUTSCHE TELEKOM CAPITAL PARTNERSUnsere Anfang 2015 gegründete Investment Management Gruppe Deutsche Telekom Capital Partners (DTCP) verwaltet ca. 1,7 Mrd. US-Dollar und berät über 60 Portfolio-Unternehmen im Auftrag der Deutschen Telekom und anderer institutioneller Investoren. DTCP investiert in Venture-, Growth und Private Equity in den USA, Europa und Asien in der Technologie-, Medien- und Telekommunikationsbranche. Die Investitionen der DTCP sind primär finanziell motiviert - DTCP erwirbt Anteile an Unternehmen in der Wachstumsphase, unterstützt diese dabei weiter zu wachsen und verfolgt das Ziel, die Anteile später gewinnbringend zu veräußern. Zudem unterstützt DTCP aktiv dabei Geschäftsbeziehungen zwischen den innovativen Portfolio-Unternehmen und der Deutschen Telekom zu etablieren, um damit Mehrwert für beide Seiten zu schaffen. Für den 2018 aufgelegten zweiten Venture und Growth Equity Fonds konnte DTCP neben der Deutschen Telekom und mehreren namhaften, internationalen Finanzinvestoren auch den größten koreanischen Mobilfunk-Konzern SK Telecom und das führende Optik- und Technologieunternehmen ZEISS als Geldgeber gewinnen. Seit Mitte 2018 hat DTCP aus diesem Fonds in acht wachstumsstarke Unternehmen investiert, von denen eines, Fastly, bereits im Mai 2019 einen erfolgreichen Börsengang in New York, USA, vollzogen hat. Auch der erste Venture und Growth Fonds der DTCP entwickelt sich weiterhin positiv. So hat DTCP z. B. seine Anteile am Unternehmen Dynamic Yield im März 2019 gewinnbringend an McDonald's veräußert. Ende 2019 eröffnete DTCP ein zusätzliches Büro in Seoul, Südkorea, um seine Investitionsstrategie auch auf den asiatischen Markt zu erweitern. Für Investments mit einer vornehmlich strategischen Motivation steht das strategische Beteiligungsvehikel Telekom Innovation Pool (TIP) zur Verfügung. Durch DTCP beraten, realisiert die Deutsche Telekom hier Investitionen und Unternehmensgründungen, welche einen strategischen Fokus haben und eine klare Zusammenarbeit mit den Geschäftsverantwortlichen des Konzerns aufweisen. Insbesondere in den Feldern Blockchain und Künstliche Intelligenz werden hier aktiv langfristige Innovationen für den Konzern verfolgt. PATENT-PORTFOLIODie Bedeutung von Patenten in der Telekommunikationsbranche wächst beständig. Akteure und Aktionsfelder ändern sich und beeinflussen unsere Patent-Strategie. Dabei gilt es einerseits, die Handlungsfreiheit unseres Konzerns zu erhalten. Andererseits wollen wir neben eigener Forschung und Entwicklung durch Kooperationen und Partnerschaften den Weg zu Open Innovation öffnen. Dafür sind Patentschutzrechte - national wie international - außerordentlich bedeutend. Wir widmen uns intensiv der Erzeugung und Aufrechterhaltung eigener Patente. Im Berichtsjahr verfügt die Deutsche Telekom über einen Gesamtbestand von rund 8.000 Patentschutzrechten. Unser Patent-Portfolio entwickeln wir intensiv weiter und bereinigen es auch. Dies sichert die Werthaltigkeit des Bestands sowie den strategischen Fit mit den Stoßrichtungen unseres Konzerns. Ergänzend dazu trägt die professionelle Handhabung von patentjuristischen Aufgaben zur Stabilität unserer Patente bei. AUFWAND UND INVESTITIONEN IN FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGZu unseren Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E) zählen produktvorbereitende Forschung und Entwicklung, wie z. B. die Suche nach alternativen Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen. Nicht als F&E-Aufwendungen erfassen wir im Gegensatz dazu die Aufwendungen zur Entwicklung von System- und Anwender-Software, die zum Ziel hat, die Produktivität zu steigern und unsere Geschäftsprozesse effektiver zu gestalten. 2019 lag der F&E-Aufwand für den Konzern bei 45,4 Mio. € (2018: 57,7 Mio. €). Die Investitionen unseres Konzerns in zu aktivierende selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte lagen 2019 bei 344,2 Mio. € und damit über dem Vorjahreswert von 284,2 Mio. €. Schwerpunktmäßig betreffen diese Investitionen selbst erstellte Software, wobei der überwiegende Anteil auf das Segment Group Headquarters & Group Services sowie auf unser operatives Segment Systemgeschäft entfällt. MITARBEITERMENSCHEN UNTERSTÜTZEN. LEISTUNG FÖRDERN.Wir als Deutsche Telekom gestalten die digitale Transformation der Gesellschaft mit und befinden uns gleichzeitig selbst als Unternehmen in der digitalen Transformation. Neue Technologien und Geschäftsmodelle verändern die Arbeit und die erforderlichen Kompetenzen in vielen Bereichen fundamental. Unser Bestreben ist, diesen Veränderungsprozess zu gestalten und dabei den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Schließlich machen unsere Mitarbeiter den Unterschied. Um unseren Kunden hervorragende Produkte und Leistungen sowie exzellenten Service anbieten zu können, benötigen wir die besten Mitarbeiter - heute und in Zukunft. Daher müssen wir auch weiterhin dafür sorgen, dass wir für Talente als Arbeitgeber attraktiv sind. Wir müssen ein Arbeitsumfeld schaffen, welches flexible, partizipative Arbeitsweisen fördert. Darüber hinaus arbeiten wir stetig daran, die bestehenden Qualifizierungsangebote auszubauen, um eine Lernkultur zu etablieren und neue Fähigkeiten aufzubauen, die uns helfen, aktuelle und künftige Herausforderungen zu meistern. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM MITARBEITER Unsere strategischen Prioritäten wurden aus den Anforderungen der Mitarbeiter und des Geschäfts abgeleitet. Die Prioritäten werden in einem agilen Ansatz mit Priorisierung auf relevante Geschäftsthemen umgesetzt. Unsere Prioritäten 20191. Menschen rekrutieren, platzieren und entwickeln 2. Unsere Kultur weiterentwickeln 3. Kundenorientierte und agile Arbeitsweisen fördern Im Folgenden erläutern wir beispielhaft Projekte und Maßnahmen zu diesen Prioritäten. UNSERE PERSONALARBEIT ENTLANG DER PRIORITÄTEN1. MENSCHEN REKRUTIEREN, PLATZIEREN UND ENTWICKELNUnsere Belegschaft spielt bei der Transformation unseres Konzerns eine entscheidende Rolle. Daher ist es für uns wichtig, die richtigen Mitarbeiter an den richtigen Stellen zu haben und diese gezielt weiterzuentwickeln. Recruiting. Wir wollen der Magnet für digitale Talente weltweit sein. 2019 konnten wir alleine in Deutschland über 2.000 neue Mitarbeiter, u. a. im ICT-Umfeld, gewinnen. Hierfür sind ein schneller, digitaler Recruiting-Prozess mit einer positiven "Candidate Journey" der Schlüssel zum Erfolg. Wir bieten eine weltweite Karriere-Website als Plattform zur Jobsuche. Auch nutzen wir Game-Based-Assessments im Recruiting-Prozess - eine neue Generation von psychometrischen Tests im Rahmen von Online-Spielen, die in unserem Einstellungsprozess für das Trainee-Programm Start up! eingesetzt werden. Darüber hinaus nutzen wir digitale Tools, die algorithmenbasiert universitäre Abschlussnoten einordnen und somit fair vergleichen. Ein weiterer Bestandteil unserer Recruiting-Strategie ist es, mit zielgruppenspezifischen Ansprachen verstärkt weibliche Talente für unser Unternehmen zu gewinnen. Für unseren Frauen-MINT-Award können sich zum siebten Mal MINT-Studentinnen aus aller Welt bewerben. Darüber hinaus engagieren wir uns bei Femtec, einem Karriereprogramm für MINT-Studentinnen, sowie dem Frauen-Netzwerk Global Digital Women. → 5 GESCHLECHTER CHLEICHHEIT MITARBEITER Arbeitgebermarke. Eine starke Arbeitgebermarke ist essentiell für die Rekrutierung und Bindung von Talenten, besonders im immer stärkeren Wettbewerb um IT- und Tech-Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. 2019 haben wir daher eine neue Arbeitgeber Markenstrategie und die Arbeitgeber-Kampagne #IWILLNOTSTOP mit Fokus auf diese Zielgruppe international entwickelt und ausgerollt. Wir verfolgen eine digitale Kommunikationsstrategie, um die Zielgruppe individuell und personalisiert anzusprechen. Hier sind wir neben digitalen Imageanzeigen auch mit Mitarbeitergeschichten in Videos präsent, um zu zeigen, wie sie mit ihrem Job etwas bewegen, die Gesellschaft voranbringen und die Digitalisierung gestalten. Die Botschaft unserer Kampagne ist: Werde Teil von uns und erlebe selbst mit, was wir gemeinsam erreichen können. Nachfolgemanagement. Die wichtigste Quelle zur Besetzung von Führungspositionen sind unsere eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um strukturiert vorgehen zu können, wird das Thema Nachfolgeplanung global angegangen. Mit einem digitalen Prozess sind wir in der Lage, kontinuierlich zu planen und haben eine Übersicht über die möglichen Nachfolger für leitende Positionen. 80/20-Modell. Das 80/20-Modell ist eine innovative Maßnahme, um die Mitarbeitermotivation zu steigern und gleichermaßen die abteilungsübergreifende Zusammenarbeit zu verbessern. Dadurch erhalten Mitarbeiter den Freiraum, freiwillig und in Absprache mit der disziplinarischen Führungskraft, bis zu 20 % ihrer Arbeitszeit für konzernweite Projekte zu verwenden. Einerseits können so Kompetenzlücken geschlossen werden, andererseits haben Mitarbeiter die Chance, ihre Skills unabhängig von ihrer Abteilungszugehörigkeit einzusetzen. Diese Flexibilisierung dient nicht nur dem gesamten Unternehmenserfolg, sondern schafft auch eine neue, zukunftsweisende Arbeitsform, in der die Kompetenzen der Mitarbeiter wertgeschätzt und die Führungskräfte thematisch unterstützt werden. → 5 GESCHLECHTER CHLEICHHEIT MITARBEITER levelUP! Führungskräfte benötigen im Zeitalter der Digitalisierung andere Kompetenzen und Methoden als in der analogen Welt. Darum unterstützen wir unsere leitenden Angestellten mit levelUP!, einem innovativen, digitalen Fortbildungsangebot, für das erfolgreiche Führen in der digitalen Ära. levelUP! besteht aus Bausteinen, die flexibel kombiniert werden können. Wissen wird primär über interaktive, digitale Lernformate vermittelt, kombiniert mit Präsenzveranstaltungen. In den vergangenen Jahren haben insgesamt mehr als 1.400 Executives der Deutschen Telekom an der Durchführung des ersten erfolgreichen Programms levelUP! mit dem Thema "Ambidextrous Leadership" teilgenommen. 2019 wurde levelUP! mit dem Schwerpunktthema "Leading Agile" und neuen Inhalten angeboten. An der ersten Durchführung von levelUP! Leading Agile haben 700 Executives teilgenommen. → 5 GESCHLECHTER CHLEICHHEIT MITARBEITER levelUP!NextGeneration. Durch den großen Erfolg von levelUP! haben wir uns entschlossen, 2019 erstmalig ein ähnliches Programm für motivierte Mitarbeiter mit Potenzial aufzusetzen: levelUP!NextGeneration. Weltweit durchliefen 600 Mitarbeiter dieses 4-monatige Entwicklungsprogramm, welches sich durch digitales Lernen und die Vermittlung von innovativen Führungsthemen und Fähigkeiten auszeichnet. → 5 GESCHLECHTER CHLEICHHEIT MITARBEITER SkillsUP! Um Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu sichern, erfolgte 2019 eine Weiterentwicklung des bereits erfolgreich pilotierten strategischen Kompetenz-Management-Ansatzes SkillsUP! Neben einer qualitativen Personalplanung auf Basis überarbeiteter Aufgabenbeschreibungen und Kompetenzprofile sowie der Identifikation von Umqualifizierungsmöglichkeiten geht es darum, Kompetenzlücken der Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen und individuell passende Qualifizierungsmaßnahmen abzuleiten. Der Rollout ist ab 2020 vorgesehen. → 5 GESCHLECHTER CHLEICHHEIT MITARBEITER Youlearn. Mit unserer neuen Initiative Youlearn verfolgen wir das Ziel, selbstgesteuertes Lernen im beruflichen Alltag zu verankern. Wir sind davon überzeugt, dass Unternehmen mit einer ausgeprägten Lernkultur auch am Markt erfolgreich sind. 2019 sind wir mit einer konzernweiten Kampagne zu einer neuen Art des Lernens aufgebrochen und haben neue Portale, Tools und Angebote für unsere Beschäftigten geschaffen. Diese lassen sich nicht nur einfacher finden, sie erzeugen zudem mehr Spaß am eigenen Lernprozess. Weiter werden wir unseren Beschäftigten den mobilen Zugang zu Lerninhalten sowie neue videobasierte Anwendungen anbieten, die das Lernen zunehmend zeit- und ortsunabhängig werden lassen. → 5 GESCHLECHTER CHLEICHHEIT MITARBEITER 2. UNSERE KULTUR WEITERENTWICKELNWir sind davon überzeugt, dass neben rein wirtschaftlichen Faktoren die Kultur eines Unternehmens über den langfristigen Erfolg entscheidet. Wir haben eine starke Kultur und unsere regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen zeigen, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen mit unserem Unternehmen und unserer Marke identifizieren. Das möchten wir weiter stärken. Gleichzeitig verändern sich Kunden- und Mitarbeiterbedürfnisse sowie Technologien und unser gesamtes Markt- und Geschäftsumfeld so schnell, dass wir auch unsere Unternehmenskultur weiter entwickeln müssen. Living Culture. Welche Kultur passt zu den künftigen Geschäfts- und Marktentwicklungen? Was motiviert die Menschen? Gehen sie gerne zur Arbeit, fühlen sie sich wertgeschätzt, werden Leistungen anerkannt? Diese und weitere Fragen haben wir uns in dem 2019 ins Leben gerufenen Projekt "Living Culture" gestellt. Ziel ist es, zusammen mit unseren Mitarbeitern an der zukünftigen Unternehmenskultur zu arbeiten, diese zu entwickeln und durch konkrete Maßnahmen erlebbar zu machen. Im Berichtsjahr haben wir in 11 Ländern über 3.200 Mitarbeiter vom Techniker bis zum CEO aktiv zur Kultur befragt und über 40 Workshops durchgeführt. 2020 werden wir die Ergebnisse kommunizieren und beginnen, die geplanten Maßnahmen umzusetzen. Vielfalt leben. Seit über einem Jahrzehnt leben und fördern wir Vielfalt in unserem Konzern - nachhaltig und ganzheitlich. 2015 starteten wir unsere Kampagne zu unbewussten Denkmustern; sie läuft international und über alle Hierarchie-Ebenen hinweg. Schließlich wollen wir unsere Mitarbeiter für dieses Thema sensibilisieren und neue Akzente für mehr Diversität im Unternehmen setzen. Am Deutschen Diversity-Tag haben wir im Berichtsjahr direkt mit mehreren Aktionen teilgenommen. Als Ausrichter einer DiverseCity, die wir gemeinsam mit den Postnachfolgeunternehmen und dem Völklinger Kreis in der Telekom Zentrale durchgeführt haben, haben wir Führungskräfte für die Themen Gleichstellung und sexuelle Orientierung sensibilisiert und beim Christopher Street Day in Köln gemeinsam mit fast 250 Kolleginnen und Kollegen für Wertschätzung und Respekt demonstriert. → 5 GESCHLECHTER CHLEICHHEIT MITARBEITER Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist nach wie vor ein besonderes Anliegen für uns: Bereits seit 2010 verfolgt die Deutsche Telekom das selbstgesetzte Ziel, konzernweit eine Frauenquote von 30% in Führungspositionen zu erreichen. Weltweit liegt der Frauenanteil im mittleren und oberen Management zum Jahresende 2019 bei 26 %. Mit dem "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" hat der Vorstand für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands einen Frauenanteil von jeweils 30 % festgelegt. Bis Ende 2020 wollen wir diese Ziele umgesetzt haben. Aktuell liegt der Frauenanteil im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG im Dezember 2019 bei 40%. Durch unser Engagement in der Initiative "Chefsache" und unsere Mitgliedschaften u. a. in der Charta der Vielfalt und dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V. arbeiten wir dauerhaft und stetig an dem Thema Gleichstellung und Diversity. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Neben den klassischen Unterstützungsangeboten zur Kinderbetreuung und Pflege richten wir unser Augenmerk auf eine lebensphasenorientierte Personalpolitik, die mit flexiblen Arbeitsbedingungen Gestaltungsspielräume eröffnet und dabei die Chancen der Digitalisierung nutzt. Nach dem Abschluss des Verbandstarifvertrags mit ver.di 2017 haben wir "Mobile Working" als neue Arbeitsform in unserem Konzern eingeführt, die es unseren Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeit von zuhause und unterwegs zu erledigen, sofern die Art der Tätigkeit dies grundsätzlich zulässt. Daneben ermöglichen die gleitende Arbeitszeit, Teilzeit mit Rückkehrgarantie und das Lebensarbeitszeitkonto, den Arbeitsalltag flexibel zu gestalten und sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM MITARBEITER Mitarbeiterzufriedenheit. Das Niveau des Engagement-Index - unserem Maß für die Mitarbeiterzufriedenheit, ermittelt aus der konzernweiten (ohne T-Mobile US) Mitarbeiterbefragung 2019 - lag bei hohen 4,0 (Skala: 1,0 bis 5,0). Zusätzlich holen wir regelmäßig mit Pulsbefragungen die Rückmeldungen unserer Beschäftigten ein. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Initiativen weiter daran, die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. In der nächsten Befragung erwarten wir weiterhin eine hohe Zufriedenheit unserer Mitarbeiter. Mitarbeiterzufriedenheit (Engagement-Index) a
a Engagement-Index per in den Jahren 2019 und
2017 durchgeführter Mitarbeiterbefragung.
Mitarbeitergesundheit. Ziel unseres Gesundheits-Managements ist es, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit unserer Beschäftigten zu erhalten. Gesetzliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz stellen für uns dabei nur Minimalanforderungen dar. Mit einer entsprechenden Unternehmenskultur fördern wir die Eigenverantwortung unserer Mitarbeiter im Umgang mit ihrer Gesundheit. Eine wichtige Rolle spielen dabei unsere Führungskräfte. → Weitere Informationen zum Thema Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit finden Sie im Kapitel "Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung". → 3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN MITARBEITER 3. KUNDENORIENTIERTE UND AGILE ARBEITSWEISEN FÖRDERNWir möchten unseren Kunden wertstiftende Produkte, eine hervorragende Leistung und einen exzellenten Service bieten. Dazu tragen kundenzentrierte und agile Arbeitsweisen bei und befähigen uns zudem, schnell auf Veränderungen reagieren zu können. In unserer Personalarbeit fokussieren wir uns daher darauf, die Rahmenbedingungen für die genannten Arbeitsweisen zu schaffen und unsere Mitarbeiter zu befähigen, diese anzuwenden. Rahmenbedingungen schaffen. Mit dem "Agilen Kompass" geben wir Orientierung für Mitarbeiter, Teams und Führungskräfte in der agilen Transformation. Entlang von sechs Dimensionen gibt er konkrete Handlungsempfehlungen, die auf bereits gewonnenen Erfahrungen interner wie auch externer Experten beruhen. Ergänzend dazu wurde gemeinsam mit dem Konzernbetriebsrat mit dem "Manifest zur agilen Arbeit" der Rahmen für agiles Arbeiten im Konzern geschaffen. Agile Methoden werden im Unternehmen fortan gleichberechtigt und gezielt dort eingesetzt, wo sie passen. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM BEZIEHUNGEN Mitarbeiter befähigen. Auch 2019 haben wir die interne Ausbildung von Design Thinking Facilitatoren und Practioner fortgeführt und konnten diese wichtige Community auf 425 Personen erweitern. Damit ermöglichen wir die Verbreitung und Anwendung kundenorientierter Methoden. Zusätzlich wurde ein breites "Agiles Enabling"-Programm aufgestellt, um unsere Mitarbeiter, Teams und Führungskräfte auf vielen Ebenen mit den agilen Arbeitsweisen vertraut zu machen. Angefangen mit Grundlagen in den Agilen Methoden und Tools, über Ausbildungen zum Agile Coach und konkreter Beratung in Transformationsprojekten unterstützen wir die agile und digitale Zusammenarbeit. So erleichtern wir z. B. mit dem "Digitalen Seepferdchen" den Einstieg in die Themen virtuelle Zusammenarbeit und agiles Arbeiten und bringen unseren Mitarbeitern die Welt der digitalen Trends und Technologien näher. Mit dem "Agility Check" helfen wir Führungskräften, den agilen Reifegrad ihres Verantwortungsbereichs einschätzen zu können und daraus konkrete Handlungsempfehlungen und Angebote abzuleiten. Wesentliche HR-Auszeichnungen 2019
→ Eine Übersicht zu dem Listung der T-Aktie in den Nachhaltigkeitsindizes finden Sie im Kapitel "Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung". ENTWICKLUNG DES PERSONALBESTANDSDer Personalbestand in unserem Konzern sank im Vergleich zum Vorjahresende um 2,4 %. Dabei war die Entwicklung innerhalb unserer Segmente unterschiedlich: So verringerte sich die Zahl der Mitarbeiter in unserem operativen Segment Deutschland um 3,4 %. Gründe dafür waren Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und die Inanspruchnahme sozialverträglicher Instrumente zum Personalumbau. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter in unserem operativen Segment USA stieg zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahr um 0,9%, v. a. aufgrund des anhaltenden Wachstums unseres Geschäfts. In unserem operativen Segment Europa sank die Mitarbeiterzahl verglichen zu dem Vorjahresende um 7,4 %. Ein Teil davon entfiel auf die Veräußerung der Telekom Albania. Daneben verringerte sich der Mitarbeiterbestand v. a. in Rumänien, Ungarn und Polen. Die Mitarbeiterzahl in unserem operativen Segment Systemgeschäft stieg gegenüber dem Jahresende 2018 um 1,7 %, im Wesentlichen bedingt durch die erstmalige Berücksichtigung und den Ausbau einer Service-Einheit in Indien. Der darüberhinausgehende Personalbestand ist aufgrund der Restrukturierungsmaßnahmen um 3,5 % gesunken. Im operativen Segment Group Development ist der Anstieg der Mitarbeiterzahl um 31,7 % auf die Einbeziehung der Tele2 Netherlands in den Niederlanden zurückzuführen. Der Personalbestand im Segment Group Headquarters & Group Services sank im Vergleich zum Jahresende 2018 um 6,3 %, im Wesentlichen bedingt durch den weiteren Personalumbau bei Vivento und die gesunkene Mitarbeiterzahl im Bereich "Technologie und Innovation". MITARBEITERSTATISTIKEntwicklung des Personalbestands
a Berechnung auf Basis der Mitarbeiter im
Durchschnitt.
Personalaufwandin Mrd. €
a Aufwendungen für Personalmaßnahmen.
PROGNOSE 1GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS ZUR VORAUSSICHTLICHEN ENTWICKLUNG DES KONZERNSAuch im Jahr 2019 setzten wir unseren Wachstumskurs auf beiden Seiten des Atlantiks erfolgreich fort. Schon heute differenzieren wir uns durch die besten und modernsten Netze. Diese Technologie-Führerschaft wollen wir weiter ausbauen. Zusätzlich werden wir uns auch in den kommenden Jahren - im Einklang mit den Erwartungen unserer Kunden - auf konvergente Angebote fokussieren. Dies geht Hand in Hand mit unserer Strategie "Leading European Telco" - mit dem Ziel, der führende Telekommunikationsanbieter in Europa zu sein. Damit verbunden sind unsere finanziellen Ziele bis 2021. So wollen wir, wie auf unserem Kapitalmarkttag 2018 kommuniziert, zwischen 2017 und 2021 pro Jahr die folgenden durchschnittlichen Wachstumsraten (CAGR) erreichen:
Für 2020 erwarten wir nachfolgende Zuwächse gegenüber dem Vorjahr - dabei gehen wir von einem vergleichbaren Konsolidierungskreis und konstanten Wechselkursen aus:
In seiner Konjunkturprognose von Januar 2020 geht der Internationale Währungsfonds (IWF) davon aus, dass die Weltwirtschaft 2020 um 3,3 % und 2021 um 3,4 % wachsen wird. Wir erwarten für unsere Kernmärkte eine Abschwächung des Wachstums, aber keine Rezession. Die Volkswirtschaften in Deutschland, den USA und den Ländern unseres operativen Segments Europa zeigen positive Wachstumsraten, begünstigt durch die robuste Binnennachfrage. Davon profitieren auch die Arbeitsmärkte. Prognose für die Entwicklung des BIP und der Arbeits- und Erwerbslosenquote in unseren Kernmärkten für 2020 und 2021in %
Quellen: Consensus Economics, Europäische Kommission; Stand Januar 2020. Für Deutschland wird die Arbeitslosenquote und für die übrigen Länder die Erwerbslosenquote nach ILO-Standard gezeigt.
1 Die Prognosen enthalten vorausschauende
Aussagen über künftige Entwicklungen, die auf
aktuellen Einschatzungen des Managements beruhen.
Wörter wie "antizipieren", "annehmen", "glauben",
"einschätzen", "erwarten", "beabsichtigen",
"können/könnten", "planen", "anstreben",
"sollten", "werden", "wollen" und ähnliche Begriffe
kennzeichnen vorausschauende Aussagen. Diese
vorausschauenden Aussagen enthalten Aussagen zur erwarteten
Entwicklung in Bezug auf Umsatzerlöse, EBIT, EBITDA
after leases, bereinigtes EBITDA after leases, ROCE, Cash
Capex und Free Cashflow after leases. Solche Aussagen sind
Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Beispiele
hierfür sind ein konjunktureller Abschwung in Europa
oder Nordamerika, Veränderungen der Wechselkurse und
Zinssätze, der Ausgang von Streitigkeiten, an denen
die Deutsche Telekom beteiligt ist, sowie wettbewerbs- und
ordnungspolitische Entwicklungen. Einige
Unsicherheitsfaktoren oder andere Unwägbarkeiten, die
die Fähigkeit, die Ziele zu erreichen, beeinflussen
können, werden im Kapitel "Risiko- und
Chancen-Management" im zusammengefassten Lagebericht und im
"Haftungsausschluss" am Ende des Geschäftsberichts
beschrieben. Sollten diese oder andere
Unsicherheitsfaktoren und Unwägbarkeiten eintreten
oder sich die den Aussagen zugrunde liegenden Annahmen als
unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen
Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen genannten
oder implizit zum Ausdruck gebrachten Ergebnissen
abweichen. Wir garantieren nicht, dass sich unsere
vorausschauenden Aussagen als richtig erweisen. Die hier
enthaltenen vorausschauenden Aussagen basieren auf der
zukünftigen Konzernstruktur, wobei unter
Umständen noch zu beschließende Akquisitionen,
Veräußerungen, Unternehmenszusammenschlüsse
oder Joint Ventures unberücksichtigt bleiben. Diese
Aussagen werden im Hinblick auf die Gegebenheiten am Tag
der Veröffentlichung dieses Dokuments getroffen. Wir
haben - unbeschadet bestehender kapitalmarktrechtlicher
Verpflichtungen - weder die Absicht noch übernehmen
wir eine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen laufend zu
aktualisieren.
ERWARTUNGEN DES KONZERNSErwartungen bis 2021. Für die nächsten beiden Jahre erwarten wir ein weiter anhaltendes, profitables Wachstum. Umsatz und bereinigtes EBITDA AL sollen 2020 auf Konzernebene ansteigen: eine gute Basis, um unsere finanziellen Ambitionen bis 2021 -kommuniziert auf unserem Kapitalmarkttag 2018 - zu erreichen. Für unsere finanziellen Leistungsindikatoren erwarten wir 2020 und 2021 folgende Entwicklungen:
Mit unserem Daueremissionsprogramm (Debt Issuance-Programm) sind wir in der Lage, Emissionen mit einer kurzen Vorlaufzeit an den internationalen Kapitalmärkten zu platzieren. Über unser Commercial Paper-Programm können wir darüber hinaus kurzfristige Papiere am Geldmarkt emittieren. In unserer Finanzstrategie ist weiterhin eine Liquiditätsreserve vorgesehen, die zu jeder Zeit mindestens die Fälligkeiten der kommenden 24 Monate deckt. In den Jahren 2020 und 2021 werden Rückzahlungen von Anleihen und Darlehen im Volumen von 4,5 Mrd. € bzw. 5,1 Mrd. € fällig. Um unsere Fälligkeiten zu refinanzieren und die Liquiditätsreserve aufrechtzuerhalten, planen wir die Neuemission von Anleihen in verschiedenen Währungen. So haben wir im Januar 2020 u. a. einen USD-Bond mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einem Volumen von 1,25 Mrd. US-$ emittiert. Der Zusammenschluss von T-Mobile US und Sprint würde dazu führen, dass konzerninterne Darlehen im Volumen von 8 Mrd. US-$ vorzeitig von T-Mobile US an die Deutsche Telekom AG zurückgezahlt werden und würde den Refinanzierungsbedarf signifikant beeinflussen. Weitere Finanzierungstransaktionen hängen somit einerseits von der Genehmigung des Zusammenschlusses von T-Mobile US und Sprint und andererseits von den Entwicklungen an den internationalen Finanzmärkten ab. Einen Teil unseres Liquiditätsbedarfs wollen wir außerdem durch die Emission von Commercial Paper abdecken. Auch in Zukunft wollen wir durch passende Kooperationen oder angemessene Akquisitionen in unseren Märkten Größenvorteile und Synergien nutzen. Nicht geplant ist hingegen die Expansion in Schwellenländer (Emerging Markets). Unsere bestehenden Kooperationen und Beteiligungen werden wir kontinuierlich unter strategischen Gesichtspunkten und mit Blick auf die Unternehmenswertmaximierung prüfen. Die Erwartungen bis 2021, auf Ebene unseres Konzerns und unserer operativen Segmente, sind in den nachfolgenden Tabellen für unsere finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren dargestellt und gelten unter der Annahme einer vergleichbaren Konsolidierungsstruktur und konstanter Wechselkurse. Sollte es zu einer Verschlechterung der Konjunktur oder zu unvorhergesehenen staatlichen bzw. regulatorischen Eingriffen kommen, könnte sich dies auf die dargestellten Erwartungen entsprechend auswirken. Alle Trendaussagen beziehen sich auf das jeweilige Vorjahr. Bei der Intensität und der Richtung unserer Prognosen nutzen wir folgendes Bewertungsraster: starker Rückgang, Rückgang, leichter Rückgang, stabiler Verlauf, leichter Anstieg, Anstieg, starker Anstieg. Finanzielle Leistungsindikatoren
a Berücksichtigung von Änderungen in
der Organisationsstruktur sowie wesentlicher
Konsolidierungskreisveränderungen bis zum Tag der
Aufstellung des Konzernabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts (u. a. die
Veräußerung der Telekom Albania).
Nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
a Berücksichtigung von Änderungen in
der Organisationsstruktur sowie wesentlicher
Konsolidierungskreisveränderungen bis zum Tag der
Aufstellung des Konzernabschlusses und des
zusammengefassten Lageberichts.
→ Weitere Informationen zur Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren unserer operativen Segmente finden Sie im Abschnitt "Erwartungen der operativen Segmente". Unsere Kundenbindung/-zufriedenheit - gemessen mit dem Leistungsindikator TRI * M-Index - wollen wir 2020 und 2021 jeweils leicht verbessern. Aufgrund des hohen Niveaus des Engagement-Index von 4,0 - auf einer Skala von 1,0 bis 5,0 - als Resultat der Mitarbeiterbefragung 2019 sowie aufgrund der Ergebnisse der im Jahr 2019 durchgeführten Pulsbefragungen erwarten wir, dass die hohe Zustimmung unserer Mitarbeiter zu unserem Unternehmen in der nächsten Mitarbeiterbefragung im Jahr 2021 einen stabilen Verlauf aufweisen wird. → Weitere Informationen zu unseren ESG KPIs sowie zu unseren Erwartungen finden Sie im Kapitel "Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung". Im Rahmen unserer Planung haben wir die folgenden Wechselkurse angenommen:
Erwartungen der Deutschen Telekom AG. Die Geschäftsentwicklung der Deutschen Telekom AG als Konzernmuttergesellschaft spiegelt sich insbesondere in den Leistungsbeziehungen zu unseren Tochtergesellschaften und den Ergebnissen aus den inländischen Organschaftsverhältnissen der Töchter sowie sonstigen Beteiligungserträgen wider. Somit prägen v. a. die Chancen und Herausforderungen unserer Töchter und deren operative Ergebnisse die zukünftige Entwicklung der Ergebnisse der Deutschen Telekom AG. Neben den Konzernerwartungen beeinflussen entsprechend die auf den folgenden Seiten beschriebenen Erwartungen der operativen Segmente zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung, wie z. B. starker Wettbewerbsdruck, regulatorische Entscheidungen, Markt- und Konjunkturerwartungen, die zukünftige Entwicklung des Jahresüberschusses der Deutschen Telekom AG. Für das Geschäftsjahr 2019 werden wir eine Dividende von 0,60 € je dividendenberechtigter Aktie vorschlagen, welche als Basis für die zukünftige Dividendenhöhe dienen wird. Die Dividendenhöhe reflektiert seit dem Geschäftsjahr 2019 das relative Wachstum des bereinigten Ergebnisses je Aktie. Ausgehend von den beschriebenen Erwartungen bei den operativen Segmenten und der sich daraus ergebenden Effekte geht die Deutsche Telekom AG, unter Berücksichtigung der vorhandenen Gewinnrücklage und vorbehaltlich der notwendigen Gremienbeschlüsse und weiterer gesetzlicher Voraussetzungen, für die kommenden Geschäftsjahre von einer Dividendenausschüttung von mindestens 0,60 € je dividendenberechtigter Aktie aus. Dies gilt unabhängig vom Zustandekommen des Zusammenschlusses von T-Mobile US und Sprint. ERWARTUNGEN DER OPERATIVEN SEGMENTE DEUTSCHLANDDer deutsche Markt für Telekommunikationsdienste war 2019 mit einem Minus von 0,4 % leicht rückläufig. Für 2020 wird eine Verlangsamung des Abwärtstrends mit einem Umsatzrückgang um 0,1 % erwartet. Die Negativtendenzen aus regulatorischen Effekten und dem Rückgang in der klassischen Festnetz-Telefonie werden durch die wachsende Nachfrage nach mobilem Datenvolumen und nach schnellerer Konnektivität im Privat- und Geschäftskundenbereich nicht vollständig aufgefangen. Im deutschen Mobilfunk-Markt wird mit einem weiteren Anstieg der Umsätze im Jahr 2020 um 1,0 % gerechnet (Quelle: EITO). Für den weiter gefassten ICT-Markt, der neben der Telekommunikation auch IT-Dienste einschließt, prognostiziert EITO für 2020 ein Plus von 1,9%. Dieses Plus beruht in erster Linie auf dem Wachstum des IT-Markts, der sich im Jahr 2020 mit 2,8 % weiterhin besser entwickeln wird als der Telekommunikationsumsatz. Die anhaltend hohe Nachfrage in zwei Bereichen begründet dieses Wachstum: Dienstleistungen für Geschäftskunden (z. B. Outsourcing, Projektgeschäft, Beratung) und Software-gestützte Dienstleistungen (Virtualisierung und Cloud-Geschäft, z. B. in Form von Software as a Service, Platform as a Service oder Infrastructure as a Service). Für unsere Positionierung im Wettbewerb spielen im Privatkundenbereich innovative, integrierte Produkte sowie attraktive Zusatzdienste wie TV-, Streaming-Optionen und Smart Home-Dienste eine immer größere Rolle. Bei den Geschäftskunden werden Cloud Services, Security-Anwendungen sowie Lösungen für Industrie 4.0 zunehmend wichtiger. Wir differenzieren uns von anderen Anbietern durch unsere breite Produkt- und Service-Palette, die Tarifinnovationen wie StreamOn Gaming oder innovative Festnetz-Produkte wie den Smart Speaker beinhalten. Als erstes Telekommunikationsunternehmen in Deutschland tragen wir dem Thema Nachhaltigkeit Rechnung, indem wir mit der Einführung des Nachhaltigkeitslabels "we care" die Transparenz unserer Produkte erhöhen. Unter anderem etablieren wir hierbei den ersten nachhaltigen Smartphone-Kreislauf. Der Mobilfunk-Markt in Deutschland wird aktuell von drei Anbietern mit eigener Netzinfrastruktur geprägt, die mit der 4G/LTE-Technologie - und künftig auch mit 5G - einen Großteil der Bevölkerung mit mobilem Hochgeschwindigkeits-Internet versorgen. Mit der am 12. Juni 2019 beendeten Frequenzauktion hat auch die Drillisch Netz AG Mobilfunk-Spektrum ersteigert und hat angekündigt ein viertes Mobilfunknetz aufzubauen. Im Unterschied dazu ist der Markt für Festnetz-Breitband durch eine Vielzahl von Akteuren mit unterschiedlichen Infrastrukturen gekennzeichnet - vom überregionalen Anbieter bis hin zum regionalen Versorger. Wir gehen davon aus, dass der Wettbewerb von Seiten der Kabelnetzbetreiber intensiv bleibt und die Zahl der Anbieter mit eigenem DSL- oder Glasfasernetz zunehmen wird. Nach wie vor arbeiten wir im operativen Segment Deutschland an unserem umfassenden Transformationsprogramm und verfolgen das Ziel, unsere Marktposition als führender integrierter Telekommunikationsanbieter in Deutschland durch innovative und wettbewerbsfähige Angebote weiter auszubauen. Die IP-Migration haben wir in Deutschland bis Ende 2019 bereits weitestgehend umgesetzt. Bis Ende 2020 werden wir diese vollständig abschließen und den Infrastrukturausbau unserer leistungsfähigen Netze fortsetzen. Verstärkt werden wir die Komplexität unserer Produkte und Prozesse durch Automatisierung und Digitalisierungsinitiativen reduzieren und auf eine höhere Ende-zu-Ende-Verantwortung setzen. Unser Ziel ist es, mit dem besten Service das beste Kundenerlebnis bieten zu können. Dafür investieren wir weiter konsequent in das Marken- und Einkaufserlebnis und richten den Privatkunden-Vertrieb neu aus. Aufgrund der starken Veränderung von Markt- und Kundenverhalten durch Digitalisierung und Online-Boom ist die Kundenfrequenz im stationären Einzelhandel und die Anzahl attraktiver Konsumschwerpunkte rückläufig. Die Neuausrichtung soll zu einer verbesserten Organisationsstruktur und einer Anpassung der Personalbestände führen. Die organisatorischen Neuerungen werden zum 1. Juli 2020 umgesetzt. Wir halten dennoch weiter an unserer bundesweit, im Wettbewerbsvergleich größten, eigenen Shop-Infrastruktur mit persönlicher Beratung und dem individuellen Kundenkontakt fest. Im Festnetz wollen wir unsere Kunden mit Glasfaser-basierten Produkten begeistern. Den Weg dafür ebnen wir mit unserer integrierten Netzstrategie: Wir bauen ein IP-basiertes Netz mit hohen Übertragungsbandbreiten, um unseren Kunden stets wettbewerbsfähige Highspeed-Anschlüsse anzubieten, z. B. indem wir intensiv unseren Glasfaser-Netzausbau fortsetzen. Zusätzlich investieren wir massiv, um auch im ländlichen Raum eine höhere Abdeckung und noch höhere Geschwindigkeiten zu bieten. Dazu setzen wir auch in Zukunft auf unseren Hybrid-Router, der Bandbreiten von Festnetz und Mobilfunk kombiniert und damit deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten ermöglicht. Zudem streben wir weitere Kooperationen an, um noch mehr Kunden mit hochbitratigen Internet-Anschlüssen auszustatten - hiermit setzen wir Maßstäbe für eine nachhaltige Breitband-Infrastruktur. Im Mobilfunk sind wir durch die Einhaltung unseres Netzausbau-Versprechens führend in der Netzabdeckung, bei Geschwindigkeiten und im Kundenerlebnis. Bei unseren hohen Investitionen in die 5G-Technologie orientieren wir uns am Bedarf unserer Kunden und setzen in den nächsten Monaten zunächst unseren Fokus auf die größten Städte Deutschlands, in denen eine hohe Datennutzung besteht. Wir differenzieren uns durch die beste konvergente Konnektivität vom Wettbewerb und wachsen weiter mit "MagentaEINS", unserem umfassenden und konvergenten Festnetz- und Mobilfunk-Angebot. Wir legen bei unseren Angeboten ein besonderes Augenmerk auf eine stets hohe Qualität, eine einfache Tarifstruktur und die innovative Weiterentwicklung unseres bestehenden Leistungs-Portfolios. Wir setzen auf die Leistungserweiterungen unserer Tarife und richten diese an den Bedürfnissen unserer Kunden aus - z. B. durch die Ausstattung aller MagentaMobil Tarife mit StreamOn Flats, höherem Datenvolumen und die Nutzung des 5G-Mobilfunk-Standards. Das 5G-Netz der Telekom ist bereits in acht deutschen Städten verfügbar. Mit unserer Mehrmarkenstrategie im Mobilfunk sprechen wir zudem das gesamte Kundenspektrum an, vom Smart Shopper bis hin zum Premiumkunden. Unsere Geschäftskunden überzeugen wir mit unseren "Business Mobile"-Tarifen, welche bereits über den neuen 5G-Standard verfügen und mit zusätzlichen Optionen exklusiv für Geschäftskunden erweitert werden können. Am Wachstum im TV-Markt wollen wir überproportional partizipieren und uns dabei auf unsere Entertainment- und exklusiven Streaming-Angebote konzentrieren (z. B. mit Exklusivserien wie "The Handmaid's Tale" und "Godfather of Harlem" bei Magenta TV sowie mehr als 100 Staffeln aus dem FOX+ Serienkatalog). Mit der Einführung des MagentaTV Netflix-Tarifs sowie der Vermarktung des MagentaTV Sticks im Jahr 2019 optimierten wir MagentaTV, um unseren Kunden weiterhin das bestmögliche Fernseherlebnis zu liefern. Dafür investieren wir in unsere IPTV-Plattform und gewinnen neue Kunden durch attraktive Inhalte, Services und starke Partnerschaften. Wir wollen auch in den kommenden Jahren die Marktführerschaft, gemessen am Umsatz, sichern und unseren Vorsprung durch steigende Service-Umsätze ausbauen. Wir reagieren auf den stetig anwachsenden Bedarf unserer Kunden an Bandbreite und investieren weiterhin umfassend in breitbandige Netze, innovative Produkte und erstklassigen Kundenservice. In unserem Breitband-Geschäft verzeichnen wir ein kontinuierliches Umsatzwachstum bei einer gleichzeitig ansteigenden Kundenzufriedenheit - diesen Wachstumskurs wollen wir auch im Jahr 2020 fortsetzen. Zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit werden wir die Weiterentwicklung der Mobile Services (z. B. "Magenta Apps") vorantreiben und einen nahtlosen Service über alle Kanäle (z. B. Web, Hotline, Shop) hinweg sicherstellen. In unserem operativen Segment Deutschland erwarten wir 2020 ein leichtes Umsatzwachstum trotz gegenläufig hoher Regulierungseffekte in unserem Kerngeschäft sowie eines harten Wettbewerbs. Werttreiber sind die zunehmenden Mobilfunk- und TV-Umsätze, resultierend aus unserer Mehrmarkenstrategie und dem Anstieg unserer Highspeed-Kundenzahl sowie das Umsatzwachstum in unserem Geschäftskundenbereich, u. a. durch den positiven Trend im IT- und Cloud-Geschäft. Unser Glasfaser Angebot wollen wir weiter ausbauen, u. a. durch Geschäftsmodelle mit Vorleistungsprodukten, wie das Kontingentmodell, sowie durch weitere Kooperationen. Wir erwarten weiterhin, dass unsere Wachstumsinitiativen in Deutschland den mengenbedingten Umsatzrückgang im klassischen Festnetz-Geschäft kompensieren und wir die Marktführerschaft im Mobilfunk und Festnetz weiter ausbauen. Dank unserer hervorragenden Netzqualität und dem fortschreitenden Glasfaser-Ausbau erwarten wir einen Anstieg der Zahl unserer Mobilfunk-Kunden sowie einen leichten Anstieg bei unseren Breitband-Produkten, getrieben durch die Nachfrage nach TV-, Highspeed- und Hybrid-Anschlüssen. Mit unseren Initiativen zur Digitalisierung des ICT-Lösungsgeschäfts für unsere Geschäftskunden werden Umsätze aus dem IT- und Cloud-Umfeld sowie dem M2M/IoT-Geschäft weiter vorangetrieben. Im Bereich Wholesale dürften sich - dank der ungebrochen hohen Nachfrage nach unserem Kontingentmodell - die Absatzmengen weiterhin positiv entwickeln. Für die beiden nächsten Jahre gehen wir in unserem operativen Segment Deutschland von einem Ergebnisanstieg im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr aus. Im Jahr 2020 erwarten wir ein bereinigtes EBITDA AL in Höhe von ca. 8,9 Mrd. €. Haupttreiber sind das Umsatzwachstum bei einer gleichzeitigen Reduktion der indirekten Kosten, die im Wesentlichen durch Digitalisierungs- und Automatisierungsmaßnahmen erzielt werden soll. 2021 wird unser bereinigtes EBITDA AL voraussichtlich weiter ansteigen. Für 2020 und 2021 prognostizieren wir ebenfalls eine leichte Verbesserung der bereinigten EBITDA AL-Marge. Unsere Weichen stehen weiterhin auf Innovation und Wachstum: Während wir die Investitionen in neue Technologien in Zukunft stets mit hoher Kraft vorantreiben, reduzieren wir jene in Alttechnologien. So soll unser Investitionsschwerpunkt in den kommenden Jahren auf unserer Netzinfrastruktur und unserem Mobilfunknetz (z. B. FTTH, Supervectoring, MIMO, 5G) liegen. Gleichzeitig wollen wir unser Glasfasernetz weiter ausbauen und Lücken im Netz der ländlichen Gebiete schließen. Im Fokus stehen dabei Gewerbegebiete. Entsprechend treiben wir den FTTH-Ausbau voran. Wir wollen diesen Ausbau effizient fortsetzen und nehmen an Förderprogrammen teil. Bei unseren Investitionen (Cash Capex) erwarten wir, im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr, im Jahr 2020 einen leichten Rückgang und im Jahr 2021 einen stabilen Verlauf. Änderungen in der Organisationsstruktur im Jahr 2020. Das Telekommunikationsgeschäft für Geschäftskunden soll im Laufe des Jahres 2020 neu aufgestellt werden. Die Veränderungen sehen vor, im operativen Segment Deutschland eine neue Einheit für Geschäftskunden zu etablieren und die bisher im operativen Segment Systemgeschäft erfassten "TC Services" und "Classified ICT", mit Ausnahme einiger Aktivitäten im Bereich des Classified IT-Projektgeschäfts, zu integrieren. Auswirkungen hieraus sind nicht in den Erwartungen für 2020 und 2021 enthalten. USADie starke Dynamik der US-amerikanischen Wirtschaft im Jahr 2019 hat den ICT-Markt der USA nicht so sehr geprägt wie in den vergangenen Jahren: Die Gesamtausgaben auf diesem Markt sind im Berichtsjahr um 2,1 % gestiegen. Das Wachstum in der ICT-Branche hat sich in fast allen Bereichen entweder abgeschwächt oder gar rückläufig entwickelt: Im Bereich IT-Ausstattung sind die Ausgaben um 0,2 % gesunken, während sich die Wachstumsraten für Ausgaben im Bereich IT- und Software-Services sowie Telekommunikationsausrüstung verlangsamt haben. Die Prognose für das Jahr 2020 geht in einzelnen Segmenten von weiter rückläufigen Entwicklungen aus - gleichzeitig aber von stärkerem Wachstum des gesamten ICT-Markts und der Bereiche Mobilfunk-Services und Telekommunikationsausrüstung. Insbesondere der US-amerikanische Mobilfunk-Markt ist weiterhin von intensivem Wettbewerb zwischen den führenden Mobilfunk-Anbietern gekennzeichnet. Es wird mit insgesamt weiter steigenden Mobilfunk-Umsätzen gerechnet. Unlängst ergriffene Maßnahmen der Mobilfunk-Anbieter, z. B. die Abschaffung der Zusatzentgelte bei Überschreiten des Datenvolumens, die Einführung von Flatrate-Tarifen und die Möglichkeit der Ratenzahlung für Endgeräte, haben zum Rückgang des ARPU und anderen Umsatzparametern geführt. Führende Branchenverbände wie die GSMA gehen davon aus, dass die USA beim Umstieg auf 5G weltweit eine führende Rolle spielen werden. Der Ausbau des US-amerikanischen 5G-Netzes dürfte sich durch die Erweiterung der Netzkapazität und -abdeckung in den Frequenzbereichen unterhalb von 6 GHz seitens der Anbieter im Jahr 2020 und in den folgenden Jahren beschleunigen. Mit der Versteigerung von Frequenzen im 24 GHz- und 28 GHz-Bereich hat die FCC den Anbietern darüber hinaus offensiv Millimeterwellen-Frequenzen ("mm-Wave") zur Verfügung gestellt. Weitere Versteigerungen folgten zum Jahresende 2019 (Frequenzen in den Bereichen 37 GHz, 39 GHz und 47 GHz). Nach Schätzungen der GSMA werden 2025 etwa die Hälfte aller Mobilfunk-Verbindungen über 5G-Netze übertragen. T-Mobile US deckt seit Dezember 2019 weite Teile der USA mit 5G ab, wobei u. a. das im April 2017 erworbene 600 MHz-Spektrum genutzt wird. Auch 2020 wird T-Mobile US ihr im Rahmen der "Un-carrier"-Initiativen gegebenes Wertversprechen, auf dem US-amerikanischen Mobilfunk-Markt das werthaltigste Kundenerlebnis zu bieten, weiter einlösen. Einer der Eckpfeiler dieses Versprechens ist die Schaffung echten Mehrwerts für die Kunden in allen Segmenten. Dazu sollen die aus Kundensicht bestehenden Verbesserungspotenziale realisiert, hervorragende 4G-/LTE-Dienste angeboten und das 5G-Netz weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus zielen die "Un-carrier"-Initiativen darauf ab, neue Kunden zu gewinnen und diese an T-Mobile US zu binden. Um das werthaltigste Kundenerlebnis im Mobilfunk zu schaffen, werden den Kunden zu dem von ihnen gewünschten Zeitpunkt genau die Endgeräte angeboten, die sie auch benötigen. Weiterhin sind die zur Verfügung stehenden Tarife einfach, preisgünstig und sehen keine unnötigen Einschränkungen vor. Die nachfolgend dargelegten Erwartungen berücksichtigen nicht die Auswirkungen aus dem im Jahr 2018 vereinbarten Zusammenschluss mit Sprint. T-Mobile US geht für 2020 und 2021 bei den eigenen Postpaid-Kunden von einem anhaltenden Anstieg aus, während bei den eigenen Prepaid-Kunden für 2020 und 2021 ein leichter Anstieg erwartet wird. Wettbewerbsdruck und unvorhergesehene Veränderungen in der Mobilfunk-Branche in den USA könnten sich jedoch erheblich auf die Erwartungen auswirken, eigene Postpaid- und Prepaid-Kunden zu gewinnen und zu binden. T-Mobile US geht für 2020 und 2021 von einem Anstieg des Gesamtumsatzes in lokaler Währung aus, der hauptsächlich auf die Dynamik des anhaltenden Zuwachses bei den eigenen Postpaid-Kunden zurückzuführen ist. Der erhebliche Wettbewerbsdruck und die Erschließung von Kundensegmenten mit geringerem durchschnittlichem Umsatz pro Kunde wird den ARPU weiter unter Druck setzen. Beim bereinigten EBITDA AL erwartet T-Mobile US in den Jahren 2020 und 2021 einen nachhaltigen Anstieg in lokaler Währung. Das Umsatzwachstum wird voraussichtlich über dem Anstieg der Aufwendungen liegen, da T-Mobile US durch Effizienzsteigerungen bei den operativen Kosten von verbesserten Skaleneffekten profitieren kann. Weitere Investitionen in das 5G-Netz werden jedoch voraussichtlich das bereinigte EBITDA AL beeinflussen. Wettbewerbsdruck könnte sich ebenfalls deutlich auf die zu erwartenden Umsatzerlöse und das bereinigte EBITDA AL auswirken. Ohne Berücksichtigung der Aufwendungen für Spektrum geht T-Mobile US für 2020 im Zuge des Ausbaus des 5G-Netzes von einer stabilen Entwicklung des Cash Capex in lokaler Währung aus. EUROPAFür die traditionellen Kommunikationsmärkte im operativen Segment Europa erwarten wir in den kommenden beiden Jahren eine insgesamt stabile Entwicklung, sowohl für das Mobilfunk- als auch für das Festnetz-Geschäft (inkl. klassischer TV-Dienste). Die weiter anhaltenden Rückgänge bei den Sprachdiensten können in beiden Teilmärkten durch Datendienste sowie im Festnetz durch klassische TV-Dienste (ohne OTT) ausgeglichen werden. Für 2020 und 2021 rechnet Analysys Mason innerhalb des Festnetz-Geschäfts in den Breitband-Märkten mit einem jährlichen Wachstum von ca. 3 %, während die Sprachdienste um mehr als 4 % pro Jahr schrumpfen dürften. Die klassischen TV-Dienste werden in den nächsten beiden Jahren mit einem Wachstum von ca. 1 % prognostiziert. In den Mobilfunk-Märkten werden die Datendienste voraussichtlich um 5 % im Jahr 2020 und 4 % in 2021 zulegen. Wesentlicher Treiber dieses Wachstums ist v. a. die Nutzung mobiler Videodienste. Analysys Mason erwartet ein Wachstum des gesamten mobilen Datenvolumens in den Ländern des operativen Segments Europa von 34 % im Jahr 2020 und weiteren 28 % im Folgejahr. In nahezu allen Märkten unseres operativen Segments Europa sehen wir Investitionen in 5G-Netze. In einigen Ländern, wie z. B. Österreich oder Ungarn, existieren bereits erste, kommerzielle Angebote. Dies wird die Versorgung weiter Teile der Bevölkerung mit mobilem, schnellem Internet weiter verbessern. Die Bedeutung klassischer Sprachdienste hingegen nimmt auch im Mobilfunk weiter ab: Analysten prognostizieren hier einen Umsatzrückgang von ca. 5 % pro Jahr. Laut Konjunkturprognose der Europäischen Kommission soll das reale BIP auch 2020 in all unseren Ländern zwischen 1 und 4 % pro Jahr wachsen. Diese weiterhin positiven konjunkturellen Rahmenbedingungen dürften sich auch auf die IT-Märkte auswirken. Für die Länder unseres operativen Segments Europa prognostiziert EITO für 2020 ein Wachstum von ca. 3 %. Unser Anspruch ist es, auch für die kommenden Jahre der führende Telekommunikationsanbieter in Europa zu sein. Wir sind davon überzeugt, dass ein wesentlicher Erfolgsfaktor eine flächendeckend integrierte Festnetz- und Mobilfunk-Netzinfrastruktur sein wird. Daher positionieren wir über alle unsere Landesgesellschaften hinweg FMC-Angebote. Darüber hinaus wollen wir die Digitalisierung maßgeblich gestalten, indem wir durch unsere intelligente Netzinfrastruktur aus unterschiedlichen Technologien innovative Lösungen für die Haushalte, unsere Geschäftskunden sowie die Kommunen anbieten. Das operative Segment Europa ist kennzeichnend für sein starkes Unternehmens-Portfolio. Alle unsere Landesgesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie integrierte Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen sind und besitzen somit zusammen mit ihrem hohen Markenerkennungswert eine bedeutende Relevanz für ihre jeweiligen Heimatmärkte. Unsere Gesellschaften, die wie z. B. in Polen und der Tschechischen Republik überwiegend noch im Mobilfunk-Geschäft tätig sind, wollen wir weiter konsequent zu integrierten Unternehmen entwickeln - entweder aus eigener Kraft durch den Aufbau von Glasfaser Netzinfrastruktur oder durch Kooperationen mit anderen Dienstleistern. So konnten wir im Berichtsjahr unseren Kunden in Polen durch die Nutzung des Glasfasernetzes von Orange bereits umfassende konvergente Dienste zur Verfügung stellen. Unser Ziel ist es, für unsere Kunden das beste Kundenerlebnis zu schaffen. Mit unserem erfolgreichen konvergenten Produkt Portfolio "MagentaOne" und "MagentaOne Business" verfügen wir über starke Angebote, mit denen wir das Geschehen auf den europäischen Märkten erfolgreich mitgestalten können. Knapp die Hälfte aller Kunden unseres Segments verfügen bereits über einen MagentaOne Vertrag. Diesen Anteil wollen wir in den nächsten beiden Jahren sukzessive steigern. Wir glauben, dass das neu gestaltete Produkt-Portfolio mit dem "Mehr-für-Mehr"-Prinzip dazu beitragen wird, welches wir im Berichtsjahr in einigen Ländern am Markt eingeführt haben. In den kommenden beiden Jahren beabsichtigen wir, diesen Relaunch in weiteren Ländern zu realisieren. Dadurch erwarten wir einen Anstieg bei den FMC-Umsätzen von jährlich rund 25% bis 2021. Über das Angebot von zusätzlichem Leistungsspektrum streben wir an, die Abwanderungsquote (Churn-Rate) zu verringern, um eine stabile Kundenbasis zu schaffen und damit über Stabilität die Werthaltigkeit auf den Märkten unseres Segments positiv beeinflussen zu können. Betrachtet man die Entwicklung auf den Märkten unseres operativen Segments Europa so ist die Nachfrage nach konvergenten Angeboten ungebrochen hoch. Daher gehen wir davon aus, dass die Anzahl der Haushalte mit konvergenten Produkten in den nächsten beiden Jahren um ca. 20 % ansteigen wird. Wir sind davon überzeugt, dass ein weiterer Schritt hin zum besten Kundenerlebnis nur durch einen perfekten Kundenservice zu erreichen ist. Hierbei leistet die Digitalisierung einen wesentlichen Beitrag: Mithilfe der Service-App im Privatkundenbereich können wir die Interaktion mit unseren Kunden mehrheitlich digitalisieren, um individueller und effizienter auf die Kundenbedürfnisse einzugehen und Produkte und innovative Dienstleistungen schneller am Markt zu platzieren. In allen Landesgesellschaften haben wir diese Service-App zum Ende des Jahres 2019 erfolgreich auf dem Markt etabliert; insgesamt erreichten wir eine Penetrationsrate von über 50 %. Damit haben wir bereits in diesem Jahr den geplanten Wert von über 50 % bis 2021 erreicht. Ein weiterer Aspekt für ein verbessertes Kundenerlebnis besteht darin, dass wir die Dinge wesentlich einfacher für den Kunden gestalten wollen: In Polen haben wir u. a. die Anzahl der Tarife reduziert oder die Rechnungsdarstellung auf eine Seite beschränkt und konnten dadurch die Anzahl der Anrufe im Kundencenter bereits um ein Drittel reduzieren. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere Kunden die Vorteile, die damit einhergehen, wie z. B. der deutlich verbesserte Service oder die schnelle und flexible Handhabung, honorieren werden. So glauben wir, dass wir bei der Kundenzufriedenheit bis 2021 Platz 1 oder 2 unter den Telekommunikationsunternehmen in den jeweiligen Landesgesellschaften erzielen werden, basierend auf dem empirisch erhobenen TRI * M-Index (Kundenbefragung). Ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg von FMC ist das TV-Geschäft. Wir legen besonderen Wert auf das nahtlose Erlebnis von TV- und Entertainment-Angeboten, insbesondere auf qualitativ hochwertige und exklusive eigene Inhalte. Auch zukünftig werden wir über den (co-)exklusiven Erwerb von Rechten für Sportübertragungen wie z. B. der Champions League oder Lizenzen von TV-Spielfilmen/-Serien verhandeln. Darüber hinaus fokussieren wir uns auf das Angebot von qualitativ hochwertigen Inhalten auf lokaler Ebene. Zusätzlich kooperieren wir mit sog. "OTT-Playern" wie Netflix oder Amazon Prime Video und erweitern sukzessive unser Angebot von OTT-Diensten über alle Bildschirme - insbesondere auf unseren Android-TV-basierenden Endgeräten. Insgesamt rechnen wir damit, dass wir unsere Umsätze im TV-Geschäft in den kommenden beiden Jahren weiter steigern können. Der Breitband-Ausbau wird auch in den kommenden Jahren ein klarer Schwerpunkt bleiben. Mit unserer hochmodernen Netzinfrastruktur begleiten wir die Digitalisierung und setzen auf die Technologie-Führerschaft: So planen wir, uns an weiteren Spektrumauktionen zu beteiligen - insbesondere für 5G. Dessen Einführung hat begonnen: Unsere Landesgesellschaft in Österreich startete 2019 mit der Vermarktung von 5G. Weitere Länder unseres operativen Segments Europa werden sukzessive entsprechend der lokalen Marktbedürfnisse und in Abhängigkeit von den Spektrumauktionen in den nächsten Jahren folgen. Dazu laufen in fast allen Ländern erste Pilotprojekte. Weiterhin investieren wir im Mobilfunk in den Ausbau der LTE-Reichweite und die Implementierung weiterer LTE-Frequenz-Layer zur Steigerung der Netzkapazität. 2019 haben wir in den Ländern unseres operativen Segments Europa im Durchschnitt bereits 98 % der Bevölkerung mit LTE versorgt und sind damit auf Kurs: Schließlich wollen wir bis 2021 in unserem europäischen Footprint eine Netzabdeckung von 99 % erreichen. Mit unserer integrierten Netzstrategie wollen wir den Glasfaser-Ausbau weiter vorantreiben. In Ungarn, Rumänien, der Slowakei, Kroatien, Nordmazedonien und Montenegro investieren wir bereits seit mehreren Jahren in den FTTH-Ausbau und wollen dies auch weiterhin tun. Ziel ist es, bis 2021 jährlich rund 750.000 neue Haushalte mit Glasfaser auszustatten. Insgesamt wollen wir in den großen Landesgesellschaften Ungarn, Griechenland, Kroatien und der Slowakei bis 2021 30 % aller Haushalte mit Glasfaser ausbauen. In den kommenden beiden Jahren bringen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung zu unseren Geschäftskunden, z. B. über neue B2B-Kontaktmöglichkeiten in unseren Telekom Shops und auf unseren Webseiten. Außerdem werden wir die Städte und Kommunen in Europa auf ihrem Weg zu smarten Lösungen, wie z. B. beim Verkehrs- oder Abfallmanagement, unterstützen. Kleine wie große Geschäftskunden werden unsere besten 4G-, 5G- und Glasfasernetze in ihrem Geschäftsalltag erleben. Dadurch erwarten wir u. a. ein konstantes Wachstum unserer Umsätze und Margen im Mobilfunk- und Festnetz-Bereich. Wir arbeiten an standardisierten Software- und IoT-Lösungen für noch sicherere und schnellere Netzwerke, um damit die Cloud-Marktführerschaft in Europa zu erreichen. Dafür haben wir im Berichtsjahr u. a. eine Partnerschaft mit Microsoft geschlossen, die uns erlaubt, überproportional am Marktwachstum zu partizipieren. In unserem operativen Segment Europa rechnen wir damit, in den nächsten beiden Jahren mehr Kunden zu gewinnen, hauptsächlich dank der guten Entwicklung unserer Konvergenzmarke "MagentaOne". Folglich gehen wir davon aus, dass 2020 und 2021 die Anzahl der TV- und Breitband-Kunden steigen wird. Die Anzahl der Mobilfunk-Kunden soll auf vergleichbarer Basis 2020 gegenüber 2019 stabil bleiben. Für das Jahr 2021 gehen wir von einem leichten Anstieg der Mobilfunk-Kunden aus. Bei den Festnetz-Anschlüssen prognostizieren wir für 2020 und 2021 eine stabile Entwicklung. Für unser operatives Segment Europa erwarten wir für 2020 - auf vergleichbarer Basis, d. h. bei konstanten Wechselkursen und Marktbedingungen sowie konstanten Organisationsstrukturen - einen leichten Anstieg der Umsätze. 2021 soll der Umsatz dann erneut leicht wachsen. Die hohe Wettbewerbsintensität auf den Märkten unseres operativen Segments bringt möglicherweise Margenverluste mit sich. Um dafür gewappnet zu sein, wollen wir unsere Produktivität erhöhen und die Vorteile der Digitalisierung nutzen - u. a. bei der Automatisierung von Prozessen - mit dem Ziel, Kostensenkungspotenziale zu realisieren. Wir gehen davon aus, dass das bereinigte EBITDA AL 2020 erneut über dem Vorjahresniveau liegen und rund 4,1 Mrd. € betragen wird. 2021 dürfte es weiter leicht ansteigen. Um unsere Technologie-Führerschaft auszubauen, investieren wir weiter in unsere integrierten Netze und wollen unsere Investitionen in den nächsten Jahren auf hohem Niveau halten. Der Cash Capex wird 2020 gegenüber dem Vorjahr stabil bleiben. Im Jahr 2021 gehen wir von einem leichten Rückgang aus. SYSTEMGESCHÄFTInsgesamt wird das Wachstum im ICT-Markt in den kommenden Jahren weiter auf hohem Niveau bleiben. Dabei wird der Markt durch andauernden Kostendruck und scharfen Wettbewerb geprägt sein. Gleichzeitig erwarten wir, dass im Zuge der Digitalisierung auch die Nachfrage nach Lösungen aus den Bereichen Cloud Services, Big Data, intelligente Netzdienstleistungen wie Industrie 4.0, Internet der Dinge, M2M sowie Mobilisierung von Geschäftsprozessen, aber auch ICT-Sicherheit (Cyber Security) wachsen wird. Nach unserer Einschätzung werden sich die ICT-Märkte in den beiden wesentlichen Marktsegmenten unterschiedlich entwickeln:
Bestandteil unserer Konzernstrategie ist der Anspruch, führender Partner bei Geschäftskunden-Produktivität zu sein. Mit Angeboten aus den Geschäftsfeldern Konnektivität, Digitales Geschäft, Cloud & Infrastruktur und Sicherheit sowie strategischen Partnerschaften begleiten wir unsere Kunden in digitale Geschäftsmodelle. Unsere horizontalen Plattformen und vertikalen Lösungen ermöglichen den kontinuierlichen Betrieb der klassischen Systeme sowie die Transformation in digitale Geschäftsanwendungen und deren Betrieb nach spezifischen Anforderungen. Partnerprodukte und -dienstleistungen sind integraler Bestandteil unseres Angebots, mit dem wir unseren Kunden herstellerunabhängige "Managed Services" anbieten. Im Rahmen der Anfang 2018 eingeleiteten Transformation unseres Systemgeschäfts, haben wir unsere Organisation und Abläufe neu ausgerichtet, eine neue Strategie für unser Portfolio entwickelt und drei Angebotscluster geschaffen:
