DESSIXX AG
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Metin Yildirim seit 7.2.2014 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gries & Heissel - Bankiers - Kommanditgesellschaft | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eurocity AGFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.03.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Bilanz für das Rumpf-Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 24.03. bis 31.12.2023 Anhang zum Rumpfgeschäftsjahr 24.03. bis 31.12.2023 Lagebericht für das Rumpf-Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Abschluss Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2023AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 24.03. bis 31.12.2023AUFWENDUNGEN
ERTRÄGE
(HRB 94684, Amtsgericht Frankfurt am Main)Anhang zum Rumpfgeschäftsjahr 24.03. bis 31.12.2023A. Allgemeine Angaben Infolge des Entzuges der Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften und für das Erbringen von Finanzdienstleistungen mit Bescheid der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 13.12.2022 beschloss die außerordentliche Hauptversammlung der Eurocity Bank AG (jetzt Eurocity AG i. L.) am 24. März 2023, dass die Gesellschaft aufgelöst und in einen Abwicklungsprozess überführt wird. Das erlaubnispflichtige Geschäft der Eurocity AG i.L. ist daher abzuwickeln. Die Abwicklung der Bankgeschäfte erfolgt auf der Grundlage des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 27.12.2022. Zur alleinigen Abwicklerin wurde die FUW Treuhand Projekt Management GmbH (Halle (Saale), Amtsgericht Stendal, HR B 32227) bestellt. Die Vermögens- und Liquiditätslage der Eurocity AG i.L. wird weiterhin von der BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht. Der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 24.03. bis 31.12.2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Bilanz ist nach Formblatt 1 der RechKredV, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Formblatt 2 (Kontoform) der RechKredV gegliedert. Angaben zu einzelnen Posten, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen sind, erfolgen im Anhang. In der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen. Die Bewertung erfolgte unter der Prämisse der Unternehmensfortführung (§ 270 Abs. 2 AktG, § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bei der Liquidation der Eurocity AG i.L. handelt es sich um eine sog. "solvent liquidation", d.h. um eine solvente bzw. geordnete Rückführung der Engagements bzw. Verwertung der Aktiva zur Befriedigung aller Verbindlichkeiten unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und unter Vermeidung eines Risikos für den Einlagensicherungsfonds. In diesem Sinne befindet sich die Eurocity AG i.L. in einem Prozess des geordneten Abbaus und der Abwicklung des Bestandsgeschäfts. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Der Abschluss des Rumpfgeschäftsjahres der Eurocity AG i.L. zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wurde gemäß den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Die im Besitz der Eurocity AG i.L. befindliche Immobilie wurde in der Liquiditätseröffnungsbilanz erstmals zu Marktwerten bilanziert. Grundlage war hier ein aktuelles Gutachten. Die Barreserve, Forderungen an Banken und Kunden sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen wurden alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko durch angemessene Wertabschläge in Form von Wertberichtigungen berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen werden auf vorhandene Blankoanteile - unter Anrechnung vorhandener, risikomindernder Sicherheiten - gebildet, sofern davon ausgegangen wird, dass die Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig nicht mehr gegeben ist. Am Jahresende 2023 bestand Risikovorsorge in Form von Einzelwertberichtigungen auf Engagements des Kundengeschäftes in Höhe von insgesamt TEUR 25.905. Den latenten Risiken im Kreditgeschäft wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 Rechnung getragen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf Basis modellierter Verluste (Loss Given Default). Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt für alle unter den Bilanzpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesenen Geschäften sowie für unter der Bilanz auszuweisende Eventualverpflichtungen und anderen Verpflichtungen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen geschieht auf Basis des Ein-Jahres-Expected-Loss gemäß IDW RS BFA 7 und beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 838. Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n. F.) verlustfrei bewertet. Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive Differenzbetrag wird anschließend um den Risikokostenbarwert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen war zum Bilanzstichtag keine Rückstellung zu bilden. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag wurde gemäß § 340e Abs. 2 HGB abgegrenzt. Bei den Wertpapieren der Liquiditätsreserve wurde aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit der Papiere im ersten Halbjahr 2024 auf die Anwendung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Bewertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer (drei bis zehn Jahren). Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Bewertung der Gebäude-Finanzinvestition erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um die Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer bis 40 Jahre. Für die Liquiditätseröffnungsbilanz wurde die Immobilie wie Umlaufvermögen bilanziert, es wurde ein neues Gutachten in Auftrag gegeben und die Immobilie auf den aktuell ermittelten Wert abgeschrieben. Anschließend erfolgte hier noch eine Korrektur der Abschreibung auf den aktuellen, höheren Marktwert, der beim Verkauf im März 2024 erzielt wurde. Diese Bewertung wurde dann in der Bilanz zum 31.12.2023 beibehalten. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag aus dem Gutachten wird gemäß § 246 Abs. 2 HGB vermindert um das anteilige Rückdeckungskapital der insolvenzgesicherten Lebensversicherungen ausgewiesen. Die Bewertung der übrigen Rückstellungen richtet sich nach der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind, mit Ausnahme der Pensionsrückstellungen, nicht vorhanden. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde anhand eines versicherungsmathematischen Gutachtens über die Höhe von Pensionsrückstellungen gemäß § 253 HGB der BVE (Beratungsgesellschaft für Versorgungseinrichtungen mbH) ermittelt und betrifft pensionierte ehemalige Vorstandsmitglieder. Nach dem Wahlrecht § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB werden Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren ergibt. Dabei wird eine zukünftige Rentenanpassung von jährlich 1 % in Abhängigkeit vom Zusagezeitpunkt berücksichtigt. Der Rechnungszins wird gemäß § 253 Absatz 2 Satz 3 HGB von der Deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich bekannt gegeben. Der Rechnungszins zum Bilanzstichtag beträgt 1,82 % (Vorjahr: 1,78 %). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt bei einer Rückstellung von TEUR 1.064, TEUR 7. Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag aus dem Gutachten wird gemäß § 246 Abs. 2 HGB vermindert und das anteilige Rückdeckungskapital der insolvenzgesicherten Lebensversicherungen ausgewiesen. Im Sinne der Bilanzstetigkeit haben wir von unserem Aktivierungswahlrecht Gebrauch gemacht und keine aktiven latenten Steuern gebildet. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023 Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 verweisen wir auf die Anlage zum Anhang. D. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz-Aktiva Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden in das Laufzeitband bis zu drei Monaten gegliedert. Im Posten Forderungen an Kunden (A3) sind in Höhe von TEUR 3.493 (23.03.2023 TEUR 2.523) Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. In der Gesamtposition der Forderungen gegen Kunden sind Einzelwertberichtigungen auf ausfallgefährdete Engagements in Höhe von TEUR 25.905 enthalten. In den Forderungen sind keine Forderungen an verbundene Unternehmen enthalten. Bei den genannten Beträgen handelt es sich ausschließlich um unverbriefte Forderungen. In folgendem Posten sind enthalten:
Aufgrund der Bewertung der Wertpapiere zum gemilderten Niederstwertprinzip sind Zuschreibungen in Höhe von TEUR 28 erfolgt. Wertminderungen, die nicht bonitätsbedingt und damit nicht dauerhaft sind, finden im Anlagebuch keine Berücksichtigung. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Marktwert und dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere, die nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet werden, beträgt TEUR 66. In dem ausgewiesenen Bestand sind keine abgegrenzten Zinsen enthalten. Aufgliederung der Wertpapiere nach Inland und Ausland:
Im Geschäftsjahr 2024 werden alle Anleihen in Höhe von nominal TEUR 8.000 fällig. Die Bank besitzt keine Kapitalanteile an anderen Unternehmen. Im Aktivposten 7 (Sachanlagen) sind Gebäude-Finanzinvestition in Höhe von TEUR 9.150 (23.03.2023 TEUR 10.770), Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 33 (23.03.2023 TEUR 63), Ein- und Umbauten in fremden Gebäuden in Höhe von TEUR 195 (23.03.2023 TEUR 225) sowie Hardware in Höhe von TEUR 10 (23.03.2023 TEUR 21) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im wesentlichen Steuerforderungen an das Finanzamt aufgrund der Rückerstattung der Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 55 (23.03.2023 TEUR 55), Treuhandvermögen aufgrund einer Kreditabwicklung TEUR 443 (23.03.2023 TEUR 0) enthalten. Der eingeforderte, aber noch offene Einzahlungsbetrag in Höhe von TEUR 500 ist unter dem Aktivposten 4. Forderungen an Gesellschafter aus ausstehenden Einlagen gesondert ausgewiesen. In den Posten und Unterposten der Aktivseite sind keine nachrangigen Vermögensgegenstände enthalten. In den Vermögensgegenständen sind keine Fremdwährungsposten enthalten. II. Bilanz-Passiva Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden in das Laufzeitband bis zu drei Monaten gegliedert. Zum 31.12.2023 bestanden keine Offenmarktgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank und es bestand hierfür keine Verpfändung von Wertpapieren aus dem Depot A (Vorjahr TEUR 0.0). In den täglich fälligen Verbindlichkeiten sind keine Beträge (23.03.2023 TEUR 0) enthalten, welche Verbindlichkeiten gegenüber Aktionären betreffen. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen aus abzuführenden diversen Steuern an das Finanzamt in Höhe von TEUR 34 (23.03.2023 TEUR 45), Mietkaution in Höhe von TEUR 81 (23.03.2023 TEUR 81) und Verbindlichkeiten gegen Kunden der Smartsafe GmbH Höhe von TEUR 533. Bei den genannten Beträgen handelt es sich ausschließlich um unverbriefte Verbindlichkeiten. Die Entwicklung der Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: Pensionsrückstellungen
