SIP Scootershop GmbH
Marie-Curie-Straße 4, 86899 Landsberg am Lech, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Barth seit 16.7.2002 | Geschäftsführer |
Ralf Jodl seit 16.7.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SIP Scootershop GmbHLandsberg am LechJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023SIP Scootershop GmbH, Landsberg am Lech1. Geschäftsmodell und Rahmenbedingungen Die SIP Scootershop GmbH handelt mit Motorrollerzubehör und -ersatzteilen aller Art sowie mit Merchandising-Artikeln mit Sonderteilen und Tuningzubehör von Motorrollern und erbringt in diesem Zusammenhang auch Dienstleistungen. Einen wesentlichen Vertriebskanal stellt unser Webshop dar. In ihrer Rolle als Handelsspezialist für Motorrollerzubehör, Ersatzteile und themenspezifische Merchandising-Artikel, hat die SIP Scootershop GmbH ihre weltweite Marktpräsenz im Geschäftsjahr 2023 über alle geografischen Segmente hinweg fortgesetzt. Dies galt sowohl für das Endkundengeschäft als auch für den B2B-Sektor und lässt auf eine nachhaltige Leistungssteigerung schließen. Im Kontext der Digitalisierung hat das Unternehmen den operativen Fokus auf die Weiterentwicklung des Webshops www.sip-scootershop.com gelegt. Mehr als 50.000 Produkte sind dort in hoher Datenbankqualität online und weltweit verfügbar. Während diese Investitionen in die IT-Infrastruktur und das Online-Marketing im Geschäftsjahr 2023 das Jahresergebnis belastet haben, sichern sie doch die strategische Stellung der SIP Scootershop GmbH in einem zunehmend digitalisierten und wettbewerbsorientierten Marktumfeld. Es wird davon ausgegangen, dass diese Investitionen das Fundament für zukünftiges Wachstum und Profitabilitätssteigerungen legen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Ertragslage Die SIP Scootershop GmbH erzielte im Geschäftsjahr 2023 zufriedenstellende Ergebnisse. Der Rohertrag, definiert als Umsatzerlöse abzüglich Materialaufwand, verringerte sich um 2,15 % von T€ 19.348 auf T€ 18.932, wobei die Rohertragsquote leicht auf 40,27 % (Vj. 39,8 %) stieg. Angesichts der äußeren Faktoren wie Inflation und wirtschaftlich angespannter Lage und diverser internationaler Krisen wird dieser Verlauf als zufriedenstellend bewertet. Die Löhne und Gehälter nahmen trotz einer gesunkenen Mitarbeiterzahl von 170 auf 166 Beschäftigte zu, wobei der Personalaufwand von T€ 4.690 auf T€ 4.950 anstieg. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken, insbesondere durch reduzierte IT-Kosten, von T€ 11.035 auf T€ 10.839. Die Ausgaben für Ausgangsfrachten verringerten sich von T€ 3.386 auf T€ 3.168. Der Jahresüberschuss für 2023 betrug T€ 2.183 im Vergleich zu T€ 2.508 im Vorjahr. 2.2 Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme stieg zum Bilanzstichtag um T€ 1.032, hauptsächlich durch eine Zunahme der Bankbestände um T€ 2.201, während der Warenbestand um T€ 549 und die Ausleihungen um TEUR 480 sanken. Der Rückgang des Warenbestands lässt sich auf eingegangene Lieferungen aus offenen Bestellungen zum Jahresende 2022 zurückführen, nachdem die Lieferketten sich verbessert hatten, und im Jahr 2023 die erhöhte Bevorratung wieder gesenkt werden konnte. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital um T€ 1.482, wohingegen die Verbindlichkeiten um T€ 423 abnahmen. Die Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Jahresüberschuss, wobei Ausschüttungen von T€ 700 entgegenwirkten. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um T€ 405 auf TEUR 1.566 entsprechend der Entwicklung der Vorräte. Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage wird als zufriedenstellend bewertet. Ein Eigenkapitalanteil von 83 % (Vorjahr: 81 %) und hohe Liquidität bieten optimale Flexibilität. Der operative Cashflow (Jahresüberschuss zzgl. Abschreibungen) sank von T€ 2.740 auf T€ 2.468. Alle Verbindlichkeiten werden stets innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele, wenn möglich unter Ausnutzung von Skonto, beglichen. Nennenswerte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nicht. Dadurch, dass der Großteil der Bestellungen im Voraus bezahlt werden, reduzieren sich die Forderungsausfälle auf ein Minimum. Die breite Streuung der Forderungen mindert das Risiko weiter. Die Auftragslage und wirtschaftliche Situation werden als sehr positiv eingeschätzt. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Aussichten für das Jahr 2024 erwarten wir keine signifikanten Sondereffekte und daher erwarten wir für die Umsatzerlöse eine stabile Entwicklung für das kommende Jahr. Wie viele Branchenkollegen erleben wir immer noch Herausforderungen in Bezug auf Störungen in den Lieferketten, Erhöhungen der Rohstoffkosten und Inflation in zahlreichen Bereichen einschließlich Beschaffung, Versand, Wareneingangskosten und steigende Arbeitskosten, insbesondere aufgrund allgemeinem Fachkräftemangel. Die anhaltenden Unruhen aufgrund des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten führen zu Verunsicherungen bei den Konsumenten und zusätzlichen Störungen in den Lieferketten. Dies wirkt sich dämpfend auf das Konsumklima aus. Um auf diese Umstände zu reagieren, behalten wir den Markt im Blick und führen gegebenenfalls notwendige, inflationsbedingte Preisjustierungen durch. Das Geschäftsmodell hat sich in den bisherigen Krisenzeiten als robust erwiesen. Wir betrachten die genannten Risiken und Chancen als wesentlich, und sie könnten sich spürbar auf unsere Prognosen auswirken. Die erwartete Unternehmensentwicklung bleibt weiterhin positiv. Wir verfügen über, eine starke finanzielle Basis, engagierte und qualifizierte Mitarbeiter und eine weltweite Marktposition. Umweltrisiken, wie beispielsweise Gesundheits-, Lebensraum- oder Arbeitsplatzgefahren, Risiken für andere Lebensformen und die Natur, werden ebenfalls von uns berücksichtigt. Darüber hinaus bestehen auch allgemeine Kundenausfallrisiken mit potenziellen Umsatzeinbußen und Forderungsausfällen. Aufgrund unserer erfolgreichen Geschäftsentwicklung und Erkenntnisse im Jahr 2023 sehen wir hier jedoch insgesamt nur geringe Risiken. Unsere Erwartungen für das Jahr 2024 liegen hinsichtlich des Jahresüberschusses aufgrund der inflationsbedingten Kostensteigerungen leicht unter den Zahlen des Geschäftsjahres 2023.
Landsberg am Lech, 21. Mai 2024 Dipl.-Ing. Alexander Barth Ralf Jodl BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
VII. AnhangSIP Scootershop GmbH in Landsberg am LechAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss ach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht der vorzeitigen Anwendung der geänderten Größenklassen des § 267 HGB Gebrauch und nimmt infolgedessen auch die Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. Zur klareren Darstellung wird von der teilweisen Gewinnverwendung mit Ausweis des Bilanzgewinns abgewichen und im vorliegenden Jahresabschluss der Ausweis des Eigenkapitals nach dem gesetzlichen Gliederungsschema vorgenommen. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Die Bilanz ist in Kontenform nach der Gliederung des § 266 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB) Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Bei den erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen wurde eine Nutzungsdauer von ein bis fünf Jahren berücksichtigt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Gegenstände des abnutzbaren Sachanlagevermögens zur Bemessung der Abschreibung liegt zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe gewinnmindernd berücksichtigt. Soweit es erforderlich ist, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert bei dauerhafter Wertminderung angesetzt (gemildertes Niederstwertprinzip). Sofern sich die Wertverhältnisse wieder verbessern, wird eine erforderliche Zuschreibung auf max. fortgeführte Anschaffungskosten vorgenommen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder, soweit erforderlich, bei dauerhafter Wertminderung mit dem am Bilanzstichtag vorliegenden niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt (gemildertes Niederstwertprinzip). Sofern sich die Wertverhältnisse wieder verbessern, wird eine erforderliche Zuschreibung auf max. fortgeführte Anschaffungskosten vorgenommen. Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Altersbedingte Bewertungsabschläge wurden nach § 253 Abs. 4 HGB vorgenommen. In Fremdwährung beschaffte Vorräte werden am Tag der Beschaffung mit dem Tageskurs in Euro umgerechnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag bewertet. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Zudem wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5% gebildet. Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem Nennbetrag angesetzt. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Beträge enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die einzelnen Rechnungsabgrenzungsposten wurden erst ab Euro 800,01 gebildet. Der Aktivposten für latente Steuern wurde unter Saldierung der passiven latenten Steuern dargestellt. Zur Berechnung der aktiven latenten Beträge wurde der Steuersatz von 27,72 % herangezogen. Die latenten Steuern ergeben sich aus folgenden Posten: - Pensionsrückstellung - sonstige Rückstellungen Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Als Bewertungsmethode wurde die PUC-Methode herangezogen. Der Rechnungszins beträgt 1,82 % p.a. und wurde als 10-jähriger Durchschnitt bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt. Die biometrischen Annahmen ergeben sich aus © HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G von Klaus Heubeck. Die Pensionsrückstellungen wurden mit dem Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherungen verrechnet. Dadurch ergab sich im Berichtsjahr ein aktiver Überhang aus der Vermögensverrechnung (Vorjahr: passiver Überhang, der zum Ausweis bei den Pensionsrückstellungen führte). Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, wurden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er gemäß § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB von der Deutschen Bank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind, soweit möglich, künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Posten in Fremdwährung werden am Tag des Geschäftsvorfalls zum Tageskurs umgerechnet. Am Bilanzstichtag wird bei Forderungen oder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr der Stichtagskurs verwendet. Im Übrigen gilt das Imparitätsprinzip. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Bei den sonstigen Ausleihungen handelt es sich um Darlehensgewährungen an die Firma Barth & Jodl GbR, die einer Verzinsung von 2,0 % über dem Basiszins p.a. unterliegen. Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Forderungen Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen gegenüber Personal, Forderungen nach dem Infektionsschutzgesetz, durchlaufende Posten, Geldtransit, Forderungen aus Kreditkartenabrechnungen, Forderungen aus Umsatzsteuerüberzahlung, Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlung sowie Forderungen aus Körperschaftsteuerüberzahlung. Ebenfalls wird das Verrechnungskonto der Barth & Jodl GbR in Höhe von Euro 403.093,77 (Vorjahr Euro 295.388,58) als sonstiger Vermögensgegenstand ausgewiesen. Rechnungsabgrenzungsposten In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Beträge enthalten, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Verrechnung von Vermögengegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Vermögenswerte
Die Anschaffungskosten des verrechneten Vermögens belaufen sich auf EUR 1.237.181,29 (Vorjahr: EUR 1.088.475,38). Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 192.090,00 Euro und resultiert aus der Aktivierung latenter Steuern. Pensionsrückstellungen Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von Euro 10.624,00 Dieser Betrag ist gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für Überstunden, Urlaub, Gewährleistungen, Abschluss- und Prüfungskosten, Aufbewahrungspflichten sowie übrige Risiken gebildet. Sonstige Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. Euro 5.100,08 enthalten. Es handelt sich dabei um vereinnahmte Kautionen. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Aufwendungen In diesem Posten sind Aufwendungen für die innerbetriebliche IT sowie die Erstellung des neuen Onlineshops enthalten. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge enthalten Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von Euro 7.014,01 (Vorjahr Euro 4.621,28). Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Zinsaufwand für die Aufzinsung der Pensionsrückstellung beträgt Euro 36.697,00 (Vorjahr Euro 3.337,00). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Aufwand aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern beträgt saldiert Euro 9.695,75 (Vorjahr Ertrag Euro 15.135,25). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Die Zahl der Mitarbeiter hat sich im Verlauf des Geschäftsjahres von 170 auf 166 verringert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden folgende finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB: 1. Verpflichtungen aus Mietverträgen für Gebäude in Höhe von Euro 709.182,00 2. Verpflichtungen aus Mietverträgen für Kraftfahrzeuge in Höhe von Euro 96.157,27 3. Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen für sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von Euro 105.322,01 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Die Angaben bzgl. § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB werden gem. § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführer schlagen vor, den dem Jahresüberschuss 2.182.992,91 mit dem Gewinnvortrag von EUR 17.652.197.47 zusammenzufassen und insgesamt auf neue Rechnung vorzutragen.
14.05.2024 SIP Scootershop GmbH Dipl.-Ing. Alexander Barth, Geschäftsführer Ralf Jodl, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei diesem offengelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 handelt es sich um eine für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Dem aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SIP Scootershop GmbH, Landsberg am Lech Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SIP Scootershop GmbH, Landsberg am Lech, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SIP Scootershop GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. 1. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 1. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, den 31. Juli 2024 KPMG
AG
Rüger, Wirtschaftsprüfer Klopsch-Rauhut, Wirtschaftsprüferin |
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