LOGISTICS
PLUS DEUTSCHLAND GMBH
Oststeinbek
(vormals: Hamburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
364,71 |
2.025,21 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
361,71 |
2.022,21 |
| B.
Umlaufvermögen |
210.618,29 |
436.623,63 |
| I.
Vorräte |
24.974,25 |
79.160,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
180.977,74 |
354.787,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.666,30 |
2.675,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
200,00 |
274,38 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
408.976,49 |
207.101,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
620.159,49 |
646.024,61 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
242.021,59 |
207.141,90 |
| III.
Verlustvortrag |
439.243,29 |
213.736,50 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
236.754,79 |
225.506,79 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
408.976,49 |
207.101,39 |
| B.
Rückstellungen |
90.941,36 |
112.468,67 |
| C.
Verbindlichkeiten |
529.218,13 |
533.555,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
620.159,49 |
646.024,61 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
der Logistics Plus Deutschland GmbH wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Registergericht
Lübeck unter 18703 (§ 264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB wurden in Anspruch
genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
II. Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die
Gesellschaft weißt einen nicht durch Eigenkapital
gedeckten Fehlbetrag aus. Zur Vermeidung einer Insolvenz
hat die amerikanische Muttergesellschaft LP Inc. auf
sämtliche Darlehen verzichtet und der
Kapitalrücklage zugeführt. Zusätzlich wurde
von Logistics Plus Inc. eine harte Patronatserklärung
zugunsten der Logistics Plus Deutschland GmbH abgegeben,
aus der sich Logistics Plus Inc. verpflichtet weiteres
Kapital bis zur Höhe von 410.000,00 Euro
zuzuführen. Damit ist de buchtechnische
Überschuldung beseitigt. Zusätzliche Angaben
gemäß § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht
erforderlich.
III. Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen wird weitestgehend
beibehalten (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz wurden aus
dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 entnommen und
werden in Euro angegeben (§ 265 Abs. 2 HGB).
Beziehungen zu Gesellschaftern
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG werden
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern im Anhang angegeben.
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB werden die
Posten der Bilanz nicht weiter unterteilt.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5
HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im
Anhang gezeigt (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB). Gleiches
gilt in Bezug auf etwaige Angaben zum Bilanzgewinn
gemäß § 268 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Diese werden gemäß § 268 Abs. 7 HGB
im Anhang angegeben.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden
nachstehend die auf die Posten der Bilanz angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.
Das
Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der
Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten,
Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche
Anschaffungskosten berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände
des Anlagevermögens erfolgen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Der entgeltlich erworbenen Geschäfts- und
Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten bilanziert und
über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren
linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wurde anhand von
Branchenerfahrungen ermittelt.
Die
Vorräte wurden mit Herstellungskosten unter
Einbeziehung von angemessenen Teilen der notwendigen
Gemeinkosten und unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt. Direkt zuordenbare
Fremdkapitalzinsen wurden einbezogen. Von den unfertigen
Leistungen wurden die darauf entfallenden erhaltenen
Anzahlungen abgesetzt.
Die Bewertung der
Forderungen erfolgte zum Nominalwert. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko
wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5%
der nicht
einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.
Die Bewertung der
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte
zum Nominalwert.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Eine
Abzinsung war aufgrund der Restlaufzeit nicht erforderlich.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten weisen vorausgezahlte
Aufwendungen bzw. Erträge des Folgejahres aus. Ein
Disagio ist nicht enthalten.
Die
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährungen wurden mit dem Mittelkurs zum
Bilanzstichtag (§ 256a HGB) bewertet. Bei
Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger wurden die
§§ 253 Abs. 1 Satz 1, 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2
HGB nicht angewendet. Bei langfristigen
Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten wird das
Anschaffungskostenprinzip beachtet.
V. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens
(Anlagengitter)
Auf die Erstellung eines Anlagengitters wurde
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
i.H.v. 69.284,77 Euro enthalten.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen i.H.v. 10.661,70 Euro enthalten.
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten,
Pfandrechten oder ähnlichen Rechten (§§ 268
Abs. 5, 285 Nr. 1a, 1b HGB)
Postenbezeichnung
|
Restlaufzeit von bis zu
1 Jahr
|
Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr
|
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
61.028,09 Euro
|
0,00 Euro
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|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
374.976,18 Euro
|
0,00 Euro
|
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
93.213,86 Euro
|
0,00 Euro
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Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren: 0,00 Euro
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert: 0,00 Euro
Haftungsverhältnisse gemäß §§
251, 268 Abs. 7 HGB
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB.
VI. Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
(§ 285 Nr. 7 HGB):
Im Geschäftsjahr 2017 wurde durchschnittlich
folgende Arbeitnehmerzahl beschäftigt: 2
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, 22.10.2019
gez. Heinrich Müller
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.10.2019 festgestellt.
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