Nach einem erneuten Anstieg beim Auftragseingang 2019 forcieren wir weiterhin den Ausbau des Wachstumsgeschäfts bei gleichzeitiger Stabilisierung des klassischen IT-Geschäfts mit dem Ziel, bis 2022 eine bedeutende Verschiebung im Umsatzmix in Richtung unserer Wachstumsthemen zu erreichen. Wir gehören zur Spitzengruppe der Anbieter auf dem europäischen IT-Markt. Dabei ist unsere sehr hohe Kundenzufriedenheit zentraler Baustein, um uns dauerhaft auf dem europäischen Markt zu etablieren und auch im Bereich Digitalisierung eine führende Rolle einzunehmen. Insgesamt prognostizieren wir für das operative Segment Systemgeschäft 2020 einen stabilen Verlauf im Auftragseingang sowie einen stabilen Verlauf beim Umsatz. Das bereinigte EBITDA AL dürfte weiter ansteigen und bei etwa 0,6 Mrd. € liegen. Wegen anhaltender Investitionen in den Wachstumsbereichen erwarten wir beim Cash Capex einen stabilen Verlauf. Für 2021 rechnen wir gegenüber dem Vorjahr mit einem leichten Anstieg beim Auftragseingang und beim Umsatz, einem starken Anstieg des bereinigten EBITDA AL und einem stabilen Cash Capex. Änderungen in der Organisationsstruktur im Jahr 2020. Das Telekommunikationsgeschäft für Geschäftskunden soll im Laufe des Jahres 2020 neu aufgestellt werden. Die Veränderungen sehen vor, im operativen Segment Deutschland eine neue Einheit für Geschäftskunden zu etablieren und die bisher im operativen Segment Systemgeschäft erfassten "TC Services" und "Classified ICT", mit Ausnahme einiger Aktivitäten im Bereich des Classified IT-Projektgeschäfts, zu integrieren. Auswirkungen hieraus sind nicht in den Erwartungen für 2020 und 2021 enthalten. GROUP DEVELOPMENTDie Entwicklung unseres operativen Segments Group Development wird v. a. durch unsere Gesellschaften T-Mobile Netherlands und Deutsche Funkturm (DFMG) geprägt. Der hohe Preis- und Wettbewerbsdruck im niederländischen Mobilfunk-Markt dürfte sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. Ein wesentlicher Trend, der hierzu beiträgt, ist die zunehmende Bündelung von Festnetz- und Mobilfunk-Produkten in konvergente Angebote (FMC). Darüber hinaus werden das ausgeprägte Discount-Segment aus Zweitmarken von Mobilfunk Anbietern sowie MVNOs den Wettbewerb weiter beleben. GD Towers setzt sich aus den beiden Beteiligungen DFMG und T-Mobile Infra B.V. zusammen. DFMG ist mit rund 31.200 Standorten der größte Anbieter von passiver Funkinfrastruktur für den Mobil- und Rundfunk in Deutschland. In den kommenden Jahren ist mit einer stetig steigenden Nachfrage nach Mobilfunk-Standorten zu rechnen. Gründe dafür sind zum einen, dass die Netzanbieter Abdeckungslücken schließen wollen, zum anderen werden die Mobilfunknetze weiter verdichtet, um die wachsende Nachfrage nach Mobilfunk-Datendiensten zu decken. T-Mobile Infra B.V. agiert mit rund 3.200 Standorten als einer von drei Anbietern von passiver Funkinfrastruktur in den Niederlanden. Für 2020 erwarten wir für unser operatives Segment Group Development einen Anstieg des Umsatzes. Im Jahr 2021 dürfte der Umsatz weiter zulegen. Das bereinigte EBITDA AL wird 2020 voraussichtlich ansteigen und bei rund 1,1 Mrd. € liegen; auch für 2021 gehen wir von einem Anstieg des bereinigten EBITDA AL aus. Der Erwerb von Tele2 Netherlands durch T-Mobile Netherlands am 2. Januar 2019 unterstützt unsere langfristig ausgerichtete Strategie und stärkt uns als nachhaltigen Anbieter von FMC-Produkten auf dem niederländischen Markt. Nach wie vor begegnen wir der schwierigen Wettbewerbssituation in den Niederlanden mit unserer Strategie, die nach der Stabilisierung des EBITDA in den letzten Jahren auch im Jahr 2020 greifen soll. Hauptbestandteile dieser Strategie sind die erfolgreiche Integration der Tele2 Netherlands, die Repositionierung der Kernmarke "T-Mobile", der Ausbau des Angebotsspektrums für konvergente Produkte sowie ein effizientes Kostenmanagement. In unserem operativen Segment Group Development rechnen wir für 2020 mit stark wachsenden Investitionen und 2021 mit einem weiteren Anstieg. Zurückzuführen ist dies zum einen auf die weiterhin hohen Netzinvestitionen, um die Strategie der T-Mobile Netherlands abzusichern, zum anderen auf den weiteren Ausbau von Mobilfunk-Standorten der DFMG in Deutschland. GROUP HEADQUARTERS & GROUP SERVICESIn den Group Headquarters & Group Services werden wir auch in den kommenden beiden Jahren unsere fortwirkenden Effizienzmaßnahmen im Fokus behalten, indem wir unsere Strukturen, v. a. bei den Group Services, weiter optimieren und uns auch künftig darauf konzentrieren, unsere Kostensenkungsmaßnahmen umzusetzen. Schwerpunktmäßig erfolgt dies durch die optimierte Reallokation personeller Ressourcen, Bündelung standardisierter Prozesse und Tätigkeiten sowie die Aufwertung unseres Immobilien-Portfolios durch innovative Flächen- und Arbeitsplatzkonzepte. Von den Kostensenkungen profitieren auch die operativen Segmente, da wir in die Lage versetzt werden, unsere Leistungen kostengünstiger bereitzustellen. Unser Vorstandsbereich "Technologie und Innovation" wird auch in den kommenden Jahren, neben der IT-Standardisierung und dem weiteren Aufbau zentraler Produktionsplattformen, die Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Services vorantreiben. Große Investitionsfelder im Zeitraum von 2020 bis 2021 sind die Technologie-Entwicklung und die Umsetzung unserer IT-Strategie sowie der Aufbau zentraler Produktionsplattformen im Rahmen des Pan-IP-Programms. Hieraus erwarten wir eine Senkung der Gesamtkosten und Investitionen, getrieben durch die IT-Betriebskosten, sowie durch die fortschreitende Standardisierung der IT-Infrastruktur und -Plattformen. Diese Einsparungen unterstützen nachhaltig die Finanzierung der Innovationsbestrebungen für den Gesamtkonzern. Wir fokussieren Innovationsthemen wie die Entwicklung des neuen Mobilfunk-Standards 5G, die Weiterentwicklung einer eigenen intelligenten Sprachsteuerung für Produkte und Services der Deutschen Telekom sowie die Einführung eines einheitlichen Betriebssystems für vom Konzern vertriebene Router. Die Innovationen im Technologie-Umfeld dienen der dauerhaften Sicherung der Netzwerk- und Technologie-Führerschaft unserer operativen Segmente Deutschland und Europa sowie der Weiterentwicklung sog. "Campus-Netzwerke" zur besseren integrierten Automation von Produktionsabläufen für unsere internationalen Industriekunden. Insgesamt steht die Verbesserung der Kundenerfahrung bei all unseren Investitionsprojekten im Mittelpunkt. RISIKO- UND CHANCEN-MANAGEMENTEINSCHÄTZUNG DES VORSTANDS ZUR GESAMTRISIKO- UND CHANCENSITUATIONDie Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Risikokategorien bzw. Einzelrisiken. Die Gesamtrisikosituation hat sich 2019 gegenüber dem Vorjahr nicht grundlegend verändert. Unsere wesentlichen Herausforderungen sind insbesondere die regulatorischen Rahmenbedingungen, der intensive Wettbewerb und der damit einhergehende Preisdruck im Telekommunikationsgeschäft sowie der Veränderungsdruck aus neuen Technologien bzw. strategischer Transformation. Aus heutiger Sicht sieht der Vorstand der Deutschen Telekom AG den Bestand des Konzerns nicht gefährdet. Für die Deutsche Telekom AG und die wesentlichen Konzernunternehmen bestehen weder zum Abschluss-Stichtag noch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses bestandsgefährdende Risiken. Wir sind davon überzeugt, dass wir auch in Zukunft Herausforderungen meistern und Chancen nutzen können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken eingehen zu müssen. Insgesamt streben wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Chancen und Risiken an. Unser Ziel dabei ist es, durch die Analyse und das Ergreifen neuer Marktchancen den Mehrwert für unsere Interessengruppen zu steigern. RISIKO- UND CHANCEN-MANAGEMENT-SYSTEMAls einer der weltweit führenden Anbieter von Telekommunikation und Informationstechnologie sind wir zahlreichen Unsicherheiten und Veränderungen ausgesetzt. Um in diesem anhaltend volatilen Umfeld erfolgreich zu agieren, müssen wir mögliche Entwicklungen frühzeitig antizipieren sowie daraus resultierende Risiken systematisch erfassen, bewerten und steuern. Ebenso wichtig ist es für uns, Chancen zu erkennen und zu nutzen. Ein funktionsfähiges Risiko- und Chancen-Management-System ist für uns daher zentrales Element einer wertorientierten Unternehmensführung. Ein solches Risiko- und Chancen-Management-System ist dabei nicht nur aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig, sondern auch aufgrund von Vorschriften und gesetzlichen Regelungen, insbesondere des § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des Risiko-Management-Systems. Unser konzernweites Risiko- und Chancen-Management-System erfasst strategische, operative, finanzielle und Reputationsrisiken sowie die entsprechenden Chancen unserer vollkonsolidierten Unternehmen. Ziel ist es, diese Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu überwachen und gemäß dem angestrebten Risikoprofil zu steuern. Hierzu verwenden wir interne und externe Informationsquellen. Wir orientieren uns an dem nachfolgend dargestellten Regelprozess. Nach der Identifikation von Risiken und Chancen erfolgen die weitergehende Analyse bzw. Bewertung, wobei die Auswirkungen von Risiken und Chancen nicht miteinander verrechnet werden. Im Anschluss wird über die konkrete Handhabung entschieden, etwa um Risiken zu vermindern oder Chancen zu ergreifen. Der jeweilige Risikoeigner implementiert, überwacht und bewertet die damit verbundenen Maßnahmen. Die Schritte werden bei Bedarf wiederholt durchlaufen und den aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen angepasst. Das Risiko- und Chancen-Management-System
Unser Risiko- und Chancen-Management-System orientiert sich an dem weltweit gültigen Risiko-Management-Standard der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Die Norm ISO 31 000 "Risk management - Principles and guidelines" gilt als Leitfaden für ein international anerkanntes Risiko-Management-System. Unsere interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit unseres Risiko-Management Systems. Der Abschlussprüfer prüft im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 317 Abs. 4 HGB, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, unternehmensgefährdende Risiken und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Unser System entspricht den gesetzlichen Anforderungen an ein Risikofrüherkennungssystem. Darüber hinaus gibt unser Konzern-Controlling eine Reihe von konzernweiten Leitfäden bzw. Verfahren vor: für die Planung/ Budgetierung, die betriebswirtschaftliche Steuerung sowie das Reporting von Investitionen und Projekten. Diese Leitfäden bzw. Verfahren gewährleisten sowohl die erforderliche Transparenz im Investitionsprozess als auch die Durchgängigkeit von Investitionsplanungen und -entscheidungen in unserem Konzern und in unseren operativen Segmenten. Außerdem unterstützen sie die Entscheidungsfindung des Vorstands. Im Rahmen dieses Prozesses werden auch strategische Risiken und Chancen systematisch identifiziert. ORGANISATION DES RISIKO- UND CHANCEN-MANAGEMENTSUnser Bereich Group Risk Governance gibt Methoden für das konzernweit eingesetzte Risiko- und Chancen-Management-System und das dazugehörige Berichtswesen, v. a. dem Konzern-Risikobericht, vor. Alle unsere operativen Segmente sowie das Segment Group Headquarters & Group Services sind über ihr jeweiliges Risiko- und Chancen-Management an das zentrale Risiko- und Chancen-Management des Konzerns angebunden. Der Konzern-Risikobericht, welcher im Wesentlichen die Inhalte unserer Segmente aggregiert, wird vierteljährlich vom Vorstand beschlossen und dem Prüfungsausschuss vorgelegt. In den Segmenten sind die jeweiligen Verantwortlichen dafür zuständig, die Risiken zu identifizieren, zu bewerten und fortlaufend zu monitoren. Mögliche Chancen werden durch das Management im jährlichen Planungsprozess berücksichtigt und im operativen Geschäftsverlauf kontinuierlich weiterentwickelt. RISIKOIDENTIFIKATION UND -REPORTINGJedes operative Segment erstellt nach den Vorgaben des zentralen Risiko-Managements und gemäß seinen spezifischen Wesentlichkeitsgrenzen pro Quartal einen Risikobericht. Darin werden Risiken unter Berücksichtigung ihrer Ausmaße im Hinblick auf ihre Auswirkung auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie ihre Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet, Handlungsbedarfe identifiziert und Maßnahmen aufgezeigt bzw. initiiert. Dabei fließen auch qualitative Faktoren mit ein, die für unsere strategische Positionierung und Reputation bedeutend werden könnten und die das Gesamtrisiko mitbestimmen. Für die Beurteilung der Risiken haben wir einen Zeitraum von zwei Jahren zugrunde gelegt. Dieser Zeitraum entspricht auch unserem Prognosezeitraum. Bestehen über den Prognosezeitraum hinaus wesentliche Risiken werden diese fortlaufend beobachtet. Der Konzern-Risikobericht, in dem die wesentlichen Risiken dargestellt sind, wird auf Basis dieser Informationen für den Vorstand erstellt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat. Auch der Prüfungsausschuss befasst sich in seinen Sitzungen mit diesem Bericht. Treten - neben dem turnusmäßigen Reporting der wesentlichen Risiken - unerwartete Risiken auf, so werden diese unmittelbar gemeldet. CHANCENIDENTIFIKATION UND -BEWERTUNG INNERHALB DES JÄHRLICHEN PLANUNGSPROZESSESDas systematische Management von Risiken ist die eine Seite, die langfristige Sicherung des Unternehmenserfolgs durch ein ganzheitliches Chancen-Management die andere. Für unseren jährlichen Planungsprozess ist es deshalb essentiell, Chancen zu identifizieren sowie diese strategisch und finanziell zu bewerten - und sie dadurch zum Bestandteil unserer Prognoseaussagen für die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zu machen. Das kurzfristige Ergebnis-Monitoring und der mittelfristige Planungsprozess helfen unseren operativen Segmenten und unserer Konzernzentrale dabei, das ganze Jahr über die Chancen in unserem Geschäft zu erkennen und zu nutzen. Während das kurzfristige Ergebnis-Monitoring auf Chancen abzielt, die v. a. das laufende Geschäftsjahr betreffen, stehen im mittelfristigen Planungsprozess Chancen im Fokus, die für unseren Konzern strategisch wichtig sind. Dabei unterscheiden wir zwei Arten von Chancen:
Unseren Planungsprozess gestalten wir laufend effizienter, um mehr Freiräume zu schaffen. So versetzen wir unsere Organisation in die Lage, Chancen zu erkennen, zu nutzen und neues Geschäft zu generieren. Die Vorplanungen unserer operativen Segmente münden in eine konzentrierte Planungsphase. In dieser Phase diskutieren Vorstände, Business Leader, leitende Angestellte und Experten aus allen Geschäftsbereichen intensiv über die strategische und finanzielle Ausrichtung des Konzerns und seiner operativen Segmente. Schließlich fügen sie all dies zu einem Gesamtbild zusammen. Wichtig ist bei diesem Prozess, Chancen aus Innovation zu identifizieren und diese strategisch sowie finanziell zu bewerten. Als Ergebnisse dieser "Denkrunden" werden Chancen angenommen und in die Organisation überführt oder verworfen und zur Überarbeitung in die jeweiligen Arbeitsgruppen zurückgegeben. RISIKOBEWERTUNG UND RISIKOBEGRENZUNG BEWERTUNGSMETHODIKFür die Bewertung der Risiken werden die Ausprägungen "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Risikoausmaß" herangezogen. Dabei gelten folgende Beurteilungsmaßstäbe:
Durch die Einschätzung nach den o.g. Ausprägungen kategorisieren wir die Risiken gemäß der folgenden Grafik in geringe, mittlere und hohe Risiken. Ab dem Geschäftsjahr 2019 werden Risiken und Chancen im Hinblick auf die Beurteilung des Risikoausmaßes nicht mehr mittels des Leistungsindikators EBITDA, sondern mittels des EBITDA AL bewertet. → Weitere Informationen zu den neuen Leistungsindikatoren finden Sie im Kapitel "Konzernsteuerung". Risikobedeutung
Wir berichten grundsätzlich die als "hoch" und "mittel" klassifizierten Risiken. Ausnahmen sind möglich - etwa bei Risiken aus den Vorjahren, die wir aufgrund der Berichtsstetigkeit aufführen, auch wenn sie im Betrachtungszeitraum als "gering" eingestuft werden. Zu beachten ist dabei: Risiken mit einem derzeit niedrig eingeschätzten Ausmaß können sich in Zukunft stärker auswirken als Risiken mit einem aktuell höher eingeschätzten Ausmaß. Grund dafür können Unsicherheitsfaktoren sein, die wir heute nicht einschätzen können und die außerhalb unseres Einflusses liegen. Solche Unsicherheitsfaktoren können zudem zur Folge haben, dass Risiken, die uns gegenwärtig noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir aktuell als unwesentlich erachten, unsere Geschäftsaktivitäten zukünftig beeinflussen. MAßNAHMEN ZUR RISIKOBEGRENZUNGKonzernversicherungsmanagement. Soweit es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, deckt ein konzernübergreifendes Versicherungsprogramm versicherbare Risiken ab. Dabei fungiert die DeTeAssekuranz - ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG - als Versicherungsmakler für das Konzernversicherungsmanagement: Die Gesellschaft entwickelt und implementiert Lösungen für die betrieblichen Risiken unseres Konzerns mittels Versicherungs- und versicherungsähnlichen Instrumenten und platziert diese in den nationalen und internationalen Versicherungsmärkten. Der Abschluss von Versicherungen ist für unseren Risikotransfer nach außen wesentlich. Voraussetzung für die Deckung von Risiken in unseren Konzernversicherungsprogrammen ist, dass ein Risikotransfer aus Bilanzschutzgründen des Konzerns erforderlich ist: Dazu muss das mögliche Risikoausmaß entweder eine "konzernrelevante" Größe erreicht haben oder eine Risikobündelung und -steuerung auf Konzernebene notwendig sein, um das Konzerninteresse zu wahren (opportune Gründe/Kostenoptimierung/Risikoreduzierung). Business Continuity Management (BCM). Als Teil des operativen Sicherheits- und Risiko-Managements hilft das BCM dabei, Geschäftsprozesse vor den Auswirkungen schädigender Ereignisse und Unterbrechungen zu schützen. Durch stetige Analyse, Bewertung und Handhabe relevanter Risiken für Menschen, Technik, Infrastruktur sowie Liefer- und Leistungsbeziehungen und Informationen stellt das BCM die Kontinuität der Geschäftsprozesse sicher. Ziel ist es, potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen sowie die Auswirkungen und Dauer einer Unterbrechung der kritischen Geschäftsprozesse auf ein akzeptables Mindestmaß zu reduzieren. Dabei gewährleistet die Fähigkeit zu einer wirksamen Antwort auf Bedrohungen eine entsprechende Widerstandsfähigkeit der Organisation. Hierzu identifiziert das BCM kritische und schutzwürdige Geschäftsprozesse einschließlich unterstützender Prozesse, Prozessschritte und Vermögenswerte (Menschen, Technik, Infrastruktur und Informationen sowie Liefer- und Leistungsbeziehungen). Zudem definiert es entsprechende Schutzmaßnahmen. Insbesondere untersucht das Sicherheits-Management in Abstimmung mit den jeweiligen Fachabteilungen und Prozessverantwortlichen die möglichen Folgen äußerer und innerer Bedrohungen mit einem ursächlichen Sicherheitsbezug, wie z. B. Naturkatastrophen, Vandalismus oder Sabotage. Sind Schadensausmaße und Schadenseintrittswahrscheinlichkeit bewertet, können vorbeugende Maßnahmen implementiert und Notfallpläne entwickelt werden. Die Verantwortlichen leiten weitere Maßnahmen zur Risikobegrenzung ein und setzen diese um. Je nach Risikoart steht dazu eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verfügung. Im Folgenden beschreiben wir exemplarisch einige dieser Maßnahmen:
RISIKEN UND CHANCENIm Folgenden stellen wir alle wesentlichen Konzern-Risiken und -Chancen dar, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder die Reputation der Deutschen Telekom sowie über die Ergebnisse der Tochtergesellschaften die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Telekom AG beeinflussen könnten. Dabei beschreiben wir die Risiken überwiegend vor den ergriffenen Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Bruttobetrachtung). Sind Nettorisiken identifiziert, sind diese als solche gekennzeichnet. Lassen sich Risiken und Chancen eindeutig einem operativen Segment zuordnen, ist dies nachfolgend entsprechend dargestellt. Um die Auswirkungen der Risiken besser und verständlicher zu erläutern, haben wir die einzelbewerteten Risiken den folgenden Kategorien zugeordnet: Unternehmensrisiken
RISIKEN UND CHANCEN AUS BRANCHE, WETTBEWERB UND STRATEGIERisiken und Chancen aus dem konjunkturellen Umfeld. Als international tätiges Unternehmen operieren wir in einer Vielzahl von Ländern und mit unterschiedlichen Währungen. Ein größerer konjunktureller Einbruch könnte zu einer verminderten Kaufkraft unserer Kunden führen und unseren Zugang zu den Kapitalmärkten beeinträchtigen. Wechselkursschwankungen können sich auf unser Ergebnis auswirken. Trotz der gedämpften, aber überwiegend positiven wirtschaftlichen Entwicklung im vergangenen Jahr haben die konjunkturellen Unwägbarkeiten weltweit zugenommen. Führende Institute und Organisationen haben ihre Wachstumsprognosen nach unten korrigiert und rechnen mit einem nachlassenden Wachstum der Weltwirtschaft. Hauptrisiken für die künftige wirtschaftliche Entwicklung sind die Unsicherheit aus internationalen Handelskonflikten, ein ungeordneter Brexit und politische Unsicherheiten, v. a. in Europa. Diesen Risiken stehen Chancen gegenüber, insbesondere aus dem unverändert robusten Wachstum in den USA und in den meisten Ländern unseres operativen Segments Europa. In den USA gibt es keine Anzeichen für eine Rezession im Jahr 2020. Wir rechnen lediglich mit einer bloßen Wachstumsverlangsamung aufgrund des nachlassenden Fiskalimpulses. In Europa wird sich die wirtschaftliche Dynamik ebenfalls abschwächen. Die unverändert robuste Binnenkonjunktur in Europa dürfte die nachlassende Exportnachfrage zumindest teilweise ausgleichen. Entsprechend erwarten wir hier lediglich eine Wachstumsverlangsamung, jedoch keine Rezession. Das gilt umso mehr, als die Binnennachfrage und die Investitionstätigkeit im Euroraum von der expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) stimuliert wird. Risiken aus Markt und Umfeld. Zu den wesentlichen Marktrisiken, denen wir ausgesetzt sind, zählen sinkende Preisniveaus bei Sprach- und Datendiensten im Festnetz und im Mobilfunk. Ursachen dafür sind neben regulierungsbedingten Preissenkungen in erster Linie der anhaltend starke Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche. Mit anhaltendem Wettbewerbsdruck ist insbesondere im Festnetz-Bereich in Deutschland und den Ländern unseres operativen Segments Europa zu rechnen. Im Breitband-Markt bestätigt sich der Trend, dass v. a. in Deutschland die Marktanteile regionaler Netzbetreiber überproportional steigen und diese ihre Marktabdeckung durch Ausbau ihrer eigenen Infrastruktur erhöhen. Zunehmend erfolgt dies mit Glasfaser-Infrastruktur. Dadurch erhöhen sie ihre Kundenzahlen und vertiefen ihre eigene Wertschöpfung. Im Neukundengeschäft besteht weiterhin starker Preiswettbewerb mit hohen Anfangsrabatten. Die Risikobedeutung des Risikoclusters Markt und Umfeld Deutschland bleibt seit dem Erwerb der Unitymedia von Liberty Global durch Vodafone Deutschland auf "mittel" klassifiziert. Durch die Übernahme erreicht Vodafone einen sehr hohen Marktanteil im leitungsgebundenen TV-Markt und dominiert den Wohnungswirtschafts-Markt. Die EU-Kommission hat Vodafone Deutschland im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Verpflichtungen auferlegt. Vodafone Deutschland hat deshalb das Kabelnetz des zusammengeschlossenen Unternehmens für Telefónica Deutschland geöffnet. Dadurch könnte der Wettbewerbsdruck bei Breitband- und TV-Diensten weiter steigen. Umsätze im Retail- und Wholesale-Bereich könnten sich rückläufig entwickeln. Anhaltenden Preisdruck erwarten wir auch in der mobilen Sprachtelefonie und bei mobilen Datendiensten. Dies könnte sich negativ auf unsere Service-Umsätze im Mobilfunk auswirken. Hauptgründe für den Preisdruck sind u. a. datenzentrierte, preisaggressive Angebote. Anbieter ohne eigene Infrastruktur (MVNOs) vermarkten diese Angebote u. a. über das Internet. Dabei besteht weiterhin das Risiko von unvorhergesehenen preisaggressiven Maßnahmen kleinerer Wettbewerber. Technologische Neuerungen, wie die Verwendung reiner eSIMs in Smartphones, könnten den Preisdruck durch erhöhte Wechselbereitschaft der Kunden erhöhen. Drillisch Netz hat in der 2019 stattgefundenen Frequenzauktion in Deutschland Mobilfunk-Frequenzen erworben und anschließend in einer öffentlichen Stellungnahme erklärt, in den kommenden Jahren mit dem Aufbau eines vierten Mobilfunknetzes zu beginnen. Daraus können sich Umsatzrisiken im Retail- und Wholesale-Bereich ergeben. Ein weiteres Wettbewerbsrisiko liegt darin, dass wir sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk verstärkt Konkurrenten gegenüberstehen, die nicht zur Telekommunikationsbranche im engeren Sinne zählen, aber vermehrt in die klassischen Telekommunikationsmärkte eindringen: Dies gilt v. a. für große Unternehmen aus der Internet- und Unterhaltungselektronikbranche. Für uns besteht daraus das Risiko, Wertschöpfungsanteile und Margen dadurch zu verlieren, dass wir den direkten Kundenkontakt zunehmend an Wettbewerber verlieren. T-Mobile US hat im Mobilfunk-Bereich zahlreiche Wettbewerber, von denen einige über größere Ressourcen verfügen und die vorrangig mit Service- und Endgeräteangeboten, günstigen Preisen, guter Netzabdeckung, -geschwindigkeit und -qualität sowie Kundenservice um Kunden werben. Die Marktsättigung in den USA wird weiter dazu führen, dass sich das Kundenwachstum im Mobilfunk-Bereich im Vergleich zu früheren Wachstumsraten nur moderat, wenn nicht gar rückläufig entwickelt. Letzteres hätte einen fortgesetzten Wettbewerb um Kunden zur Folge. T-Mobile US geht davon aus, dass der steigende Bedarf an Datendiensten seitens ihrer Kunden eine höhere Nachfrage nach Netzkapazität nach sich ziehen wird. Die Geschäftsstrategie sowie die Finanz- und Ertragslage von T-Mobile US können darüber hinaus durch die Knappheit und Kosten zusätzlichen Spektrums und die Vorschriften zur Nutzung von Spektrum belastet werden. Durch die Verschmelzung verschiedener Branchenbereiche wie Kabel, TK- und Content-Services sowie Satellitenfernsehen sieht sich T-Mobile US in einem scharfen und zunehmenden Wettbewerb mit anderen Diensteanbietern. Gemeinschaftsunternehmen, Fusionen, Akquisitionen und strategische Allianzen im Mobilfunk-Sektor haben zu immer stärkeren Wettbewerbern geführt, die um eine begrenzte Anzahl an Kunden konkurrieren, und es ist von einer Fortsetzung dieses Trends auszugehen. Der Zusammenschluss von T-Mobile US und Sprint kann nur vollzogen werden, wenn bestimmte behördliche Genehmigungen, Bewilligungen, Auflagen und andere Zustimmungen erteilt und keine gerichtliche Verfügung zum Verbot des Zusammenschlusses erlassen werden sowie keine von einem Gericht oder einer anderen staatlichen Stelle angeordneten Anforderungen, die den Vollzug des Zusammenschlusses verhindern könnten, ergehen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass der Zusammenschluss zu Synergien und weiteren Vorteilen führen wird, können wir nicht ausschließen, dass diese nicht in dem erwarteten Umfang oder im geplanten Zeitraum realisiert werden können. Unser operatives Segment Systemgeschäft steht ebenfalls vor Herausforderungen. So belasten ein beständig starker Wettbewerb sowie der anhaltende Kostendruck das klassische ICT-Geschäft. Darüber hinaus führt der technische Wandel hin zu Cloud-Lösungen und Digitalisierung im IT-Geschäft zum Markteintritt neuer, kapitalstarker Wettbewerber. Im Telekommunikationsgeschäft ermöglicht die Einführung der IP-Technologie Preisreduzierungen, was ein Risiko von Umsatzrückgängen und Margenverfall bei T-Systems mit sich bringt. Zukunftsthemen wie 5G und Software Defined Networks sind Initiator für neues Projektgeschäft. Chancen aus dem Markt und Umfeld. Der Telekommunikations- und IT-Markt ist ein sehr dynamischer, hart umkämpfter Markt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflussen unser Handeln und wirken sich auf unsere Unternehmenskennzahlen aus. Grundsätzlich gehen wir von den Entwicklungen aus, wie wir sie im Kapitel "Prognose" beschrieben haben. Risiken aus Innovationen (Substitution). Die Innovationszyklen werden immer kürzer. Dies stellt den Telekommunikationssektor vor die Herausforderung, neue Produkte und Dienstleistungen in immer kürzeren Zeitabständen hervorbringen zu müssen. Neue Technologien verdrängen bestehende Technologien, Produkte und Services teilweise oder manchmal sogar vollständig. Dies kann sowohl im Sprach- als auch im Datenverkehr zu geringeren Preisen und Umsätzen führen. Diese Substitutionsrisiken könnten unseren Umsatz und unser Ergebnis beeinflussen, v. a. in unseren operativen Segmenten Europa und USA. Dem Ausmaß der Substitutionsrisiken begegnen wir u. a. mit Bündeltarifen: So bieten wir Neu- und Bestandskunden integrierte Lösungen aus unserem Produkt-Portfolio an. Die Einführung des neuen Mobilfunk-Standards 5G als technologische Innovation birgt Unsicherheiten mit sich in Form der anstehenden Auktionen von Spektrum sowie deren Vergabebedingungen, regulatorischen Anforderungen, öffentlichen Diskussionen zu Sicherheit und elektromagnetischer Verträglichkeit, sowie der begrenzten Anzahl von Telekommunikationshardwareanbietern, die wir in Planungsszenarien abbilden. Chancen aus Innovationen. Neben den beschriebenen Risiken eröffnen die immer kürzer werdenden Innovationszyklen die Möglichkeit, die Digitalisierung unserer Gesellschaft voranzutreiben und unseren Privat- und Geschäftskunden innovative Produkte bzw. Lösungen anzubieten. Daher sind unsere Aktivitäten rund um Innovation und Produktentwicklung entscheidend, wenn es darum geht, Chancen zu erkennen, zu nutzen und sie im zunehmenden Wettbewerb zu etablieren. Um dies sicherzustellen und der wachsenden Konvergenz von Netzwerk und IT Rechnung zu tragen, sind in unserem Vorstandsbereich "Technologie und Innovation" alle relevanten Funktionen unter einer gemeinsamen Leitung zusammengeführt, um eine engere Integration der Bereiche Innovation, Netz und IT zu ermöglichen. → Weitere Informationen zu unserer Innovationsarbeit finden Sie im Kapitel "Innovation und Produktentwicklung". → 9 INDUSTRIE INNOVATION UND INFRASTRUKTUR FINANZEN 5G ist die neue Mobilfunk-Generation von Telekommunikationsnetzen. Wir engagieren uns hier nicht nur in vielen Gremien und Foren, sondern arbeiten zusammen mit Forschung und Industrie intensiv an der Weiterentwicklung dieses Standards, der eine Reihe von Herausforderungen an Telekommunikationsnetze adressieren wird: unmittelbare technische Bedarfe wie eine deutliche Erhöhung von Kapazität, Bandbreite, Verfügbarkeit und geringere Latenzen. Hinzu kommen fundamentale Herausforderungen wie z. B. umfangreiche M2M-Kommunikation im Internet der Dinge und der wachsende Bedarf an Zuverlässigkeit, Sicherheit und garantierte Ressourcenzuteilung in industriellen Anwendungsszenarien. Damit bietet 5G nicht nur die unmittelbare Chance, bei bestehenden Geschäftsmodellen stark steigende Anforderungen zukünftig kosteneffizient bewältigen zu können, sondern auch Chancen für weitere Geschäftsmodelle, indem man Netzfähigkeiten (z. B. Netzzugang, Lokalisierung, Sicherheit, Identität, Speicherort, Datenzwischenspeicherung, Echtzeitverarbeitung) an entsprechende Partner vermarktet. Bereits heute arbeiten wir an der Realisierung von ersten Anwendungsfällen wie sog. "Campus-Netzwerke" und Mobile Edge Computing, bei denen die Datenverarbeitung dezentral - am Rand des Netzes - erfolgt. 5G und Edge Computing bilden so gemeinsam mit anderen Technologien wie dem NarrowBand-Internet of Things (NB-IoT) oder Künstlicher Intelligenz (KI) die Basis für die weitere Digitalisierung der Gesellschaft. → 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ STRUKTUR Risiken aus strategischer Transformation und Integration. Wir befinden uns in einem stetigen Prozess strategischer Anpassungen und Kostensenkungsinitiativen. Können wir diese Vorhaben nicht wie geplant umsetzen, sind wir bestimmten Risiken ausgesetzt. So könnte der Nutzen der Maßnahmen geringer sein als ursprünglich abgeschätzt, sie könnten sich später als angenommen auswirken oder ihre Wirkung könnte ganz ausbleiben. Jeder dieser Faktoren - allein oder in Kombination - könnte sich negativ auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Chancen aus strategischer Transformation und Integration. Die IP-Transformation (All IP) bietet eine Vielzahl von Chancen: Es entsteht ein logisches Netz, das eine Sprache spricht und technisch weitgehend unabhängig von den übertragenen Diensten funktioniert. Dies ermöglicht Effizienzsteigerungen, indem z. B. die Komplexität bei Wartung und Betrieb reduziert wird, dienstspezifische Altplattformen abgeschaltet werden sowie durch Energieeinsparungen. Zudem schafft All IP Wachstumspotenziale: kurz- und mittelfristig durch ein verbessertes Kundenerlebnis vorhandener Dienste (z. B. bessere Sprachqualität, mehr Customer Self-Service, flexiblere Konfigurationsmöglichkeiten), mittel- und langfristig als eine unverzichtbare Basis für neue Konvergenzprodukte, für das Internet der Dinge und für das beschleunigte Einführen neuer Angebote (Time-to-Market). Nicht zuletzt fungiert das All IP-Netz als Fundament für die Virtualisierung von Funktionen und Diensten auf Basis einer Network Infrastructure Cloud und einer gemeinsamen, länderübergreifenden Produktion (Pan-Net). Auch hier ergeben sich Chancen für Effizienzsteigerungen und für weiteres Wachstum. "Einmal entwickeln und betreiben, aber in verschiedenen Ländern anbieten" eröffnet die Chance, zukünftige Dienste schneller und kostengünstiger bereitzustellen. Daneben treiben wir die Transformation unserer IT mit agiler Entwicklung weiter voran. Durch diesen Ansatz können neue Möglichkeiten effizienter IT-Produktion ausgeschöpft werden, sowohl durch eine modularere Bereitstellung von Komponenten als auch mit einer beschleunigten Entwicklung. Zudem eröffnet agile Entwicklung die Chance, Big Bang-Risiken bei der Ablieferung mächtiger Software Releases zu verringern. RISIKEN UND CHANCEN AUS REGULIERUNGIm Folgenden beschreiben wir die wesentlichen regulatorischen Risiken und Chancen, die aus heutiger Sicht unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und unsere Reputation beeinflussen könnten. Regulatorische Risiken ergeben sich aus telekommunikationsspezifischen, gesetzlichen Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene sowie daraus abgeleiteten Regelungs- und Eingriffsbefugnissen nationaler Regulierungsbehörden, die unsere Produkt- und Preisgestaltungsmöglichkeiten einschränken. Regulatorische Chancen können durch Deregulierung entstehen. Regulatorische Eingriffe durch Regulierungsbehörden, die für uns nur bedingt vorherzusehen sind, können den bestehenden Preis- und Wettbewerbsdruck zusätzlich erhöhen. Zu befürchten ist, dass die Regulierung in Deutschland und in anderen europäischen Ländern die Entwicklung unseres Umsatzes und Ergebnisses auch mittel- bis langfristig negativ beeinflusst. Änderungen in der Regulierungspolitik und GesetzgebungEU-Rechtsrahmen für Telekommunikation. Der sog. "Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation" (Kodex), der die zentralen EU-Regelungen für den Telekommunikationssektor reformiert, v. a. die Preis- und Zugangsregulierung, die Frequenzpolitik, sektorspezifische Verbraucherschutzregeln und die Vorschriften zu Universaldiensten, ist am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben seitdem 24 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Für sog. "Netze mit sehr hoher Kapazität" sieht der Kodex im Fall gemeinsamer Investitionen mit Wettbewerbern in Form von offenen Ko-Investment-Modellen die Möglichkeit einer geringeren Regulierung und langfristig stabiler Regulierungsbedingungen vor. Ko-Investment-Modelle umfassen neben Miteigentum und Ko-Finanzierung auch langfristige Vereinbarungen über die Nutzung des Netzes auf Zugangsbasis, die bestimmte Voraussetzungen mit Blick auf die Sicherung des Wettbewerbs erfüllen. Von der Regelung könnten insbesondere Glasfasernetze bis zum Gebäude (FTTB/FTTH) profitieren. Der neue Rechtsrahmen gibt Regulierungsbehörden zugleich neue Kompetenzen, die Zugangsverpflichtungen zu allen Netzen unabhängig von beträchtlicher Marktmacht aufzuerlegen (sog. "symmetrische Regulierung"). Im Bereich der Frequenzpolitik erzielt der neue EU-Rechtsrahmen in einzelnen Bereichen mehr Harmonisierung der Vergaberegeln der einzelnen Mitgliedstaaten und erhöht damit die Rechtssicherheit bei der Vergabe von Mobilfunk-Frequenzen, etwa indem er eine Mindestlaufzeit für Lizenzen von 15 Jahren mit einer Verlängerung von weiteren 5 Jahren vorsieht. Beim Verbraucherschutz stehen bis auf wenige Ausnahmen vollständig harmonisierte Verpflichtungen auf EU-Ebene, die eine zusätzliche, nationale Regulierung ausschließen, verschärften Verpflichtungen in einzelnen Bereichen gegenüber. Hierbei werden Transparenzpflichten stark ausgeweitet und es gibt strengere Vorgaben bei Regelungen zu Vertragslaufzeiten und zum Anbieterwechsel. Der Universaldienst wird umfassend geändert; aus dem Verpflichtungsumfang fallen viele Dienste heraus, die kaum mehr genutzt werden. Daneben soll der Universaldienstanschluss künftig breitbandig sein, um Dienste wie Videotelefonie als Grundversorgung zu ermöglichen. Einzelne Regelungen erfordern keine Umsetzung in nationales Recht. So gilt seit dem 15. Mai 2019 die Preisregulierung der Endkundentarife für Gespräche und SMS in das EU-Ausland, die als Teil einer direkt anwendbaren EU-Verordnung zum 15. Mai 2019 wirksam geworden ist. Für Auslandsgespräche und SMS innerhalb der EU sind Tarife begrenzt (auf 19 Ct./Min. sowie 6 Ct./SMS (netto) für 5 Jahre). Gemäß des Kodex wird die Europäische Kommission Ende 2020 über einen delegierten Rechtsakt einheitliche Preisobergrenzen für das Terminierungsentgelt in Mobilfunk (MTR) und im Festnetz (FTR) für sämtliche Mitgliedstaaten setzen. Die Novelle des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikation ist eingebettet in ein Gesamtpaket neuer EU-Gesetzgebungen zum digitalen (Telekommunikations-)Binnenmarkt: Dieses sieht Anpassungen der Regelungen für Mediendienste vor -in erster Linie wegen der wachsenden Bedeutung von Internet-Angeboten -, die neben die bislang im Fokus stehenden Fernsehdienste treten (z. B. im Urheberrecht, Jugendmedien- und Verbraucherschutz, Haftung von Internet-Service-Providern (v. a. Hosting) für Inhalte Dritter). Auch national werden etwa zum deutschen Rundfunkstaatsvertrag der Länder und im Telemediengesetz des Bundes sowie im Wettbewerbsrecht konkrete Anpassungen an Digitalisierung und Konvergenz der Medien diskutiert. SpektrumvergabeRisiken könnten dadurch erwachsen, dass folgende Sachverhalte unsere geplanten Spektrumerwerbe gefährden könnten: unpassende Auktionsregeln und Frequenznutzungsauflagen, überzogene Startpreisforderungen sowie unverhältnismäßig hohe, jährliche Frequenzgebühren. Als Chance sehen wir in erster Linie die Möglichkeit, dass sich Mobilfunknetz-Betreiber über die Frequenzvergaben mit ausreichendem und bezüglich ihrer Lage optimalem Spektrum ausstatten können. Somit wären wir für weiteres Wachstum und Innovationen gerüstet. Bei den anstehenden Vergaben geht es hauptsächlich um die Auktion von zusätzlichen Frequenzen in den Bereichen 0,7 GHz, 1,5 GHz und 3,4 GHz bzw. 3,8 GHz sowie 24 GHz und darüber. Außerdem müssen Frequenzen, insbesondere im 2,1 GHz-Bereich, erneuert werden, die in einigen Ländern zwischen 2019 und 2021 auslaufen oder ausgelaufen sind. Vergaben werden derzeit in Griechenland, Kroatien, den Niederlanden, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Rumänien, der Slowakei, der Tschechischen Republik sowie in Ungarn und den USA vorbereitet. → Weitere Informationen zu laufenden und 2019 abgeschlossenen Frequenzvergaben finden Sie im Kapitel "Wirtschaftliches Umfeld". Eingriffsfelder nationaler RegulierungsbehördenNationale Regulierungsbehörden haben umfassende Eingriffsbefugnisse auf Basis von europäischen und nationalen Verordnungen und Gesetzen. Auf europäischer Ebene ist die im Jahr 2015 verabschiedete EU-Verordnung zum Telekommunikationsbinnenmarkt hervorzuheben. Sie beinhaltet Regelungen zu International Roaming, Netzneutralität und Informationspflichten. Diese Regelungen schränken unsere Produktgestaltungsmöglichkeiten in erster Linie für Endkundenangebote ein. Leitlinien zur Umsetzung der Verordnung wurden durch das Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden (GEREK) veröffentlicht. Risiken ergeben sich aus der Interpretation der Verordnung und der Leitlinien durch die jeweiligen nationalen Regulierungsbehörden. In Deutschland etwa hat die BNetzA gesetzlich festgelegte umfassende Möglichkeiten, Produktanpassungen zur Durchsetzung der Verordnung anzuordnen oder bei Feststellung eines Verstoßes Bußgelder zu erheben. Unsere deutschen und internationalen Gesellschaften unterliegen weiterhin einer umfassenden Regulierung von Vorleistungsangeboten, die uns verpflichtet, unser Netz und unsere Dienste auch Wettbewerbern als Vorleistungen zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Angebotskonditionen und Preise werden in Regulierungsverfahren von der nationalen Regulierungsbehörde regelmäßig geprüft oder festgesetzt. Wichtigste regulierte Vorleistungsprodukte sind Teilnehmeranschlussleitung, Bitstrom Produkte, Mietleitungen, Terminierungsentgelte sowie damit verbundene Leistungen. Darüber hinaus gelten europäische und nationale verbraucherschutzrechtliche Regelungen. So ist zum 1. Juni 2017 in Deutschland die sog. "Transparenzverordnung" in Kraft getreten. Diese zielt in erster Linie auf mehr Transparenz und höhere Kostenkontrolle für Verbraucher bei Telekommunikationsdiensten ab. In diesem Zusammenhang hat die BNetzA ein Mess-System eingeführt, mit dem Verbraucher die verfügbaren Bandbreiten ihrer Festnetz- und Mobilfunk-Anschlüsse messen können. Neben den Vorgaben des Telekommunikationsrechts unterliegen unsere Medienangebote auch besonderen Regeln des europäischen und nationalen Medienrechts; hierzu gehören im weiteren Sinne das Urheberrecht, Regelungen zur Verantwortlichkeit für Inhalte, Vorgaben zur Sicherstellung des Jugendmedienschutzes oder solche zur Gestaltung der Inhalte und Benutzeroberflächen von Medien-Verteilplattformen. Der Telekom Deutschland dürfte, bei unveränderter Gesellschafterposition von Bund und KfW einerseits sowie Fortbestand der Rechtslage bzw. der bisherigen Auffassung der Medienaufsichtsbehörden andererseits, eine Zulassung zur Veranstaltung von Rundfunkprogrammen nicht erteilt werden. OPERATIVE RISIKEN UND CHANCENMitarbeiter. Unsere Belegschaft spielt bei der Transformation der Deutschen Telekom eine entscheidende Rolle. Für unseren Geschäftserfolg sind die Kompetenzen unserer Mitarbeiter ein wichtiger Faktor. Gerade bei einschlägigem Fachpersonal wie z. B. im IT-Bereich ist die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern durch die allgemein hohe Marktnachfrage erschwert. Sollten entsprechende Experten nicht genügend gewonnen bzw. gehalten werden, würde sich dies zukünftig negativ auf unser Geschäft auswirken. Auch 2019 konnten wir den Personalumbau in unserem Konzern sozialverträglich gestalten und umsetzen, v. a. über Abfindungen, Altersteilzeit, Engagierten Ruhestand und interne Umqualifizierungsmaßnahmen sowie die von Telekom Placement Services angebotenen Beschäftigungsperspektiven für Beamte im öffentlichen Dienst. Diesen Umbau setzen wir im kommenden Jahr fort. Falls sich die Maßnahmen nicht oder nicht wie geplant realisieren lassen (z. B. durch geringeres Interesse an den Abfindungen), könnte sich dies negativ auf unsere Finanzziele auswirken. Um dem Risiko entgegenzuwirken, dass durch die Abbauinstrumente Leistungsträger den Konzern verlassen, nutzen wir das Mitigationsinstrument der beiderseitigen Freiwilligkeit in jedem Einzelfall. Auch das Rückkehrrecht von Beamten zur Deutschen Telekom birgt Risiken: Werden Konzerneinheiten, in denen Beamte beschäftigt sind, veräußert, ist es grundsätzlich möglich, dass diese weiterhin bei der veräußerten Konzerneinheit arbeiten. Dem muss der Beamte selbst zustimmen bzw. den Antrag dazu stellen. Allerdings besteht das Risiko, dass Beamte, z. B. nach dem Ende der Beurlaubung, von einer veräußerten Einheit zu uns zurückkehren, ohne dass es ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. Ein solches externes Rückkehrrecht von außerhalb unseres Konzerns besteht derzeit für 1.452 Beamte (Stand: 31. Dezember 2019). Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb. Wir verfügen über immer leistungsfähigere Informations-/Netztechnik-Infrastruktur, die wir beständig ausbauen und modernisieren, um das beste Kundenerlebnis sicherzustellen und unsere Technologie-Führerschaft zu festigen. Ausfälle der aktuellen und zukünftigen technischen Infrastruktur können nicht vollständig ausgeschlossen werden und könnten im Einzelfall einen Umsatzausfall oder Kostensteigerungen nach sich ziehen; schließlich bilden unsere IT-/NT-Ressourcen und -Strukturen die wesentliche organisatorische und technische Plattform für unsere Geschäftstätigkeit. Die zunehmende Konvergenz von IT/NT birgt Risiken. Um diesen gesamthaft zu begegnen, sind unsere Netz-, Innovations- und IT-Aufgaben im Vorstandsressort "Technologie und Innovation" gebündelt. Es können Risiken entstehen, die alle IT-/NT-Systeme und -Produkte mit Internet-Anbindung betreffen. So könnten Störungen zwischen neu entwickelten und bereits bestehenden IT-/NT-Systemen zu Unterbrechungen bei Geschäftsprozessen, Produkten und Services führen, wie z. B. bei Smartphones und "MagentaTV". Um Ausfallrisiken, z. B. ausgelöst durch Naturkatastrophen oder Feuer, zu vermeiden, nutzen wir technische Frühwarnsysteme und Dopplungen von IT-/NT-Systemen. Das Computer Emergency Response Team (CERT) von T-Systems befasst sich mit der Sicherheit der Server unserer Großkunden. Beim Cloud Computing lagern alle Daten und Anwendungen in Rechenzentren. Unsere Rechenzentren sind sicherheitszertifiziert und erfüllen die strengen Datenschutzbestimmungen sowie die Regularien der EU. So sind alle Daten von Unternehmen und Privatpersonen vor fremdem Zugriff geschützt. Ständige Pflege und automatische Updates halten die Sicherheitsvorkehrungen stets auf dem aktuellsten Stand. Auf Basis eines konzernweit standardisierten Business Continuity Managements (BCM) setzen wir zudem organisatorische und technische Maßnahmen ein, um Schäden zu verhindern bzw. deren Auswirkungen zu mindern. Versicherbare Risiken decken wir zudem im Rahmen unseres Versicherungsprogramms ab. → 9 INDUSTRIE INNOVATION UND INFRASTRUKTUR FINANZEN Die Risikokategorie "Risiken aus IT-/NT-Netzbetrieb USA" hat sich zu Beginn des Jahres 2019 in der Risikobedeutung von mittel auf gering verbessert. Ursachen hierfür sind, dass einerseits geographische Redundanzen geschaffen wurden und andererseits ausreichende Desaster Recovery-Funktionalitäten für die Abrechnungssysteme der Kundenleistungen als funktionsfähig getestet wurden. Damit ist das Risiko mitigiert und wird nicht weiter berichtet. Chancen aus IT-/NT-Netzbetrieb. Die Nutzung großer Datenmengen (Big Data) aus unseren Netzen kann aufgrund der höheren Transparenz Entscheidungsprozesse verbessern und beschleunigen. Möglich wird dies, weil von einer hypothesengestützten zu einer faktenbasierten Entscheidungsfindung übergegangen wird und z. B. Korrelationen erkannt werden können. Unser operatives Segment Systemgeschäft besetzt innovative Geschäftsfelder im Umfeld der Digitalisierung von Geschäftsprozessen wie das Internet der Dinge und Cyber Security. Diese Geschäftsfelder könnten sich schneller als angenommen entwickeln. Als Vorreiter der Digitalisierung haben wir die Chance, mit verschiedenen Projekten im Gesundheitswesen und im Bereich MobilitySolutions die Marktentwicklung mitzugestalten und nicht nur an ihr teilzuhaben. In der Hochlaufphase dieser neuen, auf Maschinenkommunikation (M2M) und Big Data basierenden Geschäftsmodelle ist unser partnerbasierter Ansatz sehr Erfolg versprechend, um unsere Kernkompetenzen in puncto Datenkommunikation, Cloud Computing und Cyber Security in verschiedenen Projekten einzubringen. Zudem verfügen wir über erste Referenzen in Marktbereichen des Internet der Dinge, wie z. B. Predictive Maintenance. → 12 NACHHLATIGER KONSUM UND PRODUKTION FINANZEN Als Technologie- und Entwicklungspartner befinden wir uns in einer guten Wettbewerbsposition, was das Mautgeschäft in Europa betrifft. In den europäischen Mautprojekten in Belgien und Österreich sowie durch die angestrebte Vermarktung eines europaweiten Mautsystems (Toll4Europe) wurden wertvolle Referenzen erworben, die uns helfen, uns vom Wettbewerb zu differenzieren. Risiken aus der bestehenden IT-Architektur in den USA. Für die Bereitstellung und Unterstützung von Services stützt sich T-Mobile US auf eigene Systeme und Netze sowie die Systeme und Netze anderer Anbieter und Zulieferer. Die Geschäftstätigkeiten von T-Mobile US - wie auch die Tätigkeiten der meisten Einzelhändler und Mobilfunk-Unternehmen - umfassen den Empfang, die Speicherung und Übertragung vertraulicher Kundendaten, einschließlich sensibler personenbezogener Daten sowie Zahlungsdaten, vertraulicher Informationen über Mitarbeiter und Zulieferer sowie anderer sensibler Daten über T-Mobile US wie Geschäftspläne, Transaktionen und geistiges Eigentum. Cyber-Angriffe wie Denial of Service und andere böswillige Angriffe können die internen Systeme, Netze und Anwendungen von T-Mobile US zum Erliegen bringen, die Fähigkeit des Unternehmens zur Erbringung seiner Dienste beeinträchtigen und das Geschäft auf andere Weise negativ beeinflussen. Zukunftsfähigkeit der IT-Architektur in den USA. Zur Sicherung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Branche mithilfe neuer und neu entstehender Technologien muss sich T-Mobile US auf zukünftige technologische Veränderungen einstellen, laufend in das eigene Netz investieren, die Netzkapazität steigern, die vorhandenen Angebote stetig erweitern und neue Angebote einführen, um den sich verändernden Anforderungen ihrer bestehenden und potenziellen Kunden gerecht zu werden. Sollte T-Mobile US nicht in der Lage sein, die technologischen Entwicklungen zeitnah für sich zu nutzen, könnte dies zu einem Rückgang der Nachfrage nach ihren Leistungen oder zu Schwierigkeiten bei der Umsetzung oder Weiterentwicklung ihrer Geschäftsstrategie führen. Die andauernde Implementierung des auf der Plattform eines Drittanbieters basierenden Kundenabrechnungssystems durch T-Mobile US könnte zu größeren System- oder Betriebsunterbrechungen führen bzw. es besteht die Möglichkeit, dass T-Mobile US das System nicht rechtzeitig in Gänze fertigstellen und in Betrieb nehmen kann. Chancen aus der IT-Architektur in den USA. T-Mobile US muss ihren Kunden zuverlässige und vertrauenswürdige Service- und Informationssicherheit bieten, um ihren Erfolg wahren zu können. T-Mobile US investiert in erheblichem Umfang in ihre IT-Infrastruktur und ihr Mobilfunknetz. Sollte dies zu einer wesentlichen Verbesserung der Prozesse führen, könnten die erzielten Einsparungen höher sein als ursprünglich angenommen. Einkauf. Die Deutsche Telekom arbeitet mit unterschiedlichen Lieferanten für technische (Informations- und Kommunikationstechnologie) und nicht-technische Produkte und Dienstleistungen zusammen. Zu den Produkten und Dienstleistungen mit latent höherem Risiko zählen u. a. Soft- und Hardware, Netztechnik-Komponenten und alle Produkte und Dienstleistungen, die direkt dem Endkunden bereitgestellt werden. Lieferrisiken lassen sich nicht grundsätzlich ausschließen. So können sich z. B. Lieferengpässe, Preiserhöhungen, veränderte wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen oder Produktstrategien der Lieferanten negativ auf unsere Geschäftsprozesse und unser Ergebnis auswirken. Aus Abhängigkeiten von einzelnen Zulieferern bzw. dem Ausfall von einzelnen Lieferanten können zusätzlich Risiken erwachsen, dies gilt insbesondere für chinesische Telekommunikationslieferanten. Diesen begegnen wir mit organisatorischen, vertraglichen und einkaufsstrategischen Maßnahmen. Datenschutz und Datensicherheit. Nach erfolgreicher Implementierung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018, ging es 2019 darum in der EU und in Deutschland die höheren Datenschutzanforderungen durch die DSGVO weiter zu festigen und im Konzern zu vereinheitlichen und stets an neue Entwicklungen anzupassen. So hat die DSGVO z. B. neue Verfahren wie das Privacy Impact Assessment zur Bewertung und Dokumentation von Risiken bei Datenverarbeitungen eingeführt. Ein solches Verfahren ist bei uns mit dem Privacy Security Assessment (PSA) zwar seit zehn Jahren eingeführt und mittlerweile auch vollständig digital implementiert, dennoch müssen sich auch solche Verfahren modernen agilen Arbeitsmethoden anpassen. Deshalb haben wir mit dem Projekt PSA@AGIL sowohl das Verfahren angepasst, als auch mit den Privacy&Security Champions neue Rollen mit expliziter Datenschutzverantwortung in der agilen Produktentwicklung eingeführt. Neben neuen Arbeitsweisen haben wir uns intensiv mit neuen Technologien auseinandergesetzt und Leitlinien zum datenschutzkonformen Umgang mit ihnen entwickelt (z. B. Künstliche Intelligenz, IoT, Spracherkennungstechnologien, wie sie sich in unserem digitalen Sprachassistenten "Hallo Magenta" finden). Die DSGVO hat eine gute Grundlage für die Datenverarbeitung in der EU auf Basis einheitlicher Regelungen geschaffen. Sie sichert ein hohes Datenschutzniveau in Europa und ermöglicht gleichzeitig neue digitale Geschäftsmodelle. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass die beabsichtigte Harmonisierung gefährdet ist. Hier sind die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten gefordert sich im Rahmen des Kohärenzmechanismus stärker abzustimmen. Dies betrifft insbesondere die Positionierung zu einzelnen Datenschutzthemen aber auch die unterschiedliche Handhabung der Anwendung des Bußgeldrahmens. → 16 FRIEDEN GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTION STRUKTUR Das neue Datenschutzrecht hat zudem eine große Regulierungslücke in Bezug auf Dienstleister außerhalb der EU geschlossen. Die DSGVO gilt auch für nicht europäische Marktteilnehmer (z. B. Google, Facebook oder Apple), die sich mit ihren Angeboten an Kunden in der EU richten und verbessert so die Wettbewerbssituation. Allerdings unterliegen Daten von Telekommunikationsanbietern bis zur Überarbeitung der ePrivacy-Richtlinie weiterhin einer gesonderten, schärferen Regelung. Damit bleibt der Wettbewerbsnachteil für Telekommunikationsanbieter in Europa in Teilbereichen bestehen, was sich nach den bisher bekannten geplanten Neuregelungen auch nur partiell verbessern wird. Aufgrund der gegenüber der DSGVO deutlich restriktiveren Möglichkeiten der Datenverarbeitung für Telekommunikationsanbieter werden demnach Big Data-Anwendungen im Telekommunikationsbereich auch in Zukunft kein vergleichbares Potential entfalten können. Denn die Weiterverarbeitung von Metadaten ist nach dem derzeitigen Entwurf der geplanten ePrivacy-Verordnung, die die ePrivacy-Richtlinie ersetzen soll, nur nach vorheriger Einwilligung des Kunden möglich. Nicht im Entwurf der ePrivacy-Verordnung vorgesehen sind Möglichkeiten der Weiterverarbeitung zu kompatiblen Zwecken unter Verwendung von Pseudonymen. Insbesondere Big Data Anwendungen sind aber für belastbare Ergebnisse auf eine große Datengrundlage angewiesen. Hier stoßen rein einwilligungsbasierte Lösungen an ihre Grenzen. Damit entfallen verschiedene Dienstleistungsmodelle, die dem Verbraucher nützlich sein können, die aber mit anonymen Daten nicht umsetzbar sind: Dies können Angebote zur Parkplatzsuche, Services zur Unfallvermeidung, bedarfsgerechte TV-Programmgestaltung oder Telemonitoring-Dienste im Gesundheitsbereich sein. Allerdings weisen die im EU-Rat eingebrachten Vorschläge zur stärkeren Angleichung der ePrivacy-Verordnung an die DSGVO in die richtige Richtung. Insbesondere der Vorschlag zur Aufnahme der Weiterverarbeitung für kompatible Zwecke unter Verwendung von Pseudonymen in die ePrivacy-Verordnung wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer innovationsfreundlichen Regulierung unter gleichzeitiger Beibehaltung eines hohen Datenschutzniveaus. Wichtig ist daher, dass dieser ausgewogene Ansatz auch 2020 in Gesetzgebungsvorhaben weiterverfolgt wird. Den nach wie vor großen Herausforderungen in der IT-Sicherheit begegnen wir mit präventiven Maßnahmen wie integrierter Sicherheit in Geschäftsprozessen und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits-Awareness der Mitarbeiter sowie mit zunehmendem Fokus auf Analyse der Bedrohungen und Cyber-Risiken. Hier setzt unser Frühwarnsystem an: Es erkennt neue Quellen und Formen von Cyber-Angriffen, analysiert das Verhalten der Angreifer unter strenger Wahrung des Datenschutzes und identifiziert so neue Trends im Sicherheitsbereich. Neben den sog. "Honeypot-Systemen", die Schwächen in IT-Systemen simulieren, umfasst unser Frühwarnsystem Melde- und Analyse-Tools für Spam-Mails, Viren und Trojaner. Die Informationen, die wir aus all diesen Systemen gewinnen, tauschen wir mit öffentlichen und privaten Stellen aus, um neue Angriffsmuster zu erkennen und neue Schutzsysteme zu entwickeln. Cyber-Kriminalität und Industriespionage nehmen zu. Diesen Risiken begegnen wir mit umfangreichen Sicherheitskonzepten. Um mehr Transparenz zu schaffen und so den Bedrohungen besser entgegenwirken zu können, setzen wir verstärkt auf Partnerschaften, z. B. mit öffentlichen und privaten Organisationen. Mit dem "Security by Design"-Prinzip haben wir Sicherheit als festen Bestandteil in unseren Entwicklungsprozess für neue Produkte und Informationssysteme etabliert. Zusätzlich führen wir intensive und obligatorische digitale Sicherheitstests durch. → 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE BEZIEHUNGEN Wir streben weiterhin an, durch IT-Sicherheitslösungen unser Wachstum zu beschleunigen. Dazu haben wir Sicherheitsabteilungen unter dem Dach von T-Systems zusammengefasst. Mit diesem Ende-zu-Ende-Sicherheits-Portfolio wollen wir Marktanteile gewinnen und im Zuge der Megatrends Internet der Dinge und Industrie 4.0 mit neuen Sicherheitskonzepten punkten. Außerdem bauen wir unser Partner-Ökosystem im Bereich der Cyber-Sicherheit sukzessive weiter aus. Auf unserer Internet-Seite www.telekom.com/de/verantwortung/datenschutz- und -datensicherheit berichten wir fortlaufend über aktuelle Entwicklungen in puncto Datenschutz und Datensicherheit. RISIKEN UND CHANCEN AUS MARKE, KOMMUNIKATION UND REPUTATIONNegative mediale Berichterstattung. Eine unvorhersehbare negative mediale Berichterstattung über unsere Produkte und Dienstleistungen oder unsere unternehmerische Tätigkeit und Verantwortung kann einen großen Einfluss auf die Reputation unseres Unternehmens und unser Marken-Image haben. Durch soziale Netzwerke kann es zu einer noch schnelleren und weiteren Verbreitung solcher Informationen und Meinungen kommen. Letztlich kann sich eine negative Berichterstattung auf unseren Umsatz und unseren Markenwert auswirken. Um dies zu vermeiden, sind wir in einem ständigen intensiven und konstruktiven Dialog v. a. mit unseren Kunden, den Medien und der Finanzwelt. Höchste Priorität hat für uns, die Interessen aller Stakeholder möglichst ausgewogen zu berücksichtigen und somit unserem Ruf gerecht zu werden, ein verlässlicher Partner zu sein. Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen. Zu einem umfassenden Risiko- und Chancen-Management gehört für uns auch, Chancen und Risiken zu berücksichtigen, die aus ökologischen oder sozialen Aspekten resultieren bzw. aus der Führung unseres Unternehmens. Dazu binden wir alle relevanten Stakeholder aktiv und systematisch in den Prozess ein, um aktuelle und potenzielle Risiken und Chancen zu ermitteln. Das kontinuierliche Monitoring von ökologischen, sozialen und Governance-Themen geht einher mit der systematischen Ermittlung der Positionen unserer Stakeholder zu diesen Themen. Wichtige Tools dabei sind: unsere Online-Befragung für alle Stakeholder, eine Dokumentenanalyse - berücksichtigt werden u. a. Gesetzestexte, Studien, und Veröffentlichungen in Medien -, unsere Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien nationaler und internationaler Unternehmens- und Sozialverbände, wie z. B. GeSI, BDI, Bitkom, Econsense und BAGSO, von uns organisierte Stakeholder-Dialogformate sowie unsere verschiedenen Publikationen, wie Pressespiegel und Newsletter. Zudem integrieren wir die wichtigsten Nachhaltigkeitsrisiken in die interne Compliance-Bewertung. Dadurch erfassen wir die dazu gehörige Positionierung und Maßnahmenentwicklung in den verschiedenen Geschäftsbereichen. → Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie im Kapitel "Corporate Responsibility und nichtfinanzielle Erklärung". → 17 PARTNERSCHAFT ZUR ERREICHUNG DER ZIELE BEZIEHUNGEN Folgende Themen haben wir als die Wesentlichen unseres Nachhaltigkeitsmanagements identifiziert:
→ 16 FRIEDEN GERECHTIGKEIT UND STARKE INSTITUTION FINANZEN
→ 13 MASSNAHMEN ZUM KLIMASCHUTZ UMWELT Unter den Risiken, die der Klimawandel mit sich bringt, sind bereits heute zunehmend extreme Wetterbedingungen erkennbar. Dies beeinflusst unsere Stakeholder unmittelbar, z. B. unsere Kunden, Zulieferer und Mitarbeiter. Die Betrachtung des Risikos für die Fortführung des Betriebes wird durch das Risiko-Management abgedeckt und operativ in den Geschäftseinheiten gesteuert. Darüber hinaus evaluieren wir intern, wie die Berichterstattung zu klimabezogenen Finanzrisiken und Opportunitäten an den Empfehlungen der "Task Force on Climaterelated Financial Disclosures" (TCFD) ausgerichtet werden kann. Dies soll aufbauend auf den bestehenden Ansätzen der Strategie, des Controllings und Risikomanagements geschehen. Einen Beitrag zur weiteren Vorbeugung können wir zusätzlich leisten, indem wir unsere eigenen CO 2-Emissionen reduzieren. Aus diesem Grund haben wir uns ein neues, ambitioniertes Ziel gesetzt, unsere konzernweiten Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 2017 um 90 % zu senken. Außerdem birgt der Klimaschutz auch finanzielle Risiken, sei es durch die Einführung einer Abgabe für CO 2-Emissionen oder erhöhte Energiekosten. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, messen wir u. a. unsere eigene Energieeffizienz und entwickeln Maßnahmen, um diese zu verbessern. 2019 deckten bereits drei unserer Landesgesellschaften (Magyar Telekom in Ungarn, OTE in Griechenland und T-Mobile Netherlands) ihren Strombedarf zu 100 % bzw. weitere drei fast vollständig (Deutsche Telekom in Deutschland, T-Mobile US und Hrvatski Telekom in Kroatien) aus erneuerbaren Energien und konnten so die Klimaschutzrisiken reduzieren.
