MBI GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maximilian Ludwig Mantler seit 1.10.2025 | Prokura |
Gian-Marco Rinaldi Diaz de la Cruz seit 12.11.2024 | Prokura |
Akos Sarandi seit 12.11.2024 | Prokura |
Norbert Nagy seit 12.11.2024 | Prokura |
Ullrich Fischer seit 12.11.2024 | Geschäftsführer |
Frank Michaelis seit 10.3.2016 | Vertreter |
Christian Mag. Tury seit 22.1.2016 | Geschäftsführer |
Clemens Dr. Gregor seit 22.1.2016 | Prokura |
Christian Mag. Ziegler seit 22.1.2016 | Prokura |
Christoph Schwarzenbach seit 22.1.2016 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FINAD GmbH DeutschlandHamburgBefreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023FINAD GmbHWien/ÖsterreichFirmenbuch-Nummer: FN 197160 t - Firmenbuch-Gericht: Handelsgericht WienBeiliegend übermitteln wir Ihnen anlässlich der Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der FINAD GmbH gemäß § 277 UGB folgende Unterlagen:
Die Gesellschaft stellt eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 221 Abs. 1 UGB dar.
Mag. Christian Tury, Geschäftsführer Gian-Marco Rinaldi Diaz de la Cruz, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Grundsätze Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) erstellt. Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt. Die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften des UGB unter Beachtung der für Wertpapierfirmen geltenden Sonderbestimmungen aufgestellt. Gemäß § 71 Abs. 1 WAG 2018 (Wertpapieraufsichtsgesetz) haben Wertpapierfirmen ihren Jahresabschluss gemäß der Gliederung der Anlage 2 zu Artikel I § 43 BWG (Bankwesengesetz) so rechtzeitig zu erstellen, dass die sechsmonatige Frist des § 71 Abs. 2 WAG 2018 (nach Abschluss des Geschäftsjahres) eingehalten werden kann; die § 43, §§ 45 bis 59 a und § 64 und § 65 Abs. 1 und 2 BWG sind anzuwenden. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen Die Bewertung der ausschließlich entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmäßigen linearen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wie folgt:
Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten unter EUR 1.000 wurden in einem betragsmäßig nicht wesentlichen Umfang im Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang dargestellt. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sind mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten zum Bilanzstichtag bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der beizulegende Wert am Bilanzstichtag dauerhaft niedriger ist. Die Gesellschaft führt kein Handelsbuch. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Nennwerten - abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen - bilanziert. Forderungen in Fremdwährungen werden mit dem Anschaffungskurs oder mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. 3. Rückstellungen Die Rückstellungen umfassen Vorsorgen für ungewisse Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen betreffen ihrer Eigenart nach genau umschriebene Aufwendungen, die dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr zuzuordnen sind. Sie wurden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Rückstellungen aus Vorjahren wurden, soweit sie nicht verwendet wurden und der Grund für ihre Bildung weggefallen ist, gewinnerhöhend aufgelöst. 4. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht mit ihrem Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. C. Erläuterungen zu Posten der Bilanz Aktiva 1. Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute weisen EUR 1.320.918,59 (Vorjahr: EUR 1.148.062,43) eine Laufzeit von bis zu 3 Monaten auf. 2. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Die Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, wurden bereits in Vorjahren auf EUR 0,00 abgeschrieben. 3. Beteiligungen Die Beteiligung in Höhe von EUR 400,00 (Vorjahr: EUR 400,00) betrifft die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (AeW). 4. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Vorauszahlungen für Büromiete, Versicherungen und Lizenzgebühren. Passiva 1. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 755.039,35 (Vorjahr: EUR 787.910,42) weisen eine Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten auf. Sie betreffen mit EUR 494.213,66 (Vorjahr: EUR 345.147,41) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (davon entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen EUR 239.416,32, im Vorjahr waren es EUR 229.961,56), mit EUR 74.102,51 (Vorjahr: EUR 254.271,19) Verbindlichkeiten aus Steuern und sozialen Abgaben, mit EUR 16.723,18 (Vorjahr: EUR 18.491,82) Verbindlichkeiten gegenüber den Geschäftsführern bzw. Mitarbeitern sowie mit EUR 170.000,00 (Vorjahr: EUR 170.000,00) Verbindlichkeiten aus der Gewinnausschüttung, welche auf Basis des Jahresabschlusses 2022 beschlossen wurde. 2. Rückstellungen Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen:
D. Sonstige Angaben Pflichtangaben über Organe und Arbeitnehmer 1. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Anzahl der Arbeitnehmer durchschnittlich 11 Angestellte (Vorjahr: 12 Angestellte). 2. Organe Hinsichtlich der Angabe der Aufwendungen für Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gemäß § 242 Abs. 4 UGB Gebrauch gemacht. Für Ansprüche des Aufsichtsrates wurden für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 jeweils EUR 3.000,00 als sonstige Rückstellung ausgewiesen. Zusammensetzung der Geschäftsführung Mag. Christian Tury, M.E.S., Wien Gian-Marco Rinaldi Diaz de la Cruz, Zürich, Schweiz Zusammensetzung des Aufsichtsrates Dr. Hanno Scheuch (Vorsitzender), Wien Dr. Otto-Uwe Oberparleiter (Stellvertreter), Wien Dr. Alexander Knechtsberger, Wien Martin Enz, Stäfa, Schweiz
Wien, den 27. Juni 2024 Die Geschäftsführer: gez. Mag. Christian Tury gez. Gian-Marco Rinaldi Diaz de la Cruz 4. BestätigungsvermerkBericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der FINAD GmbH, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Unsere Verantwortlichkeit und Haftung ist analog zu § 275 Abs 2 UGB (Haftungsregelungen bei der Abschlussprüfung einer kleinen oder mittelgroßen Gesellschaft) gegenüber der Gesellschaft und auch gegenüber Dritten mit insgesamt 2 Millionen Euro begrenzt. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Maria Enzersdorf, am 27. Juni 2024 Univ. Prof. Dr. Egger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Prof. (FH) Dr. Walter Egger, Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. |
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