Die bilanziellen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen ausschließlich ausgeschiedene Vorstandsmitglieder. Für die Erfüllung von Pensionsverpflichtungen in Höhe von TEUR 842 (23.03.2023 TEUR 879) bestehen verpfändete Rückdeckungsversicherungen, die zum Stichtag einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 774 (23.03.2023 TEUR 805) aufweisen. Als beizulegender Zeitwert dient der aus dem versicherungsmathematischen Deckungskapitals Differenz des Leistungsbarwertes und dem Barwert ermittelte Aktivwert. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen TEUR 774 (23.03.2023 TEUR 805). Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurde eine Saldierung mit dem durch Rückdeckungsversicherungen finanzierten Teil der Pensionsrückstellungen vorgenommen. Die anderen Rückstellungen verteilen sich wie folgt: Andere Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Abfindungen TEUR 200 (24.03.2023 TEUR 72). In den Verbindlichkeiten sind keine Fremdwährungspositionen enthalten. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus einem Mietzuschuss des Vermieters Eurocity AG i.L. in Höhe von TEUR 330 an den Mieter des Objektes Große Bockenheimer Straße 19 und wird entsprechend der Vertragslaufzeit von 10 Jahren jährlich mit TEUR 33 abgegrenzt. Der aktuelle Stand beträgt TEUR 162. Der Mietvertrag über die Büroräumlichkeiten der Eurocity AG i.L., Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main wurde zum 30.09.2024 gekündigt und der verbliebene Rechnungsabgrenzungsposten im April 2024 in Höhe von TEUR 151 in eine Rückstellung für Rückbaumaßnahmen umgebucht. Das Grundkapital teilt sich auf in EUR 40,0 Mio. auf den Namen lautenden Stückaktien von je EUR 1,00. III. Gewinn- und Verlustrechnung Bei den folgenden Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ist zu beachten, dass es sich bei den Erträgen und Aufwendungen des Berichtszeitraumes um ein Rumpfgeschäftsjahr von ca. 9 Monaten handelt. Die aufgeführten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind daher nur bedingt vergleichbar. Der Gesamtbetrag der in § 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV genannten Erträge entfällt mit TEUR 4.023 (TEUR 3.445 Zinserträge / TEUR 172 Provisionserträge / TEUR 406 sonstige Erträge) auf das Inland sowie die übrigen EU-Staaten und mit TEUR 506 (Zinserträge) auf Nicht-EU-Staaten (Türkei). Die Aufwendungen im Posten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft (TEUR 2.984) resultieren zum größten Teil aus der Neubildung/Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 2.601 und den Zuführungen zur Pauschalwertberichtigung in Höhe von TEUR 359. Im Posten Erträge aus der Zuschreibung zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Wertberichtigungen sind ausschließlich Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 7.929 enthalten. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen in Höhe von TEUR 1.696 betreffen im Wesentlichen die außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 1.481 und die planmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 139 auf die Immobilie "Große Bockenheimer Straße" sowie Abschreibungen auf Einbauten und Umbauten in fremdem Gebäude in Höhe von TEUR 29. Der außerordentliche Aufwand in Höhe von TEUR 1.051 setzt sich aus der Bildung einer Rückstellung für Bearbeitungsgebühren im Kreditgeschäft (TEUR 324), einer Zahlung aufgrund einer Sonderprüfung der Kredite (TEUR 5), Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Kreditabwicklung (TEUR 90), Ablösung einer Darlehensforderung (TEUR 150) sowie die Erhöhung einer Rückstellung für allgemeine Rechtsrisiken im Kreditgeschäft (TEUR 982) zusammen. Die sonstigen Steuern setzen sich zusammen aus der Nachzahlung von Umsatzsteuer auf Mieterträge (TEUR 93). Der Posten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhaltet die gezahlte Kapitalertragsteuer (TEUR 182) und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag (TEUR 10) auf die Zinserträge für die Anlage der freien Liquidität bei der DZ Bank. Der Posten Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere enthält ausschließlich Erträge aus Kursgewinnen durch Fälligkeiten von Wertpapieren in Höhe von TEUR 28. In dem Posten sonstige betriebliche Erträge sind Mieterträge aus Finanzinvestitionen in Höhe von TEUR 265, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 60 und übrige Erträge in Höhe von TEUR 79 enthalten. Aus der Währungsumrechnung nach § 340h HGB in Verbindung mit § 277 Abs. 5 Satz 2 HGB ergibt sich weder ein Ertrag noch Aufwand. Im Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2023 sind weder periodenfremde Erträge noch periodenfremde Aufwendungen angefallen. E. Sonstige Angaben Offene Handelsgeschäfte in Derivaten mit Kunden waren nicht vorhanden. Sonstige, wesentliche finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, bestehen in Form des Mietvertrages für die Büroräumlichkeiten der Eurocity AG i.L, Goetheplatz 4, 60311 Frankfurt am Main (MEAG MUNICH ERGO) mit einer Maximallaufzeit bis 2028. Der Mietvertrag wurde zum 30.09.2024 gekündigt und eine Entschädigungszahlung für entgangene Mieteinnahmen und für den Rückbau der Räumlichkeiten in Höhe von TEUR 575 vereinbart. Das voraussichtliche Gesamthonorar der Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 24.03. bis zum 31.12.2023 beträgt TEUR 325 (23.03.2023 TEUR 85). Die außerbilanziellen Posten sind in Relation zur