→ 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM BEZIEHUNGEN Gesundheit und Umwelt. Der Mobilfunk bzw. die elektromagnetischen Felder, die der Mobilfunk nutzt, lösen immer wieder Bedenken in der Bevölkerung über mögliche Gesundheitsrisiken aus. Dazu gibt es eine anhaltende öffentliche, politische und wissenschaftliche Diskussion. Die Akzeptanzprobleme in der Öffentlichkeit betreffen dabei zumeist die Mobilfunknetze, seltener den Einsatz mobiler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops. Diese Diskussion hat verstärkt Auswirkungen auf den Ausbau der Mobilfunk-Infrastruktur. Im Festnetz-Bereich kann dies die Verwendung von herkömmlichen IP- bzw. DECT-Geräten (digitale schnurlose Telefone) sowie von Endgeräten mit WLAN-Technologie betreffen. Es besteht das Risiko regulatorischer Eingriffe, wie etwa die Verschärfung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder oder die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen für den Mobilfunk, z. B. durch Veränderungen im Baurecht, aber auch das Risiko einer Kennzeichnungspflicht für Endgeräte. → 3 GESUNDHEIT UND WOHLERGEHEN BEZIEHUNGEN Basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand haben anerkannte Gremien, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP), in den vergangenen Jahren wiederholt die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk überprüft und, bei Einhaltung dieser Werte, die sichere Nutzung der Mobilfunk-Technik bestätigt. Auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse prüfen mehrere Fachgremien, aktuell die ICNIRP, die Grenzwert-Empfehlungen regelmäßig. Wir sind davon überzeugt, dass die sichere Anwendung der Mobilfunk-Technik durch die Einhaltung der geltenden Grenzwerte gewährleistet wird. Dabei stützen wir uns auf die Bewertung der anerkannten Gremien. Basis unseres verantwortungsvollen Umgangs mit diesem Thema ist unsere konzernweite "EMF-Policy": In dieser verpflichten wir uns - weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus - zu mehr Transparenz, Information, Partizipation und Unterstützung der unabhängigen Mobilfunk Forschung. Wir arbeiten daran, Bedenken in der Bevölkerung durch eine sachliche, wissenschaftlich fundierte und transparente Informationspolitik abzubauen. So sehen wir uns auch weiterhin in der Pflicht, den vertrauensvollen Austausch mit Kommunen fortzusetzen und erfolgreich zu gestalten. Dies gilt insbesondere, nachdem die langjährige Zusammenarbeit mit Kommunen beim Mobilfunk-Ausbau 2013 gesetzlich verankert wurde. Davor erfolgte die Zusammenarbeit auf Basis von freiwilligen Übereinkünften der Netzbetreiber. RECHTSVERFAHRENWesentliche laufende RechtsverfahrenDie Deutsche Telekom ist Partei in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten. Von besonderer Bedeutung sind aus unserer Sicht die nachfolgend aufgeführten Verfahren. Sofern in äußerst seltenen Fällen geforderte Angaben zur Bedeutung einzelner Rechts- und Kartellverfahren nicht gemacht werden, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass diese Angaben das Ergebnis des jeweiligen Verfahrens ernsthaft beeinträchtigen können. Prospekthaftungsverfahren (dritter Börsengang - DT3). Hierbei handelt es sich um ursprünglich ca. 2.600 laufende Klagen von ca. 16.000 angeblichen Käufern von T-Aktien, die auf der Grundlage des Prospektes vom 26. Mai 2000 verkauft wurden. Die Kläger behaupten, dass einzelne Angaben in diesem Prospekt unrichtig oder unvollständig seien. Der Streitwert beläuft sich aktuell auf insgesamt noch ca. 78 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klagen richten sich zum Teil auch gegen die KfW und/oder die Bundesrepublik Deutschland sowie teilweise auch gegen emissionsbegleitende Banken. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte Vorlagebeschlüsse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erlassen und die Ausgangsverfahren ausgesetzt. Am 16. Mai 2012 hatte das OLG Frankfurt am Main festgestellt, dass der Börsenprospekt der Deutschen Telekom AG keinen wesentlichen Fehler enthält. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 2014 diese Entscheidung teilweise aufgehoben, einen Fehler im Börsenprospekt festgestellt und das Verfahren an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen. Am 30. November 2016 stellte das OLG Frankfurt am Main in einem Musterentscheid fest, dass aus dem vom BGH festgestellten Fehler eine grundsätzliche Haftung der Deutschen Telekom AG resultieren könne; Einzelheiten seien aber in den Ausgangsverfahren zu klären. Sowohl die Deutsche Telekom AG als auch einzelne Musterkläger haben gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass überwiegende Gründe gegen eine Schadensersatzpflicht der Deutschen Telekom AG sprechen. Im Konzern-Anhang wird eine Eventualverbindlichkeit in angemessener Höhe angegeben. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG wurde bilanzielle Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet. Klagen von Telefonbuchpartnerverlagen. Mehrere Verlage, die gemeinsam mit der damaligen DeTeMedien GmbH (heute Deutsche Tele Medien GmbH), einer ehemals 100-prozentigen Tochter der Deutschen Telekom AG, in gemeinsamen Gesellschaften jeweils Teilnehmerverzeichnisse herausgeben und verlegen, reichten Ende 2013 Klagen gegen die DeTeMedien GmbH und/ oder die Deutsche Telekom AG ein. Die Kläger fordern von der Deutschen Tele Medien GmbH und teilweise von der Deutschen Telekom AG als Gesamtschuldnerin neben der Deutschen Tele Medien GmbH Schadensersatz oder Rückzahlung. Die Kläger stützen ihre Forderungen auf vermeintlich überhöhte Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten in den gemeinsamen Gesellschaften. Die bezifferten Forderungen der ursprünglich 81 Kläger betrugen Ende 2014 insgesamt rund 470 Mio. € zuzüglich Zinsen. Nachdem im Oktober 2015 mit einem Großteil der Verlage eine Vereinbarung über die Beilegung der Streitigkeiten geschlossen wurde und andere Klagen zwischenzeitlich rechtskräftig abgewiesen bzw. zurückgenommen wurden, sind derzeit noch sieben Verfahren mit einer verbleibenden Klagesumme von ca. 50 Mio. € zuzüglich Zinsen rechtshängig. In einem Verfahren hatte der BGH die Revision mit Urteil vom 29. Januar 2019 zurückgewiesen. Dieses Urteil hat unmittelbare Wirkung auch für die übrigen Verfahren, so dass das Risiko dieser Verfahren als sehr gering anzusehen ist. Vor diesem Hintergrund werden wir über diesen Verfahrenskomplex in Zukunft nicht mehr berichten. Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. Im Jahr 2012 verklagte die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (heute Vodafone Kabel Deutschland GmbH (VKDG)) die Telekom Deutschland GmbH und forderte eine Reduzierung des jährlichen Entgelts für die Nutzungsrechte an Kabelkanalkapazitäten für die Zukunft sowie die teilweise Rückzahlung von in diesem Zusammenhang seit 2004 geleisteten Zahlungen. Die VKDG bezifferte ihre Ansprüche zuletzt mit ca. 624 Mio. € nebst ca. 9 Mio. € für vermeintlich erlangten Zinsnutzen, jeweils zuzüglich Zinsen. Ansprüche vor 2009 werden von der VKDG mittlerweile nicht mehr geltend gemacht. Nachdem bereits das LG Frankfurt am Main der Klage im Jahr 2013 nicht stattgegeben hatte, wies auch das OLG Frankfurt am Main die Berufung im Dezember 2014 ab. Mit Urteil vom 24. Januar 2017 hob der BGH das Berufungsurteil auf und verwies das Verfahren zur weiteren Verhandlung an das OLG Frankfurt am Main zurück. Mit Urteil vom 20. Dezember 2018 wies das OLG Frankfurt am Main daraufhin die Berufung erneut zurück und ließ die Revision nicht zu. In einem ähnlich gelagerten Verfahren erhoben die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, die Unitymedia NRW GmbH und die Kabel BW GmbH im Januar 2013 Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH und fordern Unterlassung, mehr als ein jeweils genau beziffertes Entgelt für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen von den Klägern zu verlangen. Die Kläger fordern zudem Rückzahlung in Höhe von derzeit ca. 570 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klage wurde am 11. Oktober 2016 vom LG Köln erstinstanzlich abgewiesen. Die Berufung gegen diese Entscheidung wurde mit Urteil vom 14. März 2018 durch das OLG Düsseldorf zurückgewiesen. In beiden Verfahren haben die Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Die finanziellen Auswirkungen beider Verfahren können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden. Schadensersatzklage in Malaysia trotz eines früheren, anderslautenden rechtskräftigen Schiedsurteils. Die Celcom Malaysia Berhad (Celcom) und die Technology Resources Industries Berhad klagen vor den staatlichen Gerichten in Kuala Lumpur, Malaysia, gegen insgesamt elf Beklagte, darunter auch die DeTeAsia Holding GmbH, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG. Die Kläger verlangen Schadensersatz und Entschädigung in Höhe von 232 Mio. US-$ zuzüglich Zinsen. Diesen Betrag hatte die DeTeAsia Holding GmbH im Jahr 2005 aufgrund eines rechtskräftig zu ihren Gunsten ergangenen Schiedsurteils gegen die Celcom vollstreckt. Das erstinstanzliche Hauptverfahren hat im Januar 2018 begonnen. Es wurde bilanzielle Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet. Schiedsverfahren gegen T-Mobile Polska S.A. Im August 2019 hat der polnische Telekommunikationsanbieter P4 Sp. z o.o. ein Schiedsverfahren gegen T-Mobile Polska S.A. eingeleitet. Die Schiedsklägerin fordert eine Zahlung in Höhe von ca. 400 Mio. PLN (ca. 93 Mio. €) nebst Zinsen für ihr vermeintlich rückwirkend zustehende Terminierungsentgelte im Mobilfunk-Bereich. Patente und Lizenzen. Wie viele andere große Telekommunikations- und Internet-Anbieter sieht sich die Deutsche Telekom einer wachsenden Zahl von Streitfällen "zum Recht am geistigen Eigentum" ausgesetzt. Für uns besteht das Risiko der Zahlung von Lizenzgebühren und/oder Schadensersatz; zudem sind wir dem Risiko einer Verurteilung zur Unterlassung ausgesetzt, z. B. für den Vertrieb eines Produkts oder für die Nutzung einer Technik. Die Deutsche Telekom beabsichtigt im Übrigen, sich in jedem dieser Verfahren entschieden zu verteidigen bzw. ihre Ansprüche zu verfolgen. KARTELLVERFAHRENWie alle Unternehmen unterliegt auch unser Konzern den Vorschriften des Kartellrechts. Vor diesem Hintergrund haben wir gerade in den letzten Jahren unsere Compliance-Maßnahmen auch in diesem Bereich verstärkt. Dennoch sieht sich die Deutsche Telekom bzw. ihre Beteiligungsgesellschaften von Zeit zu Zeit wettbewerbsrechtlichen Verfahren oder sich daraus ergebenden zivilrechtlichen Folgeklagen ausgesetzt. Im Folgenden beschreiben wir wesentliche Kartellverfahren und daraus resultierende Schadensersatzklagen. Schadensersatzklagen gegen Slovak Telekom infolge einer Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat am 15. Oktober 2014 entschieden, dass Slovak Telekom ihre Marktmacht auf dem slowakischen Breitband-Markt missbraucht habe, und im Zuge dessen Bußgelder gegen Slovak Telekom und Deutsche Telekom verhängt, die im Januar 2015 vollständig bezahlt wurden. Slovak Telekom und Deutsche Telekom haben die Entscheidung der Europäischen Kommission am 29. Dezember 2014 vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten. Am 13. Dezember 2018 hat das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission teilweise für nichtig erklärt und die verhängten Bußgelder um insgesamt 13 Mio. € reduziert. Trotz des positiven Urteils haben Slovak Telekom und Deutsche Telekom am 21. Februar2019 Berufung bei dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Slovak Telekom und Deutsche Telekom verfolgen hiermit u. a. eine Aufhebung der Feststellung eines missbräuchlichen Verhaltens durch Slovak Telekom. Im Anschluss an die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission haben Wettbewerber Klage vor dem Zivilgericht in Bratislava gegen Slovak Telekom erhoben. Mit diesen Klagen begehren sie die Erstattung eines angeblichen Schadens, der sich aus dem von der Europäischen Kommission festgestellten Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Slovak Telekom ergeben haben soll. Derzeit sind drei Klagen in Höhe von insgesamt 215 Mio. € zuzüglich Zinsen anhängig. Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden. FINANZWIRTSCHAFTLICHE RISIKENLiquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und ZinsrisikenUnser Konzern unterliegt im Hinblick auf seine Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und seine geplanten Transaktionen v. a. Liquiditäts- und Ausfallrisiken sowie dem Risiko der Veränderung von Währungskursen und Zinssätzen. Diese Risiken wollen wir begrenzen. Zahlungswirksame Risiken werden in einem Regelprozess überwacht und durch den Einsatz derivativer und nicht derivativer Sicherungsinstrumente entsprechend gesichert. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung und niemals zu spekulativen Zwecken eingesetzt. Die Beurteilung der im Folgenden beschriebenen Risikofelder Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken erfolgt unter Einbeziehung aller Sicherungsmaßnahmen. → Weitere Informationen zur Risikobewertung finden Sie in der vorstehenden Tabelle "Unternehmensrisiken". Liquiditätsrisiken. Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns und der Deutschen Telekom AG jederzeit sicherzustellen, halten wir im Rahmen unseres Liquiditätsmanagements eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vor. Der Deutschen Telekom standen am 31. Dezember2019 standardisierte bilaterale Kreditlinien mit 21 Banken mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 12,6 Mrd. € zur Verfügung. Unsere Liquiditätsreserve deckte zu jedem Zeitpunkt die fälligen Bonds und langfristigen Darlehen für mindestens die nächsten 24 Monate ab (siehe nachfolgende Grafik). Unser Zugang zu den internationalen Fremdkapitalmärkten ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet. Entwicklung Liquiditätsreserve, Fälligkeiten 2018/2019in Mrd. €
Ausfallrisiken. Bei unserem operativen Geschäft und bei bestimmten Bankgeschäften sind wir einem Ausfallrisiko ausgesetzt, d. h. dem Risiko, dass die Gegenpartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Um das Ausfallrisiko auf ein Minimum zu begrenzen, schließen wir im Finanzierungsbereich Geschäfte grundsätzlich nur mit Kontrahenten ab, deren Kredit-Rating mindestens BBB+/Baa1 ist und betreiben zudem ein aktives Limit-Management. Darüber hinaus haben wir für unsere derivativen Geschäfte Besicherungsvereinbarungen (Collateral-Verträge) abgeschlossen. Dezentral überwachen wir kontinuierlich im operativen Geschäft die Außenstände. Einer gesonderten Bonitätsüberwachung unterliegt unser Geschäft mit Großkunden, insbesondere mit internationalen Carriern. Währungsrisiken. Die Währungskursrisiken resultieren aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungsschwankungen werden gesichert, soweit sie zahlungswirksam sind. Grundsätzlich ungesichert bleiben jedoch Fremdwährungsrisiken, die den Cashflow unseres Konzerns nicht beeinflussen, z. B. die Risiken, die aus der Umrechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in Euro resultieren. Unter Umständen kann die Deutsche Telekom jedoch auch diese Fremdwährungsrisiken besichern. Zinsrisiken. Unsere Zinsrisiken resultieren im Wesentlichen aus dem Finanzierungsbereich. Dies betrifft neben dem Zinsänderungsrisiko variabel verzinster Verbindlichkeiten auch die Emission neuer Verbindlichkeiten. Bei einem aktuell historisch niedrigen Zinsniveau ist unsere Risikoeinschätzung für einen Zinsanstieg gestiegen. Dies führte dazu, dass sich die Risikobedeutung der Risikokategorie "Liquiditäts-, Ausfall-, Währungs- und Zinsrisiken" insgesamt von "gering" auf "mittel" erhöht. Die Zinsrisiken steuern wir im Rahmen unseres Zins-Managements. Für die Verschuldungsposition in Euro wird jährlich ein maximaler, variabler Anteil festgelegt; die Verschuldungsposition in USD wird vorrangig über festverzinsliche, mit Emittenten-Kündigungsrechten ausgestattete Wertpapiere determiniert. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden regelmäßig unterrichtet. → Weitere Informationen finden Sie in Angabe 41 "Finanzinstrumente und Risiko-Management" im Konzern-Anhang. SteuerrisikenIn zahlreichen Ländern unterliegen wir den jeweils geltenden steuerlichen Rechtsvorschriften. Risiken können sich ergeben aus Änderungen der lokalen Steuergesetze bzw. der Rechtsprechung und unterschiedlicher Auslegung von existierenden Vorschriften. Sie können sich sowohl auf unsere Steueraufwendungen und -erträge als auch auf unsere Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auswirken. Sonstige finanzwirtschaftliche RisikenIm Folgenden beschreiben wir die sonstigen finanzwirtschaftlichen Risiken, die für uns aktuell unwesentlich bzw. nach heutigem Kenntnisstand nicht einschätzbar sind. Rating-Risiko. Zum 31. Dezember 2019 bewertete die Rating-Agentur Moody's die Deutsche Telekom AG mit Baa1 und negativem Ausblick, Standard & Poor's mit BBB+ und Ausblick "CreditWatch negative", während Fitch das derzeitige Rating mit BBB+ und stabilem Ausblick bestätigt hat. Standard & Poor's hat darüber hinaus angekündigt, bei Zustandekommen des Zusammenschlusses zwischen T-Mobile US und Sprint das Rating der Deutschen Telekom AG voraussichtlich auf BBB zu senken. Ein niedrigeres Rating wird voraussichtlich über die Zeit zu einem Anstieg der Fremdfinanzierungskosten führen. Aktienverkäufe des Bundes bzw. der KfW Bankengruppe. Zum 31. Dezember 2019 hielt der Bund zusammen mit der KfW Bankengruppe 31,9 % an der Deutschen Telekom AG. Es ist nicht auszuschließen, dass der Bund seine Privatisierungspolitik fortführt und sich von weiteren Beteiligungen kapitalmarktgerecht und unter Einbeziehung der KfW Bankengruppe trennt. Für uns besteht das Risiko, dass die Veräußerung von Anteilen durch den Bund oder die KfW Bankengruppe in größerem Umfang bzw. durch entsprechende Spekulationen am Markt den Kurs der T-Aktie negativ beeinflusst. Unsere CR-Strategie kommt der langfristigen Wertentwicklung unseres Unternehmens zugute. Dies trägt entsprechend positiv dazu bei, Geschäftsrisiken zu reduzieren. Langfristig orientierte Investoren honorieren diesen Ansatz. Auf den Kapitalmärkten spiegelt sich dies u. a. in dem Anteil der T-Aktien wider, welche von Investoren gehalten werden, die bei ihren Investment-Entscheidungen zumindest teilweise Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen. Zum 30. September 2019 waren rund 18 % der T-Aktien im Besitz von solchen SRI-Investoren (Socially Responsible Investment) und 3 % wurden von Investoren gehalten, die ihre Fonds vorrangig unter SRI-Gesichtspunkten managen. → 8 MENSCHENWÜRDIGE ARBEIT UND WIRTSCHAFTSWACHSTUM FINANZEN Werthaltigkeit des Vermögens der Deutschen Telekom AG. Der Wert des Vermögens der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochterunternehmen wird regelmäßig überprüft. Flankierend zu den regelmäßigen jährlichen Bewertungen sind in bestimmten Fällen zusätzliche Werthaltigkeitstests durchzuführen, z. B. dann, wenn infolge von Änderungen im Wirtschafts-, Regulierungs-, Geschäfts- oder Politikumfeld zu vermuten ist, dass sich der Wert von Goodwill, immateriellen Vermögenswerten, Gegenständen des Sachanlagevermögens, Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen oder sonstigen finanziellen Vermögenswerten vermindert haben könnte. Ergebnis solcher Werthaltigkeitstests können entsprechende Wertminderungen sein, die aber nicht zu Auszahlungen führen. Unser Ergebnis kann hierdurch in erheblichem Umfang gemindert werden; dies könnte den Kurs der T-Aktie belasten. → Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Grundlagen und Methoden - Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" im Konzern-Anhang. SONSTIGE ANGABENBESONDERE EREIGNISSE NACH SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRESBezüglich eingetretener Ereignisse nach Schluss des Geschäftsjahres verweisen wir auf Angabe 46 "Ereignisse nach der Berichtsperiode" im Konzernabschluss sowie die Angaben im Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2019. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLLSYSTEMDas interne Kontrollsystem (IKS) der Deutschen Telekom AG ist in Anlehnung an das international anerkannte Rahmenwerk für interne Kontrollsysteme des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO Internal Control - Integrated Framework, COSO I, in der Fassung vom 14. Mai 2013) aufgebaut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG überwacht die Wirksamkeit des IKS - wie es § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG fordert. Der Umfang und die Ausgestaltung des IKS liegen dabei im Ermessen und in der Verantwortung des Vorstands. Die interne Revision ist dafür zuständig, die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des IKS im Konzern und bei der Deutschen Telekom AG unabhängig zu prüfen. Um dies tun zu können, hat die interne Revision umfassende Informations-, Prüf- und Einsichtsrechte. Das rechnungslegungsbezogene IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, um die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. Es wird kontinuierlich weiterentwickelt und zielt auf Folgendes ab: Der Konzernabschluss der Deutschen Telekom soll nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt werden, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden, handelsrechtlichen Vorschriften. Zudem verfolgt das rechnungslegungsbezogene IKS auch das Ziel, dass der Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG sowie der zusammengefasste Lagebericht nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt werden. Grundsätzlich gilt für jedes IKS, dass es, unabhängig davon, wie es konkret ausgestaltet ist, keine absolute Sicherheit gibt, ob es seine Ziele erreicht. Bezogen auf das rechnungslegungsbezogene IKS kann es somit nur eine relative, aber keine absolute Sicherheit geben, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Unser Bereich Group Accounting steuert die Prozesse zur Konzernrechnungslegung und Lageberichtserstellung. Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden kontinuierlich dahingehend analysiert, ob und wie weit sie relevant sind und wie sie sich auf die Rechnungslegung auswirken. Relevante Anforderungen werden z. B. in der Konzern-Bilanzierungsrichtlinie festgehalten, kommuniziert und sind zusammen mit dem konzernweit gültigen Abschlusskalender die Basis für den Abschlusserstellungsprozess. Darüber hinaus unterstützen ergänzende Verfahrensanweisungen wie z. B. die Intercompany-Richtlinie, standardisierte Meldeformate, IT-Systeme sowie IT-unterstützte Reporting- und Konsolidierungsprozesse den Prozess der einheitlichen und ordnungsgemäßen Konzernrechnungslegung. Wenn nötig, setzen wir auch externe Dienstleister ein, z. B. für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Group Accounting stellt sicher, dass diese Anforderungen konzernweit einheitlich eingehalten werden. Die in den Rechnungslegungsprozess einbezogenen Mitarbeiter werden regelmäßig geschult. Die Deutsche Telekom AG und die Konzerngesellschaften sind dafür verantwortlich, dass sie die konzernweit gültigen Richtlinien und Verfahren einhalten. Die Konzerngesellschaften stellen den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme sicher; Group Accounting unterstützt und überwacht sie dabei. Die Durchführung der operativen Rechnungswesenprozesse wird mit weiter zunehmender Tendenz national und international durch Shared Service Center erbracht. Durch eine Harmonisierung der Prozesse steigen die Effizienz und die Qualität der Prozesse und damit auch die Zuverlässigkeit des internen Kontrollsystems. Das IKS sichert dabei sowohl die interne Prozessqualität der Shared Service Center als auch die Schnittstellen zu den Konzerngesellschaften durch geeignete Kontrollen und durch einen internen Zertifizierungsprozess ab. Eingebettet in den Rechnungslegungsprozess sind unter Risikoaspekten definierte interne Kontrollen. Das rechnungslegungsbezogene IKS umfasst sowohl präventive als auch aufdeckende Kontrollen; dazu gehören:
Konzernweit haben wir ein standardisiertes Verfahren implementiert, um die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen IKS zu überwachen. Dieses Verfahren orientiert sich konsequent an den Risiken einer möglichen Fehlberichterstattung im Konzernabschluss: Zu Jahresbeginn werden unter Risikoaspekten Abschlusspositionen und rechnungslegungsbezogene Prozessschritte ausgewählt, die im Laufe des Jahres auf Wirksamkeit überprüft werden. Soweit Kontrollschwächen festgestellt werden, erfolgen eine Analyse und Bewertung insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. Wesentliche Kontrollschwächen, deren Maßnahmenpläne zur Abarbeitung und der laufende Arbeitsfortschritt werden an den Vorstand bzw. zusätzlich an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG berichtet. Um die hohe Qualität dieses rechnungslegungsbezogenen IKS zu sichern, ist die interne Revision über alle Stufen des Verfahrens hinweg eng mit einbezogen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 289f, 315d HGB→ Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Entsprechenserklärung finden Sie auf der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG: www.telekom.com/de/investor-relations/ management- und -corporate-governance RECHTLICHE KONZERNSTRUKTURDie Deutsche Telekom AG, Bonn, ist das Mutterunternehmen des Deutsche Telekom Konzerns. Ihre Aktien werden neben Frankfurt am Main auch an anderen Börsen gehandelt. → Hinsichtlich der Angaben zur Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals sowie der direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital gemäß § 289a Abs. 1 HGB bzw. § 315a HGB verweisen wir auf Angabe 19 "Eigenkapital" im Konzern-Anhang sowie die Angaben im Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2019. EIGENKAPITALJede Aktie gewährt eine Stimme. Eingeschränkt sind diese Stimmrechte jedoch bei den eigenen Anteilen (per 31. Dezember 2019: insgesamt rund 19 Mio. Stück). Eigene Aktien. Der zum 31. Dezember 2019 auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Gezeichneten Kapitals beträgt ca. 47 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,4 %. Der Bestand an eigenen Anteilen zum 31. Dezember 2019 beträgt 18.524.848 Stück. → Hinsichtlich der Angaben zu den eigenen Anteilen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf Angabe 9 im Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember2019 sowie auf Angabe 19 "Eigenkapital" im Konzern-Anhang. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 24. Mai 2021 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.179.302.878,72 € mit folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinn von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse. Er kann stattdessen auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktientauschangebots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines zugelassenen Ausschlusses des Andienungsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls zu wahren ist. Die Aktien können zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden. Die Aktien können auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aktien über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern oder einzuziehen. Die Aktien können auch dazu genutzt werden, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat. Der Vorstand ist gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016 ermächtigt, den Erwerb der eigenen Anteile auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchzuführen. Aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 und entsprechender Ermächtigungen durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 und vom 24. Mai 2012 wurden im Juni 2011 110 Tsd. Aktien, im September 2011 206 Tsd. Aktien und im Januar 2013 268 Tsd. Aktien erworben. Das Gesamterwerbsvolumen betrug in den Geschäftsjahren 2011 und 2013 insgesamt 2.762 Tsd. € bzw. 2.394 Tsd. € (ohne Nebenkosten). Die Anzahl der eigenen Anteile erhöhte sich daraus um 316 Tsd. Stück bzw. 268 Tsd. Stück. Im September und Oktober 2015 wurden darüber hinaus 90 Tsd. Aktien bzw. 860 Tsd. Aktien mit einem Gesamterwerbsvolumen von 14.787 Tsd. € (ohne Nebenkosten) erworben; dies erhöhte die Anzahl der eigenen Anteile um 950 Tsd. Stück. Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile erworben. Im Rahmen des Share Matching Plans erfolgten in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 jeweils in Höhe von 2 Tsd. Stück unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien in Depots von berechtigten Teilnehmern. Weitere unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien wurden im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 90 Tsd. Stück vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2015 sind weitere eigene Aktien in Höhe von 140 Tsd. Stück übertragen worden. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 232 Tsd. Stück eigene Aktien übertragen. 300 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2017 und 312 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2018 übertragen. Sofern eigene Aktien in Depots von Beschäftigten der Deutschen Telekom AG übertragen werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Bei Übertragungen eigener Aktien in Depots von Beschäftigten anderer Konzernunternehmen erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 eine Weiterberechnung zu Zeitwerten an die jeweiligen Konzernunternehmen. Mit Ausnahme des Monats März wurden in allen Monaten des Berichtsjahres eigene Aktien von insgesamt 448 Tsd. Stück entnommen und in Depots von berechtigten Teilnehmern des Share Matching Plans übertragen. Auf die im Berichtsjahr aufgrund der Übertragungen erfolgten Abgänge an eigenen Anteilen entfiel zum 31. Dezember 2019 insgesamt ein Anteil am Grundkapital von weniger als 0,01 % bzw. ein Betrag des Grundkapitals von 1.148 Tsd. €. Der Veräußerungserlös aus Übertragungen eigener Aktien betrug 6.030 Tsd. €. Aus Übertragungen eigener Aktien resultiert eine Erhöhung der Gewinnrücklagen um 4.055 Tsd. € sowie eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 828 Tsd. €. Im Berichtsjahr wurden 238 Tsd. Stück eigene Aktien mit einem Zeitwert von 3.578 Tsd. € an andere Konzernunternehmen weiterberechnet. Im Zuge des Erwerbs der VoiceStream Wireless Corp., Bellevue, und der Powertel, Inc., Bellevue, im Jahr 2001 gab die Deutsche Telekom AG neue Aktien aus genehmigtem Kapital an einen Treuhänder aus, u. a. zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten. Im Geschäftsjahr 2013 sind diese Options-, Umtausch- bzw. Wandlungsrechte vollständig ausgelaufen. Damit bestand keine weitere Verpflichtung des Treuhänders zur Erfüllung der Ansprüche gemäß dem Zweck der Hinterlegung. Das Treuhandverhältnis wurde Anfang des Jahres 2016 beendet, und die hinterlegten Aktien wurden unentgeltlich auf ein Depot der Deutschen Telekom AG überführt. Die vormals hinterlegten Aktien sind nach § 272 Abs. 1a HGB als eigene Anteile bilanziert. Die unentgeltlich erworbenen eigenen Anteile können aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 für die gleichen Zwecke wie die entgeltlich erworbenen eigenen Aktien verwendet werden. Im Berichtsjahr wurden 61 Tsd. Stück vormals hinterlegte Aktien für die Ausgabe an berechtigte Teilnehmer des Share Matching Plans umgewidmet. Genehmigtes Kapital und bedingtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.600.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 1.406.250.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Diese Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, um neue Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, auszugeben. Jedoch darf der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigungen ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals zusammen mit dem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die nach Beginn des 31. Mai 2017 unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben bzw. veräußert worden sind, 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten; maßgeblich ist entweder das zum 31. Mai 2017, das zum Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, wobei auf denjenigen der drei genannten Zeitpunkte abzustellen ist, zu dem der Grundkapitalbetrag am geringsten ist. Als Bezugsrechtsausschluss ist es auch anzusehen, wenn die Ausgabe bzw. Veräußerung in entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2017). Das Genehmigte Kapital 2017 wurde am 11. Juli 2017 ins Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 um bis zu 1.200.000.000 €, eingeteilt in bis zu 468.750.000 Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie 1. die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- oder Wandlungsrechten, die von der Deutschen Telekom AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018biszum 16. Mai 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder 2. die aus von der Deutschen Telekom AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum 16. Mai 2023 ausgegebenen oder garantierten Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) Verpflichteten ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen (einschließlich des Falls, dass die Deutsche Telekom AG in Ausübung eines Tilgungswahlrechts bei Endfälligkeit ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Deutschen Telekom AG gewährt) und nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 Abs. 3 der Satzung der Deutschen Telekom entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS (CHANGE OF CONTROL)Die wesentlichen Vereinbarungen der Deutschen Telekom AG, die eine Klausel für den Fall einer Übernahme (Change of Control) der Deutschen Telekom AG enthalten, betreffen hauptsächlich bilaterale Kreditfazilitäten sowie mehrere Darlehensverträge. Im Übernahmefall haben die jeweiligen Kreditgeber das Recht, die Fazilität zu kündigen und ggf. fällig zu stellen bzw. die Rückzahlung der Darlehen zu verlangen. Dabei wird eine Übernahme angenommen, wenn ein Dritter die Kontrolle über die Deutsche Telekom AG erlangt; dies kann auch eine gemeinschaftlich handelnde Gruppe sein. Am 2. November 2016 hat die Deutsche Telekom AG eine Änderungsvereinbarung zu der Gesellschaftervereinbarung vom 14. Mai 2008 mit dem griechischen Staat betreffend die griechische Hellenic Telecommunications Organization S.A., Athen, Griechenland (OTE) abgeschlossen. Gemäß dieser Vereinbarung wird dem griechischen Staat unter bestimmten Bedingungen das Recht eingeräumt, alle OTE-Anteile von der Deutsche Telekom AG zu erwerben, sobald eine (oder mehrere) Person(en), ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland, direkt oder indirekt 35% der Stimmrechte an der Deutsche Telekom AG erwirbt (erwerben). Im Rahmen der Gründung des Einkaufs-Joint Ventures BuyIn in Belgien haben die Deutsche Telekom AG und Orange S.A. (ehemals France Telecom S.A.)/Atlas Services Belgium S.A. (eine Tochter der Orange S.A.) im Master Agreement vereinbart, dass, falls die Deutsche Telekom oder Orange unter den beherrschenden Einfluss eines Dritten gelangt bzw. ein nicht vollständig zum Orange Konzern gehörender Dritter Anteile an Atlas Services Belgium S.A. erwirbt, der jeweils andere Vertragspartner (Orange und Atlas Services Belgium nur gemeinschaftlich) das Master Agreement mit sofortiger Wirkung kündigen kann. KONSOLIDIERUNGSKREISVERÄNDERUNGENIm Konzernabschluss der Deutschen Telekom werden 61 inländische und 206 ausländische Tochterunternehmen vollkonsolidiert (31. Dezember 2018: 61 und 213). Zusätzlich werden 10 assoziierte Unternehmen (31. Dezember 2018: 9) und 7 Gemeinschaftsunternehmen (31. Dezember 2018: 6) nach der Equity-Methode einbezogen. → Die wesentlichen Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG finden Sie im Kapitel "Grundlagen und Methoden - Wesentliche Tochterunternehmen" im Konzern-Anhang. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEDie Deutsche Telekom hat im Dezember 2017 mit der Tele2 Group eine Vereinbarung über den Erwerb von 100 % der Anteile an dem Telekommunikationsanbieter Tele2 Netherlands Holding N.V. durch die T-Mobile Netherlands Holding B.V. geschlossen. Die Transaktion wurde am 2. Januar 2019, nachdem die Zustimmung der EU-Kommission am 27. November 2018 ohne Auflagen erteilt wurde, vollzogen. Seit dem Erwerbszeitpunkt wird die Tele2 Netherlands vollkonsolidiert in unseren Konzernabschluss einbezogen. → Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen" im Konzern-Anhang. VERGÜTUNGSBERICHTDer Vergütungsbericht erläutert das der Vorstandsvergütung zugrunde liegende Vergütungssystem sowie die Höhe der individuellen Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Innerhalb des Vergütungsberichts sind die Anforderungen des Handelsgesetzbuchs unter Berücksichtigung der Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 17 (DRS 17), die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 und der International Financial Reporting Standards (IFRS) berücksichtigt worden. Veränderungen im Vorstand und Vertragsverlängerungen. Seit dem 1. Januar 2019 verantwortet Frau Birgit Bohle als neues Vorstandsmitglied das Ressort "Personal" und ist zum gleichen Datum auch zur Arbeitsdirektorin bestellt worden. Ebenfalls seit 1. Januar 2019 verantwortet Herr Thorsten Langheim das neu geschaffene Vorstandsressort "USA und Unternehmensentwicklung". Seit Jahresanfang 2019 verfügt die Deutsche Telekom AG somit über neun Vorstandsbereiche. Mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2019 wechselte darüber hinaus Herr Dr. Christian P. Illek als Vorstand vom Personalressort in das Ressort "Finanzen". Mit Beschluss des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG vom 20. Februar 2019 erfolgte die Wiederbestellung von Herrn Srini Gopalan zum Vorstand für das Ressort "Europa" für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 4. September 2019 die Bestelldauer von Herrn Adel Al-Saleh um zwei Jahre auf insgesamt fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. VERGÜTUNG DES VORSTANDSGrundlagen der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat hat am 24. Februar 2010 ein neues System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder beschlossen. Umgesetzt wurden dabei die seit dem 5. August 2009 geltenden Regelungen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG). Die Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG vom 3. Mai 2010 billigte dieses System. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf ein jährliches festes Jahresgehalt, eine jährliche variable Erfolgsvergütung (Variable I), eine langfristig ausgelegte variable Vergütungskomponente (Variable II) sowie Anspruch auf Nebenleistungen und auf Anwartschaften aus einer betrieblichen Pensionszusage. Der Aufsichtsrat legt die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand fest. Diese Struktur und die Angemessenheit der Vergütung überprüft er regelmäßig. Es ist sichergestellt, dass die Vorstandsvergütung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist und die variablen Vergütungsbestandteile eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Übernahme von Management- und Aufsichtsratsfunktionen in Konzerngesellschaften erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Vergütung des Vorstands
Erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile GrundvergütungDas feste Jahresgehalt ist bei allen Vorstandsmitgliedern gemäß den aktienrechtlichen Anforderungen unter Beachtung der marktüblichen Vergütungen festgelegt und wird monatlich ausbezahlt. Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die durch Krankheit, Unfall oder aus einem anderen nicht durch das jeweilige Vorstandsmitglied zu vertretenden Grund eintritt, wird die feste Grundvergütung weitergewährt. Die Fortzahlung der Vergütung endet spätestens nach einer ununterbrochenen Abwesenheit von sechs Monaten bzw. maximal nach einem Zeitraum von bis zu drei Monaten nach dem Ende des Monats, in dem eine dauernde Arbeitsunfähigkeit des Vorstandsmitglieds festgestellt worden ist. NebenleistungenIn markt- und konzernüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so v. a. die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungs- und Haftpflichtschutz und Leistungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. VersorgungszusagenNeuzusage. Seit dem Jahr 2009 wird für alle Vorstandsmitglieder eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsbasierten Zusage erteilt. In dieser Zusageform erhält das Vorstandsmitglied bei Eintritt des Versorgungsfalls ein Einmalkapital. Für jedes abgeleistete Dienstjahr wird dem Vorstandsmitglied ein Beitrag auf einem Versorgungskonto gutgeschrieben, welches mit einer marktüblichen Verzinsung hinterlegt ist. Die Zuführung des jährlichen Beitrags erfolgt nicht liquiditätswirksam. Der Liquiditätsabfluss entsteht erst mit Eintritt des Versorgungsfalls. Der Versorgungsfall tritt grundsätzlich mit dem vollendeten 62. Lebensjahr ein. Die Höhe des jährlich bereitzustellenden Beitrags wird individualisiert und entkoppelt von anderen Vergütungsbestandteilen vorgenommen. Bei der exakten Festlegung des Beitrags erfolgt eine Orientierung an Unternehmen gleicher Größenordnung, die einen angemessenen Vergleichsmaßstab darstellen und die ebenfalls eine beitragsbasierte Versorgungszusage anbieten. Die Beiträge für Birgit Bohle, Srini Gopalan, Dr. Christian P. Illek, Dr. Thomas Kremer, Thorsten Langheim, Claudia Nemat und Dr. Dirk Wössner betragen jeweils 250.000 € pro abgeleistetem Dienstjahr. Altzusage. Als einziges Vorstandsmitglied hat Timotheus Höttges als dienstältestes Vorstandsmitglied noch eine sog. Altzusage auf betriebliche Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung steht in einem direkten Verhältnis zum individuellen Jahresgehalt. Die Vorstandsmitglieder erhalten im Versorgungsfall pro abgeleistetem Dienstjahr einen festgelegten Prozentsatz des letzten festen Jahresgehalts vor Eintritt des Versorgungsfalls als betriebliche Altersversorgung. Die Zusageform besteht in einem lebenslangen Ruhegeld ab Vollendung des 62. Lebensjahres bzw. einem vorgezogenen Ruhegeld mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Für den Fall des vorgezogenen Ruhegelds werden entsprechende versicherungsmathematische Abschläge durchgeführt. Die Höhe des betrieblichen Ruhegelds berechnet sich durch Multiplikation eines Basisprozentsatzes von 5 % mit der Anzahl der in Jahren abgeleisteten Vorstandsdienstzeiten. Nach zehn Jahren Dienstzeit ist somit das maximale Versorgungsniveau von 50 % der letzten fixen Jahresvergütung erreicht. Anlässlich der Wiederbestellung von Herrn Höttges und der Anpassung seiner Grundvergütung hat der Aufsichtsrat entschieden, dass die bis zum 31. Dezember 2018 erdiente Versorgungsanwartschaft jährlich um 2,4 % dynamisiert wird und dafür die bis zum 31. Dezember 2018 gültige Grundvergütung, die relevante Bemessungsgrundlage darstellt. Künftige Vergütungserhöhungen führen somit zu keiner weiteren Erhöhung der Ruhegeldzahlungen. Im Versorgungsfall werden die zu leistenden Versorgungszahlungen jährlich dynamisiert. Dabei beträgt der verwendete Steigerungsprozentsatz 1 %. Darüber hinaus enthalten die Versorgungsvereinbarungen Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen- und Waisenrentenansprüchen. Dabei kann der Anspruch auf Witwenrenten in speziell geregelten Sonderfällen ausgeschlossen sein. Anrechnungstatbestände sind in den Versorgungszusagen marktüblich geregelt. Im Fall einer dauernden Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) erwirbt der Berechtigte ebenfalls Anspruch auf das Versorgungsguthaben. Pension Substitute. Mit Adel Al-Saleh ist aufgrund seiner US-amerikanischen Staatsbürgerschaft an Stelle einer Versorgungszusage eine Regelung im Sinne eines "Pension Substitute" vereinbart worden. Die hieraus für jedes vollständig abgeleistete Dienstjahr resultierende jährliche Zahlung in Höhe von 250.000 € wird innerhalb der Tabellen unter den Nebenleistungen ausgewiesen. Bei der Festsetzung der Höhe hat sich der Aufsichtsrat an der Höhe der Beträge für die Vorstandsmitglieder orientiert, die eine beitragsorientierte Versorgungszusage (Neuzusage) erhalten haben. In der folgenden Tabelle sind der Dienstzeitaufwand und die Defined Benefit Obligation für jedes Vorstandsmitglied mit einer Versorgungszusage dargestellt: in €
Erfolgsabhängige VergütungsbestandteileDie variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands unterteilt sich im Wesentlichen in die Variablen I und II. Die Variable I enthält sowohl kurzfristige als auch langfristig angelegte Komponenten, die in der Realisierung des Budgets in konkreten Zielgrößen sowie strategisch/funktionalen Zielen und dem Handeln im Einklang mit dem Konzernleitbild bestehen. An den Auszahlungsbetrag der Variable I ist eine Investitionsverpflichtung in Aktien der Deutschen Telekom AG gekoppelt, welches mittels des bestehenden Share Matching Plans nach vier Jahren zu einem zusätzlichen Aktienzufluss führt. Die Variable II ist ausschließlich langfristig orientiert. So ist sichergestellt, dass im Rahmen der variablen Vergütung eine Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung erfolgt und eine überwiegend langfristige Anreizwirkung besteht. Die variablen Vergütungsbestandteile enthalten eindeutige betragsmäßige Höchstgrenzen und auch die Vergütungshöhe insgesamt wurde betragsmäßig begrenzt. Vervollständigt wird die erfolgsabhängige Vergütung von der Möglichkeit des Aufsichtsrats eine außerordentliche Erfolgsvergütung festzusetzen. Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die durch Krankheit, Unfall oder aus einem anderen nicht durch das jeweilige Vorstandsmitglied zu vertretenden Grund eintritt, werden variable Vergütungsansprüche bei einer ununterbrochenen krankheitsbedingten Abwesenheit von größer einem Monat anteilsmäßig entsprechend der ununterbrochenen Abwesenheit gekürzt. Variable I
Die jährliche variable Vergütung der Vorstandsmitglieder bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG zu Beginn des Geschäftsjahres jedem Mitglied des Vorstands erteilten Zielvorgabe. Die Zielvorgabe setzt sich dabei aus Konzernzielen (50 %) für die jeweils unbereinigten, um zielerelevante Sachverhalte angepassten Werte für Umsatz, EBITDA after leases und Free Cashflow after leases sowie Individualzielen der einzelnen Vorstandsmitglieder zusammen. Die drei Konzernziele sind untereinander im Verhältnis von 40:40:20 gewichtet. Die Individualziele bestehen aus den auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichteten Zielen zur Umsetzung der Strategie im verantworteten Ressort (30 %) sowie dem Handeln im Einklang mit dem Konzernleitbild (Value Adherence), welches ein Indikator für die Einhaltung der Werteorientierung darstellt, in Höhe von 20 %. Die Zielvereinbarung und Zielerreichung für das jeweilige Geschäftsjahr werden vom Aufsichtsratsplenum festgelegt. Eine Übererfüllung der Zielvorgaben ist auf 150 % des Zusagebetrags begrenzt. Darüber hinausgehende Zielerreichungsgrade bleiben unberücksichtigt. Zur Sicherstellung der langfristigen Anreizwirkung und der Ausrichtung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ist ein Betrag von einem Drittel der jährlich durch das Aufsichtsratsplenum festgesetzten Variablen in Aktien der Deutschen Telekom AG zu investieren; diese sind über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren vom jeweiligen Vorstandsmitglied zu halten. Share Matching Plan Aktiendeferral und Share Matching Plan
Im Geschäftsjahr 2019 sind die Vorstandsmitglieder, wie bereits vorab beschrieben, vertraglich dazu verpflichtet, ein Drittel der Variablen I in Aktien der Deutschen Telekom AG zu investieren. Der Aufsichtsrat hat den Vorstandsmitgliedern angeboten, das verpflichtende Eigeninvestment im Jahr 2019 auf bis zu 50 % der ausbezahlten Variable I auszuweiten. Die Deutsche Telekom AG wird für jede im Rahmen des oben beschriebenen Eigeninvestments des Vorstands erworbene Aktie nach Ablauf der vierjährigen Haltefrist eine zusätzliche Aktie gewähren (Share Matching Plan), sofern die Vorstandsbestellung noch andauert. In Anwendung der Vorschriften DRS 17 und IFRS 2 sind neben dem Gesamtaufwand aus aktienbasierter Vergütung aus Matching Shares im Geschäftsjahr 2019 und dem beizulegenden Zeitwert der Matching Shares zum Zeitpunkt der Gewährung auch die Anzahl der bestehenden Anrechte auf Matching Shares und deren Entwicklung im aktuellen Geschäftsjahr darzustellen. Der in der Tabelle dargestellte beizulegende Zeitwert der Matching Shares zum Zeitpunkt der Gewährung stellt keinen Gehaltszufluss des Jahres 2019 für Vorstandsmitglieder dar. Es handelt sich hierbei um einen ermittelten kalkulatorischen Wert der Matching Shares-Anrechte, der nach einschlägigen Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt wurde. Der beizulegende Zeitwert entspricht dabei dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Gewährung abzüglich eines erwarteten Dividendenabschlags. Die folgende Tabelle basiert dabei auf einer erwarteten Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2019 und damit einer geschätzten Höhe des vom jeweiligen Vorstand zu leistenden Eigeninvestments, welches Anrechte auf Matching Shares begründet. Die für das Geschäftsjahr 2019 finale Anzahl von Anrechten auf Matching Shares kann gegenüber den hier verwendeten geschätzten Werten höher oder niedriger ausfallen. Der in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 gemäß IFRS 2 zu erfassende Gesamtaufwand aus aktienbasierter Vergütung für Anrechte auf Matching Shares der Jahre 2014 bis 2019 ist in den letzten beiden Spalten der Tabelle enthalten.
Bis zum 31. Dezember 2019 hat die Deutsche Telekom AG insgesamt 565.596 Stück Aktien für Zwecke der Ausgabe von Matching Shares an Vorstandsmitglieder im Rahmen des Share Matching Plans erworben. 2019 wurden erneut Matching Shares an einzelne Vorstandsmitglieder übertragen. Die Gesamtsumme der im Jahr 2019 an Vorstandsmitglieder übertragenen Aktien beträgt 55.146 Stück (2018: 69.488 Stück). Variable II
Variable IIDie ausschließlich langfristig angelegte Variable II wird an der Erfüllung von vier gleich gewichteten Erfolgsparametern (Return On Capital Employed (ROCE), Earnings per Share (EPS), Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit) gemessen. Alle vier Parameter werden dabei über den Gesamtkonzern erhoben. Jeder Parameter beeinflusst ein Viertel des Auslobungsbetrags. Eine Übererfüllung der Zielvorgaben ist auf 150 % des Auslobungsbetrags begrenzt. Der Bemessungszeitraum beträgt vier Jahre. Die Messung erfolgt über die durchschnittliche Zielerreichung der vier zum Zeitpunkt der Zusage geplanten Jahre. Der Auslobungsbetrag wird entkoppelt von anderen Vergütungsbestandteilen und individuell pro Vorstandsmitglied festgelegt. Außerordentliche ErfolgsvergütungDer Aufsichtsrat kann zudem nach seinem pflichtgemäßen Ermessen außerordentliche Leistungen einzelner oder aller Vorstandsmitglieder in Form einer besonderen Erfolgstantieme vergüten. Regelungen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit. In Vorstandsverträgen, die seit dem Geschäftsjahr 2009 abgeschlossen worden sind, ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung ohne wichtigen Grund eine Ausgleichszahlung vorgesehen, deren Höhe entsprechend den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap) und die nicht höher als die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags sein darf. Die Vorstandsverträge der Deutschen Telekom AG enthalten keine Zusagen für Leistungen aus Anlass der Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen grundsätzlich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es danach vertraglich untersagt, während der Dauer von einem Jahr nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen. Hierfür erhalten sie als Karenzentschädigung entweder eine Zahlung in Höhe von 50 % des letzten festen Jahresgehalts und 50 % der letzten Variablen I auf Basis einer Zielerreichung von 100 % oder 100 % des letzten festen Jahresgehalts. Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019. Unter Zugrundelegung der rechtlichen und sonstigen Vorgaben werden im Folgenden die Bezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 mit insgesamt 23,3 Mio. € (2018: 24,6 Mio. €) ausgewiesen. Diese beinhalten für Vorstandsmitglieder das feste Jahresgehalt sowie sonstige Nebenleistungen, geldwerte Vorteile und Sachbezüge, die kurzfristige variable Vergütung (Variable I), vollständig erdiente Tranchen der langfristigen variablen Vergütung (Variable II) und den beizulegenden Zeitwert der Matching Shares. Dieser wurde auf Basis der zum Zeitpunkt der Gewährung geschätzten Höhe der Variablen I und einer daraus resultierenden Anzahl von Anrechten auf Matching Shares berechnet. Gesamtbezüge. Die Vergütung des Vorstands ergibt sich im Einzelnen aus der nachfolgenden Tabelle: in €
a In den sonstigen Nebenleistungen von Adel
Al-Saleh ist eine jährlich zu zahlende "Pension
Substitute" in Höhe von 250.000 €, die anstelle
einer deutschen Versorgungszusage erteilt wurde (siehe
vorstehenden Abschnitt "Versorgungszusagen") und eine
nachträgliche Erhöhung der im Vorjahr pauschal
abgegoltenen Zahlungen zur doppelten Haushaltsführung
von 50.000 € enthalten.
Für die in der Spalte "Langfristige variable Erfolgsvergütung (Variable II)" ausgewiesenen Beträge wurde den berechtigten Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2016 eine entsprechende Zusage erteilt. Kein Mitglied des Vorstands hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Leistungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine oder ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied erhalten. Frühere Mitglieder des Vorstands. Für Leistungen und Ansprüche früherer und während des Geschäftsjahres ausgeschiedener Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind 8,8 Mio. € (2018: 8,1 Mio. €) als Gesamtbezüge enthalten. Für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen wurden für diesen Personenkreis sowie deren Hinterbliebene 213,4 Mio. € (31. Dezember 2018: 198,6 Mio. €) als Rückstellungen (Bewertung nach IAS 19) passiviert. Sonstiges. Die Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen. Tabellendarstellung gemäß den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance KodexDie folgenden Darstellungen erfolgen anhand der vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 empfohlenen Mustertabellen 1 und 2, die den Gesamtbetrag der für das Berichtsjahr gewährten sowie der zugeflossenen Vergütungsbestandteile abbilden. Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr Vorstandsvergütungin €
in €
in €
in €
in €
Zugeflossene Zuwendungen für das BerichtsjahrIn Abweichung zu der bereits dargestellten Gewährungstabelle werden in dieser Tabelle nicht die Zielwerte für die kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile ausgewiesen, sondern die tatsächlich für das Jahr 2019 zufließenden Werte. Eine weitere Abweichung gegenüber der Gewährungstabelle besteht hinsichtlich der Darstellung des Matching Shares Plans. Die in dieser Tabelle ausgewiesenen Werte für den Share Matching Plan stellen die Höhe des nach deutschem Steuerrecht relevanten Zuflusswerts zum Zeitpunkt der Übertragung von Matching Shares dar, während in der Gewährungstabelle zuvor die beizulegenden Zeitwerte zum Zeitpunkt der Gewährung Gegenstand des Vergütungsausweises sind. Vorstandsvergütungin €
a In den sonstigen Nebenleistungen von Adel
Al-Saleh ist eine jährlich zu zahlende "Pension
Substitute" in Höhe von 250.000 € enthalten, die
anstelle einer deutschen Versorgungszusage erteilt wurde
(siehe vorstehenden Abschnitt "Versorgungszusagen").
in €
a Bei der Darstellung der Variable II in der
Spalte 2019 handelt es sich um den Auszahlungsbetrag der
Tranche 2016; in der Spalte 2018 handelt es sich um den
Auszahlungsbetrag der Tranche 2015 (siehe vorstehenden
Abschnitt "Variable II").
in €
a Bei der Darstellung der Variable II in der
Spalte 2019 handelt es sich um den Auszahlungsbetrag der
Tranche 2016; in der Spalte 2018 handelt es sich um den
Auszahlungsbetrag der Tranche 2015 (siehe vorstehenden
Abschnitt "Variable II").
Beabsichtigte Neuerungen im Jahr 2020Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 führt der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG eine Shareownership Guideline ein, die alle Vorstandsmitglieder verpflichtet, über einen Zeitraum von maximal drei Jahren einen Aktienbestand in Telekom-Aktien aufzubauen, der dem Gegenwert eines jährlichen festen Jahresgehalts entspricht. Dieser Aktienbestand muss ununterbrochen bis zur Beendigung der Mitgliedschaft im Vorstand gehalten werden. Der Aufsichtsrat wird überprüfen, ob durch die Wertentwicklung der Aktie gegebenenfalls eine zusätzliche Investitionsverpflichtung für die Vorstandsmitglieder entstanden ist und in diesem Fall die Vorstandsmitglieder verpflichten, entsprechend zusätzliche Aktien zu erwerben, bis das Äquivalent zu einem festen Jahresgehalt wieder hergestellt ist. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, bei neu abzuschließenden Vorstandsverträgen zukünftig eine Rückforderungsklausel (Clawback) aufzunehmen. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATSDie Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in § 13 der Satzung der Deutschen Telekom AG geregelt. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach dem Vergütungssystem, welches für das Geschäftsjahr 2019 gilt, eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 70.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält zusätzlich 70.000,00 €, der stellvertretende Vorsitzende 35.000,00 €. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich a. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 80.000,00 €, jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 40.000,00 €, b. der Vorsitzende des Präsidialausschusses 70.000,00 €, jedes andere Mitglied des Präsidialausschusses 30.000,00 €, c. der Vorsitzende des Nominierungsausschusses 25.000,00 €, jedes andere Mitglied des Nominierungsausschusses 12.500,00 €, d. der Vorsitzende eines anderen Ausschusses 40.000,00 €, jedes andere Mitglied eines Ausschusses 25.000,00 €. Der Vorsitz und die Mitgliedschaft im Vermittlungsausschuss bleiben unberücksichtigt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld von 1.000,00 €. Die auf die Vergütung und Auslagen zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2019 beträgt 2.888.500,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer). Die Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder bzw. ehemalige Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen. Die Aufsichtsratsvergütung 2019 verteilt sich auf die einzelnen Mitglieder wie folgt: in €
a Neben der Vergütung für ihre
Tätigkeit im Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG
erhielt Frau Nicole Koch für das Geschäftsjahr
2019 eine weitere Vergütung in Höhe von 4.500,00
€ (inkl. Sitzungsgeld) (Aufsichtsratsmandat bei der
Deutsche Telekom Privatkunden-Vertrieb GmbH).
ANTEILSBESITZ VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATSVon Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG wurden im Jahr 2019 Käufe und Übertragungen im Rahmen des Share Matching Plans von 278.574 Aktien (2018: 364.036) sowie Verkäufe von 68.930 Aktien (2018: 0) gemeldet. Der direkte oder indirekte Besitz der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern übersteigt insgesamt nicht 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. KONZERN-BILANZAktiva
Seit dem 1. Januar 2019 kommt der Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leases" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten letztmalig zum 31. Dezember 2018 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen gemäß IAS 17. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen" im Konzern-Anhang. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGin Mio. €
Seit dem 1. Januar 2019 kommt der Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leases" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen" im Konzern-Anhang. Seit dem 1. Januar 2018 kommen die Rechnungslegungsstandards IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" und IFRS 9 "Financial Instruments" zur Anwendung. Die Vergleichswerte für das Geschäftsjahr 2017 wurden nicht angepasst. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen" im Konzern-Anhang im Geschäftsbericht 2018. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNGin Mio. €
a Für die gemäß IAS 1 neu
auszuweisenden Posten des IFRS 9 nimmt die Deutsche Telekom
das Wahlrecht in Anspruch, auf die Angabe von
Vorjahresvergleichszahlen zu verzichten.
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGS-RECHNUNGin Mio. €
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGin Mio. €Auszahlungen für Investitionen in
KONZERN-ANHANGGRUNDLAGEN UND METHODENALLGEMEINE ANGABENDer Deutsche Telekom Konzern (nachfolgend "Deutsche Telekom" oder "Konzern" genannt) ist eines der weltweit führenden Dienstleistungsunternehmen der Telekommunikations- und Informationstechnologiebranche. Die Deutsche Telekom bietet Kunden Produkte und Services rund um das vernetzte Leben und Arbeiten an. Dabei berichtet die Deutsche Telekom die operativen Segmente Deutschland, USA, Europa, Systemgeschäft, Group Development sowie das Segment Group Headquarters & Group Services. Die Gesellschaft wurde am 2. Januar 1995 unter der Firma Deutsche Telekom AG in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn (HRB 6794) eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Bonn, Deutschland. Die Anschrift lautet: Deutsche Telekom AG, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. Diese Entsprechenserklärung kann über die Internet-Seite der Deutschen Telekom gemäß § 161 AktG eingesehen werden. → Entsprechenserklärung Die Aktien der Deutschen Telekom AG werden neben Frankfurt am Main auch an anderen Börsen gehandelt. Der von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Deutschen Telekom AG sowie der Konzernabschluss der Deutschen Telekom werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Geschäftsbericht kann bei der Deutschen Telekom AG, Bonn, Investor Relations, angefordert bzw. über die Internet-Seite der Deutschen Telekom eingesehen werden. → Finanzpublikationen Der Konzernabschluss der Deutschen Telekom für das Geschäftsjahr 2019 wurde am 10. Februar 2020 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. GRUNDLAGEN DER BILANZIERUNGDer Konzernabschluss der Deutschen Telekom wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. In der Konzern-Bilanz werden Vergleichszahlen für einen Abschluss-Stichtag angegeben. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung werden Vergleichszahlen für zwei Vorjahre angegeben. Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Konzern Anhang, sofern geboten, detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dabei werden die im Geschäftsjahr angefallenen Kosten nach Kostenarten unterteilt und die in den Vorräten sowie die in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aktivierten Kosten gesondert als Bestandsveränderungen bzw. aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Abschlüsse der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. ERSTMALS IM GESCHÄFTSJAHR ANZUWENDENDE STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGENDie Deutsche Telekom hat folgende Verlautbarungen bzw. Änderungen von Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr 2019 erstmals angewandt:
Im Januar 2016 hat der IASB IFRS 16 "Leases" veröffentlicht. Dieser ist für ab dem 1. Januar 2019 beginnende Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden. IFRS 16 hat wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Deutschen Telekom, insbesondere auf die Bilanzsumme, die Ertragslage, den operativen und Finanzierungs-Cashflow sowie die Darstellung der Vermögensund Finanzlage. Die Deutsche Telekom ist als Leasing-Nehmer insbesondere bei der Anmietung von Mobilfunk-Standorten (Grund und Boden, Plätze an Mobilfunk-Masten bzw. Dachflächen), Netzwerk-Infrastruktur sowie bei Gebäudeanmietung für administrative oder technische Zwecke von der Neuregelung betroffen. Die Deutsche Telekom hat den neuen Leasing-Standard nicht vollständig retrospektiv angewendet, sondern die Erleichterungsvorschrift für Leasing-Nehmer ("modifizierte retrospektive Methode") in Anspruch genommen. Zahlungsverpflichtungen aus bisherigen Operating Leasing-Verhältnissen werden mit Übergang auf IFRS 16 mit dem entsprechenden Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst und als Leasing-Verbindlichkeit passiviert. Die Nutzungsrechte wurden zum 1. Januar 2019 in Höhe der Leasing-Verbindlichkeit angesetzt, berichtigt um den Betrag der vorausgezahlten bzw. passivisch abgegrenzten Leasing-Zahlungen. Aufgrund wesentlicher bestehender Salden von Verbindlichkeiten aus Staffelmietverträgen (Straight-line leases) nach IAS 17, welche nach IFRS 16 von den Nutzungsrechten abzuziehen sind, wurden die Nutzungsrechte zum 1. Januar 2019 nach IFRS 16 mit einem signifikant niedrigeren Buchwert als die korrespondierende Leasing-Verbindlichkeit angesetzt. Diese Verbindlichkeit beruht im Wesentlichen auf Leasing-Verhältnissen für Mobilfunk-Standorte der T-Mobile US. Im Übergangszeitpunkt am 1. Januar 2019 wurden zunächst die den Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Laufzeiten an die gemäß IFRS 16 bestimmten Laufzeiten angepasst. Diese Anpassung wurde eigenkapitalerhöhend vorgenommen. Der verbleibende Abgrenzungsposten wurde wie vorstehend beschrieben nutzungsrechtsmindernd verrechnet. Bisherige Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse wurden am 1. Januar 2019 mit ihren Buchwerten zum 31. Dezember 2018 als Nutzungsrecht und Leasing-Verbindlichkeit erfasst. Wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten wurden wie folgt ausgeübt:
Darüber hinaus wurden zum Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 16 wesentliche Wahlrechte und Erleichterungsmöglichkeiten wie folgt in Anspruch genommen:
Die neue Definition eines Leasing-Verhältnisses hat für die Deutsche Telekom als Leasing-Geber insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen. Gleichwohl ändert sich die Anzahl der identifizierten Leasing-Verhältnisse. Die Neudefinition betrifft nicht die Verträge zur Überlassung von Servern oder ähnlichen Hardware-Geräten an Kunden im Rahmen von Daten- bzw. Netzwerk Lösungen sowie Verträge über Endgeräte an Kunden. Diese werden auch weiterhin als Leasing-Verhältnis definiert. Dagegen ist eine Reduzierung bei Verträgen zur Überlassung von Modems/Routern der aktuellen Gerätegeneration an Privatkunden im Bereich Festnetz-Massenmarkt zu verzeichnen, insoweit die Modem- und Router-Funktionalitäten in einem Gerät verbaut sind. Im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen in Rechenzentren wird die Vermietung von Flächen, z. B. gesonderte Räume für die Aufstellung eigener Hardware des Kunden, als Leasing-Komponente identifiziert. Darüber hinaus werden die Vermietung von Teilnehmeranschlussleitungen und von Flächen an Wholesale-Festnetz-Kunden (z. B. Kollokationsflächen) als Leasing-Verhältnis eingestuft. Insgesamt stellen sich die zum 1. Januar 2019 durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 in der Konzern-Bilanz vorgenommenen Anpassungen wie folgt dar a : in Mio. €AKTIVA
a In der vorstehenden Übersicht sind
ausschließlich die von den Änderungen aus der
Erstanwendung von IFRS 16 betroffenen Bilanzposten
enthalten; kurz- und langfristige Posten wurden aus
Vereinfachungsgründen zusammengefasst dargestellt.
