EDV Steinmetz GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 56918
Eingetragen
28.12.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und StahlhalbzeugGroßhandel mit Werkzeugmaschinen
Gegenstand
EDV-Beratung sowie der Handel mit und der Import und Export von EDV und sonstigen Gebrauchsgütern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EDV Steinmetz GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 7,00 10,00
B. Umlaufvermögen 15.827,63 16.231,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 84,75  
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 52.420,16 38.685,28
Aktiva 68.339,54 54.926,90

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.800,00 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 66.539,54 52.426,90
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 66.539,54 52.426,90
davon gegenüber Gesellschaftern 43.200,00 45.000,00
Passiva 68.339,54 54.926,90

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang
der EDV Steinmetz GmbH
Frankfurt am Main
für das Geschäftsjahr 2022

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die EDV Steinmetz GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 56918 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt worden.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die jeweilige voraussichtliche Nutzungsdauer.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 250 bis EUR 1.000 mit 20% abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§284 III HGB).

Verbindlichkeiten

Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr TEUR 52).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

V. Sonstige Pflichtangaben

Aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse bestanden am Stichtag nicht.

Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1 (Vj. 1).

Der Geschäftsführung gehörte im Berichtsjahr an:

Herr Volker Steinmetz, Frankfurt am Main

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Frankfurt am Main, 28. Juni 2024

Geschäftsführung

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024 festgestellt.

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