Mainzer Hof
Service GmbH
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
214.611,00 |
218.269,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.611,00 |
18.269,00 |
| II.
Finanzanlagen |
200.000,00 |
200.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
251.510,29 |
434.617,23 |
| I.
Vorräte |
1.173,38 |
5.595,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
247.764,01 |
427.326,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.572,90 |
1.694,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.283,43 |
116,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
468.404,72 |
653.002,23 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
97.413,13 |
12.936,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
84.913,13 |
436,16 |
| B.
Rückstellungen |
20.170,00 |
23.621,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
350.821,59 |
616.444,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
468.404,72 |
653.002,23 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Mainzer Hof Service GmbH hat Ihren Sitz in Mainz.
Sie ist im Handelsregister Mainz unter der Registernummer
HRB 44770 eingetragen.
Die Mainzer Hof Service GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 (1) HGB. Von
den Erleichterungsvorschriften für kleine
Gesellschaften wird Gebrauch gemacht.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes über Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
gemäß §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB erstellt.
Für den Anhang wurden die
Erleichterungsvorschriften der §§ 274a und 288
HGB in Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Auf Posten der Bilanz angewandte Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich der angefallenen
Nebenkosten angesetzt und soweit abnutzbar um die
planmäßigen Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Im Geschäftsjahr zugegangene bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 800,00 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden aktiviert, voll abgeschrieben
und als Abgang ausgewiesen.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
einschließlich der angefallenen Nebenkosten
angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte grundsätzlich zu
Einstandspreisen. Bei der Bewertung wird das strenge
Niederstwertprinzip beachtet.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nominalbetrag angesetzt. Die Risiken im
Forderungsbestand sind angemessen berücksichtigt
worden.
Der
Kassenbestand ist zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen,
die bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen. Grundlage der
Ermittlung war der voraussichtlich notwendige
Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung geschätzt wurde. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr erfolgt grundsätzlich eine Abzinsung
gemäß § 253 Abs. 2 HGB n. F.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf temporäre Bilanzierungs- oder
Bewertungsdifferenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
werden gemäß § 274 HGB
latente Steuern ermittelt. Ergibt sich aus dieser
Ermittlung insgesamt eine Steuerbelastung künftiger
Geschäftsjahre, wird diese als passive latente Steuern
in der Bilanz angesetzt. Eine sich daraus ergebende
Steuerentlastung wird jedoch in Ausübung des
Wahlrechts des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB
nicht angesetzt.
Zum 31. Dezember 2018 existieren keine
wesentlichen temporären Bewertungsunterschiede
zwischen der Handels- und Steuerbilanz.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagenspiegel
Die Entwicklung der historischen Anschaffungskosten
und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten ist im
Anlagenspiegel dargestellt.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In dem Bilanzposten Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
181.727,92 € (Vj: 0,00 €) enthalten.
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 186.131,28 € (Vj:
168.241,17 €).
3.
Verbindlichkeiten
In dem Bilanzposten Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
in Höhe von 349.173,59 € (Vj: 616.444,35 €)
enthalten.
Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in
Höhe von 1.648,00 € (Vj: 0,00 €).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 209.260,27 €
(Vj: 200.000,00 €).
4.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Personalstand
Im Jahresdurchschnitt wurden 20 Arbeitnehmer
beschäftigt.
2.
Gewährte Kredite an Organmitglieder
Im Geschäftsjahr 2018 bestand die unverzinsliche
Forderung gegenüber einem Geschäftsführer in
Höhe von 702,80 € fort (Vj: 702,80 €).
Mainz, den 11. März 2020
gez. Tatjana Peil, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.03.2020 festgestellt.
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