Bilanzsumme der Bank unbedeutend. Sie betrugen im Berichtsjahr insgesamt TEUR 126 (23.03.2023 TEUR 200), bestanden in Höhe von TEUR 126 (23.03.2023 TEUR 200) aus abgegebenen Bürgschaften. Akute Risiken einer wesentlichen Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind nicht erkennbar. Nach Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt eine Veröffentlichung der länderspezifischen Berichterstattung zusammen mit dem Jahresabschluss sowie dem Lagebericht im Bundesanzeiger. Die Zahl der im Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2023 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite, einschließlich der eingegangenen Haftungsverhältnisse, zugunsten von Mitgliedern des Aufsichtsrats betrug in Form von eingeräumten Kreditkartenlimiten TEUR 0 (23.03.2023 TEUR 0) und zugunsten von Mitgliedern des Vorstands TEUR 0 (23.03.2023 TEUR 0). Die Bezüge/Vergütungen sowie Nebenleistungen jeder Art nach § 285 Nr. 9 lit. a) HGB im Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2023 waren wie folgt:
Die Pensionszahlungen an ehemalige Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2023 auf TEUR 65. Mitglieder des Vorstands:
Mit Beginn des Rumpfgeschäftsjahres am 24.03.2023 übernahm die Abwicklerin, die FUW Treuhand Projekt Management GmbH (Halle (Saale), Amtsgericht Stendal, HR B 32227), die alleinige Geschäftsleitung. Mitglieder des Aufsichtsrats:
Die Abwicklerin schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. F. Nachtragsbericht Die Abwicklung der Bankgeschäfte der Eurocity AG i.L. erfolgt auf der Grundlage des Bescheides der BaFin vom 27.12.2022, alleinige Abwicklerin ist die FUW Treuhand Projekt Management GmbH (Halle (Saale), Amtsgericht Stendal, HR B 32227). Die Vermögens- und Liquiditätslage der Eurocity AG i.L. wird weiterhin von der BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde überwacht. In Abstimmung mit der Firma FTI Andersch Consulting, Frankfurt am Main (zuständig für die Abwicklungsplanung) erstellt die Abwicklerin hierfür monatlich einen entsprechenden Bericht. Die monatlichen Berichte zur Abwicklungsplanung zeigen durchweg eine Liquiditätsüberdeckung bis zum Ende des Abwicklungszeitraumes. Nach der vorliegenden Planung ist nicht mit einer Einstellung des Geschäftsbetriebes vor dem 31.05.2025 zu rechnen. Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Liquidation über das Jahr 2025 hinaus andauern wird. Dies begründet sich im Wesentlichen aus dem noch bestehenden Umfang des abzuwickelnden Geschäfts. Insofern dürfte es noch dauern, bis die Liquidation der Gesellschaft im engeren Sinne abgeschlossen und das verbliebene Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden kann. Ziel der Abwicklung ist die vollständige Rückführung sämtlicher Verbindlichkeiten, insbesondere der Einlagen, unter Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit. Wesentlicher Erfolgsfaktor ist die vorzeitige Ablösung/Rückführung der Kundenforderungen. Hier wurden bereits im Rumpfgeschäftsjahr, als auch verstärkt im Jahr 2024 bereits größere Engagements zurückgeführt, was auch eine teilweise erfolgswirksame Auflösung von Einzelwertberichtungen zur Folge hatte. Die Immobilie der Eurocity AG i.L. wurde im März 2024 erfolgreich veräußert. Alle Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitern der Eurocity AG i.L. wurden fristgerecht zum 31.08.2024 gekündigt. Für die finale Abwicklung der Gesellschaft wurden Beraterverträge abgeschlossen.
Frankfurt am Main, den 31.05.2024 Eurocity Aktiengesellschaft i.L. Flöther Anlagenspiegel 31.12.2023
Lagebericht für das Rumpf-Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2023der Eurocity AG i.L., Frankfurt am MainI. Geschäftsverlauf Besondere Umstände der Eurocity AG i.L. Eine aktive Geschäftstätigkeit der Eurocity AG i.L. (im Folgenden "Eurocity") fand aufgrund eines Kredit- und Einlagenannahmeverbots der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (im Folgenden "BaFin") bereits seit Mitte 2021 und in der Folgezeit nicht mehr statt. Mit dem Bescheid der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 13.12.2022 wurde der Eurocity schließlich die Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften und das Erbringen von Finanzdienstleistungen entzogen. Das erlaubnispflichtige Geschäft der Eurocity war daher nunmehr von Amts wegen abzuwickeln. Insoweit war der Zeitraum seit dem Jahresabschluss 2022 bis zum Bilanzstichtag geprägt von den Vorbereitungen zur Abwicklung des Instituts. Die außerordentliche Hauptversammlung am 13.01.2023 hat zunächst u.a. beschlossen, den Namenszusatz Bank zu streichen und Bankgeschäfte nunmehr im Rahmen deren Abwicklung zu betreiben. Dem folgte am 24.03.2023 in einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung die Entscheidung, dass die Gesellschaft aufgelöst und in einen Abwicklungsprozess überführt wird. Seitdem firmiert die Gesellschaft als "Eurocity AG i.L.". Zur alleinigen Abwicklerin wurde die FUW Treuhand Projekt Management GmbH (Halle (Saale), Amtsgericht Stendal, HR B 32227) bestellt. Die Abwicklung wird derzeit auf der Grundlage des Bescheids der BaFin vom 27.12.2022 umgesetzt. In der Folge dieser Entscheidung der außerordentlichen Hauptversammlung in 2023 schlossen sich zwei Rumpfgeschäftsjahre an: vom 01.01. bis 23.03.2023 für die werbende Gesellschaft und vom 24.03. bis 31.12.2023 für die Liquidationsgesellschaft. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist im Wesentlichen, durch die bereits im Vorfeld des Lizenzentzugs eingeleiteten Maßnahmen des geschäftlichen Rückbaus bestimmt. Basis für das Rumpfgeschäftsjahr ist die Liquiditätseröffnungsbilanz per 24.03.2023. Diese basiert im Wesentlichen auf der Abschlussbilanz des ersten Rumpfgeschäftsjahr 01.01. bis 23.03.2023, unter Berücksichtigung der Neubewertung der Immobilie aufgrund eines neuen Wertgutachtens. Der nachstehende Lagebericht bezieht sich auf den Zeitraum 24.03. bis 31.12.2023. Die Abwicklungsplanung erfolgt in Abstimmung der Firma FTI Andersch Consulting, Frankfurt am Main. Ziel der Abwicklung ist die vollständige Rückführung sämtlicher Verbindlichkeiten unter Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit. Die monatlichen Berichte zur Abwicklungsplanung zeigen durchweg eine Liquiditätsüberdeckung bis zum Ende des Abwicklungszeitraumes. Nach der vorliegenden Planung ist nicht mit einer Einstellung des Geschäftsbetriebes vor dem 31.05.2025 zu rechnen. Es ist überwiegend wahrscheinlich, dass die Liquidation über das Jahr 2025 hinaus andauern wird. Dies begründet sich im Wesentlichen aus dem noch bestehenden Umfang des abzuwickelnden Geschäfts. Insofern dürfte es noch dauern, bis die Liquidation der Gesellschaft im engeren Sinne abgeschlossen und das verbliebene Vermögen an die Gesellschafter verteilt werden kann. Wesentlicher Erfolgsfaktor ist die vorzeitige Ablösung/Rückführung der Kundenforderungen. Hier wurden bereits im Rumpfgeschäftsjahr, als auch verstärkt in 2024 bereits größere Engagements zurückgeführt, was auch eine teilweise erfolgswirksame Auflösung von Einzelwertberichtungen zur Folge hatte. Alle Arbeitsverhältnisse mit den Mitarbeitern der Eurocity wurden fristgerecht zum 31.08.2024 gekündigt. Für die finale Abwicklung der Gesellschaft wurden Beraterverträge abgeschlossen. Rechtliche, organisatorische und geschäftspolitische Grundlagen Gegenstand der Gesellschaft ist gemäß § 2 der infolge des Lizenzentzuges vom 13.12.2022 modifizierten Satzung vom 23.01.2024 das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte, insbesondere der Erwerb, der Verkauf und die Vermietung von gewerblichen Immobilien sowie das Halten, die Verwertung und die Abwicklung von Bestandskrediten. Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreibt die Gesellschaft nur noch im Rahmen der Abwicklung ihres nach dem KWG erlaubnispflichtigen Bestandsgeschäfts. Grundlagen für die Organisation bilden die einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, aufsichtsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen sowie Meldepflichten. Im Rahmen der Erbringung von Bankdienstleistungen liegt der Fokus der Aktivitäten auf den Kernprozessen des Bankgeschäftes, während technische Prozesse weitgehend ausgelagert sind. Durch die Auslagerung von Prozessen und Nutzung der EDV-Plattform der Genossenschaftsbanken werden Schnittstellen geschaffen, die den gesonderten organisatorischen Regelungen für Auslagerungen unterliegen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag des Rumpf-Jahresabschlusses 31.12.2023 unverändert EUR 40,0 Mio. Davon waren EUR 39,5 Mio. eingezahlt. Das Grundkapital teilt sich auf in EUR 40,0 Mio. auf den Namen lautende Stückaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00. Der eingeforderte, aber noch offene Einzahlungsbetrag in Höhe von Euro 500.000,00 ist unter dem Aktivposten 4, Forderungen an Gesellschafter aus ausstehenden Einlagen gesondert ausgewiesen. Wirtschaftsbericht Die Weltwirtschaft stand 2023 weiterhin unter dem Einfluss der russischen Invasion in der Ukraine und der hohen Inflation, die sich im Laufe des Jahres in fast allen Weltregionen deutlich abschwächte. Die Verschuldung ist nach wie vor hoch und der fiskalische Spielraum zur Bewältigung der neuen Herausforderungen entsprechend begrenzt. Die Weltwirtschaftsleistung verlangsamte sich nach kräftigem Start in 2023 deutlich über den Sommer. Dies resultiere im Wesentlichen aus einer schwachen Industrieproduktion und den in den meisten Weltregionen auf einem hohen Niveau befindlichen Zinsen, welche vor allem die Wohnungsbauinvestitionen hemmten. Ein weiterer dämpfender Faktor für die Weltwirtschaft war die verhaltene Entwicklung in China, die wesentlich aus der Verschuldung im dortigen Immobiliensektor resultierte. Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) wird das globale Wachstum von 3,0 % im Vorjahr auf 2,9 % im Jahr 2024 zurückgehen. Für die Industrieländer prognostizieren die IWF-Ökonomen ein Wachstum von nur noch 1,4 Prozent im Jahr 2024. Infolge der strafferen Geldpolitik und sinkender Rohstoffpreise hat sich die Gesamtinflation deutlich verringert. Auch die Krise bei den Lebenshaltungskosten hat sich aufgrund der nachlassenden Lebensmittel- und Energiepreise abgeschwächt. Aufgrund der ebenfalls rückläufigen Kerninflation haben sich die führenden Notenbankvertreter der Industrienationen positiv hinsichtlich Leitzinssenkungen insbesondere für das zweite Halbjahr 2024 geäußert. Das Wachstum in der EU als auch im Euro-Währungsgebiet lag 2023 bei 0,6 %. Die Europäische Kommission rechnet jedoch mit einem allmählichen Wiederanziehen der Wirtschaftstätigkeit, da sich die Konsumausgaben aufgrund einer weiter robusten Entwicklung an den Arbeitsmärkten, eines anhaltenden Lohnwachstums und einer fortgesetzten Inflationsabschwächung erholen. Trotz einer restriktiveren Geldpolitik dürften die Investitionen - gestützt durch insgesamt solide Unternehmensbilanzen und die Aufbau- und Resilienzfazilität - weiter ansteigen. 