Bankservicegesellschaft Rhein-Main mbHLiquidiert
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bankservicegesellschaft Rhein-Main mbHKriftelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz zum 31. Dezember 2009Aktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 20091. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB). Von den Erleichterungsvorschriften nach § 274a Nr. 1 und § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten zuzüglich etwaiger Anschaffungsnebenkosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Bei Zu- und Abgängen wird eine zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 150,-- Euro nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Die Anschaffungskosten von beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens zwischen 150,-- Euro und 1.000,-- Euro werden in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bzw. zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller Risiken bilanziert. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und allen ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung tragen. Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen bilanziert. 3. Angaben zur BilanzForderungen gegen die Gesellschafter sind mit 128 TEUR (Vorjahr: 139 TEUR) in den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen und mit 1.005 TEUR (Vorjahr: 14 TEUR) in den Guthaben bei Kreditinstituten enthalten. 4. OrganmitgliederGeschäftsführer:
Kriftel, 18. Februar 2010 Bankservicegesellschaft Rhein-Main mbH Brönner Thies Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:An die Bankservicegesellschaft Rhein-Main mbH Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Bankservicegesellschaft Rhein-Main mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Frankfurt am Main, den 2. März 2010 Sparkassen
und Giroverband Hessen-Thüringen
Biba, Wirtschaftsprüfer |
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