Baugesellschaft Richard Mayr mbH
Telemannstraße 11, 85057 Ingolstadt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Richard Mayr seit 3.5.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Baugesellschaft Richard Mayr mbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017BILANZ
ANHANGfür das Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis 28.02.2017 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Baugesellschaft Richard Mayr mbH hat ihren Sitz in Ingolstadt und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nummer HRB 2177 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 28.02.2017 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes unter Beachtung etwaiger satzungsmäßiger Vorschriften aufgestellt; er entspricht den gesetzlichen Formvorschriften. Der vorliegende Jahresabschluss ist im Wesentlichen unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264, 267 Abs. 1 HGB) geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Formvorschriften (Bilanzgliederung gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB; GuV-Gliederung gemäß § 275 Abs. 2 HGB). Abweichungen in der Form der Darstellung gegenüber dem Vorjahr ergaben sich nicht. Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind trotz Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG vergleichbar, da die Neufassung zu keiner Ausweisänderung führte. Der Jahresabschluss wurde wiederum unter der Fortführungsprämisse aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft wendet folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen unverändert an: Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Sowohl die immateriellen Vermögensgegenstände als auch die Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), soweit nicht auf den beizulegenden Wert abzuschreiben war. Das Vorratsvermögen wurde von der Geschäftsführung bestandsmäßig mitgeteilt. Die mit der Geschäftsführung abgestimmte Bewertung erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung eines eventuell niedrigeren potenziellen, seitens der Geschäftsführung mitgeteilten Wiederverkaufswerts. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nominalwert angesetzt. Falls zum Abschlussstichtag ein im Vergleich zu den Anschaffungskosten niedrigerer Börsen- oder Marktpreis vorlag, so wurde letzterer angesetzt (§ 253 Abs. 4 HGB). Auf Fremdwährung lautende Beträge werden zu Umrechnungskursen eingebucht, die der Entwicklung am Devisenmarkt angepasst werden. Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. zum Nominalwert angesetzt. Falls zum Abschlussstichtag ein im Vergleich zu den Anschaffungskosten niedrigerer Börsen- oder Marktpreis vorlag, so wurde letzterer angesetzt (§ 253 Abs. 4 HGB). Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben vor dem Stichtag der Schlussbilanz, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Sie sind zum Nominalwert angesetzt. Die Pensionsrückstellung wird in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Der Rechnungszinssatz von 4,27 % wurde den von der Deutschen Bundesbank gemäß den Vorschriften der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten und veröffentlichten Zinsinformationen entnommen. Eine pauschale Restlaufzeit (mittlere Duration) der Verpflichtungen von 15 Jahren wurde unterstellt. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage der Teilwert-Methode und unter Verwendung der Richttafeln 2005G von Dr. Klaus Heubeck. Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden nicht berücksichtigt; eine Anwartschaftsdynamik war ebenfalls nicht zu beachten. Als Finanzierungsendalter wurde das Alter des voraussichtlichen Renteneintritts festgelegt. Die Pensionszusagen sind rückgedeckt durch an die Pensionsberechtigten abgetretene Lebensversicherungen, deren Marktwert zum 28.02.2017 bei T€ 410 (Vorjahr T€ 395) liegt. Der Erfüllungsbetrag der gegengerechneten Pensionsrückstellung liegt zum Bilanzstichtag bei T€ 458 (Vorjahr: T€ 403). In der Bilanz werden die beiden Positionen als Bewertungseinheit saldiert und mit einem Passivüberhang von T€ 48 (Vorjahr T€ 8 Passivüberhang) ausgewiesen. Des Weiteren sind Positionen der sonstigen Vermögensgegenstände mit einem Bilanzwert von T€ 529 (Vorjahr: T€ 352) an die Pensionsberechtigten verpfändet. Hierfür wurde keine Bewertungseinheit gebildet. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt zum Abschlussstichtag T€°68; in dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre. Die Steuer- und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Angaben zur Bilanz Das gezeichnete Kapital wurde mit dem im Handelsregister eingetragenen Betrag von 50.000°DM, umgerechnet in Euro, angesetzt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von T€°681 enthalten. Jederzeit fällige Forderungen (verzinslich mit 3,45 % p.a.) gegenüber dem Geschäftsführer, zugleich Gesellschafter, lagen in Höhe von T€ 269 (im Vorjahr: T€ 262) vor. Die Gesellschaft beruft sich hinsichtlich der Berichterstattung über Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 HGB) auf § 288 HGB. Die Bewertungseinheit von Pensionsrückstellung und Rückdeckungsversicherung führte zum saldierten Ausweis von Aufwendungen und Erträgen in Höhe von T€ 40. Die Einzelbeträge hierzu sind: T€ Aufwendungen aus der Altersversorgung 14 (Personalaufwand) Zinsanteil in der Zuführung des Planvermögens -15 (Finanzergebnis) Zinsanteil in der Zuführung der Rückstellung 41 (Finanzergebnis) Sonstige Angaben zum Jahresabschluss Haftungsrisiken aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten lagen in Höhe von T€ 250 vor (davon zugunsten verbundener Unternehmen: T€ 250). Für die Verbindlichkeiten bestehen im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Die Gesellschaft beschäftigte im Abschlussjahr 2016/2016 durchschnittlich 6 Mitarbeiter. Aushilfs- und Teilzeitkräfte wurden hierbei voll mitgezählt (d.h. es erfolgte keine Umrechnung nach der Stundenzahl). Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Richard Mayr. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsleitung werden unter Hinweis auf § 288 HGB nicht genannt. Haftungsverhältnisse und Vorschüsse zugunsten des vorgenannten Personenkreises im Sinne des § 285 Nr. 9 c HGB waren nicht zu verzeichnen. Die Kreditgewährung ist bereits erläutert. Der Vorjahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 21.Juli 2016 festgestellt. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ingolstadt, den 26. Oktober 2017 gez. Richard Mayr Richard Mayr (Geschäftsführer)
Ingolstadt, den 26. Oktober 2017 gez. Richard Mayr Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. November 2017 |
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