Bohle Brandschutz GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Piotr Legutko seit 19.3.2019 | Geschäftsführer |
Gerd Rossenbach seit 19.3.2019 | Geschäftsführer |
Thomas Frank seit 19.3.2019 | Geschäftsführer |
Hans-Josef Welter seit 14.9.2009 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BOHLE POLSKA SP.Z O.O.GummersbachBefreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024BOHLE POLSKA SP.Z O.O.Rzezawa/PolenBilanz zum 31.03.2024AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.20241. Allgemeinangaben Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Bohle Polska mit Sitz in Rzezawa wurde in das Unternehmerregister beim Nationalen Gerichtsregister unter der Nummer KRS 0000301007 eingetragen. Der Gesellschaft wurde die Umsatzsteueridentifikationsnummer [NIP] 701-011-78-71 zugeteilt. Der Gesellschaftsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Hauptgegenstand des Unternehmens entspricht dem Code 43.29.Z nach der Polnischen Klassifikation der Wirtschaftszweige. Der vorliegende Jahresabschluss umfasst den Zeitraum vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024 und wurde unter der Annahme erstellt, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit in der absehbaren Zukunft fortführen wird. Zum Tag der Erstellung des Jahresabschlusses sind keine Umstände bekannt, die auf ernsthafte Bedrohungen für die Fortführung der Unternehmenstätigkeit hinweisen könnten. Der Jahresabschluss ist ein Gesamtabschluss und umfasst auch die Finanzangaben der in Gummersbach/Deutschland ansässigen Zweigniederlassung der Gesellschaft. Alle Informationen und Zahlen in diesem Jahresabschluss sind zusammengefasste Daten. 2. Rechnungslegungsmethoden Bewertungsmethoden der Aktiva und Passiva Der Jahresabschluss wurde nach Anforderungen des polnischen Rechnungslegungsgesetzes vom 29. September 1994 (im Folgenden Rechnungslegungsgesetz) erstellt. Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände und Rechte Abschreibungen auf eigene als auch gemietete Sachanlagen, die auf Grundlage von einem Vertag über Finanzierungsleasing genutzt werden, das im Art. 3 Abs. 4 des Rechnungslegungsgesetzes erwähnt wurde, werden nach linearer Methode unter Anwendung von Abschreibungssätzen, die auf Grund der voraussichtlichen Nutzungsdauer bestimmt werden, vorgenommen. Weichen die so ermittelten Sätze von den im Körperschaftsteuergesetz bestimmten Sätzen wesentlich ab, wird die Berechnung der steuerlichen und bilanziellen Abschreibung getrennt vorgenommen. Sachanlagen mit einem Wert von mehr als PLN 3.500,00 werden beginnend ab dem Folgemonat deren Freigabe zur Nutzung abgeschrieben. Sachanlagen mit einem Wert von PLN 1.000,00 bis PLN 3.500,00 werden einmalig im Monat ihrer Freigabe zur Nutzung abgeschrieben. Beträgt der Anfangswert eines Gegenstands mit langer Nutzungsdauer nicht mehr als PLN 1.000,00, wird er nicht als Sachanlage betrachtet und direkt als Aufwand im Monat der Anschaffung abgeschrieben. Die o.g. Grundsätze gelten auch für immaterielle Vermögensgegenstände und Rechte. Flüssige Mittel und sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Flüssige Mittel in Fremdwährungen werden im Laufe des Geschäftsjahres beim betreffenden Geschäft anhand des tatsächlich angewandten Kurses bewertet und falls dieser nicht vorhanden ist, mit dem am Vortag des Geschäftsabschlusses veröffentlichten Mittelkurs der Polnischen Nationalbank. Flüssige Mittel werden zum Ende des Geschäftsjahres mit dem am Bilanzstichtag veröffentlichten Mittelkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) bewertet. Die Bewertung der Kursdifferenzen von eigenen flüssigen Mitteln in Fremdwährungen bei deren Abgang wird nach der FIFO-Methode (First-In, First-Out) vorgenommen. Die bei der bilanziellen Bewertung entstandenen Kursdifferenzen werden entweder auf Aufwendungen oder auf Finanzerträge bezogen. Die kurzfristigen Investitionen werden zu den Anschaffungspreisen bewertet und deren Abgang nach der FIFO-Methode. Langfristige laufende Aufträge Bauprojekte, deren Realisierungszeit länger als 6 Monate ist, werden gemäß Art. 34a Abs. 1 des Rechnungslegungsgesetzes bewertet, wobei der Fertigstellungsgrad der Projekte auf Grundlage des Verhältnisses der vom Vertragsabschluss bis zum Stichtag getragenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten des Projekts dargestellt wird oder unter Anwendung einer anderen Methode, die den Fertigstellungsgrad besser darstellt, bestimmt wird. Sollte die