Bullard GmbH
Remagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
126.464,00 |
168.586,00 |
| I. Sachanlagen |
126.464,00 |
168.586,00 |
| B. Umlaufvermögen |
8.505.743,49 |
8.445.656,82 |
| I. Vorräte |
636.595,71 |
617.085,73 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
3.424.951,71 |
3.349.101,18 |
| davon gegen Gesellschafter |
49.956,36 |
|
| III. Wertpapiere |
3.027.616,13 |
|
| IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.416.579,94 |
4.479.469,91 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
6.975,56 |
11.168,55 |
| Aktiva |
8.639.183,05
|
8.625.411,37 |
Passiva
|
|
31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
8.555.405,70 |
8.424.750,79 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
684.391,88 |
684.391,88 |
| III. Gewinnvortrag |
7.715.358,91 |
7.253.594,61 |
| IV. Jahresüberschuss |
130.654,91 |
461.764,30 |
| B. Rückstellungen |
53.200,00 |
105.288,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
30.577,35 |
95.372,58 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
30.577,35 |
95.372,58 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
|
27.126,36 |
| Summe Passiva |
8.639.183,05 |
8.625.411,37 |
Anhang
Bullard GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr 2024
A. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen des § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (nachfolgend
kurz: HGB) als „kleine“ Kapitalgesellschaft eingestuft. Entsprechend wurden bei Aufstellungen
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung die für diese Größenklasse vorgesehenen
Erleichterungen in Form von Verkürzungen und Weglassen von Anhangangaben beansprucht.
Die nach § 268 Abs. 2 HGB geforderte Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens in Form eines Anlagegitters innerhalb der Bilanz oder im Anhang
ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht vorgesehen und daher unterblieben.
Die Gesellschaft wurde im Jahr 1990 gegründet und nahm ihren Geschäftsbetrieb zum
27.07.1990 auf. Das Geschäftsjahr 2024 entspricht dem Kalenderjahr.
Per 31.12.2024 wurden die geänderten Vorschriften des BilMoG beachtet.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu einzelnen Posten der
Bilanz
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände
und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften orientieren sich grundsätzlich
an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden
sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Selbst geschaffene
immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden gemäß § 255 Abs. 2a HGB
mit bei deren Entwicklung anfallenden Aufwendungen (Entwicklungskosten) bewertet.
Sofern die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist, wurden keine Abschreibungen vorgenommen.
Die Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagegegenstände wurde auf der Basis der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibungsberechnungen erfolgten ab dem Datum des
Zugangs zeitanteilig. Die geringwertigen Anlagegüter wurden im Geschäftsjahr 2024
voll abgeschrieben.
Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Beim Umlaufvermögen wurden keine
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Fremdkapitalzinsen
wurden bei der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte zu Vollkosten. Steuerrückstellungen enthalten
die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. In den Bewertungsansätzen
wurden die Aufwendungen einbezogen, die im folgenden Geschäftsjahr anfallen werden,
jedoch wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2024 zuzurechnen sind. Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen sich wie folgt
darstellen:
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Gesamt TEUR (VJ)
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Restlaufzeit bis 1 Jahr (VJ)
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Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
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durch Pfandrechte o.ä. Rechte gesichert
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Verbindlichkeiten gesamt
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31 (96)
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31 (96)
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C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Da es sich bei der Bullard GmbH um eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB handelt
erfolgen keine Angaben zum Gewinn und Verlust.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr 2024.
Frau Victoria Wells Bullard, Vice President, Kentucky USA
Der Gewinn wird mit dem auflaufenden Gewinnvortrag verrechnet.
Die Angaben der Beschäftigungszahlen war in 2024 aufgrund von § 285 Nr. 7 + Nr. 9a
i.V.m § 288 HGB nicht erforderlich.
07.08.2025 gez. Victoria Wells Bullard
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2025 festgestellt.
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