Mengemann Spanntechnik GmbH
Zeulenroda-Triebes
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2011
Bilanz
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AKTIVA
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|
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31.12.2011
EUR |
| A.
ANLAGEVERMÖGEN |
|
I.
Immaterielle Vermögens-
gegenstände |
5.100,00 |
| B.
UMLAUFVERMÖGEN |
102.035,58 |
| I.
Vorräte |
18.961,94 |
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.360,14 |
III.
Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.713,50 |
| C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN |
6,48 |
| D.
AKTIVE LATENTE STEUERN |
81,08 |
| SUMME
Aktiva |
107.223,14 |
|
PASSIVA
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|
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
EIGENKAPITAL |
23.768,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
-
Nicht eingeforderte ausstehende
Einlagen |
-13.500,00 |
|
Eingefordertes Kapital |
13.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
10.268,55 |
| III.
buchmäßiges Eigenkapital |
23.768,55 |
| B.
RÜCKSTELLUNGEN |
7.200,00 |
| C.
VERBINDLICHKEITEN |
76.254,59 |
| SUMME
Passiva |
107.223,14 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde nach den
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I
1 HGB mit den Anschaffungskosten an-gesetzt und gem. §
253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht
ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode
angewendet (§ 256,1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie
Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf
temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§
274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern
verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 27,025 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 320% für
Zeulenroda - Triebes.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Angaben zur Bilanz
Der aktivierte entgeltlich erworbene Geschäfts-
oder Firmenwert wird über eine voraussichtliche
Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben.
Zum 31.12.2011 bestehen keine
ausschüttungsgesperrten Beträge.
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Der Warenbestand wurde aufgrund von teilweise nicht
verkäuflichen Waren abbewertet. Die Abbewertung
beträgt insgesamt 44.584,54€.
Forderungen aus Betriebssteuern bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 14.111,14€.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag keine.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungen sind
Gebühren für die Website enthalten, die Aufwand
für das Folgejahr darstellen.
Das Gezeichnete Kapital beträgt 27.000,00€
und ist am Bilanzstichtag zu 50% eingezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten:
|
Archivierungskosten |
2.500,00 € |
|
Gewährleistung |
2.000,00 € |
|
Abschluss- und Prüfungskosten |
2.700,00 € |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1
HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
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Restlaufzeit |
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bis
1 Jahr |
1 -
5 Jahre |
>
5 Jahre |
|
Verbindlichkeiten |
€ |
€ |
€ |
|
gegenüber Kreditinstituten |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| aus
Lieferungen und Leistungen |
61.840,94 |
0,00 |
0,00 |
| gg.
Gesellschaftern |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
sonstige |
14.413,65 |
0,00 |
0,00 |
|
Summe |
76.254,59 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus Betriebssteuern und Abgaben
bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 €.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Es wurden keine außerplanmäßige
Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB vorgenommen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Erträge aus der Zuführung latenter Steuern
sind mit 81,08 € in der Position Steuern vom Einkommen
und Ertrag enthalten.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurde durchschnittlich 1
Arbeitnehmer beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Robby Reußner, Zeulenroda - Triebes,
Herrn Jens Rabold, Zeulenroda - Triebes und
Herrn Dieter Mengemann, Frankfurt.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Zeulenroda - Triebes, 24.09.2012
Mengemann Spanntechnik GmbH
gez. Robby Reußner
Geschäftsführer
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2011 wurde mit Gesellschafterbeschluss
vom 21.09.2012 einstimmig festgestellt.
Den Geschäftsführern wurde Entlastung
erteilt.
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