Schmidt GmbH Laborglas + Glastechnik
Selbe AdresseHerstellung von Flaschen und anderen Behältnissen aus Glas
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Schmidt seit 16.3.2004 | Geschäftsführer |
Frank Schmidt seit 16.3.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 70.00% | |
| 30.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbHCoburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2011Grundlagen der RechnungslegungDer Jahresabschluss der Schmidt Verwaltungsgesell. mbH wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungBilanzierung Die Bilanzierungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Die Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG erstellt. Bewertung Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurde nicht vorgenommen. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sofern die Tageswerte über dem Rückzahlungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Rolf Schmidt und Herrn Frank Schmidt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Coburg, den 04.11.2011 Schmidt Verwaltungsgesell. mbH - Geschäftsführung - Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.11.2011. |
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