invero
GmbH
Geesthacht
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
94.850,00 |
85.907,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
751,00 |
751,00 |
| II.
Sachanlagen |
94.099,00 |
85.156,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
539.252,72 |
718.297,83 |
| I.
Vorräte |
355.488,79 |
357.791,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
170.462,55 |
156.631,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.301,38 |
203.875,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.023,53 |
12.708,17 |
| Aktiva |
647.126,25 |
816.913,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
344.962,53 |
411.707,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
319.962,53 |
386.707,60 |
| B.
Rückstellungen |
28.988,20 |
29.985,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
273.175,52 |
375.220,40 |
| Passiva |
647.126,25 |
816.913,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die invero GmbH hat ihren Sitz in Geesthacht. Sie ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter
HRB 16104 HL eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der invero GmbH wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB auf der Grundlage
der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches unter Verwendung des SKR 04 sowie
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt
werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die
weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 5 HGB nicht angegeben.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im Einzelnen wurden die folgenden Grundsätze und
Methoden angewendet:
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte
nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind,
soweit vorhanden, unter dem Bilanzstrich ausgewiesen.
Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände
und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) wurden
aktiviert, zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie
der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren
Anschaffungskosten 800,00 EUR nicht übersteigen, wird
als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens
behandelt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 EUR netto wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt (Sofortabschreibung).
Die einzelnen Bewertungen ergeben sich aus der diesem
Jahresabschluss beigefügten Entwicklung des
Anlagevermögens.
Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden diese zu Tageskursen umgerechnet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedriegeren
beizulegenden Wert angesetzt. Sofern ein allgemeines
Kreditrisikos erkennbar ist, wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaften
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen. Es wurde unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Bei der Berechnung wurden etwaige Anpassungen an die
Steuerbilanz gem. § 60 Abs. 2
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung -EStDV-
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei
wurden alle nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel und aus der
beigefügten Anlage zur Entwicklung des
Anlagevermögens ersichtlich; ebenso die Abschreibungen
des Geschäftsjahres.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen dienen der
periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter. Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im
Erstellungsbericht näher erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
im Sinne des § 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht oder sind nicht zwingender
Bestandteil der Anhangsangaben bei kleinen
Kapitalgesellschaften (insbesondere § 285 Nr. 3 i.V.m.
§ 288 Abs. 1 HGB).
Rückstellung für Archivierungskosten mit einer
Restlaufzeit von > 1 Jahr
Die Bewertung erfolgte aufgrund des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem sog. Erfüllungsbetrag für den
gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum von 6 bzw. 10 Jahren,
abgezinst mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre, unter
Berücksichtigung der individuellen Restlaufzeit der
Rückstellungsverpflichtung.
Der sog. Erfüllungsbetrag beinhaltet unter
Nichtbeachtung des Stichtagsprinzips zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen, die mit 2% p.a. (Vj. 2%) bei der
Dotierung der Rückstellung aufgrund der zunehmenden
Preissteigerungstendenzen berücksichtigt wurden.
Die Anpassung der Preis- und Kostensteigerungen
orientiert sich an der Inflationsrate in Deutschland. Die
Auswirkung auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage
ist als geringfügig einzustufen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
| Firmenname laut
Registergericht: |
invero GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Geesthacht |
| Registereintrag: |
Handelsregister |
| Registergericht: |
Lübeck |
| Register-Nr.: |
HRB 16104 HL |
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden, soweit nicht rechtsformspezifische
Vorschriften zu beachten waren. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand insoweit nicht statt.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
38,0
|
38,0
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
132,5
|
132,5
|
0,0
|
Summe
|
170,5
|
170,5
|
0,0
|
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5
Jahre und der Sicherungsrechte
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 152.805,07 EUR (Vorjahr:
137.555,30 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 120.370,45
(Vorjahr: EUR 237.665,10), davon mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2023
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
142,6
|
22,2
|
120,4
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
75,4
|
75,4
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
19,0
|
19,0
|
0,0
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
36,2
|
36,2
|
0,0
|
Summe
|
273,2
|
152,8
|
120,4
|
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 142.592,65. Die Besicherung erfolgte
durch die Einräumung einer Grundschuld im Zusammenhang
mit einer privaten Immobilie.
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
In den Verbindlichkeiten ist ein Gesellschafterdarlehen
im Zusammenhang mit der Sachgründung (Ausgliederung) der
GmbH enthalten. Der Nominalwert betrug EUR 236.854,82. Der
Anteil mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
EUR 18.978,09 mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren
beträgt EUR 0,00 und mit einer Restlaufzeit mit mehr als
fünf Jahren beträgt EUR 0,00.
sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle
Verpflichtungen:
|
< 1 Jahr
TEuro
|
1 - 5 Jahre
TEuro
|
> 5 Jahre
TEuro
|
Mietverträge
Immobilien
|
85,2
|
340,8
|
376,3
|
Leasingverträge
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
Gesamt
|
85,2
|
340,8
|
376,3
|
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer beträgt 14.
Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Geschäftsführerin, Frau Veronika Simon, Kauffrau
geführt.
Sonstige Pflichtangaben nach § 42 GmbHG
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 0,00
EUR.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von 18.978,09 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Geesthacht, den 21. November
2024
gez.
Veronika Simon, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt. |