Leandra Holding GmbHLiquidiert

53173 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 108049
Vorher
Brilliant 569. GmbHStefan Bock Beteiligungs GmbH
Eingetragen
25.6.2007
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand ist die Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan W. Bock
seit 21.2.2013
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Leandra Holding GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

137.280,00

137.280,00

B. Umlaufvermögen

I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0,00

5.184,22

Summe Aktiva

137.280,00

142.464,22



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

76.000,00

26.000,00

III.Verlustvortrag

-42.674,27

-30.792,82

IV. Jahresfehlbetrag

-7.256,80

-11.881,45

B. Rückstellungen

5.502,07

4.500,00

C. Verbindlichkeiten

80.709,00

129.638,49

Summe Passiva

137.280,00

142.464,22

ANHANG

Erforderliche Angaben

I. Angaben zur Generalnorm

Der Jahresabschluss der Leandra Holding GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2010 auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 für kleine Kapitalgesellschaften und nach dem GmbHG aufgestellt. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2010.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 3, 274a, und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den §§ 246 - 256 HGB und den für die Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen in §§ 264 ff. HGB. Es ergeben sich keine zu berichtenden Umstände, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt.

1.

II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und anderen formellen Besonderheiten

1.

1. Darstellungsstetigkeit

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen, wurde beibehalten.

1.

2. Hinweise zu den Vorjahresbeträgen

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

1.

3. Davon - Vermerke

Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt (vgl. Anhang IV.).

III. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung

Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben.

1. Die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

2. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen.

3. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1. Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens (Anlagengitter)

Bei der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (§ 268 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB) wurde vom Wahlrecht Gebrauch gemacht, das Anlagengitter außerhalb der Bilanz darzustellen, vgl. insoweit ANLAGE III a.

1.

2. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen

Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenverpflichtung wird im Anhang nachgekommen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

1.

3. Eigenkapital

Mit Vertrag vom 4. Juli 2007 hat der Alleingesellschafter Stefan W. Bock (Darlehensgeber) der Leandra Holding GmbH (Darlehensnehmer) ein Kontokorrentdarlehen in Höhe von maximal € 100.000,00 gewährt, welches durch eine Änderungsvereinbarung vom 30. Juni 2008 auf maximal € 150.000,00 erhöht wurde. Das Darlehen wird mit 7 % p. a. verzinst.

Der Darlehensgeber hat in einer Verzichtserklärung vom 31. Dezember 2010 zur Stärkung der Kapitalbasis der Gesellschaft auf einen Teilbetrag des Darlehens in Höhe von € 50.000,00 zum Bilanzstichtag verzichtet. Der Betrag ist laut der Verzichtserklärung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen.

1.

4. Hinweise zu den sonstigen Rückstellungen

Gemäß § 285 Nr. 12 HGB sind Rückstellungen, die in der Bilanz als "sonstige Rückstellungen" ausgewiesen werden, zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben. Die Rückstellungen umfassen Abschlusskosten für 2007 bis 2010 in Höhe von € 5.500,00.

5. Hinweise zu den Forderungen gegen Gesellschafter/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG sind Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gesondert auszuweisen. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge:

§ Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern € 80.669,37

Stefan W. Bock

Auf die Erläuterungen zu 3. Eigenkapital wird verwiesen.

6. Angaben zu den Verbindlichkeiten

Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über 5 Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen zum Bilanzstichtag € 39,27.

V. Sonstige Pflichtangaben

1. Angabe der Arbeitnehmerzahl

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

2. Angaben über die Geschäftsführung

Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer laut Handelsregister vertreten:

Herrn Stefan W. Bock

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

3. Liste der Gesellschafter

Gemäß § 40 GmbHG war zum Bilanzstichtag der folgende Gesellschafter beteiligt:


Name


Wohnort

Stammeinlage

Stefan W. Bock

Berlin

25.000,00

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.01.2011

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