Unter Berücksichtigung latenter Steuern von insgesamt 0,1 Mrd. € (netto) ergibt sich aus der Umstellung zum 1. Januar 2019 ein in den Gewinnrücklagen - unter Einbeziehung der auf die Anteile anderer Gesellschafter entfallenden Bestandteile - zu erfassender erhöhender kumulierter Effekt von insgesamt 0,3 Mrd. €. Dieser resultiert im Wesentlichen aus der zuvor beschriebenen Auflösung von passivisch abgegrenzten Leasing-Zahlungen (Verbindlichkeiten aus Straightline leases). Reklassifizierungen umfassen im Wesentlichen Umgliederungen der Buchwerte aus bisherigen Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen in die Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten sowie die zuvor beschriebene Verrechnung mit den Nutzungsrechten von nach der bisherigen Bilanzierung aus den Operating Leasing-Verhältnissen vorausgezahlten bzw. passivisch abgegrenzten Leasing-Zahlungen, passivierten Drohverlustrückstellungen und Verbindlichkeiten aus Staffelmietverträgen (Straight-line leases). Ausgehend von den Operating Leasing-Verpflichtungen zum 31. Dezember 2018 (Geschäftsbericht 2018, Angabe 37 "Leasing-Verhältnisse") ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasing-Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2019: in Mio. €
Der Zinssatz für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasing-Verbindlichkeiten, soweit nicht implizit im Leasing-Verhältnis vorgegeben, ist der Grenzfremdkapitalzinssatz. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren aus laufzeitadäquaten risikolosen Zinssätzen, erhöht um Kreditrisikoaufschläge sowie adjustiert um eine Liquiditäts- und Länderrisikoprämie, abgeleitet. Für die Abzinsung der Leasing-Verbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 wurden gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssätze von 1,7 % bis 5,0 % im Euro-Währungsraum sowie 5,2 % im US-Dollar-Währungsraum herangezogen. Die Erhöhung der Leasing-Verbindlichkeiten hat eine entsprechende Zunahme der Netto-Finanzverbindlichkeiten zur Folge. in Mio. €
→ Weitere Informationen zur Entwicklung der bilanzierten Nutzungsrechte und der Leasing-Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 finden Sie in Angabe 8 "Nutzungsrechte - Leasing-Nehmer-Verhältnisse" und in Angabe 13 "Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasing-Verbindlichkeiten". → Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2019 finden Sie im Kapitel "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung". VERÖFFENTLICHTE, ABER NOCH NICHT ANZUWENDENDE STANDARDS, INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN
Die Reform der Referenzzinssätze (IBORs) führt aktuell zu Unsicherheiten in der zeitlichen Umsetzung und der genauen inhaltlichen Ausgestaltung der geplanten Änderungen. Die Deutsche Telekom ist hinsichtlich der Absicherung von Zins- und Währungsrisiken in designierten Fair Value- und Cashflow Hedges von diesen Unsicherheiten betroffen, soweit bestimmte Referenzzinssätze Teil der Sicherungsbeziehungen sind (EURIBOR, USD-LIBOR, GBP-LIBOR, AUD-LIBOR, HKD-LIBOR und NOK-OIBOR). Die Konzern-Treasury analysiert fortlaufend die aktuellen Entwicklungen und leitet ggf. notwendige Maßnahmen zum Übergang auf die neuen Referenzzinssätze ein. Die Deutsche Telekom erwartet aus den Änderungen der Referenzzinssätze keine wesentlichen Auswirkungen. → Informationen zu den Sicherungsbeziehungen finden Sie in Angabe 41 "Finanzinstrumente und Risiko-Management". ÄNDERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN, SCHÄTZUNGSÄNDERUNGENDie Deutsche Telekom hat außer den erstmals im Geschäftsjahr anzuwendenden Standards, Interpretationen und Änderungen keine wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen. Die von der öffentlichen Hand vertragsgemäß zu empfangenden Zuwendungen aus Förderprojekten für den Breitband-Ausbau in Deutschland werden seit Beginn des dritten Quartals 2019 in voller Höhe bilanziert. Grund dafür ist, dass der Breitband Ausbau in Deutschland mittlerweile zur Routinetätigkeit geworden ist und nunmehr bereits bei Abschluss eines Fördervertrags mit der nach IFRS geforderten angemessenen Sicherheit davon auszugehen ist, dass die Deutsche Telekom die Förderbedingungen erfüllen und die öffentliche Hand die Zuwendungen gewähren wird. Folglich werden nunmehr bereits bei Vertragsschluss die erwarteten Zuwendungen in voller Höhe als sonstiger finanzieller Vermögenswert aktiviert und in selber Höhe eine nicht-finanzielle übrige Schuld für die bestehende Ausbauverpflichtung passiviert. Bislang wurde die Erfüllung der Förderbedingungen erst bei Abnahme nach Fertigstellung mit angemessener Sicherheit angenommen, weshalb davor lediglich erhaltene Abschlagszahlungen erfasst und als nicht-finanzielle übrige Schulden ausgewiesen wurden. Folglich wurde auch der geförderte Anteil der Auszahlungen zunächst in den Sachanlagen aktiviert, weshalb ihr Buchwert entsprechend höher war. Die aufgrund dieser Schätzungsänderung im zweiten Halbjahr 2019 als sonstige finanzielle Vermögenswerte erfassten noch zu empfangenden Zuwendungen beliefen sich auf 1,3 Mrd. €, und für die noch zu erbringenden Ausbauverpflichtungen wurden nicht-finanzielle übrige Schulden in Höhe von 1,2 Mrd. € neu angesetzt. Der Unterschiedsbetrag reduziert die Sachanlagen. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte reduzieren sich bei Erhalt der Zuwendungen. Die nicht-finanziellen übrigen Schulden werden ratierlich mit Baufortschritt aufgelöst und reduzieren so die Anschaffungskosten der geförderten Sachanlagen. Alle erhaltenen Zuwendungen aus Förderprojekten und geleisteten Auszahlungen für den Ausbau werden im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst. Zuwendungen und Auszahlungen für Förderprojekte, bei denen die vorstehend beschriebene angemessene Sicherheit bereits besteht, werden separat ausgewiesen in den Posten "Einzahlungen von Fördermitteln für Investitionen in den Breitband-Ausbau" bzw. "Auszahlungen für geförderte Investitionen in den Breitband-Ausbau". Da diese Auszahlungen und Einzahlungen nicht zeitgleich geleistet bzw. vereinnahmt werden, können sich in den einzelnen Perioden positive oder negative Salden ergeben. Diese Investitionen sind nicht Bestandteil der "Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen", da die Auszahlungen nicht zu einem Sachanlagenzugang führen. → Weitere Informationen zu dieser Schätzungsänderung finden Sie in Angabe 35 "Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung". ANSATZ UND BEWERTUNGDie wesentlichen Aktiv- und Passivposten der Konzern-Bilanz werden wie folgt bewertet:
Die nachstehenden wesentlichen Regelungen zum Ansatz und zur Bewertung sind einheitlich für alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Rechnungslegungsperioden angewendet worden. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE (OHNE GOODWILL)Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer, einschließlich der 5G-, LTE-, UMTS- und GSM-Lizenzen, werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und grundsätzlich linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Derartige Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag - der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert - niedriger ist als der Buchwert. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (Mobilfunk-Lizenzen der Federal Communications Commission in den USA (FCC-Lizenzen)) werden zu Anschaffungskosten bewertet. Obwohl die FCC-Lizenzen grundsätzlich für eine vertraglich definierte Zeit vergeben werden, werden sie regelmäßig zu vernachlässigbaren Kosten erneuert. Daneben liegen keine sonstigen rechtlichen, regulatorischen, vertraglichen, wettbewerbsbedingten, wirtschaftlichen oder anderen Faktoren vor, die die Nutzungsdauer der Lizenzen beschränken. Sie werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, auf ihre Werthaltigkeit untersucht und, sofern notwendig, auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte unter der Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen maximal bis auf den Wert zugeschrieben, der sich ergeben hätte, wenn in den früheren Perioden keine Wertminderungen erfasst worden wären. Immaterielle Vermögenswerte können auch im Rahmen eines Frequenz- oder Spektrumtauschs erworben werden. Die Anschaffungskosten eines in einer solchen Tauschtransaktion erworbenen immateriellen Vermögenswerts werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn das Tauschgeschäft wirtschaftliche Substanz hat und die beizulegenden Zeitwerte des erhaltenen sowie des hingegebenen Vermögenswerts verlässlich bewertbar sind. Wenn der Tauschvorgang keine wirtschaftliche Substanz hat oder der beizulegende Zeitwert keines der beiden Vermögenswerte zuverlässig bestimmt werden kann, wird der Buchwert des aufgegebenen Vermögenswerts als beizulegender Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts verwendet. Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden der immateriellen Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschluss-Stichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Die planmäßige Abschreibung von Mobilfunk-Lizenzen beginnt, sobald das zugehörige Netz betriebsbereit ist. Die Nutzungsdauern von Mobilfunk-Lizenzen werden auf der Grundlage verschiedener Faktoren festgelegt, u. a. der Laufzeit der von der jeweiligen nationalen Regulierungsbehörde gewährten Lizenzen, der Verfügbarkeit und der erwarteten Kosten für die Erneuerung der Lizenzen sowie der Entwicklung künftiger Technologien. Die Nutzungsdauern wesentlicher Mobilfunk-Lizenzen der Deutschen Telekom betragen:
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten werden die Ausgaben für die Entwicklungsphase aktiviert, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Forschungsausgaben werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst. Unter Entwicklung ist hierbei die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder beträchtlich verbesserten Materialien, Vorrichtungen, Produkten, Verfahren, Systemen oder Dienstleistungen zu verstehen. Die Entwicklung findet dabei vor Aufnahme der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. Zu den Entwicklungsaktivitäten gehören u. a. der Entwurf, die Konstruktion und das Testen von Prototypen und Modellen vor der Aufnahme der eigentlichen Produktion oder Nutzung unter Verwendung neuer Technologien. Die Entwicklungsphase gilt als abgeschlossen, sobald die IT-Abteilung formell dokumentiert, dass der aktivierte Vermögenswert zur Nutzung bereitsteht und in der Art und Weise einsatzfähig ist, wie es durch das Management beabsichtigt ist. Die von der Deutschen Telekom erfassten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich auf 45,4 Mio. € (2018: 57,7 Mio. €). GOODWILLDer Goodwill wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugeordnet ist, auf eine etwaige Wertminderung untersucht. Der Werthaltigkeitstest wird regelmäßig am Ende eines jeden Geschäftsjahres durchgeführt und zusätzlich immer dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist. SACHANLAGENSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und ggf. Wertminderungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Abschluss Stichtag überprüft; wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie produktions- bzw. leistungserstellungsbezogene Verwaltungskosten. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands und die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Wartungs- und Reparaturkosten werden im Entstehungszeitpunkt als Aufwand erfasst. Wird ein Teil eines Vermögenswerts des Sachanlagevermögens selbst genutzt und ein anderer physisch abgegrenzter Teil des Gesamtvermögenswerts im Rahmen von Operating Leasing-Verhältnissen vermietet (z. B. Büroetagen eines Gebäudes oder einzelne Glasfasern eines Kabels), erfolgt kein gesonderter Ausweis des Teils des Vermögenswerts, der vermietet wird. Öffentliche Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derjenigen Sachanlagen, für die der Zuschuss gewährt wurde. Die Investitionszuschüsse werden angesetzt, sobald angemessene Sicherheit besteht, dass alle Förderbedingungen erfüllt werden und die Zuwendung in voller Höhe gewährt wird. Sofern diese angemessene Sicherheit bereits bei Vertragsabschluss besteht, wird in diesem Zeitpunkt die volle Zuwendung als sonstiger finanzieller Vermögenswert aktiviert und in identischer Höhe eine nicht-finanzielle übrige Schuld für die Ausbauverpflichtung passiviert. In den Folgeperioden reduziert sich der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswert mit Erhalt der Raten. Die übrige Schuld wird anteilig mit Baufortschritt gegen den Buchwert der geförderten Sachanlagen aufgelöst. Sofern noch keine angemessene Sicherheit besteht, werden lediglich die erhaltenen Ratenzahlungen erfasst und in identischer Höhe eine nicht-finanzielle übrige Schuld passiviert. Sobald dann angemessene Sicherheit vorliegt, wird für noch ausstehende Zuwendungen ein sonstiger finanzieller Vermögenswert erfasst und die Buchwerte der übrigen Schuld und der geförderten Sachanlagen entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt angepasst. Alle erhaltenen Zuwendungen werden im Cashflow aus Investitionstätigkeit ausgewiesen. Ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens wird ausgebucht, sofern der Vermögenswert abgeht, oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Nutzungsdauern der wesentlichen Anlageklassen zeigt die folgende Tabelle:
Mietereinbauten werden entweder über ihre jeweilige Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit eines etwaigen Leasing-Verhältnisses abgeschrieben. FREMDKAPITALKOSTENFremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Deutsche Telekom definiert qualifizierte Vermögenswerte als Bauprojekte oder andere Vermögenswerte, für die notwendigerweise mindestens zwölf Monate erforderlich sind, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Fremdkapitalkosten für Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und für Vorräte, die regelmäßig in großen Mengen hergestellt oder produziert werden, werden nicht aktiviert. WERTMINDERUNGEN VON IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTEN (INKLUSIVE GOODWILL), VON VERMÖGENSWERTEN DES SACHANLAGEVERMÖGENS UND NUTZUNGSRECHTENWertminderungen werden durch den Vergleich des Buchwerts mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Können einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten unabhängig generierten künftigen Finanzmittelzuflüsse zugeordnet werden, ist die Werthaltigkeit auf Basis der übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten zu untersuchen. An jedem Abschluss-Stichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmbarer Nutzungsdauer (Goodwill und FCC-Lizenzen) wird darüber hinaus regelmäßig ein jährlicher Werthaltigkeitstest durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Goodwill jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitiert. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern. Wertminderungen des Goodwill dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung anteilig auf die der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu verteilen. Die beizulegenden Zeitwerte bzw. Nutzungswerte (sofern bestimmbar) der einzelnen Vermögenswerte sind dabei als Wertuntergrenze zu berücksichtigen. Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwills) erfolgswirksam zuzuschreiben. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts bestimmt. Der erzielbare Betrag wird in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow-(DCF-) Verfahrens ermittelt, soweit nicht eine Bewertung aufgrund eines Marktpreises maßgeblich ist. Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen für zehn Jahre beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über den 10-Jahres-Zeitraum hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung des erzielbaren Betrags durch das Management beruht, wird auf die Erläuterungen zu "Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" im weiteren Verlauf dieses Kapitels verwiesen. VORRÄTEVorräte werden zunächst mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und in den Folgeperioden mit dem niedrigeren Wert aus Nettoveräußerungswert und Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie sonstige Kosten, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nach der Durchschnittskostenmethode ermittelt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Einzelveräußerungspreis abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND VERÄUßERUNGSGRUPPENZur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen klassifiziert. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte erfasst, sofern der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. Sind die Voraussetzungen zur Klassifizierung von Vermögenswerten als zur Veräußerung gehalten nicht mehr erfüllt, sind die Vermögenswerte nicht mehr als zur Veräußerung gehalten auszuweisen. Die Vermögenswerte sind zu bewerten mit dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert, der sich ergeben hätte, wenn der Vermögenswert nicht als zur Veräußerung gehalten klassifiziert worden wäre, und dem erzielbaren Betrag zum Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten nicht mehr erfüllt sind. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMERDie Deutsche Telekom unterhält in verschiedenen Ländern leistungsorientierte Altersversorgungspläne (Defined Benefit Pension Plans) auf Grundlage der ruhegehaltsfähigen Vergütung der Mitarbeiter und ihrer Dienstzeiten. Diese Pläne werden teilweise über externe Pensionsfonds sowie durch Einbringung in ein Contractual Trust Agreement (CTA) finanziert. Die Pensionsrückstellungen werden nach dem für leistungsorientierte Altersversorgungspläne vorgeschriebenen versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) bewertet. Dabei werden sowohl die am Abschluss-Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Verpflichtungen wird grundsätzlich auf Basis der Renditen für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen des jeweiligen Währungsraums ermittelt. Die Erträge aus dem Planvermögen und Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verpflichtungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Der Dienstzeitaufwand wird als betrieblicher Aufwand klassifiziert. Ein aufgrund einer Änderung des Pensionsplans nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort in der Periode der Änderung erfasst. Gewinne und Verluste aufgrund von Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen werden in der Periode, in der sie entstehen, sofort in voller Höhe erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Einige Konzerngesellschaften gewähren ihren Mitarbeitern beitragsorientierte Zusagen (Defined Contribution Plans) aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen, wobei die Zahlungen an staatliche oder private Rentenversicherungsträger geleistet werden. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht der Arbeitgeber über die Entrichtung von Beitragszahlungen an einen externen Versorgungsträger hinaus keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Höhe der künftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber (und ggf. auch dessen Arbeitnehmer) an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Die zu zahlenden Beträge werden aufwandswirksam erfasst, wenn die Verpflichtung zur Zahlung der Beträge entsteht, und als Bestandteil der betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Im Rahmen der Altersversorgung für Beamte hatte die Deutsche Telekom zusammen mit der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG bis zum 31. Dezember 2012 eine gemeinsame Versorgungskasse, den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V., Bonn (BPS-PT), unterhalten. Diese Versorgungskasse diente der Erbringung von Versorgungsund Beihilfeleistungen an im Ruhestand befindliche Beamte und deren Hinterbliebene, denen aus einem Beamtenverhältnis Versorgungsleistungen zustehen. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG) wurden zum 1. Januar 2013 die Aufgaben des BPS-PT im Rahmen der Postbeamtenversorgung (organisiert in der Postbeamtenversorgungskasse) auf die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT), Bonn, übertragen. Die Höhe der Zahlungsverpflichtungen der Deutschen Telekom AG an die Postbeamtenversorgungskasse ist in § 16 Postpersonalrechtsgesetz geregelt. Die Deutsche Telekom AG ist danach gesetzlich verpflichtet, seit dem Jahr 2000 einen jährlichen Beitrag in Höhe von 33 % der Bruttobezüge der aktiven und der fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltsfähig beurlaubten Beamten an die Unterstützungskasse zu leisten. Weitere Verpflichtungen im Rahmen der Altersversorgung für Beamte bestehen für die Deutsche Telekom nicht. Entsprechend können die Zahlungsverpflichtungen als beitragsorientierte Versorgungspläne angesehen werden. Die Deutsche Telekom AG und ihre inländischen Tochterunternehmen haben in der Vergangenheit Altersteilzeitvereinbarungen mit variierenden Konditionen und Vertragsbedingungen vereinbart, überwiegend nach dem sog. "Blockmodell". In diesem Zusammenhang entstehen zwei Arten von Verpflichtungen, die jeweils in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Grundsätzen mit ihrem Barwert bewertet und getrennt voneinander bilanziert werden: Die erste Verpflichtungsart bezieht sich auf den kumulierten ausstehenden Erfüllungsbetrag, der anteilig über die Laufzeit der Aktiv- bzw. Arbeitsphase erfasst wird. Der kumulierte ausstehende Erfüllungsbetrag basiert auf der Differenz zwischen der Vergütung des Arbeitnehmers vor Beginn der Altersteilzeitvereinbarung (einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen) und der Vergütung für die Teilzeitbeschäftigung (einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen, jedoch ohne Berücksichtigung der Aufstockungsbeträge). Die zweite Verpflichtungsart bezieht sich auf die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Aufstockungsbeträgen zuzüglich eines weiteren Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Aufstockungsbeträge haben regelmäßig einen hybriden Charakter, d. h., obwohl einerseits der Vereinbarung häufig eine Kompensationsfunktion für eine frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugemessen wird, steht die spätere Auszahlung andererseits unter dem Vorbehalt der künftigen Erbringung von Arbeitsleistungen. Unabhängig vom Abfindungscharakter müssen Aufstockungsbeträge aufgrund der Abhängigkeit von künftigen Arbeitsleistungen ratierlich über den Erdienungszeitraum erfasst werden. Der Erdienungszeitraum für Aufstockungsbeträge bei Anwendung des Blockmodells beginnt mit dem Erwerb des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Teilnahme am Altersteilzeitprogramm und endet mit Eintritt in die Freistellungsphase. Verpflichtungen aufgrund der Gewährung von Leistungen aus Anlass der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen werden angesetzt, wenn die Deutsche Telekom keine realistische Möglichkeit besitzt, sich der Gewährung der entsprechenden Leistungen zu entziehen. Abfindungen für Angestellte und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Regelung zum vorzeitigen Ruhestand im Inland werden überwiegend in Form von Angeboten an die Arbeitnehmer zum freiwilligen Ausscheiden aus dem Unternehmen gewährt. Solche Verpflichtungen werden grundsätzlich erst angesetzt, sobald ein Arbeitnehmer ein entsprechendes Angebot des Unternehmens angenommen hat, es sei denn, dass das Unternehmen sein Angebot bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgrund rechtlicher oder anderer Beschränkungen nicht mehr zurückziehen kann. Verpflichtungen infolge der alleinigen Entscheidung des Unternehmens zum Abbau von Arbeitsplätzen werden angesetzt, sobald das Unternehmen einen detaillierten formalen Plan zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bekannt gegeben hat. Werden Leistungen aus Anlass der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen i. S. d. IAS 37 gewährt, wird eine Verpflichtung nach IAS 19 zugleich mit dem Ansatz einer Restrukturierungsrückstellung angesetzt. Sind die Leistungen mehr als zwölf Monate nach dem Abschluss-Stichtag fällig, so wird der erwartete Erfüllungsbetrag auf den Abschluss Stichtag abgezinst. Sofern der Zeitpunkt oder der Betrag der Auszahlung zum Abschluss-Stichtag noch ungewiss ist, werden die Verpflichtungen unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENSonstige Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten angesetzt, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind. Für solche Verpflichtungen werden Rückstellungen gebildet, soweit diese auf zurückliegenden Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen, wahrscheinlich zu Vermögensabflüssen führen und diese Abflüsse zuverlässig ermittelt werden können. Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken und Unsicherheiten zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Der Erfüllungsbetrag wird auf der Basis einer bestmöglichen Schätzung bestimmt, wobei je nach Charakteristik der Verpflichtung geeignete Schätzverfahren und Informationsquellen genutzt werden. Bei einer Vielzahl ähnlicher Verpflichtungen wird die Gruppe der Verpflichtungen als Ganzes betrachtet. Als Schätzverfahren wird auf die Erwartungswertmethode zurückgegriffen. Bei Vorliegen von Bandbreiten möglicher Ereignisse mit gleicher Eintrittswahrscheinlichkeit wird der Mittelwert angesetzt. Einzelne Verpflichtungen (z. B. Rechts- und Prozessrisiken) werden regelmäßig mit dem wahrscheinlichsten Ergebnis bewertet, soweit nicht aufgrund besonderer Wahrscheinlichkeitsverteilungen andere Schätzungen zu einer angemesseneren Bewertung führen. Bei der Bewertung von Rückstellungen werden Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, aktuelle Kosten- und Preisinformationen sowie Einschätzungen bzw. Gutachten von Sachverständigen und Experten genutzt. Soweit zur Bestimmung des Erfüllungsbetrags Erfahrungswerte oder aktuelle Kosten- und Preisinformationen herangezogen werden, werden diese Werte auf den voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt fortgeschrieben. Zu diesem Zweck wird auf geeignete Preisentwicklungsindikatoren (z. B. Baupreisindizes oder Inflationsraten) zurückgegriffen. Rückstellungen werden abgezinst, wenn der Effekt hieraus wesentlich ist. Zur Abzinsung werden Marktzinssätze vor Steuern verwendet, die Laufzeit und Risiko (soweit nicht bereits bei Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt) der Verpflichtung widerspiegeln. Erstattungsansprüche werden nicht mit Rückstellungen saldiert, sondern getrennt aktiviert, sobald ihre Realisation so gut wie sicher ist. Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen, die als Folge des Erwerbs von Sachanlagen entstehen, werden erfolgsneutral als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten des korrespondierenden Vermögenswerts angesetzt. Spätere Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung dieser Verpflichtungen werden ebenfalls erfolgsneutral erfasst und führen zu nachträglichen Erhöhungen oder Minderungen des Buchwerts der betroffenen Sachanlage. Dies führt somit auch zu veränderten künftig zu erfassenden planmäßigen Abschreibungen des Vermögenswerts und damit im Ergebnis zu einer erfolgswirksamen Erfassung der Schätzungsänderungen über die Restnutzungsdauer. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der übersteigende Betrag unmittelbar erfolgswirksam als Ertrag zu erfassen. FINANZINSTRUMENTEFinanzinstrumente werden angesetzt, sobald die Deutsche Telekom Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang allerdings der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch die Deutsche Telekom geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Übertragene finanzielle Vermögenswerte werden vollständig ausgebucht, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen übergehen, oder wenn sie teilweise übergehen (Risikoteilung) und der Erwerber sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Fähigkeit hat, die Vermögenswerte weiter zu veräußern. Hat der Erwerber im Fall der Risikoteilung keine Möglichkeit zur Weiterveräußerung, werden die Vermögenswerte im Umfang des zurückbehaltenen Maximalrisikos weiterbilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die Verpflichtung rechtlich entfallen ist oder die Vertragsbedingungen nicht unwesentlich modifiziert wurden. Finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, ausgereichte Darlehen und sonstige Forderungen, gehaltene Eigenkapitalinstrumente sowie derivative finanzielle Vermögenswerte; sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen sowie zusätzlich bei Schuldinstrumenten die künftig zu erwartenden Wertminderungen. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Für die Bewertung von gehaltenen Schuldinstrumenten ist von Bedeutung, welches Geschäftsmodell für sie jeweils gilt, und ob sie die Charakteristika eines gewöhnlichen Darlehens aufweisen, d. h. ob ihre Zahlungsströme ausschließlich aus Zins und Tilgung bestehen. Weisen sie diese Charakteristika auf, und sollen sie gemäß Geschäftsmodell nicht verkauft, sondern bis zur Fälligkeit gehalten werden, sind sie zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Zielt das Geschäftsmodell darauf ab, solche Instrumente teils zu verkaufen und teils zu halten, sind sie zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis mit nachträglicher Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten. In allen anderen Fällen sind finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für separate Portfolios gleichartiger Schuldinstrumente können unterschiedliche Geschäftsmodelle gelten, z. B. wenn für bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Factoring-Transaktionen existieren. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, sie haben bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie ausgereichte Darlehen und sonstige Forderungen werden bei Zugang mit dem Transaktionspreis angesetzt, soweit sie keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten. Instrumente mit signifikanter Finanzierungskomponente werden bei Zugang zum Fair Value angesetzt. Gehaltene Eigenkapitalinstrumente umfassen strategische Beteiligungen. Die Deutsche Telekom hat das Wahlrecht ausgeübt, diese grundsätzlich über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten. Grund hierfür ist, dass bei strategischen Beteiligungen nicht die kurzfristige Gewinnmaximierung im Vordergrund steht. Erwerb und Veräußerung von strategischen Beteiligungen basieren auf geschäftspolitischen Überlegungen. Dividenden werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst, soweit sie keine Kapitalrückzahlung darstellen. Derivative finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung eingebunden sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In der Konzern-Kapitalflussrechnung erfasst die Deutsche Telekom die Zahlungsströme aus Zinsen und erhaltenen Dividenden als Ein- bzw. Auszahlungen im Cashflow aus Geschäftstätigkeit. Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Bestandteil des Buchwerts. Ist bei Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten das vereinbarte Zahlungsziel länger als zu diesem Zeitpunkt auf dem betreffenden Beschaffungsmarkt branchenüblich, so wird diese Verbindlichkeit nicht in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, sondern in den sonstigen verzinslichen Verbindlichkeiten innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten. In der Kapitalflussrechnung wird eine solche Finanzierungsvereinbarung als zahlungsunwirksame Transaktion abgebildet und die betreffende Tilgung der finanziellen Verbindlichkeit im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Lieferant seine Forderung verkauft oder nicht. → Weitere Informationen zu den Auswirkungen auf die Konzern-Kapitalflussrechnung finden Sie in Angabe 35 "Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung". Derivative finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung eingebunden sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei Finanzinstrumenten hat die Deutsche Telekom von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren (At Fair Value through Profit or Loss), bisher keinen Gebrauch gemacht. Schuldinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, werden bei ihrer erstmaligen Erfassung unter Berücksichtigung der künftig erwarteten Wertminderungen bewertet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit und ohne signifikante Finanzierungskomponente, Vertragsvermögenswerte und Leasing-Vermögenswerte wird der Wertminderungsbedarf stets auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt. Für alle anderen Instrumente werden die Wertminderungen nur dann auf Basis der über die gesamte Laufzeit erwarteten Verluste ermittelt, wenn sich das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz wesentlich erhöht hat. Andernfalls werden die Wertminderungen lediglich auf Basis der erwarteten Verluste ermittelt, die aus einem innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschluss-Stichtag auftretenden Verlustereignis resultieren würden. In diesem Fall werden also Verlustereignisse nicht berücksichtigt, die später als zwölf Monate nach dem Abschluss-Stichtag auftreten können. Bei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs wird grundsätzlich auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt, die um für das Kreditrisiko relevante Zukunftsparameter ergänzt werden. Für Schuldinstrumente, die auf einem aktiven Markt gehandelt werden, wird zur Bestimmung der künftig erwarteten Kreditverluste auf öffentlich zugängliche Marktdaten zurückgegriffen. Die Wertminderungen tragen den künftig erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht und wertberichtigt. Die Cashflows werden auf Basis des gewichteten Durchschnitts der ursprünglichen Effektivzinssätze der im jeweiligen Portfolio enthaltenen finanziellen Vermögenswerte abgezinst. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab. Aufgrund unterschiedlicher operativer Segmente sowie unterschiedlicher regionaler Rahmenbedingungen obliegt diese Beurteilung den einzelnen Portfolio-Verantwortlichen. Die Deutsche Telekom setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zins- und Währungsrisiken ein. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant. Der beizulegende Zeitwert gehandelter derivativer Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Dieser Wert kann positiv oder negativ sein. Liegen keine Marktwerte vor, müssen die beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die Deutsche Telekom bei Übertragung des Finanzinstruments zum Abschluss-Stichtag entweder erhalten würde bzw. zahlen müsste. Dieser wird unter Anwendung der zum Abschluss-Stichtag relevanten Wechselkurse und Zinssätze der Vertragspartner berechnet. Für die Berechnungen werden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price (Full Fair Value) unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Dirty Price. Von finanziellen Verbindlichkeiten und sonstigen nichtfinanziellen Verträgen, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind eingebettete Derivate abzuspalten, wenn diese vom übrigen Instrument abweichende wirtschaftliche Merkmale und Risiken aufweisen. Die Derivate sind dann separat zu bilanzieren und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Eine Abspaltung von in finanziellen Vermögenswerte eingebetteten Derivaten kommt jedoch nicht in Betracht. Vielmehr ist in solchen Fällen das Gesamtinstrument zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden ist. Liegt keine Sicherungsbeziehung vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting), wird der Absicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Die Deutsche Telekom wendet Vorschriften zum Hedge Accounting zur Sicherung von Bilanzposten und künftigen Zahlungsströmen an. Dies mindert Volatilitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge, Cashflow Hedge und Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation zu unterscheiden. Sicherungsbeziehungen werden ausschließlich nach den Regeln des IFRS 9 abgebildet. Die Deutsche Telekom hat das Wahlrecht ausgeübt, Währungsbasis-Spreads (Cross Currency Basis Spreads) nicht als Teil der jeweiligen Sicherungsbeziehung zu designieren, sondern als Kosten der Absicherung gesondert im Eigenkapital zu erfassen. Zur Absicherung des Währungsrisikos einer bilanzunwirksamen festen Verpflichtung nutzt die Deutsche Telekom das Wahlrecht und bilanziert sie nicht als Fair Value Hedge, sondern als Cashflow Hedge. Bei Fair Value Hedges werden die kumulierten Buchwertanpassungen des gesicherten Grundgeschäfts ab dem Zeitpunkt der Auflösung der Sicherungsbeziehung amortisiert. IFRS 9 stellt strenge Anforderungen an die Anwendung von Hedge Accounting. Diese werden von der Deutschen Telekom wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch das Ziel sowie die Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählen sowohl die konkrete Zuordnung der Sicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten/erwarteten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit (Effektivität) der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsbeziehungen werden fortlaufend auf ihre Wirksamkeit hin überwacht. Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von Hedge Accounting nicht mehr erfüllt, wird die Sicherungsbeziehung umgehend aufgelöst. Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken bilanzierter monetärer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wendet die Deutsche Telekom kein Hedge Accounting gemäß IFRS 9 an, da die aus der Währungsumrechnung gemäß IAS 21 erfolgswirksam zu realisierenden Gewinne und Verluste der Grundgeschäfte in der Gewinn- und Verlustrechnung gleichzeitig mit den Gewinnen und Verlusten aus den als Sicherungsinstrumente eingesetzten Derivaten gezeigt werden. ERFOLGSUNSICHERHEITEN (EVENTUALSCHULDEN UND -FORDERUNGEN)Erfolgsunsicherheiten (Eventualschulden und -forderungen) sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle der Deutschen Telekom stehen. Eventualschulden sind auch gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen wurden. Nicht im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommene Eventualschulden werden nicht angesetzt. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Ist die Realisation von Erträgen jedoch so gut wie sicher, ist der betreffende Vermögenswert nicht mehr als Eventualforderung anzusehen und wird als Vermögenswert angesetzt. Sofern ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzern-Anhang Angaben zu Eventualschulden gemacht. Gleiches gilt für Eventualforderungen, sofern der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist. LEASINGLeasing-Verhältnisse sind Vereinbarungen, bei denen der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer das Recht auf Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen festgelegten Zeitraum und gegen Zahlung eines Entgelts überträgt. Leasing-Vereinbarungen im Regelungsbereich von IFRS 16 umfassen neben klassischen Leasing-, Miet- und Pacht-Verträgen auch Vereinbarungen, in denen dem Leasing-Nehmer anderweitige Nutzungsrechte an Vermögenswerten eingeräumt werden, wie z. B. bestimmte Dienstbarkeiten. Ein Leasing-Verhältnis liegt nur dann vor, wenn der Leasing-Nehmer die Kontrolle über das Nutzungsrecht erlangt. Kontrolle hat der Leasing-Nehmer dann, wenn er berechtigt ist, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Verwendung des identifizierten Vermögenswerts zu ziehen und allein über die Nutzung des Vermögenswerts zu entscheiden. Leasing-Nehmer. Zu Nutzungsbeginn werden alle Leasing-Verhältnisse als Nutzungsrecht und als Leasing-Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leasing-Zahlungen in der Bilanz erfasst. Das gilt auch für Leasing-Verhältnisse mit einem Vermögenswert von geringem Wert (Low Value) oder mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (Short Term). Grundsätzlich wird keine Trennung zwischen Leasing-Komponenten und Nicht-Leasing-Komponenten vorgenommen, d. h., auch alle NichtLeasing-Zahlungen eines Leasing-Vertrags werden in der Bilanz erfasst. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Verträge im Zusammenhang mit Rechenzentren, die aufgrund ihrer besonderen Ansprüche an die Ausstattung und die Räumlichkeiten eine eigene Klasse von zugrunde liegenden Vermögenswerten bilden. Für diese Klasse von Vermögenswerten werden die NichtLeasing-Zahlungen im Aufwand erfasst. Die Leasing-Verbindlichkeit wird in Höhe des Barwerts der künftigen Leasing-Zahlungen über die hinreichend sichere Nutzungsperiode erfasst. Leasing-Zahlungen sind alle fixen und quasifixen Zahlungen, reduziert um künftige Anreizzahlungen des Leasing-Gebers. Darüber hinaus werden variable Zahlungen, die an eine Rate oder einen Index gekoppelt sind, erwartete Zahlungen aus Restwertgarantien sowie Zahlungen für die Ausübung von hinreichend sicheren Kauf- und Kündigungsoptionen angesetzt. Die Zahlungsreihe wird mit dem impliziten Zins des Leasing-Verhältnisses oder, sofern dieser nicht bekannt ist, dem adäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasing-Verhältnisses abgezinst. Alle übrigen variablen Zahlungen werden als Aufwand erfasst. Die Leasing-Verbindlichkeit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet und fortgeschrieben. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts bestimmen sich grundsätzlich aus der Höhe der Leasing-Verbindlichkeit im Zugangszeitpunkt. Diese sind zusätzlich um Zahlungen zu erhöhen, die initial für den Abschluss des Leasing-Vertrages angefallen sind, die für die Installation des geleasten Vermögenswerts aufgewendet wurden und die ggf. für einen künftigen Rückbau anfallen. Anreizzahlungen des Leasing-Gebers, die bereits zugeflossen sind, verringern die Anschaffungskosten. Im Rahmen der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasing-Verhältnisses planmäßig linear abgeschrieben und ggf. um außerplanmäßige Wertminderungen angepasst. Geht der angemietete Vermögenswert am Ende des Leasing-Verhältnisses in das Eigentum des Leasing-Nehmers über oder ist eine Kaufoption bzw. ein Andienungsrecht hinreichend sicher, dann wird das Nutzungsrecht über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Die Laufzeit des Leasing-Verhältnisses ist der hinreichend sichere Zeitraum, über den ein Vermögenswert angemietet wird. Neben der nichtkündbaren Grundmietzeit werden Verlängerungszeiträume einbezogen, sofern ihre Inanspruchnahme mit Nutzungsbeginn hinreichend sicher ist und Kündigungszeiträume, sofern ihre Ausübung nicht hinreichend sicher ist. Diese Einschätzung wird überprüft, wenn entweder nicht in der Kontrolle des Leasing-Nehmers liegende Ereignisse oder wesentliche Änderungen der Umstände eintreten, welche eine Änderung der Laufzeit notwendig machen. Die Laufzeit des Leasing-Verhältnisses wird angepasst, wenn eine Verlängerungsoption ausgeübt wird bzw. eine Kündigungsoption nicht ausgeübt wird und diese in der ursprünglichen Einschätzung nicht berücksichtigt waren. Die Anpassung der Leasing-Laufzeit führt zu einer geänderten künftigen Zahlungsreihe und somit zu einer Neubewertung der Leasing-Verbindlichkeit unter Verwendung des aktuellen Zinssatzes. Der entstandene Differenzbetrag wird erfolgsneutral im Nutzungsrecht erfasst. Ausbuchungsbeträge, die den Buchwert des Nutzungsrechts übersteigen werden erfolgswirksam als Aufwand erfasst. Eine Änderung des Leasing-Vertrags (sog. "Vertragsmodifikation"), die den Umfang des ursprünglichen Vertrags wesentlich erhöht, wird als gesondertes Leasing-Verhältnis erfasst, wenn dem Leasing-Nehmerein zusätzliches Recht auf Nutzung eines oder mehrerer zugrunde liegender Vermögenswerte eingeräumt wird und das hierfür zusätzlich zu zahlende Entgelt dem Einzelveräußerungspreis entspricht, den der Leasing-Nehmer andernfalls für die Nutzung zahlen müsste, wenn er diese Vermögenswerte in einem separaten Leasingvertrag von einer dritten Partei angemietet hätte. Vertragsänderungen, die den Vertragsumfang zwar erhöhen, aber nicht zu einem gesonderten Leasing-Verhältnis führen, werden erfolgsneutral im Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasing-Verbindlichkeit des bestehenden Leasing-Verhältnisses erfasst. Wird durch eine Vertragsänderung der Umfang der Leasing-Vereinbarung reduziert, dann sind sowohl das Nutzungsrecht als auch die Leasing-Verbindlichkeit neu zu bewerten. Die hieraus resultierenden anteiligen Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam erfasst. Die modifizierten Beträge werden im Zeitpunkt der Änderung mit dem dann gültigen neuen Zinssatz bewertet. Leasing-Geber. Trägt der Leasing-Geber die wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am Leasing-Gegenstand verbunden sind (Operating Lease), wird der Leasing-Gegenstand vom Leasing-Geber in der Bilanz angesetzt. Die Bewertung des Leasing-Gegenstands richtet sich nach den für den Leasing-Gegenstand einschlägigen Bilanzierungsvorschriften. Die Leasing-Raten werden vom Leasing-Geber erfolgswirksam vereinnahmt. Vertraglich festgelegte künftige Veränderungen der Leasing-Raten während der Laufzeit werden über die gesamte nur einmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegte Vertragslaufzeit gleichmäßig als Leasing-Umsatz erfasst (Straight-line leases). Bestehen Verlängerungsoptionen, so wird zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leasing-Verhältnisses zunächst die hinreichend sichere Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Werden diese Optionen im Verlauf des Leasing-Verhältnisses entgegen der ursprünglichen Einschätzung zur Inanspruchnahme ausgeübt bzw. nicht ausgeübt, wird die Laufzeiteinschätzung angepasst und bei der Ermittlung der künftigen Leasing-Umsätze aus Operating Leasing-Geschäften berücksichtigt. Trägt der Leasing-Nehmer die wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am Leasing-Gegenstand verbunden sind (Finance Lease), so setzt der Leasing-Geber nicht (mehr) das Leasing-Objekt, sondern eine Finance-Lease-Forderung an. Die Höhe der Leasing-Forderung entspricht im Zugangszeitpunkt dem Nettoinvestitionswert des Leasing-Objekts. Der Nettoinvestitionswert ist definiert als Differenz zwischen der Bruttoinvestition in das Leasing-Verhältnis und dem noch nicht realisierten Finanzertrag. Die von den Leasing-Nehmern gezahlten Leasing-Raten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. In der Folgebewertung wird die Forderung aus dem Leasing-Verhältnis um die erhaltenen Tilgungsanteile vermindert. Der Zinsanteil der erhaltenen Zahlungen wird über die Laufzeit des Leasing-Verhältnisses als Finanzertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Geschäftsmodellen, bei denen die Deutsche Telekom als Hersteller oder Händler im Sinne des IFRS 16 einzustufen ist, werden Umsatzerlöse aus Finance-Lease-Verträgen am Bereitstellungsdatum in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Leasing Objekts bzw. des niedrigeren Barwerts der Leasing-Raten zuzüglich des garantierten Restwerts unter den Leasing-Umsätzen ausgewiesen. Der Gewinn oder Verlust aus dem Finance-Lease-Verkaufsgeschäft wird in Höhe der Differenz zwischen dem Umsatzerlös und dem Buchwert des Leasing-Objekts abzüglich des Barwerts des nicht garantierten Restwerts realisiert. In der Folgebewertung werden die Finanzerträge (Zinserträge) ebenfalls unter den Leasing-Umsätzen erfasst. Sofern bei Sale-and-Leaseback-Transaktionen ein Kontrollübergang im Sinne des IFRS 15 vorliegt, setzt die Deutsche Telekom als Verkäufer und Leasing-Nehmer den Vermögenswert in Höhe des anteiligen Buchwerts an, der sich aus dem anteiligen, zurückbehaltenen Nutzungsrecht ableitet. Der Gewinn oder Verlust aus der Verkaufstransaktion wird anteilig in Höhe der auf den Leasing-Geber übertragenen Rechte erfolgswirksam erfasst. Sofern kein Kontrollübergang vorliegt, wird die Transaktion wie eine Finanzierungstransaktion bilanziert. Der rechtlich dem Leasing-Verhältnis zugrunde liegende Vermögenswert wird nicht ausgebucht und eine Abbildung als Leasing-Verhältnis unterbleibt. AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSPROGRAMMEAktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst und mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der beizulegende Zeitwert wird bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente u. a. anhand von anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt, z. B. dem Black-Scholes-Modell oder dem Monte-Carlo-Modell. Bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen, die eine Erfüllung in bar vorsehen, sind die erworbenen Güter oder Dienstleistungen und die entstandene Schuld mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld zu erfassen. Bis zur Begleichung der Schuld ist der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Abschluss-Stichtag und am Erfüllungstag neu zu bestimmen und sind alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam zu erfassen. UMSATZERLÖSE, VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN/-KOSTENDie Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Deutschen Telekom resultieren. Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf das Kerngeschäft, sondern umfasst auch sonstige wiederkehrende Lieferungen und Leistungen. Gewinne aus dem Verkauf von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten werden dagegen nicht als Erlös, sondern als sonstiger betrieblicher Ertrag gezeigt. Sämtliche Nebenerlöse, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens anfallen, werden ebenfalls unter den Erlösen ausgewiesen. Hierzu zählen z. B. Mahngebühren, Vertragsstrafen oder Verzugszinsen. Zinserträge aus der Aufzinsung von langfristigen Kundenforderungen und Vertragsvermögenswerten werden ebenfalls als Nebenerlöse im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betrachtet, soweit die zugrundeliegenden Forderungen bzw. Vertragsvermögenswerte zur Erfassung von Erlösen geführt haben. Die Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und sonstige bei den Kunden erhobene und an die Steuerbehörden abgeführte Steuern ausgewiesen. Sie werden entsprechend der Leistungserbringung erfasst, sofern die Einbringlichkeit der Gegenleistung wahrscheinlich ist. Bei Dienstleistungsverträgen mit einer stetigen Leistungserbringung wird das vertraglich gesicherte Gesamtentgelt - unabhängig von dem Zahlungsplan - linear über die Mindestvertragslaufzeit als Umsatz erfasst. Ein Vertragsvermögenswert (Contract Asset) ist anzusetzen, sofern die Deutsche Telekom aufgrund der Erfüllung einer vertraglichen Leistungsverpflichtung Erlöse erfasst hat, bevor der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. bevor - unabhängig von der Fälligkeit - die Voraussetzungen für eine Rechnungstellung und damit den Ansatz einer Forderung vorliegen. Eine Vertragsverbindlichkeit (Contract Liability) ist anzusetzen, sofern der Kunde eine Zahlung geleistet hat bzw. eine Forderung gegenüber dem Kunden fällig wird, bevor die Deutsche Telekom eine vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt und damit Erlöse erfasst hat. Vertragsverbindlichkeiten sind innerhalb eines Kundenvertrags mit Vertragsforderungen zu saldieren. Mehrkomponentenvereinbarungen, welche die Lieferung bzw. Erbringung von mehreren Produkten bzw. Dienstleistungen enthalten, sind in eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtungen zu trennen, wobei für jede Leistungsverpflichtung ein gesonderter Erlösbeitrag zu bestimmen und mit Erfüllung der Verpflichtung gegenüber dem Kunden als Erlös zu erfassen ist. Dies betrifft bei der Deutschen Telekom insbesondere die Kombination aus dem Verkauf oder der Vermietung eines mobilen Endgeräts oder einer sonstigen Telekommunikationseinrichtung in Verbindung mit dem Abschluss eines Mobilfunk- oder Festnetz-Vertrags. Der Gesamttransaktionspreis des kombinierten Vertrags wird auf der Grundlage der anteiligen - ggf. zu schätzenden - Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt, d. h., der Einzelveräußerungspreis jeder separaten Komponente wird ins Verhältnis zur Summe der Einzelveräußerungspreise der vertraglichen Leistungsverpflichtungen gesetzt. Dies bedeutet, dass der zu realisierende Umsatz für (häufig vorab gelieferte) Produkte, z. B. Mobilfunk-Endgeräte, die in Kombination mit einem langfristigen Service-Vertrag zu einem subventionierten Preis verkauft werden, über dem in Rechnung gestellten bzw. vereinnahmten Betrag liegt. In der Bilanz führt dies zum Ansatz eines Vertragsvermögenswerts, d. h. einer rechtlich noch nicht entstandenen Forderung aus dem Kundenvertrag. Der Vertragsvermögenswert wird über die verbleibende Mindestvertragsdauer aufgelöst und mindert - verglichen mit den in Rechnung gestellten Beträgen - die Umsatzerlöse der übrigen Leistungsverpflichtungen (hier: Mobilfunk-Service). Im Vergleich zu den Beträgen laut Rechnungstellung führt dies zu einer Erhöhung der Umsätze aus dem Verkauf von Gütern und Handelswaren zulasten der Umsätze aus der Erbringung von Dienstleistungen. Bereitstellungsentgelte und andere vorab geleistete Einmalzahlungen des Kunden, die keine Gegenleistung für eine separate Leistungsverpflichtung darstellen, werden als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt und über die Mindestvertragslaufzeit bzw. in Ausnahmefällen (z. B. bei jederzeit kündbaren Verträgen) über eine erwartete Vertragsdauer umsatzwirksam erfasst. Dies betrifft auch Entgelte für Installations- und Einrichtungstätigkeiten, sofern sie nicht einen eigenständigen Wert für den Kunden haben. In Abgrenzung zu Werbeangeboten sind Optionen zum kostenlosen oder vergünstigten Erwerb zusätzlicher Güter oder Dienstleistungen separate Leistungsverpflichtungen (Wesentliche Rechte), für die bis zur Einlösung oder des Verfalls der Option ein Teil des Umsatzes als Vertragsverbindlichkeit abzugrenzen ist, sofern der Preisnachlass auf künftige Käufe ein impliziter Vergütungsbestandteil des gegenwärtigen Vertrags und darüber hinaus signifikant ist. Maßstab für die Signifikanz ist, ob die Entscheidung des (durchschnittlichen) Kunden für den Abschluss des gegenwärtigen Vertrags durch den Anspruch auf den künftigen Preisnachlass voraussichtlich wesentlich beeinflusst wurde. Angebote für Mengenrabatte für den Erwerb zusätzlicher Kernprodukte eines Unternehmens (z. B. ein angebotener Rabatt auf einen zusätzlichen Festnetz-Vertrag für Mobilfunk-Kunden) werden von der Deutschen Telekom als nicht zu berücksichtigende Werbeangebote qualifiziert. Langfristige Kundenforderungen (z. B. aus Ratenverkäufen von Endgeräten), Vertragsvermögenswerte (z. B. aus dem subventionierten Verkauf eines Endgerätes im Zusammenhang mit dem Abschluss eines langfristigen Kundenvertrags) oder Vertragsverbindlichkeiten (z. B. aus einer Vorauszahlung des Kunden) sind zum Barwert anzusetzen, sofern die Finanzierungskomponente bezogen auf den gesamten Vertragswert (d. h. einschließlich derjenigen Leistungsverpflichtungen, die keine Finanzierungskomponente enthalten) signifikant ist. Der Abzinsungssatz spiegelt auch das Ausfallrisiko des Kunden wider. Die Deutsche Telekom nimmt das Wahlrecht in Anspruch, eine signifikante Finanzierungskomponente nicht zu berücksichtigen, wenn die Zeitspanne zwischen der Lieferung eines Gutes oder der Erbringung einer Dienstleistung und der Zahlung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt. Zahlungen an Kunden einschließlich Gutschriften oder nachträgliche Preisnachlässe werden grundsätzlich als Erlösminderung erfasst, es sei denn, die Zahlung ist eine Gegenleistung für eine eigenständig abgrenzbare, angemessen bewertbare Lieferung oder Leistung des Kunden. Brutto- vs. Nettoausweis: In Fällen, in denen ein Unternehmen sich in einer intermediären Position zwischen einem anderen Lieferanten/Anbieter (z. B. Hersteller, Großhändler) und einem Endkunden befindet, ist zu beurteilen, ob das Unternehmen das betreffende Produkt bzw. die vom Kunden gewünschte Dienstleistung als Prinzipal selbst liefert bzw. erbringt oder das Unternehmen lediglich als Agent für den Lieferanten tätig wird. Von dem Ergebnis hängt ab, ob das Unternehmen Erlöse auf Bruttobasis (als Prinzipal) oder auf Nettobasis nach Abzug der Kosten gegenüber dem Lieferanten (als Agent) erfassen kann. Für die Deutsche Telekom stellt sich die Frage insbesondere bei digitalen Dienstleistungen (z. B. Streaming-Dienste, Cloud-basierte Software as a Service), die von Dritten bezogen und als Teil des Produkt-Portfolios der Deutschen Telekom an Endkunden verkauft werden. Zusammenfassend sieht sich die Deutsche Telekom im Falle von Rechten an Gütern oder Leistungen eines Dritten bei Erfüllung aller folgenden Voraussetzungen in einer Prinzipalstellung gegenüber dem Endkunden und weist damit Bruttoerlöse aus:
Vertragskosten umfassen Kosten der Vertragsanbahnung (im Wesentlichen Vertriebsprovisionen an Mitarbeiter und Dritthändler im direkten und indirekten Vertriebskanal) sowie Vertragserfüllungskosten. Diese sind zu aktivieren, wenn davon auszugehen ist, dass die Kosten durch künftige Erlöse aus dem Vertrag kompensiert werden. Kosten der Vertragsanbahnung sind zusätzliche Kosten, die ohne den Vertragsabschluss nicht angefallen wären. Vertragserfüllungskosten sind nach Vertragsbeginn anfallende, direkt zurechenbare Kosten, die der Vertragserfüllung dienen, dieser jedoch zeitlich vorgelagert sind und nicht unter einem anderen Standard zu aktivieren sind. Die Deutsche Telekom macht von dem Wahlrecht Gebrauch, Vertragskosten, deren Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen würde, grundsätzlich sofort als Aufwand zu erfassen. Die aktivierten Vertragskosten werden grundsätzlich linear über die geschätzte Kundenbindungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der Deutschen Telekom nicht unter den planmäßigen Abschreibungen, sondern - abhängig vom Vertriebskanal - als Materialaufwand oder Personalaufwand ausgewiesen. Im indirekten Vertriebskanal vermitteln Dritthändler häufig Service-Verträge im Namen und für Rechnung der Deutschen Telekom (als Agent) in Verbindung mit dem Verkauf von subventionierten Endgeräten im eigenen Namen und für eigene Rechnung (als Prinzipal). Der Händler erhält in diesen Fällen eine Provision in einer Höhe, die ihn explizit oder implizit für die gewährte Endgeräte-Subvention entschädigt. Der Kunde bezahlt letztlich - wie auch beim Mehrkomponentengeschäft im direkten Vertriebskanal - die Endgeräte-Subvention, indem er für den Service-Vertrag einen Preis zahlt, der über dem Einzelveräußerungspreis liegt. Die Deutsche Telekom sieht hierin ein implizites Versprechen gegenüber dem Kunden, bei Abschluss dieses Service-Vertrags ein Endgerät zu einem rabattierten Preis erwerben zu können. Der einzige Unterschied zum Service-Verkauf im direkten Vertrieb besteht darin, dass nicht die Deutsche Telekom den Rabatt im Rahmen eines Mehrkomponentengeschäfts gewährt, sondern ein Dritthändler, der von der Deutschen Telekom dafür mittels der Provision für die Vermittlung des Service-Vertrags kompensiert wird. Da es sich dem wirtschaftlichen Gehalt nach um indirekte Zahlungen der Deutschen Telekom an Kunden handelt, wird der Teil der Provisionszahlungen, der auf die (impliziten) Kostenerstattungen an den Händler entfällt, nicht als Vertragskosten, sondern als Vertragsvermögenswert aktiviert und damit über die Vertragslaufzeit nicht als Aufwand, sondern als Minderung der Service-Umsätze erfasst. Damit wird sichergestellt, dass die Höhe der Service-Umsätze gegenüber Endkunden für identische Tarife nicht von der Art des Vertriebskanals abhängt. Im Einzelnen gestaltet sich die Umsatzrealisierung der Deutschen Telekom wie folgt: Das Mobilfunk- und Festnetz-Geschäft der operativen Segmente Deutschland, USA, Europa und Group Development umfasst Mobilfunk-Dienste, schmal- und breitbandige Zugänge zum Festnetz sowie Internet, Fernsehen via Internet, Verbindungs- und Roaming-Entgelte, die anderen Mobilfunk-Betreibern in Rechnung gestellt werden (Wholesale-Geschäft), sowie den Verkauf oder die Vermietung mobiler Endgeräte, anderer Telekommunikationseinrichtungen und Zubehör. Umsätze aus der Nutzung von Sprach-/Datenkommunikation sowie Fernsehen via Internet werden mit Erbringung der vereinbarten Dienstleistung realisiert. Die erbrachten Dienstleistungen beziehen sich dabei entweder auf die Nutzung durch den Kunden (z. B. Telefonminuten), den Zeitablauf (z. B. monatliche "Flatrate-Tarife") oder andere vereinbarte Tarifmodelle. Der Umsatz und die mit dem Verkauf von Telekommunikationseinrichtungen und Zubehör verbundenen Aufwendungen werden erfasst, sobald die Produkte geliefert werden und soweit keine unerfüllten Verpflichtungen seitens des Unternehmens bestehen, die sich auf die endgültige Abnahme des Kunden auswirken. Umsätze aus Vermietungen von mobilen Endgeräten und Telekommunikationseinrichtungen, die wirtschaftlich nicht als Verkauf anzusehen sind, werden monatlich mit Entstehung des Anspruchs auf die Entgelte realisiert. Werbeumsätze werden in der Periode erfasst, in der die Werbung gezeigt wird. Inzahlungnahmerechte für gebrauchte Geräte, die Kunden bereits bei Vertragsschluss unter der Bedingung einer neuen Kauftransaktion (einschließlich der Verlängerung eines bestehenden Service-Vertrags) gewährt werden, stellen keine Rückkaufvereinbarungen dar, sondern sind im Falle eines den Zeitwert des Geräts übersteigenden Rückkaufpreises als separate Leistungsverpflichtungen zu bilanzieren, für die bis zur Einlösung bzw. des Verfalls ein Teil der vertraglichen Erlöse abzugrenzen ist. Insbesondere im Mobilfunk-Geschäft weichen die Zeitpunkte der Zahlungen für mobile Endgeräte, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrags verkauft werden, von dem Zeitpunkt der Lieferung und damit der Umsatzerfassung ab. Im Falle einer signifikanten Finanzierungskomponente ist der Umsatz zum Barwert anzusetzen. Während im operativen Segment Deutschland und zum Teil auch im operativen Segment Europa der Verkauf von subventionierten Endgeräten im Zusammenhang mit dem Abschluss von Service-Verträgen im Privatkundengeschäft weiterhin üblich ist, werden in den operativen Segmenten USA und zum Teil Europa Endgeräte nicht oder nur in geringem Umfang rabattiert verkauft, sondern dem Kunden stattdessen Ratenzahlungs- oder Leasing-Modelle angeboten. Sowohl im Subventionsmodell als auch im Ratenzahlungsmodell ist damit zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung ein Vermögenswert anzusetzen, der in der Regel über einen Service Vertragszeitraum von 24 Monaten durch Zahlungen des Kunden aufgelöst wird. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es sich im Subventionsmodell um einen Vertragsvermögenswert handelt, der durch den Teil der monatlichen Rechnungsstellung getilgt wird, der die allokierten monatlichen Service-Umsätze übersteigt. Im Ratenzahlungsmodell handelt es sich dagegen um eine rechtlich bereits entstandene Kundenforderung, die - separat von der monatlichen Rechnungsstellung für Telekommunikationsleistungen - entsprechend eines Ratenzahlungsplans beglichen wird. Das operative Segment Systemgeschäft umfasst u. a. IT-Dienstleistungen und Netzwerk-Dienstleistungen für Großkunden inklusive IT-Outsourcing-Leistungen sowie den Verkauf von Hardware inklusive Desktop Services. Erlöse aus Dienstleistungsverträgen werden entsprechend der Leistungserbringung, d. h. grundsätzlich anteilig über die Vertragslaufzeit, erfasst. Umsatzerlöse aus Verträgen für nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnete Leistungen werden mit dem Erbringen von Arbeitsstunden und dem Anfallen direkter Kosten zum vertraglich festgelegten Stundensatz erfasst. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hardware bzw. aus Miet- und Leasing-Geschäften, die wirtschaftlich als Verkauf anzusehen sind, werden realisiert, sobald das Produkt an den Kunden versandt wurde und soweit es keine unerfüllten Verpflichtungen seitens des Unternehmens gibt, die sich auf die endgültige Abnahme des Kunden auswirken. Sämtliche Kosten aus diesen Verpflichtungen werden bei der Realisierung des entsprechenden Umsatzerlöses erfasst. Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen und Dienstleistungsverträgen (oder Komponenten von Dienstleistungsverträgen), bei denen ein Werk geschuldet wird (z. B. IT-Entwicklungen), werden nach Maßgabe des Leistungsfortschritts realisiert ("Percen-tage-of-Completion"-Methode). Der Leistungsfortschritt bzw. Fertigstellungsgrad wird in der Regel durch das Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den am Stichtag geschätzten gesamten Auftragskosten bestimmt ("Cost to Cost"-Methode). Insbesondere bei komplexen Outsourcing-Verträgen mit Großkunden ist in vielen Fällen eine verlässliche Schätzung der gesamten Auftragskosten und damit des Fertigstellungsgrads nicht möglich, sodass Umsatzerlöse nur in Höhe der als Aufwand angefallenen Auftragskosten zu erfassen sind. Ein anteiliger Gewinn wird damit erst bei vollständiger Fertigstellung realisiert ("Zero Profit"-Methode). Umsatzerlöse aus Miet- und Leasing-Geschäften, die wirtschaftlich nicht als Verkauf anzusehen sind, werden linear über den Mietzeitraum erfasst. ERTRAGSTEUERNDie Ertragsteuern umfassen sowohl die tatsächlichen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag als auch die latenten Steuern. Tatsächliche und latente Steueransprüche und Steuerschulden sind grundsätzlich anzusetzen, wenn sie wahrscheinlich sind. Die Bewertung folgt den Steuervorschriften, die am Abschluss-Stichtag gültig oder angekündigt sind, sofern die Ankündigung die Wirkung einer tatsächlichen Inkraftsetzung hat. Werden unsichere Steueransprüche und Steuerschulden angesetzt, weil sie wahrscheinlich sind, sind sie mit dem wahrscheinlichsten Betrag zu bewerten. In Ausnahmefällen kommt der Erwartungswert in Betracht. Werden tatsächliche und latente Steuern angesetzt, sind sie als Ertrag oder Aufwand zu erfassen, sofern sie nicht aus einem Geschäftsvorfall resultieren, der außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst wird bzw. im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss steht. In der Bilanz sind grundsätzlich tatsächliche Steueransprüche mit tatsächlichen Steuerschulden und latente Steueransprüche mit latenten Steuerschulden zu saldieren, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht, beabsichtigt ist diese durchzuführen und sich die Steueransprüche und Steuerschulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Zahlung oder Erstattung gegenüber der Steuerbehörde zu erwarten ist. Diese umfassen sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Verpflichtungen/ Ansprüche aus Vorjahren. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten in der Konzern-Bilanz und der Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge und Steuergutschriften angesetzt. Abweichend von diesem Grundsatz werden keine latenten Steuern auf temporäre Differenzen angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden resultieren, dadurch weder das IFRS-Ergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird und es sich nicht um Unternehmenszusammenschlüsse handelt. Darüber hinaus werden keine passiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen gebildet, die im Zusammenhang mit der erstmaligen Bilanzierung eines Geschäfts- oder Firmenwerts stehen. Passive latente Steuern im Zusammenhang mit temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen werden grundsätzlich gebildet, es sei denn, die Deutsche Telekom ist in der Lage, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenz zu steuern, und die temporären Differenzen werden sich in absehbarer Zeit wahrscheinlich nicht umkehren. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGSUNSICHERHEITENDie Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Ansatz- und Bewertungsmethoden sowie von Annahmen und Schätzungen abhängig. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zugrunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten. Die Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und immateriellen Vermögenswerten ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die Bewertung von durch Tauschtransaktionen erworbenen immateriellen Vermögenswerten basiert auf der Beurteilung des Managements, ob ein Tauschgeschäft wirtschaftliche Substanz hat. Diese beruht auf einer Analyse, in welchem Umfang sich die künftigen Cashflows (Risiko, Zeitpunkt und Betrag) infolge der Transaktion voraussichtlich ändern. Für diese Analyse sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten werden Informationen von externen Gutachtern eingeholt. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, von immateriellen Vermögenswerten und von Nutzungsrechten werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u. a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich werden Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Telekommunikationsbranche, Erhöhungen der Kapitalkosten, Änderungen der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, technologische Veralterung, die Einstellung von Dienstleistungen, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise und sonstige das Umfeld betreffende Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder von Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Insbesondere geht die Schätzung der den beizulegenden Zeitwerten zugrunde liegenden Cashflows aus dem MobilfunkGeschäft von anhaltenden Investitionen in unsere Netzinfrastruktur aus, die notwendig sind, um durch das Angebot neuer Datenprodukte und -dienste ein Erlöswachstum zu generieren. Hierzu liegen nur in begrenztem Umfang historische Informationen über die Kundennachfrage vor. Wenn die Nachfrage nach diesen Produkten und Diensten sich nicht so entwickelt wie erwartet, würde dies die Erlöse und Cashflows reduzieren und möglicherweise zu Wertminderungsaufwendungen führen. Darüber hinaus fließen weitere Planungsunsicherheiten in die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte ein, die die Risiken der makroökonomischen Entwicklung widerspiegeln. Dies könnte sich negativ auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Berechnung des erzielbaren Betrags zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis Marktpreise heranziehen. Den Bewertungen auf der Grundlage von Discounted Cashflows liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider und wird gewählt, um einen für die Berechnung der ewigen Rente nötigen stabilen Geschäftsausblick des Unternehmens zu erhalten. Dieser wird erst bei dem gewählten Planungshorizont, insbesondere aufgrund der teilweise langen Investitionszyklen in der Telekommunikationsbranche sowie der langfristig geplanten und erwarteten Investitionen zum Erwerb und zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten, erreicht. Cashflows, die über die interne Mittelfristplanung hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Berechnung des erzielbaren Betrags beruht, gehören folgende im Wesentlichen intern ermittelte Annahmen, die auf vergangenen Erfahrungen aufbauen, um aktuelle interne Erwartungen erweitert und von externen Marktdaten und -einschätzungen untermauert werden: Umsatzentwicklung, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Kündigungsraten, Investitionen, Marktanteile sowie Wachstumsraten. Diskontierungszinssätze werden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt, unter Berücksichtigung der mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verbundenen Risiken. Künftige Veränderungen der vorgenannten Annahmen können dabei einen wesentlichen Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben. Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Management verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen. In jeder Steuerjurisdiktion, in der die Deutsche Telekom tätig ist, muss das Management bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Dies kommt u. a. bei der Entscheidung über den Ansatz aktiver latenter Steuern zum Tragen, da es wahrscheinlich sein muss, dass zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar ist, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen, Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind - neben der Schätzung der zukünftigen Ergebnisse -weitere Faktoren heranzuziehen, wie z. B. Ertragslage der Vergangenheit, Verlässlichkeit der Planungen sowie Steuerplanungsstrategien. Der für die Wahrscheinlichkeitsbeurteilung betrachtete Planungszeitraum bestimmt sich nach den Umständen bei der jeweiligen Konzerngesellschaft und beträgt im Regelfall zwischen fünf und zehn Jahren. Die Pensionsverpflichtungen für Leistungen an nicht beamtete Arbeitnehmer sind grundsätzlich durch leistungsorientierte Pläne gedeckt. Die Aufwendungen für Altersversorgung für nicht beamtete Arbeitnehmer werden in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Verfahren ermittelt, die auf Annahmen hinsichtlich des Rechnungszinses, der erwarteten Gehalts- und Rententrends und der Lebenserwartung beruhen. Falls Änderungen der Annahmen in Bezug auf die genannten Parameter erforderlich sind, könnte dies wesentliche Auswirkungen auf die künftige Höhe der Aufwendungen für Altersversorgung haben. Gemäß dem Gesetz zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost ist die Deutsche Telekom verpflichtet, ihren Anteil an der Deckungslücke zwischen den Einnahmen der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und ihren Leistungen auszugleichen. Die PBeaKK erbringt für ihre Mitglieder (aktive oder frühere Beamte der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG) und deren Angehörige Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen. Die PBeaKK wurde mit Inkrafttreten der Postreform II in ihrem Bestand geschlossen. Die von der PBeaKK vereinnahmten Versicherungsbeiträge dürfen die von alternativen Anbietern privater Krankenversicherung berechneten Versicherungsbeiträge für vergleichbare Leistungen nicht überschreiten. Daher wird die sich ändernde Altersstruktur der Mitglieder in der PBeaKK nicht in den Versicherungsbeiträgen berücksichtigt. In Höhe des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneten Barwerts des Anteils der Deutschen Telekom an den künftigen Deckungslücken werden Rückstellungen gebildet. Dabei werden Abzinsungssätze verwendet sowie Annahmen bezüglich der Lebenserwartungen und Prognosen hinsichtlich der Beiträge und der künftigen Steigerungen der Gesundheitskosten in Deutschland vorgenommen. Da die Berechnung dieser Rückstellungen mit langfristigen Prognosen über einen Zeitraum von mehr als 50 Jahren verbunden ist, kann sich der Barwert der Verbindlichkeit schon bei geringfügigen Schwankungen der der Berechnung zugrunde liegenden Annahmen erheblich ändern. Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen und Eventualschulden im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten oder anderen ausstehenden Ansprüchen aus Vergleichs-, Vermittlungs-, Schiedsgerichts- oder staatlichen Verfahren sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch die Deutsche Telekom verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht, bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung des jeweiligen Sachverhalts. Ferner werden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet, sofern ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern und Rechtsrisiken mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt die Deutsche Telekom hauptsächlich die Dienste interner Experten sowie die Dienste externer Berater wie z. B. Versicherungsmathematiker oder Rechtsberater. Änderungen der Schätzungen dieser drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN: UMSATZREALISIERUNG, VERTRAGSVERMÖGENSWERTE UND VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN/-KOSTENBei Mehrkomponentenvereinbarungen ist die Bestimmung der Einzelveräußerungspreise von einzelnen Produkten bzw. Dienstleistungen komplex, da bestimmte Komponenten preissensibel sind und daher in einem von Wettbewerb geprägten Marktumfeld Schwankungen unterliegen. Darüber hinaus liegen in vielen Fällen keine beobachtbaren Einzelveräußerungspreise für eigene Produkte vor. Der Rückgriff auf Marktpreise von ähnlichen Produkten ist aufgrund der in der Regel nicht vollständig gegebenen Vergleichbarkeit ebenso mit Unsicherheiten behaftet wie eine Schätzung mittels eines Kosten-plus-Marge-Ansatzes. Änderungen der Schätzungen der Einzelveräußerungspreise können die Aufteilung des Transaktionspreises für das gesamte Mehrkomponentengeschäft auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen erheblich beeinflussen und sich daher sowohl auf die Vermögenslage, d. h. auf die Höhe des Ansatzes von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten, als auch auf die gegenwärtige und auf die künftige Ertragslage auswirken. Vorab geleistete Einmalzahlungen des Kunden bei jederzeit kündbaren Verträgen sind über eine erwartete Vertragsdauer zu erfassen, deren Zeitraum davon abhängt, über welchen Zeittraum aus kommerzieller Sicht faktisch von einer monatlichen Vertragsverlängerung bzw. Nichtkündigung des Kunden auszugehen ist. Vertragskosten werden abgegrenzt und grundsätzlich über die erwartete Dauer der Kundenbeziehung verteilt. Die Schätzung der erwarteten durchschnittlichen Kundenbindungsdauer basiert auf der historischen Kunden-Fluktuationsrate, die jedoch Schwankungen unterliegt und insbesondere im Falle der Einführung neuer Produkte nur eine begrenzte Aussagekraft bezüglich des künftigen Kundenverhaltens hat. Bei einer Änderung der Schätzungen durch das Management können sich wesentliche Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Aufwendungen für nachfolgende Perioden ergeben. Die Signifikanz von wesentlichen Rechten ist eine Einschätzung, die sowohl auf quantitativen als auch auf qualitativen Faktoren beruht. Damit handelt es sich letztlich um eine - wenn auch durch quantitative Tatsachen unterstützte - Ermessensentscheidung. Abhängig von der Entscheidung, ob ein abzugrenzendes wesentliches Recht des Kunden vorliegt oder nicht, können sich wesentliche Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für die aktuelle sowie die nachfolgenden Perioden ergeben. Brutto- vs. Nettoausweis: Die Beurteilung, ob die Deutsche Telekom Erlöse als Prinzipal brutto oder als Agent netto nach Abzug der Kosten, d. h. nur in Höhe der verbleibenden Marge zeigt, erfordert eine Analyse sowohl der rechtlichen Form als auch der wirtschaftlichen Substanz von Verträgen. Nach Abwägung aller relevanten Fakten und Umstände des Einzelfalls ist die Entscheidung auch bei Anwendung eines konzerneinheitlichen Prüfungsschemas in vielen Fällen mit einem gewissen Ermessen verbunden. Abhängig von der Schlussfolgerung können sich wesentliche Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Umsätze und der Aufwendungen für die aktuelle sowie die nachfolgenden Perioden ergeben. Das Betriebsergebnis ist davon jedoch nicht betroffen. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN: LEASING-NEHMER - VERLÄNGERUNGS- UND KÜNDIGUNGSOPTIONENVerlängerungs- und Kündigungsoptionen sind in vielen Leasing-Verhältnissen des Konzerns Deutsche Telekom enthalten. Die Verantwortung für die Aushandlung und Ausgestaltung der Leasing-Verhältnisse obliegt den lokalen Einheiten, weshalb die Leasing-Verträge unterschiedliche Vertragsbedingungen aufweisen. Dadurch erhält die Geschäftsführung vor Ort die notwendige operative Flexibilität, um ihr Geschäft zu steuern, d. h. die zugrunde liegenden Leasing-Vermögenswerte zu verwalten, und die Möglichkeit, auf sich verändernde Geschäftsanforderungen zu reagieren. Der Großteil der Leasing-Verhältnisse innerhalb des Konzerns besteht aus Verträgen über die Anmietung von Mobilfunk-Standorten, Grund und Boden, Bürogebäuden sowie Einzelhandelsläden. Diese befinden sich größtenteils in den USA und in Deutschland. Die Länge der Laufzeit dieser Leasing-Verhältnisse bestimmt maßgeblich die Höhe der Leasing-Verbindlichkeiten. Die meisten Leasing-Verhältnisse für Mobilfunk-Standorte in den USA haben eine unkündbare Grundmietzeit von fünf bis zehn Jahren, die viermal um jeweils fünf Jahre verlängert werden kann. Die Leasing-Verhältnisse für Mobilfunk-Standorte in Deutschland hingegen haben üblicherweise eine unkündbare Grundmietzeit von einem Jahr bis zu 15 Jahren, während der das Leasing-Verhältnis nicht beendet werden kann. Nach Ablauf der unkündbaren Grundmietzeit verlängert sich das Leasing-Verhältnis automatisch, wenn keine Partei das Leasing-Verhältnis kündigt oder wenn die Deutsche Telekom als Leasing-Nehmer eine ihrer Verlängerungsoptionen ausübt. Das Leasing-Verhältnis kann bis zu dreimal um üblicherweise fünf Jahre verlängert werden. Die meisten Verlängerungsoptionen können von den jeweiligen Einheiten des Konzerns Deutsche Telekom ausgeübt werden. Bei der Bestimmung der Laufzeit des Leasing-Verhältnisses werden alle Fakten und Umstände beurteilt und berücksichtigt, die für die Deutsche Telekom einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. zur Nicht-Ausübung einer Kündigungsoption darstellen. Verlängerungsoptionen (bzw. Zeiträume, die von Kündigungsoptionen umfasst werden) sind nur dann Bestandteil der Laufzeit eines Leasing-Verhältnisses, wenn die Deutsche Telekom hinreichend sicher ist, dass sie die Verlängerungsoption ausüben bzw. die Kündigungsoption nicht ausüben wird. Die Ausübung gilt als "hinreichend sicher", wenn sie weniger als "so gut wie sicher" (virtually certain) und mehr als "wahrscheinlich" (more likely than not) gemäß IAS 37 Eventualschulden und -forderungen ist. Bei der Bestimmung der Laufzeit der häufigsten Leasing-Verhältnisse des Konzerns, insbesondere Mobilfunk-Standorte, Grund und Boden, Bürogebäude und Einzelhandelsläden, werden hauptsächlich die folgenden kritischen Faktoren berücksichtigt:
Die Betrachtung der genannten Faktoren hat für die Leasing-Verträge für Mobilfunk-Standorte in den USA ergeben, dass die Ausübung einer Verlängerungsoption der Leasing-Vertragslaufzeit über die unkündbare Grundmietzeit hinaus für die Deutsche Telekom nicht hinreichend sicher ist. Bei Leasing-Verträgen für Mobilfunk-Standorte in Deutschland - einschließlich des Grund und Bodens - wird eine Laufzeit für das Leasing-Verhältnis von 10 bis 15 Jahren als hinreichend sicher erachtet. Mit Nutzungsbeginn werden Verlängerungszeiträume, die sich an diese Laufzeit anschließen, üblicherweise als nicht hinreichend sicher eingeschätzt. Zahlungen in Verbindung mit diesen optionalen Zeiträumen werden bei der Bewertung von Leasing-Verbindlichkeiten nicht berücksichtigt. Die meisten Verlängerungsoptionen in Leasing-Verträgen für Büro- und Ladenflächen sind nicht in den Leasing-Verbindlichkeiten enthalten, da die Deutsche Telekom den Leasing-Gegenstand ohne erhebliche Kosten oder Betriebsunterbrechungen ersetzen könnte. Das Risiko künftiger zusätzlicher Auszahlungen besteht nur, wenn eine (nicht als hinreichend sicher eingestufte) Verlängerungsoption ausgeübt oder eine (als hinreichend sicher eingestufte) Kündigungsoption nicht ausgeübt wird. Nach dem Nutzungsbeginn ist die Ausübungswahrscheinlichkeit einer Option nur dann erneut zu beurteilen, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung der Umstände mit Auswirkung auf die ursprüngliche Beurteilung eintritt, und wenn diese Ereignisse oder Änderungen unter der Kontrolle des Leasing-Nehmers stehen. Die Deutsche Telekom beurteilt die Laufzeit eines Leasing-Verhältnisses neu, wenn eine Option ausgeübt bzw. nicht ausgeübt wird oder wenn der Konzern dazu verpflichtet wird, eine Option auszuüben bzw. nicht auszuüben. → Weitere Informationen zu künftigen nicht abgezinsten Leasing-Zahlungen finden Sie in Angabe 13 "Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasing-Verbindlichkeiten". KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE TOCHTERUNTERNEHMENTochterunternehmen sind Gesellschaften, die direkt oder indirekt von der Deutschen Telekom beherrscht werden. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkung von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. In den Konzernabschluss werden sämtliche Tochterunternehmen einbezogen, es sei denn, die Kosten der Aufbereitung des für eine Einbeziehung im Wege der Vollkonsolidierung erforderlichen Berichtswesens überwiegen den Nutzen des entsprechenden Berichtswesens, was v. a. bei Tochterunternehmen der Fall ist, die aus Sicht eines operativen Segments oder des Konzerns nach folgender Beurteilung unwesentlich sind: Die Summe aller nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen darf nicht mehr als 1 % des Gesamtkonzernwerts der Bilanzsumme, des Umsatzes, des Jahresergebnisses und der Eventualforderungen, -verbindlichkeiten sowie der sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausmachen. Sollte die Grenze von 1 % überschritten werden, prüft die Deutsche Telekom unter Berücksichtigung von langfristiger Beteiligungsentwicklung und Konsolidierungseffekten, welche Unternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen sind. Neben den quantitativen Kriterien werden auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Wesentlichkeit eines Unternehmens für den Konsolidierungskreis herangezogen. So dürfen sich durch eine unterlassene Einbeziehung weder wesentliche Veränderungen des Segment- oder des Konzernjahresergebnisses ergeben noch weitere wesentliche Trends unberücksichtigt bleiben. Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden seit dem Geschäftsjahr 2018 unter den übrigen Vermögenswerten ausgewiesen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Sofern erforderlich, werden Bilanzierungsgrundsätze von Tochterunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze der Deutschen Telekom angepasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Mit Verlust des beherrschenden Einflusses wird in der konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile, dem Buchwert der nicht beherrschenden Anteile sowie der kumulierten auf das Tochterunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und (ii) dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens des Tochterunternehmens. GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN, GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN UND ASSOZIIERTE UNTERNEHMENGemeinsame Vereinbarungen, bei der zwei oder mehr Parteien gemeinschaftliche Führung über eine Aktivität ausüben, sind entweder als gemeinschaftliche Tätigkeiten oder als Gemeinschaftsunternehmen zu klassifizieren. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien (gemeinschaftlich Tätige) Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten oder Verpflichtungen für deren Schulden haben. Ein gemeinschaftlich Tätiger erfasst seine ihm zuzurechnenden Vermögenswerte, Schulden, Erlöse und Aufwendungen sowie seinen Anteil an den gemeinschaftlichen Vermögenswerten, Schulden, Erlösen und Aufwendungen. Bei einem Gemeinschaftsunternehmen besitzen die an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien (Partnerunternehmen) hingegen Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft. Assoziierte Unternehmen sind Gesellschaften, auf die die Deutsche Telekom maßgeblichen Einfluss ausübt und die weder Tochterunternehmen noch Gemeinschaftsunternehmen sind. Assoziierte Unternehmen werden ebenso wie die Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden beim Erwerb zu Anschaffungskosten angesetzt. Im Beteiligungsbuchwert enthalten ist ggf. ein Goodwill als positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem auf die Deutsche Telekom entfallenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Nettovermögenswerte des erworbenen Unternehmens. Sofern erforderlich, werden Bilanzierungsgrundsätze von Beteiligungsunternehmen an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze der Deutschen Telekom angepasst. Die Werthaltigkeit des Equity-Buchwerts der Beteiligung wird untersucht, sofern Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Sofern der Buchwert der Beteiligung ihren erzielbaren Betrag übersteigt, ist in Höhe der Differenz ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Der erzielbare Betrag wird durch den höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert der Beteiligung bestimmt. Mit Verlust des maßgeblichen Einflusses wird ein Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Beteiligungsunternehmens erfasst in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen (i) dem Erlös aus der Veräußerung der Anteile, dem beizulegenden Zeitwert zurückbehaltener Anteile sowie der kumulierten auf das Beteiligungsunternehmen entfallenden Beträge des sonstigen Konzernergebnisses und (ii) dem Buchwert der abgehenden Beteiligung. Die Wesentlichkeitsbeurteilung für gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen wird grundsätzlich nach dem gleichen Verfahren wie bei Tochterunternehmen vorgenommen, beschränkt sich jedoch auf die Kriterien Jahresergebnis, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEEin Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn die Deutsche Telekom die Beherrschung über ein anderes Unternehmen erlangt. Sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse sind nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Anschaffungskosten eines erworbenen Tochterunternehmens bemessen sich nach dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung, d. h. der Summe aus hingegebenen Vermögenswerten, übernommenen Schulden und ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten. Anschaffungsnebenkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Die Anschaffungskosten werden auf die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden verteilt. Die ansatzfähigen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden und Eventualschulden werden - unabhängig von der Beteiligungshöhe der Deutschen Telekom - in voller Höhe mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Der Wertansatz eines etwaigen Goodwill wird bestimmt durch den Überschuss der Summe aus den Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Wert der Anteile anderer Gesellschafter (nicht beherrschende Anteile) und dem beizulegenden Zeitwert der bereits vor dem Erwerbsstichtag von der Deutschen Telekom gehaltenen Eigenkapitalanteile (sukzessiver Erwerb) über den beizulegenden Zeitwert der erworbenen Nettovermögenswerte. Ein Differenzbetrag aus der Neubewertung von bereits von der Deutschen Telekom gehaltenen Anteilen ist erfolgswirksam zu erfassen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss besteht ein Wahlrecht in Bezug auf die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile. Diese können entweder direkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt werden (d. h. mit dem Anteil anderer Gesellschafter am Gesamtunternehmenswert des erworbenen Unternehmens) oder mit dem auf andere Gesellschafter entfallenden Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen Nettovermögens. Dies führt im Ergebnis dazu, dass im ersten Fall die Minderheitsgesellschafter auch an dem aus dem Unternehmenszusammenschluss resultierenden Goodwill beteiligt werden, während im zweiten Fall der Anteil der anderen Gesellschafter auf die neu bewerteten Vermögenswerte und Schulden beschränkt bleibt und der Goodwill nur in Höhe des auf die Deutsche Telekom entfallenden Anteils angesetzt wird. Transaktionen über den weiteren Kauf oder Verkauf von Eigenkapitalanteilen mit anderen Gesellschaftern, die den beherrschenden Einfluss der Deutschen Telekom nicht berühren, führen zu keiner Veränderung des Goodwill. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung (d.h. dem Kaufpreis der Anteile) und dem auf die betreffenden nicht beherrschenden Anteile entfallenden Buchwert des Eigenkapitals ist mit dem Konzern-Eigenkapital erfolgsneutral in der Kapitalrücklage zu verrechnen bzw. erhöht diese. VERÄNDERUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES UND SONSTIGE TRANSAKTIONENIm Geschäftsjahr 2019 wurden von der Deutschen Telekom die nachfolgend beschriebenen Transaktionen durchgeführt, die Auswirkung auf den Konsolidierungskreis hatten bzw. haben werden. Weitere - hier nicht dargestellte - Veränderungen im Konsolidierungskreis hatten keine wesentliche Bedeutung für den Konzernabschluss der Deutschen Telekom. ERWERB DER TELE2 NETHERLANDS HOLDING N.V.Am 15. Dezember 2017 hat die Deutsche Telekom mit der Tele2 Group eine Vereinbarung über den Erwerb von 100% der Anteile an dem Telekommunikationsanbieter Tele2 Netherlands Holding N.V. (Tele2 Netherlands) durch die T-Mobile Netherlands Holding B.V. (T-Mobile Netherlands) geschlossen. Nach der durch die EU-Kommission am 27. November 2018 ohne Auflagen erteilten Zustimmung, wurde die Transaktion am 2. Januar 2019 vollzogen. Seit dem Erwerbszeitpunkt wird Tele2 Netherlands als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Deutschen Telekom einbezogen. Durch den Erwerb entsteht auf dem niederländischen Markt ein starker und nachhaltig ausgerichteter Anbieter von konvergenten Angeboten aus Festnetz und Mobilfunk. Aus Konzernsicht wurde zum Erwerbszeitpunkt eine Gegenleistung in Höhe von insgesamt 718 Mio. € übertragen. Diese bestand aus einer Barzahlung (unter Berücksichtigung von Kaufpreisanpassungen) in Höhe von 199 Mio. € sowie der Hingabe eines 25 %-Anteils an der T-Mobile Netherlands (vor dem Unternehmenszusammenschluss), welcher mit einem beizulegenden Zeitwert von 519 Mio. € bewertet wurde. Infolge dieser Transaktion bilanziert die Deutsche Telekom nunmehr Anteile anderer Gesellschafter in Höhe von 25 % an der kombinierten Gesellschaft, die sich aus der zuvor beschriebenen Hingabe von 25 % der Anteile an T-Mobile Netherlands (vor dem Unternehmenszusammenschluss) und den Anteilen anderer Gesellschafter an der Tele2 Netherlands ergeben. Die Kaufpreisallokation und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden der Tele2 Netherlands zum Erwerbszeitpunkt wurden zum 31. Dezember 2019 abgeschlossen. Die zum Erwerbszeitpunkt angesetzten beizulegenden Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden der Tele2 Netherlands sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Aktivain Mio. €
PASSIVA
Die Deutsche Telekom hat die Minderheitsanteile am erworbenen Unternehmen mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, sodass die Full Goodwill-Methode zur Anwendung kommt. Der erworbene Goodwill in Höhe von 109 Mio. €, der in der Konzern-Bilanz der Deutschen Telekom anzusetzen ist, berechnet sich wie folgt: in Mio. €
Der Goodwill spiegelt den Wert der im Zusammenhang mit dem Erwerb antizipierten Synergien, der erwarteten Neukundenzugänge und des zusammengeführten Personalbestands wider. Der Goodwill ist in Höhe von 92 Mio. € ertragsteuerlich abzugsfähig. Die Spektrumlizenzen wurden anhand der Guideline Transaction-Methode bewertet, dabei wurde der beizulegende Zeitwert anhand der Preisanalysen aus Spektrumauktionen der europäischen Telekommunikationsbranche abgeleitet. Die Spektrumlizenzen werden über die erwartete Nutzungsdauer von 10 bis 11 Jahren abgeschrieben. Die Bewertung des Kundenstamms wurde anhand der Multi-Period Excess Earnings-Methode vorgenommen. Bei dieser Methode wird der beizulegende Zeitwert des Kundenstamms durch die Ermittlung des Barwerts der Ergebnisse nach Steuern, welche den bestehenden Kunden zugerechnet werden können, berechnet. Der Kundenstamm wird über die Restnutzungsdauer von 5 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Buchwerte der erworbenen Forderungen entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Die Bruttobeträge der Forderungen belaufen sich auf 279 Mio. €. Wesentliche Eventualverbindlichkeiten wurden nicht identifiziert. Die aktiven latenten Steuern stehen im Zusammenhang mit den Verlustvorträgen von Tele2 Netherlands. Die passiven latenten Steuern umfassen den Steuereffekt aus temporären Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert der jeweiligen Vermögenswerte und Schulden und dem entsprechenden Buchwert für Steuerzwecke. Bis zum 31. Dezember 2019 entstanden keine wesentlichen transaktionsbezogenen Kosten. Der Konzernumsatz der Deutschen Telekom erhöhte sich in der Berichtsperiode aufgrund des Erwerbs derTele2 Netherlands um 598 Mio. €. Im Konzernergebnis der laufenden Berichtsperiode ist ein Ergebnis vor Steuern der Tele2 Netherlands in Höhe von minus 24 Mio. € enthalten. Da sich der Unternehmenszusammenschluss bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 ereignete, wäre der Konzernumsatz und das Konzernergebnis nicht anders als berichtet ausgefallen. VERKAUF VON TELEKOM ALBANIAOTE hat am 15. Januar 2019 eine Vereinbarung über den Verkauf ihrer Beteiligung an der Telekom Albania an das bulgarische Unternehmen Albania Telecom Invest AD für einen Kaufpreis in Höhe von 50 Mio. € getroffen. Die Transaktion wurde am 7. Mai 2019 vollzogen. Das aus dem Verkauf resultierende Entkonsolidierungsergebnis ist aus Konzernsicht unwesentlich. DOTIERUNG DER BETEILIGUNG AN DER STRÖER SE & CO. KGaA ALS PLANVERMÖGENDie Deutsche Telekom hat am 14. August 2019 ihre 11,34% der Anteile an der Ströer SE & Co. KGaA zur Besicherung der bestehenden Pensionsverpflichtungen als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V. übertragen. Im Zusammenhang mit der Transaktion resultierte ein Ertrag aus der Entkonsolidierung des bisher nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmensanteils in Höhe von 142 Mio. €. → Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Erläuterungen zur Konzern-Bilanz". Der Konsolidierungskreis veränderte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:
Folgende Transaktion wird in Zukunft den Konsolidierungskreis der Deutschen Telekom ändern: VEREINBARTER ZUSAMMENSCHLUSS VON T-MOBILE US UND SPRINTT-Mobile US und Sprint Corp. haben gemeinsam mit ihren Mehrheitsaktionären Deutsche Telekom AG und Softbank K.K. am 29. April 2018 eine verbindliche Vereinbarung abgeschlossen, um die beiden Gesellschaften zu einem Unternehmen zusammenzuführen. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigungen der Regulierungs- und Kartellbehörden sowie weiterer Vollzugsbedingungen. Es ist vorgesehen, dass T-Mobile US alle Sprint-Anteile übernimmt. Fürjeweils 9,75 Sprint-Anteile erhalten deren Aktionäre im Gegenzug eine neue Aktie der T-Mobile US ohne bare Zuzahlung. Nach Abschluss der Transaktion hält die Deutsche Telekom rund 42 % der T-Mobile US Aktien, Softbank rund 27 % und freie Aktionäre rund 31 %. Aufgrund einer Stimmrechtsvereinbarung mit Softbank und des Umstands, dass von der Deutschen Telekom benannte Personen im Board of Directors der neuen Gesellschaft mehrheitlich vertreten sein werden, wird T-Mobile US künftig weiterhin als vollkonsolidiertes Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. → Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Konzernstruktur" im zusammengefassten Lagebericht. SONSTIGE TRANSAKTIONEN OHNE AUSWIRKUNGEN AUF DEN KONSOLIDIERUNGSKREIS AKTIENRÜCKKAUF OTEOTE hat zum 31. Dezember 2018 infolge eines in 2018 durchgeführten Aktienrückkauf-Programms insgesamt 10.211.070 eigene Aktien mit einem Gesamtwert von 109 Mio. € gehalten. In der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der OTE S.A. am 19. Dezember 2018 wurde beschlossen, 10.211.070 Aktien mit einer entsprechenden Kapitalherabsetzung von 29 Mio. € einzuziehen. Die Aktien wurden am 19. Februar 2019 an der Börse in Athen eingezogen. Infolgedessen stieg der Anteil der Deutschen Telekom an der OTE-Gruppe von 45,00 % auf 45,96 %. BESCHLUSS AKTIENRÜCKKAUF-PROGRAMM T-MOBILE US BEI AUFHEBUNG DER SPRINT-VEREINBARUNGAm 27. April 2018 hat das Board of Directors von T-Mobile US die Aufstockung des Aktienrückkauf-Programms auf insgesamt bis zu 9,0 Mrd. US-$ beschlossen. Es umfasst das bereits ausgeführte Rückkaufvolumen in Höhe von 1,5 Mrd. US-$ sowie den Erwerb zusätzlicher Stammaktien der T-Mobile US bis zur Höhe von 7,5 Mrd. US-$ bis Ende 2020. Die Genehmigung des zusätzlichen Rückkaufs gilt vorbehaltlich einer Aufhebung der Vereinbarung über den Zusammenschluss mit Sprint. WESENTLICHE TOCHTERUNTERNEHMENDie wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
a Vorkonsolidierter Teilkonzernabschluss.
Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 HGB, die Bestandteil des Konzern-Anhangs ist, wird mit dem Konzernabschluss im Bundesanzeiger offengelegt. Sie kann bei der Deutschen Telekom AG, Bonn, Investor Relations, angefordert bzw. auf der Internet-Seite der Deutschen Telekom (www.telekom.com) unter dem Pfad Investor Relations eingesehen werden. Des Weiteren enthält die Aufstellung des Anteilsbesitzes auch eine abschließende Aufzählung aller Tochterunternehmen, die von Erleichterungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. von der Offenlegungserleichterung gemäß § 264b HGB Gebrauch machen. In der folgenden Tabelle werden für wesentliche Tochterunternehmen die nicht beherrschenden Anteile dargestellt:
a Vorkonsolidierter Teilkonzernabschluss.
Die Deutsche Telekom hält zum Abschluss-Stichtag 45,96 % und eine Stimme der Anteile an der OTE-Gruppe. Aufgrund von Gesellschaftervereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom und der Hellenischen Republik besitzt die Deutsche Telekom die Kontrolle über 50 % zuzüglich zweier stimmberechtigter Aktien und übt damit die Beherrschung über die Finanz- und Geschäftspolitik der OTE-Gruppe aus. Die Gesellschaften der OTE-Gruppe sind somit als Tochterunternehmen voll zu konsolidieren. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen". Zusammenfassende Finanzinformationen zu Tochterunternehmen, für die wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen: in Mio. €
a Vorkonsolidierter Teilkonzernabschluss.
in Mio. €
a Vorkonsolidierter Teilkonzernabschluss.
STRUKTURIERTE UNTERNEHMENDie Deutsche Telekom wickelt Factoring-Transaktionen mittels strukturierter Unternehmen ab. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 41 "Finanzinstrumente und Risiko-Management". Die Deutsche Telekom konsolidiert seit 2014 bzw. 2018 vier bzw. sechs strukturierte Leasing-Objektgesellschaften jeweils für Immobilien sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung an zwei Standorten zum Betrieb von Rechenzentren in Deutschland. Die beiden Rechenzentren wurden unter Führung einer externen Leasing-Gesellschaft errichtet und werden von der T-Systems International GmbH betrieben. Die Deutsche Telekom ist über die vertraglichen Verpflichtungen zur Leistung von Leasing-Zahlungen an die Leasing-Objektgesellschaften hinaus nicht verpflichtet, diese Objektgesellschaften finanziell zu unterstützen. Die Gesellschaften T-Mobile USA Tower LLC und T-Mobile West Tower LLC, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, sind ebenfalls strukturierte Unternehmen. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 10 "Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen". GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEITENDie Deutsche Telekom hat im Jahr 2011 aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung der T-Mobile Polska S.A. in Polen das polnische Mobilfunknetz zur Planung, Errichtung und zum Betrieb mit einem Partner zwecks Erzielung von Einspareffekten zusammengelegt. Die zugehörigen Vermögenswerte werden von der Deutschen Telekom mit dem wirtschaftlich zuzurechnenden Anteil in Höhe von 50 % in der Konzern-Bilanz angesetzt. WÄHRUNGSUMRECHNUNGTransaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am Abschluss-Stichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Die Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden von der jeweiligen Landeswährung in Euro mit den am Abschluss-Stichtag geltenden Mittelkursen umgerechnet. Die Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden wie die entsprechenden Jahresergebnisse zu monatlichen Durchschnittskursen des Berichtszeitraums umgerechnet. Die Differenzen, die durch die Anwendung beider Kurse entstehen, werden erfolgsneutral erfasst. Die Wechselkurse wichtiger Währungen entwickelten sich wie folgt: in €
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-BILANZ1 ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTEDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente haben eine ursprüngliche Laufzeit von bis zu drei Monaten und umfassen überwiegend Festgeldanlagen bei Kreditinstituten. Daneben sind hier in geringem Umfang Kassenbestände sowie Schecks enthalten. Zur Sicherung etwaiger Ausfallrisiken aus derivativen Transaktionen hat die Deutsche Telekom auf Basis von Collateral-Verträgen Barsicherheiten in Höhe von 1.273 Mio. € (31. Dezember 2018: 404 Mio. €) erhalten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erhöhten sich um 1,7 Mrd. € auf 5,4 Mrd. €. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 35 "Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung". Zum 31. Dezember 2019 hat die Deutsche Telekom 25,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 12,3 Mio. €) als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen, die von Tochterunternehmen in Nordmazedonien gehalten werden. Diese unterliegen Devisenverkehrskontrollen und anderen gesetzlichen Einschränkungen. Die Verfügbarkeit über diese Bestände durch das Mutterunternehmen und andere Konzernunternehmen ist daher eingeschränkt. 2 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 0,9 Mrd. € auf 10,8 Mrd. €. Vom Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind 9.074 Mio. € (31. Dezember 2018: 8.300 Mio. €) innerhalb eines Jahres fällig. Der Anstieg des Buchwerts resultiert v. a. aus den jeweils erhöhten Forderungsbeständen in den operativen Segmenten Systemgeschäft, USA, Group Development und Deutschland. Im operativen Segment Systemgeschäft erhöhte sich der Forderungsbestand insbesondere infolge der Beendigung einer Factoring-Transaktion. Eine erhöhte Kundenbasis sowie ein höherer Bestand an Forderungen gegenüber Wholesale-Partnern trugen im operativen Segment USA zu einem höheren Forderungsvolumen bei. Im operativen Segment Group Development erhöhte sich der Forderungsbestand infolge des Erwerbs derTele2 Netherlands und der erhöhten Kundenbasis. Ebenso erhöhte sich der Forderungsbestand durch Währungskurseffekte, v. a. aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro. → Informationen zu Wertberichtigungen, Bonitäten und Ausbuchungen von Forderungen sowie zu Factoring-Vereinbarungen finden Sie in Angabe 41 "Finanzinstrumente und Risiko-Management". 3 VERTRAGSVERMÖGENSWERTEDie Vertragsvermögenswerte erhöhten sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum Vorjahr von 1,8 Mrd. € auf 1,9 Mrd. €. Die Vertragsvermögenswerte resultieren aus der Anwendung von IFRS 15 seit dem Geschäftsjahr 2018 und betreffen rechtlich noch nicht entstandene Forderungen aus der - im Vergleich zur Rechnungsstellung - früheren Erfassung von Umsätzen, insbesondere aus dem Verkauf von Gütern und Handelswaren bei langfristigen Mehrkomponentengeschäften (z. B. Mobilfunk-Vertrag plus Endgerät). Weiterhin werden in den Vertragsvermögenswerten bilanzierte Forderungen aus langfristiger Auftragsfertigung ausgewiesen. Vom Gesamtbetrag der Vertragsvermögenswerte entfielen 0,1 Mrd. € auf Vertragsvermögenswerte im Zusammenhang mit langfristiger Auftragsfertigung. Im Berichtsjahr erhöhten sich die Vertragsvermögenswerte um 80 Mio. € aufgrund der im September 2018 erfolgten Umstellung des Geschäftsmodells in Polen von einem nicht rabattierten Endgeräteverkauf auf ein subventioniertes Endgerätegeschäft. → Informationen zu Wertberichtigungen von Vertragsvermögenswerten finden Sie in Angabe 41 "Finanzinstrumente und Risiko-Management". 4 VORRÄTEin Mio. €
Der Buchwert der Vorräte reduzierte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 0,2 Mrd. € auf 1,6 Mrd. €, v. a. aufgrund der Verminderung des Vorratsbestands mobiler Endgeräte in den operativen Segmenten Deutschland und USA. 2019 wurden Wertminderungen auf den Nettoveräußerungswert in Höhe von 20 Mio. € (2018: 42 Mio. €, 2017: 27 Mio. €) erfolgswirksam erfasst. Der Buchwert der Vorräte, der während der Periode als Aufwand erfasst wurde, beträgt 14.340 Mio. € (2018: 14.373 Mio. €, 2017: 13.358 Mio. €). Die fertigen Erzeugnisse und Handelswaren enthalten Produkte zum Verkauf für Endkunden (z. B. Endgeräte und Zubehör), die nicht selbst hergestellt wurden, sowie noch nicht abgerechnete, jedoch fertiggestellte Leistungen, v. a. gegenüber Geschäftskunden. 5 ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND VERÄUßERUNGSGRUPPEN SOWIE SCHULDEN IN DIREKTEM ZUSAMMENHANG MIT ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENEN LANGFRISTIGEN VERMÖGENSWERTEN UND VERÄUßERUNGSGRUPPENZum 31. Dezember 2019 sind in den kurzfristigen Vermögenswerten der Konzern-Bilanz 0,1 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,1 Mrd. €) als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. In den kurzfristigen Schulden der Konzern-Bilanz sind zum 31. Dezember 2019 sowie zum Vorjahres-Abschluss-Stichtag keine wesentlichen Schulden in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. in Mio. €
Im Berichtsjahr wurden Immobilien im Segment Group Headquarters & Group Services veräußert. Zum 31. Dezember 2018 waren im Bestand die Vermögenswerte und Schulden der im operativen Segment Europa erfassten Telekom Albania enthalten. Aus der entsprechend erforderlichen Neubewertung dieser Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Umgliederung im Vorjahr resultierte eine Wertminderung von Teilen der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Albanien zugehörigen immateriellen Vermögenswerte sowie der Sachanlagen in Höhe von insgesamt 35 Mio. €. Diese wurde in den Abschreibungen erfasst. Am 15. Januar 2019 hat OTE eine Vereinbarung über den Verkauf ihrer Beteiligung an der Telekom Albania an das bulgarische Unternehmen Albania Telecom Invest AD für einen Kaufpreis in Höhe von 50 Mio. € getroffen. Die Transaktion wurde am 7. Mai 2019 vollzogen. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen". Darüber hinaus wurden zum 31. Dezember2019 die zur Veräußerung gehaltenen Immobilien der Deutschen Telekom AG in Höhe von 6 Mio. € (31. Dezember 2018: 21 Mio. €) nach IFRS 5 nicht mehr mit ihren Buchwerten, sondern mit den beizulegenden Zeitwerten abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Diese Immobilien betreffen Standorte, die als nicht mehr betriebsnotwendig bzw. aufgrund des technologischen Fortschritts in absehbarer Zeit als nicht mehr betriebsnotwendig erachtet werden. Die beizulegenden Zeitwerte werden durch externe Gutachter ermittelt. Die Bewertung wird regelmäßig nach dem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung örtlicher Markteinschätzungen und objektindividueller Gegebenheiten vorgenommen, wobei auch nicht am Markt beobachtbare Eingangsparameter einfließen (Level 3). Die voraussichtlichen Verkaufskosten (derzeit regelmäßig rund 10% des beizulegenden Zeitwerts) werden abgezogen. Die Immobilien wurden in Höhe von 5 Mio. € (2018: 11 Mio. €) auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten abgewertet. Der Aufwand wurde in den Abschreibungen erfasst. Im Berichtsjahr wurden keine Zuschreibungen der Buchwerte der zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen vorgenommen. Im Vorjahr wurden ebenfalls keine vorgenommen. 6 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEin Mio. €
Die immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 3,3 Mrd. € auf 68,2 Mrd. €. Zugänge von insgesamt 6,6 Mrd. € erhöhten den Buchwert. Diese entfallen im Wesentlichen auf Investitionen in den operativen Segmenten Deutschland, USA, Europa und Group Development. Im operativen Segment Deutschland entfallen Zugänge in Höhe von 2,2 Mrd. € auf die in Deutschland erworbenen 5G-Lizenzen. Im operativen Segment USA sind Investitionen für den Erwerb von FCC-Mobilfunk-Lizenzen in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd. € enthalten. Im operativen Segment Europa erhöhten die in Österreich erworbenen 5G-Lizenzen den Buchwert um 0,1 Mrd. €. Weiterhin wirkten Konsolidierungskreiseffekte in Höhe von 0,6 Mrd. €, im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Tele2 Netherlands stehend, buchwerterhöhend. Positive Währungskurseffekte, v. a. aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro, wirkten mit 0,8 Mrd. € buchwerterhöhend. Abschreibungen verminderten den Buchwert um 4,8 Mrd. €. Hierin enthalten sind Wertminderungen in Höhe von 0,1 Mrd. €, die im Wesentlichen auf die operativen Segmente Europa, insbesondere aufgrund der aus dem anlassbezogenen Werthaltigkeitstest erfassten Wertminderung der langfristigen Vermögenswerte bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Rumänien, und Systemgeschäft entfallen. → Weitere Informationen zu dem anlassbezogenen Werthaltigkeitstest finden Sie in Angabe 7 "Sachanlagen". Im Geschäftsjahr 2019 haben sich folgende Einflüsse auf die Entwicklungen der Buchwerte des Goodwill zahlungsmittelgenerierender Einheiten in den operativen Segmenten ergeben: Deutschland. Der Anstieg des Goodwill um 10 Mio. € im Vergleich zum 31. Dezember 2018 resultiert aus dem Erwerb von für das operative Segment insgesamt unwesentlichen Gesellschaften. USA. Der Anstieg des Goodwill um 51 Mio. € im Vergleich zum 31. Dezember 2018 resultiert aus dem Erwerb von für das operative Segment insgesamt unwesentlichen Gesellschaften sowie aus Währungskurseffekten aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro. Europa. Die Änderungen des Goodwill in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Polen, Ungarn, Kroatien und Tschechische Republik resultieren aus Währungskurseffekten. Group Development. Aus dem Erwerb der Tele2 Netherlands resultierten zum Erwerbszeitpunkt identifizierbare immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 455 Mio. € (u. a. Kundenstamm und Spektrumlizenzen) sowie ein Goodwill in Höhe von 109 Mio. €. Im Zuge des Erwerbs der Tele2 Netherlands Holding N.V. und des Zusammenschlusses mit T-Mobile Netherlands Holding B.V. wurden die Mobilfunk-Türme und Dachstandorte der T-Mobile Netherlands in die neu geschaffene zahlungsmittelgenerierende Einheit T-Mobile Infra B.V. ausgegliedert. Ein anteiliger Goodwill in Höhe von 259 Mio. € wurde dabei mit übertragen. → Weitere Informationen zu den Unternehmenstransaktionen finden Sie im Abschnitt "Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen". Angaben zu den jährlichen Werthaltigkeitstests. Die Deutsche Telekom führte zum 31. Dezember 2019 ihre jährlichen Werthaltigkeitstests für die den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten Goodwills und immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (insbesondere FCC-Lizenzen in den USA) durch. Auf Basis der zum Abschluss-Stichtag vorliegenden Erkenntnisse und Erwartungen der künftigen Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds ergab sich zum 31. Dezember 2019 bei keiner zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Wertminderungsbedarf des Goodwills. Der Werthaltigkeitstest zum 31. Dezember 2018 führte zu einem Wertminderungsbedarf des Goodwills bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Polen und Rumänien in Höhe von insgesamt 639 Mio. € im operativen Segment Europa. Die für den Werthaltigkeitstest zu ermittelnden erzielbaren Beträge wurden überwiegend auf Basis der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Diese Werte wurden - mit Ausnahme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit USA -mittels eines Barwertverfahrens berechnet. Die wesentlichen Parameter sind Diskontierungszinssatz, Netto-Zahlungsströme und nachhaltige Wachstumsrate. Bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Niederlande, T-Mobile Infra B.V., Kroatien, Montenegro und Nordmazedonien wurde der erzielbare Betrag anhand des Nutzungswerts berechnet. Im Fall der zahlungsmittelgenerierenden Einheit USA war der Marktpreis eines aktiven und liquiden Markts (Börsenkurs) der T-Mobile US Grundlage für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Den Bewertungen aller anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegen Prognosen mit einem zehnjährigen Prognosezeitraum zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider und wird gewählt, um einen für die Berechnung der ewigen Rente nötigen stabilen Geschäftsausblick des Unternehmens zu erhalten. Dieser wird erst bei diesem Planungshorizont insbesondere aufgrund der teilweise langen Investitionszyklen in der Telekommunikationsbranche sowie der langfristig geplanten und erwarteten Investitionen zum Erwerb und zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten erreicht. Cashflows, die über die interne Mittelfristplanung hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Diese Wachstumsraten werden dabei für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit einzeln festgelegt. Die angesetzten Wachstumsraten orientieren sich am langfristigen realen Wachstum und an der langfristigen Inflationserwartung der Länder, in denen die jeweilige Einheit ihre Geschäftstätigkeit ausübt. Zur Erzielung der für den Zeitraum der ewigen Rente angesetzten nachhaltigen Wachstumsraten werden zusätzliche, für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit spezifisch abgeleitete, nachhaltige Investitionen berücksichtigt. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrags beruht, gehören folgende im Wesentlichen intern ermittelten Annahmen, die auf vergangenen Erfahrungen aufbauen, um aktuelle interne Erwartungen erweitert und von externen Marktdaten und -einschätzungen untermauert werden: Umsatzentwicklung, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Kündigungsraten, Investitionen, Marktanteile sowie Wachstumsraten. Diskontierungszinssätze werden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt, unter Berücksichtigung der mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verbundenen Markt- und Länderrisiken. Sollten sich künftig wesentliche Veränderungen in den oben aufgeführten Annahmen ergeben, so würde dies Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten haben. Mögliche Veränderungen dieser Annahmen können sich durch künftige Entwicklungen der makroökonomischen Lage, den anhaltend harten Wettbewerb sowie weitere mögliche Änderungen in der Gesetzgebung (z. B. im Zuge von staatlichen Sparprogrammen) und regulatorische Eingriffe negativ auswirken. Erstanwendung von IFRS 16 "Leases". Die Erstanwendung von IFRS 16 hatte auf die Ergebnisse der Werthaltigkeitstests für die nach IAS 36 einem Werthaltigkeitstest zu unterziehenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keinen Einfluss. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Bewertung und die Einordnung der den erzielbaren Beträgen zugeordneten Eingangsparameter (Level) nach IFRS 13.
a Diskontierungszinssatz einheitlich nach
Steuern. Der Diskontierungszinssatz vor Steuern für
die Berechnung des Nutzungswerts beträgt für
Kroatien 7,47 % (2018: 8,49 %), Übrige 8,79 % bis 9,01
% (2018: 9,25 % bis 9,36 %), T-Mobile Infra B.V. 5,74 %
(2018: n.a.) und Niederlande 4,90 % (2018: 5,96 %).
Die Sensitivitätsanalysen für den Wertminderungsbedarf infolge einer Änderung der wesentlichen Einflussparameter auf die Bewertung haben für keine zahlungsmittelgenerierende Einheit, der Goodwill zugeordnet ist, einen abweichenden Wertminderungsbedarf ergeben. Jeweils isoliert analysiert wurden dabei Änderungen des Diskontierungszinssatzes und der nachhaltigen Wachstumsrate um jeweils 50 Basispunkte sowie des Netto-Zahlungsstroms um 5 Prozentpunkte. Zum Abschluss-Stichtag hat sich die Deutsche Telekom in Höhe von 0,4 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,5 Mrd. €) vertraglich zum Erwerb von immateriellen Vermögenswerten verpflichtet. Der wesentliche Anteil entfällt auf von T-Mobile US eingegangene Verpflichtungen. 7 SACHANLAGENin Mio. €
Der Buchwert der Sachanlagen reduzierte sich im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 1,1 Mrd. € auf 49,5 Mrd. €. Der Rückgang resultiert in Höhe von 2,5 Mrd. € aus der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019. Noch bis zum 31. Dezember 2018 innerhalb der Sachanlagen erfasste Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen, bei denen die Deutsche Telekom als Leasing-Nehmer die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Leasing-Verhältnis trug, werden nunmehr als Nutzungsrechte an den zugrunde liegenden Leasing-Vermögenswerten bilanziert. Abschreibungen in Höhe von 9,2 Mrd. € reduzierten den Buchwert. Hierin waren in Höhe von 0,3 Mrd. € Wertminderungen überwiegend auf technische Anlagen und Maschinen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Rumänien im operativen Segment Europa enthalten. Abgänge in Höhe von 0,6 Mrd. € reduzierten ebenfalls den Buchwert. Zugänge von 10,6 Mrd. €, v. a. im Zusammenhang mit der Netzwerk-Modernisierung und dem Netzwerk-Ausbau im operativen Segment USA sowie für den Breitband- und Glasfaser-Ausbau, die IP-Transformation und die Mobilfunk-Infrastruktur in den operativen Segmenten Deutschland und Europa, erhöhten den Buchwert. Konsolidierungskreiseffekte aus dem Erwerb der Tele2 Netherlands erhöhten den Buchwert um 0,3 Mrd. €. Positive Währungskurseffekte, v. a. aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro, wirkten in Höhe von 0,2 Mrd. € buchwerterhöhend. → Weitere Informationen zur Erstanwendung von IFRS 16 finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen". → Weitere Informationen zu den Unternehmenstransaktionen finden Sie im Abschnitt "Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen". → Weitere Informationen zu den Abschreibungen und Wertminderungen finden Sie in Angabe 27 "Abschreibungen" sowie Angabe 6 "Immaterielle Vermögenswerte". → Weitere Informationen zu Vermögenswerten, für die ein Operating Leasing-Verhältnis besteht (nach Klassen zugrundeliegender Vermögenswerte), finden Sie in Angabe 38 "Leasing-Geber-Verhältnisse". Zum 31. Dezember 2019 wurde bei einem anlassbezogenen Werthaltigkeitstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Rumänien-Festnetz und Rumänien-Mobilfunk im operativen Segment Europa ein möglicher Wertminderungsbedarf der Vermögenswerte geprüft. Anlass für diese Werthaltigkeitstests war jeweils ein unter den Erwartungen befindliches operatives Ergebnis der Einheiten sowie pessimistischere Einschätzungen über die Geschäftsentwicklung in den kommenden Jahren. Zum 31. Dezember 2019 war den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Rumänien-Festnetz und Rumänien-Mobilfunk kein Goodwill zugeordnet. Der Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Rumänien-Festnetz und Rumänien-Mobilfunk zum 31. Dezember 2019 lagen Prognosen mit einem zehnjährigen Prognosezeitraum zugrunde, die auf dem vom Management genehmigten Finanzplan beruhten und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider und wird gewählt, um einen für die Berechnung der ewigen Rente nötigen stabilen Geschäftsausblick der Unternehmen zu erhalten. Dieser wird erst bei diesem Planungshorizont insbesondere aufgrund der teilweise langen Investitionszyklen in der Telekommunikationsbranche sowie der langfristig geplanten und erwarteten Investitionen zum Erwerb und zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten erreicht. Cashflows, die über die interne Mittelfristplanung hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Diese Wachstumsraten werden dabei für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit einzeln festgelegt. Die angesetzten Wachstumsraten für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Rumänien-Festnetz und Rumänien-Mobilfunk betrugen 2,0 % und orientierten sich am langfristigen realen Wachstum und an der langfristigen Inflationserwartung. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des erzielbaren Betrags beruht, gehören folgende im Wesentlichen intern ermittelte Annahmen, die auf vergangenen Erfahrungen aufbauen, um aktuelle interne Erwartungen erweitert und von externen Marktdaten und -einschätzungen untermauert werden: Umsatzentwicklung, Kundengewinnungs- und Kundenbindungskosten, Kündigungsraten, Investitionen, Marktanteile sowie Wachstumsraten. Diskontierungszinssätze werden auf Basis externer vom Markt abgeleiteter Größen bestimmt, unter Berücksichtigung der mit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verbundenen Markt- und Länderrisiken. Der Diskontierungszinssatz für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Rumänien-Festnetz betrug 7,71 % und für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Rumänien-Mobilfunk 7,96 %. Der intern ermittelte erzielbare Betrag, der in Einklang mit IFRS 13 mithilfe von nicht beobachtbaren Eingangsparametern (Level 3) berechnet wurde, betrug zum 31. Dezember 2019 (vor Abzug der Netto-Finanzverbindlichkeiten) 176 Mio. € für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Rumänien-Festnetz und 299 Mio. € für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Rumänien Mobilfunk. Der sich hieraus ergebende Wertminderungsbedarf betrug 2019 für Rumänien-Festnetz 298 Mio. € und für Rumänien-Mobilfunk 22 Mio. € und war grundsätzlich auf die langfristigen Vermögenswerte zu verteilen. Unter Berücksichtigung bestehender Wertuntergrenzen (beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der jeweiligen Vermögenswerte) wurden Wertminderungen in Höhe von 296 Mio. € auf Sachanlagen im Bereich der technischen Anlagen und Maschinen und 24 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte erfasst. Die Deutsche Telekom hat sich zum Abschluss-Stichtag in Höhe von 4,4 Mrd. € (31. Dezember 2018: 3,8 Mrd. €) vertraglich zum Erwerb von Sachanlagen verpflichtet. Zum 31. Dezember2019 wurden Rückbauverpflichtungen in Höhe von 0,2 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,2 Mrd. €) aktiviert, die v. a. aus Rückbauverpflichtungen der T-Mobile US resultieren. 8 NUTZUNGSRECHTE - LEASING-NEHMER-VERHÄLTNISSEin Mio. €
Infolge der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden die Nutzungsrechte an den zugrunde liegenden Leasing Vermögenswerten in Höhe der Leasing-Verbindlichkeit, berichtigt um den Betrag der vorausgezahlten bzw. passivisch abgegrenzten Leasing-Zahlungen, angesetzt. Der bilanzielle Neubewertungs- und Reklassifizierungseffekt betrug zum 1. Januar 2019 16,2 Mrd. €. Hierin enthalten sind sowohl Nutzungsrechte an Leasing-Vermögenswerten, die erstmals in der Bilanz angesetzt wurden, als auch Nutzungsrechte für bereits zuvor in den Sachanlagen ausgewiesene Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen in Höhe von 2,5 Mrd. €. → Weitere Informationen zu der Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen". Zugänge entfallen im Berichtsjahr in Höhe von 5,5 Mrd. € auf abgeschlossene Leasing-Verhältnisse im Wesentlichen auf Netzwerk-Technik und Mobilfunk-Standorte im operativen Segment USA. Konsolidierungskreiseffekte aus dem Erwerb der Tele2 Netherlands in Höhe von 0,2 Mrd. € sowie positive Währungskurseffekte, v. a. aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro, wirkten in Höhe von 0,2 Mrd. € buchwerterhöhend. Gegenläufig wirkten die planmäßigen Abschreibungen mit 3,6 Mrd. € sowie Abgänge in Höhe von 0,4 Mrd. €. → Weitere Informationen zu den korrespondierenden Leasing-Verbindlichkeiten finden Sie in Angabe 13 "Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasing-Verbindlichkeiten". Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte betreffen insbesondere Leasing-Verträge für Mobilfunk-Standorte, Netzinfrastruktur und Immobilien. In den Nutzungsrechten für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Bauten und Bauten auf fremden Grundstücken sind die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Rechenzentren mit dem Buchwert von 103 Mio. € enthalten. Die korrespondierenden Abschreibungen betrugen im Berichtsjahr 18 Mio. €. Darüber hinaus sind in den Nutzungsrechten für technische Anlagen und Maschinen ebenfalls die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Rechenzentren mit dem Buchwert von 17 Mio. € enthalten. Die korrespondierenden Abschreibungen betrugen im Berichtsjahr 5 Mio. €. Die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit den Sale-and-Leaseback-Transaktionen betreffen im Wesentlichen Büro- sowie Technikflächen im Segment Group Headquarters & Group Services. Dabei werden Bestandsimmobilien von Konzerngesellschaften verkauft und für das Geschäft erforderliche Flächen und Gebäude zurückgemietet. Im Geschäftsjahr 2019 waren keine wesentlichen Gewinne bzw. Verluste aus Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu verzeichnen. Leasing-Verträge können Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten, die sich maßgeblich auf die Abschreibungsdauer der Nutzungsrechte auswirken können, wenn sie hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme als hinreichend sicher bzw. als nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Grundlagen und Methoden - Ansatz und Bewertung". 9 AKTIVIERTE VERTRAGSKOSTENin Mio. €
Zum 31. Dezember 2019 betrug der Buchwert der aktivierten Vertragskosten 2,1 Mrd. € und lag damit um 0,3 Mrd. € über dem Vorjahresendwert. Dieser Anstieg ergibt sich insbesondere aus einem zum Ende des Berichtsjahres höheren Bestand an aktivierten Kosten der Vertragsanbahnung aus dem Geschäft mit Vertragskunden im operativen Segment USA. Die Kosten der Vertragsanbahnung beinhalten im Wesentlichen Vertriebsprovisionen an Dritthändler im direkten und indirekten Vertriebskanal sowie an Mitarbeiter. Insgesamt wurden aktivierte Vertragskosten in Höhe von 1.388 Mio. € (2018: 976 Mio. €) linear über die geschätzte Kundenbindungsdauer aufwandswirksam erfasst. 10 BETEILIGUNGEN AN AT EQUITY BILANZIERTEN UNTERNEHMENZu wesentlichen Beteiligungen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, veröffentlicht die Deutsche Telekom nachfolgende Informationen:
a Indirekte Beteiligung über Hrvatski
Telekom d.d., Kroatien (Anteil Deutsche Telekom AG: 51,42
%).
BESCHREIBUNG DER ART DER TÄTIGKEITEN DER GEMEINSCHAFTLICHEN VEREINBARUNG ODER DES ASSOZIIERTEN UNTERNEHMENSDie Hrvatske telekomunikacije d.d. (HT Mostard.d.) erbringt Telekommunikationsdienstleistungen im Mobilfunk- und Festnetz Bereich in Bosnien-Herzegowina. Stratospheric Platforms Ltd. ist im Bereich der Entwicklung neuer Kommunikationstechnologien für stationäre und mobile Anwendungen tätig. T-Mobile USA Tower LLC und T-Mobile West Tower LLC sind strukturierte Unternehmen, die T-Mobile US zum Zweck der Einbringung von Funkturm-Standorten gemäß dem 2012 zwischen T-Mobile US und Crown Castle International Corp., Houston, USA, unterzeichneten Rahmenvertrag über die Vermietung und Nutzung von Funkturm-Standorten gegründet hat und an denen die Gesellschaft jeweils 100 % der Anteile hält. Das alleinige Recht, diese Funkturm-Standorte zu nutzen und weiterzuvermieten, wurde auf Crown Castle übertragen. T-Mobile US betreibt ihre Mobilfunk-Einrichtungen weiterhin über diese Funktürme und mietet zu diesem Zweck die erforderliche Kapazität wieder von Crown Castle zurück. Bisher ungenutzte Infrastruktur kann damit von Crown Castle an Dritte vermietet werden. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer des Grund und Bodens, auf dem die Funktürme stehen, keine Mietzahlungen mehr von T-Mobile US für diese Funktürme, die in die zwei assoziierten Unternehmen und die veräußerten Unternehmen eingebracht wurden. Beide Unternehmen wurden zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion 2012 entkonsolidiert, da Crown Castle die Funktürme unabhängig betreibt, Umsätze aus der Vermietung der Standorte für durchschnittlich 27 Jahre generiert und die für eine Konsolidierung relevanten Finanz- und Geschäftsaktivitäten beider Unternehmen bestimmt. Es ist zu erwarten, dass Crown Castle durch die Vermietung der Funktürme ausreichend Gewinne und Cashflows generieren kann, um seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen zu können. Daher hat die Deutsche Telekom nur einen maßgeblichen Einfluss und bezieht diese Gesellschaften als assoziierte Unternehmen in den Konzernabschluss ein. T-Mobile US ist unter bestimmten Bedingungen weiterhin für den Verzug seitens Crown Castle bei den Mietzahlungen an die Eigentümer des Grund und Bodens, auf dem die Funktürme stehen, haftbar. Die Vereinbarung sieht für die Deutsche Telekom einen äußerst niedrigen maximalen Garantiebetrag vor, denn im Fall des Eintretens des Garantiefalls könnte T-Mobile US die weitere Nutzung der betreffenden Funkturm-Standorte selbst übernehmen oder alternativ die mit den Eigentümern des Grund und Bodens bestehenden Verträge kurzfristig kündigen. Mit Vollzug der Transaktion hat T-Mobile US eine unwesentliche Barreserve bei den Unternehmen geschaffen, die ausreicht, um die nicht von Crown Castle zu tragenden laufenden Verwaltungsaufwendungen zu finanzieren. Neben der Garantie und der Zahlung der Verwaltungsaufwendungen gibt es für T-Mobile US keine weiteren Finanzierungsverpflichtungen. Die folgenden Tabellen zeigen zusammenfassende Finanzinformationen zu den wesentlichen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Werte beziehen sich nicht auf die Anteile, welche der Deutschen Telekom AG zurechenbar sind, sondern stellen die Werte auf Basis eines fiktiven Anteilsbesitzes von 100 % dar. Zusammenfassende Finanzinformationen wesentlicher nach der Equity-Methode einbezogener Unternehmenin Mio. €
in Mio. €
Überleitungsrechnung auf den Buchwert, der in die Konzern-Bilanz einbezogen wurdein Mio. €
a Aufgrund zum Aufstellungszeitpunkt der
Deutschen Telekom noch nicht verfügbarer
Finanzinformationen der Stratospheric Platforms Ltd. zum
31. Dezember 2019 wurden die zusammenfassenden
Finanzinformationen sowie die Überleitungsrechnung auf
den Buchwert, der in die Konzern-Bilanz der Deutschen
Telekom einbezogen wurde, auf Grundlage des
Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018
ermittelt. Die hieraus resultierenden Effekte für die
Fortschreibung des Buchwerts zum 31. Dezember 2019 wurden
geschätzt und sind in den sonstigen
Überleitungseffekten enthalten.
in Mio. €
Die Deutsche Telekom hat im Berichtsjahr sowie im Vorjahr keine Verluste im Zusammenhang mit Beteiligungen an nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen nicht erfasst. ZUSAMMENFASSENDE AGGREGIERTE FINANZINFORMATIONEN NICHT WESENTLICHER NACH DER EQUITY-METHODE EINBEZOGENER UNTERNEHMENDie Werte beziehen sich auf die der Deutschen Telekom zustehenden Anteile. in Mio. €
11 SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEin Mio. €
Die kurz- und langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte liegen mit 7,3 Mrd. € um 2,8 Mrd. € über dem Niveau zum 31. Dezember 2018. Der Buchwert der sonstigen finanziellen Vermögenswerte erhöhte sich im Zusammenhang mit positiven Effekten aus der Bewertung eingebetteter Derivate bei T-Mobile US in Höhe von 0,5 Mrd. € sowie mit der Hinterlegung von Barsicherheiten in Verbindung mit abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäften über künftige Darlehensaufnahmen bei T-Mobile US in Höhe von 0,6 Mrd. €. Darüber hinaus trugen die aufgrund der Schätzungsänderung seit Beginn des dritten Quartals 2019 bereits bei Vertragsschluss als sonstige finanzielle Vermögenswerte aktivierten noch zu empfangenden Zuwendungen aus Förderprojekten der öffentlichen Hand für den Breitband-Ausbau in Deutschland mit 1,3 Mrd. € zur Buchwerterhöhung bei. Forderungen in Höhe von 565 Mio. € (31. Dezember 2018: 299 Mio. €) wurden im Rahmen von Collateral-Verträgen zur Sicherung etwaiger Ausfallrisiken aus derivativen Transaktionen in Verbindung mit den zuvor beschriebenen Zinssicherungsgeschäften eingesetzt. Darüber hinaus wurden Barsicherheiten in Höhe von 70 Mio. € im Rahmen einer Spektrumauktion gestellt. → Weitere Informationen zur Schätzungsänderung finden Sie im Abschnitt "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungsänderungen". → Informationen zu Wertberichtigungen und Bonitäten der ausgereichten Darlehen und Forderungen finden Sie in Angabe 41 "Finanzinstrumente und Risiko-Management". 12 ÜBRIGE VERMÖGENSWERTEDie kurz- und langfristigen übrigen Vermögenswerte reduzierten sich um 0,1 Mrd. € auf 2,1 Mrd. €. Zum 31. Dezember 2018 umfasste der Posten im Wesentlichen Miet- und Leasing-Vorauszahlungen und weitere aktivische Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 1,8 Mrd. €. Die im Saldo zum 31. Dezember2018 enthaltenen Vorauszahlungen aus den Operating Leasing-Verhältnissen nach IAS 17 wurden mit Übergang auf IFRS 16 zum 1. Januar 2019 in Höhe von 0,2 Mrd. € mit den Nutzungsrechten verrechnet. Zum 31. Dezember 2019 werden im Bestand im Wesentlichen Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Vereinbarungen über Dienstleistungen für bestimmte Mobilfunk-Einrichtungen, die nicht unter den Anwendungsbereich des Leasing-Standards IFRS 16 fallen, sowie weitere aktivische Rechnungsabgrenzungen in Höhe von insgesamt 1,7 Mrd. € ausgewiesen. → Weitere Informationen zu der Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen". 13 FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN UND LEASING-VERBINDLICHKEITENIn der folgenden Tabelle sind die Zusammensetzung und die Fälligkeitsstruktur der finanziellen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 dargestellt: in Mio. €
Die kurz- und langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Mrd. € auf insgesamt 66,3 Mrd. €. Währungskurseffekte, insbesondere aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro, erhöhten den Buchwert um insgesamt 0,2 Mrd. €. Die Anleihen und sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten erhöhten sich um 2,6 Mrd. €. Erhöhend wirkten insbesondere die im Berichtsjahr durch die Deutsche Telekom AG emittierten Euro-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 4,5 Mrd. €, GBP-Anleihen mit einem Gesamtvolumen von 0,4 Mrd. GBP (0,5 Mrd. €), US-Dollar-Anleihen von 0,1 Mrd. US-$ (0,1 Mrd. €) sowie AUD-Anleihen von 0,1 Mrd. AUD (0,1 Mrd. €). Des Weiteren wurde von OTE PLC eine Euro-Anleihe in Höhe von 0,4 Mrd. € emittiert. Gegenläufig wirkten die planmäßigen Tilgungen von US-Dollar-Anleihen im Gesamtvolumen von 1,8 Mrd. US-$ (1,6 Mrd. €), von Euro-Anleihen im Gesamtvolumen von 0,8 Mrd. € sowie von GBP-Anleihen im Gesamtvolumen von 0,3 Mrd. GBP (0,3 Mrd. €). Ebenfalls reduzierte die Veränderung von Commercial Paper den Buchwert in Höhe von 0,5 Mrd. € (netto). Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 0,8 Mrd. € beruht im Wesentlichen auf der positiven Veränderung des Saldos der kurzfristigen Geldaufnahmen in Höhe von 0,8 Mrd. € (netto). Darin enthalten ist eine in der Vergangenheit emittierte Postschatzanweisung (Nullkupon-Anleihe) mit einem Buchwert von 1,4 Mrd. €, die am 31. Dezember2019 fällig und an diesem Tag von einem Kreditinstitut aus dessen Mitteln getilgt wurde. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 35 "Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung". Die Erstanwendung von IFRS 16 führte zu einer Umgliederung der bisher in den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing, die nun als Leasing-Verbindlichkeiten erfasst werden. Bezogen auf die Buchwerte zum 31. Dezember 2018 reduzierte diese Umgliederung die finanziellen Verbindlichkeiten um 2,5 Mrd. €. → Weitere Informationen zu der Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen". Der Anstieg des Buchwerts der sonstigen verzinslichen Verbindlichkeiten um 2,5 Mrd. € steht in Wesentlichen im Zusammenhang mit den im operativen Segment Deutschland erworbenen Spektrumlizenzen in Höhe von 2,2 Mrd. €. Anstelle einer Einmalzahlung wurden mit den Vertretern des Bundes jährliche Ratenzahlungen bis 2030, beginnend 2019, vereinbart. Nach Abzug einer Sicherheitsleistung in Höhe von 36 Mio. € und der ersten bereits geleisteten Rate in Höhe von 0,1 Mrd. € ergab sich ein Buchwert der daraus resultierenden finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 2,0 Mrd. €. Die Ratenzahlung wurde unter der Auflage gewährt, zusätzliche Ausbauverpflichtungen zu übernehmen. Der Buchwert der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten hat sich um 0,6 Mrd. € erhöht. Aus der Bewertung abgeschlossener Zinssicherungsgeschäfte (Forward-Payer-Swaps) über künftige Darlehensaufnahmen bei T-Mobile US im Gesamtvolumen von 9,6 Mrd. US-$ ergab sich ein erfolgsneutral erfasster Bewertungsverlust in Höhe von 0,6 Mrd. €. → Weitere Informationen zu den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten finden Sie in Angabe 41 "Finanzinstrumente und Risiko-Management". Bei der Deutschen Telekom ist ein fortlaufendes Liquiditäts-Management implementiert. Damit die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns und der Deutschen Telekom AG jederzeit sichergestellt werden können, hält die Deutsche Telekom eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vor. Diese Liquiditätsreserve soll zu jedem Zeitpunkt die Kapitalmarktfälligkeiten der nächsten 24 Monate abdecken. Neben den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten standen der Deutschen Telekom am 31. Dezember 2019 standardisierte bilaterale Kreditlinien von 21 Banken mit einem aggregierten Gesamtvolumen von 12,6 Mrd. € zur Verfügung. Zum 31. Dezember 2019 war eine Transaktion in Höhe von 0,6 Mrd. € auf eine Banklinie temporär angerechnet. Im Vorjahr waren diese Banklinien in Höhe von 0,6 Mrd. € in Anspruch genommen. Die Konditionen sind gemäß den Kreditverträgen abhängig vom Rating der Deutschen Telekom. Die bilateralen Kreditverträge haben eine ursprüngliche Laufzeit von 36 Monaten und können jeweils nach zwölf Monaten um weitere zwölf Monate auf wiederum 36 Monate verlängert werden. Der Zugang zu den internationalen Fremdkapitalmärkten ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet. Die Erstanwendung von IFRS 16 führte zum Ansatz kurz- und langfristiger Leasing-Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 18,1 Mrd. €. Diese umfassten auch die bereits in der Vergangenheit innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten passivierten Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing. → Weitere Informationen zu der Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen". Bis zum 31. Dezember 2019 hat sich der Buchwert der bilanzierten Leasing-Verbindlichkeiten auf 19,8 Mrd. € fortentwickelt. Im Wesentlichen entfallen die Leasing-Verbindlichkeiten auf die operativen Segmente USA, Europa und Group Development. Darüber hinaus bestehen Leasing-Verbindlichkeiten im Segment Group Headquarters & Group Services im Zusammenhang mit der Anmietung von Immobilien- und Technik-Standorten. → Weitere Informationen zu den Leasing-Nehmer-Verhältnissen finden Sie in Angabe 8 "Nutzungsrechte - Leasing-Nehmer-Verhältnisse". Im Geschäftsjahr 2019 waren keine wesentlichen nicht in die Bewertung von Leasing-Verbindlichkeiten einbezogenen Aufwendungen für variable Leasing-Zahlungen zu verzeichnen. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasing-Verhältnissen betrugen im Geschäftsjahr 2019 4,7 Mrd. €. Zum 31. Dezember 2019 bestehen zukünftige Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 0,3 Mrd. € für Leasing-Verträge, die noch nicht begonnen haben und die bei der Bewertung der Leasing-Verbindlichkeiten unberücksichtigt geblieben sind. Aus den folgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten, der Leasing-Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positiven und negativen beizulegenden Zeitwerten ersichtlich: in Mio. €
in Mio. €
in Mio. €
Einbezogen wurden alle Instrumente, die am 31. Dezember 2019 im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für künftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht einbezogen. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem 31. Dezember 2019 festgelegten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. Gemäß § 2 Abs. 4 PostUmwG trägt der Bund die Gewährleistung für die Erfüllung der Verbindlichkeiten, die am 1. Januar 1995 bereits bestanden. Diese beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf nominal 0,5 Mrd. € (31. Dezember 2018: 1,8 Mrd. €). 14 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITENin Mio. €
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Mrd. € auf 9,4 Mrd. €. Hierzu trug der Abbau der Verbindlichkeiten in den operativen Segmenten USA, Europa und Deutschland bei. Erhöhend wirkten sich Währungskurseffekte aus der Umrechnung von US-Dollar in Euro aus. Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind 9.410 Mio. € (31. Dezember 2018: 10.735 Mio. €) innerhalb eines Jahres fällig. 15 PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN LEISTUNGSORIENTIERTE VERSORGUNGSZUSAGEN (LEISTUNGSZUSAGEN)Der wesentliche Anteil der Pensionsverpflichtungen im Konzern beruht auf unmittelbaren und mittelbaren Zusagen in Deutschland, Griechenland und der Schweiz. Die Versorgungsverpflichtungen der Deutschen Telekom setzen sich wie folgt zusammen: in Mio. €
Die Pensionsrückstellungen werden in der Konzern-Bilanz unter den langfristigen Schulden ausgewiesen. Der Vermögenswert aus Pensionsverpflichtungen ist in der Konzern-Bilanz unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten erfasst. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Rechnungszinsanpassungen und der rückläufigen Kursentwicklung der als Planvermögen dotierten BT Anteile. Ein gegenläufiger Effekt ergab sich aus der am 14. August 2019 vollzogenen Übertragung der Anteile an Ströer SE & Co. KGaA als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V. (CTA). Herleitung der Pensionsrückstellungenin Mio. €
in Mio. €
Die wesentlichen Annahmen für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen sind der Rechnungszins, der Gehaltstrend, der Rententrend sowie die Langlebigkeit. Die nachfolgende Tabelle enthält die Annahmen, die jeweils für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember des Jahres zugrunde gelegt wurden. Für die Ermittlung des Pensionsaufwands eines Geschäftsjahres wurden jeweils die Annahmen zum 31. Dezember des Vorjahres verwendet. Nachfolgende Angaben für die Pläne in der Schweiz beziehen sich auf die T-Systems Schweiz AG und die T-Systems Data Migration Consulting AG. Annahmen für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember des Jahresin %
a Der Rechnungszins bezieht sich auf den Plan
Staff Retirement Indemnities (siehe nachfolgenden Abschnitt
"Global Pension Policy und Planbeschreibungen").
in Jahren
a Die Duration bezieht sich auf den Plan Staff
Retirement Indemnities (siehe nachfolgenden Abschnitt
"Global Pension Policy und Planbeschreibungen").
Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden im Wesentlichen die folgenden biometrischen Rechnungsgrundlagen verwendet: Inland: Heubeck 2018G, Schweiz: BVG 2015 Generational, Griechenland (OTE S.A.): EVK2000. Aufgrund der Beobachtung steigender Lebenserwartung sowie einer sinkenden Wahrscheinlichkeit der Invalidität in Deutschland sind die Richttafeln von Heubeck im Jahr 2018 überarbeitet worden. Dies führte in 2018 zu Verlusten in Höhe von 66 Mio. € bzw. 0,6 % der deutschen Verpflichtungen. Für die Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung künftiger Gehaltssteigerungen wurden zum 31. Dezember 2019 die oben genannten Zinssätze zugrunde gelegt. Diese Zinssätze wurden in Übereinstimmung mit der mittleren gewichteten Laufzeit (Duration) der jeweiligen Verpflichtungen ermittelt. Die Ermittlung des Rechnungszinses basiert auf der Rendite von qualitativ hochwertigen europäischen Unternehmensanleihen mit AA-Rating, für die eine Zinsstrukturkurve auf Basis von Spot Rates gebildet wird. Die zugrundeliegende Methode wird routinemäßig überprüft und ggf. verfeinert (z. B. Weiterentwicklung der Anleihen-Märkte, Automatisierung der Verfügbarkeit entsprechender Daten hinsichtlich Quantität und Qualität). Die Deutsche Telekom hat zum 31. März 2019 das Verfahren für die Ermittlung des Rechnungszinssatzes in der Euro-Zone, der Schweiz und Großbritannien für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 umgestellt. Änderungen ergeben sich hierbei durch einen Anbieterwechsel für die Ermittlung der Zinsstrukturkurven. Bei dem neuen Verfahren ergeben sich Anpassungen bei der Selektierung der verfügbaren Anleihen am Markt (Datenbasis bislang: Bloomberg, Datenbasis nach Anpassung: Thomson Reuters) sowie bei der Ermittlung der Zinsstrukturkurve aus diesen Daten. Dabei werden in einem ersten Schritt Anleihen mit speziellen Optionen (z. B. Call- oder Put-Optionen) oder anderen Eigenschaften (z. B. kleines Anleihevolumen, gebündelte Anleihen) aus dem verfügbaren Bestand herausgenommen. Anschließend wird eine Regressionskurve auf Basis des Anleihenmarkts ermittelt, um mögliche Ausreißer (ermittelt mithilfe der doppelten Standardabweichung) zu identifizieren und ebenfalls aus dem Anleihen-Portfolio für die Zinsermittlung zu entfernen. Die mit diesem Verfahren ermittelte Zinsstrukturkurve wird anschließend auf die Zahlungsströme der Pensionspläne angewendet, um einen äquivalenten einheitlichen Rechnungszins zu ermitteln. Der wesentliche Anteil der Pensionsverpflichtungen im Konzern beruht auf Zusagen in Deutschland, Griechenland und der Schweiz. Ohne die Umstellung wäre der Rechnungszins zum 31. Dezember 2019 im Inland um 0,30 Prozentpunkte, in Griechenland (OTE) um 0,30 bzw. 0,23 Prozentpunkte und in der Schweiz um 0,07 Prozentpunkte niedriger ausgefallen. Der Barwert der Pensionsverpflichtungen wäre um 442 Mio. € und der Dienstzeitaufwand 2020 wäre um 11 Mio. € höher ausgefallen. Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahrin Mio. €
Verteilung der Verpflichtungen der wesentlichen Pläne der Deutschen Telekom zum 31. Dezember 2019 und zum 31. Dezember 2018in Mio. €
Die nachfolgenden Auswertungen bezüglich der Altersstruktur und der Sensitivitätsanalyse sowie die Planbeschreibungen und deren Risiken beziehen sich auf die wesentlichen Pensionsverpflichtungen (Inland, Schweiz und Griechenland (OTE S.A.)). Altersstruktur der Planteilnehmer für wesentliche Pensionspläne a
a Für Griechenland (OTE S.A.) ist nur der
Plan Staff Retirement Indemnities enthalten.
