Hummer
Catering GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
685.359,00 |
624.136,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
40.251,00 |
| II.
Sachanlagen |
685.354,00 |
583.885,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
522.899,34 |
440.431,41 |
| I.
Vorräte |
12.954,12 |
10.722,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
466.531,32 |
410.702,03 |
| davon
gegen Gesellschafter |
115.195,32 |
142.097,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
43.413,90 |
19.007,38 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.097,90 |
13.202,89 |
| Aktiva |
1.240.356,24 |
1.077.770,30 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
150.971,68 |
67.950,31 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.950,31 |
29.172,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
83.021,37 |
13.778,08 |
| B.
Rückstellungen |
167.715,34 |
109.121,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
921.669,22 |
900.698,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
553.926,29 |
542.306,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
367.742,93 |
358.392,83 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
307.783,96 |
306.416,19 |
| Summe
Passiva |
1.240.356,24 |
1.077.770,30 |
Anhang
DER
Hummer Catering GmbH,
Hagen,
ZUM
31.12.2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Hummer Catering GmbH ist eine
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Hagen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen
unter HRB 9991 eingetragen.
Die Hummer Catering GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Hummer Catering GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
Kapitalgesellschaften unter Beachtung ergänzender
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 bis 256a sowie
§§ 264 bis 288 HGB aufgestellt. Ergänzende
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zum Jahresabschluss wurden
beachtet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
unverändert beibehalten worden.
Immaterielle Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert. Abnutzbare
Vermögensgegenstände werden planmäßig
linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernden
Wertminderungen erfolgen zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag. Die
Abschreibungen erfolgen bei Zugängen pro rata
temporis.
In den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie Waren mit den Anschaffungs- oder den
niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Finanzmittel umfassen Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten und werden zu
Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
am Bilanzstichtag bilanziert.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen
Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden
Geschäften, soweit diese vorliegen. Sie werden
allgemein mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Matthias Hummer, Hagen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2024
festgestellt.
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