Agrar GmbH GatzenLiquidiert
04539 Groitzsch, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Janet Elß seit 27.1.2009 | Prokura |
Bernd Barfuß seit 30.5.2002 | Geschäftsführer |
Ulrich Finke seit 30.5.2002 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Agrar GmbH GatzenGatzenJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz zum 31.12.2010
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden sofort abgeschrieben. 3. Finanzanlagen Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. 4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen fielen im zu betrachtenden Zeitraum nicht an. 5. Latente Steuern Die ausgewiesenen Aktive latente Steuern bilden, auf Grund der abweichenden Ertragsteuerberechnungen der Steuerbilanz, zukünftige Steuervorteile ab. 6. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Ausgewiesen werden hier Vermögensgegenstände, die dazu dienen, Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen zu decken und die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind. Die Vermögensgegenstände sind mit den Rückstellungen für die Altersvorsorgeverpflichtungen saldiert worden. Wenn der beizulegende Zeitwert dieser Vermögensgegenstände den Wertansatz der Rückstellungen übersteigt, erfolgt der Ausweis des Überhang im Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. 7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 8. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:
Lohn- und Gehaltssteigerungen sind nicht berücksichtigt worden, da der auszuzahlende Rentenbetrag festgeschrieben ist. Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde gewählt. Die hier angewandte PUC-Bewertungsmethode nach BilMoG entspricht grundsätzlich den Methodiken nach IFRS und US-GAAP. Die "Projekt Unit Credit" Methode ist innerhalb der internationalen Rechnungslegung anerkannt - es erfolgt hierbei die Bewertung der am Bilanzstichtag erdienten Leistungen. Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
In den verrechneten Aufwendungen sind zinsähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 918,00 enthalten. In den verrechneten Erträgen sind zinsähnliche Erträge in Höhe in EUR 340,00 enthalten. Da der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung den Wertansatz der Rückstellungen übersteigt, erfolgt der Ausweis des Überhang im Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz.
Die Aufgliederung sowie die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Sonstige Angaben Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:
D. Ergänzende Angaben (1) Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. E. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis Jahresüberschuss 10.618,10 EUR wie folgt zu verwenden:
Die Vorabausschüttung erfolgte bereits am 22.12.2010. Die Gesellschafterversammlung fasste am 16.12.2010 den entsprechenden Beschluss. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. F. Haftungsverhältnisse Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse Leipzig, im Mai 2011 Geschäftsführung |
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