Bestimmung des Fertigstellungsgrades auf diese Weise unmöglich sein, wird die Null-Gewinn-Methode angewandt (Art. 34a Abs. 4 des Rechnungslegungsgesetzes). Handelswaren, RHB-Stoffe, fertige und unfertige Erzeugnisse Bauprojekte mit der Realisierungszeit bis zu 6 Monaten werden nach Herstellungskosten bewertet und als Vorräte ausgewiesen. Die Bewertung von Handelswaren und RHB-Stoffen erfolgt zu den Anschaffungspreisen. Die Bewertung des Abgangs von Handelswaren und RHB-Stoffen erfolgt nach der FIFO-Methode. Der Wert angekaufter Betriebsstoffe zur laufenden Nutzung wird direkt als Betriebsausgaben ausgewiesen. Es handelt sich hier unter anderem um Büro- und Haushaltsbedarf, Werbeartikeln, Verpackungen, Kraft- und Treibstoffe, Ersatzteile für Maschinen und Anlagen, Werkzeuge und andere Ausstattungsgegenstände. Forderungen Forderungen werden mit den Rückzahlungsbeträgen bewertet. Diese Beträge umfassen außer dem Nominalwert auch Verzugszinsen, falls die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine Entscheidung über deren Geltendmachung trifft. Über Wertberichtigungen auf überfällige, strittige und zweifelhafte Forderungen entscheidet die Geschäftsführung der Gesellschaft. Werden Zinsen berechnet, so werden Wertberichtigungen auch auf den Zinsbetrag gebildet. Im Laufe des Geschäftsjahres erfolgt die Bewertung der Forderungen in Fremdwährung mit dem Mittelkurs der Polnischen Nationalbank (NBP), es sei denn, dass der Zollabfertigungsbeleg einen anderen Kurs festsetzt. Die Forderungszahlung wird mit dem Mittelkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) vom Vortag der Zahlung bewertet. Die Bewertung der Forderungen in Fremdwährungen zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem an diesem Tag veröffentlichten Mittelkurs der Polnischen Nationalbank (NBP). Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden zu Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen, d.h. unter Berücksichtigung der Verzugszinsen. Die Verzugszinsen werden jedoch nicht gebucht, falls aus den Erklärungen der Vertragspartner oder anderen Unterlagen hervorgeht, dass diese nicht berechnet werden. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden im Laufe des Geschäftsjahres mit dem Mittelkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) und ihre Rückzahlung mit dem Mittelkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) vom Vortag der Zahlung bewertet. Die Bewertung von Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zum Bilanzstichtag erfolgt mit dem an diesem Tag veröffentlichten Mittelkurs der Polnischen Nationalbank (NBP). Latente Steuern Die Gesellschaft nimmt keine Verrechnung der temporären positiven und negativen Differenzen vor. Aus diesem Grund werden die Aktiva und Rückstellungen für latente Körperschaftsteuer getrennt ausgewiesen. Methoden der Ermittlung des Jahresergebnisses Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Aufwendungen, die die künftigen Perioden betreffen, werden zum Tag ihrer Tätigung gesamt als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und dann planmäßig auf die Aufwandskosten umgezogen. In diesem Zusammenhang weist die Gesellschaft keine Veränderung des Bestands an Erzeugnissen aus. Die Bestandsveränderung an Erzeugnissen wird aber durch die Änderungen des Standes der laufenden Projekte mit einer Durchführungszeit von nicht mehr als 6 Monate, beeinflusst. Zur Bewertung angewandter Währungskurs Für die Bewertung der Aktiva und Passiva in Fremdwährungen zum Bilanzstichtag wurde der am 29.03.2023 veröffentlichte Mittelkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) 1 EUR = 4,3009 PLN angewandt. Für die Umrechnung der in Euro-Währung ausgedrückten Zahlen der Zweigniederlassung wurden folgende Kurse angewandt: - für die Bewertung der sich aus der Bilanz ergebenden Daten - Mittelkurs der Polnischen Nationalbank (NBP) zum 29. März 2024, d.h. 1 EUR = 4,3009 PLN; - für die Bewertung der sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebenden Daten - das arithmetische Mittel aus den Mittelkursen der Polnischen Nationalbank (NBP) zum letzten Tag eines jeden Monats des Geschäftsjahres, d.h.1 EUR = 4,4335 PLN. Methoden der Erstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wird in Überreinstimmung mit Vorschriften des polnischen Rechnungslegungsgesetzes, unter besonderer Berücksichtigung der Anlage 1 zum Gesetz, erstellt. Die Kapitalflussrechnung wird nach der indirekten Methode erstellt. