DOOSTI
Schmuck GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.637,00 |
36.793,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.828,00 |
3.970,00 |
| II.
Sachanlagen |
66.809,00 |
32.823,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
339.389,26 |
291.039,34 |
| I.
Vorräte |
160.800,50 |
249.735,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.609,00 |
39.769,50 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124.979,76 |
1.534,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.402,50 |
11.269,97 |
| Summe
Aktiva |
413.428,76 |
339.102,31 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
117.734,90 |
110.714,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
85.714,36 |
84.754,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.020,54 |
960,14 |
| B.
Rückstellungen |
8.319,14 |
6.095,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
287.374,72 |
222.292,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
92.502,39 |
114.465,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
194.872,33 |
107.827,39 |
| Summe
Passiva |
413.428,76 |
339.102,31 |
Anhang
(1.1.-31.12.2020
1. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der DOOSTI
Schmuck GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 (8) S. 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten. Die Gliederung der Bilanz entspricht den
Bestimmungen des § 266 HGB. Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen
Vorschriften vermindert. Ein aktivierter
Geschäfts/Firmenwert liegt nicht vor, so dass auf die
diesbezügliche Abschreibung nicht eingegangen zu
werden braucht.Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt. Ein
Sammelposten gemäß § 6 (2a) EStG für
Anschaffungen von Wirtschaftsgütern in Höhe von
150,01 € - 1.000,00 € wurde nicht gebildet.
Erträge aus der Aktivierung selbstgeschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände, latenter
Steuern und der Bewertung von Finanzinstrumenten liegen
nicht vor.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten von der Mandantin bewerte und angesetzt.
Sofern die Börsen- oder Marktpreise am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt. Erhebliche
Unterschiede bei abweichender Anwendung von
Bewertungsmethoden i.S.d. §§ 240 (4), 256 S.1 HGB
liegen nicht vor. Nähere Angaben zu gebildeten
Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB sind nicht
vorzunehmen, da keine Bewertungseinheiten gebildet wurden.
Aus steuerlichen Gründen unterlassene
Zuschreibungen liegen nicht vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen worden. Den in den Forderungen aufgrund von
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiken
werden gegebenenfalls durch die Bildung angemessener
dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Leistungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum
nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert, der
vor dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen, aktiviert.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt
und ermittelt (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Zum aktuellen
Bilanzstichtag wurde keine Abzinsung vorgenommen, da
entweder die Rückstellungen eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr haben oder aber eine Abzinsung
aufgrund der absoluten Höhe von geringem Aussagewert
ist (z.B. bei den Archivierungsrückstellungen) und
deshalb der Aspekt des Gläubigerschutzes nicht
gefährdet erscheint.
Die Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde das
handelsrechtliche Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2
HGB beachtet. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund
des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher
nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit
wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit den amtlichen Devisenkassakursen zum
Bilanzstichtag angesetzt. Die grundsätzlich bestehende
Wertaufholungspflicht für immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen (mit Ausnahme für Geschäfts- und
Firmenwerte (Verbot) wurde geprüft und kam im
aktuellen Bilanzjahr nicht zur Anwendung.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag (bei
teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses) ist der Bilanz
zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu
Beteiligungsverhältnissen u.ä.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herrn Nader Jalili Tanha (Beruf:
Geschäftsführer, Kfm.Angestellter, Befreiung von
§ 181 BGB)
4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 20.000,00 EUR (Vorjahr
20.000,00 EUR). Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 1.607,95
EUR). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr betragen 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über
fünf Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR). Davon wurden durch Pfandrechte
u.ä. gesichert: 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00EUR).
4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse,
Eventualverbindlichkeiten, sonstige
Verpflichtungen)
Verbindlichkeiten i.S.d. § 251 HGB liegen nicht
vor, so dass auch diesbezügliche Angaben zu
Sicherheiten und Pfandrechten sowie zu den Gründen der
Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nicht
erforderlich sind.
4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2022 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2022
unterzeichnet.
Hagen, den 21.02.2022
gez. Nader Jalili Tanha
sonstige Berichtsbestandteile
Hagen, den 21.2.2022
gez. Nader Jalili Tanha, Geschäftsführer,
Angestellter
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2022
festgestellt.
|