Fortuna
GmbH
Viernheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 08.03.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.542,00 |
| I.
Sachanlagen |
40.542,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.670,32 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.340,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.329,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.554,08 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.350,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
88.116,65 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
22.850,25 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.350,25 |
| B.
Rückstellungen |
3.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
84.416,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
88.116,65 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Geschäftsführer
Die Geschäftsführung im Kalenderjahr 2010
erfolgte durch
Herrn Roman Schmidt, Konstruktionsmechaniker,
Viernheim
Herrn Alexander Stark, Montageschlosser,
Viernheim
Die von § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer sind berechtigt, die Gesellschaft
allein zu vertreten.
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
In 2010 handelt es sich um ein Rumpfwirtschaftsjahr
vom 8. März bis 31. Dezember 2010.
Gliederung, Bewertung
Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der
§§ 266 ff. HGB gegliedert. Die Bewertung der
Vermögens- und Schuldposten erfolgte entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften. Soweit handelsrechtlich
zulässig, wurden auch steuerrechtliche Vorschriften
beachtet.
Angaben die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, werden insgesamt im Anhang ausgewiesen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. §§ 267, 274a, 276, 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2010 ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Die Abschreibung wurde unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis
vorgenommen. Im Übrigen erfolgt die Abschreibung
linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Die angeschafften geringwertigen
Vermögensgegenstände (GWG) im Wert bis zu 410
Euro wurden sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit
Nominalbeträgen angesetzt. Eine pauschale
Wertberichtigung der Forderungen wurde vorgenommen.
Rückstellungen
Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle
erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden auf den Bilanzstichtag abgezinst. Es
werden die gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen
Bundesbank ermittelten und bekanntgegebenen
Abzinsungssätze verwendet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestanden nicht.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2010 ergibt sich aus dem Anlagespiegel.
Umlaufvermögen
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind Forderungen in
Höhe von Euro 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr enthalten.
Eigenkapital
Das Stammkapital beläuft sich auf Euro
25.000,00.
Verbindlichkeiten
Von den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
haben Euro 20.627,84 eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
Bei den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
Euro 63.788,81 handelt es sich um Kapitalkonten der
atypisch stillen Beteiligung.
Über die Kapitalkonten der atypisch stillen
Beteiligung existiert ein Rangrücktritt.
C. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
und § 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2012 festgestellt.
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