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN UND ERLÄUTERUNGEN 1. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Aktiva und Passiva Immaterielle Vermögensgegenstände und Rechte Die Aufstellung der Veränderungen von immateriellen Vermögensgegenständen und Rechten sowie ihre Abschreibungen im Laufe des Geschäftsjahres werden nachstehend im Abschnitt über die Sachanlagen dargestellt. Das Unternehmen hat bisher keine Forschungs- oder Entwicklungsarbeiten durchgeführt. Sachanlagen Die Aufstellung der Veränderungen von Sachanlagen und ihrer Abschreibungen im Laufe des Geschäftsjahres werden in den nachstehenden Tabellen dargestellt. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurde eine Anlageninventur durchgeführt und ihre Ergebnisse wurden zur Gänze in den Handelsbüchern des Geschäftsjahres abgerechnet. Im Geschäftsjahr wurden keine Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und Rechte vorgenommen. Die Gesellschaft nutzte im Geschäftsjahr aufgrund eines Mietvertrages Gerüste und Container für bestimmte Bauaufträge. Im Laufe des Geschäftsjahres hat die Gesellschaft keine Aufwendungen für den Umweltschutz getragen und es werden keine solche Aufwendungen für das folgende Geschäftsjahr geplant. Zur Sicherung der Rückzahlung eines zur Finanzierung der Errichtung des Produktions- und Bürogebäudes in Rzezawa aufgenommenen Bankkredits hat das Unternehmen auf die Immobilie eine Hypothek aufgenommen. Wertentwicklung der Sachanlagen und Anlagen im Bau Bruttowert
Wertentwicklung der Abschreibungen auf Vermögensgegenstände Abschreibung
Langfristige RechnungsabgrenzungspostenDie langfristigen Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich wie folgt zusammen: in PLN
Die aktiven latenten Steuern ergeben sich aus Differenzen temporärer Art zwischen den Steuer- und Bilanzwerten von einzelnen Posten der Aktiva und Passiva, die in Zukunft zu einer Minderung der Steuerbemessungsgrundlage führen werden. Die wichtigsten Grundlagen, aus denen sich diese Differenzen ergeben, sind:
Vorräte Die Wertberichtigung auf Vorräte an RHB-Stoffen betrifft hauptsächlich die für ein Projekt gekauften Materialien, die infolge der Kontraktunterbrechung an das Lager zurückgeliefert worden sind sowie andere Stoffe, deren Verwendung bei der Tätigkeit des Unternehmens zweifelhaft ist. Die Wertberichtigungen auf Vorräte haben sich im Laufe des Geschäftsjahres wie folgt entwickelt: in PLN
Kurzfristige Forderungen Das Unternehmen hat zum 31.03.2024 im Wege einer Saldenabstimmung Inventur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durchgeführt. Die Salden wurden größtenteils bestätigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die schriftlich nicht bestätigt wurden, sind bis zum Tag der Erstellung des Jahresabschlusses beglichen worden. Sonstige Forderungen wurden mit Verträgen, steuerlichen Erfassungen und anderen Unterlagen verglichen. Die Wertberichtigungen auf Forderungen haben sich im Laufe des Geschäftsjahres wie folgt entwickelt: in PLN
Die auf dem Klageweg geltend gemachten Forderungen umfassen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bei denen Zweifel an ihrer Einbringlichkeit besteht. Kurzfristige Finanzanlagen Die kurzfristigen Finanzanlagen umfassen die an Mitarbeiter gewährten Darlehen sowie Kassenbestand und Bankguthaben auf PLN- und Fremdwährungskonten. Der Stand des Umsatzsteuerkontos beträgt PLN 18.489,29. Der Stand des Bankguthabens ist durch Kontoauszüge vom letzten Tag des Geschäftsjahres bestätigt worden. Der Kassenbestand ist durch Inventurprotokolle vom Bilanzstichtag bestätigt worden. Kurzfristige Rechnungsabgrenzungsposten Die kurzfristigen Rechnungsabgrenzungsposten umfassen:
Eigenkapital Das Eigenkapital umfasst folgende Posten:
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt PLN 1.000.000,00 und teilt sich in 1000 gleiche Anteile im Nominalwert von je PLN 1.000,00. Im Geschäftsjahr wurde aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Gesellschafterversammlung vom 21.02.2024 die Kapitalrücklage der Gesellschaft um PLN 910.413,38 durch Verwendung des Gewinns aus dem Vorjahr, erhöht. Im Geschäftsjahr 2023/20243 hat die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von PLN 996.007,92 erwirtschaftet. Die Ermittlung des Jahresüberschusses wurde in den Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ausführlich dargestellt. Rückstellungen für Verbindlichkeiten Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: in PLN