SENSITIVITÄTSANALYSE FÜR DIE PENSIONSVERPFLICHTUNGENIn der nachfolgenden Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen von möglichen Veränderungen der als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Bewertungsannahmen auf den zum Stichtag 31. Dezember 2019 berechneten Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Eine Veränderung der Bewertungsannahmen um die dargestellten Änderungen hätte zum 31. Dezember 2019 bei sonst unveränderten Annahmen nachfolgende Auswirkungen auf den Barwert der Pensionsverpflichtung. in Mio. €
Die Sensitivitätsanalyse wurde für den Rechnungszins, Bezügetrend und Rententrend jeweils isoliert vorgenommen. Hierzu wurden sowohl für den Anstieg als auch den Rückgang der Annahme weitere versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt. Bei der Lebenserwartung der Planberechtigten ist nicht davon auszugehen, dass sie sich innerhalb eines Jahres wesentlich ändern wird. Aus Risikogesichtspunkten wurde dennoch zusätzlich die Wirkung einer Änderung der Lebenserwartung auf die Verpflichtungen ermittelt. Hierzu wurden Bewertungen unter der Annahme durchgeführt, dass die Lebenserwartung der Planberechtigten im 65. Lebensjahr um ein Jahr erhöht bzw. reduziert wäre. Für die anderen Planberechtigten wurde eine Anpassung der Lebenserwartung analog angesetzt. Bei einer Variation des Bewertungsendalters oder der Fluktuation würden sich insbesondere im Inland nur unwesentliche Effekte ergeben. GLOBAL PENSION POLICY UND PLANBESCHREIBUNGENMithilfe der konzernweiten Global Pension Policy steuert die Deutsche Telekom ihre Pensionszusagen. Sie stellt weltweit sicher, dass bezüglich der Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und deren Management konzernweite Mindeststandards eingehalten, Pläne harmonisiert sowie finanzielle und andere Risiken für das Kerngeschäft vermieden bzw. verringert werden. Weiterhin stellt sie Leitlinien zur Durchführung und Steuerung von Pensionszusagen zur Verfügung und definiert Anforderungen an die Einführung, Anpassung oder Schließung entsprechender Pläne. Die Regelungen und Vorgaben dieser Konzern-Richtlinie berücksichtigen die nationalen Unterschiede im Bereich der staatlichen oder anderen verpflichtenden Zusagen beim Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht sowie der gewöhnlichen Geschäftspraktiken in Bezug auf Pensionszusagen. Zur Risikobegrenzung wurden im Konzern endgehaltsabhängige Leistungszusagen bereits weitgehend durch beitragsbasierte Zusagen abgelöst. In Deutschland wird zur weiteren Deckung der Pensionsverpflichtungen zudem ein konzerninternes CTA (Deutsche Telekom Trust e.V.) verwendet. Ein CTA ist eine rechtlich ausgestaltete Treuhandvereinbarung zur Kapitaldeckung unmittelbarer Versorgungszusagen mit separiertem und ausgegliedertem Vermögen sowie zum erweiterten Insolvenzschutz für diese Verpflichtungen. Zum Ende des Jahres 2018 wurden sämtliche über die Unterstützungskasse Deutsche Telekom Betriebsrenten-Service e.V. (DTBS) abgewickelten bestehenden Verpflichtungen (laufende Renten) in die Direktzusagen und den Telekom Pensionsfonds (TPF) übertragen. Im TPF wurde für diese Verpflichtungen ein neues Vermögenssegment eingerichtet. Das Planvermögen aus dem DTBS wurde teilweise auf das CTA bzw. als Startdotierung auf das neue Vermögenssegment des TPF übertragen. Zur Erhöhung der Ausfinanzierungsquote der inländischen Verpflichtungen im Deutsche Telekom Konzern wurden in 2018 die Anteile an BT sowie in 2019 die Anteile an Ströer als Planvermögen auf den Deutschen Telekom Trust e.V. übertragen. Im Inland bestehen für einen Großteil der Mitarbeiter Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen. Im Rahmen einer Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung wurde bereits im Jahr 1997 für aktive Mitarbeiter flächendeckend der Kapitalkontenplan eingeführt. Zudem wurden in den Folgejahren durch Unternehmenskäufe erworbene Zusagen ebenfalls auf den Kapitalkontenplan überführt. Hierbei handelt es sich um eine arbeitgeberfinanzierte, beitragsbasierte Leistungszusage. Die jährlich gewährten, gehaltsabhängigen Beiträge werden im jeweiligen Jahr der Bereitstellung mit altersabhängigen Zinsfaktoren bis Alter 60 vorab verzinst und in eine garantierte Versicherungssumme umgerechnet. Die Vorabverzinsung beträgt derzeit 3,50 % p. a. (Richtzins Kapitalkontenplan). Der Zeitraum für die Bereitstellung von Beiträgen ist zunächst auf zehn künftige Beitragsjahre begrenzt und verlängert sich ohne Kündigung jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. Die im Laufe der aktiven Dienstzeit angesammelten Versicherungssummen werden im Versorgungsfall primär in Form von Einmalkapital ausbezahlt. Daher besteht für diese Zusagen lediglich ein geringes Langlebigkeitsrisiko. Aufgrund der Auszahlungsrichtlinien und der Planstruktur des Kapitalkontenplans ist dieser für den Arbeitgeber planbar und die Bezügedynamik betreffend frei von akuten Schwankungen und Risiken. Darüber hinaus bestehen in Deutschland verschiedene geschlossene Altzusagen, die in der Regel Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen in Form lebenslänglicher Renten vorsehen. Die vorherrschenden Zusagen bilden hierbei die Gesamtversorgung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) mit einer Anrechnung der gesetzlichen Rente. Im Wesentlichen werden hiervon nur noch ausgeschiedene Mitarbeiter und Leistungsempfänger begünstigt, bei denen die Leistungen betragsmäßig feststehen. Das Gesamtversorgungssystem der VAP wirkt somit nur für den im Jahr 1997 bereits bestehenden Rentnerbestand und für den damals unverfallbar ausgeschiedenen Anwärterbestand nach. Sofern Leistungszusagen im Inland Rente gewähren, ist die Rentenanpassung für diese Renten bis auf wenige unwesentliche Ausnahmen in den bestehenden Versorgungsregelungen in prozentualer Höhe fest definiert. Daher hat eine Änderung des allgemeinen Rententrends im Inland nur einen unwesentlichen Effekt auf den Barwert der Verpflichtungen. Da eine Veränderung der Lebenserwartung hauptsächlich Auswirkungen auf die Verpflichtungen aus den Altbeständen mit Rentenzusagen hat und seit 1997 Zusagen in Form von Kapital gewährt werden, ist in den Folgejahren mit einer abnehmenden Bedeutung des Risikos aus der Veränderung der Lebenserwartung für den Konzern zu rechnen. Zur langfristigen Deckung der Pensionsverpflichtungen hat die Deutsche Telekom Vermögen in ein unternehmenseigenes CTA, eine unternehmenseigene Unterstützungskasse (bis 2018) sowie in einen unternehmenseigenen Pensionsfonds (ab 2018) ausgelagert. Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht in der Schweiz ein beitragsbasierter, durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanzierter Leistungsplan (im Sinne von IAS 19). Dieser wird über die rechtlich selbstständige T-Systems-Pensionskasse gewährt. Nach einer Umstrukturierung der Schweizer Gesellschaften und Harmonisierung der Pensionskassenzusagen zum 1. Januar 2014 ist seither auch die T-Systems Data Migration Consulting AG an die Pensionskasse der T-Systems Schweiz AG angeschlossen. Wie in der Schweiz üblich gewähren beide Gesellschaften höhere Leistungen als gesetzlich gefordert. Im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sind Mindestvorschriften für das zu versichernde Gehalt, altersabhängige Beiträge sowie ein Mindestverrentungsfaktor für den obligatorischen Teil des Altersguthabens festgelegt. Zudem legt der Schweizer Bundesrat jedes Jahr eine Mindestverzinsung für das obligatorische Altersguthaben fest (2019: 1,00 %, 2020: 1,00%). Der Pensionskasse steht der Stiftungsrat vor. Dieser stellt den täglichen Betrieb der Pensionskasse sicher und entscheidet über grundlegende Aspekte wie die Höhe und die Struktur der Pensionsleistungen und die Vermögensanlage-Strategie. Der Stiftungsrat setzt sich paritätisch aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammen. Aufgrund der bestehenden Mindestverzinsung der obligatorischen Altersguthaben besteht für die Pläne in der Schweiz bei einer möglichen Unterfinanzierung der Pensionskasse ein Nachdotierungsrisiko. Die Pensionskasse bietet die Wahlmöglichkeit einer lebenslangen Rente anstelle einer Einmalzahlung für Versicherte. In diesem Fall bestehen Langlebigkeits- und Investitionsrisiken, da zum Zeitpunkt der Verrentung Annahmen bezüglich der Lebenserwartung bzw. der Vermögensrendite einfließen. Ab dem 1. Januar 2018 hat sich die T-Systems Schweiz zur Anwendung der Risk Sharing-Methodologie für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen entschieden. Hierbei wurde die Bewertung der Verpflichtungen dahingehend geändert, dass eine Beteiligung der Mitarbeiter an der Finanzierung eines möglichen Defizits bei der Bewertung der Arbeitgeberverpflichtung berücksichtigt werden kann. Die prinzipielle Möglichkeit der Beteiligung der Mitarbeiter an der Finanzierung des Defizits ist durch Art. 28 des Vorsorgereglements abgedeckt. In Griechenland (OTE S.A.) werden bei vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber - sowie in reduzierter Höhe bei Eintritt in den Ruhestand - obligatorische Abfertigungsleistungen (Staff Retirement Indemnities) fällig. Diese werden in Form von Kapital ausbezahlt und können in Abhängigkeit von der Dienstzeit des Arbeitnehmers ein Vielfaches des letzten Monatseinkommens (mit Höchstbegrenzung) betragen. Aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2012 wurden Kapitalzahlungen auf maximal zwölf Monatsgehälter beschränkt. Ergänzend leistet die Firma einen freiwilligen Aufstockungsbetrag. Durch den am 22. März 2018 abgeschlossenen Tarifvertrag werden Mitarbeiter anhand ihres Eintrittsdatums einer von drei Altersversorgungszusagen zugeordnet (100 % der gesetzlichen Leistungen zuzüglich 9 oder 7 Monatseinkommen bzw. zuzüglich 40 % der gesetzlichen Leistungen). Darüber hinaus bestehen bei der OTE S.A. Verpflichtungen zur Leistung einer Kapitalzahlung an Kinder von Beschäftigten bei Erreichen des Alters von 25 Lebensjahren (Youth Accounts). Im November 2011 wurde die frühere endgehaltsabhängige Leistungszusage auf eine beitragsbasierte Leistungszusage umgestellt, die sich aus Beiträgen des Arbeitnehmers und davon abhängenden, begrenzten Ergänzungsbeträgen (Matching-Beiträge) des Arbeitgebers finanziert. Die Versorgungsleistungen der beiden Pläne Staff Retirement Indemnities und Youth Accounts werden in Kapitalform ausgezahlt. Daher besteht kein Langlebigkeitsrisiko. Entwicklung der ausgegliederten Vermögenswerte im Berichtsjahrin Mio. €
In den Arbeitgeberbeiträgen an externe Versorgungsträger sind im Jahr 2018 Anteile an der BT und im Jahr 2019 Anteile an Ströer enthalten, die in das konzerneigene CTA dotiert wurden sowie im Jahr 2018 gegenläufig eine Erstattung des CTA an die Deutsche Telekom für geleistete Versorgungszahlungen durch den Arbeitgeber. Zusammensetzung ausgegliederter Vermögenswerte nach Anlagekategorienin Mio. €
Die Ausrichtung der Anlagepolitik und die Risikosteuerung werden direkt auf die Risiko- und Entwicklungscharakteristika der Versorgungsverpflichtungen abgestimmt. Auf Basis einer systematischen integrierten Asset Liability Management-Analyse werden mögliche Ergebnisse von Kapitalanlage-Portfolios, die eine Vielzahl von Anlageklassen umfassen können, den stochastisch simulierten Entwicklungen der Pensionsverpflichtungen gegenübergestellt und so die relative Entwicklung der Planvermögen zu den Pensionsverpflichtungen explizit betrachtet. Die Kapitalanlage-Strategie ist wesentlich durch die Zielsetzung geprägt, dass durch den systematischen Aufbau und das professionelle Management eines geeigneten Portfolios für das Planvermögen künftige Verpflichtungen aus gegebenen Pensionszusagen zeitgerecht und vollständig erfüllt werden können. Sie zielt grundsätzlich auf ein breit diversifiziertes Anlage-Portfolio ab, das über entsprechende Risikofaktoren und Diversifikation ein zur Gesamtzielsetzung passendes Risikoprofil generiert. Das Management der Kapitalanlagen zur aktiven Steuerung von Risiken unterliegt einem fortlaufenden Monitoring. Eine kosteneffiziente Umsetzung des Kapitalanlage-Managements wird durch ein professionelles Portfolio-Management unter Einbezug von externen Dienstleistern vorgenommen. Die ausgegliederten Vermögenswerte enthalten zum Abschluss-Stichtag 3.706 Tsd. € in Aktien (31. Dezember 2018: 3.168 Tsd. €) und 6.688 Tsd. € in Anleihen (31. Dezember 2018: 2.974 Tsd. €) der Deutschen Telekom AG und ihrer Tochterunternehmen. Entwicklung der Auswirkung aus der Vermögensobergrenzein Mio. €
Zusammensetzung der Pensionsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)in Mio. €
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste Beträgein Mio. €
Erwartete Zahlungen in Zusammenhang mit Pensionsleistungenin Mio. €
Seit 2018 werden Versorgungszahlungen für unmittelbare Zusagen auch aus den Mitteln des CTA-Vermögens geleistet. Zusätzlich behält sich die Deutsche Telekom vor, sich darüber hinaus durch den Arbeitgeber direkt geleistete Zahlungen ggf. im Folgejahr aus dem CTA-Vermögen erstatten zu lassen. Letztmals erfolgte dies im Jahr 2018. Für 2020 plant die Deutsche Telekom im Inland keine Dotierung in ausgegliederte Vermögenswerte. Im Ausland beabsichtigt die Deutsche Telekom für 2020 eine Dotierung in Höhe von mindestens 11 Mio. €. BEITRAGSORIENTIERTE VERSORGUNGSZUSAGEN (BEITRAGSZUSAGEN)Die Zahlungen des Arbeitgeberanteils in Deutschland zur gesetzlichen deutschen Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr 2019 0,4 Mrd. € (2018: 0,4 Mrd. €, 2017: 0,3 Mrd. €). Im Jahr 2019 wurden aus laufenden Beitragszahlungen konzernweit für zusätzliche beitragsorientierte Versorgungszusagen 145 Mio. € (2018: 120 Mio. €,2017: 131 Mio. €) in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. PENSIONSREGELUNGEN FÜR BEAMTE DER DEUTSCHEN TELEKOMIm Geschäftsjahr 2019 wurden 405 Mio. € (2018: 441 Mio. €, 2017: 458 Mio. €) als Aufwand für den jährlichen Beitrag in Höhe von grundsätzlich 33 % der Bruttobezüge der aktiven und der fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltsfähig beurlaubten Beamten an die Postbeamtenversorgungskasse erfasst. Der Barwert der künftigen Zahlungsverpflichtungen beträgt zum Abschluss Stichtag 2,1 Mrd. € (31. Dezember 2018: 2,5 Mrd. €, 31. Dezember 2017: 3,1 Mrd. €) und wird in den sonstigen finanziellen Verpflichtungen ausgewiesen. → Weitere Informationen finden Sie in Angabe 39 "Sonstige finanzielle Verpflichtungen". 16 SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENin Mio. €
Die Deutsche Telekom unterliegt bei der Bewertung der sonstigen Rückstellungen Zinssatzschwankungen, sodass die Auswirkung einer möglichen Zinssatzänderung auf die wesentlichen langfristigen Rückstellungen simuliert wurde. Die sonstigen, nicht personalbezogenen Rückstellungen werden mit laufzeitadäquaten und währungsraumspezifischen Zinssätzen diskontiert. Die Deutsche Telekom ermittelt hierfür Zinssätze, die Laufzeiten bis zu 30 Jahren abdecken. Die Zinsen reichen im Jahr 2019 im Euro-Währungsraum von 0,00% bis 2,41 % (2018: von 0,06% bis 3,08%) sowie im US-Dollar-Währungsraum von 2,60% bis 4,35% (2018: von 3,87% bis 6,21 %). Bei einer Erhöhung des Rechnungszinses um 50 Basispunkte bei sonst unveränderten Annahmen wäre der Barwert der wesentlichen langfristigen sonstigen Rückstellungen um 109,0 Mio. € (31. Dezember 2018: 102,7 Mio. €) niedriger gewesen. Eine Verringerung des Rechnungszinses um 50 Basispunkte würde bei sonst unveränderten Annahmen zu einer Erhöhung des Barwerts der wesentlichen langfristigen sonstigen Rückstellungen um 111,7 Mio. € (31. Dezember 2018: 107,3 Mio. €) führen. Die Rückstellungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die übrigen Personalrückstellungen umfassen Rückstellungen für den Personalumbau. Im Geschäftsjahr 2019 haben sich diese Rückstellungen wie folgt entwickelt: in Mio. €
Die übrigen Personalrückstellungen erhöhten sich um 0,4 Mrd. €. Davon erhöhte sich die Rückstellung für die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) um 0,2 Mrd. €, was auf die Folgebewertung des nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewerteten Barwerts (Zinseffekt) und weitere Zuführungen zurückzuführen ist. Weiterhin umfassen die übrigen Personalrückstellungen u. a. Rückstellungen für Entgeltabgrenzungen, Beihilfen und Jubiläumszuwendungen. Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen enthalten die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen eines Vermögenswerts und die Wiederherstellung des Standorts, an dem dieser sich befindet. Die geschätzten Kosten sind Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts. Die Rückstellungen für Prozessrisiken betreffen im Wesentlichen mögliche Inanspruchnahmen aus anhängigen Klagen. Die Rückstellungen für Vertriebs- und Einkaufsunterstützungen werden für Händlerprovisionen, Werbekostenzuschüsse und Rückvergütungen gebildet. Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten eine Vielzahl dem Betrag nach geringer Einzelsachverhalte. Unter anderem sind hier Rückstellungen im Zusammenhang mit belastenden Verträgen aus schwebenden Geschäften, Unternehmensverkäufen und Standortschließungen überwiegend aus früheren Geschäftsjahren sowie Rückstellungen für Gewährleistungen und Altlasten (Umweltschutzrückstellungen) enthalten. → Weitere Informationen zu den Prozessrisiken aus anhängigen Klagen finden Sie in Angabe 37 "Eventualverbindlichkeiten und -forderungen". 17 ÜBRIGE SCHULDENin Mio. €
Die Verbindlichkeiten aus der Regelung für den vorzeitigen Ruhestand für Beamte bestehen gegenüber der Postbeamtenversorgungskasse und resultieren aus Zahlungsverpflichtungen aus bereits unterzeichneten Verträgen. Die Verpflichtungen sind in bis zu sieben der Zurruhesetzung folgenden Jahresraten zu zahlen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Straight-line leases resultiert aus der Erstanwendung des IFRS 16, nach dem Verbindlichkeiten aus Staffelmietverträgen, v. a. für Mobilfunk Standorte im operativen Segment USA, nicht mehr passivisch auszuweisen sind. Zum 1. Januar wurden die diesen Verbindlichkeiten zugrunde liegenden Laufzeiten an die gemäß IFRS 16 bestimmten Laufzeiten eigenkapitalerhöhend angepasst und anschließend der verbleibende Abgrenzungsposten nutzungsrechtsmindernd verrechnet. Aufgrund der im zweiten Halbjahr 2019 durchgeführten Schätzungsänderung im Zusammenhang mit der bilanziellen Abbildung von vertragsgemäß zu empfangenden Zuwendungen aus Förderprojekten für den Breitband-Ausbau in Deutschland wurden 1,2 Mrd. € für bestehende Ausbauverpflichtungen passiviert. → Weitere Informationen zu der Erstanwendung von IFRS 16 finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen". → Weitere Informationen zu der Schätzungsänderung finden Sie im Abschnitt "Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Schätzungsänderungen". 18 VERTRAGSVERBINDLICHKEITENDer Buchwert der kurz- und langfristigen Vertragsverbindlichkeiten reduzierte sich im Vorjahresvergleich um 0,2 Mrd. € auf 2,1 Mrd. €. Im Wesentlichen sind hierunter abgegrenzte Umsatzerlöse erfasst. Im Berichtsjahr wurden Umsätze aus Vertragsverbindlichkeiten, die zum 31. Dezember 2018 noch nicht erfüllt waren, in Höhe von 1.277 Mio. € realisiert. Vom Gesamtbetrag der Vertragsverbindlichkeiten sind 1.608 Mio. € (31. Dezember 2018: 1.720 Mio. €) innerhalb eines Jahres fällig. 19 EIGENKAPITAL GEZEICHNETES KAPITALZum 31. Dezember 2019 beträgt das Grundkapital der Deutschen Telekom 12.189 Mio. €. Das Grundkapital ist in 4.761.458.596 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt.
Eigene Aktien. Der zum 31. Dezember 2019 auf die eigenen Anteile entfallende Betrag des Gezeichneten Kapitals beträgt ca. 47 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 0,4 %. Der Bestand an eigenen Anteilen zum 31. Dezember 2019 beträgt 18.524.848 Stück. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 24. Mai 2021 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.179.302.878,72 € mit folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse. Er kann stattdessen auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktientauschangebots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines zugelassenen Ausschlusses des Andienungsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls zu wahren ist. Die Aktien können zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden. Die Aktien können auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aktien über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern oder einzuziehen. Die Aktien können auch dazu genutzt werden, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat. Der Vorstand ist gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016 ermächtigt, den Erwerb der eigenen Anteile auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchzuführen. Aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 und entsprechender Ermächtigungen durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 und vom 24. Mai 2012 wurden im Juni 2011 110 Tsd. Aktien, im September 2011 206 Tsd. Aktien und im Januar 2013 268 Tsd. Aktien erworben. Das Gesamterwerbsvolumen betrug in den Geschäftsjahren 2011 und 2013 insgesamt 2.762 Tsd. € bzw. 2.394 Tsd. € (ohne Nebenkosten). Die Anzahl der eigenen Anteile erhöhte sich daraus um 316 Tsd. Stück bzw. 268 Tsd. Stück. Im September und Oktober 2015 wurden darüber hinaus 90 Tsd. Aktien bzw. 860 Tsd. Aktien mit einem Gesamterwerbsvolumen von 14.787 Tsd. € (ohne Nebenkosten) erworben; dies erhöhte die Anzahl der eigenen Anteile um 950 Tsd. Stück. Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile erworben. Im Rahmen des Share Matching Plans erfolgten in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 jeweils in Höhe von 2 Tsd. Stück unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien in Depots von berechtigten Teilnehmern. Weitere unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien wurden im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 90 Tsd. Stück vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2015 sind weitere eigene Aktien in Höhe von 140 Tsd. Stück übertragen worden. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 232 Tsd. Stück eigene Aktien übertragen. 300 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2017 und 312 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2018 übertragen. Sofern eigene Aktien in Depots von Beschäftigten der Deutschen Telekom AG übertragen werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Bei Übertragungen eigener Aktien in Depots von Beschäftigten anderer Konzernunternehmen erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 eine Weiterberechnung zu Zeitwerten an die jeweiligen Konzernunternehmen. Mit Ausnahme des Monats März wurden in allen Monaten des Berichtsjahres eigene Aktien von insgesamt 448 Tsd. Stück entnommen und in Depots von berechtigten Teilnehmern des Share Matching Plans übertragen. Auf die im Berichtsjahr aufgrund der Übertragungen erfolgten Abgänge an eigenen Anteilen entfiel zum 31. Dezember 2019 insgesamt ein Anteil am Grundkapital von weniger als 0,01 % bzw. ein Betrag des Grundkapitals von 1.148 Tsd. €. Der Veräußerungserlös aus Übertragungen eigener Aktien betrug 6.030 Tsd. €. Im Berichtsjahr wurden 238 Tsd. Stück eigene Aktien mit einem Zeitwert von 3.578 Tsd. € an andere Konzernunternehmen weiterberechnet. Aus Übertragungen eigener Aktien resultiert eine Erhöhung der Gewinnrücklagen um 4.055 Tsd. € sowie eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 828 Tsd. €. Im Zuge des Erwerbs der VoiceStream Wireless Corp., Bellevue, und der Powertel, Inc., Bellevue, im Jahr 2001 gab die Deutsche Telekom AG neue Aktien aus genehmigtem Kapital an einen Treuhänder aus, u. a. zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten. Im Geschäftsjahr 2013 sind diese Options-, Umtausch- bzw. Wandlungsrechte vollständig ausgelaufen. Damit bestand keine weitere Verpflichtung des Treuhänders zur Erfüllung der Ansprüche gemäß dem Zweck der Hinterlegung. Das Treuhandverhältnis wurde Anfang des Jahres 2016 beendet, und die hinterlegten Aktien wurden unentgeltlich auf ein Depot der Deutschen Telekom AG überführt. Die vormals hinterlegten Aktien sind nach § 272 Abs. 1a HGB als eigene Anteile bilanziert. Die unentgeltlich erworbenen eigenen Anteile können aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 für die gleichen Zwecke wie die entgeltlich erworbenen eigenen Aktien verwendet werden. Im Berichtsjahr wurden 61 Tsd. Stück vormals hinterlegte Aktien für die Ausgabe an berechtigte Teilnehmer des Share Matching Plans umgewidmet. Stimmrechte. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Eingeschränkt sind diese Stimmrechte jedoch bei den eigenen Anteilen (per 31. Dezember 2019: insgesamt rund 19 Mio. Stück). Genehmigtes Kapital und bedingtes Kapital. Das genehmigte Kapital und das bedingte Kapital zum 31. Dezember 2019 setzen sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
TRANSAKTIONEN MIT EIGENTÜMERNin Mio. €
Die im Eigenkapital als Transaktionen mit Eigentümern und als Veränderung des Konsolidierungskreises erfassten Beträge stammen im Wesentlichen aus dem am 2. Januar 2019 vollzogenen Erwerb der Tele2 Netherlands Holding N.V. durch die T-Mobile Netherlands Holding B.V. Dabei resultieren aus der Hingabe von 25 % der Anteile an der T-Mobile Netherlands (vor dem Unternehmenszusammenschluss) auf Anteile anderer Gesellschafter entfallende Transaktionen mit Eigentümern in Höhe von 226 Mio. €. → Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Grundlagen und Methoden - Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen". NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE: KUMULIERTES SONSTIGES KONZERNERGEBNISIm kumulierten sonstigen Konzernergebnis der nicht beherrschenden Anteile sind im Wesentlichen Effekte aus der Neubewertung im Rahmen des Erwerbs der OTE-Gruppe (Sukzessiverwerb) in Höhe von 0,4 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,4 Mrd. €), 0,1 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,0 Mrd. €) aus der Währungsumrechnung sowie gegenläufig erfolgsneutral erfasste Bewertungsverluste im Zusammenhang mit abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäften über künftige Darlehensaufnahmen bei T-Mobile US enthalten. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG→ Informationen zu den Sondereinflüssen finden Sie im Kapitel "Geschäftsentwicklung des Konzerns" im zusammengefassten Lagebericht. 20 UMSATZERLÖSEDie Umsätze gliedern sich in die folgenden Erlösarten: in Mio. €
a In den Umsatzerlösen aus dem Verkauf von
Gütern und Handelswaren sind im Berichtsjahr nach der
Effektivzinsmethode berechnete Zinserträge in
Höhe von 345 Mio. € (2018: 305 Mio. €)
enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus
Zinsabgrenzungen auf Forderungen im Zusammenhang mit auf
Ratenzahlung verkauften Endgeräten im operativen
Segment USA.
Der Konzernumsatz belief sich im Berichtsjahr auf 80,5 Mrd. € und lag damit um 4,9 Mrd. € über dem Niveau des Vorjahres. → Informationen zur Entwicklung der Umsatzerlöse finden Sie im Kapitel "Geschäftsentwicklung des Konzerns" im zusammengefassten Lagebericht. Die Gesamthöhe des Transaktionspreises, der den zum Ende des Berichtsjahres nicht oder teilweise noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird (im Folgenden: ausstehender Transaktionspreis), beläuft sich auf 19.059 Mio. € (2018: 18.323 Mio. €). Der Anteil des ausstehenden Transaktionspreises, der auf zum Ende des Berichtsjahres nicht oder teilweise noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen entfällt, wird in der Regel über die Restlaufzeit der abgeschlossenen Service-Verträge umsatzwirksam erfasst. Da Service-Verträge - sofern sie nicht jederzeit kündbar sind - in den meisten Fällen eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten haben, kann bei einem annähernd gleichbleibenden Geschäftsverlauf im Massengeschäft unterstellt werden, dass die durchschnittliche Restlaufzeit ca. 12 Monate beträgt. Die Angaben beziehen sich nur auf Transaktionen im Anwendungsbereich von IFRS 15, d. h. sie umfassen nicht die Anteile des Transaktionspreises, die Leistungsverpflichtungen außerhalb des Anwendungsbereichs des Standards zugeordnet wurden, z. B. Leasing-Verhältnisse. Die Deutsche Telekom macht grundsätzlich von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Erlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Angabepflicht ausgenommen sind. Einzelne Tochterunternehmen weichen von diesem Grundsatz ab und haben diese Erleichterungsvorschriften für gleichartige Verträge nicht in Anspruch genommen. DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONSVEREINBARUNGENSatellic NV, Machelen, Belgien, ist ein vollkonsolidiertes Tochterunternehmen der Deutschen Telekom und hat am 25. Juli 2014 mit der in Belgien für die Mauterhebung zuständigen Behörde Viapass eine vertragliche Vereinbarung über Errichtung, Betrieb und Finanzierung eines elektronischen Mauterhebungssystems abgeschlossen. Das System wurde durch Viapass am 30. März 2016 abgenommen, sodass die Errichtungsphase am 31. März 2016 vollendet wurde. Die anschließende Betriebsphase umfasst zwölf Jahre zuzüglich dreimal ein Jahr Verlängerungsmöglichkeit durch Viapass. Satellic hat keinen Anspruch auf die Mauteinnahmen, sondern erhält vertraglich vereinbarte Entgelte für die Errichtung und den Betrieb des Systems. Viapass kann die Vereinbarung bei Zahlung einer angemessenen Kompensation mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beenden. Bei regulärer oder vorzeitiger Beendigung der Vereinbarung hat Satellic die Pflicht, auf Anforderung wesentliche, noch nicht in das Eigentum der Viapass übergegangene Vermögenswerte zum Betrieb des Mautsystems an Viapass zu übergeben; die Software Plattform zur Mauterhebung würde in diesem Fall jedoch nicht auf Viapass übergehen. Die Vereinbarung wurde als Dienstleistungskonzessionsvereinbarung i. S. d. IFRIC 12 eingestuft. Seit dem Beginn der Betriebsphase am 1. April 2016 werden die gesonderten Entgelte für Betriebs- und Instandhaltungsleistungen in den jeweiligen Perioden als Umsatzerlöse erfasst. Diese betrugen im Berichtsjahr 66 Mio. € (2018: 67 Mio. €, 2017: 75 Mio. €). 21 SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEin Mio. €
Die Erträge aus der Zuschreibung langfristiger Vermögenswerte enthielten 2017 im Wesentlichen die unterjährig erfasste teilweise Wertaufholung des Buchwerts von Spektrumlizenzen bei T-Mobile US in Höhe von 1,7 Mrd. €. Die Erträge aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten resultieren im Wesentlichen aus dem Abgang von Immobilien, die zuvor als zu Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen klassifiziert waren. Die Erträge aus Versicherungsentschädigungen enthielten 2018 im Wesentlichen Entschädigungszahlungen, die T-Mobile US für durch Hurrikans im Jahr 2017 entstandene Schäden erhalten hat. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus Entkonsolidierungen von der nach der Equity-Methode einbezogenen Anteilen aufgrund der am 14. August 2019 vollzogenen Übertragung der 11,34 % der Anteile an der Ströer SE & Co. KGaA als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V. in Höhe von 0,1 Mrd. €. Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge eine Vielzahl von betragsmäßig geringen Einzelsachverhalten. 2017 waren hier im Wesentlichen Erträge aus der Entkonsolidierung der Strato AG in Höhe von 0,5 Mrd. €, Erträge aus einer erhaltenen Zahlung infolge einer Vergleichsvereinbarung mit BT im Juli 2017 in Höhe von 0,2 Mrd. € sowie Erträge aus Veräußerungen von nach der Equity-Methode einbezogenen Anteilen aufgrund des Verkaufs der restlichen Anteile an der Scout24 AG in Höhe von 0,2 Mrd. € enthalten. 22 BESTANDSVERÄNDERUNGENIn den Bestandsveränderungen sind sowohl die mengen- als auch die wertmäßigen Bestandsmehrungen und -minderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Handelswaren berücksichtigt. Die Bestandveränderungen sind im Berichtsjahr und in den Vorjahren nicht wesentlich. 23 AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGENDie aktivierten Eigenleistungen des Berichtsjahres beliefen sich auf 2,4 Mrd. € (2018: 2,4 Mrd. €, 2017: 2,3 Mrd. €) und betreffen im Wesentlichen Investitionen in den Netzausbau sowie die Entwicklung von Plattformen für Mobilfunk-Standorte. 24 MATERIALAUFWANDin Mio. €
25 DURCHSCHNITTLICHE ANZAHL DER MITARBEITER UND PERSONALAUFWAND
Der durchschnittliche Personalbestand sank im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 %. Im Inland verringerte er sich um 4,2 %. Hierzu trugen insbesondere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und die Inanspruchnahme sozialverträglicher Instrumente zum Personalumbau im operativen Segment Deutschland sowie im inländischen Bereich der Segmente Group Headquarters & Group Services und Systemgeschäft bei. Im Ausland dagegen stieg die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter leicht um 0,6 %. Hier wurde in allen Segmenten - mit Ausnahme Europa, wo der durchschnittliche internationale Personalbestand um 4,2 % gesunken ist - der internationale Anteil erhöht; im operativen Segment Systemgeschäft bedingt durch die erstmalige Berücksichtigung und den Ausbau einer Service-Einheit in Indien. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter im operativen Segment USA stieg v. a. aufgrund des anhaltenden Wachstums des Geschäfts. Im operativen Segment Group Development resultiert die deutliche Erhöhung aus der Einbeziehung der Tele2 Netherlands in den Niederlanden. Der Personalaufwand stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,7%. Dies ist im Wesentlichen auf Entwicklungen im operativen Segment USA zurückzuführen, zum einen auf die Währungskursentwicklung und zum anderen auf die Anhebung der Gehälter sowie eine leichte Erhöhung der Mitarbeiterzahl. Weitere Anstiege verzeichneten die operativen Segmente Group Development und Europa aufgrund der Erwerbe von Tele2 Netherlands und UPC Austria, die beide erstmalig ein ganzes Geschäftsjahr einbezogen wurden. Die vorgenannten drei Segmente verzeichneten zudem höhere Aufwände für Restrukturierung. In allen anderen Segmenten wirkten geringere Mitarbeiterzahlen reduzierend auf den Personalaufwand, entgegen wirkten zu Teilen die vereinbarten Gehaltssteigerungen aus den Tarifabschlüssen aus dem Jahr 2018. Hier zeigten sich auch leicht geringere Aufwendungen für Personalrestrukturierungsmaßnahmen in 2019. 26 SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENin Mio. €
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen eine Vielzahl von geringwertigen Einzelsachverhalten, darunter sind übrige Verwaltungsaufwendungen und Gebühren in Höhe von insgesamt 176 Mio. € (2018: 181 Mio. €, 2017: 217 Mio. €) enthalten. 27 ABSCHREIBUNGENDie Abschreibungen setzen sich wie folgt zusammen: in Mio. €
Folgende Tabelle zeigt die im Gesamtbetrag der Abschreibungen enthaltenen Wertminderungen: in Mio. €
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 Mrd. € auf insgesamt 17,7 Mrd. €. Davon entfielen 3,6 Mrd. € auf die erstmals nach IFRS 16 zu erfassenden Abschreibungen auf aktivierte Nutzungsrechte. Diesen standen im Vergleichszeitraum im Zusammenhang mit Operating Leasing-Verhältnissen im EBITDA erfasste Aufwendungen gegenüber. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, in denen im Vorjahr Abschreibungen auf Finanzierungs-Leasing-Vermögenswerte enthalten waren, lagen v. a. aufgrund des dauerhaft hohen Investitionsvolumens der vergangenen Jahre um 0,5 Mrd. € über Vorjahresniveau. Die Wertminderungen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Mrd. € auf insgesamt 0,4 Mrd. €. 2019 sind hier Wertminderungen insbesondere auf Sachanlagen in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Rumänien im operativen Segment Europa aufgrund des zum Jahresende durchgeführten Werthaltigkeitstests in Höhe von 0,3 Mrd. € enthalten. Im Jahr 2018 erfasste Wertminderungen auf Goodwill im operativen Segment Europa in den Landesgesellschaften Polen und Rumänien beliefen sich auf insgesamt 0,6 Mrd. €. Zudem wurden im Jahr 2018 im Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile an der Telekom Albania Wertminderungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 35 Mio. € berücksichtigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 6 "Immaterielle Vermögenswerte", Angabe 7 "Sachanlagen" sowie Angabe 8 "Nutzungsrechte -Leasing-Nehmer-Verhältnisse". 28 ZINSERGEBNISin Mio. €
Die rückläufige Entwicklung des Zinsergebnisses ist insbesondere auf die Folgebewertung passivierter Leasing-Verbindlichkeiten seit der Erstanwendung des IFRS 16 zurückzuführen. Der Effekt belastete das Zinsergebnis im Berichtsjahr in Höhe von 0,9 Mrd. €. Günstige Refinanzierungskonditionen wirkten im Vergleich zum Vorjahr positiv auf das Zinsergebnis. 2018 wurde das Zinsergebnis durch an Kreditgeber geleistete sowie noch zu leistende Ausgleichszahlungen (sog. "Consent Fee") in Höhe von insgesamt 0,1 Mrd. € für die voraussichtliche Anhebung der zulässigen Höhe von besicherten Finanzierungsinstrumenten bei T-Mobile US als Folge des vereinbarten Zusammenschlusses mit Sprint belastet. Im Geschäftsjahr wurden 343 Mio. € (2018: 290 Mio. €, 2017: 176 Mio. €) als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf Investitionen im operativen Segment USA. Als Zinssatz lag der Berechnung ein konzernweit anzuwendender Zinssatz von 3,5 % zu Jahresbeginn bis 3,2 % zum Jahresende zugrunde (2018: 3,9 bis 3,5 %). Im Geschäftsjahr wurden 4,3 Mrd. € (2018: 3,6 Mrd. €, 2017: 4,0 Mrd. €) an Zinszahlungen (inklusive aktivierter Zinsen) geleistet. Abgegrenzte Zinszahlungen aus derivativen Finanzinstrumenten (Zins-Swaps), die als Sicherungsinstrumente in einem Fair Value Hedge gemäß IFRS 9 designiert wurden, werden pro Swap-Kontrakt saldiert und entsprechend dem Nettobetrag entweder als Zinsertrag oder-aufwand erfasst. Das Zinsergebnis wird den Bewertungskategorien anhand des Grundgeschäfts zugeordnet. Im Berichtsjahr wurden ausschließlich finanzielle Verbindlichkeiten gesichert. 29 ERGEBNIS AUS AT EQUITY BILANZIERTEN UNTERNEHMENin Mio. €
Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen hat sich gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Mrd. € verbessert. Dies ist insbesondere auf den im Jahr 2018 im Schiedsverfahren Toll Collect vereinbar Vergleich zur Beendigung der Mautschiedsverfahren zurückzuführen. Dieser belastete das Ergebnis im Vorjahr in Höhe v 0,6 Mrd. €. Dagegen wirkte die Gewinnausschüttung der Toll Collect GmbH, die in Höhe von 0,1 Mrd. € auf die De sche Telekom entfällt, positiv. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 10 "Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen". 30 SONSTIGES FINANZERGEBNISin Mio. €
Im sonstigen Finanzergebnis werden sämtliche Ergebniskomponenten, einschließlich der Zinserträge und -aufwendungen von Finanzinstrumenten, die seit dem 1. Januar 2018 nach IFRS 9 als zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewertet (2017 -nach IAS 39 als zu Handelszwecken gehalten) eingestuft sind, ausgewiesen. Das sonstige Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Mrd. € auf 0,1 Mrd. € verbessert. Hierzu trug im Wesentlichen das höhere Ergebnis aus Finanzinstrumenten bei. Die Ergebnisverbesserung resultiert in Höhe von 0,5 Mrd. € aus Bewertungseffekten eingebetteter Derivate der T-Mobile US insbesondere infolge des gesunkenen Zinsrisikoaufschlags für T-Mobile US. Gegenläufig erhöhte sich der Zinsaufwand aus der Bewertung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten insbesondere im Zusammenhang mit dem nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewerteten Barwerts der Rückstellung für die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). 2017 beinhaltete das Beteiligungsergebnis die von der ehemaligen Beteiligung BT erhaltenen Dividendenerträge in Höhe von rund 0,2 Mrd. €. Vom sonstigen Finanzergebnis entfielen auf Ergebniseffekte aus Währungsumrechnungen inklusive Ergebniseffekten aus Derivaten, die als Sicherungsgeschäfte im Rahmen des Hedge Accounting im Währungsbereich eingesetzt sind, -14 Mio. € (2018: 57 Mio. €, 2017: -198 Mio. €) und auf Ergebniseffekte aus sonstigen Derivaten sowie Beteiligungsbewertungen 335 Mio. € (2018: -409 Mio. €, 2017: -2.072 Mio. €). → Weitere Informationen zu den Finanzinstrumenten finden Sie in Angabe 41 "Finanzinstrumente und Risiko-Management". 31 ERTRAGSTEUERNERTRAGSTEUERN IN DER KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGIm Geschäftsjahr 2019 entstand ein Steueraufwand in Höhe von 2,0 Mrd. €. Die Steuerquote von 27 % spiegelt im Wesentlichen den Anteil der Länder am Vorsteuerergebnis und deren jeweilige nationalen Steuersätze wider. Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte im operativen Segment Europa, die steuerlich nicht zu berücksichtigen waren, werden u. a. durch positive Effekte aus Steuergesetzesänderungen im Segment Europa kompensiert. Im Vorjahr entstand ein Steueraufwand in Höhe von 1,8 Mrd. €. Hieraus resultierte eine effektive Steuerquote von 35 %. Ursache für diese vergleichsweise hohe Steuerbelastung waren insbesondere Wertminderungen von Goodwill im operativen Segment Europa, die steuerlich nicht zu berücksichtigen waren. Die Ertragsteuern teilen sich auf das In- und Ausland wie folgt auf: in Mio. €
Der zusammengefasste Ertragsteuersatz für das Jahr 2019 beträgt bei der Deutschen Telekom 31,4% (2018: 31,4%, 2017: 31,4 %). Er setzt sich aus der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15,0 % und dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbesteuer mit einem Durchschnittshebesatz von 445 % (2018: 445 %, 2017: 445 %) zusammen. Ableitung Effektivsteuersatz. Die Ertragsteuern im Berichtsjahr in Höhe von -1.993 Mio. € (als Aufwand), 2018: -1.824 Mio. € (als Aufwand), 2017: 558 Mio. € (als Ertrag) leiten sich wie folgt von einem erwarteten Ertragsteueraufwand/(-ertrag) ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes des Mutterunternehmens (zusammengefasster Ertragsteuersatz) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte: in Mio. €
Tatsächliche Ertragsteuern in der Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie tatsächlichen Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: in Mio. €
Latente Steuern in der Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt: in Mio. €
ERTRAGSTEUERN IN DER KONZERN-BILANZTatsächliche Ertragsteuern in der Konzern-Bilanzin Mio. €
Latente Steuern in der Konzern-Bilanzin Mio. €
Entwicklung der latenten Steuernin Mio. €
Entwicklung der latenten Steuern auf Verlustvorträgein Mio. €
Die latenten Steuern entfallen auf folgende wesentliche Bilanzposten, Verlustvorträge und Steuergutschriften: in Mio. €
Die Verlustvorträge betragen: in Mio. €
Die Verlustvorträge und temporären Differenzen, auf die keine latenten Steuern gebildet wurden, betragen: in Mio. €
Daneben werden keine latenten Steuern für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 58 Mio. € (31. Dezember 2018: 20 Mio. €) und gewerbesteuerliche Ansprüche aus temporären Differenzen in Höhe von 0 Mio. € (31. Dezember 2018: 7 Mio. €) angesetzt. Weiterhin wurden - getrennt von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen - keine latenten Steuern in Höhe eines Betrags von 112 Mio. € (31. Dezember 2018: 164 Mio. €) für sonstige ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge und - getrennt von den gewerbesteuerlichen Ansprüchen aus temporären Differenzen - keine latenten Steuern in Höhe eines Betrags von 0 Mio. € (31. Dezember 2018: 0 Mio. €) für sonstige ausländische ertragsteuerliche Ansprüche angesetzt. Auf die oben genannten steuerlichen Verlustvorträge und temporären Differenzen wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, da von einer Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Aus der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen, auf die bislang keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, entstand im Berichtsjahr ein positiver Effekt in Höhe von 6 Mio. € (2018: 31 Mio. €, 2017: 25 Mio. €). Auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von 920 Mio. € (31. Dezember 2018: 840 Mio. €) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. Angaben zu steuerlichen Auswirkungen auf das sonstige Ergebnisin Mio. €
32 ÜBERSCHUSS/(FEHLBETRAG) DER NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILEin Mio. €
33 ERGEBNIS JE AKTIEDas unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie berechnet sich gemäß IAS 33 wie folgt:
Der Berechnung des Ergebnisses je Aktie (unverwässert/verwässert) liegt die zeitlich gewichtete Summe aller ausstehenden Stammaktien zugrunde. Zudem wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl der ausstehenden Stammaktien unter Abzug der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der von der Deutschen Telekom AG gehaltenen eigenen Aktien berechnet. Wesentliche verwässernde Effekte liegen derzeit nicht vor. 34 DIVIDENDE JE AKTIEFür das Geschäftsjahr 2019 schlägt der Vorstand eine Dividende in Höhe von 0,60 € je dividendenberechtigte Stückaktie vor. Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvolumens entfällt auf die am 10. Februar 2020 dividendenberechtigten Stückaktien eine Dividendensumme von 2.846 Mio. €. Die endgültige Dividendensumme hängt von der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns am Tag der Hauptversammlung ab. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde im Jahr 2019 eine Dividende in Höhe von 0,70 € je dividendenberechtigte Stückaktie ausgeschüttet. SONSTIGE ANGABEN35 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG CASHFLOW AUS GESCHÄFTSTÄTIGKEITGegenüber dem Vorjahr erhöhte sich der Cashflow aus Geschäftstätigkeit um 5,1 Mrd. € auf 23,1 Mrd. €. Im Vorjahr belasteten die aus Operating Leasing-Verhältnissen resultierenden Auszahlungen den Cashflow aus Geschäftstätigkeit. Mit der Erstanwendung von IFRS 16 wird der Tilgungsanteil von Leasing-Zahlungen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Die positive Geschäftsentwicklung der operativen Segmente, insbesondere der USA, trägt wesentlich zur Erhöhung des Cashflow aus Geschäftstätigkeit bei. Factoring-Vereinbarungen, v. a. in den operativen Segmenten Deutschland und Systemgeschäft, wirkten sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt mit 0,3 Mrd. € negativ auf den Cashflow aus Geschäftstätigkeit aus. Im Vorjahr ergaben sich keine wesentlichen Effekte aus Factoring-Vereinbarungen. Um 0,5 Mrd. € höhere Nettozinszahlungen sowie um 0,1 Mrd. € höhere Steuerzahlungen belasteten den Cashflow aus Geschäftstätigkeit des Berichtsjahres ebenfalls. Das Vorjahr war durch erhaltene Dividendenzahlungen in Höhe von 0,2 Mrd. € entlastet. Weitere Informationen zur Erstanwendung von IFRS 16 finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen". Die Deutsche Telekom konzentriert sich im Rahmen ihrer Working Capital-Maßnahmen auf Verbesserungen im Bereich Verbindlichkeiten sowie im Bereich des Forderungs- und Vorräte-Managements. Diese werden jedoch nicht im Rahmen des aktiven Liquiditäts-Managements genutzt. Der negative Effekt auf die Veränderung des aktiven Working Capital ist im Wesentlichen auf die Anschaffung von Mobilfunk-Endgeräten im Rahmen des Endgeräte-Mietmodells "JUMP! On Demand" im operativen Segment USA sowie auf die Beendigung einer Factoring-Vereinbarung im operativen Segment Systemgeschäft zurückzuführen. Positiv auf das Working Capital wirkte hingegen die Verminderung des Vorratsbestands von Endgeräten in den operativen Segmenten USA und Deutschland. Vermindernd auf das passive Working Capital wirkte im Wesentlichen der Abbau der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie ein vermindertes Einkaufsvolumen in nahezu allen operativen Segmenten. → Weitere Informationen zu den Bestandteilen des aktiven Working Capital finden Sie in Angabe 2 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" und Angabe 4 "Vorräte". → Weitere Informationen finden Sie in Angabe 14 "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten". Cashflow aus Investitionstätigkeitin Mio. €
a Weitere Informationen zur
Schätzungsänderung bei geförderten
Investitionen in den Breitband-Ausbau finden Sie im
Abschnitt "Änderungen der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, Schätzungsänderungen".
Der Cash Capex erhöhte sich um 1,9 Mrd. € auf 14,4 Mrd. €. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Mobilfunk-Lizenzen in Höhe von insgesamt 1,2 Mrd. € zahlungswirksam erworben. Auf das operative Segment USA entfallen hiervon 1,0 Mrd. € im Wesentlichen für in zwei Auktionen für das 24 GHz- und das 28 GHz-Spektrum erworbene FCC-Lizenzen. Für die im operativen Segment Deutschland erworbenen 5G-Lizenzen, für die jährliche Ratenzahlungen bis 2030 vereinbart sind, wurden im Berichtsjahr 0,1 Mrd. € gezahlt. Weitere 0,1 Mrd. € resultieren aus Spektrumerwerben im operativen Segment Europa. Im Vorjahr waren 0,3 Mrd. € für erworbene Mobilfunk-Lizenzen enthalten, diese betrafen v. a. das operative Segment USA. Ohne Berücksichtigung der Investitionen in Mobilfunk-Lizenzen erhöhte sich der Cash Capex um 0,9 Mrd. €. Diese Erhöhung entfiel fast ausschließlich auf das operative Segment USA, was im Wesentlichen durch den Infrastrukturausbau für das 600 MHz-Spektrum, womit auch die Basis für den 5G-Ausbau geschaffen wird, begründet ist. Im Berichtsjahr wurden Zinszahlungen (inklusive aktivierter Zinsen) in Höhe von 4,3 Mrd. € (2018: 3,6 Mrd. €, 2017: 4,0 Mrd. €) geleistet. Die aktivierten Zinsen wurden im Cashflow aus Investitionstätigkeit innerhalb des Cash Capex zusammen mit den ihnen zugehörigen Vermögenswerten ausgewiesen. Die von der öffentlichen Hand vertragsgemäß zu empfangenden Zuwendungen aus Förderprojekten für den Breitband-Ausbau in Deutschland werden seit Beginn der zweiten Jahreshälfte 2019 in voller Höhe bilanziert. Die erhaltenen Zuwendungen und die geleisteten Auszahlungen für den Ausbau werden auch weiterhin im Cashflow aus Investitionstätigkeit erfasst, sind jedoch nicht Bestandteil des Cash Capex, da die Auszahlungen nicht zu einem Sachanlagenzugang führen. Die Auszahlungen und Einzahlungen werden nicht zeitgleich geleistet bzw. vereinnahmt, daher können sich in den einzelnen Perioden positive oder negative Salden ergeben. Cashflow aus Finanzierungstätigkeitin Mio. €
ZAHLUNGSUNWIRKSAME TRANSAKTIONEN IN DER KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNGEine im Jahr 1990 durch die Deutsche Telekom AG emittierte Postschatzanweisung (Nullkupon-Anleihe) mit dem Nominalbetrag von 0,2 Mrd. € wurde am 31. Dezember 2019 fällig und an diesem Tag von einem Kreditinstitut aus dessen Mitteln getilgt. Die Zahlung der Deutschen Telekom AG an dieses Kreditinstitut floss am darauffolgenden Bankarbeitstag am 2. Januar 2020 und ist folglich im Geschäftsjahr 2019 nicht in der Konzern-Kapitalflussrechnung abgebildet. Der gesamte Zinsanteil in Höhe von 1,2 Mrd. € war bei Fälligkeit zu bezahlen. Die Tilgung des Nominalbetrags wird im Geschäftsjahr 2020 im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Der fällige Zinsanteil wird 2020 im Cashflow aus Geschäftstätigkeit erfasst. Die Deutsche Telekom hat im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von insgesamt 0,7 Mrd. € Finanzierungsformen gewählt, durch welche die Auszahlungen für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus dem operativen und investiven Bereich im Wesentlichen durch Zwischenschaltung von Bankgeschäften später fällig werden (2018: 0,2 Mrd. €). In der Bilanz werden diese unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Bei Zahlung wird der Ausweis im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit vorgenommen. Die Deutsche Telekom hat im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von insgesamt 5,5 Mrd. € Vermögenswerte, im Wesentlichen technische Anlagen und Maschinen sowie Grundstücke und Gebäude, angemietet. In der Bilanz werden diese Vermögenswerte in der Folge unter den Nutzungsrechten und die dazugehörige Verpflichtung unter den Leasing-Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die künftigen Tilgungen der Verbindlichkeiten werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Vorjahr waren entsprechend der vorherigen Regelung des IAS 17 Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse in Höhe von 1,0 Mrd. € abgeschlossen worden. Die Gegenleistung für den Erwerb von Medienübertragungsrechten wird von der Deutschen Telekom entsprechend der Vertragsgestaltung bei Vertragsabschluss oder verteilt über die Vertragslaufzeit gezahlt. Für erworbene Medienübertragungsrechte wurden im Geschäftsjahr 2019 finanzielle Verbindlichkeiten für zukünftige Gegenleistungen in Höhe von 0,3 Mrd. € passiviert (2018: 0,3 Mrd. €). Bei Zahlung erfolgt der Ausweis im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Im operativen Segment USA wurden im Geschäftsjahr 2019 Mobilfunk-Endgeräte in Höhe von 0,9 Mrd. € in den Sachanlagen aktiviert (2018: 0,9 Mrd. €). Diese stehen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell "JUMP! On Demand" der T-Mobile US, bei dem Kunden das Endgerät nicht kaufen, sondern mieten. Die Auszahlungen werden im Cashflow aus Geschäftstätigkeit gezeigt. Im Zuge des Erwerbs von 100 % der Anteile an Tele2 Netherlands hat die Deutsche Telekom einen 25 %-Anteil an der T-Mobile Netherlands (vor dem Unternehmenszusammenschluss) hingegeben. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt "Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen". Die Deutsche Telekom hat im Geschäftsjahr 2019 im operativen Segment Deutschland Mobilfunk-Lizenzen für den Aufbau eines 5G-Netzes im Wert von 2,2 Mrd. € erworben. Im Rahmen des mit dem Bund vereinbarten Zahlungsplans wurden im Berichtsjahr 0,1 Mrd. € gezahlt und im Cash Capex gezeigt. Die zukünftigen Zahlungen werden im Wesentlichen im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Die Buchwerte der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Buchwertänderungen, entwickelten sich im Berichtsjahr wie folgt: in Mio. €
a Die Deutsche Telekom hat das Wahlrecht nach
IAS 7.33 ausgeübt und die gezahlten und erhaltenen
Zinszahlungen im Cashflow aus Geschäftstätigkeit
ausgewiesen.
in Mio. €
a In den sonstigen zahlungsunwirksamen
Buchwertänderungen sind u. a. die in den Anleihen und
sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten bzw. die in den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
passivierten Zinsen im Zusammenhang mit Nullkupon-Anleihen
in Höhe von 365 Mio. € bzw. 1.208 Mio. €
enthalten. Die daraus zukünftig resultierenden
Zinszahlungen werden im Cashflow aus
Geschäftstätigkeit erfasst.
