Colorful Chairs GmbHLiquidiert

Liegnitzer Straße 34, 10999 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 8051
Eingetragen
6.7.2020
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten von WerbeagenturenKünstler- und Modelagenturen
Gegenstand
Agentur für innovative Marketingkonzepte, Online Marketing, Social Media Marketing und damit verbundene Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Philipp Scholz
seit 2.2.2022
Geschäftsführer
Markus Koczy
seit 30.4.2021
Geschäftsführer

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Colorful Chairs GmbH

Wetzlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 699.757,00 702.716,00
I. Sachanlagen 24.757,00 27.716,00
II. Finanzanlagen 675.000,00 675.000,00
B. Umlaufvermögen 990.985,10 931.944,63
I. Vorräte 1.301,00 3.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 577.514,91 572.651,84
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 412.169,19 355.692,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.302,71 396,80
Aktiva 1.694.044,81 1.635.057,43

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 341.401,33 170.050,35
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 316.401,33 145.050,35
davon Gewinnvortrag 145.050,35 5.189,98
B. Rückstellungen 94.444,09 49.737,00
C. Verbindlichkeiten 1.224.149,39 1.415.270,08
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 124.149,39 315.270,08
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.100.000,00 1.100.000,00
davon gegenüber Gesellschaftern 800.000,00 828.000,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 34.050,00
Passiva 1.694.044,81 1.635.057,43

Anhang

2.1 Allgemeine Angaben

Die Colorful Chairs GmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister beim:

Registergericht: Wetzlar
Register-Nr.: 8051

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs 2 HGB aufgestellt.

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierung- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand deshalb nicht statt.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Bilanzerstellung erfolgte unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses.

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB) ausgegangen.

2.3 Erläuterungen zur Bilanz

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Zugänge wurden zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Der Anlagespiegel wurde als Anlage zum Anhang beigefügt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden. Zugänge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Vorräte ergeben sich aus der körperlichen Bestandsaufnahme (Inventur) zu Bilanzstichtag. Sie wurden grundsätzlich mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Markpreisen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

Der Ausweis der flüssigen Mittel am Bilanzstichtag erfolgte zu Nennwerten. Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den Rechnungsabschlüssen der Kreditinstitute überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bilanzansatz überein.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, welche Aufwendungen nach dem Bilanzstichtag betreffen.

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Der Bilanzgewinn beträgt EUR 316.401,33.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die sonstigen Rückstellungen betragen EUR 43.926,00.

Die Rückstellungen für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit einer Restlaufzeit von von mehr als einem Jahr wurde unter Einbeziehung von künftigen Preis- und Kostenverhältnissen nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Bundesbank mit dem Erfüllungsbetrag berechnet.

Die Verbindlichkeiten enthalten sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages bewertet. Eine namentliche Einzelaufstellung ist vorhanden.

2.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht zugeordnet. Das Realisationsprinzip wurde beachtet. Besondere Wahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Umsatzerlöse wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.

Der im Materialaufwand enthaltende Materialverbrauch wurde aufgrund einer Stichtagsinventur ermittelt und zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften (Sonderabschreibungen) wurden nicht vorgenommen. Vom Bewertungswahlrecht des § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten Erträge und Aufwendungen aus Finanzierungen.

Die Steuern aus Einkommen und Ertrag ergeben sich aus den steuerlichen Vorschriften. Sie belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Die sonstigen Steuern beinhalten Kfz-Steuern.

Angabepflichtige Posten gemäß § 285 Nr. 5 und 6 HGB und sonstige außerordentliche Posten, die für die Beurteilung der Ertragslage von besonderer Bedeutung sind, bestehen nicht.

2.5 Sonstige Angaben

2.5.1 Allgemeine Angaben

Von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 35 Arbeitnehmer beschäftigt.

2.5.2 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB besteht nicht.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB beträgt EUR 864.705,20 und betrifft insbesondere Darlehen gegen Gesellschaftern und Verbindlichkeit aus Steuern.

2.5.3 Geschäftsführer

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:

- Herr Markus Koszy

- Herr Philipp Scholz ab 02.02.2022

2.5.4 Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis des laufenden Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Berlin, den 22.12.2023

gez. Markus Koszy

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2023 festgestellt.

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