Rückstellung für latente Steuern ergibt sich aus folgenden temporären Differenzen:
Langfristige Verbindlichkeiten Die langfristigen Verbindlichkeiten umfassen ausschließlich Verbindlichkeit aus einem Investitionskredit, welcher in Zusammenhang mit Errichtung des Büro- und Werkstattgebäudes in Rzezawa aufgenommen wurde sowie Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Leasingverträgen.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten von PLN 151.118,12 (im Vorjahr PLN 19.380,67) ergeben sich aus der Bewertung von langfristigen Projekten. Aktiva und Passiva, die unter zwei oder mehr Bilanzposten erfasst werden Folgende Aktiva und Passiva werden unter zwei oder mehr Bilanzposten erfasst: in PLN
2. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungStruktur der Erlöse nach Art
Geografische Struktur der Umsätze (nach Empfängerländern):
Bestandsveränderung an Produkten Die Bestandsveränderung an Produkten ergibt sich ausschließlich aus der Minderung des Werts von unfertigen kurzfristigen Bauarbeiten. Einmalige Aufwendungen und Erträge Im berichteten Geschäftsjahr sind keine wesentlichen einmaligen Aufwendungen und Erträge entstanden. 3. Erläuterungen zu der Kapitalflussrechnung Struktur der am Anfang und am Ende des Berichtszeitraums in die Kapitalflussrechnung aufgenommenen Geldmittel Die am Anfang des Berichtszeitraums in den Kapitalfluss aufgenommenen Geldmittel umfassen:
Die am Ende des Berichtszeitraums in den Kapitalfluss aufgenommenen Geldmittel umfassen:
Die Veränderung des Bestands an kurzfristigen Verbindlichkeiten umfasst die Bestandsveränderungen aus Bankkredit und Finanzierungsleasing nicht. Unter der Position "sonstige Korrekturen" der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit wurden Bankprovisionen im Zusammenhang mit Bankgarantien i. H. v. PLN 29.123,12 (im Vorjahr PLN 20.012,70) erfasst. 4. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat sich die Struktur der Beschäftigung wie folgt entwickelt:
Honorar des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr wurde für die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2022/2023 an die Prüfungsgesellschaft ein Honorar von PLN 17.000,00 netto gezahlt. Das Honorar der Prüfungsgesellschaft für die Prüfung des vorliegenden Jahresabschlusses wird PLN 17.000,00 netto betragen. Gewinnverwendung Im Zusammenhang mit dem abgeschlossenem Vertrag über einen Investitionskredit und den darin festgelegten Finanzierungsbedingungen schlägt der Vorstand vor, den Gewinn für das Geschäftsjahr 01.04.2023 - 31.03.2024 in einer Höhe, die die Einhaltung der Bestimmungen des Kreditvertrages ermöglicht, für Ausschüttung zu bestimmen und im verbleibenden Teil für die Aufstockung der Kapitalrücklagen. Konsolidierung Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird durch die Ernst Bohle GmbH mit Sitz in Gummersbach (Deutschland) konsolidiert. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und vergangene Geschäftsjahre betreffende Ereignisse. Der anhaltende Ukraine-Krieg hat die Geschäftstätigkeit des Unternehmens nicht wesentlich beeinflusst. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Kriegshandlungen auch in Zukunft keinen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben werden. Im Laufe des Geschäftsjahres sowie nach dessen Abschluss bis zum Tag der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses sind: - keine wesentlichen Ereignisse eingetreten, die die vergangenen Jahre betreffen, - keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die die Angabe in diesem Jahresabschluss erforderlich machen würden. Sonstige im Anhang Nr. 1 zum Rechnungslegungsgesetz vom 29. September 1994 genannte Informationen und Erläuterungen sind nicht vorhanden. KAPITAFLUSSRECHNUNG für das Geschäftsjahr 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
EIGENKAPITALSPIEGEL für das Geschäftsjahr 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.04.2023 bis zum 31.03.20241. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft Bohle Polska Sp. z o.o. mit Sitz in Bochnia ist auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages vom 05.02.2008 mit späteren Änderungen tätig. Der Gesellschaftsvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Gesellschaft ist in das Unternehmerregister (KRS) unter der Nummer KRS 0000301007 eingetragen. Der Gesellschaft wurden die Nummer REGON 141293330 sowie die Steuernummer NIP 701-011-78-71 zugeteilt. Den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bildet die Erbringung von Bau- und Montageleistungen im Bereich der Isolierung von Industrieanlagen und -einrichtungen sowie Innenausstattung. