Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 16104 HL
Eingetragen
9.9.2016
Branche
Herstellung von Oberbekleidung für Damen und MädchenHerstellung von Arbeits- und BerufsbekleidungHerstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a. n. g.
Gegenstand
Produktion und Vertrieb von Damenoberbekleidung und Accessoires

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Monika Simon
seit 10.1.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Veronika Simon
21502 Hamwarde
15.000 €
60.00%
A******** S**************
5.000 €
20.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

invero GmbH

Geesthacht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 94.850,00 85.907,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 751,00 751,00
II. Sachanlagen 94.099,00 85.156,00
B. Umlaufvermögen 539.252,72 718.297,83
I. Vorräte 355.488,79 357.791,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 170.462,55 156.631,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.301,38 203.875,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.023,53 12.708,17
Aktiva 647.126,25 816.913,00

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 344.962,53 411.707,60
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 319.962,53 386.707,60
B. Rückstellungen 28.988,20 29.985,00
C. Verbindlichkeiten 273.175,52 375.220,40
Passiva 647.126,25 816.913,00

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die invero GmbH hat ihren Sitz in Geesthacht. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 16104 HL eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der invero GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Verwendung des SKR 04 sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 5 HGB nicht angegeben.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen wurden die folgenden Grundsätze und Methoden angewendet:

Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind, soweit vorhanden, unter dem Bilanzstrich ausgewiesen.

Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) wurden aktiviert, zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800,00 EUR netto wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt (Sofortabschreibung).

Die einzelnen Bewertungen ergeben sich aus der diesem Jahresabschluss beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden diese zu Tageskursen umgerechnet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedriegeren beizulegenden Wert angesetzt. Sofern ein allgemeines Kreditrisikos erkennbar ist, wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaften einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Es wurde unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Bei der Berechnung wurden etwaige Anpassungen an die Steuerbilanz gem. § 60 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -EStDV- berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel und aus der beigefügten Anlage zur Entwicklung des Anlagevermögens ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Erstellungsbericht näher erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht oder sind nicht zwingender Bestandteil der Anhangsangaben bei kleinen Kapitalgesellschaften (insbesondere § 285 Nr. 3 i.V.m. § 288 Abs. 1 HGB).

Rückstellung für Archivierungskosten mit einer Restlaufzeit von > 1 Jahr
Die Bewertung erfolgte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem sog. Erfüllungsbetrag für den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum von 6 bzw. 10 Jahren, abgezinst mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, unter Berücksichtigung der individuellen Restlaufzeit der Rückstellungsverpflichtung.

Der sog. Erfüllungsbetrag beinhaltet unter Nichtbeachtung des Stichtagsprinzips zukünftige Preis- und Kostensteigerungen, die mit 2% p.a. (Vj. 2%) bei der Dotierung der Rückstellung aufgrund der zunehmenden Preissteigerungstendenzen berücksichtigt wurden.

Die Anpassung der Preis- und Kostensteigerungen orientiert sich an der Inflationsrate in Deutschland. Die Auswirkung auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage ist als geringfügig einzustufen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: invero GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Geesthacht
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Lübeck
Register-Nr.: HRB 16104 HL

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden, soweit nicht rechtsformspezifische Vorschriften zu beachten waren. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand insoweit nicht statt.

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).



Art der Forderung zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit

31.12.2023

kleiner 1 Jahr
größer 1 Jahr

TEUR
TEUR
TEUR
aus Lieferungen und Leistungen
38,0
38,0
0,0
sonstige Vermögensgegenstände
132,5
132,5
0,0
Summe
170,5
170,5
0,0


Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 152.805,07 EUR (Vorjahr: 137.555,30 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 120.370,45 (Vorjahr: EUR 237.665,10), davon mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2023

kleiner 1 J.
größer 1 Jahr

TEUR
TEUR
TEUR
gegenüber Kreditinstituten
142,6
22,2
120,4
aus Lieferungen und Leistungen
75,4
75,4
0,0
gegenüber Gesellschaftern
19,0
19,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
36,2
36,2
0,0
Summe
273,2
152,8
120,4


Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 142.592,65. Die Besicherung erfolgte durch die Einräumung einer Grundschuld im Zusammenhang mit einer privaten Immobilie.

Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In den Verbindlichkeiten ist ein Gesellschafterdarlehen im Zusammenhang mit der Sachgründung (Ausgliederung) der GmbH enthalten. Der Nominalwert betrug EUR 236.854,82. Der Anteil mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 18.978,09 mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren beträgt EUR 0,00 und mit einer Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00.

sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:


< 1 Jahr
TEuro
1 - 5 Jahre
TEuro
> 5 Jahre
TEuro
Mietverträge Immobilien
85,2
340,8
376,3
Leasingverträge
0,0
0,0
0,0
Gesamt
85,2
340,8
376,3



Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 14.

Mitglieder der Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die Geschäftsführerin, Frau Veronika Simon, Kauffrau geführt.

Sonstige Pflichtangaben nach § 42 GmbHG

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00 EUR.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 18.978,09 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Geesthacht, den 21. November 2024 

gez. Veronika Simon, Geschäftsführerin

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024 festgestellt.

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