Antonihof GmbHLiquidiert
86637 Wertingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerald Lux seit 7.9.2011 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Henriette Zeyer | 33.33% |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Antonihof GmbH i.L.WertingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.04.2011 bis zum 15.07.2011Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDie Liquidationseröffnungsbilanz wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden zumindest teilweise in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitMangels Vorjahr konnte von der Darstellungsstetigkeit noch nicht abgewichen werden. BilanzierungsmethodenIn der Liquidationseröffnungsbilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenBei der Bewertung wurde, trotz des bereits gefassten Auflösungsbeschlusses, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben noch immer von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei zur Vermeidung von Differenzen im Anlagenspiegel erst im Folgejahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. FinanzanlagenEs sind keine Finanzanlagen vorhanden. VorräteVorräte sind nicht vorhanden. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden von der Mandantin nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. PensionsrückstellungenPensionszusagen wurden nicht erteilt. WährungsumrechnungIm Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAllgemeinesDie Bewertung erfolgte weiterhin zu den fortgeführten Buchwerten, vgl. § 71 GmbHG. AktivpostenAnlagevermögenDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. UmlaufvermögenEs bestehen Forderungen an Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) i.H.v. EUR 5.071,62. Es ist vorgesehen, diese weitgehend mit Liquidationsschlussraten zu verrechnen. Die Gliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist aus dem Kontennachweis ersichtlich. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Aktive RechnungsabgrenzungspostenAuf die Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens konnte verzichtet werden. PassivpostenEigenkapital und Sonderposten mit RücklagenanteilAm Stichtag für die Liquidationseröffnungsbilanz bestanden keine noch ausstehenden Einlagen. RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen setzen sich wie im Kontennachweis dargestellt und erläutert zusammen. Eine Rückstellung für latente Steuern (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB) brauchte nicht gebildet zu werden. VerbindlichkeitenAm Stichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) betrug EUR 0,00. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und ggf. die Besicherung der Verbindlichkeiten sind aus dem Kontennachweis ersichtlich. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, wurden von der Geschäftsleitung nicht benannt. Es bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Für Fahrzeuge bestehen die üblichen Leasingverpflichtungen. Sonstige AngabenNicht bilanzierte PensionsverpflichtungenEs bestehen auch keine nach Art. 28 Abs. 3 EGHGB nicht bilanzierten Anwartschaften aus Pensionszusagen, die vor dem 01.01.1987 erteilt wurden. BeteiligungenDas Unternehmen ist nicht mit mindestens 1/5 an anderen Unternehmen beteiligt. Ergänzende AngabenGeschäftsführer (bis 15.07.2011) / Liquidator (ab 15.07.2011)
BezügeAuf die Angabe der Geschäftsführerbezüge kann, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt, gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet werden. BeschlussDer Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt. Wörthsee, 04.10.2012 gez. Gerald Lux, Liquidator |
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