EDV
Steinmetz GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7,00 |
10,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.827,63 |
16.231,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
84,75 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
52.420,16 |
38.685,28 |
| Aktiva |
68.339,54 |
54.926,90 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
2.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66.539,54 |
52.426,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
66.539,54 |
52.426,90 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
43.200,00 |
45.000,00 |
| Passiva |
68.339,54 |
54.926,90 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
der EDV Steinmetz GmbH
Frankfurt am Main
für das Geschäftsjahr
2022
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die EDV Steinmetz GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am
Main und ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main im
Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 56918
eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt
worden.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für große Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen war die jeweilige
voraussichtliche Nutzungsdauer.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa
EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von EUR 250 bis EUR 1.000 mit 20%
abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist
nachfolgend dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§284 III
HGB).
Verbindlichkeiten
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 66 (Vorjahr
TEUR 52).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
V. Sonstige Pflichtangaben
Aus der Bilanz nicht ersichtliche
Haftungsverhältnisse bestanden am Stichtag nicht.
Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1 (Vj. 1).
Der Geschäftsführung gehörte im
Berichtsjahr an:
Herr Volker Steinmetz, Frankfurt am Main
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Frankfurt am Main, 28. Juni 2024
Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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