B.P.S. Engineering GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandor Kahl seit 7.12.2016 | Geschäftsführer |
Ingo Kahl seit 7.12.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kahl Verpackungen GmbHRonneburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Auf die Darstellung der Bilanz nach §§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Verzicht des § 276 Satz 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Der Jahresabschluss schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss zum 31.12.2022 an. Für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird mangels entgegenstehender tatsächlicher bzw. rechtlicher Gegebenheiten von der Geschäftsführung von einer Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen, angesetzt Alternativ wurde die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 durch Einstellung in einen Sammelposten angewendet, deren Nutzungsdauer einen festen 5 Jahreszeitraum beträgt. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte nach § 255 Abs. 2 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Im Geschäftsjahr wurde auf die Bildung einer Pauschalwertberichtigung von 2,0% des beizumessenden Forderungsbestandes ohne Umsatzsteuer aus Geringfügigkeit verzichtet. Soweit erforderlich wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstrichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe des zu erwartenden Aufwands gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die Verpflichtungen zu erfüllen. Die Bewertung der Rückstellung für Gewährleistungen wurde anhand der betrieblichen Erfahrung des Auftraggebers bemessen, die unverändert mit 2,5 0/00 der Umsatzerlöse gewichtet nach deren zeitlichen Entstehung bemessen wurde. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten liegen nicht vor. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind dem Anlagenverzeichnis (§ 284 Abs. 3 HGB) zum Jahresabschluss zu entnehmen. Die größenabhängige Erleichterung nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wurde für Zwecke des Anhangs angewendet. Die Offenlegung erfolgt unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 HGB. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: Restlaufzeiten bis 1 Jahr:
Restlaufzeiten 1 bis 5 Jahre:
In den sonstigen Vermögengegenstanden sind hinterlegte Kautionen in Höhe von 71.905,00 EUR (Vorjahr: 71.905 EUR) enthalten, wovon ein Anteil von 70.000 EUR zugunsten einer Factoringgesellschaft zur Kautionsabsicherung zu dem vertraglichen Einzug der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen innehat. Eigenkapital Das Stammkapital von 25.000,00 EUR ist unter Beachtung des § 272 Abs. 1 HGB mit dem Nennbetrag angesetzt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag mit 310.971,41 EUR enthalten. Im Unternehmen wurden unter der Bestimmung des § 267 Abs. 5 HGB insgesamt 8 Arbeitnehmer beschäftigt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: Restlaufzeiten bis 1 Jahr:
Restlaufzeiten 1 bis 5 Jahre:
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 5.020,75 (Vorjahr: 0,00) enthalten. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag nennenswerte Haftungsverhältnisse mit einer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nach § 251 HGB lagen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens Bedeutung haben, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ingo Kahl und Herrn Sandor Kahl. Beide Geschäftsführer sind jeweils allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt und von der Beschränkung des § 181 BGB befreit. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Ronneburg, 20. Dezember 2024 gez. Ingo Kahl gez. Sandor Kahl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.12.2024. |
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