Neidlein-Spannzeuge GmbH
Bodelshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.751.966,00 |
3.315.013,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.526,00 |
1.480,50 |
| II.
Sachanlagen |
3.744.440,00 |
3.313.532,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.177.459,98 |
6.155.527,29 |
| I.
Vorräte |
936.038,00 |
1.098.809,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
693.595,61 |
727.925,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
680,00 |
2.720,00 |
| III.
Wertpapiere |
1.113.909,17 |
1.098.480,90 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.433.917,20 |
3.230.311,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
63.674,08 |
58.332,97 |
| Aktiva |
9.993.100,06 |
9.528.873,26 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.715.020,10 |
9.209.747,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.436.000,00 |
1.436.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
6.773.747,26 |
6.264.315,34 |
| IV.
Jahresüberschuss |
505.272,84 |
509.431,92 |
| B.
Rückstellungen |
62.694,00 |
172.452,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
215.385,96 |
146.673,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
215.385,96 |
146.673,37 |
| Passiva |
9.993.100,06 |
9.528.873,26 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Neidlein-Spannzeuge GmbH, Bodelshausen
Registergericht Stuttgart HRB 11211
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Kapitalgesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und
§§ 264ff. HGB und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Interesse
einer besseren Übersichtlichkeit sind in der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten
gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert
aufgeführt und erläutert.
Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
wird unverändert das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt. In der
Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
ergaben sich, abgesehen von der durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz sich ergebenden
Änderung der Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung, keine Veränderungen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde dieser Vermerk in
den Anhang aufgenommen.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Entgeltlich erworbene
immaterielle Wirtschaftsgüter wurden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und linear entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten aktiviert und soweit abnutzbar um
planmäßige Absetzungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung war auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abzuschreiben.
Selbständig nutz- und bewertbare, abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
deren Anschaffungskosten zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR
betrugen, wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden mit
den Anschaffungskosten aktiviert.
Entgeltlich erworbene
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
aktiviert. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf den beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen.
Bei den Gegenständen des
Umlaufvermögens wurde das strenge
Niederstwertprinzip beachtet.
Unfertige Erzeugnisse sowie
fertige Erzeugnisse und Waren wurden mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Soweit der
Teilwert unter den Anschaffungs- und Herstellungskosten
lag, war dieser entsprechend den handelsrechtlichen
Grundsätzen anzusetzen. In die Herstellungskosten sind
neben den Material- und Fertigungskosten, den Sonderkosten
der Fertigung, die Materialgemeinkosten, soweit angemessen
und notwendig, sowie die Fertigungsgemeinkosten, soweit
angemessen und notwendig angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. dem niederen beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 v.H. der
nicht leistungsgestörten Nettoforderungen aus
Lieferungen und Leistungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelberichtigungen
vorgenommen.
Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten
aktiviert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert im Rahmen des Niederstwertprinzips werden vorgenommen,
soweit notwendig.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden für die
anteilig in das nächste Geschäftsjahr
hineinreichenden Aufwandsanteile, für die im alten
Geschäftsjahr Zahlungen geleistet wurden, gebildet.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und
sonstige Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
passiviert.
Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten wurden diese zum Devisenkassamittelkurs
umgerechnet.
III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN-
VERLUSTRECHNUNG
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Es bestehen keine
Forderungen bzw. sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten betragen bis zu einem Jahr.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer betrug im laufenden Geschäftsjahr 36.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer im Jahr 2023 war
- Herr Ralf Eberhardt, Dipl.-Ing. (FH).
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Gesamtbezügen für
die Geschäftsführung gemäß § 285
Satz 1 Nr. 9a HGB wurde gemäß § 286 Abs. 4
HGB verzichtet.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die
wesentliche Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage haben, sind nach dem Schluss des
Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Haftungsverhältnisse wurden von der
Neidlein-Spannzeuge GmbH zugunsten Dritter nicht
eingegangen.
Bodelshausen, den 03. Mai 2024
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Ralf Eberhardt
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2024
festgestellt.
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