Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 505743
Eingetragen
11.8.2010
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Herstellung, der Vertrieb und der Handel mit Hard- und Softwareprodukten und die Erbringung von Serviceleistungen an Hardund Softwareprodukten.

Historie

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Management

NameRolle
Jörg Philipps
seit 15.2.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Jörg Philipps
Stadtroda
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ADRAG-Computerdienst GmbH

Gera

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Bilanz

AKTIVA

  31.12.2012
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 1.565,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 46.834,85
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.353,28
SUMME Aktiva 49.753,13

Passiva

 
  31.12.2012
EUR
A. EIGENKAPITAL 15.923,67
B. RÜCKSTELLUNGEN 10.078,00
C. VERBINDLICHKEITEN 23.751,46
D. PASSIVE LATENTE STEUERN 0,00
SUMME Passiva 49.753,13

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben und Erläuterungen zu Handelsbilanzposten

I. Verbindlichkeiten

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Geschäfts- oder Firmenwert

IV. Haftungsverhältnisse

V. Ausschüttungssperre

D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Außerplanmäßige Abschreibungen

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Handelsbilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert der Eröffnungsbilanz angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Handelsbilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Gemäß Art. 67 EGHGB wird für folgende Bilanzpositionen vom Beibehaltungs- oder Fortführungswahlrecht Gebrauch gemacht:

- niedrigere Wertansätze aufgrund von Abschreibung gem. § 253 HGB a. F. des Rechtsvorgängers

2) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

1) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

Dem Anlage- und Umlaufvermögen innewohnende stille Resreven wurden handelsrechtlich bis zur Höhe der Differenz zwischen dem gezeichneten Kapital und dem Buchwert des eingebrachten Betriebes aufgelöst. Steuerrechtlich wurde vom Bewertungswahlrecht gem. § 20 UmwStG Gebrauch gemacht. Hier wurde ein entsprechender aktiver Ausgleichsposten gebildet und Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Buchwerten angesetzt.

4) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

5) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Bewertungsmethoden wurden gem. §§ 252 ff. HGB angewandt.

2) Dem Anlage- und Umlaufvermögen innewohnende stille Resreven wurden handelsrechtlich bis zur Höhe der Differenz zwischen dem gezeichneten Kapital und dem Buchwert des eingebrachten Betriebes aufgelöst. Steuerrechtlich wurde vom Bewertungswahlrecht gem. § 20 UmwStG Gebrauch gemacht. Hier wurde ein enstprechender aktiver Ausgleichsposten gebildet und Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Buchwerten angesetzt.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschl. der aufgelösten stillen Reserven vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Es ist in voller Höhe eingezahlt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253(2) HGB abgezinst.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

I. Verbindlichkeiten

1) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Darlehensforderungen in Höhe von 11.923,09 €. Das Darlehn wurde mit 4 % pa auf den jeweiligen Darlehnsstand verzinst. Die Zinsen wurden dem Darlehnskonto zugeschrieben.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten.

III. Geschäfts- oder Firmenwert

Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. §251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

V. Ausschüttungssperre

Ausschüttungssperren gem. § 268 (8) HGB bestehen nicht.

D. Angaben und Erläuterungen zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen

Die offengelegten stillen Reserven im Anlagevermögen wurden über ihre verbleibende Restnutzungsdauer abgeschrieben und nach Ablauf dieser Zeit als Anlagenabgang verbucht.

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bei dauernder Wertminderung gem. §253(3) HGB nicht angesetzt.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Geschäftsführer zum 31.12.2012 war Herr Dipl. Ing. Hartmut Ott. Er ist vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit und zur Alleinvertretung der Gesellschaft berechtigt.

 

Gera, den 01.10.2013

Hartmut Ott

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