DEM GmbH
Biggestraße 16, 57462 Olpe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heribert Wrede seit 3.6.2004 | Geschäftsführer |
Alfred jun. Dr. Weis seit 1.4.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DEM Gesellschaft für digitale Dokumentenverarbeitung mbHOlpeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 31.12.2014DEM GmbH, OlpeI. Allgemeine Angaben Das Handelsgesetzbuch schreibt für bestimmte Gesellschaften die Erstellung eines Anhangs vor. Dieser ist Bestandteil des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB). Der Anhang unterliegt als Bestandteil des Jahresabschlusses der Offenlegungspflicht. II. Form der Darstellung Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die handelsrechtlichen Vorschriften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden. Die Berichtsfirma hat von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 274a HGB) bei der Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung Gebrauch gemacht. Für die offen zulegenden Bestandteile des Jahresabschlusses werden die Erleichterungen gem. § 326 HGB in Anspruch genommen. Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz und Anhang hat die Gesellschaft weitestgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt. III. Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierungsmethoden der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den Grund, den Umfang und den Zeitpunkt der Bilanzierung von Vermögensgegenständen und Schulden zu treffen waren, wurde eine zu den Vorjahren vergleichbare Ermessensausübung angestrebt. IV. Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Allen erkennbaren Risiken wurde bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Im Einzelnen gilt folgendes: 1. AKTIVA Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und -soweit abnutzbar- planmäßig abgeschrieben. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen wurden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Die Abschreibungen basieren auf der jeweils steuerlich anerkannten Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter werden, ent-sprechend ihrer Nutzungsdauer, abgeschrieben. Unfertige und fertige Erzeugnisse konnten nicht aktiviert werden, weil es sich um selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter handelt, für die ein Bilanzierungsverbot besteht. Forderungen wurden grundsätzlich mit ihrem Nennwert bewertet. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden drohende Ausfälle durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Im Hinblick auf das latente Ausfallrisiko wurde darüber hinaus eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen, bei deren Berechnung einzelwertberichtigte Forderungen sowie enthaltene Umsatzsteuer nicht erfasst wurde. 2. PASSIVA In den anderen Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. V. Bilanzerläuterungen 1. AKTIVA Anlagevermögen: Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie der kumulierten Abschreibungen wird gesondert im Anlagespiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Gliederung dieser Posten sowie die Restlaufzeiten ergeben sich aus der Bilanz. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich regelmäßig um kurzfristige Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 2. PASSIVA
VI. Sonstige Angaben
Olpe, 15. April 2015 gez. Heribert Wrede, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2015 festgestellt. |
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