Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 8751
Eingetragen
18.3.2011
Branche
Großhandel mit Uhren und SchmuckTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und SchmuckGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
der Handel mit Waren, u.a. mit Uhren, Schmuck, Edelmetallen, Parfum, Textilien und Lederwaren und daraus gefertigter Produkte, sowie des Vertriebs von Waren anderer Unternehmen und die Vergabe und Nutzung von Lizenzen und Markenrechten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nader Jalili Tanha
seit 18.3.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Nader Jalili Tanha
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Nader Jalili Tanha
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DOOSTI Schmuck GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 70.637,00 36.793,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.828,00 3.970,00
II. Sachanlagen 66.809,00 32.823,00
B. Umlaufvermögen 339.389,26 291.039,34
I. Vorräte 160.800,50 249.735,60
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 53.609,00 39.769,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 124.979,76 1.534,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.402,50 11.269,97
Summe Aktiva 413.428,76 339.102,31

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 117.734,90 110.714,36
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 85.714,36 84.754,22
III. Jahresüberschuss 7.020,54 960,14
B. Rückstellungen 8.319,14 6.095,28
C. Verbindlichkeiten 287.374,72 222.292,67
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 92.502,39 114.465,28
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 194.872,33 107.827,39
Summe Passiva 413.428,76 339.102,31

Anhang (1.1.-31.12.2020

1. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der DOOSTI Schmuck GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen Vorschriften vermindert. Ein aktivierter Geschäfts/Firmenwert liegt nicht vor, so dass auf die diesbezügliche Abschreibung nicht eingegangen zu werden braucht.Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Ein Sammelposten gemäß § 6 (2a) EStG für Anschaffungen von Wirtschaftsgütern in Höhe von 150,01 € - 1.000,00 € wurde nicht gebildet.
Erträge aus der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände, latenter Steuern und der Bewertung von Finanzinstrumenten liegen nicht vor.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von der Mandantin bewerte und angesetzt. Sofern die Börsen- oder Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Erhebliche Unterschiede bei abweichender Anwendung von Bewertungsmethoden i.S.d. §§ 240 (4), 256 S.1 HGB liegen nicht vor. Nähere Angaben zu gebildeten Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB sind nicht vorzunehmen, da keine Bewertungseinheiten gebildet wurden.
Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen liegen nicht vor.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert ausgewiesen worden. Den in den Forderungen aufgrund von Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiken werden gegebenenfalls durch die Bildung angemessener dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Leistungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert, der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen, aktiviert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen

Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Zum aktuellen Bilanzstichtag wurde keine Abzinsung vorgenommen, da entweder die Rückstellungen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben oder aber eine Abzinsung aufgrund der absoluten Höhe von geringem Aussagewert ist (z.B. bei den Archivierungsrückstellungen) und deshalb der Aspekt des Gläubigerschutzes nicht gefährdet erscheint.
Die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde das handelsrechtliche Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2 HGB beachtet. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden mit den amtlichen Devisenkassakursen zum Bilanzstichtag angesetzt. Die grundsätzlich bestehende Wertaufholungspflicht für immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen (mit Ausnahme für Geschäfts- und Firmenwerte (Verbot) wurde geprüft und kam im aktuellen Bilanzjahr nicht zur Anwendung.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag (bei teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses) ist der Bilanz zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu Beteiligungsverhältnissen u.ä.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Herrn Nader Jalili Tanha (Beruf: Geschäftsführer, Kfm.Angestellter, Befreiung von § 181 BGB)

4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 20.000,00 EUR (Vorjahr 20.000,00 EUR). Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 1.607,95 EUR). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR). Davon wurden durch Pfandrechte u.ä. gesichert: 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00EUR).
4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige Verpflichtungen)
Verbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB liegen nicht vor, so dass auch diesbezügliche Angaben zu Sicherheiten und Pfandrechten sowie zu den Gründen der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nicht erforderlich sind.
4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2022 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2022 unterzeichnet.
Hagen, den 21.02.2022
gez. Nader Jalili Tanha

sonstige Berichtsbestandteile

Hagen, den 21.2.2022

gez. Nader Jalili Tanha, Geschäftsführer, Angestellter



Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2022 festgestellt.

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