Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 54224
Eingetragen
19.6.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von WerkzeugenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Die Konzeption, Durchführung und Vermittlung von Marketing- und Internetprojekten, sowie der Handel über Online Marktplätze.

Historie

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Management

NameRolle
Georg Wieseler
seit 19.6.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

d06 GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.098,00 2.054,00
I. Sachanlagen 1.098,00 2.054,00
B. Umlaufvermögen 401.493,56 387.263,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.624,00 21.752,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.000,00 6.000,00
II. Wertpapiere 28.137,50 166.129,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 359.732,06 199.381,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 402.591,56 389.317,56

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 395.861,94 378.629,03
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 353.629,03 351.573,43
III. Jahresüberschuss 17.232,91 2.055,60
B. Rückstellungen 4.744,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten 1.985,62 9.288,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.985,62 9.288,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 402.591,56 389.317,56

Anhang

der d06 GmbH

Angaben zum Jahresabschluss, zur Bilanzierung und Bewertung

1. Angewendete Rechtsvorschriften

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresdurchschnitt sind sämtliche Vermögengengegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlageverzeichnis zu entnehmen.

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 Abs. 3 Sätze 1 und 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1HGB).

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a Abs. 2 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2013 wurde ein Mitarbeiter beschäftigt.

Die Gesellschafterdarlehen werden mit einem Zinssatz, der 2%-Punkte über dem Basiszinssatz nach BGB liegt, verzinst. Die Verrechnungskonten der Gesellschafter werden mit einem Zinssatz, der 1%-Punkt über dem Basiszinssatz nach BGB liegt, verzinst.

Organe der Gesellschaft

Während des Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die folgenden Geschäftsführer geführt:

Herr Dipl. Kfm. Georg Wieseler.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2014 - 31.12.2014

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.000,00 EUR.

1.1.2013 - 31.12.2013

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 6.000,00 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2015 festgestellt.

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