Adam
Jos.Roth GmbH
Miltenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.018,00 |
11.957,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.017,00 |
6.956,00 |
| III.
Finanzanlagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
201.277,68 |
198.121,10 |
| I.
Vorräte |
170.222,36 |
148.557,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.876,48 |
18.540,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
178,84 |
31.022,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
836,86 |
829,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
212.132,54 |
210.907,66 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.691,34 |
65.922,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.922,70 |
1.160,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.231,36 |
-12.762,52 |
| B.
Rückstellungen |
3.500,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
155.941,20 |
141.484,96 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
97.807,60 |
47.981,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
212.132,54 |
210.907,66 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Adam J. Roth GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den Vorschriften des
dritten Buches des deutschen Handelsgesetzbuches
(§§ 238 ff HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt
worden.
Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften § 288 Abs.1 HGB Gebrauch
gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB), diese wurde mit Hilfe steuerlicher AfA-Tabellen
geschätzt. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben. Der Übergang der degressiven
zur linearen Abschreibungerfolgt in den Fällen, in
denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führt.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens wurde aus Vereinfachungsgründen
die steuerliche Regelung für geringwertige
Wirtschaftsgüter in § 6 Abs. 2a EStG angewandt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten bis 150 € wurden daher im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 150,01
€ und 1.000,00 € wurde entsprechend der genannten
steuerlichen Regelung ein Sammelposten gebildet. Die
Anschaffungskosten der in dem Sammelposten enthaltenen
Gegenstände werden über 5 Jahre linear
aufgelöst.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter sind
insgesamt von untergeordneter Bedeutung.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt und bewertet
(§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 1 Satz 1
HGB).
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen waren mangels Ausfallrisiken
nicht erforderlich.
Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt
(§ 253 Abs. 1 HGB).
Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen beinhalten eine Beteiligung als
stiller Gesellschafter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den Forderungen sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 11.084 € (Vorjahr
11.680 €) enthalten.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
bestehen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von 620 € (Vorjahr 726
€). Dabei handelt es sich um das
Körperschaftsteuerguthaben.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
transitorische Posten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen 29.315 €.
IV.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage
wieder.
V. Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten erfolgt durch Grundschulden. Das Risiko
für deren Inanspruchnahme ist aufgrund der guten
wirtschaftlichen Lage als gering einzustufen.
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer: Erwin
Buchner, Geschäftsführer
Miltenberg, den 23.04.2012
Erwin Buchner, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2012 festgestellt.
|