Die Summe der zahlungswirksamen Buchwertänderungen der dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zugewiesenen Bilanzposten in Höhe von minus 3,4 Mrd. € weicht vom Cashflow aus Finanzierungstätigkeit insbesondere aufgrund der zahlungswirksamen Erfüllung der Dividendenansprüche der Aktionäre der Deutschen Telekom AG ab. Die Einführung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 führte zum Ansatz kurz- und langfristiger Leasing-Verbindlichkeiten sowie zur Reklassifizierung bereits in der Vergangenheit innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten passivierter Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing. Dies führte zur Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte zum 1. Januar 2019. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Buchwertänderungen bei den Leasing-Verbindlichkeiten beruhen im Wesentlichen auf Verbindlichkeitenzugängen im Rahmen der Aktivierung von Nutzungsrechten. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Buchwertänderungen bei den finanziellen Verbindlichkeiten enthalten Zugänge in Höhe von 0,7 Mrd. € für gewählte Finanzierungsformen, bei denen die Auszahlungen durch Zwischenschaltung von Bankgeschäften später fällig werden sowie Zugänge in Höhe von 0,3 Mrd. € für den Erwerb von Medienübertragungsrechten. Die Deutsche Telekom hat im Geschäftsjahr 2019 insgesamt Zinszahlungen in Höhe von 3,9 Mrd. € geleistet, die aus der Bedienung von Zinsverpflichtungen resultieren. Darin sind u. a. Zinszahlungen für originäre und derivative finanzielle Verbindlichkeiten sowie für Leasing-Verbindlichkeiten enthalten. Die zuvor dargestellte Überleitung bezieht sich lediglich auf die Buchwerte der finanziellen Verbindlichkeiten, Leasing-Verbindlichkeiten und derivativen finanziellen Vermögenswerte, die dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zugewiesen sind. → Weitere Informationen hierzu finden Sie im vorstehenden Abschnitt "Zahlungsunwirksame Transaktionen in der Konzern-Kapitalflussrechnung". Weitere Informationen zur Erstanwendung von IFRS 16 finden Sie im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen". Die Buchwerte der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesenen finanziellen Verbindlichkeiten, getrennt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Buchwertänderungen, entwickelten sich im Jahr 2018 wie folgt: in Mio. €
in Mio. €
36 SEGMENTBERICHTERSTATTUNGDie Deutsche Telekom berichtet über fünf operative Segmente sowie das Segment Group Headquarters & Group Services. Drei operative Segmente werden regional voneinander abgegrenzt (Deutschland, USA, Europa), eins nach Kunden und Produkten (Systemgeschäft) und ein weiteres nach Aufgaben (Group Development). Bei drei operativen Segmenten folgt die Aufteilung der Geschäftstätigkeit einer Kunden- und Produktzuordnung (Deutschland, Systemgeschäft, USA), während ein operatives Segment eine regionale Aufteilung der Geschäftstätigkeiten vornimmt (Europa) und ein operatives Segment sich nach Beteiligungen aufteilt (Group Development). Das operative Segment Deutschland umfasst sämtliche Aktivitäten des Festnetz- und Mobilfunk-Geschäfts für Privat- und Geschäftskunden in Deutschland. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Wholesale-Geschäft, in dessen Rahmen Telekommunikationsvorleistungen für Carrier und andere operative Segmente im Konzern erbracht werden. Das operative Segment USA beinhaltet sämtliche Mobilfunk-Aktivitäten auf dem US-amerikanischen Markt. Das operative Segment Europa umfasst sämtliche Festnetz- und Mobilfunk-Aktivitäten der Landesgesellschaften in Griechenland, Rumänien, Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik, Kroatien, der Slowakei, Österreich, Nordmazedonien und Montenegro. Die Landesgesellschaft in Albanien haben wir zum 7. Mai 2019 veräußert. Neben dem Privatkundengeschäft bieten die meisten Landesgesellschaften auch ICT-Lösungen für Geschäftskunden an. Im Rahmen des internationalen Wholesale-Geschäfts vertreibt der zum operativen Segment Europa gehörende Teilbereich Telekom Global Carrier (TGC), Telekommunikationsvorleistungen sowohl an die operativen Segmente als auch an Dritte. Das operative Segment Systemgeschäft bietet Geschäftskunden ein integriertes Produkt- und Lösungs-Portfolio. Mit Angeboten aus den Geschäftsfeldern Connectivity, Digital Solutions, Cloud & Infrastructure und Security sowie strategischen Partnerschaften werden Kunden in digitale Geschäftsmodelle begleitet. Das operative Segment Group Development hat das Ziel, Einheiten bzw. Beteiligungen aktiv zu steuern und wertsteigernd zu entwickeln. In diesem Zuge wurde innerhalb des Segments die Einheit GD Towers geschaffen, welche die Deutsche Funkturm (DFMG) und das niederländische Funkturmgeschäft umfasst. Zudem hat T-Mobile Netherlands die Tele2 Netherlands am 2. Januar 2019 übernommen. Ebenso bei Group Development angesiedelt sind die Deutsche Telekom Capital Partners (DTCP) sowie die Konzernfunktionen Mergers & Acquisitions und Strategisches Portfolio-Management. Die Beteiligung an Ströer SE & Co. KGaA wurde im August 2019 zur Besicherung der bestehenden Pensionsverpflichtungen der Deutschen Telekom als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V. eingebracht. Darüber hinaus umfasste das operative Segment Group Development bis zur am 23. März 2018 vollzogenen Übertragung als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V. den 12-prozentigen Anteil an BT. Das Segment Group Headquarters & Group Services umfasst alle Konzerneinheiten, die nicht direkt einem der operativen Segmente zugeordnet sind und berichtet auch über den Vorstandsbereich "Technologie und Innovation"; hier sind die übergreifenden Funktionen Technologie, Innovation und IT der operativen Segmente Deutschland, Europa und Systemgeschäft zusammengefasst. Group Services erbringt seine Leistungen als Dienstleister für den Konzern; dazu zählen neben den von Deutsche Telekom Services Europe erbrachten typischen Dienstleistungen wie Finanzbuchhaltung, Personal-Service und operativem Einkauf auch Vermittlungsdienstleistungen des Personaldienstleisters Vivento. Die Vivento Customer Services GmbH, Anbieter von Call Center-Dienstleistungen, wurde zum 1. Januar 2018 in das operative Segment Deutschland integriert. Darüber hinaus gibt es die Bereiche Group Supply Services (GSUS) für das Immobilien-Management und den strategischen Einkauf sowie MobilitySolutions als Komplettanbieter von Fuhrpark-Management und Mobilitätsleistungen. Die Vergleichswerte 2017 wurden in der Segmentberichterstattung entsprechend rückwirkend angepasst. Die dargestellten Geschäftssegmente werden regelmäßig vom Vorstand der Deutschen Telekom auf deren Ressourcenallokation und Ertragskraft überprüft. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der Deutschen Telekom liegen im Wesentlichen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. Die Deutsche Telekom beurteilt die Leistung der Segmente u. a. anhand des Umsatzes und des Betriebsergebnisses (EBIT). Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Leistungen der Deutsche Telekom IT werden grundsätzlich ohne Gewinnmarge verrechnet; Entwicklungsleistungen werden nicht verrechnet, jedoch der internen Steuerungslogik folgend auf Ebene des Segments aktiviert. Konzerninterne Leasing-Verhältnisse werden gemäß der Steuerungslogik der Segmente beim Leasing-Nehmer nicht aktiviert, sondern als periodischer Aufwand erfasst. Segmentvermögen und -schulden umfassen sämtliche Vermögenswerte und Schulden, die in den durch die Segmente erstellten und in den Konzernabschluss einbezogenen Bilanzen angesetzt werden. Die Segmentinvestitionen enthalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Soweit nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen einem Segment direkt zurechenbar sind, werden deren Anteile am Periodenergebnis und deren Buchwerte dort angegeben. Alle in den folgenden Tabellen ausgewiesenen Steuerungsgrößen werden vollständig aus der Sicht der Segmente dargestellt. Die Eliminierungen konzerninterner Verflechtungen zwischen den Segmenten werden in der Überleitungszeile zusammengefasst angegeben. Im Folgenden werden die von der Deutschen Telekom zur Beurteilung der Leistung der operativen Segmente herangezogenen Steuerungsgrößen und darüber hinausgehende segmentbezogene Größen dargestellt: in Mio. €
Informationen über geografische Gebiete. Langfristige Vermögenswerte und die Außenumsätze des Konzerns werden nach Regionen aufgeteilt dargestellt: Inland, Europa (ohne Deutschland), Nordamerika und übrige Länder. Die Region Nordamerika setzt sich aus den USA und Kanada zusammen. Die Region Europa (ohne Deutschland) umfasst das gesamte Gebiet der Europäischen Union (ohne Deutschland) sowie die sonstigen Staaten Europas. In der Region übrige Länder sind alle Staaten erfasst, die weder Deutschland, Europa (ohne Deutschland) noch Nordamerika zugehörig sind. Die Zuordnung der langfristigen Vermögenswerte zu den Regionen wird nach dem Standort des betreffenden Vermögens vorgenommen. Die langfristigen Vermögenswerte umfassen immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Beteiligungen an at equity bilanzierten Unternehmen sowie übrige langfristige Vermögenswerte. Die Zuordnung der Außenumsätze orientiert sich am Standort der jeweiligen Kunden. in Mio. €
Informationen über Produkte und Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse mit externen Kunden für die Gruppen vergleichbarer Produkte und Dienstleistungen entwickelten sich wie folgt: in Mio. €
37 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND -FORDERUNGENDie Deutsche Telekom ist im Rahmen ihrer allgemeinen Geschäftstätigkeit an verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten, deren Ergebnisse oft nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden können, beteiligt. Zum Abschluss-Stichtag bestehen im Konzern Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 0,6 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,5 Mrd. €) und Eventualforderungen in Höhe von 0,0 Mrd. € (31. Dezember 2018: 0,0 Mrd. €), die auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse und Einschätzungen die Voraussetzungen zum Ansatz in der Bilanz nicht erfüllen. Die Rechtsberatungskosten und die voraussichtlichen Kosten aufgrund negativer Verfahrensergebnisse wurden als Rückstellungen für Prozessrisiken berücksichtigt. Die Deutsche Telekom geht nicht davon aus, dass weitere potenzielle Kosten aus Rechtsberatung und aufgrund von Verfahrensergebnissen wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben werden. In der oben aufgeführten Summe der Eventualverbindlichkeiten sind neben Einzelfällen, die allein betrachtet keine wesentlichen Auswirkungen haben, folgende Sachverhalte enthalten, wobei deren Reihenfolge keine Wertigkeit der Eintrittswahrscheinlichkeit oder des potenziellen Schadensausmaßes impliziert. Für den Fall, dass in äußerst seltenen Fällen gemäß IAS 37 geforderte Angaben nicht gemacht werden, kommt die Deutsche Telekom zu dem Schluss, dass diese Angaben das Ergebnis des jeweiligen Verfahrens ernsthaft beeinträchtigen können. EVENTUALVERBINDLICHKEITENProspekthaftungsverfahren (dritter Börsengang - DT3). Hierbei handelt es sich um ursprünglich ca. 2.600 laufende Klagen von ca. 16.000 angeblichen Käufern von T-Aktien, die auf der Grundlage des Prospektes vom 26. Mai 2000 verkauft wurden. Die Kläger behaupten, dass einzelne Angaben in diesem Prospekt unrichtig oder unvollständig seien. Der Streitwert beläuft sich aktuell auf insgesamt noch ca. 78 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klagen richten sich zum Teil auch gegen die KfW und/ oder die Bundesrepublik Deutschland sowie teilweise auch gegen emissionsbegleitende Banken. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hatte Vorlagebeschlüsse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erlassen und die Ausgangsverfahren ausgesetzt. Am 16. Mai 2012 hatte das OLG Frankfurt am Main festgestellt, dass der Börsenprospekt der Deutschen Telekom AG keinen wesentlichen Fehler enthält. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 2014 diese Entscheidung teilweise aufgehoben, einen Fehler im Börsenprospekt festgestellt und das Verfahren an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen. Am 30. November 2016 stellte das OLG Frankfurt am Main in einem Musterentscheid fest, dass aus dem vom BGH festgestellten Fehler eine grundsätzliche Haftung der Deutschen Telekom AG resultieren könne; Einzelheiten seien aber in den Ausgangsverfahren zu klären. Sowohl die Deutsche Telekom AG als auch einzelne Musterkläger haben gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde beim BGH eingelegt. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass überwiegende Gründe gegen eine Schadensersatzpflicht der Deutschen Telekom AG sprechen. Schiedsverfahren Toll Collect. Im Schiedsverfahrenskomplex Toll Collect haben die Daimler Mobility AG (vormals Daimler Financial Services AG), die Deutsche Telekom und die Bundesrepublik Deutschland am 16. Mai 2018 eine Einigung zur Beendigung der Mautschiedsverfahren erzielt. Von der Daimler Mobility AG und der Deutschen Telekom sind abschließende Zahlungen in Höhe von jeweils 550 Mio. € zu leisten, für die beide gesamtschuldnerisch haften. Diese Zahlungen werden bis 2020 in drei Tranchen beglichen, wovon die ersten zwei Tranchen bereits gezahlt wurden. Eine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung über den auf die Deutsche Telekom entfallenden Anteil hinaus erachtet die Deutsche Telekom als unwahrscheinlich. Die folgenden Sachverhalte erfüllen ebenfalls auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse und Einschätzungen nicht die Voraussetzungen zum Ansatz in der Bilanz. Da aufgrund der bestehenden und im Folgenden beschriebenen Unsicherheiten die Höhe der jeweiligen Eventualverbindlichkeiten bzw. die Gruppe von Eventualverbindlichkeiten nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden können, sind diese in der zuvor genannten Summe der Eventualverbindlichkeiten nicht enthalten. Klagen wegen Entgelten für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen. Im Jahr 2012 verklagte die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (heute Vodafone Kabel Deutschland GmbH (VKDG)) die Telekom Deutschland GmbH und forderte eine Reduzierung des jährlichen Entgelts für die Nutzungsrechte an Kabelkanalkapazitäten für die Zukunft sowie die teilweise Rückzahlung von in diesem Zusammenhang seit 2004 geleisteten Zahlungen. Die VKDG bezifferte ihre Ansprüche zuletzt mit ca. 624 Mio. € nebst ca. 9 Mio. € für vermeintlich erlangten Zinsnutzen, jeweils zuzüglich Zinsen. Ansprüche vor 2009 werden von der VKDG mittlerweile nicht mehr geltend gemacht. Nachdem bereits das LG Frankfurt am Main der Klage im Jahr 2013 nicht stattgegeben hatte, wies auch das OLG Frankfurt am Main die Berufung im Dezember 2014 ab. Mit Urteil vom 24. Januar 2017 hob der BGH das Berufungsurteil auf und verwies das Verfahren zur weiteren Verhandlung an das OLG Frankfurt am Main zurück. Mit Urteil vom 20. Dezember 2018 wies das OLG Frankfurt am Main daraufhin die Berufung erneut zurück und lies die Revision nicht zu. In einem ähnlich gelagerten Verfahren erhoben die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, die Unitymedia NRW GmbH und die Kabel BW GmbH im Januar 2013 Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH und fordern Unterlassung, mehr als ein jeweils genau beziffertes Entgelt für die Mitbenutzung von Kabelkanalanlagen von den Klägern zu verlangen. Die Kläger fordern zudem Rückzahlung in Höhe von derzeit ca. 570 Mio. € zuzüglich Zinsen. Die Klage wurde am 11. Oktober 2016 vom LG Köln erstinstanzlich abgewiesen. Die Berufung gegen diese Entscheidung wurde mit Urteil vom 14. März 2018 durch das OLG Düsseldorf zurückgewiesen. In beiden Verfahren haben die Klägerinnen gegen die Nichtzulassung der Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt. Kostenerstattung für Sprint. Im Zusammenhang mit dem vereinbarten Zusammenschluss von T-Mobile US und Sprint ist T-Mobile US unter Umständen verpflichtet, 67 % der von Sprint im Vorfeld an Kreditgeber entrichteten Ausgleichszahlungen (sog. "Consent Fee") und weitere Bankgebühren in Höhe von insgesamt 161 Mio. US-$ zu erstatten, falls der Zusammenschluss nicht zustande kommt. Schiedsverfahren gegen T-Mobile Polska S.A. Im August 2019 hat der polnische Telekommunikationsanbieter P4 Sp. z o.o. ein Schiedsverfahren gegen T-Mobile Polska S.A. eingeleitet. Die Schiedsklägerin fordert eine Zahlung in Höhe von ca. 400 Mio. PLN (ca. 93 Mio. €) nebst Zinsen für ihr vermeintlich rückwirkend zustehende Terminierungsentgelte im Mobilfunk-Bereich. Patente und Lizenzen. Wie viele andere große Telekommunikations- und Internet-Anbieter sieht sich die Deutsche Telekom einer wachsenden Zahl von Streitfällen "zum Recht am geistigen Eigentum" ausgesetzt. Für die Deutsche Telekom besteht das Risiko der Zahlung von Lizenzgebühren und/oder Schadensersatz; zudem ist die Deutsche Telekom dem Risiko einer Verurteilung zur Unterlassung ausgesetzt, z. B. für den Vertrieb eines Produkts oder für die Nutzung einer Technik. Kartell- und Verbraucherschutzverfahren. Die Deutsche Telekom bzw. ihre Beteiligungsgesellschaften sieht sich in den einzelnen Ländern wettbewerbsrechtlichen Verfahren oder sich daraus ergebenden zivilrechtlichen Folgeklagen ausgesetzt. Diese haben für sich alleine betrachtet keine wesentlichen Auswirkungen. Die Deutsche Telekom hält die Vorwürfe bzw. Schadensersatzforderungen jeweils für unbegründet. Die Verfahrensausgänge sind zurzeit nicht bestimmbar. Schadensersatzklagen gegen Slovak Telekom infolge einer Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat am 15. Oktober 2014 entschieden, dass Slovak Telekom ihre Marktmacht auf dem slowakischen Breitband-Markt missbraucht habe, und im Zuge dessen Bußgelder gegen Slovak Telekom und Deutsche Telekom verhängt, die im Januar 2015 vollständig bezahlt wurden. Slovak Telekom und Deutsche Telekom haben die Entscheidung der Europäischen Kommission am 29. Dezember 2014 vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten. Am 13. Dezember 2018 hat das Gericht die Entscheidung der Europäischen Kommission teilweise für nichtig erklärt und die verhängten Bußgelder um insgesamt 13 Mio. € reduziert. Trotz des positiven Urteils haben Slovak Telekom und Deutsche Telekom am 21. Februar2019 Berufung bei dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. Slovak Telekom und Deutsche Telekom verfolgen hiermit u. a. eine Aufhebung der Feststellung eines missbräuchlichen Verhaltens durch Slovak Telekom. Im Anschluss an die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission haben Wettbewerber Klage vor dem Zivilgericht in Bratislava gegen Slovak Telekom erhoben. Mit diesen Klagen begehren sie die Erstattung eines angeblichen Schadens, der sich aus dem von der Europäischen Kommission festgestellten Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung durch die Slovak Telekom ergeben haben soll. Derzeit sind drei Klagen in Höhe von insgesamt 215 Mio. € zuzüglich Zinsen anhängig. Steuerrisiken. Die Deutsche Telekom unterliegt in zahlreichen Ländern den jeweils geltenden steuerlichen Rechtsvorschriften. Risiken können sich ergeben aus Änderungen der lokalen Steuergesetze bzw. der Rechtsprechung und unterschiedlicher Auslegung von existierenden Vorschriften. Sie können sich in der Folge sowohl auf die Steueraufwendungen und -erträge als auch auf die Steuerforderungen und -verbindlichkeiten der Deutschen Telekom auswirken. 38 LEASING-GEBER-VERHÄLTNISSEFinanzierungs-Leasing-Verhältnisse. Die Deutsche Telekom ist Leasing-Geber im Rahmen von Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Vermietung von Routern und anderer Hardware, die den Kunden der Deutschen Telekom für Daten- und Telefon-Netzwerk-Lösungen bereitgestellt werden. Die Deutsche Telekom setzt eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasing-Verhältnis an. Die von den Leasing-Nehmern gezahlten Leasingraten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode in einen Zins- und Tilgungsanteil aufgeteilt. Die Forderung aus dem Leasing-Verhältnis wird vermindert um die erhaltenen Tilgungsanteile fortgeschrieben. Der Zinsanteil der erhaltenen Zahlungen wird als Finanzertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Geschäftsmodellen, bei denen die Deutsche Telekom als Hersteller oder Händler im Sinne des IFRS 16 einzustufen ist, werden Umsatzerlöse - analog zu der Bilanzierung gemäß IFRS 15 - ausgewiesen. Der Gewinn oder Verlust aus dem Finance-Lease-Verkaufsgeschäft wird in Höhe der Differenz zwischen dem Umsatzerlös und dem Buchwert des Leasing-Objekts abzüglich des Barwerts des nicht garantierten Restwerts realisiert. In der Folgebewertung werden die Finanzerträge (Zinserträge) ebenfalls unter den Leasing-Umsätzen erfasst. Die Ableitung des Nettoinvestitionswerts aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen kann der folgenden Tabelle entnommen werden: in Mio. €
Die Bruttoinvestition und der Barwert der ausstehenden Mindest-Leasing-Zahlungen sind in folgender Tabelle dargestellt: in Mio. €
in Mio. €
Operating Leasing-Verhältnisse. Ist die Deutsche Telekom Leasing-Geber im Rahmen von Operating Leasing-Verhältnissen, setzt sie die überlassenen Vermögenswerte weiterhin in ihrer Bilanz an. Die erhaltenen Leasing-Raten werden erfolgswirksam erfasst. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Vermietung von Mobilfunk-Standorten, Gebäude- und Kollokationsflächen, Teilnehmeranschlussleitungen und Endgeräten. Die Deutsche Telekom ist regulatorisch dazu verpflichtet Kollokationsflächen und Teilnehmeranschlussleitungen Wettbewerbern zugänglich zu machen. Anders als bei nicht regulierten Produkten ist das Restwertrisiko für diese Vermögenswerte eher gering, da die Wettbewerber auf die Nutzung dieser Vermögenswerte wirtschaftlich angewiesen sind. Im unwahrscheinlichen Fall, dass Kollokationsflächen und Teilnehmeranschlussleitungen einmal nicht vermietet sind, strebt die Deutsche Telekom an, neue Mieter für die leerstehenden Flächen oder unvermieteten Leitungen zu finden. Bei eigenen Mobilfunk-Standorten strebt die Deutsche Telekom ebenfalls an, möglichst alle nicht selbst genutzten freien Flächen weiter zu vermieten. Das Ziel dabei ist, durch die Weitervermietung den Leerstand ungenutzter Flächen weitestgehend zu reduzieren und die Kosten zu verteilen. Bei der Vermietung von Endgeräten im operativen Segment USA können Kunden während der Vertragslaufzeit einmal im Monat ein neues Endgerät erhalten. Bei Erhalt des neuen Endgeräts oder zum Ende der Vertragslaufzeit gibt der Kunde das Endgerät zurück oder erwirbt es. Der Kaufpreis am Ende des Leasing-Vertrags wird zu Vertragsbeginn festgelegt und ist der geschätzte Endgeräte-Restwert. Dieser richtet sich nach dem geschätzten Marktwert des Endgeräts am Ende der Vertragslaufzeit. Die Verträge enthalten keine Restwertgarantien oder variablen Leasing-Zahlungen. Die Verträge enthalten darüber hinaus keine Beschränkungen oder Zusagen. Endgeräte, die der Kunde zurückgibt, werden aufbereitet und entweder im Sekundärmarkt verkauft oder als Austauschgerät für defekte Endgeräte verwendet. Dadurch wird das Restwertrisiko der zurückgegebenen Endgeräte gemindert. Für nachfolgende Vermögenswerte der Sachanlagen bestehen Operating Leasing-Verhältnisse: in Mio. €
Die künftigen Mindest-Leasing-Zahlungen aus unkündbaren Operating Leasing-Verhältnissen können der folgenden Tabelle entnommen werden: in Mio. €
in Mio. €
Die Erhöhung der zukünftigen Mindest-Leasing-Zahlungen resultiert im Wesentlichen aus der gestiegenen Anzahl von Mobilfunk-Standorten und dem damit im Zusammenhang stehenden Abschluss neuer Mietverträge. Darüber hinaus führte auch die Einführung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zu einer Kategorisierung bestimmter Geschäftsmodelle als Operating Leasing-Verhältnis. 39 SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDie folgende Tabelle gibt einen Überblick über die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Deutschen Telekom: in Mio. €
Die Verpflichtungen aus der Übernahme von Gesellschaftsanteilen resultieren im Wesentlichen aus dem am 29. April 2018 vereinbarten Zusammenschluss von T-Mobile US und Sprint in Höhe von 26,5 Mrd. US-$ (23,6 Mrd. €); berechnet zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung. In den sonstigen Bestellobligo und Abnahmeverpflichtungen ist die Verpflichtung aus dem Erwerb der nationalen Medienverwertungsrechte (einschließlich diverser Sublizenzierungsrechte) für die Fußball-Europameisterschaft 2024 ("UEFA-Europameisterschaft 2024") in Höhe von 0,2 Mrd. € enthalten. → Weitere Informationen zu vereinbarten Unternehmenstransaktionen finden Sie im Kapitel "Grundlagen und Methoden - Veränderung des Konsolidierungskreises und sonstige Transaktionen". 40 ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG SHARE MATCHING PLANSeit dem Geschäftsjahr 2011 sind bestimmte Führungskräfte vertraglich dazu verpflichtet worden, mindestens 10 % des ausgezahlten kurzfristigen variablen Gehaltsbestandteils, der sich nach dem Grad der Zielerreichung der für das Geschäftsjahr fixierten Zielvorgabe jeder Person bestimmt (Short-Term Incentive/Variable I), in Aktien der Deutschen Telekom AG zu investieren. Mit dem Geschäftsjahr 2019 wurde die Obergrenze für das Eigeninvestment von bisher 33,3 % auf nun 50 % des ausgezahlten kurzfristigen variablen Gehaltsbestandteils angehoben. Die Deutsche Telekom AG wird für jede im Rahmen des oben beschriebenen Eigeninvestments der entsprechenden Person erworbene Aktie eine zusätzliche Aktie gewähren (Share Matching Plan). Nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist werden diese dem Planberechtigten zugeteilt. Seit dem Geschäftsjahr 2015 wird weiteren Führungskräften, soweit sie nicht bereits vertraglich zur Teilnahme verpflichtet wurden, eine Teilnahme am Share Matching Plan auf freiwilliger Basis angeboten. Dieses Angebot erfolgt nur, wenn das KonzernFree Cashflow-Ziel des jeweiligen Vorjahres erreicht wurde. Mit dem Geschäftsjahr 2019 wurden die Teilnahmebedingungen für den freiwilligen Share Matching Plan angepasst. Seitdem steht die Teilnahme allen Führungskräften in bestimmten Management-Gruppen offen. Zur Teilnahme investieren die Führungskräfte mindestens 10 % und seit dem Geschäftsjahr 2019 maximal 50 % des Zielbetrags (100 %-Wert) des ausgezahlten kurzfristigen Gehaltsbestandteils (Short-Term Incentive) in Aktien der Deutschen Telekom AG. Die Deutsche Telekom AG wird für jede im Rahmen des oben beschriebenen Eigeninvestments der entsprechenden Person erworbene Aktie zusätzliche Aktien gewähren (Share Matching Plan). Die Anzahl der zusätzlich gewährten Aktien hängt von der Management-Gruppe der Führungskräfte ab. Nach Ablauf einer vierjährigen Haltefrist werden die zusätzlichen Aktien dem Planberechtigten zugeteilt. Die einzelnen Share Matching-Pläne werden jeweils am Tag der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert erstmals erfasst. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird der Aktienkurs der Deutschen Telekom AG um die erwarteten Dividendenansprüche gekürzt, da bis zur Zuteilung der Matching Shares keine Dividendenansprüche bestehen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt 0,9 Mio. Stück (2018: 0,7 Mio. Stück) Matching Shares zu einem durchschnittlich gewichteten beizulegenden Zeitwert von 12,06 €(2018: 10,64 €) den Planberechtigten gewährt. Der Aufwand ist zeitanteilig bis zum Ende der Dienstzeitperiode gegen die Kapitalrücklage zu erfassen und beträgt insgesamt für alle Tranchen zum 31. Dezember 2019 7,7 Mio. € (31. Dezember 2018: 6,1 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden Übertragungen von Aktien an die Planteilnehmer im Wert von insgesamt 5,5 Mio. € (2018: 2,6 Mio. €) rücklagenmindernd berücksichtigt. Die bis zum 31. Dezember2019 erfasste Kapitalrücklage für den Share Matching Plan beträgt 17,2 Mio. € (31. Dezember 2018: 14,6 Mio. €). → Zum Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands, die ebenfalls am Share Matching Plan beteiligt sind, verweisen wir auf den "Vergütungsbericht" im zusammengefassten Lagebericht. LONG TERM INCENTIVE PLANFührungskräfte des Konzerns Deutsche Telekom AG können an einem Long Term Incentive Plan teilnehmen, sofern sie bestimmte Teilnahmevoraussetzungen erfüllen oder eine einzelvertragliche Zusage haben. Die teilnehmenden Führungskräfte erhalten zu Planbeginn ein virtuelles Aktienpaket, dessen Wert je nach Ausprägung definierter Kriterien zwischen 10 % und 43 % des Jahreszielgehalts liegt. Die Anzahl der virtuellen Aktien ist abhängig vom Jahreszielgehalt des Teilnehmers, von seiner Managementgruppeneinordnung und seit dem Geschäftsjahr 2019 von der Kollektivzielerreichung (finanzielle und strategische Ziele) der Organisationseinheit, der die Führungskraft zugeordnet ist. Während der vierjährigen Planlaufzeit ändert sich der Wert der virtuellen Aktien analog den Veränderungen des Börsenkurses der Aktie der Deutschen Telekom AG. Die Anzahl der virtuellen Aktien verändert sich durch die Zielerreichung von vier gleich gewichteten Kennzahlen (Return on Capital Employed, bereinigte Earnings Per Share, Mitarbeiterzufriedenheit und Kundenzufriedenheit), die am Ende jedes Jahres festgestellt werden. Darüber hinaus wird für die virtuellen Aktien während der Planlaufzeit eine Dividende gewährt. Diese wird in virtuelle Aktien reinvestiert und erhöht den Bestand an virtuellen Aktien bei jedem Planteilnehmer. Am Ende der vierjährigen Planlaufzeit wird die endgültige Anzahl virtueller Aktien auf Basis eines in einer Referenzperiode am Planende ermittelten Aktienkurses umgerechnet und gemeinsam mit der Dividende für das letzte Planjahr, die nicht in virtuelle Aktien umgewandelt wird, als Barbetrag ausgezahlt. Die einzelnen Long Term Incentive Pläne werden jeweils am Tag der Gewährung zum beizulegenden Zeitwert erstmals erfasst. Der beizulegende Zeitwert eines Plans ist das Produkt aus Anzahl der virtuellen Aktien multipliziert mit dem Aktienkurs der Deutschen Telekom AG diskontiert auf den Abschluss-Stichtag. Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt 3,88 Mio. Stück (2018: 3,46 Mio. Stück) virtuelle Aktien zu einem gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwert von 15,07 € (2018: 15,03 €) gewährt. Bis zum Ende der Dienstzeitperiode ist ein Plan zu jedem Abschluss-Stichtag neu zu bewerten und zeitanteilig als Aufwand zu erfassen. Der Aufwand für die Long Term Incentive Pläne beträgt insgesamt für alle Tranchen zum 31. Dezember 2019 50 Mio. € (31. Dezember 2018: 62 Mio. €). In 2019 wurde die Rückstellung in Höhe von 76 Mio. € in Anspruch genommen. Die Rückstellung beträgt zum 31. Dezember 2019 125 Mio. € (31. Dezember 2018: 151 Mio. €). ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG BEI T-MOBILE USIm Rahmen des Omnibus Incentive Plans der T-Mobile US kann die Gesellschaft Aktienoptionen, Stock Appreciation Rights, Restricted Stock, Restricted Stock Units (RSUs) und Leistungsprämien an Mitarbeiter, Berater sowie Direktoren ohne Mitarbeiterstatus ausgeben. Zum 31. Dezember 2019 waren 19 Mio. Aktien (31. Dezember 2018: 12 Mio. Aktien) der T-Mobile US für die zukünftige Ausgabe im Rahmen dieses Plans verfügbar. T-Mobile US begibt RSUs an berechtigte Mitarbeiter und bestimmte Direktoren ohne Mitarbeiterstatus und Performance-Based Restricted Stock Units (PRSUs) an berechtigte Top-Führungskräfte der Gesellschaft. RSUs berechtigen den Planteilnehmer, am Ende eines Erdienungszeitraums von bis zu 3 Jahren Aktien der T-Mobile US zu erhalten. Leistungsabhängige PRSUs berechtigen den Planteilnehmer, am Ende eines Erdienungszeitraums von bis zu 3 Jahren Aktien der T-Mobile US zu erhalten, wenn ein bestimmtes Leistungsziel erreicht wurde. Die Zahl der letztlich zu erhaltenen Aktien ist abhängig von einer vorher festgelegten Performance der Gesellschaft im Vergleich zu einem definierten Leistungsziel. Aus den RSU/PRSU-Plänen resultieren die folgenden Aktienentwicklungen der T-Mobile US: Time-based Restricted Stock Units und Restricted Stock Awards (RSU)
Performance-based Restricted Stock Units (PRSU)
Das Programm wird zum beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung bewertet und die Kosten werden gemäß einem Erdienungsplan stufenweise über die jeweilige Dienstzeit als Aufwand erfasst, abzüglich der zu erwartenden verfallenden Aktien. Der beizulegende Zeitwert der Aktienzuteilungen für die RSUs basiert auf dem Schlusskurs der Aktie der T-Mobile US am Tag der Gewährung. Der beizulegende Zeitwert der Aktienzuteilungen für die PRSUs wurde mittels des Monte Carlo-Modells ermittelt. Der Aufwand für die aktienbasierte Vergütung betrug zum 31. Dezember 2019 495 Mio. € (31. Dezember 2018: 440 Mio. €). Vor dem Zusammenschluss hatte MetroPCS eine Reihe von Aktienoptionsplänen ausgegeben (Predecessor Plans). Im Zuge des Erwerbs von MetroPCS wurden die Pläne geändert. Nach der Verabschiedung des Omnibus Incentive Plans 2013 der T-Mobile US durch die Anteilseigner dürfen keine neuen Zuteilungen im Rahmen des Predecessor Plans erfolgen. Aus diesem Plan resultierten die folgenden Entwicklungen der Optionsrechte auf Aktien an der T-Mobile US:
Im Geschäftsjahr 2019 erzeugten die Ausübungen Einzahlungen in Höhe von 1 Mio. € (1 Mio. US-$) (2018: 3 Mio. € (3 Mio. US-$)). 41 FINANZINSTRUMENTE UND RISIKO-MANAGEMENTZu weiteren Angaben bezüglich Finanzinstrumenten siehe insbesondere Angabe 2 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", Angabe 11 "Sonstige finanzielle Vermögenswerte", Angabe 13 "Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasing-Verbindlichkeiten", Angabe 28 "Zinsergebnis" und Angabe 30 "Sonstiges Finanzergebnis". Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungskategorienin Mio. €
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In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von 1,8 Mrd. € (31. Dezember 2018: 1,7 Mrd. €) enthalten, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben. Der beizulegende Zeitwert entspricht im Wesentlichen dem Buchwert. ANGABEN ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERTBei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist die Verwendung von aktuellen, für das betreffende Finanzinstrument an liquiden Märkten beobachtbaren Bewertungsfaktoren (Eingangsparameter) zu maximieren und die Verwendung anderer Eingangsparameter (z. B. historische Preise, Preise für ähnliche Instrumente, Preise auf nicht liquiden Märkten) zu minimieren. Für diese Zwecke ist eine Bewertungshierarchie mit drei Bewertungsstufen (Levels) definiert. Sind für das betreffende Finanzinstrument am Abschluss-Stichtag notierte Preise auf liquiden Märkten verfügbar, werden diese unangepasst für die Bewertung verwendet (Level 1-Bewertung). Andere Eingangsparameter sind dann für die Bewertung irrelevant. Ein Beispiel sind aktiv gehandelte börsennotierte Aktien und Anleihen. Sind für das betreffende Finanzinstrument am Abschluss-Stichtag zwar keine notierten Preise auf liquiden Märkten verfügbar, kann es jedoch mittels anderer am Abschluss-Stichtag am Markt beobachtbarer Eingangsparameter bewertet werden, liegt eine Level 2-Bewertung vor. Voraussetzung hierfür ist, dass die beobachtbaren Eingangsparameter nicht wesentlich angepasst und keine nicht beobachtbaren Eingangsparameter verwendet werden müssen. Ein Beispiel für Level 2-Bewertungen sind besicherte Zins-Swaps, Devisentermingeschäfte und Zins-/Währungs-Swaps, die anhand aktueller Zinssätze bzw. Fremdwährungskurse bewertet werden können. Sofern die Voraussetzungen für eine Level 1-Bewertung oder eine Level 2-Bewertung nicht erfüllt sind, liegt eine Level 3-Bewertung vor. In solchen Fällen müssen beobachtbare Eingangsparameter wesentlich angepasst bzw. nicht beobachtbare Eingangsparameter verwendet werden. Finanzinstrumente, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren beizulegende Zeitwerte jedoch angegeben werdenin Mio. €
Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werdenin Mio. €
Von den zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumenten der sonstigen finanziellen Vermögenswerte bilden die Instrumente der verschiedenen Levels jeweils eigene Klassen von Finanzinstrumenten. Die beizulegenden Zeitwerte des Gesamtbestands an Eigenkapitalinstrumenten in Level 1 entsprechen jeweils den Kursnotierungen zum Abschluss-Stichtag. Börsennotierte Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten werden Level 1 oder Level 2 in Abhängigkeit von der Marktliquidität des jeweiligen Instruments zugeordnet. Folglich sind die in EUR oder USD denominierten Emissionen mit relativ großem Emissionsvolumen grundsätzlich als Level 1 qualifiziert, die übrigen grundsätzlich als Level 2. Die beizulegenden Zeitwerte der Level 1 zugeordneten Instrumente entsprechen den Nominalwerten multipliziert mit den Kursnotierungen zum Abschluss Stichtag . Die beizulegenden Zeitwerte der Level 2 zugeordneten Instrumente werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie der währungsdifferenziert bestimmten Credit Spread-Kurve der Deutschen Telekom ermittelt. Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kreditinstituten aus Schuldscheindarlehen und sonstigen verzinslichen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve sowie der währungsdifferenziert bestimmten Credit Spread-Kurve der Deutschen Telekom ermittelt. Da für die im Bestand befindlichen Level 2 zugeordneten derivativen Finanzinstrumente mangels Marktnotierung keine Marktpreise vorliegen, werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wobei ausschließlich beobachtbare Input-Parameter in die Bewertung einfließen. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die Deutsche Telekom bei Übertragung des Finanzinstruments zum Abschluss-Stichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Dabei finden zum Abschluss-Stichtag relevante Zinssätze der Vertragspartner Anwendung. Als Wechselkurse werden die am Abschluss-Stichtag geltenden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Full Fair Value bzw. dem Dirty Price. Die zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumente umfassen eine Vielzahl von Investments in strategische, nicht-börsennotierte Einzelpositionen. Die Deutsche Telekom erachtet die gewählte Bewertung über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung für angemessen, da für die Beteiligungen keine kurzfristigen Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Im Zeitpunkt der Veräußerung eines Investments wird der gesamte kumulierte Gewinn oder Verlust in die Gewinnrücklagen reklassifiziert. Erwerbe und Veräußerungen basieren auf geschäftspolitischen Investitionsentscheidungen. Investments in Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnisin Mio. €
Entwicklung der Buchwerte der Level 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeitenin Mio. €
Bei den Level 3 zugeordneten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumenten der sonstigen finanziellen Vermögenswerte handelt es sich mit einem Buchwert von 313 Mio. € um Beteiligungen, deren Bewertung auf Basis der besten verfügbaren Informationen zum Abschluss-Stichtag vollzogen wird. Die größte Relevanz misst die Deutsche Telekom dabei grundsätzlich Transaktionen über Anteile an den betreffenden Beteiligungsunternehmen bei. Außerdem werden Transaktionen über Anteile an vergleichbaren Unternehmen betrachtet. Für die Entscheidung, welche Informationen für die Bewertung verwendet werden, ist sowohl die zeitliche Nähe der jeweiligen Transaktion zum Abschluss-Stichtag relevant als auch die Frage, ob die Transaktion zu marktüblichen Konditionen vollzogen wurde. Außerdem ist hierbei der Grad der Ähnlichkeit zwischen Bewertungsobjekt und vergleichbarem Unternehmen zu berücksichtigen. Nach Einschätzung der Deutschen Telekom sind die beizulegenden Zeitwerte der Beteiligungen zum Abschluss-Stichtag hinreichend zuverlässig bestimmbar. Zur Entwicklung der Buchwerte in der Berichtsperiode verweisen wir auf vorstehende Tabelle. Am Abschluss Stichtag waren Beteiligungen mit einem Buchwert von 35 Mio. € zur Veräußerung gehalten, für die übrigen bestand keine Verkaufsabsicht. Bei Beteiligungen mit einem Buchwert von 190 Mio. € fanden in hinreichender zeitlicher Nähe zum Abschluss Stichtag Transaktionen über Anteile dieser Unternehmen zu marktüblichen Konditionen statt, weshalb die dort vereinbarten Anteilspreise unangepasst für die Bewertung zum 31. Dezember 2019 heranzuziehen waren. Für Beteiligungen mit einem Buchwert von 71 Mio. € entspricht nach Analyse der operativen Entwicklung (insbesondere Umsatzerlöse, EBIT und Liquidität) der bisherige Buchwert dem aktuellen beizulegenden Zeitwert. Aufgrund besserer Vergleichbarkeit sind frühere marktübliche Transaktionen über Anteile dieser Unternehmen neueren Transaktionen über Anteile gleichartiger Unternehmen vorzuziehen. Für Beteiligungen mit einem Buchwert von 52 Mio. €, bei denen die letzten marktüblichen Transaktionen über Anteile dieser Unternehmen schon weiter in der Vergangenheit liegen, repräsentiert eine Bewertung auf Basis von in größerer zeitlicher Nähe vollzogenen marktüblichen Transaktionen über Anteile gleichartiger Unternehmen den beizulegenden Zeitwert am zuverlässigsten. Hierbei wurden Multiples auf die Bezugsgröße erwartete Umsatzerlöse (Bandbreite von 3,3 bis 8,4) angewendet. Entsprechend den individuellen Gegebenheiten wurde bei den Multiples das 25 %-Quantil, der Median oder das 75 %-Quantil verwendet. Wären für die Multiples und für die erwarteten Umsatzerlöse andere Werte verwendet worden, hätten sich andere beizulegende Zeitwerte errechnet. Diese hypothetischen Abweichungen (Sensitivitäten) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Weiterhin sind mit einem Buchwert von in Euro umgerechnet 15 Mio. € nicht wesentliche Einzeltitel enthalten, deren Wertschwankungen von untergeordneter Bedeutung sind. → Zur Entwicklung der Buchwerte im Berichtsjahr verweisen wir auf die vorstehende Tabelle. Bei den Level 3 zugeordneten Derivaten ohne Hedge-Beziehung der derivativen finanziellen Vermögenswerte handelt es sich mit einem Buchwert von in Euro umgerechnet 630 Mio. € um in von T-Mobile US emittierte Anleihen eingebettete Optionen. Die durch T-Mobile US jederzeit ausübbaren Optionen ermöglichen die vorzeitige Tilgung der Anleihen zu festgelegten Ausübungspreisen. Für die Anleihen als Gesamtinstrumente sind zwar regelmäßig und auch am Abschluss-Stichtag beobachtbare Marktpreise verfügbar, nicht jedoch für die darin eingebetteten Optionen. Diese Kündigungsrechte werden mithilfe eines Optionspreismodells bewertet. Dabei werden historische Zinsvolatilitäten von Anleihen der T-Mobile US und vergleichbarer Emittenten verwendet, da sie zum Abschluss-Stichtag einen zuverlässigeren Schätzwert als aktuelle Marktvolatilitäten darstellen. Der zum aktuellen Abschluss-Stichtag für die Zinsvolatilität verwendete absolute Wert lag bei 1,0 bis 1,9%. Die ebenfalls nicht beobachtbare Spread-Kurve wurde auf Basis aktueller Marktpreise von Anleihen der T-Mobile US und Schuldinstrumenten vergleichbarer Emittenten ermittelt. Die zum aktuellen Abschluss-Stichtag verwendeten Spreads lagen für die Restlaufzeiten der Anleihen zwischen 1,3 und 2,3 % und im kürzerfristigen Bereich zwischen 0,5 und 1,0 %. Für den ebenso nicht beobachtbaren Eingangsparameter Mean Reversion wurden 10% verwendet. Die verwendeten Werte stellen nach unserer Einschätzung den jeweils besten Schätzwert dar. Wären für die Zinsvolatilität, die Spread-Kurve und für die Mean Reversion andere Werte verwendet worden, hätten sich andere beizulegende Zeitwerte errechnet. Diese hypothetischen Abweichungen (Sensitivitäten) sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. In der Berichtsperiode wurde für die am Abschluss-Stichtag im Bestand befindlichen Optionen im Rahmen der Level 3-Bewertung im sonstigen Finanzergebnis ein Nettoergebnis (Ertrag) von in Euro umgerechnet 528 Mio. € für unrealisierte Gewinne erfasst. Zur Entwicklung der Buchwerte in der Berichtsperiode wird auf die obenstehende Tabelle verwiesen. Die im Berichtszeitraum erfolgswirksam erfassten Wertänderungen waren im Wesentlichen auf Bewegungen der bewertungsrelevanten Zinssätze und historischen absoluten Zinsvolatilitäten zurückzuführen. Aufgrund ihrer Eigenart bilden diese Instrumente eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten. → Zur Entwicklung der Buchwerte im Berichtsjahr verweisen wir auf die vorstehende Tabelle. Sensitivitäten a der Buchwerte der Level 3 zugeordneten finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten in Abhängigkeit der nicht beobachtbaren Eingangsparameterin Mio. €
a Veränderung des betreffenden
Eingangsparameters unter der Annahme, dass alle
übrigen Eingangsparameter unverändert sind.
Bei den Level 3 zugeordneten Derivaten ohne Hedge-Beziehung der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten handelt es sich mit einem Buchwert von in Euro umgerechnet -146 Mio. € um Stromtermingeschäfte (Energy Forward Agreements), die in von der T-Mobile US abgeschlossene Verträge eingebettet sind. Diese Verträge bestehen aus jeweils zwei Komponenten, dem Energy Forward Agreement und dem Erwerb von Renewable Energy Credits durch T-Mobile US. Die Verträge wurden seit 2017 mit Energieproduzenten geschlossen und haben Laufzeiten von 12 bis 20 Jahren ab jeweiligem kommerziellem Produktionsbeginn. Für zwei Energy Forward Agreements hat der kommerzielle Produktionsbeginn bereits stattgefunden, für die übrigen wird er zwischen 2020 und 2021 erwartet. Der jeweilige Erfüllungszeitraum der separat als Derivate bilanzierten Energy Forward Agreements startet ebenfalls bei kommerziellem Produktionsbeginn. Unter den Energy Forward Agreements erhält T-Mobile US während des Erfüllungszeitraums variable Beträge basierend auf der tatsächlichen Produktionsmenge des Energieproduzenten und dann aktuellen Energiepreisen und bezahlt feste Beträge je produzierter Energieeinheit. Die Energy Forward Agreements werden mangels beobachtbarer Marktpreise mittels Bewertungsmodellen bewertet. Der Wert der Derivate wird wesentlich beeinflusst von der künftigen Produktionsmenge des Energieproduzenten, die T-Mobile US zum Abschluss-Stichtag mit 2.899 Gigawattstunden pro Jahr veranschlagt hat. Der Wert der Derivate wird außerdem wesentlich beeinflusst von den künftigen Energiepreisen, die für den Zeitraum jenseits von etwa fünf Jahren nicht beobachtbar sind. Des Weiteren wird der Wert der Derivate wesentlich beeinflusst von den ebenfalls nicht beobachtbaren künftigen Preisen für Renewable Energy Credits. Für den nicht beobachtbaren Zeitraum hat T-Mobile US on-peak-Energiepreise (Energiepreise für Zeiten relativ hoher Energienachfrage) zwischen in Euro umgerechnet 13,23 €/MWh und 59,64 €/MWh und off-peak-Energiepreise (Energiepreise für Zeiten relativ niedriger Energienachfrage) zwischen in Euro umgerechnet 9,01 €/MWh und 39,67 €/MWh verwendet. Für das on-peak/off-peak-Verhältnis wurde ein Wert von durchschnittlich 47% verwendet. Die verwendeten Werte stellen nach unserer Einschätzung den jeweils besten Schätzwert dar. Wären für die künftigen Energiepreise, für die künftige Energieproduktionsmenge und für die künftigen Preise der Renewable Energy Credits andere Werte verwendet worden, hätten sich andere beizulegende Zeitwerte errechnet. Diese hypothetischen Abweichungen (Sensitivitäten) sind in der vorstehenden Tabelle dargestellt. Aus der Level 3-Bewertung wurde in der Berichtsperiode im sonstigen betrieblichen Ergebnis ein Nettoergebnis (Aufwand) von in Euro umgerechnet 104 Mio. € für unrealisierte Verluste der Derivate erfasst. → Zur Entwicklung der Buchwerte in der Berichtsperiode wird auf die entsprechende Tabelle verwiesen. Die Wertänderungen im Berichtszeitraum sind im Wesentlichen auf Veränderungen der beobachtbaren und der nicht beobachtbaren Energiepreise sowie auf Zinseffekte zurückzuführen. Aufgrund ihrer Eigenart bilden die Instrumente eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten. Nach Einschätzung der T-Mobile US wurden die Verträge zu aktuellen Marktkonditionen geschlossen, und bei der Bewertung wurden die am besten geeigneten Werte für die nicht beobachtbaren Eingangsparameter verwendet. Der Transaktionspreis bei Vertragsschluss betrug jeweils Null. Weil nicht beobachtbare Eingangsparameter wesentlichen Einfluss auf die Bewertung der Derivate haben, wurde im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der sich bei der Bewertung jeweils ergebende Betrag nicht bilanziert. Vielmehr werden diese Beträge über den Zeitraum der kommerziellen Energieproduktion linear ertragswirksam amortisiert (in Euro umgerechnet jährlich insgesamt 13 Mio. €). Diese Amortisation modifiziert den Effekt aus der periodischen Bewertung der Derivate mit dem jeweiligen Bewertungsmodell und aktualisierten Bewertungsparametern. Alle Beträge aus der Derivatebewertung werden je Vertrag sowohl in der Bilanz (derivative finanzielle Vermögenswerte bzw. derivative finanzielle Verbindlichkeiten) als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung (sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. sonstige betriebliche Erträge) saldiert. Der noch in der Gewinn- und Verlustrechnung zu amortisierende Betrag hat sich in der Berichtsperiode wie folgt entwickelt: Energy Forward Agreementsin Mio. €
Für die Level 3 zugeordneten zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis oder zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie ausgereichten Darlehen und sonstigen Forderungen stellt das Kreditrisiko der jeweiligen Gegenpartei den wesentlichen Einflussfaktor bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts dar. Wären zum Abschluss-Stichtag um 1 % höhere (niedrigere) Ausfallraten anzusetzen gewesen, so wären bei unveränderten Bezugsgrößen die beizulegenden Zeitwerte der Instrumente um 1 % niedriger (höher) gewesen. In den Level 3 zugeordneten zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten sind derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit einem Buchwert von 7 Mio. € enthalten, die aus einer Dritten gewährten Option zum Kauf von Anteilen an einem assoziierten Unternehmen der Deutschen Telekom resultieren. Die Option wurde im Zuge eines Verkaufs von Anteilen an diesem assoziierten Unternehmen gewährt, und es sind keine wesentlichen Wertschwankungen zu erwarten. Aufgrund ihrer Eigenart bilden die vorstehend beschriebenen, Level 3 zugeordneten Instrumente jeweils eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten. Nettoergebnisse nach Bewertungskategorienin Mio. €
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Zinsergebnis, die Dividenden im sonstigen Finanzergebnis (Beteiligungsergebnis) ausgewiesen. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 28 "Zinsergebnis" und Angabe 30 "Sonstiges Finanzergebnis". Die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses werden im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Davon ausgenommen sind die der Bewertungskategorie Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Schuldinstrumente bewertet zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis zuzuordnenden Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 2 "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". In das Ergebnis aus der Folgebewertung der Finanzinstrumente, die der Bewertungskategorie zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam zugeordnet sind (Gewinne in Höhe von netto 358 Mio. €), gehen sowohl Zins- als auch Währungseffekte ein. Die Gewinne aus der Währungsumrechnung von den der Bewertungskategorie Schuldinstrumente bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordneten finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 662 Mio. € resultieren überwiegend aus der konzerninternen Weiterleitung von Darlehen, welche die Finanzierungsgesellschaft der Deutschen Telekom, die Deutsche Telekom International Finance B.V., in Fremdwährung am Kapitalmarkt aufnimmt. Diesen stehen entsprechende Währungskursverluste aus den Kapitalmarktverbindlichkeiten gegenüber (678 Mio. €). Hierin enthalten sind Währungsgewinne aus Derivaten, die die Deutsche Telekom im Rahmen des Hedge Accountings als Sicherungsinstrumente im Währungsbereich eingesetzt hat (179 Mio. €; 2018: 143 Mio. €). Das Zinsergebnis aus finanziellen Verbindlichkeiten der Bewertungskategorie Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten (Aufwendungen in Höhe von 1.768 Mio. €) schließt im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus Anleihen und aus sonstigen (verbrieften) Finanzverbindlichkeiten ein. Ferner werden darunter auch Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung und Zinserträge aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen subsumiert. Nicht enthalten sind jedoch die Zinsaufwendungen und Zinserträge aus Zinsderivaten, welche die Deutsche Telekom im Berichtsjahr im Rahmen von Fair Value Hedges als Sicherungsinstrumente zur Absicherung des Zeitwertrisikos finanzieller Verbindlichkeiten eingesetzt hat. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 28 "Zinsergebnis". Grundsätze des Risiko-Managements. Die Deutsche Telekom unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen insbesondere Risiken aus der Veränderung der Wechselkurse, der Zinssätze und der Börsenkurse. Ziel des finanziellen Risiko-Managements ist es, diese Marktrisiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden je nach Einschätzung des Risikos ausgewählte derivative und nicht derivative Sicherungsinstrumente (Sicherungsgeschäfte) eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken besichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt, d. h., für Handels- oder andere spekulative Zwecke kommen sie nicht zum Einsatz. Zur Minderung des Ausfallrisikos werden die Sicherungsinstrumente grundsätzlich nur mit führenden Finanzinstituten mit einem Kredit-Rating von mindestens BBB+/Baa1 abgeschlossen. Zudem wird über Collateral-Vereinbarungen grundsätzlich mit allen Kernbanken das Ausfallrisiko für derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert minimiert. Abhängig vom Rating, von der Kursentwicklung und vom Credit Default Swap-Level des Kontrahenten werden darüber hinaus die Limits für Geldanlagen festgelegt und täglich überwacht. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden vom Vorstand festgelegt und vom Aufsichtsrat überwacht. Die Umsetzung der Finanzpolitik sowie das laufende Risiko-Management obliegen der Konzern-Treasury. Bestimmte Transaktionen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand, der darüber hinaus regelmäßig über den Umfang und den Betrag des aktuellen Risikoausmaßes informiert wird. Treasury betrachtet das effektive Management des Marktrisikos als eine seiner Hauptaufgaben. Die wesentlichen Risiken liegen hierbei im Währungs- und Zinsbereich. Währungsrisiken. Die Währungskursrisiken der Deutschen Telekom resultieren aus Investitionen, Finanzierungsmaßnahmen und operativen Tätigkeiten. Risiken aus Fremdwährungen werden gesichert, soweit sie die Cashflows des Konzerns beeinflussen. Fremdwährungsrisiken, welche die Cashflows des Konzerns nicht beeinflussen (d. h. die Risiken, die aus der Umrechnung des Abschlusses der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Unternehmenseinheiten in die Konzern-Berichterstattungswährung resultieren), bleiben hingegen grundsätzlich ungesichert. Unter Umständen kann die Deutsche Telekom jedoch auch dieses Fremdwährungsrisiko besichern. Fremdwährungsrisiken im Investitionsbereich resultieren u. a. aus dem Erwerb und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen. Die Deutsche Telekom sichert diese Risiken. Falls die Risikoposition 100 Mio. € übersteigt, obliegt die Sicherungsstrategie einer speziellen Entscheidung des Vorstands. Liegt die Risikoposition unter 100 Mio. €, führt die Konzern-Treasury die Währungssicherung selbstständig durch. Zum Abschluss-Stichtag unterlag die Deutsche Telekom keinen wesentlichen Risiken aus auf Fremdwährung lautenden Transaktionen im Investitionsbereich. Fremdwährungsrisiken im Finanzierungsbereich resultieren aus finanziellen Verbindlichkeiten in Fremdwährung und aus Darlehen in Fremdwährung, die zur Finanzierung an Konzerngesellschaften ausgereicht werden. Group Treasury sichert diese Risiken vollständig. Zur Umwandlung von auf fremde Währung lautenden finanziellen Verpflichtungen und konzerninternen Darlehen in die funktionalen Währungen der Konzernunternehmen werden Zins-/Währungs-Swaps und Devisenderivate eingesetzt. Zum Abschluss-Stichtag bestehen die auf ausländische Währungen lautenden Verbindlichkeiten, für die Währungsrisiken gesichert sind, hauptsächlich aus Anleihen in US-Dollar und Britischen Pfund. Die Deutsche Telekom war aufgrund dieser Sicherungsaktivitäten zum Abschluss-Stichtag keinen wesentlichen Währungskursrisiken im Finanzierungsbereich ausgesetzt. Im operativen Bereich wickeln die Konzernunternehmen ihre Aktivitäten überwiegend in ihrer jeweiligen funktionalen Währung ab. Auszahlungen außerhalb der jeweiligen funktionalen Währung führen zu Fremdwährungsrisiken im Konzern. Diese betreffen im Wesentlichen Zahlungen für Telekommunikationsleistungen (Beschaffung von Netztechnik und Mobilfunk-Geräten sowie Zahlungen an internationale Telekommunikationsgesellschaften und für die Bereitstellung von Anschlussleistungen) und IT-Leistungen (Beschaffung von IT-Hardware, Software und Services). Zur Sicherung setzt die Deutsche Telekom in der Regel Devisenderivate ein. Die Deutsche Telekom war aufgrund dieser Sicherungsaktivitäten zum Abschluss-Stichtag keinen wesentlichen Währungskursrisiken im operativen Bereich ausgesetzt. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Neben Währungsrisiken unterliegt die Deutsche Telekom Zinsänderungsrisiken und Preisrisiken von Beteiligungen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschluss-Stichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand zum Abschluss-Stichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten grundsätzlich alle nicht funktionalen Währungen, in denen die Deutsche Telekom Finanzinstrumente kontrahiert hat. Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: Wesentliche originäre monetäre Finanzinstrumente (flüssige Mittel, Forderungen, verzinsliche Wertpapiere bzw. gehaltene Fremdkapitalinstrumente, verzinsliche Schulden, Leasing-Verbindlichkeiten, unverzinsliche Verbindlichkeiten) sind entweder unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder werden durch den Einsatz von Derivaten in die funktionale Währung transferiert. Währungskursänderungen haben daher keine Auswirkungen auf Ergebnis oder Eigenkapital. Im Bestand befindliche unverzinsliche Wertpapiere bzw. gehaltene Eigenkapitalinstrumente sind nicht monetär und demnach mit keinem Währungsrisiko im Sinne des IFRS 7 verbunden. Zinserträge und -aufwendungen aus Finanzinstrumenten werden ebenfalls entweder direkt in funktionaler Währung erfasst oder mittels Derivateeinsatz in die funktionale Währung überführt. Daher können auch diesbezüglich keine Auswirkungen auf die betrachteten Größen entstehen. Bei zur Absicherung von Währungsrisiken designierten Fair Value Hedges gleichen sich die wechselkursbedingten Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft vollständig in derselben Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Demzufolge sind auch diese Finanzinstrumente nicht mit Währungsrisiken in Bezug auf Ergebnis- oder Eigenkapitalwirkung verbunden. Zins-/Währungs-Swaps sind stets originären Grundgeschäften zugeordnet, sodass auch aus diesen Instrumenten keine Währungswirkungen entstehen. Die Deutsche Telekom ist demnach nur Währungsrisiken aus bestimmten Devisenderivaten ausgesetzt. Dabei handelt es sich zum einen um Devisenderivate, die in eine wirksame Cashflow Hedge-Beziehung zur Absicherung wechselkursbedingter Zahlungsschwankungen nach IFRS 9 eingebunden sind. Kursänderungen der diesen Geschäften zugrunde liegenden Währungen haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklagen im Eigenkapital und auf den beizulegenden Zeitwert dieser Sicherungsinstrumente. Zum anderen handelt es sich um die Devisenderivate, welche weder in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 noch in eine Sicherungsbeziehung mit bereits bilanzierten Grundgeschäften (Natural Hedge) eingebunden sind. Diese Derivate dienen der Sicherung von Planpositionen. Kursänderungen der solchen Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Währungen wirken sich auf das sonstige Finanzergebnis (Bewertungsergebnis aus der Anpassung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten an den beizulegenden Zeitwert) aus. Wenn der Euro zum 31. Dezember 2019 gegenüber sämtlichen Währungen um 10 % aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wären die Sicherungsrücklagen im Eigenkapital und die beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsinstrumente vor Steuern um 4 Mio. € höher (niedriger) (31. Dezember 2018: 14 Mio. € höher (niedriger)) gewesen. Die hypothetische Ergebnisauswirkung von 4 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus den Währungssensitivitäten EUR/USD: 12 Mio. € und EUR/GBP: -8 Mio. €. Wenn der Euro gegenüber sämtlichen Währungen zum 31. Dezember 2019 um 10 % aufgewertet (abgewertet) gewesen wäre, wären das sonstige Finanzergebnis und die beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsinstrumente vor Steuern um 52 Mio. € höher (niedriger) (31. Dezember 2018: 40 Mio. € niedriger (höher)) gewesen. Die hypothetische Ergebnisauswirkung von 52 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus den Währungssensitivitäten EUR/GBP: 69 Mio. €, EUR/USD: -18 Mio. € und EUR/HUF: 1 Mio. €. Zinsrisiken. Die Deutsche Telekom unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in der Euro-Zone und in den USA. Die Zinsrisiken werden im Rahmen des Zins-Managements gesteuert. Für die Verschuldungsposition in Euro wird jährlich ein maximaler, variabler Anteil festgelegt. Die Verschuldungsposition der T-Mobile US in US-Dollar wird vorrangig über festverzinsliche, mit Emittenten-Kündigungsrechten ausgestaltete Wertpapiere determiniert. Die Zusammensetzung des Verbindlichkeiten-Portfolios (Verhältnis von fix/variabel) wird sowohl über die Begebung originärer Finanzinstrumente sowie bei Bedarf zusätzlich durch den Einsatz von derivativen Instrumenten gesteuert. Vorstand und Aufsichtsrat werden regelmäßig unterrichtet. Unter Einbeziehung der derivativen Sicherungsinstrumente waren 2019 durchschnittlich 57 % (2018: 63 %) der Verschuldungsposition in Euro variabel verzinslich. In US-Dollar hat sich - im Vergleich zu 2018 - der variable Anteil von 17 % auf 16 % reduziert. Im Verlauf des Berichtsjahres gab es keine wesentlichen Schwankungen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie ggf. auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken designierten Fair Value Hedges gleichen sich die zinsbedingten Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft nahezu vollständig in derselben Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. Demzufolge sind zinsbedingte Marktbewertungsänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft weitgehend ergebnisneutral und unterliegen deshalb keinen Zinsänderungsrisiken. Marktzinssatzänderungen betreffen bei Zinsderivaten in Fair Value Hedges jedoch die Höhe der Zinszahlungen, wirken sich damit auf das Zinsergebnis aus und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Marktzinssatzänderungen bei Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cashflow Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei den eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt. Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte im Rahmen von Cashflow Hedges gegen Zinsänderungsrisiken designiert sind, aus und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten mit ein. Außerdem wirken sich Marktzinssatzänderungen auf den Buchwert von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Ausgereichten Darlehen und sonstigen Forderungen aus. Diese Wertänderungen werden jedoch nicht gesteuert. Marktzinssatzänderungen bei Zinsderivaten (Zins-Swaps, Zins-/Währungs-Swaps), die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt. Währungsderivate unterliegen keinen Zinsänderungsrisiken und haben daher keinen Einfluss auf die Zinssensitivitäten. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern um 553 Mio. € (31. Dezember 2018: 23 Mio. €) geringer gewesen. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern um 617 Mio. € (31. Dezember 2018: 70 Mio. €) höher gewesen. In dieser Simulation sind die Effekte aus den vorstehend dargestellten Level 3 zugeordneten Finanzinstrumenten enthalten. Die hypothetische Ergebnisauswirkung von 617 Mio. € bzw. -553 Mio. € ergibt sich im Wesentlichen aus den potenziellen Effekten aus Zinsderivaten von 585 Mio. € bzw. -521 Mio. € und originären variabel verzinslichen Finanzschulden von 32 Mio. € bzw. -32 Mio. €. Die potenziellen Effekte aus Zinsderivaten werden teilweise kompensiert durch gegenläufige Wertentwicklungen bei nicht derivativen Finanzinstrumenten, die jedoch aufgrund der Rechnungslegungsvorschriften nicht abgebildet werden. Wenn das Marktzinsniveau zum 31. Dezember 2019 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wären die Sicherungs- und Bewertungsrücklagen im Eigenkapital vor Steuern um 1.201 Mio. € höher (1.272 Mio. € geringer) (31. Dezember 2018: 673 Mio. € höher (672 Mio. € geringer)) gewesen. Sonstige Preisrisiken. IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes infrage. Außer den vorstehend dargestellten wertbildenden Faktoren der Level 3 zugeordneten Finanzinstrumente existieren zum Abschluss-Stichtag keine wesentlichen sonstigen Preisrisiken. Die Deutsche Telekom ist aus ihrem operativen Geschäft und aus bestimmten Finanzierungsaktivitäten einem Ausfallrisiko ausgesetzt. Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte grundsätzlich nur mit Kontrahenten mit einem Kredit-Rating von mindestens BBB+/Baa1 abgeschlossen, verbunden mit einem laufenden Bonitäts-Management-System. Im operativen Geschäft werden die Außenstände bereichsbezogen, also dezentral fortlaufend überwacht. Ausfallrisiken wird mittels Einzelwertberichtigungen und auf Portfolio-Ebene ermittelten Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das Geschäft mit Großkunden, insbesondere internationalen Carriern, unterliegt einer gesonderten Bonitätsüberwachung. Gemessen an dem gesamten Risikoausmaß aus dem Ausfallrisiko sind die Forderungen gegenüber diesen Kontrahenten jedoch nicht so groß, dass sie außerordentliche Risikokonzentrationen begründen würden. Maximales Kreditrisiko finanzieller Vermögenswertein Mio. €
Entwicklung der Wertberichtigungenin Mio. €
Es ergaben sich keine wesentlichen Übertragungen im Allgemeinen Ansatz. Bonität der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnisin Mio. €
Ergebnis aus vollständig ausgebuchten Forderungen aus Lieferungen und Leistungenin Mio. €
Angaben zur Saldierung von Finanzinstrumentenin Mio. €
Saldierungen werden v. a. für Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Deutschen Telekom AG sowie der Telekom Deutschland GmbH für die Durchleitung von internationalen Telefongesprächen im Festnetz und bei Roaming-Gebühren im Mobilfunknetz vorgenommen. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen werden im Insolvenzfall sämtliche mit dem betreffenden Kontrahenten bestehenden Derivate mit positivem bzw. negativem beizulegenden Zeitwert aufgerechnet und es verbleibt lediglich in Höhe des Saldos eine Forderung bzw. Verbindlichkeit. Die Salden werden im Regelfall bankarbeitstäglich neu berechnet und ausgeglichen. Von Kontrahenten, mit denen die Nettoderivateposition, d. h. der Saldo der positiven bzw. negativen beizulegenden Zeitwerte aller derivativen Finanzinstrumente aus Sicht der Deutschen Telekom jeweils positiv ist, erhielt die Deutsche Telekom entsprechend den in Angabe 1 "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" genannten Collateral-Verträgen frei verfügbare Barmittel, die das Ausfallrisiko weiter reduzierten. An Kontrahenten, mit denen die Nettoderivateposition, d. h. der Saldo der positiven bzw. negativen beizulegenden Zeitwerte aller derivativen Finanzinstrumente aus Sicht der Deutschen Telekom jeweils negativ war, stellte die Deutsche Telekom im Rahmen von Collateral-Verträgen Barsicherheiten. Die Salden werden im Regelfall bankarbeitstäglich neu berechnet und ausgeglichen. Den gezahlten Barsicherheiten (Collaterals) stehen am Abschluss-Stichtag in Höhe von 554 Mio. € entsprechende negative Nettoderivatepositionen gegenüber, weshalb sie in dieser Höhe zum Abschluss-Stichtag keinen Ausfallrisiken unterlagen. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 11 "Sonstige finanzielle Vermögenswerte". Die gezahlten Collaterals sind unter den ausgereichten Darlehen und sonstigen Forderungen innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen. Aufgrund ihrer engen Verbindung zu den entsprechenden derivativen Finanzinstrumenten bilden die gezahlten Collaterals eine eigene Klasse von finanziellen Vermögenswerten. Ebenso bilden die unter den sonstigen verzinslichen Verbindlichkeiten innerhalb der finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Collaterals aufgrund ihrer engen Verbindung zu den entsprechenden derivativen Finanzinstrumenten eine eigene Klasse von finanziellen Verbindlichkeiten. Für von T-Mobile US abgeschlossene Zins-Swaps mit einem Nominalbetrag von in Euro umgerechnet 4,0 Mrd. € wurden vereinbarungsgemäß keine Barsicherheiten gestellt. Die beizulegenden Zeitwerte der ungesicherten Zins-Swaps waren zum Abschluss-Stichtag aus Sicht der T-Mobile US jeweils negativ (Gesamtbetrag in Euro umgerechnet -490 Mio. €). Bei von T-Mobile US emittierten Anleihen hat gemäß der Anleihebedingungen T-Mobile US das Recht, die Anleihen zu bestimmten Konditionen vorzeitig zu kündigen. Diese Kündigungsrechte stellen eingebettete Derivate dar und werden gesondert als derivative finanzielle Vermögenswerte in der Konzern-Bilanz angesetzt. Da sie keinem Ausfallrisiko unterliegen, bilden sie eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten. Darüber hinaus existieren keine wesentlichen, das maximale Ausfallrisiko von finanziellen Vermögenswerten mindernden Vereinbarungen. Das maximale Ausfallrisiko der übrigen finanziellen Vermögenswerte entspricht somit deren Buchwert. Liquiditätsrisiken. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 13 "Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasing-Verbindlichkeiten". SICHERUNGSMAßNAHMENFairValue Hedges. Zur Sicherung des Zeitwertrisikos festverzinslicher Verbindlichkeiten setzt die Deutsche Telekom im Wesentlichen Zins-Swaps und Forward Zins-Swaps ("Zahle variabel - Empfange fix") in EUR, GBP und USD ein. Als Grundgeschäfte wurden festverzinsliche EUR-, GBP- und USD-Anleihen designiert. Die Wertänderungen der Grundgeschäfte, die sich aus den Veränderungen des Euribor-, der GBP-LIBOR- bzw. USD-LIBOR-Swap-Rate ergeben, werden durch die Wertänderungen dieser Swaps ausgeglichen. Darüber hinaus sind Zins-/Währungs-Swaps hauptsächlich in den Währungspaaren EUR-USD und EUR-GBP als Fair Value Hedges designiert, die zur Sicherung des Zins- und des Währungsrisikos fest verzinslicher Fremdwährungsanleihen dienen und diese in variabel verzinsliche EUR-Anleihen umwandeln Die Wertänderungen der Grundgeschäfte, die sich aus den Veränderungen der USD-LIBOR- und der GBP-LIBOR-Swap-Rate sowie des USD- und des GBP-Wechselkurses ergeben, werden durch die Wertänderungen der Zins-/Währungs-Swaps ausgeglichen. Mit den Fair Value Hedges wird also das Ziel verfolgt, fest verzinsliche Anleihen in variabel verzinsliche Finanzschulden zu transformieren und damit den beizulegenden Zeitwert (Zinsrisiko bzw. Währungsrisiko) dieser finanziellen Verbindlichkeiten zu sichern. Bonitätsrisiken sind nicht Teil der Sicherung. Cashflow Hedges - Zinsänderungsrisiken. Zur Sicherung des Zahlungsstromrisikos bestehender und künftiger Verbindlichkeiten setzt die Deutsche Telekom im Wesentlichen Payer-Zins-Swaps und Forward Payer-Zins-Swaps ("Zahle fix - Empfange variabel") ein. Die während des Sicherungszeitraums zu leistenden Zinszahlungen stellen die gesicherten Grundgeschäfte dar und werden auch in diesem Zeitraum erfolgswirksam. Gesicherte Grundgeschäfte können einzelne Verbindlichkeiten, Portfolien von Verbindlichkeiten oder Kombinationen aus Verbindlichkeiten und Derivaten (aggregierte Risikopositionen) sein. Die Zahlungsstromänderungen der Grundgeschäfte, die sich aus den Veränderungen der USD-LIBOR-Rate und der EURIBOR-Rate ergeben, werden durch die Zahlungsstromänderungen der Zins-Swaps ausgeglichen. Mit den Sicherungsmaßnahmen wird das Ziel verfolgt, die variabel verzinslichen Anleihen in festverzinsliche Finanzschulden zu transformieren und damit den Zahlungsstrom aus den finanziellen Verbindlichkeiten zu sichern. Bonitätsrisiken sind nicht Teil der Sicherung. Cashflow Hedges - Währungsrisiken. Zur Sicherung nicht in funktionaler Währung denominierter Zahlungsströme hat die Deutsche Telekom Devisenderivate und Zins-/Währungs-Swaps ("Zahle fix - Empfange fix") abgeschlossen. Die während des Sicherungszeitraums zu leistenden Fremdwährungszahlungen stellen die gesicherten Grundgeschäfte dar und werden auch in diesem Zeitraum erfolgswirksam. Die Laufzeiten der Sicherungsbeziehungen enden in den Jahren 2020 bis 2033. Bei rollierenden Cashflow Hedges von Währungsrisiken werden kurzfristige Devisentermingeschäfte abgeschlossen, die jeweils durch entsprechende Anschlussgeschäfte prolongiert werden. Die Wirksamkeit der Fair Value- und Cashflow Hedges wird zu jedem Abschluss-Stichtag prospektiv anhand der wesentlichen Vertragsmerkmale überprüft und retrospektiv mit einem Effektivitätstest in Form einer statistischen Regressionsrechnung berechnet, rollierende Währungssicherungen mittels Dollar-Offset-Test. Zum Abschluss-Stichtag waren alle designierten Sicherungsbeziehungen hinreichend effektiv. Absicherung einer Nettoinvestition. Aus den bereits in Vorperioden dedesignierten Absicherungen der Nettoinvestition in T-Mobile US gegen Schwankungen des US-Dollar-Kassakurses haben sich 2019 keinerlei Effekte ergeben. Die im kumulierten sonstigen Ergebnis erfassten Beträge würden im Falle eines Abgangs der T-Mobile US reklassifiziert. Konditionen derivativer Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungenin Mio. €
in Mio. €
in Mio. €
Nominalbeträge und Buchwerte derivativer Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungenin Mio. €
In dieser und den nachfolgenden Tabellen zu den Sicherungsbeziehungen werden Verluste als negative Beträge ausgewiesen sofern nicht explizit anders beschrieben. Angaben zu den Grundgeschäften in Sicherungsbeziehungenin Mio. €
a Beträge beinhalten die Anteile anderer
Gesellschafter.
Ergebnis aus Sicherungsbeziehungenin Mio. €
a Negative Beträge stellen Gewinne in der
Gewinn- und Verlustrechnung dar.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Ineffektivitäten resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Abzinsung der gesicherten Grundgeschäfte (festverzinslich) und der designierten Sicherungsinstrumente (fest- und variabel verzinslich). Darüber hinaus ergeben sich bei den Zins-Währungssicherungen Effekte aus Währungsbasis-Spreads (Cross Currency Basis Spreads), die in den Sicherungsinstrumenten enthalten sind, jedoch nicht in den Grundgeschäften. Bei einigen Sicherungen weichen die Ausstattungsmerkmale von Sicherungsinstrumenten und Grundgeschäften voneinander ab, woraus sich Ineffektivitäten ergeben. Bei Zinssicherungen über künftige hochwahrscheinliche Darlehensaufnahmen könnten Ineffektivitäten entstehen, sofern zeitliche Verschiebungen eintreten. Es ist auch für die Zukunft nicht zu erwarten, dass sich der relative Umfang der Ineffektivitäten wesentlich erhöht. Darüber hinaus bestehen keine weiteren potenziellen Quellen der Ineffektivität. Überleitung des kumulierten sonstigen Konzernergebnisses aus Sicherungsbeziehungen ain Mio. €
a Beträge beinhalten die Anteile anderer
Gesellschafter.
