FiT Finanz-
und iT Service GmbH
Nauheim
(vormals:
Weilheim)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.041,00 |
1.323,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.041,00 |
1.323,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.891,83 |
3.033,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.513,75 |
3.016,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
378,08 |
17,46 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
48.799,14 |
35.488,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
52.731,97 |
39.845,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
60.488,34 |
45.702,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.310,80 |
14.785,44 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
48.799,14 |
35.488,34 |
| B.
Rückstellungen |
2.237,60 |
1.112,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.494,37 |
38.732,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
575,12 |
1.432,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
52.731,97 |
39.845,21 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Vorliegender Jahresabschluss der FiT GmbH zum
31.12.2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB
i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes -BilMoG-)
aufgestellt. Ergänzend zu den handelsrechtlichen
Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
Erleichterungsvorschriften (§§ 274a, 288
Abs. 1 HGB) für kleine Kapitalgesellschaften
wurden bei der Erstellung des Anhangs, nicht jedoch bei der
Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
in Anspruch genommen.
Die Geschäftsführung hat auf eine
Darstellung der Ertragslage sowie der Vermögens- und
Finanzlage verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1
Satz 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation
der Gesellschaft wurde bei dem unter der Position
"Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter"
ausgewiesenen Darlehen ein Rangrücktritt erklärt.
Der Sitz der Gesellschaft wurde mit
Gesellschafterbeschluss vom 21.12.2005 und mit Wirkung zum
0101.2006 nach Weilheim/Oberbayern verlegt. Die notarielle
Anmeldung der Sitzverlegung beim Handelsregister erfolgte
am 24.07.2006. Der Sitz der Gesellschaft wurde mit
Gesellschafterbeschluss vom 20.01.2011 nach Nauheim
verlegt. Gleichzeitig wurde die notarielle Anmeldung der
Sitzverlegung beim Handelsregister des Amtsgerichts
München vorgenommen. Die Löschung bei Amtsgericht
München -Registergericht- wurde am 16.02.2011
vorgenommen. Die Eintragung beim Amtsgericht
Darmstadt -Registergericht- erfolgte am 15.02.2011.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wird nach deutschem
Handelsgesetzbuch unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierung- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410 € wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
In den Vorjahren wurden abnutzbare bewegliche
Anlagegüter, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten
zwischen € 150,00 und € 1.000,00 in einen
Sammelposten eingestellt, der in den Folgejahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst
wird. Beim Ausscheiden eines derart erfassten
Vermögensgegenstandes wird der Sammelposten nicht um
diesen Gegenstand vermindert.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 Satz1 HGB)
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1
Satz 2 HGB).
Aufgrund der ausschließlichen Abrechnung in
Euro waren Währungsumrechnungen nicht erforderlich.
Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-,
Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie
Ermessensentscheidungen) sowie Aufstellungserleichterungen
wurden im Rahmen der Erstellung nach den Vorgaben der
Geschäftsführung ausgeübt.
III. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
III.1 Angaben zur Bilanz
1.) Anlagevermögen und weitere Aktivposten
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
2) Eigenkapital
Das Stammkapital beträgt EUR 25.000. Es ist
vollständig eingezahlt.
Entwicklung des Bilanzgewinns/Verlusts, § 268
Abs. 1 S. 2, HS 2 HGB
Das Bilanzergebnis hat sich wie folgt entwickelt:
|
Laufendes Jahr
|
Vorjahr
|
|
EUR
|
EUR
|
Bilanzgewinn am 31.
Dezember 2009
|
|
- 60.488,34
|
Gewinnausschüttung
|
|
|
Einstellung in andere
Gewinnrücklagen
|
|
|
Zwischensumme
|
|
- 60.488,34
|
Gewinnvortrag (ggfs.
Verlustvortrag) aus dem Vorjahr
|
- 60.488,34
|
- 45.702,90
|
Jahresüberschuss
(ggfs. Jahresfehlbetrag)
|
- 13.310,80
|
- 14.785,44
|
Entnahme aus den anderen
Gewinnrücklagen
|
|
|
Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen
|
|
|
Vorabausschüttungen
|
|
|
Bilanzgewinn am 31.
Dezember 2010
|
-73.799,14
|
|
III.2 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
IV. Ergebnisverwendung
Zur Ergebnisverwendung schlägt die
Geschäftsführung der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust
i.H.v. € 73.799,14 (resultierend aus dem
Verlustvortrag von € 60.488,34 und dem
Jahresfehlbetrag von € 13.310,80) auf neue Rechnung
vorzutragen.
V. Sonstige Angaben
1) Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Norbert Frieß, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. In
Ausübung des Wahlrechts gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB wird auf die Angabe der
Gesamtbezüge verzichtet.
2) Angaben betreffend die Gesellschafter
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB):
Ausleihungen
|
0,00
|
Euro
|
Forderungen
|
0,00
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
49.919,25
|
Euro
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Ort, den 07.12.2011
…………………………
|
|
|
Geschäftsführer
|
|
|
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 49.919,25 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 37.300,27 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.
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