Leandra Holding GmbHLiquidiert
53173 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan W. Bock seit 21.2.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Leandra Holding GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGErforderliche Angaben I. Angaben zur Generalnorm Der Jahresabschluss der Leandra Holding GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2010 auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 für kleine Kapitalgesellschaften und nach dem GmbHG aufgestellt. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2010. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 3, 274a, und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den §§ 246 - 256 HGB und den für die Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen in §§ 264 ff. HGB. Es ergeben sich keine zu berichtenden Umstände, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen, wurde beibehalten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt (vgl. Anhang IV.). III. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. 1. Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. 2. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. 3. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagengitter) Bei der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (§ 268 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB) wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, das Anlagengitter außerhalb der Bilanz darzustellen, vgl. insoweit ANLAGE III a.
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenverpflichtung wird im Anhang nachgekommen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Mit Vertrag vom 4. Juli 2007 hat der Alleingesellschafter Stefan W. Bock (Darlehensgeber) der Leandra Holding GmbH (Darlehensnehmer) ein Kontokorrentdarlehen in Höhe von maximal € 100.000,00 gewährt, welches durch eine Änderungsvereinbarung vom 30. Juni 2008 auf maximal € 150.000,00 erhöht wurde. Das Darlehen wird mit 7 % p. a. verzinst. Der Darlehensgeber hat in einer Verzichtserklärung vom 31. Dezember 2010 zur Stärkung der Kapitalbasis der Gesellschaft auf einen Teilbetrag des Darlehens in Höhe von € 50.000,00 zum Bilanzstichtag verzichtet. Der Betrag ist laut der Verzichtserklärung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen.
Gemäß § 285 Nr. 12 HGB sind Rückstellungen, die in der Bilanz als "sonstige Rückstellungen" ausgewiesen werden, zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben. Die Rückstellungen umfassen Abschlusskosten für 2007 bis 2010 in Höhe von € 5.500,00. 5. Hinweise zu den Forderungen gegen Gesellschafter/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: § Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern € 80.669,37 Stefan W. Bock Auf die Erläuterungen zu 3. Eigenkapital wird verwiesen. 6. Angaben zu den Verbindlichkeiten Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über 5 Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang vorgenommen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen zum Bilanzstichtag € 39,27. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Angabe der Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer. 2. Angaben über die Geschäftsführung Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer laut Handelsregister vertreten: Herrn Stefan W. Bock Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. 3. Liste der Gesellschafter Gemäß § 40 GmbHG war zum Bilanzstichtag der folgende Gesellschafter beteiligt:
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.01.2011 |
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