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt PLN 1.000.000,00 und teilt sich in 1000 gleiche, Anteile im Nominalwert von PLN 1.000,00 je Anteil. Alle Anteile am Kapital der Gesellschaft hat die Gesellschaft Ernst Bohle GmbH übernommen. Im Geschäftsjahr 2023/2024 sind keine Änderungen der Eigentumsverhältnisse aufgetreten. Der vorliegende Jahresabschluss umfasst den Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2024 und wurde unter der Annahme erstellt, dass die Gesellschaft auf absehbare Zeit ihre Geschäftstätigkeit fortführen wird. Dieser Jahresabschluss ist auf Grundlage eines gemeinsamen Jahresabschlusses der Gesellschaft erstellt und umfasst die Angaben der Gesellschaft zusammen mit den Angaben ihrer ausländischen Niederlassung in Gummersbach / Deutschland. 2. Finanzlage Im berichteten Zeitraum hat die Gesellschaft erwirtschaftet:
Am Ende des Geschäftsjahres ist die Finanzlage der Gesellschaft stabil und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft werden laufend beglichen. Die Tätigkeit der Gesellschaft wird durch Eigenkapital und Verbindlichkeiten, einschließlich der langfristigen Verbindlichkeiten, aus dem Investitionskredit, finanziert. 3. Beurteilung der im Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnisse Die Erträge aus der betrieblichen Tätigkeit der Gesellschaft waren im laufenden Jahr mit den des Vorjahres vergleichbar (Anstieg um 1%). Dabei sind jedoch die Betriebskosten um rund 4% gestiegen. Dieser Anstieg umfasst insbesondere die Lohn- und Gehaltskosten. Folglich war das Verkaufsergebnis deutlich niedriger als im Vorjahr. Darüber hinaus wurde das Finanzergebnis durch folgende Faktoren beeinflusst. - Erlöse aus sonstiger betrieblicher Tätigkeit (+537.100,78 PLN), darunter vor allem erhaltene Erstattungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Berufsbildungsmaßnahmen sowie - Ergebnis aus der Finanztätigkeit (- 464.577,63 PLN), darunter vor allem Währungsverluste. Schließlich erzielte das Unternehmen einen Gewinn nach Steuern von PLN 996.007,93. Im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag über einen Investitionskredit und den sich daraus ergebenden Finanzierungsbedingungen schlägt der Vorstand vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 01.04.2023 - 31.03.2024 in einer Höhe, die die Einhaltung der Bestimmungen des Kreditvertrages ermöglicht, für Ausschüttung zu bestimmen und im verbleibenden Teil für die Aufstockung der Kapitalrücklagen. 4. Risikofaktoren, Auswirkungen der globalen Situation auf die Tätigkeit des Unternehmens und voraussichtige Entwicklung in Folgejahren Es ist bereits absehbar, dass die Baubranche in naher Zukunft nicht nur mit einem drastischen Mangel an Fachkräften, sondern auch mit einem allgemeinen Mangel an Arbeitskräften, auch an weniger qualifizierten, konfrontiert sein wird. Ein Faktor, der weitere Risiken und Unsicherheiten mit sich bringt, ist die weitere Erhöhung des Mindestlohns und die damit verbundene Abhängigkeit von eine Reihe von Indikatoren und Preisen. Dies wird zu einer erheblichen Erhöhung von Kosten der Geschäftstätigkeit im In- und aufgrund von Entsendevorschriften im Ausland führen. Ein Risikofaktor kann auch eine deutliche Konjunkturabschwächung in Deutschland sein, die sich in einem Rückgang des Umsatzes der deutschen Zweigniederlassung der Gesellschaft niederschlagen kann. Wir beobachten zunehmend wirtschaftliche Unsicherheit und einen Mangel an Investitionen in dem Sektor auf dem deutschen Markt, der der wichtigste Wirtschaftspartner Polens und ein großer Absatzmarkt für unsere Waren und Dienstleistungen ist. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts wird die Tätigkeit des Unternehmens ohne wesentliche Störungen geführt. Die Anzahl an Aufträgen über Lieferungen und Leistungen ermöglicht die Kontinuität der Produktion und der Dienstleistungserbringung. Trotz vorhandener Risikofaktoren erwartet der Vorstand auf mehrjähriger Basis weitere Entwicklung der Gesellschaft in Folgejahren, darunter auch weitere Entwicklung der Leistungen auf dem einheimischen Markt sowie die Aufrechterhaltung von ausländischen Erträgen. Folgen der Umsetzung von Entwicklungsplänen der Gesellschaft werden: weitere Expansion auf dem einheimischen Markt, darunter Gewinnung neuer Kunden, und Bindung der bestehenden Kunden, Aufrechterhaltung des Niveaus von ausländischen Erträgen, Fortsetzung und Erweiterung der Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinbarung zur Ausbildung neuer Arbeitskräfte sowie, Ausbau von Kooperationen mit aktuellen Unterauftragsnehmern und Aufbau der Zusammenarbeit mit weiteren, Diese Maßnahmen ermöglichen der Gesellschaft eine sichere Tätigkeit, stabile Entwicklung und Erzielung von finanziellen Erträgen. 