2024 dürfte sich das BIP-Wachstum in der EU auf 1,3 % verbessern. Im Euro-Währungsgebiet dürfte das BIP-Wachstum mit 1,2 % geringfügig niedriger ausfallen. Während sich die deutsche Wirtschaftsleistung 2023 um 0,3 % reduzierte, erwartet der IWF 2024 einen Anstieg der Wirtschaftsleistung um 0,9 %. Verantwortlich für die schwache deutsche Konjunktur ist vor allem die lahmende Weltkonjunktur aber auch die Konsumzurückhaltung der Verbraucher infolge hoher Inflationsraten. Nach der letzten Prognose des IWF wird das deutsche Bruttoinlandsprodukt 2024 um 0,9 % ansteigen. Die Inflation soll 2024 von den aktuellen Niveaus weiter zurückgehen und sich der Zielmarke der Europäischen Zentralbank von 2 % weiter annähern. Der Arbeitsmarkt zeigt sich trotz der konjunkturellen Abkühlung weitgehend robust, auch weil die Unternehmen weiterhin Fachkräfte suchen. Die Arbeitslosenquote lag 2023 bei 5,7 %. Es wird erwartet, dass sie sich 2024 leicht auf 5,9 % erhöht. Entwicklung im Bankgewerbe Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen war das Jahr 2023 erneut ein herausforderndes Jahr für den Bankensektor. Kaufkrafteinbußen durch hohe Inflation dämpften den privaten Verbrauch. Gleichzeitig wirkten sich die Unsicherheiten hinsichtlich der Energieversorgung sowie die auf den höchsten Stand seit Bestehen der EU gestiegenen Kreditzinsen bei den Unternehmen investitionshemmend aus. Stützungsmaßnahmen vonseiten der Regierungen sowie Zentralbanken zur Begrenzung von Einkommensverlusten von Unternehmen und Haushalten sowie Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen konnten die Belastungen im Kreditgeschäft der Banken mildern. Risikobehaftet waren allerdings unter anderem Forderungen aus Krediten an Unternehmen und Selbstständige mit energieintensiver Produktion. Der Markt für Wohnimmobilien verzeichnete im Jahresverlauf 2023 eine deutliche Abschwächung. Während die Preisdynamik im Laufe des Jahres 2022 nachgelassen hat und im 2. Halbjahr bereits rückläufig war, hat sich der Preisrückgang im Wohnimmobilienmarkt in 2023 nur noch leicht fortgesetzt. Durch den starken Anstieg der Hypothekenzinsen auf rund 4,5 % in 2023 bei gleichzeitig, trotz rückläufiger Immobilienpreise, im Schnitt immer noch hohen Hauspreisen, hat sich der Immobilienerwerb insbesondere bei den privaten Haushalten abgeschwächt. In 2024 könnte eine Umkehr dieser Entwicklung stattfinden. Dies ist auf die bereits gesunkenen Preise für Wohnimmobilien in Verbindung mit sinkenden Kreditzinsen einhergehend mit von der EZB für 2024 bereits avisierten Leitzinssenkungen zurückzuführen. Exogene Faktoren haben insoweit einen Einfluss auf die Eurocity, als dass sich die Rahmenbedingungen für eine zügige und verlustarme Abwicklung des primär aus Immobilienfinanzierungen bestehenden Forderungsportfolios seit 2022 erheblich eingetrübt und in 2023 nicht wieder aufgehellt haben. Wesentliche Faktoren hierfür waren die im Laufe des Sommers 2022 einsetzende Zinswende, die zu steigenden Zinssätzen bei der Neukreditvergabe sowie fallenden Immobilienpreisen geführt hat, was wiederum Einfluss auf die Ablösung der vorhandenen Kreditengagements hat, sowie der öffentlichkeitswirksame Lizenzentzug. Leistungsindikatoren Als Leistungsindikatoren dienten die Liquiditätskennziffer LCR, Relationen des Eigenkapitals zu bestimmten Segmenten der Bilanz und die aufsichtsrechtliche Gesamtkapitalquote. Die LCR setzt den Bestand an erstklassigen liquiden Aktiva ins Verhältnis zum gesamten Nettoabfluss von Barmitteln innerhalb der nächsten 30 Kalendertage. Unterschreitet die so definierte LCR einen Wert von 100,00 % nicht, so ist die Liquidität der Bank im kurzfristigen Bereich aus der Sicht der Bankenaufsicht ausreichend. Die Gesamtkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis der Eigenmittel, bestehend aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital, zum Gesamtrisikobetrag der Bank. Die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) betrug zum Stichtag 858,98 % nach 3.742,21 % per 23.03.2023. Wesentlicher Faktor für die Veränderung war die Reduktion von liquiden Aktiva, insbesondere der Rückgang der Wertpapiere durch Fälligkeiten. Der Anteil des Kapitals an der Bilanzsumme beträgt 40,12 % (23.03.2023 35,01 %) und der Kundeneinlagen an der Bilanzsumme 90,34 % (23.03.2023 94,02 %). Die Gesamtkapitalquote (CoRep) lag per Stichtag bei 8,89 % nach 5,89 % per 23.03.2023. Entwicklung der Eurocity AG i.L. im Rumpfgeschäftsjahr zum 31.12.2023 Vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen und infolge der eingangs dargelegten besonderen Umstände, wurde an dem Ziel des weiteren Abbaus der Aktiva der Eurocity festgehalten. Der Zinsüberschuss erhöhte sich in 2023 deutlich und lag bei TEUR 3.069 (23.03.2023 TEUR 512). Die Erhöhung war Folge erhöhter Zinseinnahmen aus der zinstragenden Aktiva, während eine vorzeitige Rückzahlung von Kundeneinlagen zwecks Sicherung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit nicht angestrebt wurde. Der Nettoprovisionsüberschuss, im Wesentlichen erzielt aus dem Smart-Safe-Geschäft, belief sich im Berichtszeitraum auf TEUR 118. Das Bewertungsergebnis der Kreditforderungen belief sich auf TEUR 4.945; für den Zeitraum bis zum 23.03.2023 lag der Saldo der Wertkorrekturen bei insgesamt TEUR 363. II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Die Bilanzsumme der Eurocity belief sich am 31.12.2023 auf TEUR 99.713 (23.03.2023 TEUR 114.267).
