G+Mediapool UG (haftungsbeschränkt)
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Johann Gindler seit 4.11.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PCL Medien- & Verlags GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2010 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, sowie nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Das Bilanzmodernisierungsgesetz kam erstmals zur Anwendung. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Der Wertansatz der Sachanlagen berechnete sich aus den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,-- (GWG) wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Das Wertaufholungsgebot wurde beachtet. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren durchgeführt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Es wurden entsprechen den Vorschriften des § 250 HGB Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung Angaben zur Bilanz Geschäftsjahresabschreibung: Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz setzt sich wie folgt zusammen:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen bzw. betriebsbedingten Nutzungsdauer. In den Fällen, in denen dies zu einer höheren Abschreibung führte wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen. Außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. Sonstige Angaben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder. Haftungsverhältnisse aus nichtbilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen nicht. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschafter-/Geschäftsführern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Eine Verzinsung mit 5% p.a. wurde vorgenommen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herrn Frank J. Gindler
München PCL Medien- & Verlags GmbH Geschäftsführer |
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