5. Angaben zu Finanzinstrumenten Da die Gesellschaft über Finanzinstrumente verfügt, ist sie folgenden Risiken ausgesetzt: Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, Marktrisiko. Wichtigste Grundsätze für das Risikomanagement Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Festlegung und Überprüfung des Risikomanagements durch die Gesellschaft. Dies schließt die Identifizierung und Einschätzung von Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, Festlegung von akzeptablen Risikogrenzen und Kontrollverfahren sowie Überwachung der Risiken und der Anpassung an die akzeptablen Bandbreiten ein. Grundsätze und Verfahren für das Risikomanagement unterliegen regelmäßigen Kontrollen, damit die sich ändernden Marktbedingungen und Änderungen der Gesellschaftstätigkeit stets berücksichtigt werden können. Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlusts, welcher entstehen würde, wenn ein Vertragspartner eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkäme. Das Kreditrisiko ist vor allem mit schuldrechtlichen Finanzinstrumenten verbunden. Zweck des Risikomanagements besteht darin, dank der Methode der Festlegung von für beide Vertragsparteien akzeptablen Kreditlimits, den Bestand an Forderungen aus gewährten Darlehen und anderen Investitionen in Schuldinstrumente in Bezug auf die Qualität und Werte, stabil und nachhaltig zu halten. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko ist ein Risiko, dass die Gesellschaft den sich aus ihren finanziellen Verbindlichkeiten ergebenden Pflichten, welche durch Ausgabe von Finanzmitteln oder anderen Vermögenswerten abgerechnet werden, schwer nachkommen könnte. Das Liquiditätsmanagement der Gesellschaft besteht in der Sicherstellung, dass die Gesellschaft soweit wie möglich, sowohl unter normalen Umständen als auch unter angespannten Bedingungen, über ausreichende Liquidität zur Erfüllung aller Verpflichtungen bei deren Fälligkeit verfügt, ohne dass der Gesellschaft unerwünschte Verluste entstehen oder ihr guter Ruf in Gefahr gerät. Daher überwacht die Gesellschaft den Geldfluss, sichert Finanzmittel im Betrag, der zur Deckung der voraussichtlichen betrieblichen Ausgaben und laufenden finanziellen Verbindlichkeiten ausreichend ist und hält die Liquiditätskennzahlen unter den akzeptablen Bandbreiten. Marktrisiko Das Marktrisiko besteht darin, dass Änderungen der Marktpreise, unter anderem der Währungskurse, Prozentsätze, Preise der Eigenkapitalinstrumente die Ergebnisse der Gesellschaft oder den Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflussen werden. Zweck des Marktrisikomanagements ist die Haltung der festgelegten Parameter und Kontrolle der Anfälligkeit der Gesellschaft an Marktrisiko, wobei die Optimierung der Investitionsrendite angestrebt wird. Zwecks Marktrisikomanagement übernimmt die Gesellschaft die finanziellen Verbindlichkeiten. Währungsrisiko Die Gesellschaft ist in Zusammenhang mit Verkäufen und Einkäufen in Fremdwährungen dem Risiko der Währungsschwankungen, hauptsächlich des Euros, ausgesetzt. Die Gesellschaft minimiert das Währungsrisiko durch angemessene Gestaltung der Struktur ihrer Aktiva und Passiva in Fremdwährungen. Zinsrisiko Die Gesellschaft ist dem zinsbedingten Geldflussrisiko ausgesetzt, welches sich aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen ergibt sowie dem Risiko der Änderung des beizulegenden Zeitwertes, welches sich aus den Vermögenswerten und Verbindlichkeiten mit festen Zinssätzen ergibt. Die Gesellschaft minimiert das Zinssatzrisiko durch angemessene Gestaltung der Struktur ihrer Aktiva und Passiva mit variablem und festem Zinssatz. 6. Sonstige Angaben Außer den oben unter Punkt 5 dargestellten Fragen, sind nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf die Tätigkeit der Gesellschaft haben könnten. In dem berichteten Zeitraum hat die Gesellschaft keine Eigenanteile erworben. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit im Bereich der Forschung und Entwicklung aus. Die Gesellschaft verfügt über eine Niederlassung in Gummersbach (Bundesrepublik Deutschland).