Die Bilanzsumme beträgt in der Liquidationseröffnungsbilanz zum 24.03.2023 TEUR 111.886. Die Abweichung der Liquiditätseröffnungsbilanz und der Bilanz zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres per 23.03.2023 resultiert aus der vorgenommenen Abschreibung auf die Immobilie aufgrund eines neuen Wertgutachtens. Diese Abschreibung führt zu Abweichungen in den Positionen Eigenkapital, Sachanlagen und somit der Bilanzsumme. Die Reduzierung der Bilanzsumme ist aktivseitig auf die bereits erwähnten Maßnahmen der Abwicklerin zur Reduzierung der risikogewichteten Aktiva, dem Abbau risikobehafteter Aktiva, passivseitig auf die Einstellung der Annahme neuer Einlagen sowie die Rückzahlung fällig werdender Kundeneinlagen zurückzuführen. Im Einzelnen: Kreditvolumen Die Forderungen an Kreditinstitute ohne Bundesbank verzeichnet eine Erhöhung auf TEUR 44.652 (23.03.2023 TEUR 41.325). Forderungen an Kunden wurden auf TEUR 36.505 reduziert (23.03.2023 TEUR 42.459). Wertpapiere Der Wertpapierbestand reduzierte sich durch Fälligkeiten auf TEUR 7.984 (23.03.2023 TEUR 16.466).
Einlagen Die befristeten Einlagen von Kunden sind zum Stichtag auf TEUR 90.082 (23.03.2023 TEUR 106.277) gesunken. Mit der Deutschen Bundesbank bestanden keine Offenmarktgeschäfte (Vorjahr TEUR 0) zum Jahresultimo. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden ebenfalls nicht (Vorjahr TEUR 0).
Eigenkapital Die Eigenkapitalausstattung stellt sich zum Stichtag wie folgt dar:
Das Eigenkapital beträgt in der Liquidationseröffnungsbilanz zum 24.03.2023 TEUR 2.052. Außerbilanzielle Positionen In Relation zur Bilanzsumme sind die außerbilanziellen Positionen der Bank unbedeutend. Es handelt sich hier ausschließlich um Avalkredite und sie betrugen im Berichtsjahr insgesamt TEUR 126 (23.03.2023 TEUR 200). Finanzlage Der Prozentsatz der Refinanzierung durch befristete Kundeneinlagen (ohne täglich fällig) beträgt über 100 %. Aufgrund der geringen Höhe sind aus den außerbilanziellen Verpflichtungen keine die Liquidität beeinflussenden Wirkungen zu erwarten. Liquiditätslage Die Liquidität der Bank war im gesamten Berichtszeitraum gegeben. Allen Zahlungsverpflichtungen konnte durchgehend nachgekommen werden. Die Liquiditätskennziffer LCR notierte jederzeit weit über den regulatorischen Mindestanforderungen. Für den Zeitraum der Liquidation bis zum 31.05.2025 zeigt die Planung der FTI Andersch Consulting durchgehend eine ausreichende Liquidität auf, dass die Gesellschaft durchfinanziert ist. Ertragslage
Zinsüberschuss Der Zinsüberschuss beläuft sich auf TEUR 3.069 (23.03.2023 TEUR 512) und ist im Wesentlichen höhere Eingänge aus dem Kreditgeschäft, auch aufgrund Anpassung der Zinssätze zurückzuführen. Provisionsüberschuss Der Provisionsüberschuss reduziert sich gegenüber den Vorjahren auf TEUR 118. Es handelt sich hierbei um Provisionserträge aus dem Smart-Safe-Geschäft, das im Oktober 2023 eingestellt wurde Personalaufwand Der Personalaufwand reduziert sich auf TEUR 1.086. Hier spiegelt sich die Reduzierung der Mitarbeiteranzahl im Jahr 2023 von 22 auf 13. Andere Verwaltungsaufwendungen Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind gegenüber den Vorjahren weiterhin hoch. Kostentreibend sind hier erhöhte Prüfungskosten und die Kosten der Abwicklung. Sie belaufen sich im Jahr 2023 auf TEUR 2.947. Bewertungsergebnis Kreditgeschäft Aufgrund der Neubewertung der Kreditforderungen wurden weitere Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 2.601 (bis 23.03.2023 TEUR 256) gebildet. Diesen standen Auflösungen von Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 7.929 (bis 23.03.2023 TEUR 621) gegenüber. Darüber hinaus wurden Pauschalwertberichtigungen zum 31.12.2023 in Höhe von TEUR 838 (bis 23.03.2023 TEUR 479) nach Maßgabe des IDW RS BFA7 ermittelt und gebildet. Jahresergebnis Der Jahresüberschuss 2023 beträgt TEUR 1.466 nach einem Verlust von TEUR 491 bis zum 23.03.2023. III. Kontroll- und Risikomanagement Die Abwicklerin hat geeignete Maßnahmen in Form eines Risikofrüherkennungssystems implementiert. Die Kreditengagements unterliegen einer permanenten Überwachung und Bewertung. Monatlich wird der Bestand der Einzelwertberichtigungen aufgrund eingehender Zahlungen, Ausbleiben von Zahlungen sowie dem Länderrisiko neu bewertet und verbucht. Dies geschieht auch unter Einbeziehung der Abwicklungsplaner, FTI Andersch Consulting. Weiterhin wird monatlich seitens der Abwicklerin der gesamte Verlauf der Abwicklung mit allen Änderungen