Lehmann
Computer Service GmbH
Bad Homburg v. d. Höhe
Jahresabschluss zum 31.12.2007
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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216,31
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216,31
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II. Sachanlagen
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1289,86
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691,19
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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12397,06
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9059,65
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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24550,63
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6574,63
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Aktiva
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38453,86
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16541,78
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25564,59
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25564,59
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-12451,59
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-21846,61
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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19193,94
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9395,02
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B. Rückstellungen
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2500,00
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C. Verbindlichkeiten
sonstige Passiva
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3599,61
47,31
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3428,78
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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38453,86
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|
16541,78
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Anhang zum Geschäftsjahr 2007
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
II. Abschreibungen auf den Firmenwert
III. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf das Anlagevermögen
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
II. Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung wurde im Rahmen
einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung
vorgenommen. Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode
mit Sätzen von 25 % Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR
400,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig
im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.
7) Die Forderungen wurden zum Nennwert
(Rechnungsbetrag) angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das Grundkapital wurde zum Nennbetrag
ausgewiesen/angesetzt.
9) Die Bewertung der Pensionsrückstellung
erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG.
Die Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
einem versicherungsmathematischen Gutachten.
10) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
11) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
12) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
2) Der Gesellschafter schuldet der Gesellschaft 9.475
Euro aus erhaltenen Darlehen.
3) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgte nicht. Sie sind in den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen "sonstige
Vermögensgegenstände" enthalten.
4) Die Verzinsung erfolgt mit 3 Prozent p.a.
über dem Leitzinsaus dem jeweiligen Darlehensstand.
5) Die Gesellschaft schuldet dem Gesellschafter 47,31
Euro aus erhaltenen Darlehen.
6) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten
erfolgt. Sie sind in den Verbindlichkeiten "sonstige
Passiva" enthalten.
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m.
§ 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen
einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde
im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG
i. V. m. § 254 HGB vorgenommen.
II. Abschreibungen auf den Firmenwert
Ein derivativer Firmenwert nach § 255 Abs. 4
HGB wurde nicht abgeschrieben. Es erfolgten keine
planmäßigen Abschreibungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG.
III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.
E. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen an
anderen Gesellschaften.
III. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Dipl. Ing. Wilhelm Lehmann geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Ort, Datum
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Name
(Geschäftsführer)
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