Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 139856
Eingetragen
22.1.2016
Branche
Effekten- und WarenterminhandelManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, insbesondere von Wertpapiergeschäften, Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden sowie die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Prokura
Akos Sarandi
seit 12.11.2024
Prokura
Norbert Nagy
seit 12.11.2024
Prokura
Ullrich Fischer
seit 12.11.2024
Geschäftsführer
Frank Michaelis
seit 10.3.2016
Vertreter
Christian Mag. Tury
seit 22.1.2016
Geschäftsführer
Clemens Dr. Gregor
seit 22.1.2016
Prokura
Prokura
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FINAD GmbH Deutschland

Hamburg

Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

FINAD GmbH

Wien/Österreich

Firmenbuch-Nummer: FN 197160 t - Firmenbuch-Gericht: Handelsgericht Wien

Beiliegend übermitteln wir Ihnen anlässlich der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der FINAD GmbH gemäß § 277 UGB folgende Unterlagen:

Bilanz zum 31.12.2023

Anhang zum 31.12.2023

Die Gesellschaft stellt eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 221 Abs. 1 UGB dar.

 

Mag. Christian Tury, Geschäftsführer

Gian-Marco Rinaldi Diaz de la Cruz, Geschäftsführer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 543.926,97 584.013,19
b) sonstige Forderungen 776.991,62 564.049,24
1.320.918,59 1.148.062,43
2. Forderungen an Kunden 271.590,49 398.824,97
3. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,00 0,00
4. Beteiligungen 400,00 400,00
5. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,02 0,02
6. Sachanlagen 32.724,74 36.440,25
7. Sonstige Vermögensgegenstände 90.025,93 174.759,49
8. Rechnungsabgrenzungsposten 9.726,99 38.200,12
Summe AKTIVA 1.725.386,76 1.796.687,28

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 0,00 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 755.039,35 787.910,42
3. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 3.805,29 3.805,29
b) sonstige Rückstellungen 434.729,00 528.512,00
438.534,29 532.317,29
4. Gezeichnetes Kapital 127.178,00 127.178,00
5. Kapitalrücklagen
nicht gebundene 353.346,25 203.346,25
6. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen 125.000,00 125.000,00
7. Bilanzgewinn / Bilanzverlust -73.711,13 20.935,32
davon Gewinnvortrag EUR 20.395,32 (Vorjahr: EUR 85.547,40)
Summe PASSIVA 1.725.386,76 1.796.687,28
Anrechenbares Eigenkapital 531.813,10 455.524,25
Erforderliches Eigenkapital 452.964,63 376.576,83

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
1. Zinsen u. ähnliche Erträge 7,37 21,75
2. Zinsen u. ähnliche Aufwendungen -0,08 -12,94
I. NETTOZINSERTRAG 7,29 8,81
3. Provisionserträge 2.734.446,34 2.718.492,40
4. Provisionsaufwendungen -293.804,34 -157.315,04
5. sonstige betriebliche Erträge 29.426,47 13.174,46
II. BETRIEBSERTRÄGE 2.470.075,76 2.574.360,63
6. allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
darunter:
aa) Gehälter -1.414.741,20 -1.311.089,43
bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abgängige Abgaben und Pflichtbeiträge -233.595,90 -200.933,87
cc) sonstiger Sozialaufwand -9.215,00 -2.999,53
dd) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -16.028,96 -11.979,35
-1.673.581,06 -1.527.002,18
b) sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) -806.688,96 -943.160,25
-2.480.270,02 -2.470.162,43
7. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 5 und 6 enthaltenen Vermögensgegenstände -11.106,05 -14.395,18
III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN -2.491.376,07 -2.484.557,61
darunter fixe Gemeinkosten EUR 2.033.412,03 (Vorjahr: EUR 1.811.858,51)
IV. BETRIEBSERGEBNIS -21.300,31 89.803,02
8. Wertberichtigungen auf Wertpapiere, die wie Finanzanlagen bewertet sind sowie auf Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT -21.300,31 89.803,02
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -73.346,14 -79.415,10
VI. JAHRESÜBERSCHUSS -94.646,45 10.387,92
10. Rücklagenbewegung 0,00 -75.000,00
VII. JAHRESGEWINN -94.646,45 -64.612,08
11. Gewinnvortrag 20.935,32 85.547,40
VIII. BILANZGEWINN / BILANZVERLUST -73.711,13 20.935,32

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Grundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) erstellt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften des UGB unter Beachtung der für Wertpapierfirmen geltenden Sonderbestimmungen aufgestellt. Gemäß § 71 Abs. 1 WAG 2018 (Wertpapieraufsichtsgesetz) haben Wertpapierfirmen ihren Jahresabschluss gemäß der Gliederung der Anlage 2 zu Artikel I § 43 BWG (Bankwesengesetz) so rechtzeitig zu erstellen, dass die sechsmonatige Frist des § 71 Abs. 2 WAG 2018 (nach Abschluss des Geschäftsjahres) eingehalten werden kann; die § 43, §§ 45 bis 59 a und § 64 und § 65 Abs. 1 und 2 BWG sind anzuwenden.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Anlagevermögen

Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wie folgt:

Jahre
Software 3 - 4
EDV-Anlagen (Hardware) 4 - 5
Büromaschinen und sonstige Büroeinrichtung 4 - 13

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 1.000 wurden in einem betragsmäßig nicht wesentlichen Umfang im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten zum Bilanzstichtag bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der beizulegende Wert am Bilanzstichtag dauerhaft niedriger ist. Die Gesellschaft führt kein Handelsbuch.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Nennwerten - abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen - bilanziert.

Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen umfassen Vorsorgen für ungewisse Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen betreffen ihrer Eigenart nach genau umschriebene Aufwendungen, die dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Sie wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Rückstellungen aus Vorjahren wurden, soweit sie nicht verwendet wurden und der Grund für ihre Bildung weggefallen ist, gewinnerhöhend aufgelöst.

4. Verbindlichkeiten

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit ihrem Rückzahlungsbetrag.

Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

C. Erläuterungen zu Posten der Bilanz

Aktiva

1. Forderungen an Kreditinstitute

In den Forderungen an Kreditinstitute weisen EUR 1.320.918,59 (Vorjahr: EUR 1.148.062,43) eine Laufzeit von bis zu 3 Monaten auf.

2. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, wurden bereits in Vorjahren auf EUR 0,00 abgeschrieben.

3. Beteiligungen

Die Beteiligung in Höhe von EUR 400,00 (Vorjahr: EUR 400,00) betrifft die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (AeW).

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Vorauszahlungen für Büromiete, Versicherungen und Lizenzgebühren.

Passiva

1. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 755.039,35 (Vorjahr: EUR 787.910,42) weisen eine Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten auf.

Sie betreffen mit EUR 494.213,66 (Vorjahr: EUR 345.147,41) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (davon entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen EUR 239.416,32, im Vorjahr waren es EUR 229.961,56), mit EUR 74.102,51 (Vorjahr: EUR 254.271,19) Verbindlichkeiten aus Steuern und sozialen Abgaben, mit EUR 16.723,18 (Vorjahr: EUR 18.491,82) Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsführern bzw. Mitarbeitern sowie mit EUR 170.000,00 (Vorjahr: EUR 170.000,00) Verbindlichkeiten aus der Gewinnausschüttung, welche auf Basis des Jahresabschlusses 2022 beschlossen wurde.

2. Rückstellungen

Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen:

Stand am 1.1.2023 Auflösung/ Verbrauch Zuweisung Stand am 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
Verpflichtungen gegen- über Arbeitnehmern 471.312,00 -471.312,00 386.629,00 386.629,00
Rechts-, Beratungs- und Prüfungsaufwand 51.200,00 - 51.200,00 39.100,00 39.100,00
Aufsichtsratsvergütungen 3.000,00 - 3.000,00 6.000,00 6.000,00
FMA-Beiträge 3.000,00 - 3.000,00 3.000,00 3.000,00
Körperschaftsteuer 1.113,36 - 1.113,36 1.865,29 1.865,29
Solidaritätszuschlag 751,93 - 751,93 0,00 0,00
Gewerbesteuer 1.940,00 - 1.940,00 1.940,00 1.940,00
532.317,29 -532.317,29 438.534,29 438.534,29

D. Sonstige Angaben

Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer

1. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Anzahl der Arbeitnehmer durchschnittlich 11 Angestellte (Vorjahr: 12 Angestellte).

2. Organe

Hinsichtlich der Angabe der Aufwendungen für Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht.

Für Ansprüche des Aufsichtsrates wurden für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 jeweils EUR 3.000,00 als sonstige Rückstellung ausgewiesen.

Zusammensetzung der Geschäftsführung

Mag. Christian Tury, M.E.S., Wien

Gian-Marco Rinaldi Diaz de la Cruz, Zürich, Schweiz

Zusammensetzung des Aufsichtsrates

Dr. Hanno Scheuch (Vorsitzender), Wien

Dr. Otto-Uwe Oberparleiter (Stellvertreter), Wien

Dr. Alexander Knechtsberger, Wien

Martin Enz, Stäfa, Schweiz

 

Wien, den 27. Juni 2024

Die Geschäftsführer:

gez. Mag. Christian Tury

gez. Gian-Marco Rinaldi Diaz de la Cruz

4. Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der FINAD GmbH, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Unsere Verantwortlichkeit und Haftung ist analog zu § 275 Abs 2 UGB (Haftungsregelungen bei der Abschlussprüfung einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können

Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

 

Maria Enzersdorf, am 27. Juni 2024

Univ. Prof. Dr. Egger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Prof. (FH) Dr. Walter Egger, Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

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