Derivative Finanzinstrumente. In der folgenden Tabelle sind die beizulegenden Zeitwerte der verschiedenen derivativen Finanzinstrumente dargestellt. Dabei wird unterschieden, ob diese in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 (Fair Value Hedge, Cashflow Hedge, Net Investment Hedge) eingebunden sind oder nicht. Sonstige Derivate können zudem eingebettet, d. h. Bestandteil eines zusammengesetzten Instruments, welches einen nicht derivativen Basisvertrag enthält, sein. Aktivain Mio. €
PASSIVA
ÜBERTRAGUNGEN VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTENFactoring-Transaktionen mit Übertragung im Wesentlichen aller Chancen und RisikenDie Deutsche Telekom ist Vertragspartner mehrerer Factoring-Vereinbarungen zum revolvierenden Verkauf von kurzfristig fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wobei sie im Einzelfall frei entscheiden kann, ob und in welchem Umfang das revolvierende Nominalvolumen ausgenutzt wird. Darüber hinaus gehende Verkäufe sind im Einzelfall zu vereinbaren. Die für die jeweilige Risikobeurteilung relevanten Risiken aus den verkauften Forderungen sind das Kreditrisiko (Ausfallrisiko) sowie das Risiko verspäteter Zahlung (Spätzahlungsrisiko), die gegen Zahlung eines fixen Kaufpreisabschlages vollständig auf den Forderungskäufer übertragen werden. Ausfälle bestimmter Debitoren werden bis zu einem Höchstbetrag von einer Kreditversicherung erstattet, und das Ausfallrisiko dadurch gemindert. Die zum Abschluss-Stichtag verkauften Forderungen wurden vollständig ausgebucht. Im Ausbuchungszeitpunkt wird der feste Kaufpreisabschlag aufwandswirksam erfasst. Das Forderungs-Management für die verkauften Forderungen wird gegen Entgelt weiterhin von der Deutschen Telekom durchgeführt. Für die Angaben zu den veräußerten Forderungen wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Für eine im Geschäftsjahr 2019 beendete Factoring-Vereinbarung wurden Aufwendungen in Höhe von 24 Mio. € (kumuliert seit Vertragsbeginn 230 Mio. €) aufwandswirksam erfasst. Factoring-Transaktionen mit Aufteilung der wesentlichen Chancen und Risiken sowie Übertragung der VerfügungsmachtWeiterhin besteht eine revolvierende Factoring-Transaktion, gemäß der eine Bank zum Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zahlbaren Entgelten aus Endgeräteverkäufen verpflichtet ist. Die Deutsche Telekom kann im Einzelfall frei entscheiden, ob und in welchem Umfang das revolvierende Nominalvolumen ausgenutzt wird. Die für die Risikobeurteilung relevanten Risiken hinsichtlich der verkauften Forderungen sind das Kreditrisiko (Ausfallrisiko) sowie das Risiko verspäteter Zahlung (Spätzahlungsrisiko). Die Deutsche Telekom trägt aus den verschiedenen Tranchen kreditrisikobedingte Ausfälle jeweils bis zu einer bestimmten Höhe; die übrigen kreditrisikobedingten Ausfälle übernimmt die Bank. Das Spätzahlungsrisiko wird vollständig von der Deutschen Telekom getragen. Aufgrund der Aufteilung der wesentlichen Risiken zwischen Deutscher Telekom und Bank, wurden so gut wie alle mit den verkauften Forderungen verbundenen Risiken und Chancen weder übertragen noch zurückbehalten. Die Verfügungsgewalt über die verkauften Forderungen ging auf die Bank über, da sie über die tatsächliche Fähigkeit zum Weiterverkauf der Forderungen verfügt. Die Bank hat das Recht, sämtliche überfälligen Forderungen an die Deutsche Telekom zurück zu verkaufen. Der Kaufpreis entspricht dem Nominalbetrag und ist im auf den Rückkauf folgenden Monat zu zahlen. Solche Rückkäufe haben keinerlei Auswirkungen auf die Aufteilung der kreditrisikobedingten Ausfälle, da solche Ausfälle der Bank entsprechend der vereinbarten Risikoteilung zurückbelastet würden. Alle verkauften Forderungen wurden ausgebucht. Im Ausbuchungszeitpunkt wird der beizulegende Zeitwert der erwarteten Verluste aufwandswirksam in den finanziellen Verbindlichkeiten erfasst. Für die Angaben zum anhaltenden Engagement aus den veräußerten Forderungen wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Für im Geschäftsjahr beendete Factoring-Vereinbarungen wurden Aufwendungen in Höhe von 4 Mio. € (kumuliert seit Vertragsbeginn 68 Mio. €) erfasst. Factoring-Transaktionen mit Aufteilung der wesentlichen Chancen und Risiken, bei denen die Verfügungsmacht bei der Deutschen Telekom verbleibtDarüber hinaus bestehen mehrere Factoring-Vereinbarungen, gemäß denen die Deutsche Telekom auf revolvierender Basis Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Privat- und Geschäftskunden aus bereits fälligen Entgelten als auch über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren zahlbaren Entgelten aus Endgeräteverkäufen veräußert. In zwei Transaktionen verkaufen Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom Forderungen an strukturierte Einheiten (Structured Entities), die wiederum auch Tochtergesellschaften der Deutschen Telekom sind und die ausschließlich für diese Factoring-Vereinbarungen gegründet wurden. Die erforderlichen Finanzmittel werden diesen strukturierten Einheiten im Rahmen der allgemeinen Konzernfinanzierung der Deutschen Telekom zur Verfügung gestellt. Außer den aus dem Kauf und Verkauf der jeweiligen Forderungen gemäß Factoring-Vereinbarungen resultierenden besitzen diese strukturierten Einheiten keine anderen Vermögenswerte und Schulden. Sie verkaufen die Forderungen jeweils an eine zweite strukturierte Einheit weiter. Die Deutsche Telekom konsolidiert die beiden zweiten strukturierten Einheiten nicht, da sie nicht die Möglichkeit hat, deren relevante Aktivitäten zu steuern. In der einen Transaktion veräußert die zweite strukturierte Einheit anteilig die Rechte an den Forderungen (Ownership Interests) an zwei Banken und eine dritte strukturierte Einheit weiter. Die Deutsche Telekom konsolidiert auch diese dritte strukturierte Einheit nicht, da sie ebenfalls nicht die Möglichkeit hat, deren relevante Aktivitäten zu steuern. Die von der Deutschen Telekom nicht konsolidierten strukturierten Einheiten werden von den konzernexternen Forderungserwerbern finanziert. In der anderen Transaktion überträgt die zweite strukturierte Einheit die rechtliche Gläubigerstellung an den Forderungen an eine Bank, die diese rechtliche Gläubigerstellung zu Gunsten der an den Forderungen wirtschaftlich berechtigten Investoren wahrnimmt (Administrative Agent). Diese Investoren sind eine Bank sowie zwei weitere strukturierte Einheiten. Die Deutsche Telekom konsolidiert diese beiden weiteren strukturierten Einheiten nicht, da sie ebenfalls nicht die Möglichkeit hat, deren relevante Aktivitäten zu steuern. Die beiden weiteren strukturierten Einheiten werden durch die Emission von Schuldscheindarlehen an konzernexterne Dritte oder alternativ mittels einer von einer Bank gestellten Kreditlinie finanziert. In einer dritten Transaktion werden Forderungen direkt an eine strukturierte Einheit verkauft. Diese strukturierte Einheit hält die Forderungen und allokiert die aus ihnen resultierenden Chancen und Risiken mittels vertraglicher Vereinbarungen auf die Deutsche Telekom und eine Bank. Sie wird durch die Emission von Schuldscheindarlehen an konzernexterne Dritte oder alternativ mittels einer von einer Bank gestellten Kreditlinie finanziert. Die strukturierte Einheit wird mangels Möglichkeit der Steuerung der relevanten Aktivitäten nicht von der Deutschen Telekom konsolidiert. Die zu veräußernden Forderungen werden aus den jeweiligen Portfolien entweder in einem automatisierten Prozess unter Beachtung der im Forderungskaufvertrag festgelegten Ankaufskriterien oder durch die Entscheidung der jeweiligen strukturierten Einheit unter Beachtung eines obligatorischen Mindestvolumens ausgewählt. Die Erhöhung des vertraglichen Maximalvolumens gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Möglichkeit in einer Transaktion - bei ansonsten unveränderten Konditionen - weitere Kreditklassen zu veräußern. Die Veräußerung der Forderungen erfolgt täglich und wird monatlich abgerechnet. Die Kaufpreise werden bis zu einem bestimmten Betrag sofort bei Verkauf ausbezahlt, darüber hinausgehende Kaufpreisanteile erst, soweit der Bestand an verkauften Forderungen im jeweiligen Portfolio wieder entsprechend absinkt bzw. sich die Forderungscharakteristika ändern. In allen Transaktionen ist die Deutsche Telekom verpflichtet, betagte Forderungen sowie Forderungen, bei denen eine Wertberichtigung unmittelbar bevorsteht, zum Nominalbetrag zurückzukaufen. Solche Rückkäufe hätten keinerlei Auswirkungen auf die Aufteilung der kreditrisikobedingten Ausfälle, da diese den Käufern entsprechend der vereinbarten Risikoteilung zurückbelastet würden. Die aus den Rückkäufen resultierenden Zahlungsmittelabflüsse fallen in der Regel im auf den Rückkauf folgenden Monat an. Keine der strukturierten Einheiten hat andere Geschäftsaktivitäten als den Kauf oder Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder anderen Investments. Unter keiner Transaktion ist die Deutsche Telekom anderen Risiken ausgesetzt als dem in dem jeweiligen Vertrag vereinbarten, aus den verkauften Forderungen resultierenden Kreditrisiko und Spätzahlungsrisiko. In weiteren Transaktionen werden Forderungen ohne die Einbindung strukturierter Einheiten direkt an konzernexterne Erwerber verkauft. Soweit in einzelnen Portfolien mehr Forderungen angekauft werden, wird der Kaufpreis gestundet, bis das maximale Programmvolumen wieder entsprechend absinkt. Die Deutsche Telekom kann in allen Transaktionen frei entscheiden, ob und in welchem Volumen Forderungen verkauft werden. In einzelnen Portfolien werden Forderungen, bei denen eine Wertminderung unmittelbar bevorsteht, an die Deutsche Telekom zurückverkauft, wobei der Kaufpreis den tatsächlich erzielten Inkasso bzw. Veräußerungserlösen entspricht und zu zahlen ist nachdem die Deutsche Telekom diese Inkasso- bzw. Veräußerungserlöse vereinnahmt hat. Solche Rückkäufe hätten weder Auswirkungen auf die Aufteilung der kreditrisikobedingten Ausfälle noch auf die Liquiditätslage der Deutschen Telekom. In einem Portfolio besteht eine Kreditversicherung, die Ausfälle bestimmter Debitoren bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstattet und auf diese Weise das Verlustrisiko mindert. Die Beurteilung der aus den verkauften Forderungen resultierenden Risiken basiert auf dem Kreditrisiko (Ausfallrisiko) und dem Risiko verspäteter Zahlung (Spätzahlungsrisiko). Die Deutsche Telekom trägt in den einzelnen Transaktionen bestimmte Anteile am Kreditrisiko. Die übrigen kreditrisikobedingten Ausfälle übernehmen die jeweiligen Käufer. Das Spätzahlungsrisiko wird in allen Transaktionen weiterhin in voller Höhe von der Deutschen Telekom getragen. So gut wie alle mit den verkauften Forderungen verbundenen Chancen und Risiken wurden weder übertragen noch behalten (Aufteilung der wesentlichen Chancen und Risiken zwischen Deutscher Telekom und den Käufern). Die Deutsche Telekom führt für die verkauften Forderungen weiterhin das Forderungs-Management (Servicing) durch. Unter den Factoring-Vereinbarungen, bei denen strukturierte Einheiten eingeschaltet sind, haben die Käufer das Recht, das Servicing ohne besondere Gründe auf Dritte zu übertragen. Obwohl die Deutsche Telekom nicht berechtigt ist, über die verkauften Forderungen in anderer Weise zu verfügen als in ihrer Rolle als Servicer, behält die Deutsche Telekom die Verfügungsmacht über die verkauften Forderungen, da die Käufer und die strukturierten Einheiten nicht über die tatsächliche Fähigkeit zum Weiterverkauf der erworbenen Forderungen verfügen. Im Zeitpunkt des Forderungsverkaufs wird der beizulegende Zeitwert der erwarteten Verluste aufwandswirksam erfasst. Erwartete künftige Auszahlungen sind als Bestandteil der verbundenen Verbindlichkeit ausgewiesen. In den Transaktionen mit strukturierten Einheiten werden bestimmte Kaufpreisbestandteile zunächst einbehalten und, in Abhängigkeit von der Höhe der tatsächlichen Forderungsausfälle, erst später an die Deutsche Telekom ausbezahlt. Soweit die spätere Vereinnahmung solcher Kaufpreisbestandteile erwartet wird, werden sie in Höhe ihres beizulegenden Zeitwerts aktiviert. Die Deutsche Telekom bilanziert die verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin in Höhe ihres anhaltenden Engagements, d. h. in Höhe des Maximalbetrags, mit dem sie weiterhin für das den verkauften Forderungen innewohnende Kreditrisiko und Spätzahlungsrisiko haftet, und passiviert eine korrespondierende, als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesene verbundene Verbindlichkeit. Die Forderungen und die verbundene Verbindlichkeit werden nachfolgend in dem Umfang ausgebucht, in dem sich das anhaltende Engagement der Deutschen Telekom reduziert (insbesondere bei erfolgter Zahlung durch den Kunden). Der Buchwert der Forderungen wird nachfolgend aufwandswirksam reduziert in dem Umfang, wie die aus dem Kreditrisiko und dem Spätzahlungsrisiko resultierenden, von der Deutschen Telekom zu tragenden tatsächlichen Verluste die anfänglich erwarteten übersteigen. Für die Angaben zum anhaltenden Engagement aus den veräußerten Forderungen wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Am 16. Januar 2020 ist eine zum Abschluss-Stichtag bestehende revolvierende Factoring-Vereinbarung zum Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Privat- und Geschäftskunden aus bereits fälligen Entgelten durch vertragsgemäßes Auslaufen der Vereinbarung beendet worden. Die direkt an konzernexterne Erwerber verkauften und durch die Kunden noch nicht bezahlten Forderungen im Nominalvolumen von 840 Mio. € wurden mit der Beendigung zurückerworben. Forderungen, die bis einschließlich dem Abschluss-Stichtag 31. Dezember 2019 entstanden, verkauft und ausgebucht waren, wurden zum beizulegenden Zeitwert zurückgekauft und werden mit diesem angesetzt. Forderungen, die ab 1. Januar 2020 entstanden und verkauft waren, wurden zum Nominalwert zurückgekauft, nicht mehr ausgebucht und werden zum Transaktionspreis angesetzt. Da für das Portfolio der zurückerworbenen Forderungen künftig keine Verkaufsabsicht mehr besteht, werden die Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Übertragungen von finanziellen VermögenswertenBeträge in Mio. €
Beträge in Mio. €
42 KAPITAL-MANAGEMENTVorrangiges Ziel des Kapital-Managements bzw. der Finanzstrategie der Deutschen Telekom ist es, einen Ausgleich der unterschiedlichen Erwartungen der nachfolgenden Interessengruppen sicherzustellen:
Eine wichtige Kennzahl der Kapitalmarkt-Kommunikation gegenüber Investoren, Analysten und Rating-Agenturen ist die relative Verschuldung, die das Verhältnis von Netto-Finanzverbindlichkeiten zum bereinigten EBITDA darstellt. Zum 31. Dezember 2019 ergibt sich hieraus ein Wert von 2,65x (31. Dezember 2018: 2,4x). Der Zielkorridor für die relative Verschuldung hat sich durch die erstmalige verpflichtende Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 zum 1. Januar 2019 von bisher 2,00 bis 2,50x auf 2,25 bis 2,75x verschoben. Die Kenngrößen bereinigtes EBITDA und Netto-Finanzverbindlichkeiten sind nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach den International Financial Reporting Standards und können in der Definition und Berechnung dieser Größen bei anderen Unternehmen abweichend sein. Eine weitere wesentliche Kenngröße ist die Eigenkapitalquote, das Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme, jeweils gemäß Konzern-Bilanz. Zum 31. Dezember 2019 beträgt die Eigenkapitalquote 27,1 % (31. Dezember 2018: 29,9 %). Der Zielkorridor liegt unverändert zwischen 25 und 35 %. Darüber hinaus hält die Deutsche Telekom eine Liquiditätsreserve, welche die Fälligkeiten der nächsten 24 Monate deckt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel "Konzernsteuerung" im zusammengefassten Lagebericht. in Mio. €
Seit dem 1. Januar 2019 kommt der Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leases" zur Anwendung. Der Vorjahreswert wurde nicht angepasst. Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten letztmalig zum 31. Dezember 2018 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing-Verhältnissen gemäß IAS 17. 43 BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENBundesrepublik Deutschland und andere nahestehende Unternehmen. Die Bundesrepublik Deutschland (Bund) ist direkt und indirekt (über die KfW Bankengruppe) mit insgesamt 31,9 % (31. Dezember 2018: 31,9 %) an der Deutschen Telekom AG beteiligt. Dies führte in früheren Jahren aufgrund der Hauptversammlungspräsenzen bei der Deutschen Telekom AG zu einer Hauptversammlungsmehrheit des Bundes und begründete damit ein Beherrschungsverhältnis gegenüber der Deutschen Telekom. Aufgrund gestiegener Hauptversammlungspräsenzen verfügte der Bund seit 2016 nicht mehr über eine Mehrheit der Stimmen in den Hauptversammlungen der Deutschen Telekom AG. Es ist deshalb nicht mehr von einem Beherrschungsverhältnis, sondern lediglich von einem maßgeblichen Einfluss des Bundes auf die Deutsche Telekom auszugehen. Daher gelten der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, nicht aber die Unternehmen, bei denen der Bund maßgeblichen Einfluss ausüben kann, als nahestehende Unternehmen der Deutschen Telekom. Im Geschäftsverkehr agiert die Deutsche Telekom jeweils unmittelbar gegenüber diesen Unternehmen, sowie gegenüber Behörden und sonstigen staatlichen Stellen als unabhängige Partei. Die Deutsche Telekom nimmt an Frequenzauktionen der Bundesnetzagentur teil. Erwerbe über Lizenzen an Mobilfunk-Spektren können Ausbauverpflichtungen zur Folge haben. Der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (Bundesanstalt) sind per Gesetz bestimmte Aufgaben übertragen worden, die unternehmensübergreifende Angelegenheiten der Deutschen Telekom AG sowie der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG betreffen. Die Bundesanstalt führt u. a. die Postbeamtenkrankenkasse, das Erholungswerk, die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP) und das Betreuungswerk für die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG und die Deutsche Postbank AG. Die Koordinations- und Verwaltungsaufgaben werden auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen wahrgenommen. Im Rahmen der Altersversorgung für Beamte hatte die Deutsche Telekom AG zusammen mit der Deutschen Post AG und der Deutschen Postbank AG bis zum Berichtsjahr 2012 eine gemeinsame Versorgungskasse, den Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V., Bonn (BPS-PT), unterhalten. Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG) wurden zum 1. Januar 2013 die Aufgaben des BPS-PT im Rahmen der Postbeamtenversorgung (organisiert in der Postbeamtenversorgungskasse) auf die bereits bestehende Bundesanstalt übertragen. Die Aufgaben der Postbeamtenversorgung werden damit durch die Postbeamtenversorgungskasse als Bestandteil der Bundesanstalt wahrgenommen. Diese gemeinsame Postbeamtenversorgungskasse ist arbeitsteilig tätig und übernimmt dazu für den Bund treuhänderisch die Finanzverwaltung im Rahmen der Altersversorgung. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der Deutschen Telekom Zahlungen in Höhe von 146 Mio. € (2018: 123 Mio. €; 2017: 94 Mio. €) geleistet. Zahlungen wurden zudem nach den Vorschriften des PVKNeuG an die Postbeamtenversorgungskasse geleistet. → Weitere Informationen hierzu finden Sie in Angabe 15 "Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen". Der Bund und die von ihm beherrschten und gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen sind Kunden bzw. Lieferanten der Deutschen Telekom und haben somit gegenseitige Vertragsbeziehungen mit der Deutschen Telekom. Die Deutsche Telekom hat im Mai 2019 vier Frequenzblöcke im 2 Gigahertz-Band sowie neun Frequenzpakete im Bereich 3,6 Gigahertz im Gesamtwert von 2,17 Mrd. € erworben, welche die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland versteigert hat. Nach der Beendigung der Auktion hat die Telekom Deutschland die Nutzung der Frequenzen bei der BNetzA beantragt, um mit dem Aufbau des 5G-Netzes in Deutschland zu beginnen. Anstelle einer Einmalzahlung wurden mit den Vertretern des Bundes jährliche Ratenzahlungen bis zum 13. September 2030, beginnend 2019, vereinbart. Die Ratenzahlung wurde unter der Auflage gewährt, zusätzliche Ausbauverpflichtungen zu übernehmen. Die Deutsche Telekom muss zusätzlich 333 weitere Standorte ausbauen. In Höhe des Finanzierungsvorteils von 59 Mio. € wurden Ausbauverpflichtungen passiviert. Deutsche Telekom Trust e.V. Zur Besicherung der Pensionsansprüche wurde am 14. August 2019 der 11,34% Anteil an der Ströer SE & Co. KGaA im Wert von 0,4 Mio. € als Planvermögen in den Deutsche Telekom Trust e.V., die Treuhandeinrichtung des Konzerns, dotiert. Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen existieren keine wesentlichen Umsätze, Forderungen oder Verbindlichkeiten. Natürliche nahestehende Personen. Im Berichtsjahr betrugen die für kurzfristig fällige Leistungen erfassten Aufwendungen an Vorstand und Aufsichtsrat 19,9 Mio. € (2018: 17,7 Mio. €) und die anderen langfristig fälligen Leistungen 4,4 Mio. € (2018: 5,2 Mio. €). Für die Vorstandsversorgung wurde Dienstzeitaufwand in Höhe von 2,4 Mio. € erfasst (2018: 2,8 Mio. €). Darüber hinaus sind Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen des Vorstands in Höhe von 2,0 Mio. € (2018: 1,5 Mio. €) angefallen. 2019 und 2018 wurden keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Aufwand erfasst. Zum 31. Dezember 2019 hat die Deutsche Telekom Rückstellungen für die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung aus kurzfristig fälligen Leistungen von 11,4 Mio. € (2018: 10,2 Mio. €) und aus anderen langfristig fälligen Leistungen von 10,3 Mio. € (2018: 11,3 Mio. €) passiviert. Darüber hinaus beläuft sich der Barwert der Pensionsverpflichtung (DBO) aus der Vorstandsversorgung auf 27,1 Mio. € (2018: 23,9 Mio. €). Der Gesamtaufwand für die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat beträgt im Berichtsjahr 29,0 Mio. € (2018: 30,4 Mio. €). → Weitere Informationen hierzu finden Sie im "Vergütungsbericht" im zusammengefassten Lagebericht und in Angabe 44 "Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat". Den Arbeitnehmern, die in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG gewählt wurden, steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Die Höhe des Gehalts entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Daneben haben keine wesentlichen Transaktionen mit natürlichen nahestehenden Personen stattgefunden. Die Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. Vorständen von anderen Unternehmen oder sind Gesellschafter anderer Unternehmen, mit denen die Deutsche Telekom AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Alle Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch unter fremden Dritten üblich sind. 44 VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT VERGÜTUNG DES VORSTANDSDie Darstellung des Systems der Vorstandsvergütung sowie die Pflichtangaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a Sätze 5-8 HGB sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 betragen insgesamt 23,3 Mio. € (2018: 24,6 Mio. €). Darin enthalten sind insgesamt 233.290 Stück Anrechte auf Matching Shares mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung von 2,7 Mio. € (2018: 2,3 Mio. €). Frühere Mitglieder des VorstandsFür Leistungen und Ansprüche früherer und während des Geschäftsjahres ausgeschiedener Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind 8,8 Mio. € (2018: 8,1 Mio. €) als Gesamtbezüge enthalten. Für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen wurden für diesen Personenkreis sowie deren Hinterbliebene 213,4 Mio. € (2018: 198,6 Mio. €) als Rückstellungen (Bewertung nach IAS 19) passiviert. SonstigesDie Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Vorstandsmitglieder bzw. ehemalige Vorstandsmitglieder gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATSDie Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Angabe der individuellen Vergütungen der Mitglieder des Aufsichtsrats sind Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 2019 beträgt 2.888.500,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer) und setzt sich zusammen aus festen jährlichen Vergütungen und Sitzungsgeldern. Die Gesellschaft hat keine Vorschüsse und Kredite an Aufsichtsratsmitglieder bzw. ehemalige Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten dieses Personenkreises eingegangen. 45 ERKLÄRUNG GEMÄß § 161 AktG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXVorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG haben die nach § 161 des AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internet-Seite der Deutschen Telekom AG zugänglich gemacht. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung ist über die Internet-Seite der Deutschen Telekom zugänglich. → Entsprechenserklärung 46 EREIGNISSE NACH DER BERICHTSPERIODEWesentliche Ereignisse nach Ablauf der Berichtsperiode haben sich nicht ereignet. 47 HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS GEMÄß § 314 HGBPricewaterhouseCoopers Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, ein Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüferkammer in Berlin, ist seit Börsennotierung der Deutschen Telekom AG in 1996 Abschlussprüfer der Gesellschaft. Nach einem PwC-internen Wechsel im Jahr 2015 ist Herr Thomas Tandetzki der verantwortliche rechtsunterzeichnende Wirtschaftsprüfer bei PwC. Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr 2019 als Aufwand erfasste Honorar gliedert sich wie folgt: in Mio. €
Unter den Honoraren für Abschlussprüfungsleistungen werden insbesondere Honorare für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, Entgelte für die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse, die prüferische Begleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung von neuen Rechnungslegungsvorschriften, Prüfung von Informationssystemen und Prozessen sowie Honorare für weitere Prüfungsleistungen ausgewiesen. Die unter den anderen Bestätigungsleistungen ausgewiesenen Honorare betreffen insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit regulatorischen Anforderungen der Bundesnetzagentur und mit Comfort Lettern. Die sonstigen Leistungen umfassen überwiegend fachliche Leistungen im Zusammenhang mit strategischen Projekten. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Deutschen Telekom AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Bonn, den 10. Februar 2020 Deutsche Telekom AG Der Vorstand Timotheus Höttges Adel Al-Saleh Birgit Bohle Srini Gopalan Dr. Christian P. Illek Dr. Thomas Kremer Thorsten Langheim Claudia Nemat Dr. Dirk Wössner Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. §313 Abs. 2 HGB zum Konzernabschluss der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2019
2. Nicht einbezogene Tochterunternehmen
1.) Die Gesellschaft hat von den Erleichterungen
nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB Gebrauch
gemacht und es besteht bei Anwendung des § 264 Abs. 3
HGB eine Verlustübernahme nach § 302 AktG.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Deutsche Telekom Aktiengesellschaft, BonnVERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Deutsche Telekom Aktiengesellschaft, Bonn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Deutsche Telekom Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom I.Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhaltein der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und anderer langfristiger Vermögenswerte 2 | Angemessenheit der Bilanzierung der Umsatzerlöse 3 | Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasing-Verhältnissen für die Deutsche Telekom als Leasingnehmerin Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1 | Sachverhalt und Problemstellung 2 | Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 | Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und anderer langfristiger Vermögenswerte1 | In dem Konzernabschluss der Deutsche Telekom Aktiengesellschaft werden langfristige Vermögenswerte von insgesamt € 146,0 Mrd. ausgewiesen. Unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von € 12,4 Mrd. (7,3 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal im Geschäftsjahr oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) unterzogen. Im Rahmen des Impairment Tests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (nachfolgend zusammengefasst "Einheit" oder "Einheiten"), inklusive des jeweils zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts, dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Die Feststellung der Werthaltigkeit der Einheit "USA" erfolgt auf Basis der Börsennotierung der T-Mobile US, Inc. Den übrigen Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen Einheiten zugrunde, die auf den von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Einheit. Aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zu Leasing-Verhältnissen, "International Financial Reporting Standard 16 - Leasingverhältnisse" (IFRS 16), ergaben sich im Geschäftsjahr außerdem Auswirkungen auf den Buchwert der jeweiligen Einheit, und es waren entsprechende Anpassungen der Planungsrechnungen und der Diskontierungszinssätze der jeweiligen Einheit vorzunehmen. Aus den Impairment Tests der Geschäfts- oder Firmenwerte ergab sich im Geschäftsjahr 2019 kein Wertminderungsbedarf. Für andere langfristige Vermögenswerte und Einheiten ohne Geschäfts- oder Firmenwert wird regelmäßig überprüft, ob Anhaltspunkte vorliegen, die einen Impairment Test der langfristigen Vermögenswerte bedingen. So wurden zum 31. Dezember 2019 bei den Einheiten Rumänien-Festnetz und Rumänien-Mobilfunk aufgrund der durch die hohe Wettbewerbsintensität verursachten schlechter als erwarteten Geschäftsentwicklungen anlassbezogene Impairment Tests durchgeführt. Dabei wurden auf Grundlage der von den gesetzlichen Vertretern der Einheiten erstellten Planungsrechnungen und der für diese Einheiten anzuwendenden Diskontierungszinssätze die erzielbaren Beträge dieser Einheiten nach dem Wertmaßstab des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Die sich daraus rechnerisch ergebende Wertminderung war auf die getesteten Vermögenswerte der Einheiten anteilig auf Basis der Buchwerte dieser Vermögenswerte unter Beachtung des jeweils beizulegenden Zeitwerts als Wertuntergrenze zu verteilen. Danach ergab sich eine zu erfassende Wertminderung auf Sachanlagevermögen von € 298 Mio. und auf immaterielle Vermögenswerte von € 22 Mio. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 | Wir haben beurteilt, ob die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen Einheiten bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Dabei haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung von Kosten für Konzernfunktionen bei den Impairment Tests der jeweiligen Einheiten beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Bei unserer Beurteilung der Bewertungen haben wir auch die infolge der Erstanwendung von IFRS 16 vorgenommenen Anpassungen der Planungsrechnungen und der Diskontierungszinssätze der jeweiligen Einheit gewürdigt. Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden. 3 | Die Angaben der Gesellschaft zu den Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte und anderer langfristiger Vermögenswerte sind in den Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Abschnitt "Ansatz und Bewertung" des Kapitels "Grundlagen und Methoden" sowie in den Abschnitten "6 - Immaterielle Vermögenswerte" und "7 - Sachanlagen" des Konzern-Anhangs enthalten. 2 | Angemessenheit der Bilanzierung der Umsatzerlöse1 | In dem Konzernabschluss der Deutsche Telekom Aktiengesellschaft werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse von € 80,5 Mrd. ausgewiesen. Dieser betragsmäßig bedeutsame Posten unterliegt angesichts der Komplexität der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Prozesse und Kontrollen, dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle (u. a. Tarifstrukturen, Kundenrabatte, Incentives) und dem Vorhandensein von Mehrkomponentenverträgen einem besonderen Risiko. Der für die Umsatzrealisierung maßgebliche Rechnungslegungsstandard "International Financial Reporting Standard 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden" (IFRS 15) bedingt außerdem für bestimmte Bereiche - wie zum Beispiel die Bestimmung des Transaktionspreises und dessen Aufteilung auf die in einem Mehrkomponentenvertrag identifizierten Leistungsverpflichtungen auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise - Schätzungen und Ermessensentscheidungen, deren Angemessenheit im Rahmen unserer Prüfung zu beurteilen war. Vor diesem Hintergrund war die Bilanzierung der Umsatzerlöse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 | Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir im Rahmen unserer Prüfung zunächst die vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen einschließlich der zum Einsatz kommenden IT-Systeme zur Erfassung von Umsatzerlösen beurteilt. Dabei haben wir insbesondere das Umfeld der IT-Systeme zur Fakturierung und Bewertung sowie anderer relevanter Systeme zur Unterstützung der Bilanzierung der Umsatzerlöse sowie der Fakturierungs- und Bewertungssysteme bis hin zur Erfassung im Hauptbuch beurteilt. Weiterhin haben wir Kundenverträge durchgesehen, die Bestimmung des Transaktionspreises und dessen Aufteilung auf die in einem Mehrkomponentenvertrag identifizierten Leistungsverpflichtungen auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise nachvollzogen und gewürdigt, ob diese Leistungen über einen bestimmten Zeitraum oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wurden. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Angemessenheit der angewendeten Verfahren zur periodengerechten Erfassung der Umsatzerlöse beurteilt und die getroffenen Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter zur Erlösrealisierung und Erlösabgrenzung gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die bilanziellen Konsequenzen neuer Geschäfts- und Preismodelle gewürdigt und in Stichproben Kundenrechnungen und die zugehörigen Verträge sowie Zahlungseingänge überprüft. Durch konsistente Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der operativen Tochtergesellschaften haben wir konzernweit sichergestellt, dass wir dem dem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko angemessen begegnen. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Umsatzerlöse zu gewährleisten. 3 | Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen im Konzernabschluss der Deutsche Telekom Aktiengesellschaft sind in den Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschnitten "Ansatz und Bewertung" und "Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" des Kapitels "Grundlagen und Methoden" und in Abschnitt "20 - Umsatzerlöse" des Kapitels "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung" des Konzern-Anhangs enthalten. 3 |Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasing-Verhältnissen für die Deutsche Telekom als Leasingnehmerin1 | In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden zum Abschluss Stichtag Nutzungsrechte von € 18,0 Mrd. und Leasing-Verbindlichkeiten von € 19,8 Mrd. ausgewiesen. Die Leasing-Verbindlichkeiten repräsentieren damit 11,6% der Bilanzsumme. Im Geschäftsjahr ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zu Leasing-Verhältnissen, "International Financial Reporting Standard 16 - Leasingverhältnisse" (IFRS 16), vor allem für die Deutsche Telekom als Leasingnehmerin wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte und deren Fortschreibung im Geschäftsjahr. Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Aufgrund des großen Volumens an Leasing-Verhältnissen und den hieraus resultierenden Transaktionen hat die Gesellschaft konzernweite Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Erfassung von Leasing-Verhältnissen eingerichtet. Zudem erforderte die Erstanwendung die Implementierung von IT-Systemen zur Abbildung der Leasing-Verhältnisse. Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 bedingt für bestimmte Bereiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter, deren Angemessenheit im Rahmen unserer Prüfung zu beurteilen war. Dies trifft insbesondere auf Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasing-Verhältnisses und die Bestimmung der bei der Bewertung der Leasing-Verbindlichkeit zu berücksichtigenden Zahlungen zu. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der neuen Anforderungen des IFRS 16 war die Bilanzierung der Leasing-Verhältnisse der Deutsche Telekom als Leasingnehmerin im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 | Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Leasing-Verhältnissen gewürdigt. Dies gilt auch für die Implementierung der IT-Systeme zur Abbildung der Leasing-Verhältnisse sowie für die erforderlichen Anpassungen der bestehenden Systeme zur Verarbeitung der Transaktionen. Darüber hinaus haben wir bei unserer Prüfung die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 beurteilt. Wir haben die Implementierungsarbeiten nachvollzogen sowie die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen in Einklang mit IFRS 16 und der IT-Systeme zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Vorgaben beurteilt. Hierbei haben wir auf Basis von Stichproben Einsicht in Leasing-Verträge genommen, die Identifizierung von Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten sowie die Bestimmung der bei der Bewertung der Leasing-Verbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen nachvollzogen und gewürdigt, ob diese vollständig und zutreffend in den neu implementierten Systemen zur Abbildung von Leasing-Verhältnissen erfasst wurden. Dabei haben wir insbesondere die Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasing-Verhältnisses anhand von Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und durch Einsicht in geeignete Nachweise beurteilt. Durch konsistente Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der Tochtergesellschaften haben wir sichergestellt, angemessen auf die Komplexität der Implementierung von IFRS 16 zu reagieren. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die an IFRS 16 angepassten und für die Fortschreibung eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind. Ferner konnten wir nachvollziehen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Leasing-Verhältnisse unter erstmaliger Anwendung des IFRS 16 zu gewährleisten. 3 | Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Leasing-Verhältnissen sind in den Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in den Abschnitten "Ansatz und Bewertung" und "Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten" des Kapitels "Grundlagen und Methoden" und in den Abschnitten "8 - Nutzungsrechte - Leasing-Nehmer-Verhältnisse" und "13 - Finanzielle Verbindlichkeiten und Leasing-Verbindlichkeiten" des Kapitels "Erläuterungen zur Konzern-Bilanz" sowie "27 - Abschreibungen" und "28 - Zinsergebnis" des Kapitels "Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung" des Konzern-Anhangs enthalten. Die Angaben zu den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 werden im Abschnitt "Erstmals im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen" im Kapitel "Grundlagen und Methoden" des Konzern-Anhangs dargestellt. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel lOEU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. März 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. August 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seitdem die Gesellschaft im Geschäftsjahr 1996 erstmals die Anforderungen als Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllte als Konzernabschlussprüfer der Deutsche Telekom Aktiengesellschaft, Bonn, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Tandetzki.
Frankfurt am Main, den 10. Februar 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dr. Peter Bartels, Wirtschaftsprüfer Thomas Tandetzki, Wirtschaftsprüfer Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen BerichterstattungAn die Deutsche Telekom AG, BonnWir haben die in Abschnitt "Corporate Responsibility und nichfinanzielle Erklärung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung nach §§ 289b Abs. 1 und 315b Abs. 1 HGB der Deutsche Telekom AG, Bonn, (im Folgenden die "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (im Folgenden die "nichtfinanzielle Erklärung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung abzugeben. Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die in der nichtfinanziellen Erklärung verwiesen wird. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Verwendungszweck des VermerksWir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Düsseldorf, den 10. Februar 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Thomas Tandetzki, Wirtschaftsprüfer Hendrik Fink, Wirtschaftsprüfer Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns gemäß § 170 Abs. 2 des Aktiengesetzes:Der Vorstand will der am 26. März 2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft folgenden Vorschlag für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2019 erzielten Bilanzgewinns machen:
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung basieren auf dem am 10. Februar 2020 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von € 12.141.920.396,80, eingeteilt in 4.742.937.655 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von € 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend. Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in vollem Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Auszahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist mit der Dividende nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien.
Bonn, den 10. Februar 2020 Deutsche Telekom AG Der Vorstand Timotheus Höttges Adel Al-Saleh Birgit Bohle Srini Gopalan Dr. Christian P. Illek Dr. Thomas Kremer Thorsten Langheim Claudia Nemat Dr. Dirk Wössner ERLÄUTERNDER BERICHT ZU DEN ANGABEN NACH § 289A ABS. 1 SOWIE § 315A ABS. 1 DES HANDELSGESETZBUCHS (HGB)1. ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALSZum 31. Dezember 2019 beträgt das Grundkapital der Deutschen Telekom AG 12.189.334.005,76 €. Das Grundkapital ist in 4.761.458.596 nennwertlose, auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. 2. BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFENZum 31. Dezember 2019 beträgt der Bestand an eigenen Anteilen 18.524.848 Stück. Aus eigenen Anteilen stehen der Deutschen Telekom AG keine Stimmrechte zu. 3. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITENDie Aktien der Deutschen Telekom AG werden unter anderem an den Börsen in Frankfurt am Main gehandelt. Sie befanden sich am 31. Dezember 2019 zu 68,1 % im Streubesitz (31. Dezember 2018: 68,1 %), zu 14,5 % im Besitz der Bundesrepublik Deutschland (Bund) (31. Dezember 2018: 14,5 %) sowie zu 17,4 % im Besitz der KfW Bankengruppe (31. Dezember 2018: 17,4 %). Die dem Bund zuzurechnende Beteiligung betrug somit 31,9 % (31. Dezember 2018: 31,9 %). Dies führte in früheren Jahren aufgrund der Hauptversammlungspräsenzen bei der Deutschen Telekom AG zu einer Hauptversammlungsmehrheit des Bundes und begründete damit ein Beherrschungsverhältnis gegenüber der Deutschen Telekom. Aufgrund gestiegener Hauptversammlungspräsenzen verfügte der Bund seit 2016 nicht mehr über eine Mehrheit der Stimmen in den Hauptversammlungen der Deutschen Telekom AG. Im Geschäftsjahr 2019 ist deshalb nicht mehr von einem Beherrschungsverhältnis, sondern lediglich von einem maßgeblichen Einfluss des Bundes gegenüber der Deutschen Telekom auszugehen. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand nicht bekannt. 4. INHABER VON AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHENAktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. 5. ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBENEine mittelbare Stimmrechtskontrolle im Sinne von § 289a Abs. 1 Nr. 5 und § 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB durch am Kapital beteiligte Arbeitnehmer findet nicht statt. 6. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNGDie Bestellung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG und des § 31 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG). Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist grundsätzlich eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen im Aufsichtsrat erforderlich. Kommt auf diese Weise keine Bestellung zustande, so gilt ein besonderes, in den Absätzen 3 und 4 des § 31 MitbestG beschriebenes Bestellungsverfahren. Für den Widerruf einer Vorstandsbestellung gelten diese Regeln entsprechend. Ein Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat kann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Nach § 6 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Aufsichtsrats, ob darüber hinaus weitere Vorstandsmitglieder bestellt werden. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat gemäß § 85 Abs. 1 AktG auf Antrag eines Beteiligten in dringenden Fällen eine gerichtliche Bestellung zu erfolgen. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG und § 18 der Satzung. Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG und § 21 der Satzung ist der Aufsichtsrat allerdings ermächtigt, die Satzung auch ohne Beschluss der Hauptversammlung an neue gesetzliche Vorschriften anzupassen, die für die Gesellschaft verbindlich werden, und Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. § 18 Abs. 2 der Satzung sieht entsprechend § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG vor, dass - soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen - ein satzungsändernder Hauptversammlungsbeschluss grundsätzlich mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst wird. Eine größere Kapitalmehrheit in Höhe von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals sieht das Gesetz an mehreren Stellen vor, zum Beispiel bei der Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), bestimmten Kapitalmaßnahmen und dem Ausschluss von Bezugsrechten. 7. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODER ZURÜCKZUKAUFENGenehmigtes Kapital und bedingtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2017 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.600.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 1.406.250.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Diese Ermächtigung kann vollständig oder ein- oder mehrmals in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, um neue Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, einschließlich der Erhöhung bestehenden Anteilsbesitzes, oder anderen mit einem solchen Akquisitionsvorhaben im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft, auszugeben. Jedoch darf der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund dieser Ermächtigungen ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals zusammen mit dem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt oder auf den sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Schuldverschreibungen beziehen, die nach Beginn des 31. Mai 2017 unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben bzw. veräußert worden sind, 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten; maßgeblich ist entweder das zum 31. Mai 2017, das zum Zeitpunkt der Eintragung der Ermächtigung oder das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandene Grundkapital, wobei auf denjenigen der drei genannten Zeitpunkte abzustellen ist, zu dem der Grundkapitalbetrag am geringsten ist. Als Bezugsrechtsausschluss ist es auch anzusehen, wenn die Ausgabe bzw. Veräußerung in entsprechender oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Der Vorstand ist darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2017). Das Genehmigte Kapital 2017 wurde am 11. Juli 2017 ins Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 um bis zu 1.200.000.000 €, eingeteilt in bis zu 468.750.000 Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie 1. die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- oder Wandlungsrechten, die von der Deutschen Telekom AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum 16. Mai 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder 2. die aus von der Deutschen Telekom AG oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2018 bis zum 16. Mai 2023 ausgegebenen oder garantierten Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) Verpflichteten ihre Options- bzw. Wandlungspflicht erfüllen (einschließlich des Falls, dass die Deutsche Telekom AG in Ausübung eines Tilgungswahlrechts bei Endfälligkeit ganz oder teilweise an Stelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Deutschen Telekom AG gewährt) und nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 5 Abs. 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals und nach Ablauf sämtlicher Options- bzw. Wandlungsfristen zu ändern. Eigene Aktien. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 24. Mai 2021 Aktien der Gesellschaft mit einem auf diese entfallenden Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.179.302.878,72 € mit folgender Maßgabe zu erwerben: Auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71 e AktG zuzurechnen sind, entfallen zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Deutschen Telekom AG im Sinn von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder durch Dritte für Rechnung der Deutschen Telekom AG oder für Rechnung von nach § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen der Deutschen Telekom AG durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse. Er kann stattdessen auch mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kauf- oder Aktientauschangebots erfolgen, bei dem, vorbehaltlich eines zugelassenen Ausschlusses des Andienungsrechts, der Gleichbehandlungsgrundsatz ebenfalls zu wahren ist. Die Aktien können zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 beschlossenen Ermächtigung vorgesehen sind, verwendet werden. Die Aktien können auch für Zwecke, bei denen ein Bezugsrechtsausschluss vorgesehen ist, verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Aktien über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern oder einzuziehen. Die Aktien können auch dazu genutzt werden, sie aufgrund einer entsprechenden Entscheidung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Rechten von Mitgliedern des Vorstands auf Übertragung von Aktien der Deutschen Telekom AG zu verwenden, die der Aufsichtsrat diesen im Rahmen der Regelung der Vorstandsvergütung eingeräumt hat. Der Vorstand ist gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2016 ermächtigt, den Erwerb der eigenen Anteile auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten durchzuführen. Aufgrund der vorstehend beschriebenen Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 und entsprechender Ermächtigungen durch die Hauptversammlung vom 12. Mai 2011 und vom 24. Mai 2012 wurden im Juni 2011 110 Tsd. Aktien, im September 2011 206 Tsd. Aktien und im Januar 2013 268 Tsd. Aktien erworben. Das Gesamterwerbsvolumen betrug in den Geschäftsjahren 2011 und 2013 insgesamt 2.762 Tsd. € bzw. 2.394 Tsd. € (ohne Nebenkosten). Die Anzahl der eigenen Anteile erhöhte sich daraus um 316 Tsd. Stück bzw. 268 Tsd. Stück. Im September und Oktober 2015 wurden darüber hinaus 90 Tsd. Aktien bzw. 860 Tsd. Aktien mit einem Gesamterwerbsvolumen von 14.787 Tsd. € (ohne Nebenkosten) erworben; dies erhöhte die Anzahl der eigenen Anteile um 950 Tsd. Stück. Im Berichtsjahr wurden keine eigenen Anteile erworben. Im Rahmen des Share Matching Plans erfolgten in den Geschäftsjahren 2012 und 2013 jeweils in Höhe von 2 Tsd. Stück unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien in Depots von berechtigten Teilnehmern. Weitere unentgeltliche Übertragungen von eigenen Aktien wurden im Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 90 Tsd. Stück vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2015 sind weitere eigene Aktien in Höhe von 140 Tsd. Stück übertragen worden. Im Geschäftsjahr 2016 wurden 232 Tsd. Stück eigene Aktien übertragen. 300 Tsd. Stück eigene Aktien wurden im Geschäftsjahr 2017 und 312 Tsd. Stück Aktien wurden im Geschäftsjahr 2018 übertragen. Sofern eigene Aktien in Depots von Beschäftigten der Deutschen Telekom AG übertragen werden, erfolgt die Übertragung unentgeltlich. Bei Übertragungen eigener Aktien in Depots von Beschäftigten anderer Konzernunternehmen erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2016 eine Weiterberechnung zu Zeitwerten an die jeweiligen Konzernunternehmen. Mit Ausnahme des Monats März wurden in allen Monaten des Berichtsjahres eigene Aktien von insgesamt 448 Tsd. Stück entnommen und in Depots von berechtigten Teilnehmern des Share Matching Plans übertragen. Auf die im Berichtsjahr aufgrund der Übertragungen erfolgten Abgänge an eigenen Anteilen entfiel zum 31. Dezember 2019 insgesamt ein Anteil am Grundkapital von weniger als 0,01 % bzw. ein Betrag des Grundkapitals von 1.148 Tsd. €. Der Veräußerungserlös aus Übertragungen eigener Aktien betrug 6.030 Tsd. €. Im Berichtsjahr wurden 238 Tsd. Stück eigene Aktien mit einem Zeitwert von 3.578 Tsd. € an andere Konzernunternehmen weiterberechnet. Aus Übertragungen eigener Aktien resultiert eine Erhöhung der Gewinnrücklagen um 4.055 Tsd. € sowie eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 828 Tsd. €. Im Zuge des Erwerbs der VoiceStream Wireless Corp., Bellevue, und der Powertel, Inc., Bellevue, im Jahr 2001 gab die Deutsche Telekom AG neue Aktien aus genehmigtem Kapital an einen Treuhänder aus, u. a. zugunsten von Inhabern von Optionsscheinen, Optionen und Umtauschrechten. Im Geschäftsjahr 2013 sind diese Options-, Umtausch- bzw. Wandlungsrechte vollständig ausgelaufen. Damit bestand keine weitere Verpflichtung des Treuhänders zur Erfüllung der Ansprüche gemäß dem Zweck der Hinterlegung. Das Treuhandverhältnis wurde Anfang des Jahres 2016 beendet, und die hinterlegten Aktien wurden unentgeltlich auf ein Depot der Deutschen Telekom AG überführt. Die 18.517 Tsd. Stück vormals hinterlegte Aktien sind nach § 272 Abs. 1a HGB als eigene Anteile bilanziert. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital der Deutschen Telekom AG von 0,4 % bzw. einem Betrag am Grundkapital in Höhe von 48 Mio. €. Die unentgeltlich erworbenen eigenen Anteile können aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 25. Mai 2016 für die gleichen Zwecke wie die entgeltlich erworbenen eigenen Aktien verwendet werden. Im Berichtsjahr wurden 61 Tsd. Stück vormals hinterlegte Aktien für die Ausgabe an berechtigte Teilnehmer des Share Matching Plans umgewidmet. 8. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLL-WECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHENDie wesentlichen Vereinbarungen der Deutschen Telekom AG, die eine Klausel für den Fall einer Übernahme (Change of Control) der Deutschen Telekom AG enthalten, betreffen hauptsächlich bilaterale Kreditfazilitäten sowie mehrere Darlehensverträge. Im Übernahmefall haben die jeweiligen Kreditgeber das Recht, die Fazilität zu kündigen und ggf. fällig zu stellen bzw. die Rückzahlung der Darlehen zu verlangen. Dabei wird eine Übernahme angenommen, wenn ein Dritter die Kontrolle über die Deutsche Telekom AG erlangt; dies kann auch eine gemeinschaftlich handelnde Gruppe sein. Am 2. November 2016 hat die Deutsche Telekom AG eine Änderungsvereinbarung zu der Gesellschaftervereinbarung vom 14. Mai 2008 mit dem griechischen Staat betreffend die griechische Hellenic Telecommunications Organization S.A., Athen, Griechenland (OTE) abgeschlossen, der der "Hellenic Republic Asset Development Fund" (HRADF) als Vertragspartei beigetreten ist. Gemäß dieser Vereinbarung wird dem griechischen Staat gemeinsam mit dem HRADF unter bestimmten Bedingungen das Recht eingeräumt, alle OTE-Anteile von der Deutsche Telekom AG zu erwerben, sobald eine (oder mehrere) Person(en), ausgenommen die Bundesrepublik Deutschland, direkt oder indirekt, 35 % der Stimmrechte an der Deutsche Telekom AG erwirbt (erwerben). Im Rahmen der Gründung des Einkaufs-Joint Ventures BuyIn in Belgien haben die Deutsche Telekom AG und France Telecom S.A./Atlas Services Belgium S.A. (eine Tochter der France Telecom S.A.) im Master Agreement vereinbart, dass, falls die Deutsche Telekom oder France Telecom unter den beherrschenden Einfluss eines Dritten gelangt bzw. ein nicht vollständig zum France Telecom Konzern gehörender Dritter Anteile an Atlas Services Belgium S.A. erwirbt, der jeweils andere Vertragspartner (France Telecom und Atlas Services Belgium nur gemeinschaftlich) das Master Agreement mit sofortiger Wirkung kündigen kann. 9. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS GETROFFEN SINDEntschädigungsvereinbarungen im Sinne von § 289a Abs. 1 Nr. 9 und § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.
Bonn, den 10. Februar 2020 Deutsche Telekom AG Der Vorstand Timotheus Höttges Adel Al-Saleh Birgit Bohle Srini Gopalan Dr. Christian P. Illek Dr. Thomas Kremer Thorsten Langheim Claudia Nemat Dr. Dirk Wössner BERICHT DES AUFSICHTSRATS AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG 2020Das Geschäftsjahr 2019 war geprägt von der konsequenten Umsetzung der Konzernstrategie sowie der fortlaufenden Transformation des Konzerns in Zeiten der Digitalisierung und des technologischen Wandels. Kennzeichnend waren die gute Geschäftsentwicklung auf dem deutschen Heimatmarkt und in Europa sowie die erneut sehr gute Entwicklung in den USA. Die Deutsche Telekom steht insgesamt weiterhin unter hohem Wettbewerbs- und Regulierungsdruck. Der Konzern hat das herausfordernde Umfeld in der Telekommunikationsbranche gut gemeistert. Das Geschäftsjahr 2019 wurde mit starken Ergebnissen erfolgreich abgeschlossen. Der Konzern befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion intensiv begleitet. AUFSICHTSRATSTÄTIGKEIT IM GESCHÄFTSJAHR 2019Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands und die Konzernleitung durch den Vorstand kontinuierlich überwacht. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, strategische Bedeutung und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und Konzernleitung. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands. Der Vorstand berichtete uns regelmäßig und zeitnah über die Unternehmensstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung des Konzerns und seiner Segmente, die Risikosituation, das Risiko-Management, die Compliance, die Innovationsschwerpunkte und etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie über wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Beteiligungen der Gesellschaft. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten zeitnah und vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und von uns gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließen wir uns vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte geben. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen haben wir auf ihre Plausibilität hin überprüft, kritisch gewürdigt und hinterfragt. Die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat beinhalten einen Katalog von Geschäften und Maßnahmen, zu deren Vornahme der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die Geschäfte und Maßnahmen, die uns der Vorstand gemäß diesem Katalog im Geschäftsjahr 2019 zur Zustimmung vorgelegt hat, haben wir mit dem Vorstand diskutiert und eingehend geprüft. Wir haben den vorgelegten Geschäften und Maßnahmen jeweils zugestimmt. Durch die hohe Frequenz der Plenums- und Ausschuss-Sitzungen stehen wir in engem Austausch mit dem Vorstand. Auch zwischen den Sitzungen berichtet der Vorstand über Einzelfragen schriftlich oder in Gesprächen. Zudem tauscht sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßig stattfindenden Terminen aus und erörtert aktuelle Geschäftsvorfälle, Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Regulierung, der Risikosituation, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens sowie sonstige wichtige Ereignisse. Im Geschäftsjahr 2019 fanden vier Aufsichtsratssitzungen, eine eintägige Klausurtagung sowie 27 Sitzungen der Ausschüsse des Aufsichtsrats statt. Insgesamt lag die Teilnahmequote bei rund 97 %. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. An der Sitzungsteilnahme verhinderte Mitglieder wirkten im Regelfall durch Stimmbotschaften an den Beschlussfassungen mit. → Eine Übersicht zu der Sitzungsteilnahme der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder finden Sie in der Tabelle "Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme". Über zwischen den Sitzungen zu entscheidende Sachverhalte haben wir im Umlaufverfahren Beschluss gefasst. In der Sitzung am 20. Februar 2019 befassten wir uns in Anwesenheit des Abschlussprüfers v. a. mit dem Jahresabschluss der Gesellschaft und dem Konzernabschluss 2018 sowie dem Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Deutschen Telekom AG zusammengefasst ist (zusammengefasster Lagebericht), einschließlich der in dem zusammengefassten Lagebericht als eigener Abschnitt enthaltenen zusammengefassten nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung. Mit der Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018 folgten wir der Empfehlung des Prüfungsausschusses. Entsprechendes gilt für die Prüfung der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung. Wir stimmten dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zu. Wir beschlossen die Wiederbestellung von Herrn Srini Gopalan für das Vorstandsressort "Europa" sowie die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2019 und befassten uns u. a. mit Vergütungsthemen. Der Vorstand berichtete ausführlich zur aktuellen Situation und zu den wesentlichen finanziellen und operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente. Wir haben den Bericht zur neuen Klimastrategie der Deutschen Telekom und zum 10-jährigen Bestehen des Datenschutzbeirats zur Kenntnis genommen. In der Sitzung am 22. Mai 2019 hat uns der Vorstand ausführlich über die aktuelle Situation und die finanziellen sowie operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente im ersten Quartal 2019 berichtet. Wir haben den Bericht zum aktuellen Status des geplanten Zusammenschlusses von T-Mobile US mit dem Mobilfunk-Anbieter Sprint und zur 5G-Spektrumsauktion in Deutschland sowie zum Breitband-Ausbau in Deutschland nach Kenntnisnahme ausführlich diskutiert. Wir haben u. a. eine Änderung der Geschäftsverteilung im Vorstand im Hinblick auf eine künftige Neuordnung der Bereiche des Vorstandsressorts "Datenschutz, Recht und Compliance" beschlossen und uns mit dem Quartals-Risikobericht des Konzerns befasst. Ferner haben wir einen Beschluss zur Dotierung der Anteile der Deutschen Telekom AG an der Ströer SE & Co KGaA in den Deutsche Telekom Trust e.V. gefasst. In der Sitzung am 4. September 2019 hat uns der Vorstand über die aktuelle Situation und die finanziellen sowie operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente im zweiten Quartal 2019 informiert. Des Weiteren haben wir uns intensiv mit dem Vorstandsvergütungssystem beschäftigt. Für die Vorstandsverträge haben wir die Einführung einer Rückforderungsklausel (Claw Back) und Regelungen zum Aktienbesitz (Share Ownership Guideline) beschlossen. Ferner haben wir einen Beschluss zur Neuaufstellung der T-Systems gefasst. Des Weiteren haben wir die Verlängerung des Vorstandsvertrags von Herrn Adel Al-Saleh beschlossen. Den Bericht zur HR-Strategie haben wir zur Kenntnis genommen und Weiterentwicklungspotenzial diskutiert. Darüber hinaus haben wir uns insbesondere zum aktuellen Status des geplanten Zusammenschlusses von T-Mobile US mit Sprint und dem Abschluss der 5G-Spektrumsauktion in Deutschland sowie zu aktuellen Regulierungsthemen berichten lassen. In der am Folgetag durchgeführten Klausurtagung mit dem Vorstand haben wir uns insbesondere mit der Strategie des Unternehmens und den größten Trends mit Einfluss auf das Geschäft der Deutschen Telekom befasst. Wir haben den Stand der Strategie und deren Umsetzung erörtert und über einzelne strategische Schwerpunktthemen beraten. Ferner haben wir uns intensiv mit dem Geschäft der T-Mobile US und dem US-amerikanischen Telekommunikationsmarkt beschäftigt. In unserer Sitzung am 18. Dezember 2019 haben wir zu verschiedenen Vorstandsvergütungsthemen, wie z. B. zur Zielerreichung der variablen Vergütung, Beschluss gefasst. Der Vorstand hat uns über die aktuelle Situation und die finanziellen sowie operativen Kennzahlen des Unternehmens und seiner Segmente im dritten Quartal 2019 berichtet. Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war die Beschlussfassung über das Budget und den Jahresfinanzierungsplan für das Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus haben wir die Mittelfristplanung 2020 bis 2023 zur Kenntnis genommen und uns mit dem Risikobericht des Konzerns befasst. Außerdem haben wir uns mit dem Ergebnis der Ausschreibung für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung sowie weitere Prüfungsleistungen ab dem Geschäftsjahr 2021 befasst. In unseren Plenumssitzungen und insbesondere im Prüfungsausschuss haben wir überdies den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig überwacht. Dabei haben wir u. a. darauf geachtet, dass der Vorstand durch die konzernweit eingerichtete Compliance-Organisation für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Regelungen und Richtlinien sorgt. Wir haben uns zudem regelmäßig vom Vorstand über das von diesem eingerichtete konzernweite Risikomanagement-System berichten lassen. Wir sind aufgrund dieser Prüfungen und der Prüfberichte des Abschlussprüfers zu der Einschätzung gelangt, dass das interne Compliance-System sowie das interne Kontroll- und Risiko-Management-System wirksam sind. Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Plenumssitzungen zudem des Öfteren mit verschiedenen Organisationsfragen befasst. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat zusätzlich außerhalb der Sitzungen im Rahmen von Informationsveranstaltungen über aktuelle Themen und Neuerungen informiert. ORGANISATION DER AUFSICHTSRATSARBEITZur Steigerung der Effizienz und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen unserer Arbeit haben wir die im Folgenden aufgeführten Ausschüsse gebildet, die mit Ausnahme des Nominierungsausschusses jeweils paritätisch besetzt sind. Hinsichtlich der Ausschussbesetzung streben wir regelmäßige Wechsel unter den Aufsichtsratsmitgliedern an. Zudem ist es unser Ziel, dass die Vorsitzfunktion in den Ausschüssen möglichst von unterschiedlichen Personen wahrgenommen wird. Über den Inhalt und die Ergebnisse der Ausschuss-Sitzungen wurde im Plenum durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden regelmäßig berichtet. Ausschüsse des Aufsichtsrats Präsidialausschuss
Finanzausschuss
Prüfungsausschuss
Personalausschuss
Nominierungsausschuss
Vermittlungsausschuss
Technologie- und Innovationsausschuss
Sonderausschuss USA
Sonderausschuss Frequenzerwerb Deutschland (1. Januar 2019 bis 12. Juni 2019)
Der Präsidialausschuss tagte im Jahr 2019 achtmal, davon einmal gemeinsam mit dem Finanzausschuss. Der Ausschuss hat sich schwerpunktmäßig damit beschäftigt, die Beschlussempfehlungen für das Plenum im Hinblick auf sämtliche Entscheidungen zu Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten vorzubereiten. Unter anderem hat der Ausschuss turnusgemäß das Vergütungssystem und die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands überprüft. Die Nachfolgeplanung des Vorstands war ebenfalls Gegenstand der Beratung. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Finanzausschuss hat sich der Präsidialausschuss insbesondere mit dem Budget 2020 und der Mittelfristplanung für 2020 bis 2023 befasst. Der Finanzausschuss tagte dreimal, davon einmal gemeinsam mit dem Präsidialausschuss. Gegenstand der Sitzungen waren die Investitionsplanung und -schwerpunkte. Des Weiteren wurden allgemeine Themen wie Zins- und Devisen-Management, Pensionsverpflichtungen und Kapitalanlage, Netto-Finanzverbindlichkeiten und Rating sowie ein Spektrums-Review behandelt. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Präsidialausschuss hat der Finanzausschuss insbesondere den Jahresfinanzierungsplan 2020 erörtert. Der Prüfungsausschuss kam 2019 zu fünf Sitzungen zusammen. Der Abschlussprüfer nahm an allen Sitzungen teil. Der Ausschuss behandelte die Themen, für welche das deutsche Recht und der Deutsche Corporate Governance Kodex Zuständigkeiten für den Prüfungsausschuss vorsehen. Zu diesen Themen gehören insbesondere die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko-Management- und des internen Revisionssystems, der Compliance und des Datenschutzes. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Abschlussprüfung, hier insbesondere mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, und den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Nach intensiver Befassung hat uns der Prüfungsausschuss eine Empfehlung für unseren Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers in der ordentlichen Hauptversammlung 2019 unterbreitet. Der Prüfungsausschuss hat sich darüber hinaus regelmäßig mit den Quartalsberichten zur Geschäftsentwicklung befasst. Außerdem hat der Prüfungsausschuss die im Geschäftsjahr 2019 unter seiner Verantwortung durchgeführte Ausschreibung für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung sowie weitere Prüfungsleistungen ab dem Geschäftsjahr 2021 kontinuierlich gestaltet und überwacht. Ferner hat der Prüfungsausschuss die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, mit der Prüfung der im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) beauftragt. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2019 erneut eine Sondersitzung zu grundsätzlichen Konzernthemen abgehalten. Hier hat sich der Ausschuss insbesondere mit der Funktionsfähigkeit des Berichtswesens zum internen Kontrollsystem, Risiko-Management- und internen Revisionssystem sowie zum Compliance-System, einschließlich der Weiterentwicklung der Berichtsstruktur, befasst. Ein Schwerpunkt in der Befassung mit dem Risiko-Management bildete in diesem Jahr die Cyber-Sicherheitslage. Zudem hat sich der Prüfungsausschuss in dieser Sitzung mit dem Thema Datenschutz und Datensicherheit beschäftigt und sich zu neuen Anforderungen und Entwicklungen in den Bereichen des deutschen und des EU-Rechts sowie den Bilanzierungsstandards informiert und beraten. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss außerhalb der Sitzungen im Rahmen eines Workshops zusätzlich vertiefend mit dem Risiko-Management-System befasst. Frau Dagmar P. Kollmann, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung und hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen bzw. internen Kontrollverfahren. Sie ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind, ebenso wie die Mitglieder des Aufsichtsratsplenums, in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Deutsche Telekom AG tätig ist. Der Personalausschuss tagte im Jahr 2019 zweimal und hat sich in Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zum Budget 2020 insbesondere mit der Personalbestands- und der qualitativen und quantitativen Personalbedarfsplanung befasst. Zudem behandelte der Ausschuss u. a. die Personalstrategie sowie die Themen Frauenquote und Talent Management. Ferner befasste sich der Ausschuss mit den Ergebnissen von Mitarbeiterbefragungen. Der Nominierungsausschuss kam im Jahr 2019 einmal zusammen und befasste sich in seiner Sitzung mit der Nachfolgeplanung im Aufsichtsrat. Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bildende Vermittlungsausschuss tagte 2019 nicht. Der Technologie- und Innovationsausschuss kam 2019 zu drei Sitzungen zusammen und behandelte ein sehr breites Themenspektrum aus unterschiedlichen Bereichen: u. a. hat der Ausschuss über die Themen Trends und Strategieansätze, 5G, die Transformation des Vorstandsbereichs "Technologie und Innovation", die Datenstrategie und das Thema vernetztes Kundenerlebnis beraten. Der Ausschuss hat sich ferner mit dem aktuellen Trend-Radar befasst. Der Ausschuss begleitet und fördert Innovationen sowie technische Entwicklungen auf Infrastruktur- und Produktebene; er unterstützt den Vorstand beratend bei der Erschließung neuer Wachstumsfelder. Der Sonderausschuss USA tagte 2019 zweimal und behandelte v. a. den geplanten Zusammenschluss von T-Mobile US mit dem Mobilfunk-Anbieter Sprint. Der Sonderausschuss Frequenzerwerb Deutschland bestand vom 1. Januar 2019 bis 12. Juni 2019. Der Ausschuss wurde vom Vorstand über die jeweils aktuelle Situation des 5G-Auktionsverfahrens der Bundesnetzagentur in Deutschland informiert und beriet ihn hierzu. Mit Abschluss der 5G-Auktion am 12. Juni 2019 endete die Tätigkeit des Sonderausschusses Frequenzerwerb Deutschland. Individualisierte Offenlegung der Sitzungsteilnahme
a Bestand vom 1. Januar 2019 bis 12. Juni 2019.
INTERESSENKONFLIKTEHerr Dr. Rolf Bösinger ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG und zugleich Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Herr Dr. Günther Bräunig ist Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG und zugleich Vorsitzender des Vorstands der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Uns ist bekannt, dass die Deutsche Telekom AG zuzeiten Rechtsstreitigkeiten führt, an denen die Bundesrepublik Deutschland auf der Gegenseite beteiligt ist. Bei keinem der genannten Aufsichtsratsmitglieder ist tatsächlich ein zu behandelnder Interessenkonflikt aufgetreten. Bei Bedarf stimmen sich die Aufsichtsratsmitglieder mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über die Behandlung eines ggf. auftretenden Interessenkonflikts ab. CORPORATE GOVERNANCEAufsichtsrat und Vorstand handeln in dem Bewusstsein, dass eine gute Corporate Governance eine wichtige Basis für den Erfolg des Unternehmens ist. Dabei ist der Deutsche Corporate Governance Kodex in den Statuten der Gesellschaft reflektiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben zuletzt am 30. Dezember 2019 die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. → Weiterführende Informationen zur Corporate Governance des Unternehmens finden Sie im Kapitel "Corporate Governance-Bericht 2019". PERSONALIA VORSTAND→ Die Profile aller Vorstandsmitglieder finden Sie unter: https://www.telekom.com/de/investor-relations/management- und -corporate-governance/vorstand Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hatte in seiner Sitzung am 21. Februar2018 beschlossen, den Vertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Timotheus Höttges um weitere fünf Jahre zu verlängern. Die Wiederbestellung von Herrn Höttges zum Vorstandsvorsitzenden wurde zum 1. Januar 2019 wirksam. Weiterhin hat der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG in seiner Sitzung am 21. Februar2018 beschlossen, Herrn Dr. Christian P. Illek mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum neuen Vorstandsmitglied für das Ressort "Finanzen" zu bestellen. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hatte in seiner Sitzung am 13. Juli 2018 beschlossen, Frau Birgit Bohle mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum neuen Vorstandsmitglied für das Ressort "Personal" und zur Arbeitsdirektorin zu bestellen. Frau Bohle folgte damit auf Herrn Dr. Christian P. Illek. Der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG hatte in seiner Sitzung am 4. September 2018 beschlossen, den Konzernvorstand um das Vorstandsressort "USA und Unternehmensentwicklung" zu erweitern. Das neue Ressort wird seit dem 1. Januar 2019 von Herrn Thorsten Langheim geleitet. Mit Beschluss vom 20. Februar 2019 erfolgte die Wiederbestellung von Herrn Srini Gopalan zum Vorstandsmitglied für das Ressort "Europa" für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024. In seiner Sitzung am 22. Mai 2019 hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Vorstandsressort "Datenschutz, Recht und Compliance" über das Ende der Amtszeit von Herrn Dr. Thomas Kremer zum 31. März 2020 hinaus nicht fortzuführen und die einzelnen Bereiche dieses Ressorts ab dem 1. Januar 2020 anderen Vorstandsressorts zuzuordnen: Die Bereiche Datenschutz, Recht und Compliance wurden dem Vorstandsressort "Personal" zugeordnet, das außerdem zum 1. Januar 2020 die neue Bezeichnung "Personal und Recht" erhalten hat. Die Bereiche Risiko-Management und Revision wurden dem Vorstandsressort "Finanzen", der Bereich Sicherheit dem Vorstandsressort "Technologie und Innovation" zugeordnet. Herr Dr. Kremer leitet als Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance seit dem 1. Januar 2020 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen die Überführung der Bereiche seines Ressorts in die genannten Zielressorts. Mit Beschluss vom 4. September 2019 erfolgte die Verlängerung der ursprünglich dreijährigen Bestellung von Herrn Adel Al-Saleh um weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022. PERSONALIA AUFSICHTSRAT→ Die Profile aller Aufsichtsratsmitglieder finden Sie unter: https://www.telekom.com/de/investor-relations/management- und -corporate-governance/aufsichtsrat Anteilseignervertreter. Herr Dr. Rolf Bösinger wurde durch die Hauptversammlung am 28. März 2019 bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2024 in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG gewählt, nachdem er zuvor durch das Amtsgericht Bonn befristet bis zum Ablauf der Hauptversammlung bestellt worden war und Herrn Dr. Johannes Geismann zum 1. Juni 2018 in den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom AG gefolgt war. Herr Lars Hinrichs wurde von der Hauptversammlung am 28. März 2019 für eine weitere Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2024 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG gewählt. Herr Karl-Heinz Streibich wurde von der Hauptversammlung am 28. März 2019 für eine weitere Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung 2024 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG gewählt. JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG 2019Der Vorstand hat uns den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Deutschen Telekom AG zusammengefasst (zusammengefasster Lagebericht) und in dem die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung als gesonderter Abschnitt enthalten ist sowie seinen Gewinnverwendungsvorschlag fristgerecht vorgelegt. Die von der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2019 auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und entsprechend dem Wahlvorschlag des gesamten Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer (Abschlussprüfer) bestellte Price-waterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den zusammengefassten Lagebericht sowie den nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden, handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht geprüft und jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Ebenso hat der Abschlussprüfer für die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Der Abschlussprüfer hat vor der Beschlussfassung des Prüfungsausschusses über dessen Empfehlung an den Aufsichtsrat betreffend den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder anderweitigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen können. Im Rahmen dieser Erklärung wurde auch angegeben, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Nichtprüfungsleistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart waren. In diesem Rahmen wurde vom Prüfungsausschuss geprüft und bestätigt, dass die erforderliche Unabhängigkeit gegeben ist. Über das Ergebnis der Prüfung wurden wir vor unserer Beschlussfassung zum Wahlvorschlag an die Hauptversammlung informiert. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat zudem in den Bilanzsitzungen am 17. bzw. 18. Februar 2020 bestätigt, dass keine Umstände vorliegen, die seine Befangenheit besorgen lassen. Er hat in diesem Zusammenhang auch über zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte Leistungen informiert. Der Prüfungsausschuss hat uns in der Sitzung am 17. Februar 2020 über seine Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung der erbrachten Nichtprüfungsleistungen und seine Einschätzung berichtet, dass der Abschlussprüfer nach wie vor die erforderliche Unabhängigkeit besitzt. Der Abschlussprüfer hat uns seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfungen (Prüfungsbericht) vorgelegt. Die genannten Abschlussunterlagen (einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung), der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt. Wir haben die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers eingehend geprüft. Vorbereitend hatte sich der Prüfungsausschuss zuvor eingehend mit den vorgenannten Unterlagen befasst und diese intensiv geprüft. In seiner Sitzung am 17. Februar 2020 ließ sich der Prüfungsausschuss den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht (einschließlich der darin enthaltenen zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung) und den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns eingehend vom Vorstand erläutern. Ferner wurden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der an der Sitzung ebenfalls teilnehmende Abschlussprüfer hat darüber hinaus über seine Prüfung, insbesondere seine, im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat, festgelegten Prüfungsschwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, berichtet sowie seinen Prüfungsbericht erläutert. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems auf Konzernebene, des Risiko-Management-Systems sowie des Rechnungslegungsprozesses sind seitens des Abschlussprüfers nicht festgestellt worden. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und diese ebenso wie die Prüfung selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zum Prüfungsergebnis einschloss. Dabei konnte sich der Prüfungsausschuss von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Er gelangte insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht - wie auch die vom Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Prüfungsausschuss teilt die Einschätzung des Abschlussprüfers, dass das interne Kontroll- und das Risiko-Management-System auf Konzernebene, insbesondere auch bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, keine wesentlichen Schwächen aufweist. Entsprechendes gilt für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung. Der Prüfungsausschuss hat uns empfohlen, dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und, da nach seiner Beurteilung keine Einwendungen gegen die Vorlagen des Vorstands zu erheben sind, den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zu billigen sowie gegen den zusammengefassten Lagebericht, einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, keine Einwendungen zu erheben und sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns anzuschließen. Wir haben die abschließende Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht, einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung und des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns in der Aufsichtsratssitzung am 18. Februar 2020 unter Berücksichtigung des Berichts und der Empfehlungen des Prüfungsausschusses sowie des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers vorgenommen. Der Vorstand nahm an dieser Sitzung teil, erläuterte seine Vorlagen und beantwortete unsere Fragen. Der Abschlussprüfer nahm an dieser Sitzung ebenfalls teil und berichtete über seine Prüfung und die wesentlichen Prüfungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete unsere Fragen, insbesondere zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen. Hierdurch und auf der Grundlage des vom Prüfungsausschuss erstatteten Berichts konnten wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, haben wir dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Entsprechendes gilt für die zusammengefasste nichtfinanzielle Erklärung. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung von Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasstem Lagebericht, einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, und des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sind keine Einwendungen zu erheben; das betrifft auch die Erklärung zur Unternehmensführung, auch soweit sie nicht vom Abschlussprüfer zu prüfen ist. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, haben wir den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat ist dieser festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der des Vorstands in dessen zusammengefasstem Lagebericht, einschließlich der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung überein und hat diese Berichte, der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend, ebenfalls gebilligt. Bereits im Zuge der Befassung mit der Budget- und Mittelfristplanung haben wir uns am 18. Dezember 2019 intensiv mit der Finanz- und Investitionsplanung, insbesondere mit der Entwicklung der operativen Erträge, des Free Cashflows, der Eigenkapitalquote und der Bilanzrelationen befasst. Als Ergebnis der in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 17. Februar 2020 und in der Aufsichtsratssitzung am 18. Februar 2020 durchgeführten Prüfung des Vorschlags des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns, die eine Erörterung mit dem Abschlussprüfer in beiden Gremien einschloss, haben wir - der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend - dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zugestimmt und schließen uns dem Vorschlag an. Der Vorschlag beinhaltet eine Ausschüttungssumme in Höhe von rund 2.846 Mio. € und einen Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von 2.614 Mio. €. Wir danken den Mitgliedern des Vorstands, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den betrieblichen Gremien für ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2019.
Bonn, den 18. Februar 2020 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Ulrich Lehner, Vorsitzender |
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