in Form eines Berichtes für die BaFin erstellt sowie den entsprechenden Aufsichtsgremien vorgelegt und erläutert. IV. Prognose, Chancen und Risiken Aufgrund des Entzuges der Bankerlaubnis und des darauffolgenden Auflösungsbeschlusses liegt der Fokus der Eurocity in der ressourcenschonenden und solventen Abwicklung ihrer Geschäfte. Die von der zuletzt verantwortlichen Abwicklerin aufgestellte Abwicklungsplanung basierend auf der mit Unterstützung externer Berater durchgeführten Studie zur künftigen Entwicklung der Bank wies einen Planungshorizont bis zum 31.05.2025 aus. Eine solvente Abwicklung der Eurocity und die vollständige und vorzeitige Rückzahlung der Kundeneinlagen soll in diesem Zeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit möglich sein. Die Abwicklungsplanung wurde im Nachgang zum Liquidationsbeschluss vom 24.03.2023 aktualisiert und weiter fortgeschrieben. In einer unabhängigen Überprüfung sowohl der ursprünglichen Abwicklungsplanung mit deren Prämissen als auch deren stete Aktualisierungen durch externe Unternehmensberater wird bestätigt, dass diese nachvollziehbar sind und ein hinreichend belastbares Szenario skizzieren. Auch bei nicht unerheblichen zusätzlichen Risikoabschlägen auf risikobehaftete Vermögenswerte wird demnach eine solvente Abwicklung der Eurocity als überwiegend wahrscheinlich erachtet. Wesentlicher Bestandteil der Abwicklung ist die vorzeitige Tilgung von Kreditforderungen. Da ein überwiegender Teil dieser Forderungen Endfälligkeiten hat, die den Planungshorizont der Abwicklung deutlich überschreiten. Chancen im Rahmen der Abwicklung ergeben sich aus einer höher als geplanten Freisetzung von Eigenkapital, das derzeit in Einzelwertberichtigungen für Kreditforderungen gebunden ist. Wesentliche Risiken im Rahmen der Abwicklung liegen einerseits in einem höher als geplanten Verbrauch von Einzelwertberichtigungen und dem damit verbundenen Eigenkapitalverzehr. Dies ist auch auf ein sich weiter verschlechterndes Marktumfeld für die Verwertung von als Sicherheit dienender Immobilien zurückzuführen. Die erfolgreiche Rückführung der Kundeneinlagen hängt von der Rückführung der Kreditforderungen als wesentliche Erfolgsfaktoren der Abwicklung ab. Die Leistungsindikatoren sind Gegenstand der Überwachung des Abwicklungsplans. Aus derzeitiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Abwicklung der Bankgeschäfte durch Abbau von risikotragenden Aktiva in dem dafür vorgesehenen Zeithorizont realisiert werden kann, so dass im genannten Zeitraum die angestrebte Rückzahlung aller Kundeneinlagen als umsetzbar erachtet wird. Gleichermaßen werden innerhalb des Planungszeitraums wesentliche Unsicherheiten, die bedeutsame Zweifel an der solventen Abwicklung aufwerfen könnten, derzeit nicht erwartet.
Frankfurt am Main, den 31.05.2024 Eurocity Aktiengesellschaft i.L Flöther BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Eurocity AG i.L, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Rumpf-Jahresabschluss der Eurocity AG i.L., Frankfurt am Main - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpf- Geschäftsjahr vom 24. März bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Eurocity AG i.L., Frankfurt am Main, für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 24. März bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Rumpf-Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Rumpf-Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rumpf-Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Rumpf-Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rumpf-Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rumpf-Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Rumpf-Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Rumpf-Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Rumpf-Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Rumpf-Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Rumpf-Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rumpf-Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rumpf-Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Rumpf-Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Rumpf-Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Rumpf-Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Frankfurt am Main, den 31. Mai 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Harald Melchior-Becker, Wirtschaftsprüfer Dr. Klaus Herder, Wirtschaftsprüfer |
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