Rzezawa, 11.10.2024 Geschäftsführung: Gerd Rossenbach, Vorstandsvorsitzender Piotr Legutko, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Thomas Frank, stellvertretender Vorstandsvorsitzender BERICHT DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES für die Gesellschafterversammlung der BOHLE Polska Sp. z o.o. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses Bestätigungsvermerk Wir haben den zum 31. März 2024 erstellten Jahresabschluss der BOHLE Polska Sp. z o.o. mit Sitz in ul. Przemysłowa 67, 32-765 Rzezawa; NIP: 7010117871 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalspiegel und Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und den Anhang ("Jahresabschluss"), geprüft. Wir sind der Auffassung, dass der beigefügte Jahresabschluss: - Zuverlässig und klar, in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes vom 29.09.1994 (Rechnungslegungsgesetz - GBl. vom 2023, Pos. 120 in geänderter Fassung) und den angenommenen Rechnungslegungsmethoden (-Politik) das Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft sowie der Ertragslage und Cashflows für das am 31. März 2024 endende Geschäftsjahr vermittelt. - In seiner Form und seinem Inhalt den geltenden Rechtsvorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages entspricht. - Auf Grundlage der ordnungsgemäß, in Übereinstimmung mit Kapitel 2 des Rechnungslegungsgesetzes, geführten Handelsbücher erstellt wurde. Grundlage des Prüfungsurteils Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den nationalen Prüfungsstandards in der vom Polnischen Landesrat der Wirtschaftsprüfer mit dem Beschluss des Landesrates der Wirtschaftsprüfer Nr. 3430/52a/2019 vom 21. März 2019 zu nationalen Prüfungsstandards und anderen Dokumenten angenommenen Fassung, die den internationalen Prüfungsstandards entspricht sowie in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Polnischen Revisionsaufsichtsbehörde [Polska Agencja Nadzoru Audytowego] Nr. 38/I/2022 vom 15. November 2022 zu nationalen Prüfungsstandards der Qualitätskontrolle sowie dem polnischen Prüfungsstandard 220 (revised) ("NSA") und gemäß dem Gesetz vom 11. Mai 2017 über die Wirtschaftsprüfer, Prüfungsgesellschaften und öffentliche Aufsicht (Gesetz über die Wirtschaftsprüfer - GBl. vom Jahr 2024, Pos. 1035 in der geänderten Fassung) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Standards sind nachstehend im Abschnitt Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit dem mit Beschluss des Landesrates der Wirtschaftsprüfer Nr. 3431/52a/2019 vom 25. März 2019 über die Regeln der Berufsethik von Abschlussprüfern in der geltenden Fassung angenommenem Ethik-Kodex der International Federation of Accountants für berufsständische Rechnungsleger "IESBA-Kodex" (und darunter den internationalen Standards der Unabhängigkeit) sowie anderen in Polen bei Prüfung der Jahresabschlüsse anwendbaren ethischen Anforderungen, von der Gesellschaft unabhängig. Wir haben unsere sonstigen ethischen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen und dem IESBA-Kodex erfüllt. Im Laufe der Prüfungsdurchführung blieb der verantwortliche Wirtschaftsprüfer sowie die Prüfungsgesellschaft in Übereinstimmung mit den im Gesetz über die Wirtschaftsprüfer bestimmten Unabhängigkeitsanforderungen von der Gesellschaft unabhängig. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung für den Jahresabschluss Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses auf Grundlage von ordentlich geführten Handelsbüchern und dafür, dass dieser zuverlässig und klar die Vermögens- und Finanzlage sowie die Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, in Übereinstimmung mit Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes, den angenommenen Rechnungslegungsmethoden (-Politik) und anderen geltenden Rechtsvorschriften sowie dem Gesellschaftsvertrag. Die Geschäftsführung ist auch verantwortlich für die interne Kontrolle, die sie als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Tätigkeit anzuwenden, es sei denn, die Geschäftsführung beabsichtigt, entweder die Gesellschaft aufzulösen oder einzustellen oder es gibt keine realistische Alternative, als so zu handeln. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Erstellung des Jahresabschlusses nach Anforderungen des Rechnungslegungsgesetzes zu gewährleisten. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den polnischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Basis dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Der Prüfungsumfang erstreckt sich nicht auf die Zusicherung bezüglich der künftigen Rentabilität der Gesellschaft und der Effektivität oder Wirksamkeit der Vertretung durch die Geschäftsführung gegenwärtig oder künftig. Als Anteil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den polnischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: - Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf die Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. - Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden (-Politik) sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. - Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Tätigkeit durch die Geschäftsführung sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Tätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch zur Folge haben, dass die Gesellschaft die Tätigkeit nicht fortführen wird. - Wir beurteilen die Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Sonstige Angaben, einschließlich Lagebericht Sonstige Angaben beinhalten den Lagebericht für das am 31. März 2024 endende Geschäftsjahr ("Lagebericht"). Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung Die Erstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit Rechtsvorschriften liegt in der Verantwortung der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, zu gewährleisten, dass der Lagebericht der Gesellschaft die Anforderungen des Rechnungslegungsgesetzes erfüllt. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers Unser Prüfungsurteil erstreckt sich auf den Lagebericht nicht. Im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung ist unsere Pflicht, uns mit dem Lagebericht vertraut zu machen, und dabei zu beurteilen, ob sie mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht oder keine falschen Vorstellungen von der Lage der Gesellschaft erwecken. Wenn wir auf Grundlage unserer Prüfungshandlungen wesentliche falsche Darstellungen im Lagebericht feststellen, sind wir verpflichtet, darüber eine Aussage in unserem Prüfungsurteil zu machen. Nach Anforderungen des Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer sind wir verpflichtet, zu beurteilen, ob der Lagebericht in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften erstellt wurde und mit den Angaben im Jahresabschluss übereinstimmt. Urteil zum Lagebericht Auf Grundlage unserer Prüfungshandlungen sind wir der Auffassung, dass der Lagebericht: - in Übereinstimmung mit Art. 49 des Rechnungslegungsgesetzes erstellt worden ist; - mit Angaben im Jahresabschluss in Einklang steht. Außerdem haben wir auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse über die Gesellschaft und ihre Umgebung im Lagebericht keine wesentlichen falschen Darstellungen festgestellt. Bericht zu sonstigen rechtlichen Anforderungen und Vorschriften Information zur Nichterfüllung durch das Unternehmen der Verpflichtungen gem. Art. 52 und 53des Rechnungslegungsgesetzes Der Jahresabschluss der Bohle Polska Sp. z o.o. wurde nach Ablauf der Frist gem. Art. 52 des Rechnungslegungsgesetzes erstellt und wurde durch das Feststellungsorgan nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist aus Art. 53 des Rechnungslegungsgesetzes festgestellt. Verantwortliche Wirtschaftsprüferin für die Prüfung des Abschlusses, dessen Ergebnis der vorliegende Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers ist, ist Frau Anna Kaczmarczyk, Zulassungsnummer 12761. Sie handelt im Namen von Kancelaria Biegłych Rewidentów [Wirtschaftsprüferkanzlei] KONTO Sp. z o.o. mit Sitz in Krakau, ul. Syrokomli 17, welche in die Liste der zugelassenen Abschlussprüfer unter der Nummer 327 eingetragen ist und in deren Namen die Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt wurde. verantwortliche Abschlussprüferin
Anna Kaczmarczyk Zulassungsnummer 12761 Unterschrift des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers
Krakau, den 22. Oktober 2024 Anna Małgorzata Kaczmarczyk |
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